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Europawahl 2019

Mitteilung Ausschuss 13.06.2019

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Mitteilung Ausschuss

23364 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34/341 
 
Vorlagen-Nummer  13.06.2019 
 1947/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 
 
Europawahl 2019 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat zur Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Europawahl 
2019 am 03.06.2019 eine E-Mail mit Fragen an den Stadtwahlleiter gerichtet. Die Antworten der Ver-
waltung wurden in der Sitzung des Stadtwahlausschusses vorgestellt und es wurde vereinbart, diese 
als Mitteilung auch in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internati-
onales einzubringen. 
 
Der Inhalt der E-Mail lautet wie folgt: 
 
Die SPD-Fraktion haben zahlreiche Beschwerden und Berichte über Probleme bei der Europawahl in 
Köln erreicht. Die Kölner Medien haben ebenfalls über Pannen bei der Europawahl insbesondere bei 
der Durchführung der Brief- und bei der Direktwahl berichtet. Die SPD-Fraktion bittet Sie deshalb in 
Ihrer Funktion als Stadtwahlleiter zur Sitzung des Stadtwahlausschusses um Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
Frage 1 
Wahlberechtigte haben berichtet, dass sie trotz frühzeitiger Beantragung der Briefwahlunterlagen teils 
auch nach mehr als 2 Wochen keine Unterlagen erhalten hätten. Laut Stadtverwaltung sollen alle 
eingegangenen Anträge mit Versatz von ca. 2 Tagen bearbeitet worden sein. Wie erklärt sich die 
Verwaltung diese Diskrepanz? Wie viel Zeit ist im Durchschnitt zwischen Beantragung, Druck und 
Zustellung (Ist-Wert - nicht Soll-Wert) vergangen? Gibt es Bereiche mit statistischen Auffälligkeiten, 
z.B. nach Zeitabschnitten (z.B. in der letzten Woche vor der Wahl) oder Art der Antragstellung (posta-
lisch, elektronisch etc.)? 
 
Antwort der Verwaltung 
Als Hintergrundinformation ist zunächst der Ablauf des Briefwahlantragsverfahren zu nennen: Wahl-
berechtigte können auf unterschiedlichen Kanälen den Wunsch nach Erhalt der Unterlagen kommuni-
zieren: postalisch und elektronisch, wozu dann online, QR-code, Fax, Telegramm und Mail zählen. 
Zu allen diesen Wegen gibt es keine Kontrollinstanz seitens des Wahlamts, ob der Antrag tatsächlich 
eingegangen ist. Neben dem üblichen Verlustrisiko z. B. bei postalischer Antragstellung bergen schon 
die Eingaben von (ggf. fehlerhaften) Fax-Nummern u. o. E-Mailadressen die Gefahr, dass der jeweili-
gen Antrag – anders als die Absenderin vermutet – gerade nicht in den Zugangsbereich des Wahl-
amts eingetreten ist. 
Alle real erhaltenen Briefwahlanträge werden vom Wahlamt auf die konkrete Wahlberechtigung ge-
prüft und für den Fall des „positiv-Ergebnisses“ werden die betreffenden Daten dazu regelmäßig am 
Folgetag dem Druckdienstleister übermittelt, dort wiederum spätestens am Folgetag produziert (roter 
Wahlbrief, Wahlschein, Stimmzettel und Stimmzettelumschlag) und im Anschluss „an der Verlade-
rampe“ dem Postdienstleister zum Versand bzw. zur Zustellung übergeben. Insoweit ist die Bearbei-
tungsdauer von 2 Tagen ab Antragseingang zutreffend. Diese Übermittlungs-, Druck- und Übergabe-
fristen wurden in aller Regel eingehalten, entsprechende Statistiken wurden durch den vor Ort beim 
Druckdienstleister eingesetzten Qualitätsscout des Wahlamtes verifiziert. Für die Zustellung ist der

