Mandari Insight

2695/2020

Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021, TOP 10.23

Anlage 3 - Übersicht der Verkehrsführung während der Bauzeit

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 03/2025

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht 10/2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 , Auszug BV 1 vom 22.04.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - Stellungnahme zum Beschluss der BV 1

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 - weitere Erläuterungen der Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Baustelleneinrichtung 1.BA und 2.BA

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 -Draufsicht und Querschnitt Bestand-Neu

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 06.05.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 20.04.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Übersicht der Verkehrsführung während der Bauzeit

766 Zeichen

Umleitungsplan 
Kragplatte Köln
Bauzeiten
1. Bauabschnitt
01. bis 09. Monat
Baustellenbereich
Ausweichstrecke Fußgänger
Ausweichstrecke Radfahrer
Unterführung
Stand: 2021-01-04
1. Bauabschnitt
Deutzer Brücke
Frankenwerft
Frankenwerft
Buttermarkt
Buttermarkt
Am Leystapel
Am Leystapel
Heumarkt
Marktmanngasse
Heumarkt
Eisenmarkt
Marktmannsgasse
Heumarkt
Maritim -Hotel
Ostermannplatz

Umleitungsplan 
Kragplatte Köln
Bauzeiten
2. Bauabschnitt
10. bis 15. Monat
Baustellenbereich
Ausweichstrecke Fußgänger
Ausweichstrecke Radfahrer
Unterführung
Stand: 2021-01-04
2. Bauabschnitt
Deutzer Brücke
Frankenwerft
Frankenwerft
Am Leystapel
Am Leystapel
Marktmanngasse
Heumarkt
Buttermarkt
Buttermarkt
Heumarkt
Ostermannplatz
Eisenmarkt
Marktmannsgasse
Heumarkt
Maritim -Hotel

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 03/2025

2115 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2695/2020
Stand: 24.03.2025 
Sachstandsbericht  
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 
Beschluss : 
1)  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Alt-
stadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraus-
sichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto 
2)  Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Ver-
pflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haus-
haltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, 
Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht 
benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mül-
heimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Ver-
pflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 
2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt.  
3)  Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bau zeitliche Führung 
des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den Fuß-
verkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung 
entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmög liche Akzeptanz stößt und die Ka-
pazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer ist abgeschlossen, die Abnahme der Bau-
leistung erfolgte am 05.12.2024 
Nächste Schritte: 
 
Keine weiteren Schritte erforderlich. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2 
 
Kein weiterer Sachstandsbericht geplant.

Beschlussvorlage Rat

16204 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2695/2020 
Freigabedatum 
15.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Alt-
stadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen vo-
raussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto  
 
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen 
Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der 
Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 
1302, Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht 
benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mül-
heimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser 
Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-
Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der 
Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 20.04.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   13.200.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   190.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung 
 
Für den Bau der Kragplatte wurde der Spannstahl Sigma oval St145/160 genutzt, der unter gewissen 
Randbedingungen zur Spannungsrisskorrosion neigen kann. Dieser besondere Spannstahl kann ver-
sagen, ohne dass im angrenzenden Beton Anzeichen für eine Schädigung erkennbar sind. Aufgrund 
des Aufbaus der Oberfläche (in Mörtel verlegtes Basaltpflaster und Asphalt) ist eine vollständige opti-
sche Kontrolle des Konstruktionsbetons nicht möglich. Es hat sich anhand der durchgeführten Sanie-
rungsplanungen gezeigt, dass Maßnahmen der Verstärkung / Instandsetzung im Fall der Kragplatte 
nur mit unverhältnismäßigem großem baulichen Aufwand und hohem finanziellen Risiko möglich sind.  
 
Der Rat hat die Verwaltung am 09.07.2019 mit der Planung des Ersatzneubaus der Kragplatte (Vor-
lagen Nr. 0350/2019) beauftragt.  
 
Neubau der Kragplatte 
Der Ersatzneubau der Kragplatte wurde mit den gleichen geometrischen Abmessungen (Länge rd. 
255 m, Auskragung rd. 5 m) und an gleicher Stelle geplant. (siehe Anlage 1)  
 
Die Ufermauer wurde im Zuge einer Baugrund- und Baustoffuntersuchung durchörtert und endosko-

3 
pisch untersucht und konnte als ausreichend tragfähig bestimmt werden.  
 
Die Kragplatte soll mit Spannbetonfertigteilen und einer Ortbetonergänzung in Spannbetonbauweise 
hergestellt werden.  
 
In der Kragplatte sind mehrere Aussparungen z. B. für 6 Bäume (Platanen), den Kölner Pegelturm 
und 2 Notausstiege erforderlich, die in der Planung berücksichtigt wurden. Die Kragplatte soll, zur 
Ableitung des unbelasteten Niederschlagswassers, mit einer Neigung von 3,5 % zum Rhein umge-
setzt werden.  
 
Damit ein Belastungseintrag in den Rhein im Sinne des Landeswassergesetzes vermieden wird, un-
terbinden Absperrpfosten an der Markmannsgasse und am Fischmarkt den PKW- sowie LKW Anliefe-
rungsverkehr. Für das Befahren von Rettungs- und Reinigungsfahrzeugen sollen demontierbare Ab-
sperrpfosten eingebaut werden. Das Bauwerk ist für die Belastung eines Schwerlastwagens mit 30 t 
Gesamtlast bemessen. 
 
Aufgrund der aus den Schiffen resultierenden hohen Lasten ist ein Festmachen an der Kragplatte 
zukünftig nicht mehr möglich. Statische Berechnungen haben ergeben, dass das vordere Auflager, 
die Ufermauer an der Frankenwerft, die hohen Lasten nicht aufnehmen kann. Eine Ertüchtigung der 
Ufermauer ist nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich. Im Bereich der Kragplatte sollen 
daher, wie entlang des übrigen Altstadtufers, Dalben errichtet werden. Die Dalben werden von der 
Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH (KD) geplant, finanziert und koordiniert mit dem 
Bauablauf der Kragplatte gebaut.  
 
Rheingarten 
Der Rheingarten wurde im Nachgang zum Bau des Rheinufertunnels gebaut und befindet sich 
in Teilen auf der heutigen Kragplatte. Aus diesem Grund ist ein Teil des Rheingartens beim 
Abbruch der Betonplatte zurückzubauen und später analog des Bestandes wiederherzustel-
len.  
 
Ausbau der Kragplatte 
Für die Gestaltung der Oberfläche (Pflasterbelag) sowie des Geländers sollen die Ausführungsmerk-
male der südlich angrenzenden Rheinuferpromenade „Am Leystapel“ (Promenade vom Malakoffturm 
bis zur Deutzer Brücke) im Bereich der Kragplatte fortgeführt werden.  
 
Pflasterbelag 
Das Natursteinpflaster mit 18 cm Stärke soll in gebundener Bauweise mit bündigem Übergang 
an die Kappe hergestellt werden. Analog des südlichen Ausbaus erfolgt eine gestalterische 
Aufteilung der Verkehrsfläche in eine Verweilzone (rheinseitig), eine Transitzone und eine Ru-
hezone durch unterschiedliche Formatgrößen der Basaltlavaplatten. Zur Berücksichtigung der 
Belange von sehbehinderten Menschen soll eine taktile Leitlinie vor der Ruhezone mittels 
Granitpflaster eingebaut werden.  
 
Geländer 
Das neu zu bauende Geländer hat entsprechend den heutigen Regelwerken eine Höhe von 
1,30 m und soll analog zum Ausbau der Rheinuferpromenade „Am Leystapel“ fortgeführt wer-
den.  
 
Verkaufspavillon der Köln Düsseldorfer Rheinschifffahrtsgesellschaft 
Auf der Kragplatte befindet sich ein Verkaufspavillon der KD. Dieser ist im Zuge des Neubaus 
abzubrechen. Die KD sieht auch in Zukunft das Erfordernis eines Verkaufspavillons. Die Ver-
waltung befindet sich zurzeit in Klärung der grundsätzlichen Realisierbarkeit und der etwaigen 
Größe, Gestaltung und Lage. Der mit dieser Vorlage zu treffende Beschluss kann unabhängig

4 
von der Fragestellung, ob ein Verkaufspavillon realisiert wird oder nicht, gefasst werden. So-
fern dieser errichtet werden soll, erfolgt hierzu ein gesonderter Beschluss. Ein etwaiger Neu-
bau des Verkaufspavillons wird von der KD finanziert.  
 
Spindeltreppenturm zur Deutzer Brücke 
Der Spindeltreppenturm, der eine Verbindung von der Rheinpromenade zur Deutzer Brücke herstellt, 
ist in der bestehenden Kragplatte gegründet und mit ihr monolithisch verbunden. In der Stütze wurde 
der Spannstahl Typ Sigma oval St145/160 verbaut, der zu Spannungsrisskorrosion neigt. Aus diesem 
Grund wird der Spindeltreppenturm im Zuge dieser Maßnahme neu errichtet. Er soll eine eigenstän-
dige und von der Kragplatte unabhängige Gründung erhalten. Der neue Spindeltreppenturm wird ana-
log des Bestandes als Stahlkonstruktion errichtet.  
 
Bauablauf 
Aufgrund der großen Abbruchmengen, der sehr beengten Platzverhältnisse am Altstadtufer sowie der 
eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeit zum Baufeld sollen der gesamte Abbruch und auch der über-
wiegende Neubau der Platte vom Wasser aus erfolgen. Lediglich die Ortbetonarbeiten werden auf-
grund der Logistik landseitig über die Markmannsgasse durchgeführt (siehe Anlage 2). 
 
Der Bau der Kragplatte soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden. So ist es möglich, jeweils einen der 
beiden Anleger der KD in Betrieb zu halten.  
 
Die angrenzende Maßnahme Am Leystapel (vgl. Vorlage 0076/2019) läuft teilparallel. Die beiden 
Maßnahmen sind koordiniert und abgestimmt, sodass die Maßnahme Am Leystapel versetzt zur 
Maßnahme Ersatzneubau Kragplatte beginnt. Im 1 Bauabschnitt wird der nördliche Teil der Kragplatte 
zurückgebaut und neu errichtet. Nach Abschluss des 1. Bauabschnittes sind von der KD parallel zu 
den Ausbauarbeiten an der Kragplatte vier Dalben und die Landebrücke herzustellen. Nach Fertig-
stellung des 1. Bauabschnittes kann der nördliche Anleger freigegeben und mit den Arbeiten im 2. 
Bauabschnitt begonnen werden. Nach Abschluss der Arbeiten des 2. Bauabschnitts ist von der KD 
parallel zu den Ausbauarbeiten und analog dem 1. Bauabschnitt eine Dalbe zu errichten.  
 
Hochwasser 
Das Baufeld befindet sich im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Aus diesem 
Grund dürfen nur wenige bewegliche Teile im Baufeld gelagert werden, die im Hochwasserfall 
zügig geräumt werden müssen.  
 
