2350/2023
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - hier: Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024 (Bauphase IIb)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 23.10.2023
2834 Zeichen
Anlage 5
Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung
Lindenthal am 23.10.2023
9.2.2 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - hier: Schienenersatzkonzept
für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024 (Bauphase IIb)
2350/2023
Geänderter Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während
der 7-monatigen Stadtbahnsperrung auf der Mülheimer Brücke mit dem in der
Begründung dargestellten Betriebskonzept der Stadtbahn und der Ersatzbuslinie 118
nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen.
Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB aufgrund des veränderten Betriebs der
Stadtbahnlinien und des Betriebs der Ersatzbuslinie 118 in Höhe von 2,19 Mio. Euro
im Jahr 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke
Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt
durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt
führt. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2025
prognostiziert.
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung ein anderes Linienkon-
zept für die Straßenbahnlinien während der Sperrung der Mülheimer Brücke zu
prüfen.
Linie 18 verkehr in notwendigen 5 Minuten Takt von Klettenbergpark über Neu-
markt Ebertplatz.
Damit die Linie 14 und 18 im zentralen Tunnel fahren können, braucht es eine
Herausnahme einer Linie:
Linie 16 von Bonn – Rodenkirchen über Schönhauser Straße zur U -Bahn Se-
verinsstraße
Linie 17 von Sürth über Ubierring – Ringe – bis Ebertplatz
Linie 14 von Keupstraße – Severinsbrücke – Neumarkt – Ebertplatz – Niehl
Die Buslinie 118 wird auch bei diesem Linienkonzept zum besseren Umsteigen
zum Ebertplatz geführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
eine Enthaltung (AFD)
nicht anwesend: Frau Blömer -Frerker
- 2 -
Anlage 5
- 2 -
9.2.2.1 Ergänzungsantrag zu 9.2.2
AN/1870/2023
geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung ein anderes Linienkonzept für
die Straßenbahnlinien während der Sperrung der Mülheimer Brücke zu prüfen.
Linie 18 verkehr in notwendigen 5 Minuten Takt von Klettenbergpark über Neumarkt
Ebertplatz.
Damit die Linie 14 und 18 im zentralen Tunnel fahren kön nen, braucht es eine Her -
ausnahme einer Linie:
Linie 16 von Bonn – Rodenkirchen über Schönhauser Straße zur U -Bahn Severins-
straße
Linie 17 von Sürth über Ubierring – Ringe – bis Ebertplatz
Linie 14 von Keupstraße – Severinsbrücke – Neumarkt – Ebertplatz – Niehl
Die Buslinie 118 wird auch bei diesem Linienkonzept zum besseren Umsteigen zum
Ebertplatz geführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
eine Enthaltung (AFD)
nicht anwesend: Frau Blömer -Frerker
Anlage 2 - Auszug BV Mülheim 18.09.2023
1939 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 19.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 18.09.2023 öffentlich 9.2.5 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - hier: Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024 (Bauphase IIb) 2350/2023 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während der 7-monatigen Stadtbahnsperrung auf der Mülheimer Brücke mit dem in der Begrün- dung dargestellten Betriebskonzept der Stadtbahn und der Ersatzbuslinie 118 nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen. Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB aufgrund des veränderten Betriebs der Stadtbahnlinien und des Betriebs der Ersatzbuslinie 118 in Höhe von 2,19 Mio. Euro im Jahr 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führt. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2025 prognos- tiziert. - Die Haltestellen der Ersatzbuslinie müssen barrierefrei eingerichtet sein. - Die Beschilderung der Ersatzbushaltestellen muss deutlich ab der zu er- setzenden Haltestelle ausgeschildert sein. Die Verwaltung möge zusätzlich prüfen: - die Einrichtung einer eigenen Busspur im Bereich der Auffahrten zur Zoo- brücke - die Ausweitung weiterer Mobilitäts-Angebote (Isi-Taxi, KVB-Leihräder) im betroffenen Bereich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 6 - Stellungnahme zu den Beschlüssen der BV Nippes und Lindenthal
