0895/2022
Aktuelle Situation im Bereich der Wohngeldstelle im Amt für Wohnungswesen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 24.03.2022 0895/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 Aktuelle Situation im Bereich der Wohngeldstelle im Amt für Wohnungswesen Mit Anfrage AN/0320/2022 bittet die SPD-Fraktion um eine Darstellung der aktuellen Situation im Be- reich der Wohngeldstelle. 1. Wie hat sich die Zahl der Wohngeldbezieher*innen seit April 2020 entwickelt? 2. Wie hat sich die Bearbeitungszeit entwickelt? 3. Kann die Stadtverwaltung ihre eigenen Zielvorgaben von acht Wochen von Antragsstellung bis Entscheid mittlerweile erfüllen? Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: zu 1.) Entwicklung der Zahlen der Wohngeldbezieher*innen seit April 2020: Mit Mitteilung 1528/2020 hat die Verwaltung seinerzeit über Antragszahlen und darüber getroffene Entscheidungen berichtet. Aktuell stellt sich die Entwicklung bei den Wohngeldanträgen wie folgt dar: Zeitraum Anträge 2019 Anträge 2020 Anträge 2021 Summe 18.238 21.695 22.630 Steigerung zu 2019 + 19 % gegen- über 2019 + 24 % gegen- über 2019 Bis Ende Februar sind in 2022 bislang 3.610 Anträge erfasst. Wohngeld wird grundsätzlich für 12 Monate bewilligt. Durch Corona hat sich jedoch das Antragsge- schehen verändert. Die Auswirkungen der Pandemie führten zu einer gestiegenen Dynamik in den Beschäftigungsverhältnissen der Menschen. So gehen Menschen z.B. für eine befristete Zeit in Kurz- arbeit, was deren Einkommenssituation wesentlich verändert. Für Wohngeld bedeutet dies, dass Be- willigungen häufig nur für verkürzte Zeiträume beschieden werden können. Ein Haushalt hat damit de facto innerhalb eines Jahres mehrere Anträge gestellt. Durch diese Situation differieren auch die An- tragszahlen je nach Bearbeitungsstand und Zeitpunkt der Abfrage. Wurde zunächst ein Antrag er- fasst, so kann sich bei der Bearbeitung durch geänderte Einkommenssituationen dieser eine Antrag später als zwei Anträge darstellen und wird in der Statistik auch so erfasst. Dieser erhebliche Mehraufwand zeigt sich nicht an der Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen. Diese ist seit 2019 nicht in dem Maße angestiegen wie die Antragszahlen in diesem Zeitraum. 2 Die Zahl der Wohngeldbewilligungen ist seit 2019 deutlich gestiegen: Zeitraum 2019 2020 2021 Bewilligungen 12.033 15.045 17.316 Auszahlungen 20.375.069,42 € 25.568.691,30 € 27.484.063,58 € Ablehnungen 3.031 4.878 5.737 Die Ablehnungen begründen sich zum Beispiel auf Einkommensüberschreitungen, Ausschluss wegen Bezug von Transferleistungen oder BAföG sowie fehlende Mitwirkung der Antragstellenden. zu 2.) und 3.) Bearbeitungszeit (Stand und Anteil innerhalb von 8 Wochen): Die Zeiträume zwischen Antragstellung und Wohngeldbewilligung gestalten sich wie folgt: 2019 2020 2021 0 Monate 2.940 1.711 2.139 1 Monat 4.416 3.876 4.309 2 Monate 2.087 3.081 2.783 3 Monate 996 2.083 1.947 4 Monate und älter 1.594 4.294 6.138 Summen 12.033 15.045 17.316 Das Ziel, 80% der Bewilligungen innerhalb von acht Wochen zu bescheiden, wird derzeit noch nicht erreicht. Die vorliegenden Daten lassen jedoch eine positive Tendenz erkennen. Im Jahr 2020 wurde eine Quote von 58 % erreicht. In Folge der aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände fiel sie 2021 auf etwa 53 %. Aktuell werden etwa 62 % der Anträge innerhalb von acht Wochen beschieden. Hier zei- gen die stetig zunehmende Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden sowie eine aktuell hohe Stellen- besetzungsquote Wirkung und lassen eine weitere Steigerung erwarten. Der Anstieg bei Anträgen im Bereich „4 Monate und älter“ ist auf den aktuell noch laufenden und prio- risierten Abbau von Altanträgen zurückzuführen. Sobald dies vollständig abgeschlossen ist, wird sich die Erreichung des selbst gesetzten Qualitätsziels weiter verbessern. Allerdings wird es im Bereich Wohngeld immer Anträge geben, die aufgrund von ungeklärten Erstattungsansprüchen, fehlender Mitwirkungen anderer Stellen und der Antragstellenden selbst lange Zeiträume für Bewilligungen in Anspruch nehmen. Die Wohngeldstelle arbeitet engagiert an der Optimierung von Verfahrensabläufen, z.B. im Rahmen von Digitalisierungsprojekten. Beispielhaft sind hier die Einführung von Workflows in der elektroni- schen Wohngeldakte oder der Online-Wohngeldantrag im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes zu nennen. Wichtigster Erfolgsfaktor für die zügige und qualitätsvolle Bearbeitung von Wohngeldanträgen sind dabei die Mitarbeitenden. Hier liegt das Augenmerk auf Maßnahmen, mit denen Fachkarrieren er- möglicht und ein längerer Verbleib in der Wohngeldstelle erreicht werden kann. Zusätzlich wurden sogenannte Pufferstellen eingerichtet, um die Einarbeitungszeit abzufedern, in der noch kein volles Aufgabengebiet bearbeitet werden kann. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0895/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 11.03.2022 12:42