Lärm 
Im Zuge der Entwurfsplanung wurde eine Schallimmissionsprognose aufgestellt. Aufgrund der unmit-
telbar an das Baufeld angrenzenden Wohnbebauungen werden geräuscharme Baugeräte verwendet 
und nur tagsüber (7-20 Uhr) eingesetzt. Die alte Kragplatte wird in großen Teilen auf dem Wasserweg 
beseitigt. Das Zerkleinern des Betons erfolgt erst auf der Deponie. Weiterhin werden Schallschutz-
wände zur Reduzierung des Baulärms vorgeschrieben. 
 
Bauzeitliche Verkehrsführung 
Im 1. Bauabschnitt (Arbeiten in der nördlichen Hälfte) werden die zu Fuß Gehenden, von Norden 
kommend, über den Fischmarkt auf die Straße Frankenwerft am Baufeld vorbei geführt. Unterhalb der 
Deutzer Brücke erfolgt die Anbindung an den Promenadenweg über die vorhandene Rampe. Die 
Radfahrenden werden, von Norden kommend, analog über den Fischmarkt auf den Buttermarkt ge-
führt. Anschließend wird für die Radfahrenden auf das Konzept der Baumaßnahme „Am Leystapel“ 
zurückgegriffen und ein Zweirichtungsverkehr durch den Maritim-Tunnel eingerichtet.  
 
Im 2. Bauabschnitt ist die nördliche Schiffsanlegestelle wieder in Betrieb und es erfolgen die Arbeiten 
für den Ersatzneubau der südlichen Hälfte. Für die zu Fuß Gehenden wird die Route, analog dem 
Umleitungskonzept „Am Leystapel“, unmittelbar am Maritim-Hotel baulich verbessert. So werden die

5 
zu Fuß Gehenden, von Norden kommend, über den Fischmarkt auf die Straße Frankenwerft und an-
schließend unmittelbar am Martim Hotel vorbei geführt werden. Von dort aus können sie zurück zum 
Leystapel gelangen. Die Umleitung für Radfahrende ist im 2. Bauabschnitt analog zum 1. Bauab-
schnitt des Umleitungskonzepts für die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden und ist der Anlage 3 zu 
entnehmen. 
 
Im 2. Bauabschnitt wird der Spindeltreppenturm an der Deutzer Brücke abgebrochen. Die von Osten 
kommenden zu Fuß Gehenden werden dann über die Rampe der Deutzer Brücke zum Heumarkt 
geführt.  
 
Bauzeit 
Eine Beauftragung wird voraussichtlich für Herbst 2021 avisiert. Es wird eine Bauzeit von ca. 15 Mo-
naten veranschlagt. Hierin sind etwaige Bauzeitverlängerungen aufgrund von Hoch- oder Niedrigwas-
ser des Rheins oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse nicht berücksichtigt.  
 
Kosten 
Die Gesamtkosten betragen rd. 13,2 Mio. € brutto. Hierin enthalten sind Baukosten inkl. Abbruchar-
beiten der alten Konstruktion von rd. 11,9 Mio. € brutto sowie Planungsmittel in Höhe von rd. 1,30 
Mio. € brutto. Planungsmittel sind bis zur Leistungsphase 3 bereits abgeflossen, es fallen jedoch noch 
zu beauftragende Baunebenkosten in Höhe von 630.000 € brutto an. In der Beschlussvorlage Nr. 
0350/2019 hat die Verwaltung einen prognostizierten Kostenorientierungswert für die Gesamtprojekt-
kosten in Höhe von 11,1 Mio. € brutto veranschlagt. Die Spezifizierung der Kosten um rd. 2,10 Mio. € 
resultieren im Wesentlichen aus dem wasserseitigen Baustellenbetrieb, der Herstellung in 2 Bauab-
schnitten und dem erforderlichen Neubau des Treppenturms an der Deutzer Brücke. Kosten für Ver-
änderungen des Bauablaufs bedingt durch Hoch-/Niedrigwasser des Rheins sind als Risikoposition 
berücksichtigt. 
 
Externe Vergaben 
Die Verwaltung beabsichtigt Ingenieurverträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von ca. 
630.000 € brutto unter Berücksichtigung der städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben.  
 
Es handelt sich bei den externen Vergaben u. a. um die Bauüberwachungsleistungen, Ingenieurleis-
tungen für die Objekt- und Tragwerksplanung in der Leistungsphase 5 HOAI, sowie Leistungen für 
eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung.  
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Kosten auf Grundlage einer Kostenberechnung er-
mittelt worden sind. Das Submissionsergebnis der öffentlichen Ausschreibung für die Bauleistungen 
kann noch Auswirkungen auf die Gesamtkostenhöhe haben.  
 
Rechnungsprüfungsamt 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stellungnah-
me des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 4 entnommen werden. 
 
Finanzierung 
Das geschätzte Gesamtvolumen der Kosten beträgt rund 13.200.000 € brutto. Hierin enthalten sind 
bereits getätigte Auszahlungen im Rahmen der Planung in Höhe von rd. 212.000 €. Zur Finanzierung 
der verbleibenden Arbeiten werden somit in den Haushaltsjahren 2021 ff investive Auszahlungser-
mächtigungen i.H.v. rd. 12.988.000 € benötigt, die sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt 
verteilen: 
 
Haushaltsjahr Erwarteter Mittelbedarf 
2021 700.000 €

6 
2022 7.000.000 € 
2023 5.288.000 € 
 
Die notwendigen Kassenmittel für 2021 stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilfinanzplan 1302 – 
Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6904-
1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte Rheinufer – in Höhe von 700.000 bereit. Darüber hinaus ist für 
die Vergabe der Aufträge die außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in 
Höhe von 12.288.000 € - wie unter Ziff.2 des Beschlussentwurfs dargestellt – erforderlich. Hiervon 
entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 7.000.000 € auf 2022 und der Restbetrag in Höhe von 5.288.000 € 
auf 2023. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden 
im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt. 
 
