2695/2020
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss
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Anlage 3 - Übersicht der Verkehrsführung während der Bauzeit
766 Zeichen
Umleitungsplan Kragplatte Köln Bauzeiten 1. Bauabschnitt 01. bis 09. Monat Baustellenbereich Ausweichstrecke Fußgänger Ausweichstrecke Radfahrer Unterführung Stand: 2021-01-04 1. Bauabschnitt Deutzer Brücke Frankenwerft Frankenwerft Buttermarkt Buttermarkt Am Leystapel Am Leystapel Heumarkt Marktmanngasse Heumarkt Eisenmarkt Marktmannsgasse Heumarkt Maritim -Hotel Ostermannplatz Umleitungsplan Kragplatte Köln Bauzeiten 2. Bauabschnitt 10. bis 15. Monat Baustellenbereich Ausweichstrecke Fußgänger Ausweichstrecke Radfahrer Unterführung Stand: 2021-01-04 2. Bauabschnitt Deutzer Brücke Frankenwerft Frankenwerft Am Leystapel Am Leystapel Marktmanngasse Heumarkt Buttermarkt Buttermarkt Heumarkt Ostermannplatz Eisenmarkt Marktmannsgasse Heumarkt Maritim -Hotel
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 03/2025
2115 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
2695/2020
Stand: 24.03.2025
Sachstandsbericht
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss
Beschluss :
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Alt-
stadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraus-
sichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Ver-
pflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haus-
haltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302,
Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht
benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mül-
heimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Ver-
pflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes
2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt.
3) Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bau zeitliche Führung
des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den Fuß-
verkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung
entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmög liche Akzeptanz stößt und die Ka-
pazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer ist abgeschlossen, die Abnahme der Bau-
leistung erfolgte am 05.12.2024
Nächste Schritte:
Keine weiteren Schritte erforderlich.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2
Kein weiterer Sachstandsbericht geplant.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 2695/2020 Freigabedatum 15.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Alt- stadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen vo- raussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto 2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mül- heimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.- Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 20.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 13.200.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 190.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Für den Bau der Kragplatte wurde der Spannstahl Sigma oval St145/160 genutzt, der unter gewissen Randbedingungen zur Spannungsrisskorrosion neigen kann. Dieser besondere Spannstahl kann ver- sagen, ohne dass im angrenzenden Beton Anzeichen für eine Schädigung erkennbar sind. Aufgrund des Aufbaus der Oberfläche (in Mörtel verlegtes Basaltpflaster und Asphalt) ist eine vollständige opti- sche Kontrolle des Konstruktionsbetons nicht möglich. Es hat sich anhand der durchgeführten Sanie- rungsplanungen gezeigt, dass Maßnahmen der Verstärkung / Instandsetzung im Fall der Kragplatte nur mit unverhältnismäßigem großem baulichen Aufwand und hohem finanziellen Risiko möglich sind. Der Rat hat die Verwaltung am 09.07.2019 mit der Planung des Ersatzneubaus der Kragplatte (Vor- lagen Nr. 0350/2019) beauftragt. Neubau der Kragplatte Der Ersatzneubau der Kragplatte wurde mit den gleichen geometrischen Abmessungen (Länge rd. 255 m, Auskragung rd. 5 m) und an gleicher Stelle geplant. (siehe Anlage 1) Die Ufermauer wurde im Zuge einer Baugrund- und Baustoffuntersuchung durchörtert und endosko- 3 pisch untersucht und konnte als ausreichend tragfähig bestimmt werden. Die Kragplatte soll mit Spannbetonfertigteilen und einer Ortbetonergänzung in Spannbetonbauweise hergestellt werden. In der Kragplatte sind mehrere Aussparungen z. B. für 6 Bäume (Platanen), den Kölner Pegelturm und 2 Notausstiege erforderlich, die in der Planung berücksichtigt wurden. Die Kragplatte soll, zur Ableitung des unbelasteten Niederschlagswassers, mit einer Neigung von 3,5 % zum Rhein umge- setzt werden. Damit ein Belastungseintrag in den Rhein im Sinne des Landeswassergesetzes vermieden wird, un- terbinden Absperrpfosten an der Markmannsgasse und am Fischmarkt den PKW- sowie LKW Anliefe- rungsverkehr. Für das Befahren von Rettungs- und Reinigungsfahrzeugen sollen demontierbare Ab- sperrpfosten eingebaut werden. Das Bauwerk ist für die Belastung eines Schwerlastwagens mit 30 t Gesamtlast bemessen. Aufgrund der aus den Schiffen resultierenden hohen Lasten ist ein Festmachen an der Kragplatte zukünftig nicht mehr möglich. Statische Berechnungen haben ergeben, dass das vordere Auflager, die Ufermauer an der Frankenwerft, die hohen Lasten nicht aufnehmen kann. Eine Ertüchtigung der Ufermauer ist nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich. Im Bereich der Kragplatte sollen daher, wie entlang des übrigen Altstadtufers, Dalben errichtet werden. Die Dalben werden von der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH (KD) geplant, finanziert und koordiniert mit dem Bauablauf der Kragplatte gebaut. Rheingarten Der Rheingarten wurde im Nachgang zum Bau des Rheinufertunnels gebaut und befindet sich in Teilen auf der heutigen Kragplatte. Aus diesem Grund ist ein Teil des Rheingartens beim Abbruch der Betonplatte zurückzubauen und später analog des Bestandes wiederherzustel- len. Ausbau der Kragplatte Für die Gestaltung der Oberfläche (Pflasterbelag) sowie des Geländers sollen die Ausführungsmerk- male der südlich angrenzenden Rheinuferpromenade „Am Leystapel“ (Promenade vom Malakoffturm bis zur Deutzer Brücke) im Bereich der Kragplatte fortgeführt werden. Pflasterbelag Das Natursteinpflaster mit 18 cm Stärke soll in gebundener Bauweise mit bündigem Übergang an die Kappe hergestellt werden. Analog des südlichen Ausbaus erfolgt eine gestalterische Aufteilung der Verkehrsfläche in eine Verweilzone (rheinseitig), eine Transitzone und eine Ru- hezone durch unterschiedliche Formatgrößen der Basaltlavaplatten. Zur Berücksichtigung der Belange von sehbehinderten Menschen soll eine taktile Leitlinie vor der Ruhezone mittels Granitpflaster eingebaut werden. Geländer