4263 Zeichen
Anlage 6 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke hier: Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024 (Bauphase IIb) Vorlagen-Nr. 2350/2023 Die Verwaltung nimmt zu der abweichenden Beschlussempfehlung der BV Nippes (Einrichtung einer Buslinie auf der Inneren Kanalstraße s. Anlage 4) wie folgt Stellung: Im Rahmen der Beauftragung der Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz soll gemäß Beschluss u. a. untersucht werden, ob Maßnahmen wie die Einrichtung einer Buslinie zwischen Riehl und Ehrenfeld mit einer möglichen Weiterführung ins Rechtsrheinische – sofern sinnvoll – vorgezogen werden können. In diesem Zusammenhang wurde seinerzeit die Weiterführung der Ersatzbuslinie über die Innere Kanalstraße im Rahmen der Stadtbahnsperrung als mögliche Variante beschlossen. Verwaltung und KVB prüfen derzeit die parallele Umsetzung einer Ersatzbuslinie über die Innere Kanalstraße. Eine Sinnhaftigkeit wird unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht gesehen. Das Planungsbüro der Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz hat erst kürzlich die Arbeit – unter Berücksichtigung der geforderten Expressbusverbindung auf der Inneren Kanalstraße – aufgenommen, sodass derzeit noch keine Zwischenergebnisse vorliegen, auf denen für die Einrichtung einer Ersatzbuslinie aufgebaut werden könnte. Zudem und noch gewichtiger ist der Grund, dass die überaus angespannte Lage im Personalbereich der KVB und auf dem externen Busverkehrsmarkt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen würde, dass die Durchführung bzw. die Beauftragung nicht oder nur zu sehr unverhältnismäßig hohen Kosten (Schätzung: mind. 1,2 Mio. Euro) gelingen würde. Verwaltung und KVB empfehlen deshalb dringend, sich auf den Einkauf und die Durchführung der in der vorliegenden Vorlage beschriebenen Busverkehrsleistungen zu konzentrieren. Für die Einrichtung einer Expressbuslinie auf der Inneren Kanalstraße wird eine gesonderte Beschlussvorlage eingebracht. Die Verwaltung nimmt zu der abweichenden Beschlussempfehlung der BV Lindenthal (s. Anlage 5) wie folgt Stellung: Ein solches, wesentlich verändertes Konzept müsste zunächst hinsichtlich mehrerer Aspekte geprüft werden: Bedienung der Fahrgastnachfrage, Anteil der Umsteiger*innen, betriebliche Machbarkeit, Fahrzeiten und Umläufe und nicht zuletzt Personaleinsatz. Daraus lassen sich dann auch die Kosten für das Konzept ermitteln. Dies ist kurzfristig jedoch in der gebotenen Tiefe nicht möglich. Es lassen sich nach erster Einschätzung aber bereits folgende Aussagen zu der Variante der BV Lindenthal treffen: Linien 16 und 17 Mit diesem alternativen Stadtbahnkonzept sollen die Linie 16 und 17 – anders als vorgesehen – ebenfalls verändert bzw. getrennt werden. Dies steigert den Kreis der von den Veränderungen im Zuge der Brückensperrung betroffenen Kölner*innen. Bei der Linie 16 würde im alternativen Konzept zudem die Direktverbindung aus dem Kölner Süden zu den wichtigen Umsteigepunkten „Neumarkt“ und „Köln Hbf“ entfallen, welche auch nicht von der Linie 17 bedient würden. Sowohl für Direktfahrten als auch für Umsteigevorgänge aus dem Stadtbezirk Rodenkirchen sind diese Haltestellen allerdings von zentraler Bedeutung. Linie 14 Die Linie 14 soll im alternativen Konzept den entfallenen Abschnitt der Linie 16 nach Niehl bedienen. Der Betrieb muss auf diesem Ast zwingend über den gesamten Tag – analog zur bestehenden Linie 16 – erfolgen. Im Schienenersatzverkehrs-Konzept in der Vorlage ist allerdings vorgesehen, die Linie 14 nur zeitweise als Entlastungslinie zur Linie 4 verkehren zu lassen. Somit wird auch ohne dezidierte Berechnung bereits erkennbar, dass mit deutlich höheren Betriebskosten gerechnet werden muss. Dies hat unmittelbaren Einfluss auf die Summe der ÖDLA-Anpassung. Buslinie 118 Die Verlängerung der Buslinie 118 zum Ebertplatz führt zu wesentlich höheren Betriebskosten. Wie in der Vorlage bereits dargestellt, muss die Busleistung fremdvergeben werden. Also müsste auch hier die Summe für die Anpassung des ÖDLA verändert werden. Fazit: Verwaltung und KVB empfehlen dringend, den Prüfaufträgen der BV Nippes und Lindenthal nicht zu folgen und stattdessen den Beschluss des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 zu übernehmen.