Nach voraussichtlicher Fertigstellung in 2023 fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von rund 
190.000 € an. Diese sind bisher nicht im Hpl. 2020/2021 in der Mittelfristplanung berücksichtigt. Das 
Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Radverkehr und Fußverkehr und 
bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten PKW. Somit trägt der Brückenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.  
 
Dringlichkeit  
 
Die verwaltungsinterne Abstimmung und Prüfung konnte erst kurzfristig erfolgen. Da die Ausschrei-
bung der Bauleistungen zu Beginn des drittens Quartals gestartet werden soll und die Maßnahme 
ferner mit der angrenzenden Baumaßnahme „Am Leystapel“ verknüpft ist, muss ein Beschlussfas-
sung noch vor der Sommerpause erfolgen.  
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Draufsicht und Querschnitt Bestand – Neu  
Anlage 2 - Baustelleneinrichtungspläne 1. BA und 2. BA  
Anlage 3 - Übersicht Verkehrsführung während der Bauzeit 
Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Sachstandsbericht 10/2022

2366 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 2695/2020 
 Stand: 12.09.2022 
Sachstandsbericht  
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 
Beschluss : 
1)  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. 
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 
Mio. € brutto 
2)  Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 
und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau 
bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen. 
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte 
Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu 
Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, 
Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen 
Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entspre-
chend berücksichtigt. 
3)  Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bauzeitliche Führung des Fuß- 
und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den Fußverkehr muss bar-
rierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei 
den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Men-
gen des Radverkehrs aufzunehmen.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die europaweite Ausschreibung für den Abbruch und den Neubau der Kragplatte wurde durchgeführt. 
Die Auftragserteilung ist erfolgt. 
Die bauzeitliche Verkehrsführung wurde dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt (Vorla-
ge Nr. 3734/2021). 
 
Nächste Schritte: 
Im Weiteren wird die technische Bearbeitung bei dem Auftragnehmenden vorgenommen. 
Der Baubeginn ist für Ende September/Anfang Oktober anvisiert.

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.3.2023

Anlage 6 , Auszug BV 1 vom 22.04.2021

3457 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 26.04.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 22.04.2021 
öffentlich 
3.21 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 
2695/2020 
Bezirksbürgermeister, Herr Hupke, lässt zunächst über den Änderungsantrag TOP 
3.21.1 und dann über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
Auf den Beschluss des Änderungsantrages unter TOP 3.21.1 wird hingewiesen.  
  
Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der 
Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- 
und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto  
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außer-
planmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 
12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 
und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei 
Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veran-
schlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 
1202 – Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanz-
stelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplan-
zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflich-
tungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des 
Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berück-
sichtigt. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rheinufertunnel rechtzeitig zum Beginn 
der Bauarbeiten an der Kragplatte für den Radverkehr zu öffnen.  
 
Sollte eine sichere Trennung zwischen Kfz- und Radverkehr innerhalb der

rheinseitigen  
östlichen Tunnelröhre nicht möglich sein, müsse der Kraftfahrzeugverkehr in 
beiden Richtungen im domseitigen westlichen Tunnel abgewickelt werden. 
 
Zudem soll geprüft und der BV vorgelegt werden, mit welchen Alternativen der 
Radverkehr nach der Sanierungsmaßnahme am Rheinufer sicher fortgeführt 
werden kann.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die FDP zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 26.04.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 22.04.2021 
öffentlich 
3.21.1 zu 3.21 * Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 
- gem. Änderungsantrag Grüne, Linke, SPD, Klimafreunde, Die Partei 
AN/0882/2021 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rheinufertunnel rechtzeitig zum Beginn der 
Bauarbeiten an der Kragplatte für den Radverkehr zu öffnen.  
 
Sollte eine sichere Trennung zwischen Kfz- und Radverkehr innerhalb der rheinseiti-
gen  
östlichen Tunnelröhre nicht möglich sein, müsse der Kraftfahrzeugverkehr in beiden 
Richtungen im domseitigen westlichen Tunnel abgewickelt werden. 
 
Zudem soll geprüft und der BV vorgelegt werden, mit welchen Alternativen der Rad-
verkehr nach der Sanierungsmaßnahme am Rheinufer sicher fortgeführt werden 
kann.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen CDU und FDP zugestimmt.

Anlage 7 - Stellungnahme zum Beschluss der BV 1

5523 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Vorlage 2695/2020 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 
Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) vom 22.04.2021 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der BV 1 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat als Ergänzung zu dem Beschlussvorschlag der 
Verwaltung folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rheinufertunnel rechtzeitig zum Beginn der 
Bauarbeiten an der Kragplatte für den Radverkehr zu öffnen.  
 
Sollte eine sichere Trennung zwischen Kfz- und Radverkehr innerhalb der rheinseitigen  
östlichen Tunnelröhre nicht möglich sein, müsse der Kraftfahrzeugverkehr in beiden 
Richtungen im domseitigen westlichen Tunnel abgewickelt werden. 
 
Zudem soll geprüft und der BV vorgelegt werden, mit welchen Alternativen der Radverkehr 
nach der Sanierungsmaßnahme am Rheinufer sicher fortgeführt werden kann.“ 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu dieser Beschlussergänzung wie folgt Stellung: 
 
Das 2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Radverkehrskonzept Innenstadt (Vorlagen-
Nr. 1171/2016) sieht eine Radwegführung im Rheinufertunnel nach der 
brandschutztechnischen Sanierung des Tunnels vor (Seiten 14 und 16 der Anlage 1). 
 
