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3632/2019

64. Anordnung der Kostenspaltung

Beschlussvorlage Ausschuss 11.05.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 26.05.2020, TOP 3.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2489 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3632/2019 
Freigabedatum 11.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
64. Anordnung der Kostenspaltung 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die nachstehend aufgeführten Erschließungsanlagen der 
Erschließungsbeitrag für die bezeichneten Teileinrichtungen in dem angegebenen Umfang selbst-
ständig erhoben wird: 
 
Kölnstraße Fb, Ge, Ge/Ra, Pa, StrGr, StrB, E 
von Am Feldrain bis Seniorenweg 
Köln-Sürth 
 
Loorweg (einschließlich Stichwege Parz. 376 und 378) Fb, Ge, Pa (Hauptzug),  
von Kreisverkehr Hauptstraße/Ranzeler Straße bis  Mv (Stichwege), E, Bel  
Haus Nr. 92 (Ende der Bebauung) 
Köln-Zündorf 
 
Lülsdorfer Straße/Sandbergstraße Fb, Ge, StrGr, StrB, E, Bel 
von Rheinbergstraße/An der Mühle bis Sandbergstr. 
147 (Ende der Bebauung) 
Köln-Langel 
 
 
Die verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung: 
 
Fb Fahrbahn 
Ge Gehweg 
Ge/Ra kombinierter Geh-/Radweg 
Pa Parkflächen 
Mv Mischverkehrsfläche 
E Entwässerungseinrichtung 
Bel Beleuchtungseinrichtung 
StrGr Straßenbegleitgrün 
StrB Straßenbäume 
 
Alternative: 
 
Verzicht auf Kostenspaltung 
 
Verkehrsausschuss 26.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 Nein 
 Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) 
 Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Nach § 127 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) kann der Erschließungsbeitrag für Grunderwerb, 
Freilegung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbstständig erhoben wer-
den (Kostenspaltung). § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitra-
ges vom 29.06.2001 sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor. 
 
Für die in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile soll durch die Anordnung 
der Kostenspaltung die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für abspaltbare Teil-
einrichtungen von Erschließungsanlagen selbstständig zu erheben. Bei diesen Erschließungsanlagen 
liegen die Voraussetzungen für die Abrechnung der Teile Grunderwerb und Freilegung derzeit noch 
nicht vollständig vor. 
 
Alternative: 
 
Bei Verzicht auf eine Kostenspaltung verzögert sich die Heranziehung auf nicht absehbare Zeit. Für 
die Beitragspflichtigen erhöht sich wegen der in diesen Fällen fortlaufenden Kreditkosten dann der 
Erschließungsbeitrag.

Beratungsverlauf (1)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Kölnstraße
  • Lülsdorfer Straße
  • Rheinbergstraße
  • Seniorenweg
  • Loorweg
  • Am Feldrain
  • An der Mühle
  • Ranzeler Straße
  • Sandbergstraße 147
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
3632/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.05.2020
Erstellt
17.10.2019 11:12