2 
 
Tag nach der Übernahme durch den Postdienstleister vertraglich vereinbart, so dass die Briefwahlun-
terlagen in der Regel am dritten Tag nach Antragseingang zugestellt sein sollten. Die Verwaltung hat 
keine Erkenntnisse, wann die Briefwahlunterlagen tatsächlich zugegangen sind, da die Unterlagen 
nicht gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden. Auch der Postdienstleister liefert hierzu keine 
Statistiken. 
Es waren hinsichtlich der Betroffenheit verzögerter Zustellung keine statistischen Auffälligkeiten er-
kennbar, weder zeitlich, örtlich noch nach der Art der Antragstellung, die eingehende Nachfragen hät-
ten erklären können. Auch die Regel- wie auch Sonder- Gespräche mit den Ansprechpartnern bzw. 
der Geschäftsführung des Postdienstleisters haben von dort Aussagen erbracht, die vom Tenor beto-
nen, dass dort keine nennenswerten Rückstände vorliegen bzw. vorlagen oder gar Zustellschwierig-
keiten besonderer Art bestünden. 
Insoweit sind die Gründe verspäteten Zugangs der Briefwahlunterlagen für die Verwaltung nicht er-
klärbar. 
 
Wichtig sind in dem Zusammenhang auch die immer bzw. zu jeder Wahl auf Bundesebene veröffent-
lichen Hinweise der Bundeswahlleitung wie auch der Stadt Köln zu nennen: 
Unbenommen des grundsätzlichen Komforts und Services, den eine noch dazu frühzeitige Briefwahl 
in sich birgt, besteht hier letztlich immer ein Risiko, welches über dem liegt, wie sie die Teilnahme an 
der Direkt- und vor allem auch an der Urnenwahl birgt. 
Dazu kommt die vom Wahlamt nicht beeinflussbare Postlaufzeit, sofern die Wahlberechtigten bereits 
den Antrag auf diesem Wege an das Wahlamt senden. 
 
Alle diese Hinweise sind im Übrigen nicht Köln-spezifisch, sondern berühren alle Kommunen in 
Deutschland, weswegen eben die o. g. Bundeswahlleitung stets die Spezifik der Briefwahl betont.  
Köln hat diese Grund-Botschaft proaktiv mit verschiedenen Presse-Infos und Infos im Internet gesen-
det und dabei vor allem auch die durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten von rd. 10 Tagen betont; dabei 
bilden diese 10 Tage Erfahrungs- und vor allem Durchschnittswerte ab, die sowohl Abweichungen 
nach unten wie nach oben implizieren. Aus verschiedenen Direktkontakten von Wahlberechtigten mit 
dem Wahlamt ist daher auch bekannt, dass teilweise Briefwahlunterlagen innerhalb von 3 Tagen bei 
der Antragstellerin vorlagen. 
 
Frage 2 
Laut Presseberichterstattung ist die Postcon mit der postalischen Zustellung der Briefwahlunterlagen 
an die Antragstellenden beauftragt worden. Hierbei soll es wiederholt zu Problemen bei der Zustel-
lung gekommen sein (kein Zugang zu innenliegenden Briefkästen etc.). Die nicht zugestellten Brief-
wahlunterlagen sind sodann an die Deutsche Post und an städtische Boten für einen weiteren Zu-
stellversuch übergeben worden. Wie hoch ist die Zustellquote der Postcon beim ersten Zustellversuch 
gewesen? Mit welchem Wert gibt die Deutsche Post ihre Zustellquote im ersten Versuch an? Wie 
viele – zunächst nicht zugestellte – Briefwahlunterlagen sind insgesamt an die Deutsche Post über-
geben worden? Wie viele der an die Deutsche Post übergebenen Briefwahlunterlagen konnten bei 
dem erneuten Versuch zugestellt werden? Wie viele Tage sind zwischen den Zustellversuchen der 
Postcon und der nachfolgenden Zustellung durch die Deutsche Post vergangen? Bereits 2017 gab es 
entsprechende Berichte über Probleme mit der Zustellung von Wahlunterlagen durch die Postcon 
(z.B. https://www.focus.de/politik/deutschland/landtagswahl_in_nordrhein-
westfalen_2017/landtagswahl-in-nrw-zusteller-probleme-viele-koelner-warten-vergeblich-auf-
wahlbenachrichtigungen_id_7118634.html). Warum hat die Verwaltung bei der Vergabe der Zustell-
leistungen nicht sichergestellt, dass diese Probleme nicht wieder auftreten? 
 