Beschlussvorlage Rat
11201 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2350/2023 Freigabedatum 15.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - hier: Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024 (Bauphase IIb) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während der 7- monatigen Stadtbahnsperrung auf der Mülheimer Brücke mit dem in der Begründung darge- stellten Betriebskonzept der Stadtbahn und der Ersatzbuslinie 118 nach Maßgabe des öffentli- chen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen. Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB aufgrund des veränderten Betriebs der Stadt- bahnlinien und des Betriebs der Ersatzbuslinie 118 in Höhe von 2,19 Mio. Euro im Jahr 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aus- geglichen, was zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnaus- schüttung der SWK an den städtischen Haushalt führt. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2025 prognostiziert. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 Verkehrsausschuss 19.09.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.10.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Vom voraussichtlich 02. April bis voraussichtlich zum 07. November 2024 wird die Mülheimer Brücke im Rahmen der derzeitigen Sanierung für insgesamt ca. 7 Monate für den Stadtbahn- verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt (Bauphase IIb), sodass in dieser Zeit die Linien 13 und 18 unterbrochen werden müssen. Neben Ersatzverkehren mit Bussen, die aufgrund der Baustellensituation über die Zoobrücke geführt werden müssen, soll auch das Stadtbahnnetz so angepasst werden, dass leistungsfähige und attraktive Alternativen innerhalb des Stadtbahn- angebotes geschaffen werden (vgl. Vorlagen-Nr. 0558/2023 und 2333/2023). Geplantes Betriebskonzept während der Sperrung des Stadtbahnverkehrs auf der Mül- heimer Brücke Nachfolgend ist das für die Bauphase IIb geplante Linienkonzept beschrieben, das bereits den derzeit vorhandenen betrieblichen Ressourcen Rechnung trägt: 3 Linienkonzept Stadtbahnverkehr: Die folgenden Anpassungen sind im Stadtbahnnetz vorgesehen (Darstellung in Abbildung 1): - Die Stadtbahnlinie 13 verkehrt nur im Linksrheinischen zwischen den Haltestellen Sülzgür- tel und Slabystraße. - Die Stadtbahnlinie 18 verkehrt linksrheinisch von Bonn/Schwadorf/Brühl kommend bis zur Haltestelle Slabystraße und zurück. Zu den Zeiten, in denen in Köln der 10-Minuten-Grund- takt gilt, finden alternativ zum sonst üblichen 5-Minuten-Takt auf der Linie 18 zusätzliche Fahrten zwischen den Haltestellen Klettenbergpark und Ebertplatz über die Ringe statt. - Die Stadtbahnlinie 18 fährt rechtsrheinisch zwischen den Haltestellen Mülheim Wiener Platz und Thielenbruch. - Die Stadtbahnlinie 3 wird ganztägig bis Thielenbruch verkehren. - Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 4 wird eine Zusatzlinie (Linie 14) eingerichtet, welche ab der Haltestelle Keupstraße über Deutz und Neumarkt bis zur Haltestelle Ebertplatz verkeh- ren soll. Durch die Zusatzlinie wird der Takt zwischen Mülheim und der Innenstadt verdop- pelt, so dass die Anbindungen an die Stadtbahnlinien 1, 9 und 17 sowie an die Buslinien 106 und 132 attraktiver werden. Zudem entsteht eine alternative