mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Musikclubs und Livemusikspielstätten sind Kulturorte

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/1614/2024 vom 20.11.2024

Stand: Am 03.12.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi-Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.11.2024 AN/1614/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 Musikclubs und Livemusikspielstätten sind Kulturorte Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 03.12.2024 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird damit beauftragt, 1) Sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass eine Novellierung der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) auf Bundesebene umgesetzt und Musikclubs mit nach- weisbar kulturellem Bezug im baurechtlichen Sinne als Orte der Kultur zu verstehen sind und nicht mehr als Vergnügungsstätten. 2) Die Landesregierung aufzufordern sich auf Bundesebene für die TA Lärm (Techni- sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einzusetzen und Musikclubs mit nachweis- bar kulturellem Bezug in dieser Verordnung als Kulturstätten anzuerkennen. 3) Die Stadt Köln unterstützt auf Bundesebene die Anstrengungen der LiveKomm Kul- turgeräusche – ähnlich wie beim Sport- und/oder Kinderlärm – in eine gesonderte Re- gelung außerhalb der TA Lärm – z.B. in einer Kulturschallverordnung (Arbeitstitel) zu überführen. Begründung: - 2 - Musikclubs und Livemusikspielstätten bereichern die kulturelle und musikalische Landschaft und Infrastruktur der Stadt Köln in hohem Maße. Durch die Baunutzungsverordnung entste- hen Musikclubs aber einige Nachteile im Vergleich zu anderen kulturellen Einrichtungen. Eine Novellierung der BauNVO und das damit einhergehende baurechtliche Verständnis von Musikclubs mit kulturellem Bezug als Orte der Kultur würde für eine Gleichbehandlung unter den kulturellen Einrichtungen sorgen. In Anlehnung an die Anfrage AN/1486/2020 „Clubkul- tur als Teil von Köln anerkennen und stärken“, soll das Thema wieder verstärkt angegangen werden, um eine Änderung der gesetzlichen Lage zu erwirken. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2024

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz