1416/2019
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 11.03.2019 auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 02.05.2019 zum Thema: "Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger (AN/0317/2019)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 18.04.2019 1416/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 02.05.2019 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 11.03.2019 auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 02.05.2019 zum Thema: "Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger“ (AN/0317/2019) Zur schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 11.03.2019 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage gez. Dr. Rau
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe BUNT AN 0317 2019 Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger
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Schriftliche Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 11.03.2019 auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 02.05.2019 zum Thema: „Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger“ (AN/0317/2019) Wortlaut der Anfrage: 1.) Wie hoch ist die Summe der durch die Kölner Jobcenter 2018 eingetriebenen Rückerstattungen durch ihre „Kund*innen“? 2.) Welche rechnerischen Verwaltungskosten stehen der Erzielung der Rückerstattungen aus Frage 1 im Jahr 2018 gegenüber? Antwort des Jobcenter Köln Zu 1. Rückforderungen werden durch die verschiedenen Abteilungen des Jobcenter Köln gefertigt, hier insbesondere durch den Leistungsbereich. Gründe für etwaige Rückforderungen sind primär die Auszahlung der Leistungen nach dem SGB II im Voraus zum Monatsanfang. Nachträgliche Minderungen des Anspruchs z.B. durch Arbeitsaufnahmen oder Einkommensänderungen im laufenden Monat führen automatisch zu einer Überzahlung und Rückforderung. Die aus den Rückforderungen entstandene Forderungssumme beträgt insgesamt ca. 60.764.139 € in 2018. An Rückerstattungen/Tilgungen war insgesamt für das Jahr 2018 ein Betrag von 50.701.132 € zu verzeichnen. Zu 2. Das Jobcenter Köln hat die Leistungen zum Forderungseinzug über die Bundesagentur für Arbeit eingekauft. Die mit der Beitreibung in Zusammenhang stehenden Kosten beliefen sich für das Jahr 2018 auf 1.852.303 EUR. Darüber hinaus anfallende Verwaltungskosten können nicht beziffert bzw. qualifiziert geschätzt werden. Im Übrigen plädiert auch das Jobcenter Köln für die von der Bundesagentur für Arbeit geforderten Bagatellgrenze. gez. Jung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1416/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.04.2019
- Erstellt
- 16.04.2019 17:16