Das neu zu bauende Geländer hat entsprechend den heutigen Regelwerken eine Höhe von 1,30 m und soll analog zum Ausbau der Rheinuferpromenade „Am Leystapel“ fortgeführt wer- den. Verkaufspavillon der Köln Düsseldorfer Rheinschifffahrtsgesellschaft Auf der Kragplatte befindet sich ein Verkaufspavillon der KD. Dieser ist im Zuge des Neubaus abzubrechen. Die KD sieht auch in Zukunft das Erfordernis eines Verkaufspavillons. Die Ver- waltung befindet sich zurzeit in Klärung der grundsätzlichen Realisierbarkeit und der etwaigen Größe, Gestaltung und Lage. Der mit dieser Vorlage zu treffende Beschluss kann unabhängig 4 von der Fragestellung, ob ein Verkaufspavillon realisiert wird oder nicht, gefasst werden. So- fern dieser errichtet werden soll, erfolgt hierzu ein gesonderter Beschluss. Ein etwaiger Neu- bau des Verkaufspavillons wird von der KD finanziert. Spindeltreppenturm zur Deutzer Brücke Der Spindeltreppenturm, der eine Verbindung von der Rheinpromenade zur Deutzer Brücke herstellt, ist in der bestehenden Kragplatte gegründet und mit ihr monolithisch verbunden. In der Stütze wurde der Spannstahl Typ Sigma oval St145/160 verbaut, der zu Spannungsrisskorrosion neigt. Aus diesem Grund wird der Spindeltreppenturm im Zuge dieser Maßnahme neu errichtet. Er soll eine eigenstän- dige und von der Kragplatte unabhängige Gründung erhalten. Der neue Spindeltreppenturm wird ana- log des Bestandes als Stahlkonstruktion errichtet. Bauablauf Aufgrund der großen Abbruchmengen, der sehr beengten Platzverhältnisse am Altstadtufer sowie der eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeit zum Baufeld sollen der gesamte Abbruch und auch der über- wiegende Neubau der Platte vom Wasser aus erfolgen. Lediglich die Ortbetonarbeiten werden auf- grund der Logistik landseitig über die Markmannsgasse durchgeführt (siehe Anlage 2). Der Bau der Kragplatte soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden. So ist es möglich, jeweils einen der beiden Anleger der KD in Betrieb zu halten. Die angrenzende Maßnahme Am Leystapel (vgl. Vorlage 0076/2019) läuft teilparallel. Die beiden Maßnahmen sind koordiniert und abgestimmt, sodass die Maßnahme Am Leystapel versetzt zur Maßnahme Ersatzneubau Kragplatte beginnt. Im 1 Bauabschnitt wird der nördliche Teil der Kragplatte zurückgebaut und neu errichtet. Nach Abschluss des 1. Bauabschnittes sind von der KD parallel zu den Ausbauarbeiten an der Kragplatte vier Dalben und die Landebrücke herzustellen. Nach Fertig- stellung des 1. Bauabschnittes kann der nördliche Anleger freigegeben und mit den Arbeiten im 2. Bauabschnitt begonnen werden. Nach Abschluss der Arbeiten des 2. Bauabschnitts ist von der KD parallel zu den Ausbauarbeiten und analog dem 1. Bauabschnitt eine Dalbe zu errichten. Hochwasser Das Baufeld befindet sich im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Aus diesem Grund dürfen nur wenige bewegliche Teile im Baufeld gelagert werden, die im Hochwasserfall zügig geräumt werden müssen. Lärm Im Zuge der Entwurfsplanung wurde eine Schallimmissionsprognose aufgestellt. Aufgrund der unmit- telbar an das Baufeld angrenzenden Wohnbebauungen werden geräuscharme Baugeräte verwendet und nur tagsüber (7-20 Uhr) eingesetzt. Die alte Kragplatte wird in großen Teilen auf dem Wasserweg beseitigt. Das Zerkleinern des Betons erfolgt erst auf der Deponie. Weiterhin werden Schallschutz- wände zur Reduzierung des Baulärms vorgeschrieben. Bauzeitliche Verkehrsführung Im 1. Bauabschnitt (Arbeiten in der nördlichen Hälfte) werden die zu Fuß Gehenden, von Norden kommend, über den Fischmarkt auf die Straße Frankenwerft am Baufeld vorbei geführt. Unterhalb der Deutzer Brücke erfolgt die Anbindung an den Promenadenweg über die vorhandene Rampe. Die Radfahrenden werden, von Norden kommend, analog über den Fischmarkt auf den Buttermarkt ge- führt. Anschließend wird für die Radfahrenden auf das Konzept der Baumaßnahme „Am Leystapel“ zurückgegriffen und ein Zweirichtungsverkehr durch den Maritim-Tunnel eingerichtet. Im 2. Bauabschnitt ist die nördliche Schiffsanlegestelle wieder in Betrieb und es erfolgen die Arbeiten für den Ersatzneubau der südlichen Hälfte. Für die zu Fuß Gehenden wird die Route, analog dem Umleitungskonzept „Am Leystapel“, unmittelbar am Maritim-Hotel baulich verbessert. So werden die 5 zu Fuß Gehenden, von Norden kommend, über den Fischmarkt auf die Straße Frankenwerft und an- schließend unmittelbar am Martim Hotel vorbei geführt werden. Von dort aus können sie zurück zum Leystapel gelangen. Die Umleitung für Radfahrende ist im 2. Bauabschnitt analog zum 1. Bauab- schnitt des Umleitungskonzepts für die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden und ist der Anlage 3 zu entnehmen. Im 2. Bauabschnitt wird der Spindeltreppenturm an der Deutzer Brücke abgebrochen. Die von Osten kommenden zu Fuß Gehenden werden dann über die Rampe der Deutzer Brücke zum Heumarkt geführt. Bauzeit Eine Beauftragung wird voraussichtlich für Herbst 2021 avisiert. Es wird eine Bauzeit von ca. 15 Mo- naten veranschlagt. Hierin sind etwaige Bauzeitverlängerungen aufgrund von Hoch- oder Niedrigwas- ser des Rheins oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse nicht berücksichtigt. Kosten Die Gesamtkosten betragen rd. 13,2 Mio. € brutto. Hierin enthalten sind Baukosten inkl. Abbruchar- beiten der alten Konstruktion von rd. 11,9 Mio. € brutto sowie Planungsmittel in Höhe von rd. 1,30 Mio. € brutto. Planungsmittel sind bis zur Leistungsphase 3 bereits abgeflossen, es fallen jedoch noch zu beauftragende Baunebenkosten in Höhe von 630.000 € brutto an. In der Beschlussvorlage Nr. 0350/2019 hat die Verwaltung einen prognostizierten Kostenorientierungswert für die Gesamtprojekt- kosten in Höhe von 11,1 Mio. € brutto veranschlagt. Die Spezifizierung der Kosten um rd. 2,10 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus dem wasserseitigen Baustellenbetrieb, der Herstellung in 2 Bauab- schnitten und dem erforderlichen Neubau des Treppenturms an der Deutzer Brücke. Kosten für Ver- änderungen des Bauablaufs bedingt durch Hoch-/Niedrigwasser des Rheins sind als Risikoposition berücksichtigt. Externe Vergaben Die Verwaltung beabsichtigt Ingenieurverträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von ca. 630.000 € brutto unter Berücksichtigung der städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben. Es handelt sich bei den externen Vergaben u. a. um die Bauüberwachungsleistungen, Ingenieurleis- tungen für die Objekt- und Tragwerksplanung in der Leistungsphase 5 HOAI, sowie Leistungen für eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Kosten auf Grundlage einer Kostenberechnung er- mittelt worden sind. Das Submissionsergebnis der öffentlichen Ausschreibung für die Bauleistungen kann noch Auswirkungen auf die Gesamtkostenhöhe haben. Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stellungnah- me des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 4 entnommen werden. Finanzierung Das geschätzte Gesamtvolumen der Kosten beträgt rund 13.200.000 € brutto. Hierin enthalten sind bereits getätigte Auszahlungen im Rahmen der Planung in Höhe von rd. 212.000 €. Zur Finanzierung der verbleibenden Arbeiten werden somit in den Haushaltsjahren 2021 ff investive Auszahlungser- mächtigungen i.H.v. rd. 12.988.000 € benötigt, die sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt verteilen: Haushaltsjahr Erwarteter Mittelbedarf 2021 700.000 € 6 2022 7.000.000 € 2023 5.288.000 € Die notwendigen Kassenmittel für 2021 stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilfinanzplan 1302 – Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6904- 1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte Rheinufer – in Höhe von 700.000 bereit. Darüber hinaus ist für die Vergabe der Aufträge die außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12.288.000 € - wie unter Ziff.2 des Beschlussentwurfs dargestellt – erforderlich. Hiervon entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 7.000.000 € auf 2022 und der Restbetrag in Höhe von 5.288.000 € auf 2023. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt. Nach voraussichtlicher Fertigstellung in 2023 fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von rund 190.000 € an. Diese sind bisher nicht im Hpl. 2020/2021 in der Mittelfristplanung berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschich- tungen, vorsehen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Radverkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten PKW. Somit trägt der Brückenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung und Prüfung konnte erst kurzfristig erfolgen. Da die Ausschrei- bung der Bauleistungen zu Beginn des drittens Quartals gestartet werden soll und die Maßnahme ferner mit der angrenzenden Baumaßnahme „Am Leystapel“ verknüpft ist, muss ein Beschlussfas- sung noch vor der Sommerpause erfolgen. Anlagen: Anlage 1 - Draufsicht und Querschnitt Bestand – Neu Anlage 2 - Baustelleneinrichtungspläne 1. BA und 2. BA Anlage 3 - Übersicht Verkehrsführung während der Bauzeit Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Sachstandsbericht 10/2022
2366 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
___________________________
Vorlagen-Nummer
2695/2020
Stand: 12.09.2022
Sachstandsbericht
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss
Beschluss :
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2
Mio. € brutto
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022
und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau
bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte
Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu
Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8,
Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen
Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entspre-
chend berücksichtigt.
3) Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bauzeitliche Führung des Fuß-
und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den Fußverkehr muss bar-
rierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei
den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Men-
gen des Radverkehrs aufzunehmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die europaweite Ausschreibung für den Abbruch und den Neubau der Kragplatte wurde durchgeführt.
Die Auftragserteilung ist erfolgt.
Die bauzeitliche Verkehrsführung wurde dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt (Vorla-
ge Nr. 3734/2021).
Nächste Schritte:
Im Weiteren wird die technische Bearbeitung bei dem Auftragnehmenden vorgenommen.
Der Baubeginn ist für Ende September/Anfang Oktober anvisiert.
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
31.3.2023
Anlage 6 , Auszug BV 1 vom 22.04.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 26.04.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 22.04.2021 öffentlich 3.21 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 2695/2020 Bezirksbürgermeister, Herr Hupke, lässt zunächst über den Änderungsantrag TOP 3.21.1 und dann über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. Auf den Beschluss des Änderungsantrages unter TOP 3.21.1 wird hingewiesen. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto 2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außer- planmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veran- schlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanz- stelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplan- zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflich- tungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berück- sichtigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rheinufertunnel rechtzeitig zum Beginn der Bauarbeiten an der Kragplatte für den Radverkehr zu öffnen. Sollte eine sichere Trennung zwischen Kfz- und Radverkehr innerhalb der rheinseitigen östlichen Tunnelröhre nicht möglich sein, müsse der Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen im domseitigen westlichen Tunnel abgewickelt werden. Zudem soll geprüft und der BV vorgelegt werden, mit welchen Alternativen der Radverkehr nach der Sanierungsmaßnahme am Rheinufer sicher fortgeführt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 26.04.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 22.04.2021 öffentlich 3.21.1 zu 3.21 * Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss - gem. Änderungsantrag Grüne, Linke, SPD, Klimafreunde, Die Partei AN/0882/2021 Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rheinufertunnel rechtzeitig zum Beginn der Bauarbeiten an der Kragplatte für den Radverkehr zu öffnen. Sollte eine sichere Trennung zwischen Kfz- und Radverkehr innerhalb der rheinseiti- gen östlichen Tunnelröhre nicht möglich sein, müsse der Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen im domseitigen westlichen Tunnel abgewickelt werden. Zudem soll geprüft und der BV vorgelegt werden, mit welchen Alternativen der Rad- verkehr nach der Sanierungsmaßnahme am Rheinufer sicher fortgeführt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen CDU und FDP zugestimmt.
Anlage 7 - Stellungnahme zum Beschluss der BV 1
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Anlage 7 Vorlage 2695/2020 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) vom 22.04.2021 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der BV 1 Die Bezirksvertretung Innenstadt hat als Ergänzung zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rheinufertunnel rechtzeitig zum Beginn der Bauarbeiten an der Kragplatte für den Radverkehr zu öffnen. Sollte eine sichere Trennung zwischen Kfz- und Radverkehr innerhalb der rheinseitigen östlichen Tunnelröhre nicht möglich sein, müsse der Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen im domseitigen westlichen Tunnel abgewickelt werden. Zudem soll geprüft und der BV vorgelegt werden, mit welchen Alternativen der Radverkehr nach der Sanierungsmaßnahme am Rheinufer sicher fortgeführt werden kann.“ Die Verwaltung nimmt zu dieser Beschlussergänzung wie folgt Stellung: Das 2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Radverkehrskonzept Innenstadt (Vorlagen- Nr. 1171/2016) sieht eine Radwegführung im Rheinufertunnel nach der brandschutztechnischen Sanierung des Tunnels vor (Seiten 14 und 16 der Anlage 1). Dazu werden im der ausführlichen Fassung des Konzeptes weitere Bedingungen für die geänderte Nutzung beschrieben: „Geschwindigkeit und Verkehrsbelastung im Tunnel erfordern nach der Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) besondere Trennvorrichtungen zwischen Radweg und Fahrbahn. Zudem ist die Beleuchtung und Belüftung innerhalb des Tunnels entsprechend auf den Radverkehr anzupassen. Darüber hinaus muss der Zugang zu den Notausgängen im Tunnel gewährleistet sein. Im Rahmen des Radverkehrskonzepts wurde die Einbindung des Zweirichtungsradweges im Tunnel an die Knotenpunkte nördlich und südlich des Tunnels skizziert. Eine Prüfung der Leistungsfähigkeit an diesen Knotenpunkten muss noch erfolgen.“ Der Rheinufertunnel wurde Anfang der 1970er Jahre auf der Grundlage der seinerzeit allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, Anfang der 1980er Jahre wurde er in Betrieb genommen. Den sicherheitstechnischen Gutachten für die Genehmigung des Tunnels lag ein Ein- Richtungsverkehr in jeder Tunnelröhre zugrunde. Mit der Einführung der „Richtlinien für die Ausstattung und den Betreib von Straßentunneln“ (RABT) im Jahr 1985 und den folgenden Neufassungen in den Jahren 1994, 2003 sowie 2006 wurde das Sicherheitsniveau für Straßentunnel in Deutschland ganz erheblich verbessert. Die vor Inkrafttreten der RABT gebauten Tunnel unterliegen zunächst dem Bestandsschutz, sollen aber, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 13.11.2008, sukzessive saniert werden. Zur Generalsanierung des Rheinufertunnels gehören die bautechnische Ertüchtigung Betonsanierung Brandschutzertüchtigung Sanierung der Entwässerungsanlage Erweiterung des Betriebsgebäudes Einbau einer automatisierten Absperrung des Tunnels sowie die Ertüchtigung der betriebs- und sicherheitstechnischen Anlagen Erneuerung der Lüftungsanlage Erneuerung der Sichttrübungsmessanlage Erneuerung der CO2-Messanlage Erneuerung der Brandmeldeanlage Einbau einer Videoüberwachungsanlage Einbau einer Lautsprecheranlage Erneuerung der Beleuchtungslage Die Sanierung der Kölner Straßentunnel erfolgt auf Basis einer Prioritätenliste, die nur sukzessive abgearbeitet werden kann. Als erster Tunnel wurde der Tunnel Kalk wurde bautechnisch und brandschutztechnisch ertüchtigt. Die Prioritätenliste wird derzeit überarbeitet. Als nächstes ist die Ertüchtigung des Gullivertunnels vorgesehen. Eine von der Verwaltung beauftragte Machbarkeitsstudie, die kürzlich fertiggestellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung eines Radweges in der östlichen Tunnelröhre, ungeachtet der verkehrlichen Auswirkungen, unter Wegfall einer Kfz-Spur, grundsätzlich möglich ist. Allerdings setzt die Studie vorab die zuvor beschriebene Generalsanierung des Tunnels zwingend voraus. Die Genehmigung des Rheinufertunnels sieht den planmäßigen Ein-Richtungsverkehr in den Tunnelröhren vor. Auch das Gesamtsicherheitskonzept wurde unter dieser Annahme erstellt. Durch eine Verlegung des gesamten Kraftfahrzeugverkehrs in eine Tunnelröhre und der damit verbundenen Führung des Verkehrs im Gegenverkehr würde gegen die Genehmigung und das Gesamtsicherheitskonzept verstoßen. Mit der geänderten Nutzung durch Kfz im Gegenverkehr geht zudem eine signifikante Reduzierung der Verkehrssicherheit einher. Im Ergebnis würde dies zu einem Verlust des Bestandsschutzes führen. Vor der Anordnung der geänderten Verkehrsführung im Tunnel müsste deshalb die Anpassung an das derzeit gültige technische Regelwerk im Zuge einer Generalsanierung erfolgen. Der Zeitraum bis zum Abschluss der Tunnelsanierung wird basierend auf den derzeitigen Planungen (Lph. 0 HOAI, Prüfung der Machbarkeit), auf mindestens 8 Jahre veranschlagt. Bei Berücksichtigung dieser zeitlichen Dimension und des baulichen Zustandes der Kragplatte ist es aus Sicht der Verwaltung nicht möglich den Ersatzneubaus der Kragplatte zurückzustellen. Mit einem Baubeschluss Anfang Mai könnte die Maßnahme unter Beeinträchtigung einer Schifffahrts-Saison für die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt durchgeführt werden. Sollte der Beschluss erst nach den Sommerferien gefasst werden, erstreckt sich die Bautätigkeit planmäßig über zwei Saisons.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
2695/2020
Stand: 10.05.2023
Sachstandsbericht
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss
Beschluss :
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Alt-
stadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraus-
sichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Ver-
pflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haus-
haltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302,
Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht
benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mül-
heimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Ver-
pflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes
2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt.
3) Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bau zeitliche Führung
des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den Fuß-
verkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung
entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmög liche Akzeptanz stößt und die Ka-
pazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Vergabe an die Baufirma erfolgte im August 2022. Nach der technischen Bearbeitung
wurde Mitte November mit den Arbeiten begonnen. Seit Ende April erfolgt der Einbau der
Spannbeton-Fertigteile im 1. Bauabschnitt. Der aktuelle Baufortschritt wird auf der Projektseite
der Verwaltung dokumentiert: https://www.stadt-koeln.de/artikel/72341/index.html
Nächste Schritte:
Im Anschluss an die Verlegung der Spannbeton-Fertigteile (vsl. 20. KW) erfolgt der weitere
