0060/2017
Entfernung von alten Werbeanlagen am "Nippestower"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1754 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632 Vorlagen-Nummer 0060/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 Entfernung von alten Werbeanlagen am "Nippestower" Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat in der Sitzung der Bezirksvertretung am 08.12.2016 zu den Werbeanlagen („Teppich König“) die folgenden Fragen gestellt: 1. Hat die Verwaltung in der Zwischenzeit die massive Werbeanlage in Augenschein genommen? 2. Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass mit der Verlagerung des Teppichgeschäftes der Bestand- schutz dieser Werbeanlage erloschen ist? 3. Wird die Verwaltung dafür sorgen, dass diese Werbeanlage entfernt wird? 4. Nimmt das Teppichgeschäft, der Eigentümer oder die Stadt Köln ggf. die Entfernung dieser Wer- beanlage vor? 5. Wer kommt ggf. für die dadurch entstandenen Kosten auf? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die betroffene Werbeanlage besichtigt. Die Verwaltung teilt nicht die Ansicht, dass mit der Verlagerung des Teppichgeschäftes ein Bestandsschutz für diese Werbeanlage erloschen ist. Für die Werbeanlage ist die Baugenehmigung vom 17.09.1973 erteilt und bis heute wirksam. Die Verwaltung wird daher keine Initiative zur Beseitigung dieser Werbeanlage ergreifen, dazu besteht keine Rechtsgrundlage. Die Verwaltung teilt allerdings die Erwartung der Fragesteller, dass der neue gewerbliche Nutzer im Ladenlokal des Gebäudes Florastraße 1a (ebenso wie die Gebäudeeigen- tümerin) an der Beseitigung der Werbeanlage interessiert sein wird und nach Genehmigung eines – bislang nicht vorliegenden – Antrages eine neue Werbeanlage entsprechend der Werbesatzung an- gebracht wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0060/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27