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1416/2019

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 11.03.2019 auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 02.05.2019 zum Thema: "Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger (AN/0317/2019)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.04.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.05.2019, TOP 8.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT AN 0317 2019 Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

686 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 18.04.2019 
 1416/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 02.05.2019 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 11.03.2019 auf der Sitzung 
des Ausschusses für Soziales und Senioren am 02.05.2019 zum Thema: "Rückforderungen bei 
Jobcentern immer unverhältnismäßiger“ (AN/0317/2019) 
Zur schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 11.03.2019 legt die Verwaltung dem Ausschuss 
für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. 
 
Anlage 
 
 
gez. Dr. Rau

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT AN 0317 2019 Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger

1655 Zeichen

Schriftliche Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 11.03.2019 auf der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Senioren am 02.05.2019 zum Thema: 
„Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger“ 
(AN/0317/2019) 
 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
 
1.) Wie hoch ist die Summe der durch die Kölner Jobcenter 2018 eingetriebenen 
Rückerstattungen durch ihre „Kund*innen“? 
 
2.) Welche rechnerischen Verwaltungskosten stehen der Erzielung der Rückerstattungen 
aus Frage 1 im Jahr 2018 gegenüber? 
 
 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln  
 
Zu 1.  
 
Rückforderungen werden durch die verschiedenen Abteilungen des Jobcenter Köln 
gefertigt, hier insbesondere durch den Leistungsbereich.  
Gründe für etwaige Rückforderungen sind primär die Auszahlung der Leistungen nach 
dem SGB II im Voraus zum Monatsanfang. Nachträgliche Minderungen des Anspruchs 
z.B. durch Arbeitsaufnahmen oder Einkommensänderungen im laufenden Monat führen 
automatisch zu einer Überzahlung und Rückforderung.  
 
Die aus den Rückforderungen entstandene Forderungssumme beträgt insgesamt ca. 
60.764.139 € in 2018. An Rückerstattungen/Tilgungen war insgesamt für das Jahr 2018 
ein Betrag von 50.701.132 € zu verzeichnen.  
 
Zu 2.  
 
Das Jobcenter Köln hat die Leistungen zum Forderungseinzug über die Bundesagentur 
für Arbeit eingekauft. Die mit der Beitreibung in Zusammenhang stehenden Kosten 
beliefen sich für das Jahr 2018 auf 1.852.303 EUR. Darüber hinaus anfallende 
Verwaltungskosten können nicht beziffert bzw. qualifiziert geschätzt werden. 
Im Übrigen plädiert auch das Jobcenter Köln für die von der Bundesagentur für Arbeit 
geforderten Bagatellgrenze.  
 
 
gez. Jung

Beratungsverlauf (1)

02.05.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1416/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.04.2019
Erstellt
16.04.2019 17:16