Direktverbindung von Mül- heim zur Haltestelle Dom/Hbf. Während der Schulferien entfällt die Linie 14 nach 20 Uhr, im Nachtverkehr und sonntags. Für das so veränderte Stadtbahnnetz entsteht in 2024 ein erhöhter betrieblicher Aufwand in Höhe von rund 590.000 Euro. Abbildung 1: Stadtbahnnetz während der Sperrung des Stadtbahnverkehrs auf der Mülheimer Brücke Linienkonzept Ersatzbusverkehr: Die Einrichtung eines Ersatzbusverkehrs gestaltet sich aufgrund dessen, dass die Mülheimer Brücke während der Sperrzeit entgegen früheren Annahmen nicht von Bussen befahren werden kann, deutlich aufwendiger. 4 Im Rahmen der kürzeren Sperrung der Mülheimer Brücke im Oktober 2022 wurde bereits ein Ersatzbusverkehr in Form eines Rundverkehres unter Nutzung der Zoobrücke durchgeführt. Dieser Verkehr diente damit bereits als Probelauf für die lange Sperrung der Brücke im Jahr 2024. Auf Basis der Erfahrungen aus der Sperrung des Stadtbahnbetriebs im Oktober 2022 und aufgrund der Zielsetzung, Nippes und die linksrheinischen nördlichen Stadtteile Kölns besser an den Ersatzbusverkehr anzubinden, wurde die Planung für den Ersatzbuslinie 118 nochmals überarbeitet und dabei die Schleifenfahrt über die Haltestelle Neusser Straße / Gür- tel erweitert. Dies erfolgt in der Form, dass der Ersatzbus nach Erreichen der Haltestelle Zoo/Flora (Umstieg Linie 18) und Befahrung der Amsterdamer Straße die Xantener Str. und die Blücherstraße nutzt, um auf die Neusser Str. zu gelangen. An der Haltestelle Neusser Str./Gürtel besteht die direkte Umsteigemöglichkeit auf die Linien 12 und 15, sodass auch die nördlichen linksrheinischen Stadtteile besser mit Mülheim verbunden werden. Neben der Haltestelle Amsterdamer Str./Gür- tel kann zudem dann auch die Haltestelle Neusser Str./Gürtel für einen Umstieg von der bzw. zur Linie 13 genutzt werden. Anschließend erreicht der Ersatzbus zunächst die Haltestelle Bol- tensternstr. und dann die Haltestelle Z oo/Flora, um im weiteren Verlauf über die Zoobrücke wieder die Haltestelle Mülheim Wiener Platz zu erreichen. Der geplante Ersatzbusweg ist in Abbildung 2 grafisch dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass nur Verknüpfungshaltestellen mit der Stadtbahn eingezeichnet sind. Es werden jedoch auch die bestehenden Bushaltestellen entlang des Ersatzbusweges angefahren. Abbildung 2: Ersatzbuslinie 118 (gelbe Linie) während der Sperrung des Stadtbahnverkehrs auf der Mülheimer Brücke Es ist seitens der KVB geplant, die für diesen Ersatzbusverkehr benötigten Leistungen vollstän- dig an Dritte zu vergeben. Dieses erscheint wirtschaftlich sinnvoller als für den begrenzten Zeit- raum von 7 Monaten die zusätzlich benötigten Ressourcen bei der KVB aufzubauen. Zudem wird damit die extrem angespannte Personalsituation der KVB nicht noch zusätzlich belastet. Die Ausschreibung für die Linie 118 befindet sich bereits in der Vorbereitung, um die Chancen für eine vollständige Vergabe der Leistungen zu erhöhen. Nach erster Einschätzung sind unter Berücksichtigung eines 10-Minuten-Taktes im werktägli- chen Tagesverkehr hierfür Kosten in einer Größenordnung von ca. 1,6 Mio. Euro zu erwarten. Die genauen Kosten ergeben sich auf Basis des Ergebnisses des Ausschreibungsprozesses. 