Dazu werden im der ausführlichen Fassung des Konzeptes weitere Bedingungen für die 
geänderte Nutzung beschrieben: 
 „Geschwindigkeit und Verkehrsbelastung im Tunnel erfordern nach der 
Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme 
(RPS) besondere Trennvorrichtungen zwischen Radweg und Fahrbahn. 
 Zudem ist die Beleuchtung und Belüftung innerhalb des Tunnels entsprechend auf 
den Radverkehr anzupassen. 
 Darüber hinaus muss der Zugang zu den Notausgängen im Tunnel gewährleistet 
sein. 
Im Rahmen des Radverkehrskonzepts wurde die Einbindung des Zweirichtungsradweges im 
Tunnel an die Knotenpunkte nördlich und südlich des Tunnels skizziert. Eine Prüfung der 
Leistungsfähigkeit an diesen Knotenpunkten muss noch erfolgen.“ 
 
Der Rheinufertunnel wurde Anfang der 1970er Jahre auf der Grundlage der seinerzeit 
allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, Anfang der 1980er Jahre wurde er in 
Betrieb genommen. 
Den sicherheitstechnischen Gutachten für die Genehmigung des Tunnels lag ein Ein-
Richtungsverkehr in jeder Tunnelröhre zugrunde. 
Mit der Einführung der „Richtlinien für die Ausstattung und den Betreib von Straßentunneln“ 
(RABT) im Jahr 1985 und den folgenden Neufassungen in den Jahren 1994, 2003 sowie 
2006 wurde das Sicherheitsniveau für Straßentunnel in Deutschland ganz erheblich 
verbessert.

Die vor Inkrafttreten der RABT gebauten Tunnel unterliegen zunächst dem Bestandsschutz, 
sollen aber, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 13.11.2008, sukzessive saniert 
werden. 
 
Zur Generalsanierung des Rheinufertunnels gehören die 
 bautechnische Ertüchtigung 
 Betonsanierung 
 Brandschutzertüchtigung 
 Sanierung der Entwässerungsanlage 
 Erweiterung des Betriebsgebäudes 
 Einbau einer automatisierten Absperrung des Tunnels 
 
sowie die 
 
 Ertüchtigung der betriebs- und sicherheitstechnischen Anlagen 
 Erneuerung der Lüftungsanlage 
 Erneuerung der Sichttrübungsmessanlage 
 Erneuerung der CO2-Messanlage 
 Erneuerung der Brandmeldeanlage 
 Einbau einer Videoüberwachungsanlage 
 Einbau einer Lautsprecheranlage 
 Erneuerung der Beleuchtungslage 
 
Die Sanierung der Kölner Straßentunnel erfolgt auf Basis einer Prioritätenliste, die nur 
sukzessive abgearbeitet werden kann. Als erster Tunnel wurde der Tunnel Kalk wurde 
bautechnisch und brandschutztechnisch ertüchtigt. Die Prioritätenliste wird derzeit 
überarbeitet. Als nächstes ist die Ertüchtigung des Gullivertunnels vorgesehen. 
 
Eine von der Verwaltung beauftragte Machbarkeitsstudie, die kürzlich fertiggestellt wurde, 
kommt zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung eines Radweges in der östlichen Tunnelröhre, 
ungeachtet der verkehrlichen Auswirkungen, unter Wegfall einer Kfz-Spur, grundsätzlich 
möglich ist. Allerdings setzt die Studie vorab die zuvor beschriebene Generalsanierung des 
Tunnels zwingend voraus. 
 
Die Genehmigung des Rheinufertunnels sieht den planmäßigen Ein-Richtungsverkehr in den 
Tunnelröhren vor. Auch das Gesamtsicherheitskonzept wurde unter dieser Annahme erstellt. 
Durch eine Verlegung des gesamten Kraftfahrzeugverkehrs in eine Tunnelröhre und der 
damit verbundenen Führung des Verkehrs im Gegenverkehr würde gegen die Genehmigung 
und das Gesamtsicherheitskonzept verstoßen. 
Mit der geänderten Nutzung durch Kfz im Gegenverkehr geht zudem eine signifikante 
Reduzierung der Verkehrssicherheit einher. Im Ergebnis würde dies zu einem Verlust des 
Bestandsschutzes führen.

Vor der Anordnung der geänderten Verkehrsführung im Tunnel müsste deshalb die 
Anpassung an das derzeit gültige technische Regelwerk im Zuge einer Generalsanierung 
erfolgen. 
 
Der Zeitraum bis zum Abschluss der Tunnelsanierung wird basierend auf den derzeitigen 
Planungen (Lph. 0 HOAI, Prüfung der Machbarkeit), auf mindestens 8 Jahre veranschlagt.  
Bei Berücksichtigung dieser zeitlichen Dimension und des baulichen Zustandes der 
Kragplatte ist es aus Sicht der Verwaltung nicht möglich den Ersatzneubaus der Kragplatte 
zurückzustellen. 
 
