A-W/0011/2012
Nachverdichtung schafft neue Chancen
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Originalantrag
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F DP IN DER BV WEST – DIE LIBERALEN Die FDP in der BV im Internet: http://www.bvwest.fdp-ms.de Email: bv-west@fdp-ms.de FDP in der BV West Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: bv-west@fdp-ms.de Konversionsflächen in Gievenbeck Nachverdichtung schafft neue Chancen Die Bezirksvertretung West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Vorbild der bereits zu erarbeitenden Nachverdichtungsmodelle für die Bereiche in „Hiltrup-Ost “ und „westlich des Hauptbahnhofs“ (V/0006/2011) auch für die Konversionsfl ächen in Gievenbeck ein entsprechendes Nachverdichtungskonzept zu entwickeln. Darin ei nbezogen werden müssen die notwendigen Infrastruktureinrichtungen, damit parallel zur Nachverdichtung beispielsweise auch KiTas errichtet werden; ähnlich wie dieses in der Entwicklung von Gievenbeck-Südwest geschehen ist. Zeitlich begrenzt zu nutzende Infrastrukturbauten wie etw a KiTas sollen als Investorenmodelle ausgestaltet werden. Sie sind dann von der Stadt oder freien Trägern zu einem Maximalmietpreis von derzeit 9,62 € / qm anzumi eten (Steigerung 1,5 % / Jahr laut DVO KiBiz). Wenn in späteren Jahren diese Bauten nicht mehr benötigt werden, sollen die Investoren sie in Wohnraum umwandeln können . Die Bauplanung ist deshalb entsprechend zu gestalten. In das Nachverdichtungskonzept, das auch in die Arbeit der Lenkungsgruppe Konversion einfließen soll, sind ausdrücklich auch diejenigen Kasernen flächen einzubeziehen, für die möglicherweise auch eine universitäre Nutzung infrage kommen könnte. Begründung: erfolgt mündlich gez. Prof. Kurt G. Poll Peter Koch-Tölken Prof. Dr. Kurt Poll Fraktionsvorsitzender Peter Koch-Tölken Bezirksvertreter Datum 15.03.2012
Anlage 1 zur Vorlage V-0006-2011
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2009 F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 02. November 2009 Antrag: Als Ergänzung zur Ausweisung von Neubaugebieten strategische Entwicklungsperspektiven für das Wohnen im Bestand schaffen Von der punktuellen zur systematischen Nachverdichtung – ein Konzept für das gesamte Stadtgebiet Der Rat möge beschließen: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im A ugust 2009 erneut Prioritäten in der Nachver- dichtung gesetzt, um den Flächenverbrauch von derzeit rund 15 Hektar am Tag bis zum Jahr 2020 zu halbieren. Die Stadt Münster arbeitet bereits ak tiv in der 2006 ins Leben gerufenen Landesini- tiative "Allianz für die Fläche" mit. Aufbauend auf dieser Allianz und dem Beschluss der Vorlage V/0244/2009 "(…) ein Quartiersmanagement zu erarbei ten, mit dem zunächst probeweise und projektbezogen Wohnungsbaumaßnahmen in bestehenden Quartieren begleitet werden sollen", soll auch die Stadt Münster ihr nachhaltiges Fläche nmanagement weiter verstärken und eine Ent- wicklung von der punktuellen zur systematischen Nachverdichtung im Stadtgebiet anstreben. Die Stadt Münster hat in den letzten Jahren viele B augebiete in den Außenstadtteilen ausgewie- sen. Dies hat dazu geführt, dass junge Familien aus Münster hier vor Ort bauen konnten und viele junge Familien nach Münster gezogen sind und sich h ier dauerhaft angesiedelt haben. Dieses Konzept wird behutsam fortgeführt. Um aber auch die Zukunftsfähigkeit der innerstädtischen Quar- tiere und Ortszentren zu erhalten und dem stärker w erdenden Trend der älter werdenden Gesell- schaft zu einem Rückzug in die Innenstadt gerecht z u werden, muss die Wohnungsbaupolitik in Münster ihr Augenmerk ergänzend auch darauf richten , vor allem die zentralen Standorte mit einer guten Infrastruktur gezielt weiter zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftra gt, ein umfassendes Konzept zur maßvollen Nachverdichtung für das gesamte Stadtgebiet zu erst ellen. Ziel ist der schonende, sparsame und haushälterische Umgang mit Fläche und Boden unter B eachtung der wirtschaftlichen, ökologi- schen, sozialen, infrastrukturellen und demographis chen Entwicklung. Dazu sollen zunächst die vorhandenen Daten (über die demographische Struktur , Infrastruktur und Wohnungsbestände) kleinräumig und quartiersorientiert zusammengeführt und wenn notwendig ergänzt werden. Darauf aufbauend soll dann ein systematisches Nachverdicht ungskonzept mit Hilfe eines einheitlichen Kriterienkatalogs angefertigt werden, der u.a. folgende Aspekte berücksichtigt: Leitbild der durchgrünten Stadt, energetisch optim ierter Wohnraum, Erhaltung notwendiger Grün- und Freiflächen als Naherholungsräume in der Stadt (ökologische Aspekte) Auslastung der vorhandenen Ver- und Entsorgungsstr uktur (infrastrukturelle Aspekte) effizientere Nutzung und nachhaltigere Auslastung, etwa der vorhandenen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur für Kinder, durch gezielte Na chverdichtung (soziale und familienpoliti- sche Aspekte) eng begrenzte und streng am unabweisbaren Bedarf o rientierte Bereitstellung von Bauland Um eine stadtweite systematische Nachverdichtung ef fektiv umzusetzen, muss dabei auch ins Auge gefasst werden, fallbezogen bestehende Regular ien anzupassen, um gegebenenfalls über das jetzt rechtlich Mögliche hinaus neue Wohn- und Nutzflächen im Bestand schaffen zu können. Begründung: Über die Initative "Alianz für die Fläche" besteht auf Landesebene offenbar eine breite Mehrheit, den Flächenverbrauch weiter einzuschränken. Und auc h für die Städte und Kommunen ist es ins- besondere im Hinblick auf die demographische Entwic klung eine große Herausforderung, neue attraktive Flächenangebote im Bestand für unterschi edliche Nutzungen zu schaffen und damit den weiteren Flächenverbrauch an der Peripherie einzudä mmen, um damit innerstädtische Quartiere und Zentren zu stärken und nachhaltig