0508/2021
Durchwegungen im Stadtteil Kalk stärken
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/3-9 Vorlagen-Nummer 0508/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 Durchwegungen im Stadtteil Kalk stärken Anfrage der Fraktion Bündnis Die Grünen vom 17.09.2020 (AN/1206/2020) Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: Frage 1: Besteht die Absicht der Verwaltung, diesen Zugang von der Vorsterstraße bis in Höhe der hinteren Grundstücksgrenze der Schule Vietorstraße an den Hauseigentümer der Vorster- straße zu veräußern, damit diese Durchwegung dauerhaft geschlossen werden kann? Antwort zu 1: Der in Anlage 1 in gelb markierte Teil soll zur Erweiterung des Schulgrundstücks genutzt werden, der übrige, für die Schule nicht nutzbare Teil (in der Anlage blau gekennzeichnet) soll an einen Anwoh- nenden verkauft werden. Die Durchwegung beginnt auf der Kalker Hauptstrasse, führt durch den Innenbereich der Häuser hin- ter dem Schulgelände und endet als Durchgang unter dem Haus des Kaufinteressenten in der Vor- sterstrasse. 52-54. Dieser Weg entlang des Schulgrundstücks ist bereits seit Jahren ein nicht zu kon- trollierender, stark genutzter Aufenthalts- und Drogenkonsumort für die in der Umgebung gehandelten Drogen. Auch die durch die Polizei verstärkten, zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführten Kontrollen in diesem Bereich, konnten bisher nicht verhindern, dass täglich durch die Hausmeisterin und das Lehrpersonal gefundenes Fixerbesteck entsorgt werden muss. Die Schulkinder werden durch Drogenabhängige durch den Zaun angesprochen und auch der Ver- such des Schulleiters, das Gespräch mit den Drogenabhängigen zu suchen, mit der Bitte dies zu un- terlassen und an das Gewissen zu appellieren, hatte bisher keinen Erfolg. Der Weg stellt nicht nur für die Schulkinder und das Lehrpersonal, sondern auch für die Allgemeinheit einen Angstraum dar. Nach Rücksprache mit der zuständigen Bezirkspolizistin ist die geplante „Stilllegung“ des Weges durch die geplanten Maßnahmen als sinnvoll und zielorientiert anzusehen und wird seitens der Polizei begrüßt. Die Nutzung des Weges durch Bürger*innen wurde in der Vergangenheit gerne vermieden, besonders in der dunklen Jahreszeit, da die Drogen konsumierenden Personen als beängstigend angesehen werden. Frage 2: Ist es der Verwaltung möglich, diesen Bereich auch im weiteren Verlauf entlang des Schulgrundstücks aufzuwerten? Antwort zu 2: Eine Aufwertung wurde geprüft. Letztlich muss jedoch festgestellt werden, dass eine Aufwertung der- art, dass er seinen Charakter als Angstraum bzw. Kriminalitätsschwerpunkt verliert, nicht möglich ist. 2 Vielmehr kann diese Situation nur durch ein Schließen des Weges erreicht werden. Frage 3: Wie kann die Verwaltung diesen Bereich noch mehr öffnen? Eine Aufwertung des Weges ist nicht möglich, da die örtlichen Gegebenheiten in diesem Bereich kei- ne Vergrößerung zulassen, um einen offeneren und sichereren Weg zu schaffen. Jede Öffnung bzw. Verbreiterung des Weges ginge zu Lasten des Schulgrundstücks. Die zusätzliche Fläche trägt zudem zur Vergrößerung der Schulhoffläche bei. Frage 4: Wie stellt sich die Verwaltung vor, diese alternative Fußgängerroute zu bewerben? Eine Bewerbung ist nicht vorgesehen. Anlage
Anlage 1 Vietorstr. Lageplan
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KölnGIS Mittelpunkt: 359509, 5644942 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 16.02.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Vorsterstraße
- Kalker Hauptstraße
- Vietorstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0508/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.02.2021
- Erstellt
- 11.02.2021 15:50