AN/0218/2017
Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahradwegs am Bayenthalgürtel.
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Anfrage (Ilg BV2)
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Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0218/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahradwegs am Bayenthalgürtel. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, für Autofahrer, die vom Südfriedhof in Zollstock kommend, an der Kreuzung Vorgebirgsstraße Ecke Raderthalgürtel rechts abbiegen möchten, stellen die Überreste eines alten maroden Fahrradwegs mit starken Unebenheiten (siehe Anlage) eine Gefährdung dar, weil Rechtsabbieger dieses Verkehrs- hindernis überfahren müssen. Zudem ist die bordsteinähnliche Erhöhung, vor allem nachts äußerst irritierend, weil sie im Dunkeln nicht sichtbar ist. Durch abruptes Abbremsen oder Ausweichmanöver entstehen häufig gefährliche Situationen für den nachfolgenden Verkehr. Als Vertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich deshalb folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sit- zung der BV-Rodenkirchen am 20.02.17 zu setzen: 1. Wird dieses Hindernis zeitnah abgebaut? - wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 2. Ist stattdessen geplant, den Belag der Fahrbahn an dieser Stelle zu erneuern und mit einem zeitgemäßen (aufgemalten) Fahradschutzstreifen zu versehen? - Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Anlage_Anfrage_Uebrreste_Radweg
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Überreste eines alten Fahradwegs sind nachts ein gefährliches Hindernis am Raderberggürtel. Irritierte Autofahrer auf der Abbiegespur
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0218/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (FWK)
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27