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1161/2021

Linksrheinische Anlegestellen mit Dalben – Vorhaben der Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Kragplatte

Mitteilung Ausschuss 24.02.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.03.2022, TOP 7.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug Niederschrift Gestaltungsbeirat vom 10.12.18

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Ansehen

Anlage 7 - Erledigungsvermerk zur Stellungnahme des Stadtplanungsamtes

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Ansehen

Anlage 4 - Isometrien

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Ansehen

Anlage 2 - Übersichtslageplan

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Ansehen

Anlage 1 - Übersicht Anlegestellen im Kölner Stadtgebiet

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Ansehen

Anlage 3 - Übersicht Anlegestelle I_04

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Ansehen

Anlage 6 - Stellungnahme Stadtplanungsamt

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5897 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
Vorlagen-Nummer 24.02.2022 
 1161/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
Gestaltungsbeirat 15.03.2022 
Verkehrsausschuss 29.03.2022 
 
Linksrheinische Anlegestellen mit Dalben – Vorhaben der Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt 
AG im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Kragplatte 
 
Den politischen Gremien wurde die Vorplanung der Dalben am linksrheinischen Ufer vorgestellt (Mit-
teilung Nr. 3498/2018).  
 
Mit dem Einbau der Dalben werden die Liegestellen lastunabhängig von der Kaimauer errichtet.  
 
Die Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) 
und die Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG (KD) planen die Herstellung von Anlegestellen mit 
Dalben. Im Bereich des Rheinauhafens wird die WSV als Vorhabenträgerin Anlegestellen für die 
Frachtschifffahrt herstellen. Im Bereich des Konrad-Adenauer-Ufers planen HGK und KD die Ertüchti-
gung vorhandener Anlegestellen mit Dalben für die Personenschifffahrt.  
 
 
Entwurfsplanung der Anlegestellen mit Dalben im Bereich des Konrad-Adenauer-Ufers 
 
Im Zusammenhang mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer wird der Bau 
der Dalben der KD zur Aufrechthaltung des Betriebs erforderlich. Gegenstand dieser Mitteilung ist 
daher lediglich die Planung der Dalben zwischen der Deutzer Brücke und der Hohenzollernbrücke. 
Hiervon betroffen sind die bestehenden Anlegestellen zwischen Rhein-km 687.8+56 (Anlegestelle 
I_04) und einschließlich Rhein-km 688.3+65 (Anlegestelle I_09), s. Anlage 2.  
 
In diesem Bereich sollen insgesamt 6 neue Auflagerpodeste und 7 Verankerungsdalben gebaut wer-
den. Die Bauweise der neuen Verankerungseinrichtungen soll für alle 6 Anlegestellen in gleicher Art 
und Weise erfolgen (siehe beispielhaft Anlage 3). Die neuen Anlegestellen mit Dalben ersetzen die 
vorhandenen Anlagestellen mit Festmachern, die in Kragplatte integriert sind. 
 
Die Planungen der HGK und der WSV werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgetragen. 
 
 
Konstruktion: 
 
Brückenauflagerpodeste 
Die Zugangsbrücken der Anlegestellen sollen zukünftig nicht mehr auf der vorhandenen Ufermau-

2 
 
er/Kragplatte aufliegen, sondern auf eigenständigen, neu gegründeten Auflagerpodesten und diese 
wiederum auf zwei vor die Ufermauer in den Untergrund eingelassenen Stahlpfählen (Dalben). Mit 
Schleppblechen werden die Fugen zwischen Promenade und Podesten abgedeckt. An den Stütz-
pfählen, jeweils seitlich der Auflagernischen, sind zudem jeweils Poller zur Befestigung der Schiffe 
vorgesehen. Die Laufflächen der Übergangspodeste werden mit rutschsicher beschichteten Stahlble-
chen ausgebildet. Zur Vermeidung von Wasserpfützen werden die begehbaren Flächen mit einem 
Dachgefälle ausgebildet. Die Podeste erhalten zur Absturzsicherung Geländer, welche bis an das 
Promenadengeländer herangeführt werden. Zur Uferpromenade hin sollen die Podeste durch Toran-
lagen vor unbefugtem Zutritt geschützt werden. Die farbliche Gestaltung erfolgt gemäß den Vorgaben 
des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln im Farbton DB703 (Anlage 4). 
 