Antwort der Verwaltung 
Auf der Basis der erfolgten Ausschreibung wurde der Zuschlag zur Leistungserbringung zur Zustel-
lung Briewahlunterlagen an die Postcon erteilt. Integraler Vertragsbestandteil mit der Postcon ist in 
Kenntnis der Besonderheiten bei sog. „Schlüsselhäusern“ die folgende Option: Im Falle fehlender 
Zugänglichkeit zu innenliegenden Hausbriefkästen oder anderweitiger Unzustellbarkeit, übergibt 
Postcon - ohne Mehrkosten für die Stadt Köln - die Sendung sofort an die Deutsche Post zur erneu-
ten Zustellung. 
Über dieses Vertragskonstrukt erfüllt die Postcon die entsprechenden Qualitätskriterien aus dem 
Vergabeverfahren. Laut statistischen Angaben der Postcon ist eine solche Übergabe in 1530 Fällen 
erfolgt. Aus diesen statistischen Angaben der Postcon ergibt sich eine Zustellquote von 99%.

3 
 
Angesichts der Mengengerüste, die die Stadt Köln aufruft mit über 200.000 Briefwahl-Unterlagen, ist 
zu konstatieren, dass kein Dienstleister ein 100% -Quote erreichen wird. Eine Rückläuferquote von 
1% entspricht nach den bisherigen Erfahrungen auch anderer Kommunen mit verschiedenen Post-
dienstleistern, die sich trotz aller Qualitätssicherungs-Maßnahmen nicht absolut ausschließen lassen. 
Die Verwaltung hat keine Statistik, wie viele der von der Postcon zunächst nicht zustellbaren Sen-
dungen durch die Deutsche Post im zweiten Zustellversuch zugestellt werden konnten. 
Der Verwaltung ist zudem weder bekannt, wann die Postcon unzustellbare Briefwahlunterlagen an die 
Deutsche Post übergeben hat, noch wie lange die nachfolgende Zustellung durch die Deutsche Post 
gedauert hat, so dass über die Dauer dieser Zustellung keine Aussage möglich ist. 
 
Bei der Ausschreibung der Dienstleistung für die Zustellung der Postsendungen wurden als wichtigste 
Basis verschiedene Qualitätskriterien der Zustellleistung zu Grunde gelegt und Schadensersatzleis-
tungen im Falle der Nichterfüllung vorgesehen, um sicher zu stellen, dass die Zustellung problemlos 
zeitnah erfolgt. Weiteres Kriterium ist die Preisgestaltung. Letztlich erhielt bei nachgewiesenen Quali-
tätsstandards vergaberechtlich dann das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag, in diesem Fall die 
Firma Postcon. 
 
Außerdem war bereits bei Vertragsabschluss bzw. Beauftragung der Postcon vereinbart, dass für die 
letzte Woche der Briefwahl, also ab 20.05.2019 , alle Briefwahlunterlagen mit der Deutsche Post ver-
sandt werden; konkret durch Übergabe der Sendungen von der Postcon an die Deutsche Post bzw. 
Einlieferung der selbst produzierten Briefwahlunterlagen unmittelbar bei der Deutsche Post. 
 
Alle diese Maßnahmen (bei Schlüsselhäusern Einbindung der Deutsche Post, letzte Woche vor der 
Wahl zweiter Zustelldienst in Form der Deutsche Post und vor allem die im Vergleich zur Landtags-
wahl 2017 erhöhten Qualitätskriterien) sind geeignete Mittel, eine Verbesserung der Leistungserbrin-
gung desselben Dienstleisters sicherzustellen. 
 
Angemerkt sei, dass dieser Dienstleister zur Bundestagswahl 2017 ebenfalls beauftragt war und dort 
die Leistungserbringung hinsichtlich der Qualität im Vergleich zur Landtagswahl 2017 verbessert wur-
de. 
 
Insoweit kann bei dieser Gesamtlage und unter Berücksichtigung der vergabe- wie auch haushalts-
rechtlichen Regelungen verwaltungsseitig nicht anders agiert werden bzw. schon gar nicht „willkür-
lich“ ein anderer Dienstleister als Wunsch-Partner beauftragt werden. 
 
