1161/2021
Linksrheinische Anlegestellen mit Dalben – Vorhaben der Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Kragplatte
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 24.02.2022 1161/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Gestaltungsbeirat 15.03.2022 Verkehrsausschuss 29.03.2022 Linksrheinische Anlegestellen mit Dalben – Vorhaben der Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Kragplatte Den politischen Gremien wurde die Vorplanung der Dalben am linksrheinischen Ufer vorgestellt (Mit- teilung Nr. 3498/2018). Mit dem Einbau der Dalben werden die Liegestellen lastunabhängig von der Kaimauer errichtet. Die Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und die Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG (KD) planen die Herstellung von Anlegestellen mit Dalben. Im Bereich des Rheinauhafens wird die WSV als Vorhabenträgerin Anlegestellen für die Frachtschifffahrt herstellen. Im Bereich des Konrad-Adenauer-Ufers planen HGK und KD die Ertüchti- gung vorhandener Anlegestellen mit Dalben für die Personenschifffahrt. Entwurfsplanung der Anlegestellen mit Dalben im Bereich des Konrad-Adenauer-Ufers Im Zusammenhang mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer wird der Bau der Dalben der KD zur Aufrechthaltung des Betriebs erforderlich. Gegenstand dieser Mitteilung ist daher lediglich die Planung der Dalben zwischen der Deutzer Brücke und der Hohenzollernbrücke. Hiervon betroffen sind die bestehenden Anlegestellen zwischen Rhein-km 687.8+56 (Anlegestelle I_04) und einschließlich Rhein-km 688.3+65 (Anlegestelle I_09), s. Anlage 2. In diesem Bereich sollen insgesamt 6 neue Auflagerpodeste und 7 Verankerungsdalben gebaut wer- den. Die Bauweise der neuen Verankerungseinrichtungen soll für alle 6 Anlegestellen in gleicher Art und Weise erfolgen (siehe beispielhaft Anlage 3). Die neuen Anlegestellen mit Dalben ersetzen die vorhandenen Anlagestellen mit Festmachern, die in Kragplatte integriert sind. Die Planungen der HGK und der WSV werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgetragen. Konstruktion: Brückenauflagerpodeste Die Zugangsbrücken der Anlegestellen sollen zukünftig nicht mehr auf der vorhandenen Ufermau- 2 er/Kragplatte aufliegen, sondern auf eigenständigen, neu gegründeten Auflagerpodesten und diese wiederum auf zwei vor die Ufermauer in den Untergrund eingelassenen Stahlpfählen (Dalben). Mit Schleppblechen werden die Fugen zwischen Promenade und Podesten abgedeckt. An den Stütz- pfählen, jeweils seitlich der Auflagernischen, sind zudem jeweils Poller zur Befestigung der Schiffe vorgesehen. Die Laufflächen der Übergangspodeste werden mit rutschsicher beschichteten Stahlble- chen ausgebildet. Zur Vermeidung von Wasserpfützen werden die begehbaren Flächen mit einem Dachgefälle ausgebildet. Die Podeste erhalten zur Absturzsicherung Geländer, welche bis an das Promenadengeländer herangeführt werden. Zur Uferpromenade hin sollen die Podeste durch Toran- lagen vor unbefugtem Zutritt geschützt werden. Die farbliche Gestaltung erfolgt gemäß den Vorgaben des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln im Farbton DB703 (Anlage 4). Vertäudalben: Die Verankerungen der Landebrücken erfolgen über Vertäudalben, die jeweils zwischen den Anlege- stellen vorgesehen sind (Anlage 4). Die Vertäudalben sind durch Laufstege vom Ufer aus begehbar. Auch im Bereich dieser Laufstege soll der Zugang durch Toranlagen im