Vertäudalben: 
Die Verankerungen der Landebrücken erfolgen über Vertäudalben, die jeweils zwischen den Anlege-
stellen vorgesehen sind (Anlage 4). Die Vertäudalben sind durch Laufstege vom Ufer aus begehbar. 
Auch im Bereich dieser Laufstege soll der Zugang durch Toranlagen im Promenadengeländer vor 
unbefugten Zutritt geschützt werden. Die geplante Oberkante der Vertäudalben entspricht der jeweili-
gen Höhe der Uferpromenade. 
 
Geländer: 
Im Bereich der Anlegestellen Nr. I_04, Nr. I_05 und Nr. I_06 (Bereich Leystapel und Kragplatte) wird 
das Geländer im Zuge der Sanierung der Rheinpromenade und dem Ersatzneubau der Kragplatte 
neu gebaut. Die Gestaltung des neuen Geländers wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadt-
raumanagement und dem Gestaltungsbeirat erarbeitet. Eine Zustimmung des Stadtentwicklungsaus-
schusses zur geplanten Gestaltung liegt vor (s. Vorlagen-Nr.: 0148/2018). An den Anlegestellen Nr. 
I_07 bis einschließlich Nr. I_09 werden die Anlegerzugänge an das vorhandene Geländer angepasst. 
 
Versorgungsleitungen: 
Die Anlegestellen verfügen bereits heute teilweise über Strom- und Trinkwasserversorgungen. 
Zukünftig soll jede Anlegestelle einen Landstromanschluss und eine Trinkwasserversorgung erhalten. 
Die technischen Bauwerke für die Landstromversorgung sollen auf dem jeweiligen Landebrückenpon-
ton nachgerüstet werden, die Trinkwasserentnahmeschränke sollen auf den neuen Übergangspodes-
ten/Stegauflagern installiert werden. Die Schränke werden bei Hochwassersituationen temporär de-
montiert und auf den, zur Anlegestelle zugehörigen Landebrückenpontons, zwischengelagert. Die 
Leitungen (Strom- und Trinkwasser) verlaufen im Bereich der Brückenauflagerpodeste in einem Lei-
tungskanal, der seitlich an der Unterstromseite der Konstruktion auf Laufbelaghöhe geplant ist. Die 
Abwasseranlagen sollen im Farbton der übrigen Konstruktion beschichtet werden.  
 
Im Bereich der Kragplatte ist vorgesehen, dass die Leitungen unterhalb der Kragplatte montiert und 
mit Schutzblechen abgedeckt werden.  
 
Beleuchtung: 
Es ist keine zusätzliche Beleuchtung der Anlegestellen vorgesehen.  
 
Nutzungsverträge: 
Für den Bereich der Anlegestellen zwischen Rhein-km 687.8+56 und Rhein-km 688.3+65 sollen lang-
fristige Nutzungsverträge mit der KD abgeschlossen werden.  
 