auszulasten. Münster braucht ein langfristig und nachhaltig aust ariertes Gleichgewicht zwischen Infrastruktur, Wohnbestand und Einwohnerzahlen. Auch wenn unsere S tadt gegenwärtig noch wächst, wird der demographische Wandel mittelfristig auch hier kommu nale Anpassungsleistungen erfordern. Münster muss deshalb eine Wohnungsbaupolitik mit Au genmaß verfolgen, die der "Innen- Entwicklung" noch weit stärker Vorrang vor der "Auß en-Entwicklung" einräumt und eine konse- quente Bestandsentwicklung bei weitgehendem Verzich t auf die Ausweisung neuer Bauflächen außerhalb der Zentren vorantreibt. Münster hat in den vergangenen Jahren bereits viele Eigenheim-Wohngebiete entwickelt und aus- gewiesen, weitere entstehen gerade. Darüber hinaus muss Wohnungsbaupolitik nunmehr verstärkt ihr Augenmerk darauf richten, vor allem die zentral en Standorte mit einer guten Infrastruktur, die für die unterschiedlichen wohnungssuchenden Bevölke rungsgruppen auch in Zukunft besonders attraktiv sein werden, weiter zu entwickeln. Gerade durch ihre Nähe zu Versorgungs-, Kultur-, Service- und Infrastrukturangeboten gewinnen die In nenstadt bzw. Stadtteilzentren in der älter werdenden Gesellschaft wieder stärker an Bedeutung und Attraktivität (Trend zur Reurbanisierung). Die FDP tritt daher sowohl aus stadtgestalterischer als auch aus stadtökonomischer Sicht und öko- logischer Sicht dafür ein, ein umfassendes Nachverd ichtungskonzept für Münster zu erstellen, das von einem einheitlichen Kriterienkatalog geleitet w ird. Zunächst sollen dazu die vorhanden Daten zusammengeführt und wenn notwendig ergänzt werden. Darauf aufbauend soll dann das Nach- verdichtungskonzept erarbeitet werden. Durch voraus schauende Nachverdichtung, durch Erneue- rung und Umbau in den Bestandsquartieren mit Hilfe eines gesamtstädtischen Konzepts sollen die Potenziale im Bestand besser ausgeschöpft, ältere S tadtteile revitalisiert und aufgewertet und die Effizienz der kommunalen Infrastruktur insgesamt verbessert werden. gez. Carola Möllemann-Appelhoff für die FDP-Fraktion im Rat
Anlage 3 zur Vorlage V-0006-2011
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Innenentwicklung ist von der Analyse über die Planu ng bis zur Realisierung eine Querschnittsaufgabe, die allen Beteiligten erheblic hes Engagement und zusätzlichen Aufwand abverlangt. Sie bildet eine Herausforderung , deren Bewältigung ein beson- deres Augenmerk auf die Qualität der Entwicklungspr ozesse und der praktizierten Kommunikation erfordert. Diese Einschätzung wird au ch durch die Arbeit des Ar- beitskreises „Wohnen in Münster“ unterstützt, wo er ste Ansätze zu einem Kommuni- kationskonzept erarbeitet worden sind, die nunmehr an zwei Quartieren erprobt wer- den sollen (vgl. Dokumentation der 4. Sitzung des A rbeitskreises Wohnen in Münster am 25.10.2005). Die Kommunikations- und Prozessqualitäten als Erfol gsfaktoren der Innenentwick- lung müssen gleichwohl eine sachgerechte Aufwand-Nu tzen-Relation einhalten. Die Frage nach der effizienten und ergebnisorientierten Gestaltung der Entwicklungspro- zesse sowie ihrer begleitenden Kommunikation ist be i jedem Entwicklungsprojekt neu zu beantworten. Dabei sind selbstverständlich auch die aktuell inha ltlichen Handlungsfelder und ortsspezifischen Entwicklungsaufgaben zu berücksich tigen. Dazu können gehören: die Funktionsfähigkeit der Stadt und ihrer Infrastr uktur; die Marktfähigkeit, das Marktpotenzial und die Wertstabilität sowie der Sta ndard der Wohnungsbestände; die Verbesserung der Wohnraumversorgung; die demografis che und soziale Balance und die Qualität des Wohnumfeldes. Die Verwaltung h at mit der Broschüre „Wohn- standort-Entwicklung Münster – Herausforderungen un d Chancen für innerstädtische Quartiere“ das Spektrum der Handlungsfelder in der künftigen Wohnungsmarktent- wicklung skizziert. Insofern stellt sich die Innene ntwicklungsaufgabe auf teilräumli- cher Ebene differenziert und in unterschiedlicher A usprägung; jeder Stadtteil ist spe- zifisch auch in seiner Entwicklungsaufgabe (vgl. Do kumentation der 14. Sitzung des Arbeitskreises Wohnen in Münster am 26.10.2010). Die bedarfsgerechte Mobilisierung von Potenzialen g ehört in großen Teilen des In- nenentwicklungsraumes Wohnen zu den übergeordneten Zielvorstellungen. In Hiltrup überlagert sich diese Zielvorstellung mit dem Erfor dernis einer Quartiersstabilisie- rung. Im Quartier Bahnhof paart sich die Aufgabe Mo bilisierung von Potenzialen mit einer städtebaulichen Weiterentwicklung. Beide Quar tiere stehen beispielhaft für zahlreiche weitere Quartiere in Münster, deshalb so llen dort Strategien zur Stärkung der Innenentwicklung modellhaft erprobt werden. Erprobung einer Quartiersstabilisierung am Beispiel von Hiltrup-Ost Die Stadt Münster verfügt über zahlreiche Wohnquart iere in verschiedenen Stadt- raumtypen, deren Wohnfunktion für die Zukunft erhal ten bleiben soll. Innenentwick- lung wird in diesen Quartieren oftmals verkürzt als Nachverdichtung und Bebauung der „letzten“ Freiflächen verstanden. Unter dem Bli ckwinkel einer Quartiersstabilisie- rung ist das Aufgabenspektrum von Innenentwicklung sehr viel weiter zu fassen. Ausgangspunkt ist vielmehr die Frage, welche Maßnah men in einem Wohnquartier ergriffen werden sollten, um negativen demografischen, sozialen oder nutzung sstrukturellen Veränderun- gen vorzubeugen oder zu begegnen, um zeitgemäße Nutzungsdichten und Gebäudestandards zu erreichen, um den Wert, die Substanz und Funktion als Wohngeb iet zu erhalten, um Beiträge zum Erhalt der privaten und öffentlich en Infrastruktur zu leisten und um die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit als W ohnstandort zu pflegen. Hiltrup-Ost, das im Wesentlichen in den 1960er und 1970er Jahren errichtet wurde, gehört zu den typischen Entwicklungsfällen mit zwis chenzeitlich hohem Durch- schnittsalter in der Bevölkerung, teilweise geringe r Wohndichte und Mindernutzun- gen in der Infrastruktur. Im Zentrum des Quartiers haben Umstrukturierungsprozesse zwischenzeitlich stattgefunden. Hiltrup-Ost wurde a uch im Arbeitskreis „Wohnen in Münster“ (AK WIM) als ein Quartier identifiziert, d as Entwicklungspotenziale aufweist, die es weiter zu untersuchen gilt und wo der Kommun ikationsprozess vor Ort eine zentrale Aufgabe darstellt (vgl. Dokumentation der 4. Sitzung des AK WIM am 25.10.2005, S. 9 – 12). Die Handlungsstrategie in Hiltrup-Ost wird insbeso ndere darauf abzielen müssen, die Wohnungsangebote, die energetischen Standards u nd die städtebaulichen Struk- turen zeitgemäßen Ansprüchen am Rande des größten A ußenstadtteils Münsters anzupassen. Neben der Erhebung und Auswertung der P otenziale bestehen Aufga- ben darin, quartiersinterne Netzwerke (zum Beispiel „Älter werden im Stadtteil“) und Organisationsstrukturen (Vereine, Initiativen) aufz ugreifen und ein qualifiziertes Kommunikationskonzept (Eigentümer, Gewerbetreibende , Bewohner) mit Beratungs- angeboten zu erarbeiten. Städtebauliche Neujustierung/Inwertsetzung der Funk tion Wohnen am Beispiel des Bahnhofsquartiers Das innerstädtische Quartier Bahnhof als Wirtschaft s-, Einzelhandels- und Dienst- leistungsstandort kennzeichnet eine vergleichsweise hohe Bebauungsdichte, eine relativ niedrige Einwohnerzahl, ein sehr hoher Ante il gewerblicher Nutzungen mit zugleich breiter Nutzungsmischung und dominierende Verkehrsfunktionen. Das Quartier steht bereits seit vielen Jahren in einem Umwandlungsprozess, der zu einer Erhöhung des Dienstleistungsanteils, Aufwertungen d es öffentlichen Raums im Bahnhofsumfeld und strukturellen Verbesserungen der Engelstraße geführt hat. Daneben existiert in diesem Quartier eine Immobilie n- und Standortgemeinschaft, die sich bereits seit einigen Jahren und erfolgreich in einzelnen Innenentwicklungsauf- gaben engagiert (ISG Bahnhof). Das Quartier verfügt über Leerstände im Büro- und D ienstleistungssegment, verein- zelt finden sich mindergenutzte Grundstücke und Geb äude. Die eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten dieser Potenziale, ihre d ysfunktionalen Wirkungen und die innerstädtische Wohnungsnachfrage sind Mitauslö ser für eine städtebauliche Neujustierung: Die bisherigen städtebaulichen Leitv orstellungen zur Entwicklung als Wirtschafts-, Einzelhandels- und Dienstleistungssta ndort bedürfen einer Ergänzung im Sinne einer Stärkung des Wohnen. Das Quartier und seine Strukturen sind prädestinier t zur Erprobung eines modellhaf- ten Ansatzes der Innenentwicklung: Welche Maßnahmen können zu einer Stärkung der Wohnnutzung im Quartier führen? Ein möglicher H andlungsansatz könnte in ei- ner Transformation derzeit ungenutzter und nicht me hr marktfähiger Dienstleistungs- flächen zu Wohnzwecken liegen. Hierbei sind die Erf ahrungen und Kenntnisse der Wirtschaftsförderung Münster GmbH einzubeziehen, um mögliche Nutzungskonflikte zwischen gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Potenzialen frühzeitig berück- sichtigen zu können. Weitere Anknüpfungspunkte für den Prozess zur Stärkung der Funktion Wohnen sind die Einbindung der vorhandenen ISG-Strukturen, die Analyse der Quartiersstrukturen sowie die Erfassung und Bewertung der Potenziale im Abgl eich mit bestehenden Unter- suchungsergebnissen und die Identifizierung weiterer Quartiersakteure und –netzwerke, Investitionsabsich- ten und Perspektiven des innerstädtischen Wohnungsm arktes in diesem Quartier. Aus Sicht der Verwaltung gilt es, nach der Grundsat zentscheidung des Planungs- ausschusses, die jeweilige Aufgabenstellung quartie rsspezifisch zu konkretisieren. Welche konkreten fachlichen Aufgaben stellen sich i m Quartier bzw. auf welche Her- ausforderungen gilt es zu reagieren? Wie und mit we lchen Partnern können die dar- aus resultierenden Entwicklungsziele erreicht werde n? Neben der Konkretisierung der Aufgabenstellung wird besonderes Augenmerk auf die Aktivierungs- und Prozessgestaltungsstrategie z u legen sein. Dabei sollen die nachfolgenden Anforderungen sach- und bedarfsgerecht sowie un- ter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel u nd Personalressourcen Anwen- dung finden: Die Planungs- und Projektentwicklungsprozesse sowi e ihre Informations-, Beteili- gungs- und Kooperationsformen bedürfen einer passge nauen Gestaltung (Ent- standardisierung). Wann informiere ich wie und mit welcher Zielvorstellung? Wessen Beteiligung / Projekteinbindung, wann, in we lcher Form und in welchem Umfang fördert Qualität und Akzeptanz der Planung/ des Projektes? Die Gestaltung der Entwicklungsprozesse ist auch d aran zu messen, ob die Mobilisierung von Akteuren und Entwicklungspot enzialen unterstützt wird, die Qualität, Akzeptanz und Marktgängigkeit von Pr ojekten verbessert werden die Einbindung der Bewohnerschaft und Nutzer unter stützt wird und Beiträge zur Optimierung im Projektverlauf geleist et werden. Die Ausgestaltung und Intensität von Kommunikation sprozessen sollte sich eng an der Aufgabenstellung und Problemlage orientieren . Ihre Gestaltung sollte auf erreichbare Kommunikationsziele (z. B. Informations defizite ausgleichen, Trans- parenz im Entwicklungsprozess schaffen, Vertrauen s chaffen, Skepsis abbauen, Interesse wecken, Angebote zur Mitwirkung machen, ü berzeugen, Akzeptanz er- höhen, Identifikation schaffen, motivieren, mobilis ieren, Machbarkeit testen, Mei- nungsbilder einholen) ausgerichtet werden. Im Zuge eines konstruktiven Umgangs mit Widerständ en muss im Zuge einer Planung/ Projektentwicklung ggf. auch akzeptiert we rden, dass ein Interessen- ausgleich nicht möglich ist. Es gilt, eine der jeweiligen Planung oder dem Proj ekt angemessene Beteili- gungskultur zu etablieren: Bedarfsgerechte und zielgerichtete Öffentlichkeits arbeit (z. B. Vermittlung der Antworten des Projektes auf Stadtteildefizite), Pro jektmarketing von der Pro- jektentwicklung bis zur Fertigstellung/ Nutzung (z. B. dem Projekt ein „Ge- sicht“ geben) Angemessene und frühzeitige Einbindung von Eigentü mern und Betroffenen in der Öffentlichkeitsarbeit Frühzeitige und sachgerechte Information und Betei ligung der Betroffenen und der Nachbarschaft sowie Information und Rückkop plung mit dem Rat/ Fachausschuss Karte 1Quartier Hiltrup-Ost Stadtplan: Vermessungs- und Katasteramt, 2008 abgegrenzt auf Basis der statistischen Gebietsgliederung und der Darstellung des Flächennutzungsplanes Karte 2Quartier Bahnhof Stadtplan: Vermessungs- und Katasteramt, 2008 abgegrenzt auf Basis der statistischen Gebietsgliederung