Promenadengeländer vor unbefugten Zutritt geschützt werden. Die geplante Oberkante der Vertäudalben entspricht der jeweili- gen Höhe der Uferpromenade. Geländer: Im Bereich der Anlegestellen Nr. I_04, Nr. I_05 und Nr. I_06 (Bereich Leystapel und Kragplatte) wird das Geländer im Zuge der Sanierung der Rheinpromenade und dem Ersatzneubau der Kragplatte neu gebaut. Die Gestaltung des neuen Geländers wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadt- raumanagement und dem Gestaltungsbeirat erarbeitet. Eine Zustimmung des Stadtentwicklungsaus- schusses zur geplanten Gestaltung liegt vor (s. Vorlagen-Nr.: 0148/2018). An den Anlegestellen Nr. I_07 bis einschließlich Nr. I_09 werden die Anlegerzugänge an das vorhandene Geländer angepasst. Versorgungsleitungen: Die Anlegestellen verfügen bereits heute teilweise über Strom- und Trinkwasserversorgungen. Zukünftig soll jede Anlegestelle einen Landstromanschluss und eine Trinkwasserversorgung erhalten. Die technischen Bauwerke für die Landstromversorgung sollen auf dem jeweiligen Landebrückenpon- ton nachgerüstet werden, die Trinkwasserentnahmeschränke sollen auf den neuen Übergangspodes- ten/Stegauflagern installiert werden. Die Schränke werden bei Hochwassersituationen temporär de- montiert und auf den, zur Anlegestelle zugehörigen Landebrückenpontons, zwischengelagert. Die Leitungen (Strom- und Trinkwasser) verlaufen im Bereich der Brückenauflagerpodeste in einem Lei- tungskanal, der seitlich an der Unterstromseite der Konstruktion auf Laufbelaghöhe geplant ist. Die Abwasseranlagen sollen im Farbton der übrigen Konstruktion beschichtet werden. Im Bereich der Kragplatte ist vorgesehen, dass die Leitungen unterhalb der Kragplatte montiert und mit Schutzblechen abgedeckt werden. Beleuchtung: Es ist keine zusätzliche Beleuchtung der Anlegestellen vorgesehen. Nutzungsverträge: Für den Bereich der Anlegestellen zwischen Rhein-km 687.8+56 und Rhein-km 688.3+65 sollen lang- fristige Nutzungsverträge mit der KD abgeschlossen werden. Anlagen: - Anlage 1 Übersicht Anlegestellen im Kölner Stadtgebiet - Anlage 2 Übersichtslageplan - Anlage 3 Übersicht Anlegestelle I_04 - Anlage 4 Isometrien - Anlage 5 Stellungnahme Gestaltungsbeirat vom 10.12.2018 - Anlage 6 Stellungnahme Stadtplanungsamt vom 07.09.2019 - Anlage 7 Erledigungsvermerk zur Stellungnahme des Stadtplanungsamtes Gez. Egerer
Anlage 5 - Auszug Niederschrift Gestaltungsbeirat vom 10.12.18
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/ 2 DER GESTALTUNGSBEIRAT ANLAGE 7 DER STADT KÖLN Auszug aus der Niederschrift über die 51. nicht öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirates in der Wahlperiode 2011/2016 am Montag, den 10.12.2018. TOP 2.1 Dalben, Innenstadt Projektbeschreibung Das Projekt wird in der Mitteilung 3498/2018 sowohl textlich als auch zeichnerisch be- schrieben und anhand einer Präsentation sowie einer Animation vorgestellt. Zur Mitteilung ergänzend werden folgende Hinweise gegeben: - Die Liegeplätze 1-3 nördlich der Südbrücke sollen auch bei Hochwasser nutzbar sein, die Liegeplätze 4-8 bis zum höchsten schiffbaren Wasserstand. - Die Dalben wurden statisch beme ssen und haben im Bereich der schwarzen Schifffahrt einen Durchmesser von ca. 1,40m. Die Dalben im Bereich der weißen Schifffahrt haben einen Durchmesser von ca. 1,20m. Bei dem Material handelt es sich um Stahlrohre. Die Farbgebung soll nach den Vorgaben der Stadt Köln erfolgen. - Die Treppenanlagen (Landgä