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AN/1614/2024

Musikclubs und Livemusikspielstätten sind Kulturorte

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 20.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 03.12.2024, TOP 3.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2503 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Elfi-Scho-Antwerpes 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.11.2024  
 
AN/1614/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 
 
Musikclubs und Livemusikspielstätten sind Kulturorte 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 03.12.2024 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, 
1) Sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass eine Novellierung der Baunut-
zungsverordnung (BauNVO) auf Bundesebene umgesetzt und Musikclubs mit nach-
weisbar kulturellem Bezug im baurechtlichen Sinne als Orte der Kultur zu verstehen 
sind und nicht mehr als Vergnügungsstätten. 
 
2) Die Landesregierung aufzufordern sich auf Bundesebene für die TA Lärm (Techni-
sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einzusetzen und Musikclubs mit nachweis-
bar kulturellem Bezug in dieser Verordnung als Kulturstätten anzuerkennen. 
 
3) Die Stadt Köln unterstützt auf Bundesebene die Anstrengungen der LiveKomm Kul-
turgeräusche – ähnlich wie beim Sport- und/oder Kinderlärm – in eine gesonderte Re-
gelung außerhalb der TA Lärm – z.B. in einer Kulturschallverordnung (Arbeitstitel) zu 
überführen. 
 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
 
Musikclubs und Livemusikspielstätten bereichern die kulturelle und musikalische Landschaft 
und Infrastruktur der Stadt Köln in hohem Maße. Durch die Baunutzungsverordnung entste-
hen Musikclubs aber einige Nachteile im Vergleich zu anderen kulturellen Einrichtungen. 
Eine Novellierung der BauNVO und das damit einhergehende baurechtliche Verständnis von 
Musikclubs mit kulturellem Bezug als Orte der Kultur würde für eine Gleichbehandlung unter 
den kulturellen Einrichtungen sorgen. In Anlehnung an die Anfrage AN/1486/2020 „Clubkul-
tur als Teil von Köln anerkennen und stärken“, soll das Thema wieder verstärkt angegangen 
werden, um eine Änderung der gesetzlichen Lage zu erwirken.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller  
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.12.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1614/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
20.11.2024
Erstellt
20.11.2024 11:51