Mit einem Baubeschluss Anfang Mai könnte die Maßnahme unter Beeinträchtigung einer 
Schifffahrts-Saison für die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt durchgeführt werden. 
Sollte der Beschluss erst nach den Sommerferien gefasst werden, erstreckt sich die 
Bautätigkeit planmäßig über zwei Saisons.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

2692 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2695/2020
Stand: 10.05.2023 
Sachstandsbericht  
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 
Beschluss : 
1)  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Alt-
stadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraus-
sichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto 
2)  Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Ver-
pflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haus-
haltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, 
Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht 
benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mül-
heimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Ver-
pflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 
2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt.  
3)  Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bau zeitliche Führung 
des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den Fuß-
verkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung 
entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmög liche Akzeptanz stößt und die Ka-
pazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Vergabe an die Baufirma erfolgte im August 2022. Nach der technischen Bearbeitung 
wurde Mitte November mit den Arbeiten begonnen. Seit Ende April erfolgt der Einbau der 
Spannbeton-Fertigteile im 1. Bauabschnitt. Der aktuelle Baufortschritt wird auf der Projektseite 
der Verwaltung dokumentiert: https://www.stadt-koeln.de/artikel/72341/index.html 
Nächste Schritte: 
 
Im Anschluss an die Verlegung der Spannbeton-Fertigteile (vsl. 20. KW) erfolgt der weitere 
Ausbau der Kragplatte. Nach dem Einbau der Ortbetonergänzung wird die Fläche abgedichtet

2 
 
ehe die Belagsarbeiten beginnen. Im Anschluss an die Geländermontage wird durch die KD 
der nördliche Anleger an die Dalben (Einbau ab Mitte August) montiert, sodass die Arbeiten 
im 2. Bauabschnitt fortgesetzt werden können. 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.10.2023

Anlage 8 - weitere Erläuterungen der Verwaltung

5185 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Vorlage 2695/2020 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 
Fachgespräch mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses und der BV Innenstadt vom 
04.05.2021 
hier: Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung  
 
In einem digitalen Fachgespräch am 04.05.2021 erläuterte die Verwaltung im ersten Teil des 
Vortrages den aktuellen Stand der Planung zum Ersatzneubau der Kragplatte am 
Altstadtufer, den vorgesehenen Bauablauf sowie die bauzeitliche Verkehrsführung für die zu 
Fuß Gehenden und Radfahrenden. Im zweiten Teil stellte die Verwaltung das Ergebnis der 
Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Radweges unter Wegfall einer Fahrspur für den 
Kfz-Verkehr in der östlichen Tunnelröhre vor.  
 
Nach der anschließenden Diskussion sollten noch Erläuterungen zu folgenden Punkten 
erfolgen: 
 
Machbarkeitsstudie Radwegführung im Tunnel Rheinuferstraße im Zusammenhang 
mit der Generalsanierung 
 
Die Machbarkeitsstudie hat vier Varianten untersucht und empfiehlt zwei Varianten mit 
3 Meter breiten Radwegen weiterzuentwickeln. Allerdings ist die Führung des Radverkehrs 
im Tunnel laut Machbarkeitsstudie erst nach der Gesamtinstandsetzung möglich. Bereits im 
Radverkehrskonzept Innenstadt (Beschlussfassung 2016) wurde die vorgesehene 
Radverkehrsführung durch den Tunnel an die Generalsanierung des Tunnels gekoppelt und 
zur langfristigen Realisierung vorgesehen.  
 
Die Empfehlungen der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie werden in der Planung des 
Tunnels berücksichtigt und weiterentwickelt. Nach der Tunnelsanierung mit einer 
modernisierten Tunneltechnik und Ertüchtigung hinsichtlich des Brandschutzes ist die 
Öffnung für den Radverkehr umsetzbar. Der Zeitraum bis zum Abschluss der 
Tunnelsanierung wird nach heutigem Kenntnisstand auf mindestens 8 Jahre veranschlagt.  
Bei Berücksichtigung dieser zeitlichen Dimension und des baulichen Zustandes der 
Kragplatte ist es aus Sicht der Verwaltung nicht möglich den Ersatzneubaus der Kragplatte 
zurückzustellen. 
 
Die Sanierung der Kölner Straßentunnel erfolgt auf Basis einer Prioritätenliste, die nur 
sukzessive abgearbeitet werden kann. Als erster Tunnel wurde der Tunnel Kalk 
bautechnisch und brandschutztechnisch ertüchtigt. Die Prioritätenliste wird aktuell 
überarbeitet und anschließend in die politischen Gremien vorgestellt. Als nächstes ist die 
Ertüchtigung des Gullivertunnels vorgesehen.  
 
 
Sperrung der östlichen Röhre für den MIV und Freigabe für den Radverkehr/Beschluss 
BV1 
Die B 51 führt sechsspurig durch den Tunnel Rheinuferstraße. Als Bundesstraße dient sie 
auch der Abwicklung des überörtlichen Verkehrs.  
 
Variante A) Verkehrsführung MIV in einer Richtung in der westlichen Röhre analog Bestand. 
Sperrung des MIV in der östlichen Röhre und Freigabe für den Radverkehr.  
 
Das würde aufgrund des Entfalls von drei Fahrspuren einer Fahrtrichtung ein umfangreiches 
Umleitungskonzept erfordern, welches die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecken 
nachweisen müsste. Die B 51 wird in den nächsten Jahren auch aufgrund der

Stadtbahnverlängerung in der Bonner Straße 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn, mit der in 
diesem Jahr begonnen wird, zusätzliche Ausweichverkehre aufnehmen müssen.  
 
 
Variante B) Verkehrsführung des gesamten MIV in der westlichen Röhre in Gegenrichtung. 
Sperrung des MIV in der östlichen Röhre und Freigabe für den Radverkehr.  
 
Aufgrund der geänderten Verkehrsführung, für einen Gegenrichtungsverkehr ist die 
Tunneltechnik- bzw. Lüftung nicht ausgelegt, würde der Bestandsschutz wegen der 
wesentlichen Nutzungsänderung entfallen, d. h. vorher wäre die Generalsanierung 
erforderlich. In diesem Zuge wäre ein neues Gesamtsicherheitskonzept zu erstellen, der 
Tunnel sowohl bautechnisch als auch betriebs- und sicherheitstechnisch, entsprechend dem 
aktuellen Stand der Technik, zu sanieren, ehe die Baulastträger den Tunnel wieder in Betrieb 
nehmen kann. 
 