nge) benötigen nach DIN Zwischenpodeste. Die Trittstufen sollen als Gitterroste ausgebildet werden. Des Weiteren finden sich u.a. folgende Elemente im Bereich der Treppenanlagen: Rettungsring, Beleuch- tungskörper, Kasten für Landstrom (vgl. Pläne zur Mitteilung). - Das Geländer im Bereich nördlich der Südbrücke wird im Bereich der Treppenan- lagen unterbrochen und mit selbstschließenden Türen versehen. Beantwortung von Rückfragen Die Rückfragen wurden wie folgt beantwortet: - Damit im Hochwasserfall nicht alle angel egten Schiffe ihre Plätze räumen müs- sen werden einige Dalben höher (bis 2m) ausgeführt (Liegeplätze 1-3). Diese Maßnahme soll ggf. gleichermaßen dazu dienen, die im Raum stehende Schutz- hafenfunktion des Deutzer Hafens zu kompensieren. - Die Achsen der Treppenstützpfähle liegen nicht in der gleichen Flucht wie die Dalben. - Die Treppen können nicht an der vorhandenen Mauer befestigt werden. - Die Treppen können nicht zwischen Dalb en und Kaimauer verlegt werden, da sich diese beim Anlegen der Schiffe stark verformen und die Treppenanlagen damit zerstört würden. - Die dargestellte Beleuchtung der Treppenanl agen ist bisher nur ein Symbol. Die konkrete Ausführung muss weiter abgestimmt werden. - Die Ertüchtigung der Kaimauer –als Alternative zu den Dalben - wurde geprüft. Sie ist nicht möglich. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gestaltungsbeirates vom 10.12.2018 - 2 - - Eine Verortung von Dalben südlich der Südbr ücke ist nicht zielführend. Es wür- den u.a. längere Landgangstege erforderlich darüber hinaus stehen Umweltbe- lange entgegen. Die vorhandene Kaimauer dagegen kann direkt begangen wer- den. - Die Dalbenhöhe muss etwas höher sein als die oberste Befestigungshöhe damit die Schiffe nicht über den Pollerkopf rutschen. - Stege, die auf den Dalben angebracht wer den (Bereich weiße Schifffahrt), sind nur für Schiffspersonal zugänglich. - Der Landstrom kommt landsei tig von der Rheinenergie. Interne Diskussion Ergebnis der Diskussion: - Der Gestaltungsbeirat verständigt sich darauf, dass zunächst die Maßgaben von Anlage 1 der Mitteilung eingearbeitet werden sollen. - Der Gestaltungsbeirat hält es für sinnv oll, dass einige Akteure aus diesem Ta- gesordnungspunkt auch zu TOP 2.2. „Stationsorte zur Landstromversorgung, In- nenstadt“ im Sitzungsraum verbleiben, da es zwischen den einzelnen Vorhaben Schnittstellen gibt. - Eine gestalterische Begleitung der bis dato ausschließlich technisch ausgerichte- ten Anlagen erscheint sinnvoll. Empfehlungen des Gestaltungsbeirates Der Gestaltungsbeirat stellt voran, dass es sich um eine sehr große Anzahl an Dalben und weiteren Einrichtungen wie den Landgängen handelt, die das Stadtbild deutlich verändern werden. Das Projekt wird in diesem Sinne zur Kenntnis genommen, da es auf Basis der Erläuterungen als alternativlos dargestellt wurde. Empfehlungen des Gestaltungsbeirates - Es wird dringend empfohlen, die Auswir kungen auf das Stadtbild, das Rhein- panorama zu überprüfen. - Die Maßgaben aus Anlage 1 der Mitte ilung (Stellungnahme Stadtplanungsamt) sollen eingearbeitet werden sollen. - Das Projekt der „Dalben“ soll in Verbind ung mit dem Projekt der „Stationsorte zur Landstromversorgung, Innenstadt“ weiter ausgearbeitet und aufeinander abge- stimmt werden. - Beide Projekte sollen hinsichtlich gestalt erischer Möglichkeiten geprüft werden und in diesem Sinne begleitet werden. Um Wiedervorlage wird gebeten.
