2143/2024
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 2143/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026 hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von 149.900,00 €. Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 149.900,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.435.600 € festgesetzt. Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde • je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und • je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro zugrunde gelegt. 3 Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2025/2026 folgende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2023): Bezirk Einwoh- ner*in- nen Kopfbetrag je Einwohner*in Anteil der Einwoh- ner*innen Sockel- betrag je Bezirk Gesamt- betrag auf- gerundet 2 Rodenkirchen 112.056 1,07 € 119.900 30.000 € 149.900 € 149.900 € Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maßnahmen entschieden hat. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt. Anlage
BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2025-2026
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Konsumtiver Bereich Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan Ansatz 2023/2024 Ansatz 2025/2026 Finanzposition Finanz- stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto 0301 Schulträgeraufgaben 15.000 15.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 0416 Kulturförderung 25.000 25.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 19.600 19.900 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 10.000 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 0604 Kinder- und Jugendarbeit 34.000 35.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 0801 Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten 30.000 30.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 1201 Straßen, Wege, Plätze 2.000 1301 Öffentliches Grün,Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 8.000 8.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 1401 Umwelt, Klima und Stadtgestaltung 5.000 5.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205700 S027020160 531800 Gesamtsummen DR 72 146.600 149.900 Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2025/2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2143/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.07.2024
- Erstellt
- 08.07.2024 11:50