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2143/2024

Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2024, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2025-2026

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3338 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2143/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026  
hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der  
bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 
2025/2026 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von 
149.900,00 €. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  149.900,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die  
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat  
bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines 
Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner 
Sitzung am 27.06.2024 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die 
Haushaltsjahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.435.600 € festgesetzt.  
Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde  
 
• je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und  
• je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro  
 
zugrunde gelegt.

3 
 
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2025/2026  
folgende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2023): 
 
Bezirk 
Einwoh-
ner*in-
nen 
Kopfbetrag je 
Einwohner*in  
Anteil der 
Einwoh-
ner*innen  
Sockel-
betrag je 
Bezirk 
Gesamt-
betrag 
auf- 
gerundet 
2 Rodenkirchen 112.056 1,07 € 119.900 30.000 € 149.900 € 149.900 € 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die 
sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der  
haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und  
investiven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen 
Projekte und Maßnahmen entschieden hat. 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
 
 
Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt. 
 
Anlage

BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2025-2026

1230 Zeichen

Konsumtiver Bereich 
Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan 
Ansatz 
2023/2024 
Ansatz 
2025/2026 Finanzposition 
Finanz- 
stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto 
0301 Schulträgeraufgaben 15.000 15.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 
0416 Kulturförderung 25.000 25.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 19.600 19.900 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 
0507 Betrieb, Unterhaltung u. 
Förderung von Bürgerhäusern und - 
zentren 10.000 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 34.000 35.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 
0801 Sportförderung / Unterhaltung von 
Sportstätten 30.000 30.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 
1201 Straßen, Wege, Plätze 2.000 
1301 Öffentliches Grün,Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 8.000 8.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 
1401 Umwelt, Klima und 
Stadtgestaltung 5.000 5.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205700 S027020160 531800 
Gesamtsummen DR 72 146.600 149.900 
Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2025/2026

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2143/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.07.2024
Erstellt
08.07.2024 11:50