AN/0246/2022
Änderungsantrag zum TOP: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Kalk
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.01.2022 AN/0246/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 TOP 8.2.8.1 Änderungsantrag zum TOP: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Kalk Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung 8 bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag zum TOP „Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Kalk“ auf die Tagesordnung der 9. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 27.01.2022, 17:00 Uhr, zu setzen Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Beschluss: 1. Folgender Text ersetzt den Text in der Betreffzeile: Beauftragung der Verwaltung mit Akquise und Ankauf eines Grundstücks zur Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Kalk 2. Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ersetzt: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung mit der Suche nach einem Grundstück für den Neubau eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Kalk zu beauftragen, diesbezüglich Ankaufverhandlungen zu führen und dem Rat eine Beschlussvorlage zum Ankauf vorzulegen. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück in den Stadtteilen Kalk und Humboldt-Gremberg anzukaufen. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer vierzügigen Gesamtschule und einer Dreifachsporthalle geeignet sein und verbleibt nach dem Erwerb im städtischen Eigentum. 3. Der folgende Punkt wird zusätzlich eingefügt: Sollten sich geeignete Grundstücke finden, die Eigentümer aber verkaufsunwillig sein, hat die Verwaltung ein Enteignungsverfahren nach Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz - EEG NRW einzuleiten Begründung: Die Vorlage der Verwaltung, genauer gesagt aus dem VI Dezernat VI - Planen und Bauen, geleitet vom Beigeordneten Greitemann ist der verzweifelte Versuch ein großes Versagen des Dezernats und seiner Leitung in irgendeiner Form wieder gutzumachen. Wie wir bereits in unserem Antrag AN/1842/2021 in der Sitzung vom 02.09.2021 dargelegt hatten, gab es am 29.10.2015 den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Kalk, dass die Verwaltung, Kaufverhandlungen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) für das Gelände am Walter-Pauli-Ring aufnehmen soll, mit dem Ziel auf dem Kalker Gelände eine Gesamtschule zu errichten. Im oben genannten Antrag listeten wir die komplette Zeitschiene des Verwaltungsversagens und den Bemühungen der Bezirks- und Fachpolitiker hierzu auf. Eine Wiederholung ist an - 3 - dieser Stelle nicht sachdienlich. (Den Antrag stellen wir zur Erinnerung als Anlage zur Verfügung) Auf Basis dieses Antrags beschloss die Kalker Bezirksvertretung ebenfalls einstimmig: Der Beigeordnete Greitemann hat der Bezirksvertretung Kalk persönlich und detailliert in der nächsten Sitzung der BV darzulegen, wie die Verhandlungen mit dem Land zum Ankauf des Geländes verliefen, zu denen die Politik ihn verpflichtete und wer, wen, wann in welcher Form über den Verhandlungsstand informierte.. Dies ist bis heute nicht geschehen und stattdessen gibt es bereits die zweite Ersatzbeschlussvorlage. Die erste Ersatzbeschlussvorlage erreichte die Bezirksvertretung als Dringlichkeitsentscheidung (!), also ohne Aussprachemöglichkeit oder Nachfragen bei der Verwaltung im Februar 2021 und hatte die „Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Gießener Straße/Deutzer Ring in Köln-Humboldt/Gremberg“ zum Inhalt. Mit dem Ziel Gemeinbedarfsflächen – Schule festzusetzen. Der Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung hat auf der Sitzung im März DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk als einzige nicht zugestimmt, weil der Beschluss falsch war und ist. Das zeigt sich nun in der Konsequenz. Die Eigentümerin des Grundstückes erwartet durch die Überplanung ihres Eigentums nicht nur einen Wertzuwachs für das eigene Grundstück, sondern darf jetzt auch noch auf ein langjähriges profitables Geschäft hoffen, wenn sie im Rahmen einer Öffentlich-Privaten- Partnerschaft die dringend benötigte Schule baut und der Stadt Köln vermietet. Im Laufe der Zeit machte man sowohl im Ausland als auch in hiesigen Gefilden dürftige Erfahrungen mit ÖPPs. Anfänglich gemachte Versprechen von Kosteneffizienz erwiesen sich als falsch. Stattdessen erzeugte die Mehrheit der ÖPPs hohe Mehrkosten. Auch Köln ist hier ein gebranntes Kind. Stichwort: Stadthaus Deutz und der vermieterfreundlichste Mietvertrag Deutschlands. Das immer offensichtlichere Fehlverhalten des Dezernats und seiner Leitung führt also auch noch zu einer Belastung der Stadtkasse, also der Bürgerinnen und zu privaten Gewinnen. Die Landesgesetzgebung allerdings bietet einen Ausweg, der im Rahmen von Braunkohletagebauen oder Autobahnen stets gerne genutzt wird, das ist die - 4 - Möglichkeit der Enteignung, Der Begriff „Enteignung“ weckt zunächst negative Assoziationen. Suggeriert er doch die Wegnahme von Eigentum, die Ohnmacht gegenüber staatlichem Eingriff. Rechtlicher Hintergrund der Enteignung ist jedoch die Sozialbindung des Eigentums, die im Einzelfall beinhalten kann, dass Gemeinnützigkeit des Eigentums über seiner Privatnützigkeit steht. Für Maßnahmen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen (z. B. Straßenbau, Umsetzung von Bebauungsplänen, Bau von Versorgungsleitungen usw.) werden Grundstücke oder Rechte an Grundstücken benötigt, die üblicherweise im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen von den Maßnahmenträgern erworben werden. Erst wenn Eigentümer trotz eines angemessenen Angebotes nicht bereit sind, Eigentum zu veräußern oder Rechte einzuräumen, wird die Enteignungsbehörde eingeschaltet. Quelle: Website der Bezirksregierung Düsseldorf als Enteignungsbehörde Wenn eine dringend benötigte Schule (Stichwort: Schulnotstand) nicht dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient und hier die Enteignung zur Umsetzung des Bebauungsplans kein Argument ist, dann darf es keine einzige Straße mehr sein. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0246/2022
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 27.01.2022
- Erstellt
- 26.01.2022 18:40