Vorlage V-0006-2011
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V/0006/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen Antrag A-R/0023/2009 der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster "Als Ergänzung zur Ausweisung von Neubaugebieten strategische Entwicklungsperspektiven für das Wohnen im Bestand schaffen" (Anlage 1) und Ratsbeschluss vom 08.12.2010 zum "Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster" Beratungsfolge 15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.03.2011 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss nimmt den hohen Stellenwert der Innenentwicklung in der Stadtentwicklung Münsters zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Potenzialkataster zur Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen aufzubauen. Räumliche Grundlage hierfür ist der „Innenentwick- lungsraum Wohnen“ als Untersuchungsraum (Anlage 2). 3. In zwei ausgewählten Potenzialräumen in „Hiltrup-Ost“ und „westlich des Hauptbahnhofs“ sollen im Sinne einer modellhaften Erprobung jeweils eine Aktivierungs- und Prozessstra- tegie für „Neues Wohnen im Bestand“ entwickelt und im Rahmen der laufenden Verwal- tungsarbeit umgesetzt werden. Die Strategien sollen quartiersorientierte Informations- und Kommunikationsmodule sowie bedarfsgerechte Angebote zur Beratung und Entwick- lungsunterstützung erproben (Anlage 3, Karte 1 und 2). 4. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die in dieser Vorlage aufgeführten methodischen und inhaltlich-konzeptionellen Instrumente zur Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen einen Baustein des mit dem Ratsbeschluss zur Vorlage 0592/2010 1. Erg. beauf- tragten Konzeptes „Klimaschutz in der räumlichen Stadtentwicklung und im Städtebau“ im Punkt „Stopp des weiteren Wachstums der Siedlungsflächen im Stadtgebiet und Kompen- sation durch Innenentwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Ver- dichtung in den Siedlungskernen“ darstellen. Vorlagen-Nr.: V/0006/2011 Auskunft erteilt: Herr Weigt Ruf: 492 61 36 E-Mail: Weigt@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0006/2011 5. Der Antrag A-R/0023/2009 der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster (Anlage 1) ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Aufbau des Potenzialkatasters (Beschlusspunkt 2) ist trotz Technikunterstützung personalin- tensiv. Die Erfassung erfolgt unter Einbeziehung von studentischen Hilfskräften, für deren Einsatz voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 5.000 € in 2011 und 10.000 € in 2012 entstehen. Für diese Aufgaben stehen für 2011 5.000 € im Budget des Amtes 61 zur Verfügung. Projektmittel für 2012 sind derzeit nicht eingeplant. Über die benötigten Projektmittel für 2012 ist im Rahmen der Aufstel- lung des Haushaltsplans 2012 noch zu entscheiden. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt-, Regionalentwicklung, Stadtplanung Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2011 5.000 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2012 10.000 Nach der Grundsatzentscheidung des Ausschusses im Beschlusspunkt 3 bedürfen die Aufgaben- stellungen in den Quartieren „Hiltrup-Ost“ und „Bahnhof“ (westlich des Hauptbahnhofs) im Zu- sammenwirken mit politischen Vertretern und Akteuren vor Ort einer Präzisierung. Die konkretisier- ten Aufgabenstellungen sind Voraussetzung und Grundlage für die Entwicklung quartiersspezifi- scher Handlungsansätze und für die Gestaltung der jeweiligen Aktivierungs- und Prozessstrate- gien. Das bedeutet, dass mit dieser Vorlage noch keine Angaben über erforderliche Sachmittel zur Umsetzung des Beschlusspunktes 3 erfolgen können. Die Verwaltung wird einen entsprechenden und mit den vorhandenen Personalressourcen leistbaren Umsetzungsvorschlag den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Über die dann konkretisierten Finanzmittel ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 noch zu entscheiden. Zum gegenwärtigen Zeit- punkt stehen für diese Aufgabe keine Mittel zur Verfügung. Begründung: Mit Beschluss des Hauptausschusses (Vorlage V/0025/2010) wurde der Antrag A-R/0023/2009 der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster „Als Ergänzung zur Ausweisung von Neubaugebieten stra- tegische Entwicklungsperspektiven für das Wohnen im Bestand schaffen: Von der punktuellen zur systematischen Nachverdichtung – ein Konzept für das ganze Stadtgebiet“ an den Ausschuss für Gleichstellung und an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen. Die Begründung zur Vorlage V/0025/2010 verdeutlicht, dass der Antrag der FDP-Fraktion A- R/0023/2009 vor dem Hintergrund der bisherigen Beschlüsse und des bisherigen Verwaltungs- handelns eine Bekräftigung der Notwendigkeit der inneren Entwicklung darstellt und das Anliegen der Verwaltung unterstützt, die Potenziale für neues Wohnen im Bestand noch stärker auszu- schöpfen und die Quartiere demografieorientiert weiter zu entwickeln. Des Weiteren wird in der Begründung aufgezeigt, dass angesichts der besonderen Herausforderungen bei Wohnungsbau- maßnahmen in bestehenden Quartieren