1560/2019
Sachstand zum Ausbau, Erweiterungen, Erneuerungen der BAB 59 im Bereich Anschluss Lind bis Dreieck/ Kreuz Porz BAB 559
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/665/5 Vorlagen-Nummer 15.05.2019 1560/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 Verkehrsausschuss 18.06.2019 Sachstand zum Ausbau, Erweiterungen, Erneuerungen der BAB 59 im Bereich Anschluss Lind bis Dreieck/ Kreuz Porz BAB 559, hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz am 26.03.2019, TOP 8.5 Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung, den aktuellen Sachstand zum Ausbau, zu Erweiterungen, zu Erneuerungen an der BAB 59 im Porzer Bereich bei den zuständigen Stellen abzurufen und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Auch eine zeitliche Vorstellung der Erneuerung von Brücken, Lärmschutz und der Bau und Umbau von Raststätten soll dabei sein. Die Verwaltung hat hierzu den Landesbetrieb Straßenbau NRW um Stellungnahme gebeten: 1. A59 - Abschnitt AS Tank & Rastanlage Liburer Heide bis AS Flughafen: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat den so genannten Vorentwurf zum Ausbau der A 59 zwischen der Tank- und Rastanlage Liburer Heide und AS Flughafen im August 2018 auf den Genehmigungsweg zum Bundesverkehrsministerium gegeben. Nach der Genehmigung kann mit der Aufstellung des Feststellungsentwurfes begonnen werden. Ziel ist es, den offiziellen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln in 2020 zu stellen. Der Vorentwurf und das Planfeststellungsverfahren beinhalten auch die Erneuerung aller Brückenbauwerke sowie den Neubau von Lärmschutzwällen und -wänden entlang der Ausbaustrecke. Ferner ist der Neubau einer Tank- und Rastanlage im Bereich der AS Lind vorgesehen. Aufgrund von statischen Defiziten des Brückenbauwerkes AS Wahn-Heidestraße wird zurzeit das Bauwerk als vorgezogene Maßnahme komplett unter Berücksichtigung des zukünftigen 6-streifigen Ausbaus erneuert. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat zu den weiteren Brücken, dem Lärmschutz und dem Bau und Umbau von Raststätten keinen zeitlichen Rahmen mitgeteilt. 2. A59 - Abschnitt AS Flughafen bis AD Köln/ Porz: Der im April letzten Jahres erlassene Planfeststellungsbeschluss wird beklagt (2 Klagen). Ein Ge- richtstermin wurde seitens des Oberverwaltungsgerichtes Münster noch nicht anberaumt. Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Heidestraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1560/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.05.2019
- Erstellt
- 02.05.2019 11:11