5 Bezugnahme auf den Beschluss zur Einrichtung einer Buslinie auf der Inneren Kanal- straße (Vorlagen-Nr. 1964/2022) Im Rahmen der Beauftragung der Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz so ll gemäß Be- schluss u. a. untersucht werden, ob Maßnahmen wie die Einrichtung einer Buslinie zwischen Riehl und Ehrenfeld mit einer möglichen Weiterführung ins Rechtsrheinische – sofern sinnvoll – vorgezogen werden können. In diesem Zusammenhang wurde seinerzeit die Weiterführung der Ersatzbuslinie über die Innere Kanalstraße im Rahmen der Stadtbahnsperrung als mögliche Variante beschlossen. Verwaltung und KVB prüfen derzeit die parallele Umsetzung einer Ersatzbuslinie über die In- nere Kanalstraße. Hierzu werden die Gremien zu einem späteren Zeitpunkt informiert. Ankündigung einer zusätzlichen DB-Sperrung im Oktober/November 2024 Der Zweckverband go.Rheinland GmbH hat Ende Juli 2023 angekündigt, dass für den Zeit- raum vom 11.10.2024 bis 08.11.2024 eine Baumaßmaßnahme der DB Netz AG geplant wird, die in Konflikt zur Sperrung der Mülheimer Brücke für den Stadtbahnverkehr steht. Für eine Gleiserneuerung zwischen Deutz und Mülheim wird es zu einer vollständigen Sperrung des S- Bahnverkehrs in diesem Teilabschnitt kommen. Seitens der KVB wurde bereits Kontakt zu go.Rheinland aufgenommen und auf diese Überscheidung und die bei zu erwartenden Prob- leme hingewiesen und um eine Verschiebung der Maßnahme gebeten. Finanzierung Betriebskosten und Erlöse: Die zusätzlichen Betriebskosten für den temporär modifizierten Stadtbahnverkehr belaufen sich auf 590.000 Euro. Zusätzliche Einnahmen sind nicht zu erwarten. Der für diesen temporären Anlass eingerichtete Busverkehr (Linie 118) führt zu Mehrkosten von 1,6 Mio. Euro für den Zeitraum von April bis einschließlich November 2024. Auch hier liegt kein weiteres Erlöspotential vor. Beide Maßnahmen zusammen führen somit einem zusätzlich entstehenden Verlust der KVB i. H. v. 2,19 Mio. Euro für 2024 und würde aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt im Jahr 2025 führen. Soll-Ausgleich Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprächen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst- leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. Auswirkungen auf den Klimaschutz Mit der Durchführung adäquater Ersatzverkehre sollen während der Sperrung der Mülheimer Brücke möglichst viele KVB-Nutzer*innen im ÖPNV-System gehalten werden, damit keine er- höhte PKW-Nutzung mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen für das Klima ent- steht. Begründung der Dringlichkeit Die notwendigen Abstimmungen zum Schienenersatzkonzept zwischen Kölner Verkehrs-Be- triebe AG und Verwaltung haben mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich vorgese- hen. Die KVB ist nun maßgeblich davon abhängig, schnellstmöglich eine Vergabe von Leistungen an Dritte durchführen zu können, zumal diese aufgrund der aktuellen Situation in der Busbran- che nicht trivial ist. Dies erfordert eine Entscheidung des Rates – spätestens am 26. Oktober 2023 – zum darge- stellten Sachverhalt und der daraus resultierenden Übernahme der entstehenden Kosten über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag. 6 Jeder weitere zeitliche Aufschub bedeutet gleichzeitig ein Risiko für die Planungen um die Ge- samtinstandsetzung der Mülheimer Brücke.