Anlagen: 
 
- Anlage 1 Übersicht Anlegestellen im Kölner Stadtgebiet  
- Anlage 2 Übersichtslageplan  
- Anlage 3 Übersicht Anlegestelle I_04  
- Anlage 4 Isometrien  
- Anlage 5 Stellungnahme Gestaltungsbeirat vom 10.12.2018 
- Anlage 6 Stellungnahme Stadtplanungsamt vom 07.09.2019 
- Anlage 7 Erledigungsvermerk zur Stellungnahme des Stadtplanungsamtes  
 
Gez. Egerer

Anlage 5 - Auszug Niederschrift Gestaltungsbeirat vom 10.12.18

4443 Zeichen

/ 2 
DER GESTALTUNGSBEIRAT ANLAGE 7 
DER STADT KÖLN 
Auszug aus der Niederschrift 
über die 51. nicht öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirates in der Wahlperiode 
2011/2016 am Montag, den 10.12.2018. 
TOP 2.1 Dalben, Innenstadt 
Projektbeschreibung  
Das Projekt wird in der Mitteilung 3498/2018 sowohl textlich als auch zeichnerisch be-
schrieben und anhand einer Präsentation sowie einer Animation vorgestellt. 
Zur Mitteilung ergänzend werden folgende Hinweise gegeben: 
- Die Liegeplätze 1-3 nördlich der Südbrücke sollen auch bei Hochwasser nutzbar
sein, die Liegeplätze 4-8 bis zum höchsten schiffbaren Wasserstand.
- Die Dalben wurden statisch beme ssen und haben im Bereich der schwarzen
Schifffahrt einen Durchmesser von ca. 1,40m. Die Dalben im Bereich der weißen
Schifffahrt haben einen Durchmesser von ca. 1,20m. Bei dem Material handelt
es sich um Stahlrohre. Die Farbgebung soll nach den Vorgaben der Stadt Köln
erfolgen.
- Die Treppenanlagen (Landgä nge) benötigen nach DIN Zwischenpodeste. Die
Trittstufen sollen als Gitterroste ausgebildet werden. Des Weiteren finden sich
u.a. folgende Elemente im Bereich der Treppenanlagen: Rettungsring, Beleuch-
tungskörper, Kasten für Landstrom (vgl. Pläne zur Mitteilung).
- Das Geländer im Bereich nördlich der Südbrücke wird im Bereich der Treppenan-
lagen unterbrochen und mit selbstschließenden Türen versehen.
Beantwortung von Rückfragen 
Die Rückfragen wurden wie folgt beantwortet: 
- Damit im Hochwasserfall nicht alle angel egten Schiffe ihre Plätze räumen müs-
sen werden einige Dalben höher (bis 2m) ausgeführt (Liegeplätze 1-3). Diese
Maßnahme soll ggf. gleichermaßen dazu dienen, die im Raum stehende Schutz-
hafenfunktion des Deutzer Hafens zu kompensieren.
- Die Achsen der Treppenstützpfähle liegen nicht in der gleichen Flucht wie die
Dalben.
- Die Treppen können nicht an der vorhandenen Mauer befestigt werden.
- Die Treppen können nicht zwischen Dalb en und Kaimauer verlegt werden, da
sich diese beim Anlegen der Schiffe stark verformen und die Treppenanlagen
damit zerstört würden.
- Die dargestellte Beleuchtung der Treppenanl agen ist bisher nur ein Symbol. Die
konkrete Ausführung muss weiter abgestimmt werden.
- Die Ertüchtigung der Kaimauer –als Alternative zu den Dalben - wurde geprüft.
Sie ist nicht möglich.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gestaltungsbeirates vom 10.12.2018 
- 2 - 
 
 
 
- Eine Verortung von Dalben südlich der Südbr ücke ist nicht zielführend. Es wür-
den u.a. längere Landgangstege erforderlich darüber hinaus stehen Umweltbe-
lange entgegen. Die vorhandene Kaimauer dagegen kann direkt begangen wer-
den.  
- Die Dalbenhöhe muss etwas höher sein als die oberste Befestigungshöhe damit 
die Schiffe nicht über den Pollerkopf rutschen.  
- Stege, die auf den Dalben angebracht wer den (Bereich weiße Schifffahrt), sind 
nur für Schiffspersonal zugänglich. 
- Der Landstrom kommt landsei tig von der Rheinenergie. 
 
