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0895/2022

Aktuelle Situation im Bereich der Wohngeldstelle im Amt für Wohnungswesen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 12.05.2022, TOP 10.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4931 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  24.03.2022 
 0895/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
 
Aktuelle Situation im Bereich der Wohngeldstelle im Amt für Wohnungswesen 
Mit Anfrage AN/0320/2022 bittet die SPD-Fraktion um eine Darstellung der aktuellen Situation im Be-
reich der Wohngeldstelle. 
 
1. Wie hat sich die Zahl der Wohngeldbezieher*innen seit April 2020 entwickelt? 
2. Wie hat sich die Bearbeitungszeit entwickelt? 
3. Kann die Stadtverwaltung ihre eigenen Zielvorgaben von acht Wochen von Antragsstellung bis 
Entscheid mittlerweile erfüllen? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: 
 
zu 1.) 
 
Entwicklung der Zahlen der Wohngeldbezieher*innen seit April 2020: 
 
Mit Mitteilung 1528/2020 hat die Verwaltung seinerzeit über Antragszahlen und darüber getroffene 
Entscheidungen berichtet. 
 
Aktuell stellt sich die Entwicklung bei den Wohngeldanträgen wie folgt dar: 
 
Zeitraum  Anträge 2019 Anträge 2020 Anträge 2021 
Summe  18.238 21.695 22.630 
Steigerung zu 
2019 
 + 19 % gegen-
über 2019 
+ 24 % gegen-
über 2019 
 
Bis Ende Februar sind in 2022 bislang 3.610 Anträge erfasst. 
 
Wohngeld wird grundsätzlich für 12 Monate bewilligt. Durch Corona hat sich jedoch das Antragsge-
schehen verändert. Die Auswirkungen der Pandemie führten zu einer gestiegenen Dynamik in den 
Beschäftigungsverhältnissen der Menschen. So gehen Menschen z.B. für eine befristete Zeit in Kurz-
arbeit, was deren Einkommenssituation wesentlich verändert. Für Wohngeld bedeutet dies, dass Be-
willigungen häufig nur für verkürzte Zeiträume beschieden werden können. Ein Haushalt hat damit de 
facto innerhalb eines Jahres mehrere Anträge gestellt. Durch diese Situation differieren auch die An-
tragszahlen je nach Bearbeitungsstand und Zeitpunkt der Abfrage. Wurde zunächst ein Antrag er-
fasst, so kann sich bei der Bearbeitung durch geänderte Einkommenssituationen dieser eine Antrag 
später als zwei Anträge darstellen und wird in der Statistik auch so erfasst. 
 
Dieser erhebliche Mehraufwand zeigt sich nicht an der Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen. 
Diese ist seit 2019 nicht in dem Maße angestiegen wie die Antragszahlen in diesem Zeitraum.

2 
 
Die Zahl der Wohngeldbewilligungen ist seit 2019 deutlich gestiegen:  
 
Zeitraum  2019 2020 2021 
Bewilligungen 12.033 15.045 17.316 
Auszahlungen 20.375.069,42 € 25.568.691,30 € 27.484.063,58 € 
Ablehnungen 3.031 4.878 5.737 
 
Die Ablehnungen begründen sich zum Beispiel auf Einkommensüberschreitungen, Ausschluss wegen 
Bezug von Transferleistungen oder BAföG sowie fehlende Mitwirkung der Antragstellenden. 
 
zu 2.) und 3.) 
 
Bearbeitungszeit (Stand und Anteil innerhalb von 8 Wochen): 
 
Die Zeiträume zwischen Antragstellung und Wohngeldbewilligung gestalten sich wie folgt:  
 
 2019 2020 2021 
0 Monate 2.940 1.711 2.139 
1 Monat 4.416 3.876 4.309 
2 Monate 2.087 3.081 2.783 
3 Monate 996 2.083 1.947 
4 Monate und älter 1.594 4.294 6.138 
Summen 12.033 15.045 17.316 
 
Das Ziel, 80% der Bewilligungen innerhalb von acht Wochen zu bescheiden, wird derzeit noch nicht 
erreicht. Die vorliegenden Daten lassen jedoch eine positive Tendenz erkennen. Im Jahr 2020 wurde 
eine Quote von 58 % erreicht. In Folge der aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände fiel sie 2021 auf 
etwa 53 %. Aktuell werden etwa 62 % der Anträge innerhalb von acht Wochen beschieden. Hier zei-
gen die stetig zunehmende Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden sowie eine aktuell hohe Stellen-
besetzungsquote Wirkung und lassen eine weitere Steigerung erwarten.  
 
Der Anstieg bei Anträgen im Bereich „4 Monate und älter“ ist auf den aktuell noch laufenden und prio-
risierten Abbau von Altanträgen zurückzuführen. Sobald dies vollständig abgeschlossen ist, wird sich 
die Erreichung des selbst gesetzten Qualitätsziels weiter verbessern. Allerdings wird es im Bereich 
Wohngeld immer Anträge geben, die aufgrund von ungeklärten Erstattungsansprüchen, fehlender 
Mitwirkungen anderer Stellen und der Antragstellenden selbst lange Zeiträume für Bewilligungen in 
Anspruch nehmen. 
 
Die Wohngeldstelle arbeitet engagiert an der Optimierung von Verfahrensabläufen, z.B. im Rahmen 
von Digitalisierungsprojekten. Beispielhaft sind hier die Einführung von Workflows in der elektroni-
schen Wohngeldakte oder der Online-Wohngeldantrag im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes zu 
nennen. 
 
Wichtigster Erfolgsfaktor für die zügige und qualitätsvolle Bearbeitung von Wohngeldanträgen sind 
dabei die Mitarbeitenden. Hier liegt das Augenmerk auf Maßnahmen, mit denen Fachkarrieren er-
möglicht und ein längerer Verbleib in der Wohngeldstelle erreicht werden kann. Zusätzlich wurden 
sogenannte Pufferstellen eingerichtet, um die Einarbeitungszeit abzufedern, in der noch kein volles 
Aufgabengebiet bearbeitet werden kann. 
 
Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

12.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0895/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.03.2022
Erstellt
11.03.2022 12:42