2011/0328
Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst
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2011/0328
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 16.08.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0328 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst Vorlage vom: 09.08.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister als Vorsitzender des Gremiums gesetzt ist. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch ein vom Magistrat zu bestimmendes Magistratsmitglied vertreten. 2. Der Magistrat wählt die in der Anlage befindlichen Personen als sachkundige Bürger und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung über Punkt 3. an die Stadtverordnetenversammlung weiter. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt durch Listenwahl 4 Stadtverordnete und deren Vertreter in das Kuratorium Anlagen: Sachkundige Bürger 2 ... Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.08.2011 Für die Akademie für Tonkunst ist laut Betriebsordnung ein Kuratorium zu wählen. Seine Aufgabe ist es, den Schulträger und den Verwaltungsrat in allen wichtigen Angelegenheiten zu beraten sowie für die Herstellung und Erhaltung einer lebendigen Beziehung zwischen Bevölkerung und der Akademie für Tonkunst zu sorgen. Die Wahlzeit des Kuratoriums ist an die Legislaturperiode gebunden. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt in diesem Gremium kraft Amtes. Sollte er verhindert sein, wird er von einem vom Magistrat gewählten Mitglied vertreten. Er oder seine Vertreterin bzw. sein Vertreter führen den Vorsitz. Von der Leitung der Akademie für Tonkunst wurden 4 sachkundige Personen vorgeschlagen, die für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stehen. Die Wahl dieser Personen erfolgt durch den Magistrat Zur Besetzung der übrigen Plätze im Gremium wählt die Stadtverordnetenversammlung 4 Vertreterinnen oder Vertreter aus ihrer Mitte. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit während der gesamten Legislaturperiode sind auf den Listen ausreichend Nachrücker vorzusehen. Darmstadt, 12.08.2011 100/da Dezernat I Jochen Partsch Oberbürgermeister
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, 9. August 2011 Kulturinstitut 411-stu ® 96 64 18 Akademie für Tonkunst Hauptamt Herrn Amtmann Ü# Daum nachrichtlich: Betriebsleitung Kulturinstitute Besetzung Kuratorium Akademie für Tonkunst Sehr geehrter Herr Knell für die Neubesetzung des Kuratoriums der Akademie für Tonkunst schlagen wir als „sachkundige Bürger“ im Sinne der für die Akademie für Tonkunst geltenden Betriebsordnung folgenden Personen vor: - Frau Prof. Dr. Alexa Köhler-Offierski (Präsidentin d. Evangelische Fachhochschule Darmstadt) Zweifalltorweg 12, 64293 Darmstadt - Prof. Dr. Heiner Knell (TU Darmstadt) Graupnerweg 42, 64287 Darmstadt - Prof. Hans Drewanz L.-Engel Weg 11, Park Rosenhöhe, 64287 Darmstadt - Prof. Dr. Johann Wörner (Vorsitzender des Vorstandes Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Köln) Gerhard-Hauptmann-Str. 12, 64291 Darmstadt Mit freundlichen Grüßen Cord Meijering Der Direktor
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Zweifalltorweg 12
- Graupnerweg 42
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0328
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.08.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00