Im Übrigen belegen die Analen aller kommunalen Wahlämter, dass unabhängig vom jeweils konkret 
tätigen Dienstleister kein Unternehmen eine 100% fehlerfreie Zustellleistung erbringen kann noch 
gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber garantieren wird. Eine solche Erwartungshaltung geht an den 
Mengengerüsten und der Spezifik der hier im Raum stehenden Leistung schlichtweg vorbei. Sollte 
dies ggf. in künftigen Vergabeverfahren so definiert werden, besteht das bereits so marktseitig kom-
munizierte Risiko, dass sich kein Marktteilnehmer an der Ausschreibung beteiligen wird. Auch eine 
nochmalige Erhöhung von Qualitätssicherungsmaßnahmen könnte dieselbe Wirkung entfalten. 
 
Frage 3 
Laut Medienberichten haben sich über 2.200 Wahlberechtigte bei der Verwaltung gemeldet und mit-
geteilt, dass sie trotz Antrag keine Wahlunterlagen erhalten haben. Wie viele entsprechende Mittei-
lungen sind bei der Verwaltung insgesamt über fehlenden Wahlunterlagen eingegangen? Konnten die 
Gründe dafür zwischenzeitlich aufgeklärt werden? Wie viele Wahlberechtigte haben daraufhin einen 
zweiten Satz Briefwahlunterlagen erhalten? 
 
Antwort der Verwaltung 
Insgesamt hat die Verwaltung bis zum Wahltag rund 3.000 Rückmeldungen zu angeforderten Brief-
wahlunterlagen erhalten. Wichtig ist hierbei die Betonung, dass sich diese in folgende Kategorien 
aufteilen: Nachfragen nach erwarteten Sendungen, Bestätigungen bzw. Rückmeldungen, dass diese 
zugegangen sind, und zu Lob über die schnelle und freundliche Hilfe. Eine Differenzierung spezifisch 
nach der Kategoire „Beschwerde“ ist statistisch nicht vorgenommen worden.  
Zu den Gründen verzögerter Briefwahlzustellung kann bislang nur spekuliert werden, siehe auch die 
Antwort-Ausführungen zu Frage 1.

4 
 
Wie viele Wahlberechtigte eine Zweitausfertigung der Briefwahlunterlagen erhalten haben, wurde 
nicht gesondert erfasst und ist systemisch nicht auswertbar, da jeder Testdruck oder Neudruck eines 
Fehldrucks mitgezählt wird und als solches statistisch nicht mehr separiert werden kann. 
 
Frage 4 
Wie hoch ist die Anzahl von roten Wahlbriefen zuzüglich Stimmabgaben im Wahllokal mittels Wahl-
schein im Verhältnis zu den eingegangenen Briefwahlanträgen (Rücklaufquote). Wie sah diese bei 
den letzten großen Wahlereignissen (Kommunal-, Landtags-, Europa- bzw. Bundestagswahl) aus? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Rücklaufquote, das Verhältnis von ausgestellten Wahlscheinen (Briefwahlanträge) zu Stimmab-
gaben mit Wahlschein liegt bei 89,27% und ist damit im Vergleich zu früheren Wahlereignissen nicht 
auffällig. 
 
Europawahl 2009  90,14% 
Kommunalwahl 2009  89,94% 
Landtagswahl 2010  88,98% 
Landtagswahl 2012  90,35% 
Bundestagswahl 2013 89,26% 
Europawahl 2014  94,07% 
Kommunalwahl 2014  86,67% 
Landtagswahl 2017  89,47% 
Bundestagswahl 2017 94,55%. 
 
Frage 5 
Wie viele rote Wahlbriefe sind (Stand Sitzung des Stadtwahlausschusses) nach dem Wahlsonntag 
noch bei der Verwaltung eingegangen bzw. werden von der Deutsche Post zurzeit gesammelt? Wie 
hoch war die Zahl bei den letzten größeren Wahlereignissen in absoluten Zahlen und im Verhältnis zu 
den Briefwahlanträgen? Laut Presseberichterstattung hat die Verwaltung bei der Deutschen Post kei-
ne Sonntagsleerung der Briefkästen am Wahlsonntag beantragt. Was sind die Gründe dafür? 
 
Antwort der Verwaltung 
Stand 03.06.2019 sind bei der Verwaltung 966 rote Wahlbriefe nach dem Wahltag eingegangen, auch 
dies ist mit Blick auf die Vergleichszahlen bei vorangegangenen Wahlen ein hervorragender Wert 
(0,47%). Alle Rückläufer werden von der Deutsche Post unmittelbar an die Verwaltung zugestellt, bei 
der Deutsche Post findet keine Sammlung statt. 
 
Europawahl 2009 481  0,57% 
Kommunalwahl 2009 1.511  1,27% 
Landtagswahl 2010 nicht ermittelbar 
Landtagswahl 2012 1.687  1,14% 
Bundestagswahl 2013 838  0,43% 
Europawahl 2014 378  0,24% 
Kommunalwahl 2014 685  0,43% 
Landtagswahl 2017  1.011  0,64% 
Bundestagswahl 2017 476  0,21% 
 
Die Sonntagszustellung der Wahlbriefe am Wahlsonntag zur Europawahl 2019 war Vertragsbestand-
teil des Bundes mit der Deutsche Post und bedurfte keiner weiteren Vereinbarung seitens der Verwal-
tung. Das Wahlamt der Stadt Köln hat die Wahlbriefe am Sonntag selber bei der Deutsche Post ab-
geholt, um diese frühzeitig verfügbar zu haben. 
 
Frage 6 
Im direkten zeitlichen Umfeld zum Wahlsonntag ist es in den Bürgerämtern im Rahmen der Direkt-
wahl zu langen Wartezeiten gekommen, u.a. wegen fehlender Wahlunterlagen. Warum waren die 
betroffenen Bürgerämter nicht mit genügend Wahlunterlagen ausgestattet? Liegen der Verwaltung 
Erkenntnisse darüber vor, dass Wählerinnen und Wähler wegen der langen Wartezeiten oder wegen 
fehlender Wahlunterlagen nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen konnten, wenn ja, in wel-

5 
 
chem Umfang? Wie stellt die Verwaltung sicher, dass solche Vorkommnisse zukünftig ausgeschlos-
sen sind? 
 
Antwort der Verwaltung 
Voran zu stellen ist, dass die Direktwahl in Köln an insgesamt 10 Standorten angeboten wurde, und 
zwar in 9 Kundenzentren in den 9 Stadtbezirken und im Wahlamt Kalk. 
Dies ist im NRW-Vergleich ein besonders gutes Angebot im Vergleich zu großen Gemeinden, die 
lediglich eine Direktwahlstelle vorhalten. 
 
Die Kundenzentren sind nur z. T. in den Bezirksrathäusern räumlich untergebracht, so dass die Diffe-
renzierung der Anlieferungsstellen eine logistisch höhere Anforderung darstellt. Die konkrete Schal-
tergestellung und auch die personelle Schalterbesetzung orientiert sich an den räumlichen (z. T. be-
grenzten) Möglichkeiten wie auch an Durchschnittswerten. Insofern kommt es seit Einführung der 
Direktwahl analog zu anderen Schalterdiensten (z. B. im gewerblichen Sektor – Supermärkte) zur der 
Situation, dass Kundenströme z. T. sehr heterogen und situativ sehr wechselhaft entstehen. Somit 
sind sehr schnelle Bedienzeiten genauso wie punktuell längere Wartezeiten zu verzeichnen, quer 
durch alle o. g. 10 Standorte. Außerdem hat die Verwaltung in Kenntnis der Erfahrungen bei früheren 
Wahlereignissen proaktiv ab 18.04.19 darauf hingewiesen, dass auch bei der Direktwahl sowohl eine 
sehr frühe Teilnahme, d. h. möglichst schon am Start am 23.04.19, wie auch die Nutzung der „Rand-
Öffnungszeiten“ geboten ist. Insofern ist es gerade keine Besonderheit der Europawahl 2019, dass 
Wählende verstärkt die letzte Woche vor dem Wahltag zur Direktwahl nutzen und dass sich zu Spit-
zenzeiten Wartezeiten nicht vermeiden lassen.  
 