ein breiter Konsens der Akteure, die Mitwirkung der Ei- - 3 - V/0006/2011 gentümer und die entsprechende Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner unabdingbar sind. Der Rat der Stadt Münster hat darüber hinaus mit seinen Beschlüssen zum „Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 in Münster“, V/0592/2010 und V/0592/2010/1. Erg., am 08.12.2010 die Verwaltung unter anderem beauftragt, „ein umfassendes Konzept für eine Kli- ma schonende Verkehrsentwicklung, für Klimaschutz in der räumlichen Stadtentwicklung und im Städtebau vorzulegen“. Dabei ist laut Ratsbeschluss für das Jahr 2020 unter anderem folgendes Ziel zu berücksichtigen: „das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stadtgebiet soll gestoppt und durch Innenentwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Verdichtung in den Siedlungskernen kompensiert werden“ (Ratsbeschluss zur Vorlage V/0592/2010/1. Erg., Punkt 10). Mit der vorliegenden Vorlage werden hierzu die Voraussetzungen und erforderlichen Bausteine zur Stärkung der inneren Entwicklung Münsters im Bereich Wohnen und damit zur weiteren Reduzie- rung des Wachstums der Wohnsiedlungsflächen aufgezeigt. Zu Beschlusspunkt 1 Rahmenbedingungen und Problemlagen der inneren Wohnsiedlungsentwicklung Die Stadt Münster hat seit langem in ihrem Flächennutzungsplan den Grundsatz „Vorrang der In- nenentwicklung vor der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungszwecke“ („Innenentwick- lung vor Außenentwicklung“) verankert. Die damit praktizierte haushälterische Siedlungsentwick- lung hat zu einem vorbildlichen System gut funktionierender kompakter Siedlungsteile geführt. Die Stadt Münster wird aufgrund der Bedarfe mittel- bis langfristig sowohl in der Potenzialentwicklung im Bestand als auch in der Neuausweisung von Wohnbauflächen aktiv bleiben müssen. Beide Strategien müssen sich gegenseitig in einem Wohnungsmarkt mit tendenziell eher kleinteiligeren Entwicklungen ergänzen. Die Entwicklungskriterien aus dem 2004 fortgeschriebenen Flächennutzungsplan (z. B. Sicherung der Voraussetzungen für ein jährliches Quantum Wohnbauleistung, Sicherstellung tragfähiger Siedlungseinheiten, Ausnutzung der Kapazitäten der technischen und sozialen Infrastruktur etc.) haben im Zuge der Baulandmobilisierung sowohl für die Stadterweiterung als auch für die Be- standsentwicklung nach wie vor Bestand und sollten auch weiterhin handlungsleitend sein. Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung ist in der räumlichen Planung in Münster bereits seit Anfang der 1990er Jahre verankert. Die Notwendigkeit und Erfordernisse der inneren Entwicklung Münster werden bereits seit vielen Jahren mit den Planungszielen der Stadt verfolgt. Sie sind seit langem Bestandteil der Stadtentwicklung: Fortschreibung des FNP in 2004 (Vorlage V/0325/2003), Handlungsprogramm Wohnen 1996 (Vorl. V/1181/1996) und seine Fort- schreibungen 2000 (Vorl. V/1337/2000) und 2005 (Vorl. V/0351/2005), Initiative „Neues Wohnen im Bestand“ – Büro Baumgart/Pahl-Weber (Vorl. Planungsausschuss 1217/2000), Arbeitskreis „Wohnen in Münster“ mit seinem „Bündnis für Wohnen“ (31.10.2006). 2009 ist im Rahmen der Ini- tiative „Kommunale Wohnungspolitik in Münster – ein Politikfeld im steten Wandel / Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“ (V/0244/2009) das Aktivierungserfordernis von innerstädti- schen Entwicklungspotenzialen ebenfalls bekräftigt worden. Der Stellenwert der Innenentwicklung in Münster wird weiter wachsen, weil insbesondere dort Möglichkeiten eines ökologisch und ökonomisch intelligenten Umgangs mit der Flächenentwick- lung (z. B. Freiraumschutz) und mit der Infrastrukturentwicklung (Auslastung von vorhandener Inf- rastruktur und Vermeidung zusätzlicher Infrastruktur) liegen und weil sie im Zuge einer restriktive- ren Flächenpolitik des Landes NRW weiter in den Vordergrund rücken wird. Zudem ist zu erwar- ten, dass sich die gestiegene Wohnungsnachfrage im Innenbereich in Zukunft fortsetzen wird. Die Praxis der inneren Entwicklung zeigt, dass sich die daraus ergebenden Aufgabenstellungen in den Teilräumen, Stadtteilen und Quartieren zum Teil erheblich unterscheiden. Gleichwohl stellen - 4 - V/0006/2011 sich in allen Räumen Fragen nach den realistischen oder realisierbaren Potenzialen für das Woh- nen im Bestand und nach Strategien zu deren Inwertsetzung. Bei früheren Projekten der inneren Entwicklung sind durchaus auch Akzeptanzprobleme und Zielkonflikte deutlich geworden. Im Pilotprojekt „Neues Wohnen im Bestand“ hat Pahl-Weber (2000) drei Handlungslinien für die Münsteraner Innenentwicklung im Bereich Wohnen herausgearbeitet. In Anlehnung an die damali- gen Ergebnisse setzt sich die Innenentwicklungsaufgabe auf teilräumlicher Ebene aus den nach- folgenden drei Aufgabentypen zusammen: Mobilisierung von Potenzialen Primäres Anliegen ist die Schaffung von Wohnraum: Nachfragegerechte, oftmals mit dem Stichwort Nachverdichtung verbundene Mobilisierung von Standorten und Flächen in Räu- men mit offenkundigen oder vermuteten Potenzialen (Schließung von Baulücken, Gartenbe- bauung, Anbauten, Nutzung von Brachflächen, Gebäudeaufstockung, Abriss/Neubau). Quartiersstabilisierung Primäres Ziel ist die Stabilisierung und Weiterentwicklung eines Quartiers in seiner bisheri- gen Form und Zielstellung: Zur Entwicklungsaufgabe gehören Maßnahmen zum Funktions- und Werterhaltung sowie zur Qualitätssicherung im Siedlungsbestand (Stärkung Zentren, Si- cherstellung der Qualität der Kinderbetreuung, der Schulversorgung, der Ver- und Entsor- gung, der Nahversorgung und der Wohnversorgung, Sicherstellung einer zeitgemäßen Nut- zung und Dichte sowie der energetischen und funktionalen Standards). Leitbildänderung oder städtebauliche Neuorientierung Primäres Ziel ist es, einem Raum, der unter Umständen strukturelle Probleme und/ oder