Aufgrund des Entfalls von insgesamt vier Fahrspuren – die beiden Fahrtrichtungen wären 
durch eine Leiteinrichtung zu trennen, weshalb nur zwei statt drei Spuren genutzt werden 
könnten – ist ebenfalls ein umfangreiches Umleitungskonzept erforderlich , welches die 
Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecken nachweisen müsste (siehe Variante A).  
 
 
Bauzeitliche Verkehrsführung  
 
Es ist eine 15-monatige Bauzeit vorgesehen. Während dieser Zeit sind die 
Verkehrsführungen von zu Fußgehenden und Radfahrenden umzuleiten. Zu der bisher 
angedachten Verkehrsführung liegen noch keine abgestimmten Verkehrszeichenpläne vor. 
Diese werden durch den Auftragnehmenden der Baumaßnahme erstellt und konkretisiert. 
 
Zur Optimierung der bisher vorgeschlagenen bauzeitlichen Verkehrsführung prüft die 
Verwaltung vor Einrichtung der Baustelle (voraussichtlich 2. Quartal 2022) folgende 
Maßnahmen: 
 Sichere Abtrennung der Radfahrenden zum Kfz-Verkehr im Maritim-Tunnel 
 Verbesserung des Oberflächenbeläge auf den Umleitungsstrecken 
 Nutzung des Rheingartens als zusätzliche Wegemöglichkeit zur Entzerrung des 
Stroms der zu Fußgehenden 
 
Das Ergebnis dieser Prüfungen wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung 
Innenstadt im 4. Quartal 2021 mitgeteilt.

Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2314 Zeichen

14 01.04.2021 
143 
69 über Dez. III 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage Nr. 2695/2020 
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer 
RPA-Nr.: KOB 2021/0550 
Kostenberechnung eingereicht: 11,1 Mio. € (netto) bzw. 13,2 Mio. € (brutto) 
Kostenberechnung bestätigt: siehe Stellungnahme 
Bei der Prüfung der am 19.03.2021 eingereichten Kostenberechnung des Amtes für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) zur Erteilung eines Baubeschlusses sind folgende 
Punkte aufgefallen: 
Bei der linksrheinischen Uferpromenade, einer Kragplatte, wurde der damals weit verbreitete 
Spannstahltyp Sigma oval St145/160, der nach heutigen Erkenntnissen zur Spannungs-
risskorrosion neigen kann, verbaut. Ein Handlungsbedarf ist unstrittig. Die Abstimmungen 
betreffend den Abriss des-Pavillons der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt (KD) 
sind noch nicht abgeschlossen, daraus können sich noch Kostenänderungen und Ausfüh-
rungsverschiebungen ergeben. Ich empfehle den Bau der Dalben (eingerammte Pfähle der 
Anleger) vertraglich mit der KD zur regeln, um sicherzustellen, dass immer mindestens ein 
Anleger zur Verfügung steht. 
Aufgrund der Andienung über das Wasser ist die Bauzeit relativ kurz bemessen. Es besteht 
die Gefahr einer Bauzeitverlängerung, die sich aus den Abhängigkeiten des Rheinpegels 
und der noch zu erstellenden bzw. abzustimmenden Ausführungsplanung ergibt. Inwieweit 
eine Risikobetrachtung dazu durchgeführt wurde, ist nicht dokumentiert. Durch eine Ab-
schätzung der möglichen Hoch- und Niedrigwasser im Bereich der Baustelle könnten die 
Kosten des Auf- und Abbauens der Baustelleneinrichtung und die dadurch entstehende Ver-
längerung der gesamten Bauzeit genauer beziffert und dargestellt werden.  
Durch den Ansatz vieler pauschalen Annahmen (3.2 Mio. € (netto); ca. 32 % der Baukosten) 
steigt das Risiko, dass die endgültigen Kosten von der  Kostenberechnung abweichen. Eine 
detaillierte Prüfung der Pauschalen wurde nicht vorgenommen, da es keine vergleichbaren 
Projekte in dieser Form gibt. Die ermittelten Kosten für das Bauvorhaben liegen noch im 
Rahmen der zulässigen Abweichungen einer Kostenberechnung von +/- 20 %.  
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte bestehen grundsätzlich keine Bedenken 
gegen die Fortführung des Projektes. 
 
