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Baumaßnahme Hugo-Eckener-Str./Von-Hünefeld-Str.

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 4303/2021 vom 10.12.2021

Stand: Am 13.12.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 4303/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Baumaßnahme Hugo-Eckener-Str./Von-Hünefeld-Str. In der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04.10.2021 wurde unter TOP 13.1. durch Herrn Bezirksvertreter Berg eine mündliche Anfrage gestellt. Frage 1: Ist es zutreffend, dass die Firma Volbeck im Landschaftsschutzgebiet Hugo-Eckener-Str. gegenüber der Von-Hünefeld-Str. ein medizinisches Labor für Gesundheit baut? Antwort der Verwaltung: Am 26.01.2021 wurde für das Grundstück Hugo-Eckener-Str. 45 (Gemarkung Longerich, Flur 8, Flur- stück 1656) eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Laborgebäudes mit Verwaltung, labornahen Praxen, 2 Betreiberwohnungen, einer betriebseigenen Kindertagesstätte (2 Gruppen) sowie einer Tiefgarage (133 Stellplätze) und 39 oberirdischen Stellplätzen erteilt. Aus Datenschutzgründen kön- nen keine Namen von Bauantragstellenden mitgeteilt werden. Insoweit erfolgt zum Frageanteil „Firma Volbeck“ hier keine Antwort. Frage 2: Wenn ja, wurde hier eine (Sonder-) Genehmigung erteilt? Antwort der Verwaltung: Es bestand durch den Bebauungsplan Nr. 62490/2 nach § 30 Abs. 1 BauGB schon grundsätzlich zu diesem Grundstück das Recht zur Bebauung. Daher bedurfte es keiner Sondergenehmigung, son- dern ist die Baugenehmigung zur Vornahme von Bauarbeiten ausreichend. Frage 3: Oder wurde das Landschaftsschutzgebiet umgewandelt und wenn ja durch wen? Antwort der Verwaltung: Der vorgenannte Bebauungsplan ist schon seit 02.11.1993 rechtsverbindlich. Sollte vor 1993 dort Landschaftsschutz bestanden haben, so wäre durch den Rat der Stadt Köln in 1993 mit Beschluss über diesen Bebauungsplan eine Änderung von Landschaftsschutz in Bebauungsrecht erfolgt.

Beratungsverlauf

  1. 13.12.2021

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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