ab- gängige Nutzungen aufweist, ein neues Entwicklungsziel mit zusätzlichen Optionen für Neu- es Wohnen im Bestand zu geben und damit den Raum an zeitgemäße und künftige Anforde- rungen anzupassen. Dazu gehören Umnutzungs - und Neuordnungsmaßnahmen mit neuer nutzungsstruktureller oder funktionaler Prägung für eine geordnete städtebauliche Entwick- lung (Stadtumbaumaßnahmen). In der Regel wird sich eine Entwicklungsaufgabe aus einer Mischform der Aufgabentypen zusam- mensetzen. Die Typisierung eröffnet gleichwohl die Chance für systematisch ausgerichtete Heran- gehensweisen. Die Verwaltung schlägt vor, einerseits mit einer systematischen Potenzialermittlung und – bewertung eine qualifizierte Entwicklungsgrundlage aufzubauen und andererseits in zwei Quartieren mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den Entwicklungsaufgaben quartiers- orientierte Strategien zur Forcierung der Innenentwicklung zu erproben. Auch die Landesinitiative „Allianz für die Fläche“ und Ergebnisse des Bundesforschungsvorhabens „REFINA – Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement“ stützen diese Ansätze. Vor diesem Hintergrund stellen sowohl der Antrag der FDP-Fraktion A-R/0023/2009 als auch der Ratsbeschluss zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 in Münster eine Bekräftigung der bisherigen Verwaltungspraxis zur Förderung der inneren Entwicklung und ihrer Fortführung dar. Zu Beschlusspunkt 2: Potenzialermittlung und –abschätzung als Mobilisierungs- und Aktivierungsgrundlage Die Potenziale der inneren Entwicklung, die sich im Rahmen der Konversion von Militär-, Post- und Gewerbeflächen ergeben haben, wurden in Münster in den letzten Jahrzehnten konsequent ge- nutzt. Vorhaben der inneren Entwicklung wurden von der Verwaltung im Rahmen der Möglichkei- ten unterstützt, teilweise auch initiiert wie z.B. beim Projekt „Junges Quartier für das Wohnen im Alter“ (Schulstraße/Kreuzviertel). - 5 - V/0006/2011 Mit dem Stadtentwicklungsanspruch, das Wohnen in bereits bebauten Gebieten noch stärker als bisher fördern zu können, gilt es, innerörtliche Flächen und Entwicklungspotenziale – über die be- kannten Restkapazitäten in Baugebieten und die Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungs- plan (größer 3.000 m²) hinaus - systematisch zu erfassen und hinsichtlich der Aktivierungsmög- lichkeiten zu bewerten. Dazu ist zunächst der Bezugsraum, im Folgenden „Innenentwicklungsraum Wohnen“ genannt, festzulegen. In der Anlage 2 werden die Vorgehensweise beschrieben und das erwartete Ergebnis dargestellt. Grundsätzlich lassen sich die Entwicklungspotenziale im Innenentwicklungsraum Wohnen metho- disch in zwei Gruppen einteilen: A. Aktuelle und geplante Bau- und Umnutzungsgebiete mit ihren Entwicklungs- und Restkapazi- täten für das Wohnen, die bereits aus dem Baulandmonitoring und der Erhebung der Sied- lungsflächenreserven im Flächennutzungsplan bekannt sind B. Entwicklungspotenziale für neues Wohnen im Bestand durch Nachverdichtung, Gebäudeum- nutzung und Abriss/Neubau, über die zurzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen wer- den können Neben den bekannten Bau- und Umnutzungsgebieten (Kategorie A) wird die kommunale Entwick- lungspraxis zunehmend durch eine Bebauung von Baulücken oder ungenutzten bzw. untergenutz- ten Flächen, Aufstockungen, Anbauten, Umnutzungen und Abriss/ Neubau ergänzt (Kategorie B). Eine systematische Mobilisierung der Potenziale aus der Kategorie B setzt aus Sicht der Verwal- tung belastbare Kenntnisse über die Potenzialflächen sowie ihre qualifizierte Bewertung voraus. Ein systematisch aufgebautes und mit zahlreichen Merkmalen ausgestattetes Potenzialkataster sowie die darauf aufbauende Potenzialabschätzung schaffen Transparenz bezüglich der Veränderungspotenziale von Räumen, bieten Hintergrundinformationen für den Dialog mit Bewohnern und Eigentümern, eröffnen Anknüpfungspunkte für Informations- und Aktivierungskampagnen in den vorhan- denen Nachbarschaften sowie Entwicklungsinitiativen, erleichtern das städtebauliche Projektmanagement und ermöglichen eine bessere Koordina- tion von Maßnahmen und Akteuren bei der Entwicklung von Bestandsflächen, dienen der Identifizierung von Zielgruppen und Quartiersmerkmalen, eröffnen Möglichkeiten für problem- und standortgerechte Beratungstätigkeiten und unterstützen die Einbindung von Entwicklungsvorhaben in den Quartierskontext. Im Zuge des REFINA-Forschungsprojektes „KOMREG - Kommunales Flächenmanagement in der Region Freiburg“ ist eine Ermittlung und Bewertung der Flächen mit einem Potenzialkataster er- folgreich erprobt worden. Es wird daher vorgeschlagen, ein vergleichbares Potenzialkataster in Münster in zwei Schritten aufzubauen. Zunächst (2011) werden die Potenziale in zwei Modellquartieren sowie in einer Aus- wahl der zentralen Versorgungsbereiche beziehungsweise ihrer 500m-Einzugsbereiche erfasst (vgl. Anlage 2). In einem zweiten Schritt sollen 2012 die verbleibenden Teile des Innenentwick- lungsraums Wohnen stadtweit auf Potenziale überprüft werden. Letztlich werden mit dem Innen- entwicklungsraum Wohnen ca. 13,1% des Stadtgebietes, das heißt eine Fläche von 3980 ha un- tersucht und auf Potenziale überprüft. Eine Anwendung auf gesamtstädtischer Ebene wird infolge der Implementierungserfordernisse des Potenzialkatasters und der Notwendigkeit einer qualifizierten Potenzialbewertung erst nach Ab- schluss der Bestandsaufnahme möglich sein. Bis dahin bestehen aber bereits auf teilräumlicher Ebene Möglichkeiten, Strategien zu einer weiteren Stärkung der Innenentwicklung im Bereich Wohnen zu erproben. - 6 - V/0006/2011 Zu Beschlusspunkt 3: Erprobung von Strategien zur Stärkung der Innenentwicklung Die Vielfalt der inneren Entwicklung auf Stadtteil- oder Quartiersebene wird überhaupt erst fassbar, wenn die Wechselwirkungen von baulich-räumlichen, infrastrukturellen