Anlage 7 - Erledigungsvermerk zur Stellungnahme des Stadtplanungsamtes
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/2 Anlage 7 Erledigungsvermerk zur Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 07.09.2019 1. Die Planung ist dem Gestaltungsbeirat vorzustellen und abzustimmen (analog Vorgehensweise in 28.05.2013). Dem wurde mit der Beteiligung des Gestaltungsbeirates am 10.12.2018 entsprochen. Auch die überarbeitete Planung wird dem Gestaltungsbeirat vorgestellt. 2. Die Anordnung der unterschiedlichen Höhe der Dalben aufgrund der tlw. Schutz- hafenfunktion im südlichen Bereich wurde überprüft und wird so für sinnvoll erachtet. Keine Veranlassung erforderlich 3. Die Farbgebung ist nach Gestaltungshandbuch DB 703, dies betrifft auch die bisher in Gelb vorgesehenen Pollerköpfe. Diese werden durch Abnutzungseigenschaften sowieso den praktischen Nutzen einer Sonderfarbe verlieren. Die Dalben und Poller werden im Farbton DB703 ausgeführt. 4. Die Beleuchtungskörper in der jetzigen Form werden abgelehnt, da sie nicht auf die Rheinuferbeleuchtung abgestimmt sind oder den örtlichen Leuchtentyp verwenden. Eine schlichte Stele oder Spot aus dem Programm der Rheinenergie, die die öffentliche Beleuchtung unterhält, ist an dieser Stelle leichter integrierbar. Darüber hinaus leisten sie durch die Anordnung und Form keinen Beitrag zur Vogelvergrämung (Spiecs). Es ist keine eigene Beleuchtung für die Anlegestellen vorgesehen. Aussagen zu den nachfolgenden Punkten 5. und 6. erübrigen sich daher. 5. Mit der Erstellung des Lichtmasterplans soll die nächtliche Belichtung hierarschiert und aufeinander abgestimmt werden. Die Beleuchtungdauer ist daher nur auf Anforderung temporär bei Benutzung zuzulassen und muss sich in das Beleuchtungskonzept einordnen. Ein längerer Dauerbetrieb ist auszuschließen (ggf. Schalter oder Bewegungssensoren). 6. Die Lichtintensität sollte dabei nicht über die per DIN notwendigen Lumen bez. Luxmengen hinausgehen und dimmbar sein. Ein Weißlicht ist als neutrales Licht zweckbestimmt. 7. Die Geländertore sind in die jeweilige örtliche Geländerkonstruktion und -gestalt einzufügen bzw. zu integrieren, sodass ein durchgehendes Gesamtbild entsteht. Wurde in der überarbeiteten Planung berücksichtigt. 8. Das Geländer auf der Treppenanlage ist auf die notwendige Konstruktion zu reduzieren und als untergeordnetes Element einzuordnen. Eine Fortführung der Uferseitigen Geländer ist nicht gewünscht. Wurde in der überarbeiteten Planung berücksichtigt. 9. Die Ausführung der technischen Aufbauten auf den Zugangspodesten sollten möglichst platzreduziert, schlicht und minimalistisch ausgeführt werden, nach Möglichkeit sollten keine Aufbauten nicht über die Oberkante Handlauf hinausragen. Wurde in der überarbeiteten Planung berücksichtigt. 10. Rettungsreifen sollten offen integriert und kombiniert sein. Rettungsringe sind auf den bestehenden Anlegestellen vorhanden 11. Nach Möglichkeit sollten im Rahmen der Maßnahme ebenfalls die sämtliche Lande- brücken und mögliche Verkaufseinrichtungen/-automaten erneuert oder zumindest hinsichtlich ihrer Farbe, Aufbauten, Werbeanlagen und ggf. Nummerierung/ landseitigen Kennzeichnung einheitlich und minimalistisch gestaltet werden. Der bestehende Verkaufspavillon der Köln-Düsseldorfer-Rheinschifffahrtsgesellschaft wird im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen. Ein Wideraufbau ist nicht vorgesehen. 12. Notwendige Hinweis- oder Anordnungsbeschilderung ist grundsätzlich unterhalb der Oberkante Kaimauer (bzw. Gelände) zu verorten. Wird als Auflage entsprechend berücksichtigt. 13. Es ist eine bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel , alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten. (Kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln auch Graffiti). Darüber hinaus sind Materialschäden kurzfristig zu beseitigen und Ausbesserungsarbeiten sensibel und sorgfältig auszuführen. Der Hinweis betrifft nicht die vorliegende Planung, wird aber entsprechend vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik berücksichtigt. 14. Werbung in Form von Dreieckaufstellern, Eventeinrichtungen, Werbefahnen etc. sowie Hinweistafeln o.ä. sind nicht zulässig. Der Hinweis betrifft nicht die vorliegende Planung, die gesamtstädtisch geltenden Regelungen sind zu beachten. 15. Zukünftige Veränderungen bei der baulichen Umsetzung der Anlagen sind umgehend mit der Stadt Köln abzustimmen. Der Hinweis wird bei zukünftig anstehenden Veränderungen beachtet.