Interne Diskussion 
Ergebnis der Diskussion: 
- Der Gestaltungsbeirat verständigt sich  darauf, dass zunächst die Maßgaben von 
Anlage 1 der Mitteilung eingearbeitet werden sollen. 
- Der Gestaltungsbeirat hält es für sinnv oll, dass einige Akteure aus diesem Ta-
gesordnungspunkt auch zu TOP 2.2. „Stationsorte zur Landstromversorgung, In-
nenstadt“ im Sitzungsraum verbleiben, da es zwischen den einzelnen Vorhaben 
Schnittstellen gibt. 
- Eine gestalterische Begleitung der bis dato ausschließlich technisch ausgerichte-
ten Anlagen erscheint sinnvoll. 
 
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 
Der Gestaltungsbeirat stellt voran, dass es sich um eine sehr große Anzahl an Dalben 
und weiteren Einrichtungen wie den Landgängen handelt, die das Stadtbild deutlich 
verändern werden. Das Projekt wird in diesem Sinne zur Kenntnis genommen, da es 
auf Basis der Erläuterungen als alternativlos dargestellt wurde. 
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 
- Es wird dringend empfohlen, die Auswir kungen auf das Stadtbild, das Rhein-
panorama zu überprüfen. 
- Die Maßgaben aus Anlage 1 der Mitte ilung (Stellungnahme Stadtplanungsamt) 
sollen eingearbeitet werden sollen. 
- Das Projekt der „Dalben“ soll in Verbind ung mit dem Projekt der „Stationsorte zur 
Landstromversorgung, Innenstadt“ weiter ausgearbeitet und aufeinander abge-
stimmt werden. 
- Beide Projekte sollen hinsichtlich gestalt erischer Möglichkeiten geprüft werden 
und in diesem Sinne begleitet werden. 
 
Um Wiedervorlage wird gebeten.

Anlage 7 - Erledigungsvermerk zur Stellungnahme des Stadtplanungsamtes

4431 Zeichen

/2 
 
Anlage 7 
Erledigungsvermerk zur Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 07.09.2019 
 
1. Die Planung ist dem Gestaltungsbeirat vorzustellen und abzustimmen (analog 
Vorgehensweise in 28.05.2013). 
 Dem wurde mit der Beteiligung des Gestaltungsbeirates am 10.12.2018 entsprochen. 
 Auch die überarbeitete Planung wird dem Gestaltungsbeirat vorgestellt. 
 