Anlage 4 - Auszug BV Nippes 19.10.2023
3166 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 20.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 19.10.2023 öffentlich 9.2.2 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - hier: Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024 (Bauphase IIb) 2350/2023 Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert stellt den vorliegenden gemeinsamen Ände- rungsantrag von Grünen und GUT & Klima Freunden vor, über den wie folgt abge- stimmt wird: Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat, folgende Ergänzung zum Beschluss 2350/2023 zu fassen: 1. Bereits zu Beginn der Sperrung der Mülheimer Brücke für den Schienen-Perso- nen-Nahverkehr wird neben der Einrichtung der Ersatzbuslinie 118 nach Nippes und Riehl auch die Ersatzbuslinie über die Innere Kanalstraße nach Riehl/Innen- stadt, Nippes/Innenstadt, Ehrenfeld und Braunsfeld eingerichtet. 2. Die Haltestellen der Ersatzbuslinie müssen barrierefrei eingerichtet sein. 3. Die Beschilderung der Ersatzbushaltestellen muss deutlich ab der zu ersetzenden Haltestelle ausgeschildert sein. 4. Die Mobilitäts-Angebote müssen ausgeweitet werden (Anzahl der KVB -Isi-Fahr- zeuge im Bediengebiet Nippes/Riehl/Niehl, KVB-Leihräder im betroffenen Bereich). Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. Sodann wird über die so geänderte Vorlage abgestimmt die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während der 7-monatigen Stadtbahnsperrung auf der Mülheimer Brücke mit dem in der Begrün- dung dargestellten Betriebskonzept der Stadtbahn und der Ersatzbuslinie 118 nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen. Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB aufgrund des veränderten Betriebs der Stadtbahnlinien und des Betriebs der Ersatzbuslinie 118 in Höhe von 2,19 Mio. Euro im Jahr 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führt. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2025 prognos- tiziert. Darüber hinaus beschließt der Rat: 1. Bereits zu Beginn der Sperrung der Mülheimer Brücke für den Schienen-Perso- nen-Nahverkehr wird neben der Einrichtung der Ersatzbuslinie 1 18 nach Nippes und Riehl auch die Ersatzbuslinie über die Innere Kanalstraße nach Riehl/Innen- stadt, Nippes/Innenstadt, Ehrenfeld und Braunsfeld eingerichtet. 2. Die Haltestellen der Ersatzbuslinie müssen barrierefrei eingerichtet sein. 3. Die Beschilderung der Ersatzbushaltestellen muss deutlich ab der zu ersetzenden Haltestelle ausgeschildert sein. 4. Die Mobilitäts-Angebote müssen ausgeweitet werden (Anzahl der KVB -Isi-Fahr- zeuge im Bediengebiet Nippes/Riehl/Niehl, KVB-Leihräder im betroffenen Bereich). Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 19.09.2023
5123 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 22.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 öffentlich 4.4 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - hier: Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024 (Bauphase IIb) 2350/2023 RM Wahlen begrüßt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage, bittet je- doch um Mitteilung, wie die Wende der Linie 14 am Ebertplatz funktioniere oder ob diese bis zum Reichenspergerplatz durchfahren werde. Er hoffe sehr, dass in der Zeit der Stadtbahnsperrung der S-Bahn-Verkehr besser funktionieren werde als aktuell. Letztendlich freue er sich, dass die Verwaltung noch eine Vorlage zur Buslinie auf der Inneren Kanalstraße einbringen werde. Angesichts der aktuellen Situation hegen die RM De Bellis-Olinger und Lorenz Zwei- fel, ob der in der Vorlage angekündigte 10-Minuten-Takt wirklich gewährleistet werden könne und bitten um eine Einschätzung der KVB. SB Dr. Beese verweist auf den geänderten Beschluss der BV Mülheim und bittet um eine kurze Stellungnahme. SE Fahlenbock merkt an, dass das vorgestellte Konzept nicht in Gänze barrierefrei sei, er hoffe sehr auf eine Nachbesserung. Insbesondere bei der Vergabe an Fremd- firmen müsse auf den Einsatz von barrierefreien Bussen geachtet werden. SB Meinhardt bedauert, dass das Schnellbussystem noch nicht am Start sei, da es ansonsten die Stadtbahnlinien unterstützen könnte, und fragt nach dem Zeithorizont. Herr