und demografischen Di- mensionen erkannt werden. Diese Einschätzung ist auch im Arbeitskreis „Wohnen in Münster“ von den Wohnungsmarktakteuren im Zuge der Erörterung des Ansatzes zur vorsorgenden Quartiers- entwicklung bestätigt worden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, neben der gesamtstädtischen Inwertsetzung des Potenzialkatasters auch teilräumlich Strategien einer weiteren Stärkung der Innenentwicklung zu erproben. Die Auswahl der Quartiere erfolgt dabei unter Rückgriff auf die von Pahl-Weber (2000) definierten Entwicklungsaufgaben, die bereits in der Begründung zu Beschlusspunkt 1 er- läutert wurden. Die Entwicklungsaufgabe „Quartiersstabilisierung“ mit den möglichen Handlungsschwerpunkten Funktionserhalt/Qualitätssicherung“ soll exemplarisch im Quartier „Hiltrup-Ost“ erprobt werden (vgl. Anlage 3, Karte 1). Hier wird nach der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2009 – 2020 ein Be- völkerungsrückgang vorausberechnet, der Alterungsprozess der Bevölkerung ist überdurchschnitt- lich vorangeschritten und in der wohnungsnahen Grundversorgung haben bereits erste Umstruktu- rierungsprozesse stattgefunden. Zugleich wurde Hiltrup-Ost auch im Arbeitskreis „Wohnen in Münster“ als ein Quartier identifiziert, das es im Hinblick auf die Quartiersentwicklung weiter zu untersuchen gilt und wo der Kommunikationsprozess vor Ort eine zentrale Aufgabe darstellt. Hiltrup-Ost steht somit exemplarisch für Quartiere in Außenstadtteilen, die in den 60er und 70er Jahren entstanden sind und einen entsprechenden Alterungsprozess durchlaufen haben. Die Entwicklungsaufgabe „städtebauliche Neujustierung/Umnutzung“ mit dem Handlungsschwer- punkt „Inwertsetzung der Funktion Wohnen“ soll exemplarisch im Quartier „Bahnhof“ (westlich des Hauptbahnhofs) erprobt werden (vgl. Anlage 3, Karte 2). Das innerstädtische Quartier Bahnhof als Wirtschafts-, Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort kennzeichnet eine vergleichsweise hohe Bebauungsdichte, eine relativ niedrige Einwohnerzahl, die nach der Kleinräumigen Bevölkerungs- prognose 2009 – 2020 noch weiter zurückgehen wird, ein sehr hoher Anteil gewerblicher Nutzun- gen mit zugleich breiter Nutzungsmischung und dominierende Verkehrsfunktionen. Das Quartier steht bereits seit vielen Jahren in einem Umwandlungsprozess, der zu einer Erhöhung des Dienst- leistungsanteils, Aufwertungen des öffentlichen Raums im Bahnhofsumfeld und strukturellen Ver- besserungen im Bereich der Engelstraße geführt hat. Daneben existiert in diesem Quartier eine Immobilien- und Standortgemeinschaft, die sich bereits seit einigen Jahren und erfolgreich in ein- zelnen Innenentwicklungsaufgaben engagiert (ISG Bahnhof). Das Quartier verfügt über Leerstände im Büro- und Dienstleistungssegment, vereinzelt finden sich mindergenutzte Grundstücke und Gebäude. Die eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten die- ser Potenziale, ihre dysfunktionalen Wirkungen und die innerstädtische Wohnungsnachfrage sind Mitauslöser für die Suche nach Chancen für eine städtebauliche Neujustierung und die Erprobung von Umnutzungsmöglichkeiten. Damit steht das Quartier westlich des Hauptbahnhofs exempla- risch für Innenstadtquartiere mit hohen Anteilen an gewerblichen Nutzungen, die Umstrukturie- rungspotenziale bieten und in denen die Verstärkung der Wohnfunktion bei innerstädtischen Rah- menbedingungen erprobt werden kann (vgl. Anlage 3). Die Entwicklungsprozesse zur Erprobung von Strategien zur weiteren Stärkung der Innenentwick- lung bedürfen einer passgenauen und quartiersorientierten Gestaltung, ihre Qualität ist we- sentlicher Erfolgsfaktor. Im Zuge der individuellen Entwicklungs- und Kommunikationsstrategien soll auch die Eignung von Informations- und Beteiligungsmodulen sowie von Beratungsangeboten geprüft werden (vgl. dazu Anlage 3). - 7 - V/0006/2011 Die Bezirksvertretungen Münster-Hiltrup und Münster-Mitte werden im Zuge der weiteren Bearbei- tung bei der Konkretisierung der quartiersspezifischen Handlungsansätze frühzeitig einbezogen. Zu Beschlusspunkt 4 Mit dem Aufbau und der Inwertsetzung des Potenzialkatasters und im Zusammenwirken mit den Strategien zur gezielten Aktivierung von Potenzialen wird die Innenentwicklung Münsters systema- tisch weiter gestärkt. Es werden Möglichkeiten eröffnet, das Wachstum der Wohnsiedlungsflächen weiter zu reduzieren. Die hier aufgeführten Instrumente sind somit wichtige Bestandteile des zu erstellenden umfassenden Konzeptes für Klimaschutz in der Stadtentwicklung und im Städtebau (V/0592/2010/1. Erg.). Zu Beschlusspunkt 5 Der dieser Vorlage zugrunde liegende FDP-Antrag A-R/0023/2009 (Anlage 1) ist damit erledigt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 FDP-Antrag A-R/0023/2009 „Als Ergänzung zur Ausweisung von Neubaugebieten stra- tegische Entwicklungsperspektiven für das Wohnen im Bestand schaffen“ Anlage 2 Abgrenzung Innenentwicklungsraum Wohnen als Untersuchungsraum und Vorge- hen bei der Potenzialerfassung und -abschätzung Anlage 3 Erprobung von Strategien zur Stärkung der Innenentwicklung, Karte 1 „Quartier Hiltrup- Ost“, Karte 2 „Quartier Bahnhof“ (westlich des Hauptbahnhofs)
Ergänzungsantrag zur Vorlage V-0006-2011 in der Sitzung des ASSVW
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Amt für Bürgerangelegenheiten 22.03.2012 Bezirksverwaltung West Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr u nd Wirtschaft hat in seiner Sitzung am 30.03.2011 in Ziffer 3. des Beschlussvorschlages noch den folgenden Text ergänzt: In der Anlage 3, Seite 3, letzter Absatz wird nach „etablieren“ ergänzt. Dabei wird durch die Wahl geeigneter Methoden siche rgestellt, dass die Beteili- gungsformen der Vielfalt der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Geschlecht, Al- ter, Nationalität und sozialer Stellung gerecht werden.
