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AN/0032/2021

LKW-Durchfahrverbot Seeberg- Neusser Landstr.

Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 14.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 8.3.5

Anlage1

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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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Anlage1

109 Zeichen

«nm an Cm a
Vorschlag Umfahrungsroute LKW

Neusser Landstraße Köln-Seeberg

Antrag : BV Chorweiler 28.01.2021

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

3862 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0032/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 28.01.2021 
 
LKW-Durchfahrverbot Seeberg- Neusser Landstr. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Neusser Landstraße ist eine Bundesstraße (B9), die in ihrem Verlauf teilweise gut ausgebaut  und auch 
in diesen Bereichen für LKW-Verkehr geeignet ist. 
Die B9 wird durch den Ortsteil Köln-Seeberg geführt, wo die Wohnbebauung bis an die Straße heranreicht 
und daher dort nicht für LKW-Verkehr geeignet ist. Der LKW-Verkehr hat in den letzten Jahren stark 
zugenommen. Daher sind Lärm und Abgase der LKW am Tag und vor Allem in der Nacht, für die Anwohner 
kaum noch zu ertragen. 
Der Ortsteil Seeberg hat sich dicht an die Straße entwickelt und der Verlauf der Straße ist zum Teil 
unüberschaubar. Die Reduzierung des LKW-Lärms, sowie der Luftverschmutzung und die Erhöhung der 
Sicherheit beim Überqueren der B9 im Bereich Köln-Seeberg sind nur durch ein Durchfahrtsverbot für LKW 
erreichbar. Eine geänderte Führung des LKW-Verkehrs ist wie folgt möglich:  
Ab dem Kreisverkehr Oranjehofstraße/Neusser Landstr. muss dann eine Beschilderung darauf hinweisen, 
dass die Neusser Landstr. im Bereich Köln-Seeberg für Schwerlastverkehr gesperrt ist und die 
Umgehungsstraße (Industriestraße) für die LKW-Transporte in Richtung Worringen und von Worringen in 
Richtung 
Niehler Ei, verpflichtend zu nutzen ist. Die Industriestraße ist inzwischen vom Niehler Ei bis zum 
Kreisverkehr in Köln-Fühlingen ausgebaut. So könnte jetzt der LKW-Verkehr um den Bereich der B9 in Köln-
Seeberg  geführt werden. Siehe Skizze in Anlage 1 
 
Aktuelle Regelung: 
Bisher ist die Beschilderung so gestaltet, dass der Schwerlastverkehr, wenn er über die Neusser Landstraße 
(B9) aus Richtung Köln-Niehl kommt, durch Köln-Seeberg bis zur Kreuzung Merianstraße fahren darf. Dort 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

sollen die Fahrzeugführer abbiegen, um auf die Industriestraße in Richtung Worringen zu fahren, da ein 
Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5t in Fühlingen bereits besteht. 
 
Von Worringen kommend, ist die ausgeschilderte Regelung am Kreisverkehr vor Köln-Fühlingen, dass die 
LKW nicht auf der Neusser Landstraße durch Köln-Fühlingen fahren dürfen, sondern nur auf die 
Industriestraße Richtung Niehler Ei fahren können. An der Kreuzung Merianstr. könnten sie dann auf die 
Neusser Landstraße fahren, um in Richtung Militärringstraße zu fahren, machen es aber nicht oder selten. 
 
Beschluss: 
Wir beantragen, das Durchfahrverbot für LKW über 7,5 t  auf der Neusser Landstr. (B9) auch für den Bereich 
Köln-Seeberg umzusetzen und entsprechend zu beschildern.  
Eine geänderte Führung des LKW-Verkehrs ist wie folgt möglich:  
Ab dem Kreisverkehr Oranjehofstraße/Neusser Landstr. muss dann eine Beschilderung darauf hinweisen, 
dass die Neusser Landstr. im Bereich Köln-Seeberg für Schwerlastverkehr gesperrt ist und die 
Umgehungsstraße (Industriestraße) für die LKW-Transporte in Richtung Worringen und von Worringen in 
Richtung Niehler Ei, verpflichtend zu nutzen ist. Die Industriestraße ist inzwischen vom Niehler Ei bis zum 
Kreisverkehr in Köln-Fühlingen fertig gebaut. Siehe Skizze in Anlage 1 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans  Nicole Peschel   Lilo Heinrich 
Fraktionsvorsitzender  Stellv. Fraktionsvors.  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Neusser Landstraße
  • Industriestraße
  • Pariser Platz 1
  • Militärringstraße
  • Oranjehofstraße
  • Merianstraße
  • Niehler Ei

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Details

Aktenzeichen
AN/0032/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
14.01.2021
Erstellt
07.01.2021 15:43