Dörkes, Vertreter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, führt zum Be- schluss der BV Mülheim aus, dass die zusätzlichen Haltestellen der Ersatzbuslinie 2 nicht barrierefrei hergestellt werden können; die Ersatzbuslinie werde jedoch auch Re- gelhaltestellen anfahren, die heute bereits barrierefrei ausgebaut sind. Er weist jedoch darauf hin, dass die Busse mit Klapprampen ausgerüstet sein sollen. Ein Konzept zur Beschilderung werde selbstverständlich noch erarbeitet. Dass derart kurzfristig eine eigene Busspur im Bereich der Auffahrten zur Zoobrücke noch eingerichtet werden könne, bezweifelt Herr Dörkes, sagt dennoch zu, diese An- regung mitzunehmen. Das Isi-Taxi sei ein begrenztes Pilotprojekt, das nicht ohne Weiteres ausgeweitet wer- den könne. Die Ausweitung der KVB-Leihräder werde die Verwaltung aufgreifen und prüfen. Die Frage von Herrn Meinhardt aufgreifend teilt Herr Dörkes weiterhin mit, dass das Gutachten zu den Expressbuslinien derzeit noch in der Bearbeitung sei. Er betont je- doch, dass mit den Expressbussen keine Ergänzung der bestehenden Stadtbahnlinien erfolgen solle; vielmehr wolle die Verwaltung diese in Bereichen einsetzen, in denen keine umsteigefreien Stadtbahnverbindungen bestehen. Frau Haaks, Vorstandsvorsitzende der KVB AG, führt ergänzend aus, dass die Stadt- bahnsperrung einen Mehraufwand von ca. 10 Diensten pro Tag bedeute und man da- von ausgehe, dass genügend Personal vorhanden sein werde. Die Frage von RM Wahlen nach der Wende der Linie 14 werde sie mitnehmen und prüfen. Frau Haaks bestätigt, dass alle Busse und Bahnen der KVB im vorderen Einstiegsbe- reich der Fahrzeuge mit Klapprampen ausgestattet seien. Sie sagt zu, bei der Vergabe auch auf eine entsprechende Ausrüstung der Fremdbusse zu achten. Vorsitzender Hammer betont, dass auch er großen Wert auf eine Optimierung der Barrierefreiheit lege. Seniorenvertreterin Wedde merkt an, dass sich nach ihren Erfahrungen das Fahrper- sonal gelegentlich unwillig zeige, die Klapprampen auszufahren. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während der 7-monatigen Stadtbahnsperrung auf der Mülheimer Brücke mit dem in der Begrün- dung dargestellten Betriebskonzept der Stadtbahn und der Ersatzbuslinie 118 nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen. Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB aufgrund des veränderten Betriebs der Stadtbahnlinien und des Betriebs der Ersatzbuslinie 118 in Höhe von 2,19 Mio. Euro im Jahr 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führt. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2025 prognos- tiziert. Die Verwaltung wird gebeten, die Anregungen der BV Mülheim 3 - Die Haltestellen der Ersatzbuslinie müssen barrierefrei eingerichtet sein. - Die Beschilderung der Ersatzbushaltestellen muss deutlich ab der zu erset- zenden Haltestelle ausgeschildert sein. - Einrichtung einer eigenen Busspur im Bereich der Auffahrten zur Zoobrücke - Ausweitung weiterer Mobilitäts-Angebote (Isi-Taxi, KVB-Leihräder) im be- troffenen Bereich. aufzugreifen und zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1770 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der vorgesehenen Maßnahme handelt es sich um einen Schienenersatzverkehr für die anstehende Stadtbahnsperrung auf der Mülheimer Brücke von April bis November 2024. Der Beschlussvorschlag stellt das Grundkonzept des Schienenersatzverkehrs dar und bietet keinen Gestaltungsspielraum. Darüber hinaus muss zwingend eine politische Entscheidung über eine zusätzliche Ersatzbuslinie über die Innere Kanalstraße getroffen werden. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist dabei maßgeblich davon abhängig, schnellstmöglich eine Vergabe von Leistungen an Dritte durchführen zu können. Dies erfordert eine Entscheidung des Rates – spätestens am 26. Oktober 2023 – zum dargestellten Sachverhalt und der daraus resultierenden Übernahme der entstehenden Kosten über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Jeder weitere zeitliche Aufschub bedeutet gleichzeitig ein Risiko für die Planungen um die Gesamtinstandsetzung der M ülheimer Brücke. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2350/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.09.2023
- Erstellt
- 24.07.2023 15:40