Anlage 4 - Isometrien
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Anlage 4 Isometrien Vorlagen Nr. 1161/2021 Isometrie Vertäudalben Anlage 3 Isometrien Vorlagen Nr. 1161/2021 Isometrie Anlegestelle 0
Anlage 2 - Übersichtslageplan
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Landauflager Nr.8.1 siehe Z.Nr.:20-033-03 Rhein Schiff L/B = 110m/11.50m Dalben Nr.7 Dalben Nr.8 Dalben Nr.9 Dalben Nr.11 Dalben Nr.13 Landauflager Nr. 10 siehe Z.Nr:20-033-03 Landauflager Nr. 12 siehe Z.Nr:20-033-03 Landauflager Nr.14 siehe Z.Nr: 20-033-03 M M M M M M M M M M M M M M M M M x x x x Rhein-km 687.856 Rhein-km 687.986 Rhein-km 688.080 Rhein-km 688.175 x x x x Schiff L/B=135/11,4mSchiff L/B=135/11,4m x x x x x x x x x x x x linke Fahrrinnengrenze ca.55m ca.52m linke Fahrrinnengrenze Anlegestelle I04 Anlegestelle I05 Anlegestelle I06 Anlegestelle I07 Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t vorh. Einleitbauwerk Deutzer Brücke Ausführung der Toranlage gemäß KD GmbH (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t ca.49m ca.49m Hinweis: Dargestellte Liegesituation beispielhaft. Jede Anlegestelle wird statisch so bemessen, dass diese von zwei Schiffen Typ 135mx11,40m (V=3000t) genutzt werden kann. Teilweise gibt es in der Darstellung sehr geringe Abstände der Schiffskörper, die so nicht vorkommen. Bei jeder Belegungssituation, wird zwischen den Schiffen ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten. ca.80m 10.4m Nutzflächengrenze Rhein-km 687.800 Verlauf derzeitige Nutzflächengrenze Dalben Nr.13 Dalben Nr.15 Dalben Nr.17 Landauflager Nr. 12 siehe Z.Nr:20-033-03 Landauflager Nr.14 siehe Z.Nr: 20-033-03 Landauflager Nr.16 siehe Z.Nr: 20-033-03 Landauflager Nr.18 siehe Z.Nr: 20-033-03 Dalben Nr.19 M M M M M M M M M M M M M Rhein-km 688.080 Rhein-km 688.175 Rhein-km 688.366 Rhein-km 688.264 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x ca.52m linke Fahrrinnengrenze ca.65m ca.62m Anlegestelle 2 Anlegestelle I07 Anlegestelle I08 Anlegestelle I09 Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t Rhein vorh. Einleitbauwerk Schiff L/B=60/11,5m Ausführung der Toranlage gemäß KD GmbH (Toranlage hier nicht dargestellt) Ausführung der Toranlage gemäß KD GmbH (Toranlage hier nicht dargestellt) Ausführung der Toranlage gemäß KD GmbH (Toranlage hier nicht dargestellt) Ausführung der Toranlage gemäß KD GmbH (Toranlage hier nicht dargestellt) Ausführung der Toranlage gemäß KD GmbH (Toranlage hier nicht dargestellt) Ausführung der Toranlage gemäß KD GmbH (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t Schiff L/B=90,3/19,3m ; 1500 t ca.49m ca.49m ca.65m Verlauf derzeitige Nutzflächengrenze Nutzflächengrenze Rhein-km 688.411 ca.9m Ersatzneubau der Festmacheeinrichtungen sowie des Brückenlandauflagers der bestehenden Anlegestellen von Rhein-km 687.856 bis Rhein-km 688.366 am linken Ufer (Ortslage Köln) Übersichtslageplan Anlegestelle I04-6 1:1.000 Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt GmbH Frankenwerft 35 50667 Köln Übersichtslageplan BAUMASSNAHME PLANBEZEICHNUNG DATUM/UNTERSCHRIFT Planverfasser GEZEICHNET BAUHERR GEZEICHNET ZEICHN:-NR. 20-033-01 1/1.000 BLATTGRÖSSE 02.11.2020 Bauherr Penner GEPRÜFT MASSTAB DATUM ã Ing.