2. Die Anordnung der unterschiedlichen Höhe der Dalben aufgrund der tlw. Schutz-
hafenfunktion im südlichen Bereich wurde überprüft und wird so für sinnvoll erachtet. 
 Keine Veranlassung erforderlich 
3. Die Farbgebung ist nach Gestaltungshandbuch DB 703, dies betrifft auch die bisher in Gelb 
vorgesehenen Pollerköpfe. Diese werden durch Abnutzungseigenschaften sowieso den 
praktischen Nutzen einer Sonderfarbe verlieren. 
 Die Dalben und Poller werden im Farbton DB703 ausgeführt. 
4. Die Beleuchtungskörper in der jetzigen Form werden abgelehnt, da sie nicht auf die 
Rheinuferbeleuchtung abgestimmt sind oder den örtlichen Leuchtentyp verwenden. Eine 
schlichte Stele oder Spot aus dem Programm der Rheinenergie, die die öffentliche 
Beleuchtung unterhält, ist an dieser Stelle leichter integrierbar. Darüber hinaus leisten sie 
durch die Anordnung und Form keinen Beitrag zur Vogelvergrämung (Spiecs). 
Es ist keine eigene Beleuchtung für die Anlegestellen vorgesehen. Aussagen zu den 
nachfolgenden Punkten 5. und 6. erübrigen sich daher. 
5. Mit der Erstellung des Lichtmasterplans soll die nächtliche Belichtung hierarschiert und 
aufeinander abgestimmt werden. Die Beleuchtungdauer ist daher nur auf Anforderung 
temporär bei Benutzung zuzulassen und muss sich in das Beleuchtungskonzept einordnen. 
Ein längerer Dauerbetrieb ist auszuschließen (ggf. Schalter oder Bewegungssensoren). 
6. Die Lichtintensität sollte dabei nicht über die per DIN notwendigen Lumen bez. Luxmengen 
hinausgehen und dimmbar sein. Ein Weißlicht ist als neutrales Licht zweckbestimmt. 
7. Die Geländertore sind in die jeweilige örtliche Geländerkonstruktion und -gestalt einzufügen 
bzw. zu integrieren, sodass ein durchgehendes Gesamtbild entsteht. 
 Wurde in der überarbeiteten Planung berücksichtigt. 
8. Das Geländer auf der Treppenanlage ist auf die notwendige Konstruktion zu reduzieren und 
als untergeordnetes Element einzuordnen. Eine Fortführung der Uferseitigen Geländer ist 
nicht gewünscht. 
 Wurde in der überarbeiteten Planung berücksichtigt. 
9. Die Ausführung der technischen Aufbauten auf den Zugangspodesten sollten möglichst 
platzreduziert, schlicht und minimalistisch ausgeführt werden, nach Möglichkeit sollten keine 
Aufbauten nicht über die Oberkante Handlauf hinausragen. 
 Wurde in der überarbeiteten Planung berücksichtigt. 
10. Rettungsreifen sollten offen integriert und kombiniert sein. 
  Rettungsringe sind auf den bestehenden Anlegestellen vorhanden 
11. Nach Möglichkeit sollten im Rahmen der Maßnahme ebenfalls die sämtliche Lande-
brücken und mögliche Verkaufseinrichtungen/-automaten erneuert oder zumindest 
hinsichtlich ihrer Farbe, Aufbauten, Werbeanlagen und ggf. Nummerierung/ landseitigen 
Kennzeichnung einheitlich und minimalistisch gestaltet werden. 
Der bestehende Verkaufspavillon der Köln-Düsseldorfer-Rheinschifffahrtsgesellschaft 
wird im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen. Ein Wideraufbau ist nicht vorgesehen.

12. Notwendige Hinweis- oder Anordnungsbeschilderung ist grundsätzlich unterhalb der 
Oberkante Kaimauer (bzw. Gelände) zu verorten. 
  Wird als Auflage entsprechend berücksichtigt. 
13. Es ist eine bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel , alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu 
erhalten. (Kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln auch Graffiti). Darüber hinaus 
sind Materialschäden kurzfristig zu beseitigen und Ausbesserungsarbeiten sensibel und 
sorgfältig auszuführen. 
Der Hinweis betrifft nicht die vorliegende Planung, wird aber entsprechend vom Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik berücksichtigt. 
14. Werbung in Form von Dreieckaufstellern, Eventeinrichtungen, Werbefahnen etc. sowie 
Hinweistafeln o.ä. sind nicht zulässig. 
Der Hinweis betrifft nicht die vorliegende Planung, die gesamtstädtisch geltenden 
Regelungen sind zu beachten. 
15. Zukünftige Veränderungen bei der baulichen Umsetzung der Anlagen sind umgehend mit 
der Stadt Köln abzustimmen. 
  Der Hinweis wird bei zukünftig anstehenden Veränderungen beachtet.