Während der gesamten Direktwahl-Phase (23.04. bis 24.05.19) hat das Wahlamt regelmäßig Kontakt 
zu den Direktwahlstellen speziell in den Kundenzentren gehalten und ggf. bedarfsgerecht reagiert. So 
wurden gerade in der angefragten letzten Direktwahlwoche bedarfsgerecht besucherlenkende Maß-
nahme ergriffen, personelle Neudispositionen vorgenommen u. a. mit Personalzusetzungen aus an-
deren Organisationseinheiten, Schalter-Ausweitungen vollzogen und für die letzten 3 Tage vor dem 
Wahlsonntag (22.05. bis 24.05) die Öffnungszeiten aller 10 Standorte arbeitstäglich um 2 Stunden 
verlängert. Über die verlängerten Öffnungszeiten wurde die Öffentlichkeit unterrichtet genauso wie 
über die eingangs erwähnten Empfehlungen (Presseinformationen und Internet-Infos). 
 
Alle Direktwahl-Standorte waren grundsätzlich mit ausreichenden Wahlunterlagen ausgestattet, ledig-
lich an einem Arbeitstag ist es morgens aufgrund einer logistischen Verzögerung zu einer leicht ver-
späteten Auslieferung der täglichen Nachlieferung gekommen, wodurch in 2 der 10 Standorte etwas 
höhere Wartezeiten bis zum Eintreffen der Sendung entstanden sind. Allerdings war auch bei dieser 
Situation die Stimmabgabe dem Grunde nach möglich; wenn einzelne Wahlberechtigte diese Warte-
zeit nicht abwarten oder den Weg zum Direktwahlstandort Kalk nicht gehen wollten, entzieht sich das 
dem Einflussbereich des Wahlamts. 
 
Die o. g. Wahlamts-seitig ergriffenen Maßnahmen haben sich aus der Sicht der Verwaltung bewährt 
und werden auch bei zukünftigen Wahlereignissen zum Zuge kommen. Gleichwohl ist für künftige 
Wahlereignisse zu betonen: In hochfrequentierten Spitzenzeiten kann ein Spontankunde bei einer am 
durchschnittlichen Publikumsaufkommen orientierten Schalter-Besetzung keine Sofort-Bedienung 
erhalten.  
 
Frage 7 
Im Stadtteil Gremberghoven gab es entgegen vorangegangener Wahlen kein eigenes Wahllokal. Die 
Wahlberechtigten mussten in ein Wahllokal in Finkenberg ausweichen. Was sind die Gründe dafür? 
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei zukünftigen Wahlereignissen die Wahlberechtigten in 
Gremberghoven wohnortnah im eigenen Stadtteil wählen können? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Nichtnutzung des Wahlgebäude Breitenbachstr. 2 liegt an den dort aktuell laufenden Bauarbeiten 
zur Ertüchtigung der dortigen Gemeinschaftsgrundschule (GGS). Das dafür erforderliche Ersatzwahl-
gebäude Stresemannstr. 15 liegt in räumlicher Nähe und entspricht daher den Anforderungen nach § 
12 Abs. 2 Satz 1 EuWO. Umgekehrt sehen die wahlrechtlichen Bestimmungen keine Orientierung an 
Stadtteilen, sondern lediglich nach der für die Wählenden zumutbaren Erreichbarkeit vor.

6 
 
Gleichwohl wird das Wahlamt nach Abschluss der Bauarbeiten an der GGS eine Wiedernutzung als 
Wahlgebäude verfolgen. 
 
Frage 8 
Die SPD-Fraktion haben Beschwerden von Wahlberechtigten erreicht, die aufgrund kurzfristiger Er-
krankungen am Wahlwochenende mit Krankenhausaufenthalt nicht bzw. nur unter erschwerten Be-
dingungen wählen konnten. Wie ist das genaue Verfahren in diesen Fällen? Gibt es dazu einen insti-
tutionalisierten Austausch mit den örtlichen Krankenhäusern (z.B. Sonderwahlbezirk, mobile Wahl-
vorstände)? Sieht die Verwaltung auch unbürokratische Lösungen (z.B. via städtischen Boten) in die-
sen Konstellationen vor? 
 