-Büro Schumacher ÄNDERUNGSHINWEISEDATUMGEPRÜFT NR. a b Statik Konstruktion Wasserbau Ingenieurbüro SchumacherIngenieurbüro Schumacher c e-mail: info@ingbuero-schumacher.de Schelmenpfad 35, 53332 Bornheim; Tel. 02227-929 58-30; Fax 02227-929 58-31 Entwurfsplan Schumacher Vorabzug Übersichtslageplan Anlegestelle I07-9 1:1.000 Anlage 2
Anlage 1 - Übersicht Anlegestellen im Kölner Stadtgebiet
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Anlegestellen im Kölner Stadtgebiet Anlage 1
Anlage 3 - Übersicht Anlegestelle I_04
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ca. Verlauf VK-alte Ufermauer Treppe Nr.5 Regulierungslinie M M x x x x Rhein-km 687,856 Rhein Landauflager Nr 8.1 siehe Z.Nr.: 20-033-03 5m 4,4m Verankerungsketten nach statischer Erfordernis Stützpfahl mit Seitenpoller 300kN Neu Stützpfahl mit Seitenpoller 300kN Neu Ponton (Bestand) L/B = 16.00 / 5.00m Zugangsbrücke (Bestand)L/B =21.15 / 3.04m L.i. Verankerungsketten nach statischer Erfordernis 6,2m alte Pos. Brückenponton Trinkwasserent- nahmeschrank vorh. Widerlager- nische schließen Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) neue Pos. Brückenponton alte Position Dalben Nr.9 neue Pos. Dalben Nr.8 TRZ 300kN NEU mit Verbindungssteg siehe Z.Nr.:20-033-02.1 alte Position Dalben Nr.8 0,19m 0,8m neue Pos. Dalben Nr.9 TRZ 300kN NEU mit Verbindungssteg siehe Z.Nr.:20-033-02.1 vorh. Landstrom- versorgung Leitungskanal Strom +Trinkwasser Abwasserleitung Podest NEU auf Stützpfählen 57,1m 59,9m 56m Schiff L/B=135/11,4m Schiff L/B=135/11,4m vorh. Einleitbauwerk vorh. Einleitbauwerk Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) Planung der Toranlage erfolgt durch die Stadt Köln (Toranlage hier nicht dargestellt) M x x x x BAUMASSNAHME GEZEICHNET DATUMDATUM/UNTERSCHRIFT Bauherr GEPRÜFT MASSTAB ã Ing.-Büro Schumacher ÄNDERUNGSHINWEISE Ingenieurbüro Schumacher e-mail: info@ingbuero-schumacher.de DATUM NR. Statik Konstruktion Wasserbau Planverfasser GEZEICHNET ZEICHN:-NR. 1/200 02.11.2020 GEPRÜFT b a Schelmenpfad 35, 53332 Bornheim; Tel. 02227-929 58-30; Fax 02227-929 58-31 20-033-04.1 PLAN BAUHERR Ersatzneubau der Festmacheeinrichtungen sowie des Brückenlandauflagers der bestehenden Anlegestelle bei Rhein-km 687.8+56m am linken Ufer (Ortslage Köln) Penner Übersicht Anlegestelle I04 1:200 VORABZUG Bereich 2 (Köln Düsseldorfer) Übersicht 1:200 Entwurfsplan Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt GmbH Frankenwerft 35 50667 Köln Schumacher Anlage 3
Anlage 6 - Stellungnahme Stadtplanungsamt
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Anlage 6
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1161/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.02.2022
- Erstellt
- 26.03.2021 08:28