Anlage 4 - Isometrien

139 Zeichen

Anlage 4 Isometrien
Vorlagen Nr. 1161/2021 
Isometrie Vertäudalben

Anlage 3 Isometrien 
Vorlagen Nr. 1161/2021 
 
Isometrie Anlegestelle 0

Anlage 2 - Übersichtslageplan

4031 Zeichen

Landauflager Nr.8.1
siehe
Z.Nr.:20-033-03
Rhein
Schiff L/B = 110m/11.50m
Dalben Nr.7
Dalben Nr.8
Dalben Nr.9
Dalben Nr.11
Dalben Nr.13
Landauflager Nr. 10
siehe
Z.Nr:20-033-03
Landauflager Nr. 12
siehe
Z.Nr:20-033-03
Landauflager Nr.14
siehe
Z.Nr: 20-033-03
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
x
x
x
x
Rhein-km 687.856
Rhein-km 687.986
Rhein-km 688.080
Rhein-km 688.175
x
x
x
x
Schiff L/B=135/11,4mSchiff L/B=135/11,4m
x
x
x x
x
x x x
x
x
x
x
linke Fahrrinnengrenze
ca.55m
ca.52m linke Fahrrinnengrenze
Anlegestelle I04
Anlegestelle I05
Anlegestelle I06
Anlegestelle I07
Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t
vorh. Einleitbauwerk
Deutzer Brücke
Ausführung der Toranlage
gemäß KD GmbH
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t
Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t
ca.49m
ca.49m
Hinweis:
Dargestellte Liegesituation
beispielhaft. Jede Anlegestelle wird
statisch so bemessen, dass diese
von zwei Schiffen Typ
135mx11,40m (V=3000t) genutzt
werden kann. Teilweise gibt es in
der Darstellung sehr geringe
Abstände der Schiffskörper, die so
nicht vorkommen. Bei jeder
Belegungssituation, wird zwischen
den Schiffen ein ausreichender
Sicherheitsabstand eingehalten.
ca.80m
10.4m Nutzflächengrenze Rhein-km 687.800
Verlauf derzeitige
Nutzflächengrenze
Dalben Nr.13
Dalben Nr.15
Dalben Nr.17
Landauflager Nr. 12
siehe
Z.Nr:20-033-03
Landauflager Nr.14
siehe
Z.Nr: 20-033-03
Landauflager Nr.16
siehe
Z.Nr: 20-033-03
Landauflager Nr.18
siehe
Z.Nr: 20-033-03
Dalben Nr.19
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
Rhein-km 688.080
Rhein-km 688.175
Rhein-km 688.366
Rhein-km 688.264
x
x
x x
x
x x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
ca.52m
linke Fahrrinnengrenze
ca.65m
ca.62m
Anlegestelle 2
Anlegestelle I07
Anlegestelle I08
Anlegestelle I09
Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t
Rhein
vorh. Einleitbauwerk
Schiff L/B=60/11,5m
Ausführung der Toranlage
gemäß KD GmbH
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Ausführung der Toranlage
gemäß KD GmbH
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Ausführung der Toranlage
gemäß KD GmbH
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Ausführung der Toranlage
gemäß KD GmbH
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Ausführung der Toranlage
gemäß KD GmbH
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Ausführung der Toranlage
gemäß KD GmbH
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t
Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t
ca.49m
ca.49m
ca.65m
Verlauf derzeitige
Nutzflächengrenze
Nutzflächengrenze Rhein-km 688.411
ca.9m
Ersatzneubau der Festmacheeinrichtungen sowie
des Brückenlandauflagers der bestehenden
Anlegestellen von Rhein-km 687.856 bis
Rhein-km 688.366 am linken Ufer (Ortslage Köln)
Übersichtslageplan
Anlegestelle I04-6
1:1.000
Köln-Düsseldorfer
Deutsche Rheinschiffahrt GmbH
Frankenwerft 35
50667 Köln
Übersichtslageplan
BAUMASSNAHME
PLANBEZEICHNUNG
DATUM/UNTERSCHRIFT
Planverfasser
GEZEICHNET
BAUHERR
GEZEICHNET
ZEICHN:-NR.
20-033-01
1/1.000
BLATTGRÖSSE
02.11.2020
Bauherr
Penner
GEPRÜFT
MASSTAB
DATUM
ã Ing.-Büro Schumacher
ÄNDERUNGSHINWEISEDATUMGEPRÜFT NR.
a
b
Statik  Konstruktion  Wasserbau
Ingenieurbüro SchumacherIngenieurbüro Schumacher
c
e-mail: info@ingbuero-schumacher.de
Schelmenpfad 35, 53332 Bornheim; Tel. 02227-929 58-30;  Fax 02227-929 58-31
Entwurfsplan
Schumacher
Vorabzug
Übersichtslageplan 
Anlegestelle I07-9
1:1.000
Anlage 2