Ausbau der Kragplatte. Nach dem Einbau der Ortbetonergänzung wird die Fläche abgedichtet
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ehe die Belagsarbeiten beginnen. Im Anschluss an die Geländermontage wird durch die KD
der nördliche Anleger an die Dalben (Einbau ab Mitte August) montiert, sodass die Arbeiten
im 2. Bauabschnitt fortgesetzt werden können.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
31.10.2023
Anlage 8 - weitere Erläuterungen der Verwaltung
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Anlage 8 Vorlage 2695/2020 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss Fachgespräch mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses und der BV Innenstadt vom 04.05.2021 hier: Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung In einem digitalen Fachgespräch am 04.05.2021 erläuterte die Verwaltung im ersten Teil des Vortrages den aktuellen Stand der Planung zum Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer, den vorgesehenen Bauablauf sowie die bauzeitliche Verkehrsführung für die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Im zweiten Teil stellte die Verwaltung das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Radweges unter Wegfall einer Fahrspur für den Kfz-Verkehr in der östlichen Tunnelröhre vor. Nach der anschließenden Diskussion sollten noch Erläuterungen zu folgenden Punkten erfolgen: Machbarkeitsstudie Radwegführung im Tunnel Rheinuferstraße im Zusammenhang mit der Generalsanierung Die Machbarkeitsstudie hat vier Varianten untersucht und empfiehlt zwei Varianten mit 3 Meter breiten Radwegen weiterzuentwickeln. Allerdings ist die Führung des Radverkehrs im Tunnel laut Machbarkeitsstudie erst nach der Gesamtinstandsetzung möglich. Bereits im Radverkehrskonzept Innenstadt (Beschlussfassung 2016) wurde die vorgesehene Radverkehrsführung durch den Tunnel an die Generalsanierung des Tunnels gekoppelt und zur langfristigen Realisierung vorgesehen. Die Empfehlungen der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie werden in der Planung des Tunnels berücksichtigt und weiterentwickelt. Nach der Tunnelsanierung mit einer modernisierten Tunneltechnik und Ertüchtigung hinsichtlich des Brandschutzes ist die Öffnung für den Radverkehr umsetzbar. Der Zeitraum bis zum Abschluss der Tunnelsanierung wird nach heutigem Kenntnisstand auf mindestens 8 Jahre veranschlagt. Bei Berücksichtigung dieser zeitlichen Dimension und des baulichen Zustandes der Kragplatte ist es aus Sicht der Verwaltung nicht möglich den Ersatzneubaus der Kragplatte zurückzustellen. Die Sanierung der Kölner Straßentunnel erfolgt auf Basis einer Prioritätenliste, die nur sukzessive abgearbeitet werden kann. Als erster Tunnel wurde der Tunnel Kalk bautechnisch und brandschutztechnisch ertüchtigt. Die Prioritätenliste wird aktuell überarbeitet und anschließend in die politischen Gremien vorgestellt. Als nächstes ist die Ertüchtigung des Gullivertunnels vorgesehen. Sperrung der östlichen Röhre für den MIV und Freigabe für den Radverkehr/Beschluss BV1 Die B 51 führt sechsspurig durch den Tunnel Rheinuferstraße. Als Bundesstraße dient sie auch der Abwicklung des überörtlichen Verkehrs. Variante A) Verkehrsführung MIV in einer Richtung in der westlichen Röhre analog Bestand. Sperrung des MIV in der östlichen Röhre und Freigabe für den Radverkehr. Das würde aufgrund des Entfalls von drei Fahrspuren einer Fahrtrichtung ein umfangreiches Umleitungskonzept erfordern, welches die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecken nachweisen müsste. Die B 51 wird in den nächsten Jahren auch aufgrund der Stadtbahnverlängerung in der Bonner Straße 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn, mit der in diesem Jahr begonnen wird, zusätzliche Ausweichverkehre aufnehmen müssen. Variante B) Verkehrsführung des gesamten MIV in der westlichen Röhre in Gegenrichtung. Sperrung des MIV in der östlichen Röhre und Freigabe für den Radverkehr. Aufgrund der geänderten Verkehrsführung, für einen Gegenrichtungsverkehr ist die Tunneltechnik- bzw. Lüftung nicht ausgelegt, würde der Bestandsschutz wegen der wesentlichen Nutzungsänderung entfallen, d. h. vorher wäre die Generalsanierung erforderlich. In diesem Zuge wäre ein neues Gesamtsicherheitskonzept zu erstellen, der Tunnel sowohl bautechnisch als auch betriebs- und sicherheitstechnisch, entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, zu sanieren, ehe die Baulastträger den Tunnel wieder in Betrieb nehmen kann. Aufgrund des Entfalls von insgesamt vier Fahrspuren – die beiden Fahrtrichtungen wären durch eine Leiteinrichtung zu trennen, weshalb nur zwei statt drei Spuren genutzt werden könnten – ist ebenfalls ein umfangreiches Umleitungskonzept erforderlich , welches die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecken nachweisen müsste (siehe Variante A). Bauzeitliche Verkehrsführung Es ist eine 15-monatige Bauzeit vorgesehen. Während dieser Zeit sind die Verkehrsführungen von zu Fußgehenden und Radfahrenden umzuleiten. Zu der bisher angedachten Verkehrsführung liegen noch keine abgestimmten Verkehrszeichenpläne vor. Diese werden durch den Auftragnehmenden der Baumaßnahme erstellt und konkretisiert. Zur Optimierung der bisher vorgeschlagenen bauzeitlichen Verkehrsführung prüft die Verwaltung vor Einrichtung der Baustelle (voraussichtlich 2. Quartal 2022) folgende Maßnahmen: Sichere Abtrennung der Radfahrenden zum Kfz-Verkehr im Maritim-Tunnel Verbesserung des Oberflächenbeläge auf den Umleitungsstrecken Nutzung des Rheingartens als zusätzliche Wegemöglichkeit zur Entzerrung des Stroms der zu Fußgehenden Das Ergebnis dieser Prüfungen wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Innenstadt im 4. Quartal 2021 mitgeteilt.
Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 01.04.2021 143 69 über Dez. III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage Nr. 2695/2020 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer RPA-Nr.: KOB 2021/0550 Kostenberechnung eingereicht: 11,1 Mio. € (netto) bzw. 13,2 Mio. € (brutto) Kostenberechnung bestätigt: siehe Stellungnahme Bei der Prüfung der am 19.03.2021 eingereichten Kostenberechnung des Amtes für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) zur Erteilung eines Baubeschlusses sind folgende Punkte aufgefallen: Bei der linksrheinischen Uferpromenade, einer Kragplatte, wurde der damals weit verbreitete Spannstahltyp Sigma oval St145/160, der nach heutigen Erkenntnissen zur Spannungs- risskorrosion neigen kann, verbaut. Ein Handlungsbedarf ist unstrittig. Die Abstimmungen betreffend den Abriss des-Pavillons der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt (KD) sind noch nicht abgeschlossen, daraus können sich noch Kostenänderungen und Ausfüh- rungsverschiebungen ergeben. Ich empfehle den Bau der Dalben (eingerammte Pfähle der Anleger) vertraglich mit der KD zur regeln, um sicherzustellen, dass immer mindestens ein Anleger zur Verfügung steht. Aufgrund der Andienung über das Wasser ist die Bauzeit relativ kurz bemessen. Es besteht die Gefahr einer Bauzeitverlängerung, die sich aus den Abhängigkeiten des Rheinpegels und der noch zu erstellenden bzw. abzustimmenden Ausführungsplanung ergibt. Inwieweit eine Risikobetrachtung dazu durchgeführt wurde, ist nicht dokumentiert. Durch eine Ab- schätzung der möglichen Hoch- und Niedrigwasser im Bereich der Baustelle könnten die Kosten des Auf- und Abbauens der Baustelleneinrichtung und die dadurch entstehende Ver- längerung der gesamten Bauzeit genauer beziffert und dargestellt werden. Durch den Ansatz vieler pauschalen Annahmen (3.2 Mio. € (netto); ca. 32 % der Baukosten) steigt das Risiko, dass die endgültigen Kosten von der Kostenberechnung abweichen. Eine detaillierte Prüfung der Pauschalen wurde nicht vorgenommen, da es keine vergleichbaren Projekte in dieser Form gibt. Die ermittelten Kosten für das Bauvorhaben liegen noch im Rahmen der zulässigen Abweichungen einer Kostenberechnung von +/- 20 %. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Fortführung des Projektes. Anlage 4
Anlage 2 - Baustelleneinrichtung 1.BA und 2.BA
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44.41 44.53 44.4044.26 Treppe Wiese Pflaster Metallschiene 0,5/14 44.32 44.29 44.44 43.74 43.77 44.34 44.38 44.34 44.32 43.87 44.52 43.85 44.44 44.27 Pflaster Platten 0,5/14Wiese Pflaster Wiese 0,1/5 0,1/5 Pegel H = 50.19 Rinne 44.57 0,3/8 bodengleiche Lampe bodengleiche Lampe 0,3/10 0,35/10 0,2/5 0,4/12 Rinne 44.01 Rinne 44.39 44.51 bodengleiche Lampebodengleiche Lampe 44.43 0,5/14 bodengleiche Lampen Namens- steine Steinpalisaden Platten Pflaster 44.40 44.39 44.39 Pflaster Platten Weg 44.38 44.40 44.41 Wiese PlattenWeg Frankenwerft Rinne 43.87 Pflaster 43.87 43.81 Hochwasserschutz 43.76 Pflaster bodengleiche Lampe 44.45 44.41 0,35/10 44.48 44.49 44.40 0,15/3 Pflaster Pflaster Wiese 44.40 0,1/3 Pflaster MM M M 44.00 0,1/3 44.43 44.42 44.18 44.44 44.32 44.44 44.43 44.44 44.45 44.4244.42 43.64 43.68 43.64 43.69 44.44 43.7443.84 Rinne 44.40 43.64 43.71 43.79 43.68 43.60 44.38 43.60 44.39 0,15/4 43.63 44.37 Rinne Pflaster Pflaster Wiese Platten Weg 44.41 44.33 44.41 44.39 44.24 44.36 Pflaster PflasterRinneRinne 43.85 43.93 43.75 43.8244.36 43.85 Pflaster Hochwasserschutz Hochwasserschutz Fischmarkt 44.42 43.72 45.02 45.0244.57 44.59 44.17 44.42 44.55 44.28 44.08 44.90 44.69 44.46 44.48 44.51 45.02 44.45Platten 44.0943.99 44.05 44.23 44.17 43.94 bodengleiche Lampe Schacht 22Schacht 21Schacht 20Schacht 19 Verdachtspunkt 3342 0,7/16 0,7/16 0,7/16 0,6/16 0,6/16 0,6/16 Beton 43.41 43.71 Asphalt 44.39 44.09 44.42 43.68 43.4143.44 Metallschiene Asphalt Asphalt Geländer HGel = 1,00 m Platten Pflaster 44.24 43.57 43.37 43.56 43.47 43.54 43.70 43.65 43.51 43.50 44.3244.46 43.61 43.28 43.45 Drehtreppe HGel = 1,20 m 43.67 43.62 Rampe gepflastert Pegel H = 50.19 M 43.66 43.18 43.57 M 44.43 43.1743.18 43.83 43.1743.17 Anlegestelle 42.59 43.21 43.19 Gitterrost (Zugang Treppe) Treppe Treppe Treppe Treppe 43.36 43.30 Metallschiene (alte Hochwasserschutzwand) & gepflasterte RinneMetallschiene (alte Hochwasserschutzwand) & gepflasterte Rinne Abdeckplatten aus Naturstein Aussparung Baum Geländer Höhe = 1.00m 44.47 44.45 44.46 44.45 44.40 44.42 44.36 44.43 43.73 Schacht 22Schacht 21 Rheinpromenade Landebrücke Anlegestelle 1 Geländer Rinne 43.90 44.20 44.38 Salzgasse Hafengasse Markmannsgasse Bauzaun mit Schallschutzmatten (anbringen auf Rheinseite)(nicht für Lagerung von Baumaterialien etc. verwenden) Bauzaun Bauzaun Schiff KD (in Betrieb während 1. Bauabschnitt)Bau-km 0+110Bau-km 0+100Bau-km 0+090Bau-km 0+080Bau-km 0+070Bau-km 0+060Bau-km 0+050Bau-km 0+040Bau-km 0+030Bau-km 0+020Bau-km 0+010Bau-km 0+000(Baubeginn) Stelzenponton Tragfähigkeit mind. 620 t 90 t Kran (Sennebogen 690 HD o. glw.) Motorschiff zum Abtransport des unzerkleinerten Abbruchmaterial. Tragfähigkeit/Verdrängung mind. 450 t Ufermauer 1890 Ufermauer 1848 Toilettenhaus Baubüro AG / Container Einfahrt Geländer 2 Parkplätze für AG einrichten BE-Fläche (Parkplatz) ca. 520m²Buttermarkt Rhein Baubüro AG / Container Baubüro AG / Container Silo zur Lagerung des Drainagemörtels Stellfläche 2,5x2,5x7m 44.54 44.50 Starkstrom Strom Telekom Frischwasser KD (nachrichtlich) Verdachtspunkt 3344 Frischwasser Entwässerung Deutsche Bahn Außer Betrieb Entwässerung KD (nachrichtlich) OK Baugrube Bau-km 0+116,62(Bauabschnittsgrenze) BE-Fläche ca. 125m² Nutzung durch Amt 69 Nutzung durch Amt 66 (im 1.BA durch Amt 69 nicht nutzbar) Widerlager Deutzer Brücke Überschwemmungsgebiet 116.62 Deutzer Brücke RheinseiteErdseite OK Rheinufertunnel Rheinufertunnel OstRheinufertunnel West Ufermauer 1890 Bauzaun mit Schallschutzmatten (anbringen auf Rheinseite)OK Rheingarten Hochwasserschutz mit stationärer Wand Stelzenponton Tragfähigkeit mind. 620 t 90 t Kran (Sennebogen 690 HD o. glw.) Baugrube (nicht für Lagerung von Baumaterialien etc. verwenden) Motorschiff zum Abtransport des unzerkleinerten Abbruchmaterial. Tragfähigkeit/Verdrängung mind. 450 t = 2,97m KP (MW) 1.00 +42.24 +43.81 +44.42 +44.47 2.00 Überschwemmungsgebiet +38.008 Entwurfsplanung Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Maßstab: Datum: Plan-Nr. Stadt Köln Amt 69 Bauwerk: Planverfasser/in: Planstufe: Übersicht: Planart / Inhalt: Stadt Köln Stadt Köln JGall BSch Doser Datum Name INGENIEURE GMBH DOSER KEMPEN KRAUSE Stadt Köln Kragplatte Rheinufer Altstadt Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Die Oberbürgermeisterin - - - - - - -E OB freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Bauwerksnummer Phase Gewerk NummerTeilbauwerk Plantyp Index Status bearb. gez. gepr. keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge keine Einträge Einträge Einträge übernommen übernommen Mühlenstraße 5-7 Niederlassung Euskirchen 53879 Euskirchen Tel: 02251/9504-0 Uersfeld 24 52072 Aachen Tel: 0241/475709-220 Mail: info@doserkempenkrause.de Fertigteil mit Ortbeton, vorgespannt 6981270 00 ÜP Amt 691/3Amt 691 1:100; 1:200 08.01.2021 Draufsicht, Querschnitt 08.01.2021 08.01.2021 08.01.2021 0m M 1:200 40m0m M 1:100 20m H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2020 QUERSCHNITT BAU-KM 0+020: M. 1:100 M. 1:200 DRAUFSICHT: 0010 Baustelleneinrichtungsplan 1.BA DIeser Entwurfsplan ist nur in Verbindung mit allen anderen Entwurfsplänen gültig