Anlage 2 zur Vorlage V-0006-2011
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Anlage 2 zur Vorlage V/0006/2011 Abgrenzung „Innenentwicklungsraum Wohnen“ als Untersu- chungsraum und Vorgehen bei der Potenzialerfassung und -ab- schätzung 1. Abgrenzung Untersuchungsraum („Innenentwicklungsraum Wohnen“) Der Flächennutzungsplan legt mit seinen Darstellungen einen Zielrahmen für die Entwicklung des Wohnens im Bereich der vorhandenen Siedlungskörper und durch Siedlungserweiterungen fest. Grundlage für den Zuschnitt des Untersuchungsraumes für die Erfassung und Bewertung von Potenzialen für das Wohnen im Bestand („Innenentwicklungsraum Wohnen“) sind • die im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Wohnbauflächen, soweit in integrierter Lage und mit prägender baulicher Vornutzung und • die gemischten Bauflächen im FNP, soweit in integrierter Lage und mit einem deutlichen Anteil Wohnen. Ergänzend werden zwei weitere Flächenkategorien in den Suchraum aufgenom- men, wenn auf diesen Flächen „Neues Wohnen im Bestand“ durch Umnutzungs- und Neuordnungsmaßnahmen ermöglicht oder in Aussicht gestellt werden kann. Hierbei handelt es sich um: • Konversionsflächen mit dem Planungsziel Wohnen, soweit sie im bestehenden Siedlungsgefüge und in integrierten Lagen liegen. • Hier werden die vorhandenen Potenzial daten aus dem Baulandmonitoring und die bereits erfassten Siedlungsflächenreserven des Flächennutzungsplans übernommen und berücksichtigt. • Freiflächen (Grünflächen, Sportfläc hen etc.) mit dem Planungsziel Wohnen, soweit sie im bestehenden Siedlungsgefüge liegen. Damit umfasst der Suchraum die überwiegenden Teile der Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen des FNP im Bereich der vorhandenen Siedlungskörper, die Konversionsflächen und einige wenige integriert liegende Freiflächen mit dem voraussichtlichen Planungsziel „Wohnen“. Die Karte „Innenentwicklungsraum Wohnen“ auf Seite 3 dieser Anlage stellt den Untersuchungsraum zur Potenzial- erfassung und –abschätzung dar. 2. Potenzialerfassung, -bewertung und -abschätzung Die Erfassung, Bewertung und Auswertung der Münsteraner Entwicklungspoten- ziale gehört zu den Voraussetzungen einer weiteren Stärkung der Innenentwick- lung. Im Forschungsvorhaben „KOMREG – Kommunales Flächenmanagement in der Region Freiburg“ ist die Ermittlung und Bewertung von Flächen mit einem Po- tenzialkataster erfolgreich erprobt worden. Angesichts der positiven Erfahrungen in der Region Freiburg wird für Münster ein vergleichbares methodisches Vorge- hen vorgeschlagen. Die Erfassung für das Potenzialkataster bedeutet konkret, • Flächen mit einem Entwicklungspotenzial ab einer Größenordnung von 200 qm und differenziert nach Raumtypen und Potenzialtypen (Baulücken, Minderge- nutzte Flächen, Brachflächen/ Leerstand, etc. ) aufzunehmen, und Anlage 2, Seite 1 Anlage 2, Seite 2 • zu jeder Fläche einen Merkmalskatalog (zum Beispiel aktuelle Nutzung, Er- schließung, Bodenordnung, Grundstückswert, Schutzstatus, Funktion im Raum, ökol. Funktion, zulässige Nutzung, B-Plan, zulässige Art und Maß der Nutzung, Bauweise, Besonderheiten) hinzuzufügen. Die Erfassung konzentriert sich im ersten Jahr neben den Modellquartieren auf die 500 Meter Einzugsbereiche der zentralen Versorgungsbereiche, weil in diesen Bereichen in besonderer Weise die Zentren- und Versorgungsstrukturen Müns- ters sowie vorhandene Infrastrukturen mit Innenentwicklungsmaßnahmen ge- stützt werden können. Anschließend wird die Bestandsaufnahme auf die übrigen Flächen des Innenentwicklungsraums Wohnen ausgedehnt. Die vorstrukturierten Potenzialerfassungsflächen sollen in 2011 und 2012 im Zuge einer Bestandsauf- nahme und unter Einsatz studentischer Hilfskräfte überprüft werden. Die erfassten Potenziale bedürfen einer eingehenden Analyse (z. B. zu den Ent- wicklungsaussichten und –hindernissen, zu den Wechselbeziehungen mit dem Umfeld und zur Wohnungsmarktsituation). Diese sollen anschließend sowohl auf gesamtstädtischer wie auch teilräumlicher Ebene zielgerichtet ausgewertet wer- den (zum Beispiel zur Identifizierung möglicher Veränderungsräume und lagety- pischer Entwicklungsaufgaben). Die Daten bilden damit ein fortschreibungsfähiges Potenzialkataster mit räumli- chen Auswertungsmöglichkeiten. Daraus können beispielsweise Impulse für neue städtebauliche Entwicklungsansätze, für Hinweise zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen und zu informellen Entwicklungs- oder Umnutzungskonzepten generiert werden. Die Erfahrungen im Forschungsvorhaben KOMREG in der Re- gion Freiburg haben den Nutzen des Potenzialkatasters für die Abschätzung von Aktivierungspotenzialen belegt. Innenentwicklungsraum Wohnen Kartografie und Entwurf: Annemarie Harjans 10 / 2010 Innenentwicklungsraum Wohnen Fussläufiger Einzugsbereich der zentralen Versorgungsbereiche Überlagerung Innenentwicklungsraum Wohnen und fussläufige Einzugsbereiche = prioritärer Raum für die Potenzialerfassung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Engelstraße
- Schulstraße
- Geringhoffstraße 48
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0011/2012
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 22.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37