Anlage 1 - Übersicht Anlegestellen im Kölner Stadtgebiet

50 Zeichen

Anlegestellen im Kölner Stadtgebiet       Anlage 1

Anlage 3 - Übersicht Anlegestelle I_04

1952 Zeichen

ca. Verlauf VK-alte Ufermauer
Treppe Nr.5
Regulierungslinie
M
M
x
x
x
x
Rhein-km 687,856
Rhein
Landauflager Nr 8.1
siehe Z.Nr.: 20-033-03
5m
4,4m
Verankerungsketten
nach statischer Erfordernis
Stützpfahl mit
Seitenpoller 300kN Neu
Stützpfahl mit
Seitenpoller 300kN Neu
Ponton (Bestand)
L/B = 16.00 / 5.00m
Zugangsbrücke (Bestand)L/B =21.15 / 3.04m L.i.
Verankerungsketten
nach statischer Erfordernis
6,2m
alte Pos. Brückenponton
Trinkwasserent-
nahmeschrank
vorh. Widerlager-
nische schließen
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
neue Pos. Brückenponton
alte Position
Dalben Nr.9
neue Pos. Dalben Nr.8
TRZ 300kN NEU
mit Verbindungssteg
siehe Z.Nr.:20-033-02.1
alte Position
Dalben Nr.8
0,19m
0,8m
neue Pos. Dalben Nr.9
TRZ 300kN NEU
mit Verbindungssteg
siehe Z.Nr.:20-033-02.1
vorh. Landstrom-
versorgung
Leitungskanal
Strom +Trinkwasser
Abwasserleitung
Podest NEU
auf Stützpfählen
57,1m
59,9m
56m
Schiff L/B=135/11,4m
Schiff L/B=135/11,4m
vorh.
Einleitbauwerk
vorh. Einleitbauwerk
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
Planung der Toranlage
erfolgt durch die Stadt Köln
(Toranlage hier nicht dargestellt)
M
x
x
x
x
BAUMASSNAHME
GEZEICHNET
DATUMDATUM/UNTERSCHRIFT
Bauherr
GEPRÜFT
MASSTAB
ã Ing.-Büro Schumacher
ÄNDERUNGSHINWEISE
Ingenieurbüro Schumacher
e-mail: info@ingbuero-schumacher.de
DATUM NR.
Statik  Konstruktion  Wasserbau
Planverfasser
GEZEICHNET
ZEICHN:-NR.
1/200
02.11.2020
GEPRÜFT
b
a
Schelmenpfad 35, 53332 Bornheim; Tel. 02227-929 58-30;  Fax 02227-929 58-31
20-033-04.1
PLAN
BAUHERR
Ersatzneubau der Festmacheeinrichtungen sowie
des Brückenlandauflagers der bestehenden
Anlegestelle bei Rhein-km 687.8+56m am linken
Ufer (Ortslage Köln)
Penner
Übersicht Anlegestelle I04
1:200
VORABZUG
Bereich 2 (Köln Düsseldorfer)
Übersicht 1:200
Entwurfsplan
Köln-Düsseldorfer
Deutsche Rheinschiffahrt GmbH
Frankenwerft 35
50667 Köln
Schumacher
Anlage 3

Anlage 6 - Stellungnahme Stadtplanungsamt

8 Zeichen

Anlage 6

Beratungsverlauf (4)

10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
1161/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.02.2022
Erstellt
26.03.2021 08:28