P a b Datum ZeichenÄnderungIndex Das Baufeld verändert sich sukzessive mit dem Fortschritt des Ersatzneubaus. Deutsche Bahn Außer Betrieb Strom Telekom Hinweisschild Kabelschacht, klein Aufsatzlaterne Frischwasser Entwässerung Frischwasser KD (nachrichtlich) Baum Bestand AbfalleimerM Entwässerung KD (nachrichtlich) Starkstrom Schachtdeckel Lüfter KanaldeckelKabelschacht, doppelt BSch28.01.2021Angabe zu Wasserstand Rhein angepasst a Bau-km 0+150Bau-km 0+140 Bau-km 0+160 Bau-km 0+170 Bau-km 0+180 Bau-km 0+190 Bau-km 0+200 Bau-km 0+210 Bau-km 0+220 Bau-km 0+230Bau-km 0+130Bau-km 0+120Bau-km 0+116,62(Bauabschnittsgrenze) 44.41 44.4044.26 Treppe Wiese Pflaster Metallschiene 0,5/14 44.32 44.44 43.74 43.77 44.34 44.38 44.34 44.32 43.87 44.52 43.85 44.44 Pflaster0,5/14Wiese Pflaster 43.20 0,1/5 0,1/5 0,3/10 Pegel H = 50.19 44.57 0,3/8 bodengleiche Lampe bodengleiche Lampe 0,3/10 0,35/10 0,2/544.01 44.39 44.51 bodengleiche Lampebodengleiche Lampe 44.43 bodengleiche Lampen Am Leystapel Namens- steine Steinpalisaden Platten Pflaster 44.40 44.39 44.39 Pflaster Platten Weg 44.41 Wiese PlattenWeg Frankenwerft Rinne 43.87 Pflaster 43.87 43.81 Hochwasserschutz bodengleiche Lampe 44.45 44.41 0,35/10 44.48 44.49 44.40 0,15/3 Pflaster Pflaster Wiese 44.40 0,1/3 Pflaster MM M M 44.00 0,1/3 44.43 44.42 44.18 44.44 44.32 44.44 44.43 44.44 44.45 44.4244.42 43.64 43.68 43.64 43.69 44.44 43.7443.84 Rinne 44.40 43.64 43.71 43.79 43.68 43.60 44.38 43.60 44.39 0,15/4 43.63 44.37 Rinne Pflaster Pflaster Wiese Platten Weg 44.41 44.33 44.41 44.39 44.24 44.36 Pflaster PflasterRinneRinne 43.85 43.93 43.75 43.8244.36 43.85 Pflaster Hochwasserschutz Hochwasserschutz 44.42 43.72 45.01 45.0244.57 44.59 44.17 44.42 44.55 44.28 44.08 44.90 44.69 44.46 44.48 44.51 45.02 45.21 44.45Platten 44.0943.99 44.05 44.23 44.17 43.94 bodengleiche Lampe Zufahrt Rheinufertunnel Ost Ausfahrt Rheinufertunnel West Schacht 23Schacht 22Schacht 210,7/16 0,7/16 0,6/16 0,6/16 Beton 44.42 43.74 Pegel H = 50.19 Schacht 22Schacht 21 Geländer Rinne 43.90 44.20 44.10 44.38 Salzgasse Hafengasse Markmannsgasse Bauzaun Bauzaun Widerlager Deutzer Brücke Toilettenhaus Baubüro AG / Container Einfahrt Geländer 2 Parkplätze für AG einrichten BE-Fläche ca. 125m² BE-Fläche (Parkplatz) ca. 520m²Buttermarkt Baubüro AG / Container Baubüro AG / Container Silo zur Lagerung des Drainagemörtels Stellfläche 2,5x2,5x7m 44.54 Pflaster 44.50 Frischwasser Entwässerung Bau-km 0+116,62(Bauabschnittsgrenze) Rhein Stelzenponton Tragfähigkeit mind. 620 t 90 t Kran (Sennebogen 690 HD o. glw.) Motorschiff zum Abtransport des unzerkleinerten Abbruchmaterial. Tragfähigkeit/Verdrängung mind. 450 t Schiff KD (in Betrieb während 2. Bauabschnitt) Landebrücke Anlegestelle 2 Ufermauer 1848 44.43OK Baugrube Bauzaun mit Schallschutzmatten (anbringen auf Rheinseite) Platten 0,6/16 0,5/14 Bau-km 0+234.06(Bauende) (nicht für Lagerung von Baumaterialien etc. verwenden) 1/20 43.75 0,2/6 43.36 Ufermauer 1890 Telekom (Freileitung) Strom (Freileitung) Dalbe Nr. 12 (Typ 2.3) Dalbe Nr. 9 (Typ 2.2) Dalbe Nr. 13 (Typ 2.4) Dalbe Nr. 11 (Typ 2.4) Dalbe Nr. 9 muss vor Beginn des 2.BA hergestellt sein, um das Schiff am Leystapel zu befestigen 43.51 43.30 Aussparung Baum Achtung: Lichte Höhe zwischen UK Deutzer Brücke und OK Kragplatte ca. 5,40 m. Der Einsatz mit dem 90 t Kran ist hier nicht möglich! Möglicher Bauablauf: Abbrucharbeiten nur bei Normal- bis Niedrigwasser möglich, sodass das Ponton unterhalb des Kragarms aufgebaut und die abgeschnittenen Kragarmteile mittels Scherenhubtisch herabgelassen werden können. Die abgeschnitten Teile aus dem Feld können mittels Teleskoplader abtransportiert werden. Mast für Freileitungen 0,4/12 Starkstrom Telekom Strom Treppe vorhandene Mauer als Verbauwand nutzen Nutzung durch Amt 69 Evtl. Nutzung durch Amt 69 2.00 Deutzer Brücke 117.44 Überschwemmungsgebiet RheinseiteErdseite Rheinufertunnel OstRheinufertunnel West Ufermauer 1890 OK Rheingarten Stelzenponton Tragfähigkeit mind. 620 t 90 t Kran (Sennebogen 690 HD o. glw.) Motorschiff zum Abtransport des unzerkleinerten Abbruchmaterial. Tragfähigkeit/Verdrängung mind. 450 t Baugrube (nicht für Lagerung von Baumaterialien etc. verwenden) Hochwasserschutz mit stationärer Wand Bauzaun mit Schallschutzmatten (anbringen auf Rheinseite) OK Rheinufertunnel Ufermauer 1848 = 2,97m KP (MW) +42.866 +43.60 +44.372+44.41 Überschwemmungsgebiet 1.00 2.00 +38.008 Entwurfsplanung Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Maßstab: Datum: Plan-Nr. Stadt Köln Amt 69 Bauwerk: Planverfasser/in: Planstufe: Übersicht: Planart / Inhalt: Stadt Köln Stadt Köln JGall BSch Doser Datum Name INGENIEURE GMBH DOSER KEMPEN KRAUSE Stadt Köln Kragplatte Rheinufer Altstadt Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Die Oberbürgermeisterin - - - - - - -E OB freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Bauwerksnummer Phase Gewerk NummerTeilbauwerk Plantyp Index Status bearb. gez. gepr. keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge keine Einträge Einträge Einträge übernommen übernommen Mühlenstraße 5-7 Niederlassung Euskirchen 53879 Euskirchen Tel: 02251/9504-0 Uersfeld 24 52072 Aachen Tel: 0241/475709-220 Mail: info@doserkempenkrause.de Fertigteil mit Ortbeton, vorgespannt 6981270 00 ÜP Amt 691/3Amt 691 1:100; 1:200 08.01.2021 Draufsicht, Querschnitt 08.01.2021 08.01.2021 08.01.2021 0m M 1:200 40m0m M 1:100 20m H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2020 M. 1:100 M. 1:200 DRAUFSICHT: DIeser Entwurfsplan ist nur in Verbindung mit allen anderen Entwurfsplänen gültig Baustelleneinrichtungsplan 2.BA 0011 QUERSCHNITT BAU-KM 0+170: P a b Datum ZeichenÄnderungIndex Das Baufeld verändert sich sukzessive mit dem Fortschritt des Ersatzneubaus. Hinweisschild Kabelschacht, klein Aufsatzlaterne Baum Bestand AbfalleimerM Schachtdeckel Lüfter Kanaldeckel Strom Kabelschacht, doppelt Starkstrom Telekom BSch28.01.2021Angabe zu Wasserstand Rhein angepasst a
Anlage 1 -Draufsicht und Querschnitt Bestand-Neu