Antwort der Verwaltung 
Bei nachgewiesenen plötzlicher Erkrankung (z. B. akuter stationärer Aufnahme in das Krankenhaus 
o.ä.) bietet das Wahlrecht die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl bis 15 Uhr am Wahltag 
selbst und Einwurf im Hausbriefkasten des Wahlamtes bis 18 Uhr, je ggf. durch Bevollmächtigte.  
In solchen Fällen sieht das Wahlrecht grundsätzlich eine Zustellung der Briefwahlunterlagen durch 
Boten oder Expresslieferung vor. Hiervon hat das Wahlamt am Samstag vor dem Wahlsonntag in 
Form von Botendiensten durch städt. Dienstkräfte Gebrauch gemacht. 
 
Außerdem hat das Wahlamt in der letzten Woche vor dem 26.05.19 - wie auch bei früheren Wahler-
eignissen - in solchen Sonderfällen Boten-Zustellungen standardmäßig vorgenommen. 
 
Darüber hinaus hat das Wahlamt bei dieser Wahl aufgrund einer höheren Zahl von Wahlberechtigten, 
die sich erst nach dem 22.05. (Ende der online-Beantragungsmöglichkeit) an das Wahlamt gewandt 
haben, verschiedene Botendienste allein aufgrund von zu knappen Zeitfenster vorgenommen. 
 
Das Wahlrecht sieht ferner die Möglichkeit der Einrichtung von mobilen Wahlvorständen vor. Hierzu 
hat das Wahlamt wie bei früheren Wahlereignissen auch dieses Mal insgesamt 80 Pflegeeinrichtun-
gen im Kölner Stadtgebiet angeschrieben und auf diese Möglichkeit hingewiesen. Konkret wird dann 
am Wahltag für etwa 2 Stunden in der nachfragenden Einrichtung ein beweglicher Wahlvorstand ein-
gerichtet. Zwei der o. g. 80 Einrichtungen haben davon Gebrauch gemacht und bereits im Vorfeld die 
interessierten Wählerinnen und Wähler mitgeteilt als auch durch von dort gestelltes Personal die Her-
stellung eines arbeitsfähigen Wahlvorstands mit der gesetzlich vorgesehenen Mindestbesetzung er-
möglicht (Zwei Kräfte des Wahlamts plus 2 Beisitzende der Einrichtung). 
 
Krankenhäuser werden in dieses Angebot nicht einbezogen, weil hier aufgrund der Akutfluktuation 
keine Planbarkeit bei den dort Wahlberechtigten gegeben ist und auch die Wahlvorstands-
Bestückung aufgrund der dortigen engen Personalressourcen bzw. der hohen Personalbindung durch 
Akut-Kunden nicht ermöglicht werden kann. 
 
Frage 9 
Der SPD-Fraktion liegt eine Beschwerde vor, dass im Rahmen einer Ummeldung (Zuzug nach Köln 
im April) von der Verwaltung keine Informationen (Vordrucke etc.) zur Möglichkeit der Wahlteilnahme 
in Köln ausgehändigt worden sind. Ab welchen Zeitpunkt und in welcher Form waren die Meldehallen 
mit entsprechenden Informationen und Vordrucken für die zugezogenen Wahlberechtigten versorgt? 
 
Antwort der Verwaltung 
Das Formular für Zuzügler, mit dem die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt werden konn-
te, lag allen bezirklichen Kundenzentren in den 9 Stadtbezirken während der gesamten Antragsfrist 
vom 15.04.2019 bis 05.05.2019 vor. Ab dem 06. bis 10.05.2019 haben Zuzügler, die den Vorgang 
„Ummeldung“ im bezirklichen Kundenzentrum vorgenommen haben, von dort ein Formular zum Ein-
spruch gegen das Wählerverzeichnis ausgehändigt bekommen. 
 
 
Die seitens der Verwaltung veröffentlichten Presseinformationen zum Kontext Briefwahl und Direkt-
wahl sind anliegend beigefügt.

PI_190526

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Beratungsverlauf (1)

01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1947/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2019
Erstellt
04.06.2019 07:49