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4303/2021

Baumaßnahme Hugo-Eckener-Str./Von-Hünefeld-Str.

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 10.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.12.2021, TOP 12.9

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1919 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4303/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)  
 
Baumaßnahme Hugo-Eckener-Str./Von-Hünefeld-Str. 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04.10.2021 wurde unter TOP 13.1. durch Herrn 
Bezirksvertreter Berg eine mündliche Anfrage gestellt.  
 
 
Frage 1: 
 
Ist es zutreffend, dass die Firma Volbeck im Landschaftsschutzgebiet Hugo-Eckener-Str. gegenüber 
der Von-Hünefeld-Str. ein medizinisches Labor für Gesundheit baut? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Am 26.01.2021 wurde für das Grundstück Hugo-Eckener-Str. 45 (Gemarkung Longerich, Flur 8, Flur-
stück 1656) eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Laborgebäudes mit Verwaltung, labornahen 
Praxen, 2 Betreiberwohnungen, einer betriebseigenen Kindertagesstätte (2 Gruppen) sowie einer 
Tiefgarage (133 Stellplätze) und 39 oberirdischen Stellplätzen erteilt. Aus Datenschutzgründen kön-
nen keine Namen von Bauantragstellenden mitgeteilt werden. Insoweit erfolgt zum Frageanteil „Firma 
Volbeck“ hier keine Antwort. 
 
 
Frage 2: 
 
Wenn ja, wurde hier eine (Sonder-) Genehmigung erteilt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es bestand durch den Bebauungsplan Nr. 62490/2 nach § 30 Abs. 1 BauGB schon grundsätzlich zu 
diesem Grundstück das Recht zur Bebauung. Daher bedurfte es keiner Sondergenehmigung, son-
dern ist die Baugenehmigung zur Vornahme von Bauarbeiten ausreichend.  
 
 
Frage 3: 
 
Oder wurde das Landschaftsschutzgebiet umgewandelt und wenn ja durch wen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der vorgenannte Bebauungsplan ist schon seit 02.11.1993 rechtsverbindlich. Sollte vor 1993 dort 
Landschaftsschutz bestanden haben, so wäre durch den Rat der Stadt Köln in 1993 mit Beschluss 
über diesen Bebauungsplan eine Änderung von Landschaftsschutz in Bebauungsrecht erfolgt.

Beratungsverlauf (1)

13.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4303/2021
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
10.12.2021
Erstellt
09.12.2021 15:14