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OK Rheinufertunnel Kappe Ufermauer 1890 Auflagerbalken Schwergewichtsmauer Abdeckplatten aus Naturstein Natursteinverkleidung d=10cm 3,5% RheinseiteErdseite Fertigteil (vorgespannt) Ortbeton (vorgespannt) Leitungsgraben 50cm x 50cm 4x DN50 Streifenfundament Sauberkeitsschicht OK Gelände Rheingarten Verdichtungsfähiges, schwachdurchlässiges Material Was 7 Dränrohr Bodenaustausch = 2,97m KP (MW) 90 1.30 11.35 75 12.10 2.70 +40.775 +42.21+42.24 +43.17 +44.47 2.045 65 +38.008 OK Rheinufertunnel MV-Lot-Pfahl Ufermauer 1890 KappeVerteilungsbalken Ufermauer hinterer Verteilungsbalken Schlitzwand Fertigteile RheinseiteErdseite Sauberkeitsschicht3,5% Ortbeton Natursteinverkleidung d=10cm Stützwand aus Stahlbeton (Darstellung nachrichtlich) Abdeckplatten aus Naturstein OK Gelände Rheingarten Verankerung Kragplatte-Schlitzwand mit Perfo-Ankern (ca. alle 70cm) = 2,97m KP (MW) 11.80 30 12.10 40 1.00 +42.24 +43.17 +44.47 +38.008 VK Kappe und Geländer Rheingarten 7511.35 12.10 Abdeckplatten aus Naturstein Voderkante Ufermauer Hinterkante Streifenfundament VK Kappe und Geländer Rheingarten 3011.80 12.10 Abdeckplatten aus Naturstein Voderkante Ufermauer H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2020 Entwurfsplanung Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Maßstab: Datum: Plan-Nr. Stadt Köln Amt 69 Bauwerk: Planverfasser/in: Planstufe: Übersicht: Planart / Inhalt: Stadt Köln Stadt Köln JGall BSch Doser Datum Name INGENIEURE GMBH DOSER KEMPEN KRAUSE Stadt Köln Kragplatte Rheinufer Altstadt Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Die Oberbürgermeisterin - - - - - - -E OB freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Bauwerksnummer Phase Gewerk NummerTeilbauwerk Plantyp Index Status bearb. gez. gepr. keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge keine Einträge Einträge Einträge übernommen übernommen Mühlenstraße 5-7 Niederlassung Euskirchen 53879 Euskirchen Tel: 02251/9504-0 Uersfeld 24 52072 Aachen Tel: 0241/475709-220 Mail: info@doserkempenkrause.de Fertigteil mit Ortbeton, vorgespannt 6981270 00 ÜP Amt 691/3Amt 691 0008 0m M 1:100 20m 06.01.2021 06.01.2021 06.01.2021 06.01.2021 Bestand-Neu Vergleich Draufsichten, Querschnitte, Details QUERSCHNITT NEU: DRAUFSICHT NEU: M. 1:100 DRAUFSICHT BESTAND: M. 1:100M. 1:100 QUERSCHNITT BESTAND: M. 1:100 1:100 DIeser Entwurfsplan ist nur in Verbindung mit allen anderen Entwurfsplänen gültig a b Datum ZeichenÄnderungIndex 12.01.2021 gez. Rose12.01.2021 gez. Schlößer12.01.2021 gez. Rode a F BSchAngabe zu Wasserstand Rhein angepasst 28.01.2021
Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 06.05.2021
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Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.05.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung des Verkehrsausschusses (1. Sondersitzung) vom 06.05.2021 öffentlich 1.1 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 2695/2020 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt AN/1012/2021 1. Beschluss (mündliche Änderung der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag AN/1012/2021): Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Dem Verkehrsausschuss wird zügig eine neue bauzeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbin- dung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzuneh- men. Eine Minimierung der Baustelleneinrichtung wird geprüft. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion 2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/1012/2021): Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bauzeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue 2 Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion 3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Krag- platte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto. 2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplan- mäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei Finanz- stelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202- 0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwen- digen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt. Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bau- zeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt wer- den. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitä- ten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 20.04.2021
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 21.04.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.04.2021 öffentlich 4.7 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 2695/2020 RM Wahlen schlägt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Vorlage oh- ne Votum in die BV Innenstadt zu verweisen und bittet um Mitteilung, welche Mög- lichkeiten bestehen, den Radverkehr während der Bauzeit alternativ durch den Rheinufertunnel zu führen. Vorsitzender Hammer schließt die Frage an, ob ein Ratsbeschluss am 06.05.2021 zwingend erforderlich oder ein 2. Beratungsgang - wie gewünscht - möglich sei. BG Blome weist nachdrücklich darauf hin, dass es hier in der Hauptsache um den Baubeschluss zur Kragplatte gehe; die Maßnahme müsse schnellstmöglich ausge- schrieben und vergeben werden. Sie bitte das Thema Radverkehrsführung abzu- trennen und die eigentliche Baumaßnahme hiervon nicht abhängig zu machen. Zur Fragestellung von RM Wahlen führt sie aus, dass eine Führung durch den Rheinufer- tunnel nicht möglich sei, da dieser noch nicht brandschutztechnisch ertüchtigt wurde. Die Verwaltung habe dies bereits intensiv geprüft und könne anbieten, dies auch im Detail vorzustellen. RM Jäger fragt, ob geprüft wurde, die Kragplatte 1 m weiter in den Rhein hinaus zu bauen. SE Wienke kann die Ausführungen von Frau Blome durchaus nachvollziehen; das Angebot, die derzeit nicht realisierbare Führung des Radverkehrs durch den Tunnel vorgestellt zu bekommen, nehme sie dennoch gerne an. Anschließend an die Fragestellung von Frau Jäger wirft Vorsitzender Hammer die Frage auf, ob auch eine Verlängerung der Kragplatte bis zur Hohenzollernbrücke oder ggf. darüber hinaus geprüft wurde. 2 Frau Blome weist darauf hin, dass die aufgeworfenen Fragen bereits im Rahmen des Planungsbeschlusses diskutiert wurden; die Verwaltung habe seiner Zeit auch hierzu Stellung genommen. Sie bitte nochmals eindringlich, den Baubeschluss nicht zu ver- zögern. Ausschussvorsitzender Hammer lässt dementsprechend abstimmen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirks- vertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Krag- platte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto. 2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplan- mäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei Finanz- stelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202- 0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwen- digen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungOrte (16)
- Mühlenstraße 5
- Markmannsgasse
- Bonner Straße 3
- Deutzer Brücke 117
- Wasserweg
- Hohenzollernbrücke
- Am Leystapel
- Mülheimer Brücke
- Rheinufertunnel
- Frankenwerft
- Buttermarkt
- Am Rheinufer
- Eisenmarkt
- Fischmarkt 44
- Heumarkt
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 2695/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.04.2021
- Erstellt
- 26.08.2020 13:20