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0726/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Chorweiler vom 12.03.2026 (AN/0427/2026) betreffend "Pflege- und Reinigungsmaßnahmen für Grün- und Freiflächen"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.04.2026, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5357 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0726/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 
Chorweiler vom 12.03.2026 (AN/0427/2026) betreffend "Pflege- und 
Reinigungsmaßnahmen für Grün- und Freiflächen" 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen bezüglich Grün- und Frei-
flächen im Stadtbezirk: 
 
1. Welche Pflegeintervalle gelten aktuell für Grünflächen, Parks, Volks- und Forstflächen 
im Stadtbezirk Chorweiler? 
2. Welche städtischen Dienststellen oder externen Dienstleister sind jeweils für die Pflege 
dieser Flächen zuständig? 
3. In welchen zeitlichen Abständen erfolgen Reinigungsmaßnahmen, insbesondere die 
Müllbeseitigung und die Leerung von Abfallbehältern? 
 
In der Sitzung vom 12.03.2026 ergänzt Bezirksvertreterin Frau Wagner die Anfrage. Sie 
möchte wissen, wie viele der über 900 Mitarbeiter*innen des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen für den Stadtbezirk Chorweiler zugeteilt sind. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.:  
Feste Pflegeintervalle gibt es für die Grünanlagen nicht.  
 
In der Zeit von Anfang Oktober bis Februar ist „Rückschnittsaison“. In dieser Zeit werden im 
Stadtbezirk, neben dem Winterdienst und der Laubbeseitigung je nach Notwendigkeit, Rück-
schnitte an Gehölzen durchgeführt. Dies erfolgt zum Teil auch massiv im Rahmen des soge-
nannten „Auf-den-Stock-setzen“. Dies regt den Wurzelstock an, neu und kräftig auszutreiben. 
Das Gehölz wird dadurch verjüngt. Die Standorte dafür werden durch den jeweiligen Revier-
meister und dessen Vorgesetzten festgelegt. 
 
In der Zeit von März bis September beginnt die Mähsaison mit Heckenschnitten und leichten 
Strauchrückschnitten sowohl in Grünanlagen und als auch auf Spielplätzen und im Straßenbe-
gleitgrün (Baumscheiben). Die einzelnen Flächen sind hierbei in ihrer Größe, Art und Ausstat-
tung so verschieden, dass eine Bearbeitung nach Intervallen unüblich ist. Die einzelnen Flä-
chen werden nach Bedarf gepflegt. 
 
Der Wald der Stadt Köln wird naturgemäß bewirtschaftet, das bedeutet, dass es keine festge-
legten Pflegeintervalle gibt. Im wirtschaftlich genutzten Erholungswald wird etwa alle fünf bis 
zehn Jahre durchforstet. Die Durchforstungen der jeweiligen Bezirke für das Jahr 2026 sind

2 
 
der Mitteilung 3148/2025 zu entnehmen. 
 
In den Naturwald- Entwicklungsflächen (überwiegend in den Naturschutzgebieten Worringer 
Bruch und Rheinaue) wird auf eine Bewirtschaftung und Waldpflege ganz verzichtet und alles 
der natürlichen Entwicklung überlassen. 
 
Zu 2.:  
Für die Pflege der Grünflächen, Parks, Volks- und Forst- und Waldflächen ist das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen zuständig. 
 
Reinigungsmaßnahmen, insbesondere die Müllbeseitigung und die Leerung von Abfallbehäl-
tern erfolgen durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). 
 
 
Zu 3.:  
Von April bis Oktober wird einmal wöchentlich und nach Bedarf in Grünanlagen gereinigt. Im 
restlichen Jahr beträgt das Reinigungsintervall 14 Tage und nach Bedarf. Nach Bedarf bedeu-
tet, dass eine hoch frequentierte Fläche über das vereinbarte Reinigungsintervall hinaus ge-
reinigt wird. Dies resultiert in der Regel in einer Reinigung häufiger als einmal pro Woche. Es 
gibt darüber hinaus Flächen (z.B. Fühlinger See), für die eine zusätzliche sogenannte Pick-
nickreinigung vorgenommen wird. Dies bedeutet, dass bei gutem Wetter auch am Wochen-
ende samstags und/oder sonntags gereinigt wird. Spezifische Reinigungsintervalle laut Stra-
ßenreinigungssatzung können unter Eingabe des Straßennamens hier jederzeit abgefragt 
werden: https://www.awbkoeln.de/stadtsauberkeit/abfrage-strassenreinigung/ 
 
Im städtischen Wald wurden Abfallbehälter im Rahmen eines Konzeptes zur Reduzierung des 
Müllaufkommens vor rund 20 Jahren weitgehend entfernt. Das Müllaufkommen konnte so 
deutlich reduziert werden. Die Reinigung erfolgt nach Bedarf bzw. aufgrund von Bürgermel-
dungen durch die AWB. Bürger können wilden Müll über die App der AWB direkt melden. 
 
 
Zur mündlichen Frage von Bezirksvertreterin Frau Wagner: 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat insgesamt ca. 950 Mitarbeitende. Davon 
sind aktuell 397 Mitarbeitende im Bereich Stadtgrün tätig. Diese Mitarbeitenden kümmern sich 
um Bäume, Grünanlagen, das Straßenbegleitgrün und die Spielplätze sowie um Kita- und 
Schulgelände. Außerdem arbeiten sie in den amtseigenen Werkstätten (Schreinerei, Schlos-
serei, Fahrzeugtechnik) und übernehmen notwendige Verwaltungsaufgaben. 
 
Organisatorisch ist die sogenannte „allgemeine Grünpflege“ in drei Pflegeabschnitte unterteilt. 
Der Stadtbezirk Chorweiler bildet gemeinsam mit den Stadtbezirken Ehrenfeld und Nippes 
den Pflegeabschnitt 2. In diesem Pflegeabschnitt arbeiten 88 Mitarbeitende in der allgemeinen 
Grünpflege. Davon sind 23 Mitarbeitende im Stadtbezirk Chorweiler tätig. 
 
Die Pflege des Straßenbegleitgrüns und der sogenannten Großrasenflächen (Rasenflächen 
ab 3.000 qm) erfolgt durch eine separate Organisationseinheit mit stadtweit tätigen Mitarbei-
tenden. 
 
Die Kontrolle und Pflege von Bäumen, sowohl an Straßen als auch in Grünanlagen, erfolgt mit 
gesondertem, speziell ausgebildeten, Personal.

Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0726/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.03.2026
Erstellt
11.03.2026 10:49