Anlage 4

Anlage 2 - Baustelleneinrichtung 1.BA und 2.BA

12410 Zeichen

44.41
44.53
44.4044.26
Treppe Wiese
Pflaster
Metallschiene 0,5/14 44.32
44.29
44.44
43.74
43.77
44.34
44.38
44.34
44.32
43.87
44.52
43.85
44.44
44.27
Pflaster
Platten
0,5/14Wiese
Pflaster
Wiese 0,1/5
0,1/5
Pegel
H = 50.19
Rinne
44.57
0,3/8
bodengleiche
Lampe
bodengleiche
Lampe
0,3/10
0,35/10
0,2/5 0,4/12
Rinne
44.01 Rinne
44.39
44.51 bodengleiche
Lampebodengleiche
Lampe
44.43
0,5/14
bodengleiche
Lampen
Namens-
steine
Steinpalisaden
Platten
Pflaster
44.40
44.39
44.39
Pflaster
Platten Weg
44.38
44.40
44.41
Wiese
PlattenWeg
Frankenwerft
Rinne
43.87 Pflaster
43.87
43.81
Hochwasserschutz
43.76 Pflaster
bodengleiche
Lampe
44.45
44.41
0,35/10
44.48 44.49
44.40
0,15/3
Pflaster
Pflaster
Wiese
44.40
0,1/3
Pflaster
MM M M
44.00
0,1/3
44.43
44.42
44.18
44.44
44.32
44.44
44.43 44.44
44.45
44.4244.42
43.64 43.68
43.64
43.69
44.44
43.7443.84
Rinne
44.40
43.64
43.71
43.79
43.68
43.60
44.38
43.60
44.39
0,15/4
43.63
44.37
Rinne
Pflaster
Pflaster
Wiese
Platten
Weg
44.41
44.33
44.41
44.39
44.24
44.36
Pflaster PflasterRinneRinne
43.85 43.93
43.75
43.8244.36
43.85
Pflaster
Hochwasserschutz
Hochwasserschutz
Fischmarkt
44.42
43.72
45.02
45.0244.57
44.59
44.17
44.42
44.55
44.28
44.08
44.90
44.69
44.46
44.48
44.51
45.02
44.45Platten
44.0943.99
44.05
44.23
44.17
43.94
bodengleiche
Lampe
Schacht 22Schacht 21Schacht 20Schacht 19
Verdachtspunkt 3342
0,7/16
0,7/16
0,7/16
0,6/16
0,6/16
0,6/16
Beton
43.41
43.71
Asphalt
44.39
44.09
44.42
43.68
43.4143.44
Metallschiene
Asphalt
Asphalt
Geländer
HGel = 1,00 m
Platten
Pflaster
44.24
43.57
43.37
43.56
43.47
43.54
43.70
43.65
43.51
43.50
44.3244.46
43.61
43.28
43.45
Drehtreppe
HGel = 1,20 m 43.67 43.62
Rampe gepflastert
Pegel
H = 50.19
M
43.66
43.18
43.57
M
44.43
43.1743.18
43.83
43.1743.17
Anlegestelle 42.59
43.21 43.19
Gitterrost
(Zugang Treppe)
Treppe
Treppe
Treppe
Treppe
43.36
43.30
Metallschiene (alte Hochwasserschutzwand) & gepflasterte RinneMetallschiene (alte Hochwasserschutzwand) & gepflasterte Rinne
Abdeckplatten aus Naturstein
Aussparung Baum
Geländer Höhe = 1.00m
44.47
44.45
44.46
44.45
44.40
44.42
44.36
44.43
43.73
Schacht 22Schacht 21
Rheinpromenade
Landebrücke
Anlegestelle 1
Geländer
Rinne
43.90
44.20
44.38
Salzgasse
Hafengasse Markmannsgasse
Bauzaun mit Schallschutzmatten
(anbringen auf Rheinseite)(nicht für Lagerung von
Baumaterialien etc. verwenden)
Bauzaun
Bauzaun
Schiff KD (in Betrieb während 1. Bauabschnitt)Bau-km 0+110Bau-km 0+100Bau-km 0+090Bau-km 0+080Bau-km 0+070Bau-km 0+060Bau-km 0+050Bau-km 0+040Bau-km 0+030Bau-km 0+020Bau-km 0+010Bau-km 0+000(Baubeginn)
Stelzenponton
Tragfähigkeit mind. 620 t
90 t Kran
(Sennebogen 690 HD o. glw.)
Motorschiff zum Abtransport des unzerkleinerten Abbruchmaterial.
Tragfähigkeit/Verdrängung mind. 450 t
Ufermauer 1890
Ufermauer 1848
Toilettenhaus
Baubüro AG / Container
Einfahrt Geländer
2 Parkplätze für AG
einrichten
BE-Fläche (Parkplatz) ca. 520m²Buttermarkt
Rhein
Baubüro AG / Container
Baubüro AG / Container
Silo zur Lagerung des
Drainagemörtels 
Stellfläche 2,5x2,5x7m
44.54
44.50
Starkstrom
Strom
Telekom
Frischwasser KD
(nachrichtlich)
Verdachtspunkt
3344
Frischwasser
Entwässerung
Deutsche Bahn
Außer Betrieb
Entwässerung KD
(nachrichtlich)
OK Baugrube
Bau-km 0+116,62(Bauabschnittsgrenze)
BE-Fläche ca. 125m²
Nutzung durch Amt 69
 Nutzung durch Amt 66 
 (im 1.BA durch Amt 69
 nicht nutzbar) Widerlager Deutzer Brücke
Überschwemmungsgebiet
116.62
Deutzer Brücke
RheinseiteErdseite
OK Rheinufertunnel
Rheinufertunnel OstRheinufertunnel West
Ufermauer 1890
Bauzaun mit Schallschutzmatten
(anbringen auf Rheinseite)OK Rheingarten
Hochwasserschutz mit
stationärer Wand
Stelzenponton
Tragfähigkeit mind. 620 t
90 t Kran
(Sennebogen 690 HD o. glw.)
Baugrube
(nicht für Lagerung von Baumaterialien etc. verwenden)
Motorschiff zum Abtransport des unzerkleinerten Abbruchmaterial.
Tragfähigkeit/Verdrängung mind. 450 t
= 2,97m KP (MW)
1.00
+42.24
+43.81
+44.42 +44.47
2.00
Überschwemmungsgebiet
+38.008
Entwurfsplanung
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Maßstab:
Datum:
Plan-Nr.
Stadt Köln
Amt 69
Bauwerk:
Planverfasser/in:
Planstufe:
Übersicht:
Planart / Inhalt:
Stadt Köln Stadt Köln
JGall
BSch
Doser
Datum Name
INGENIEURE GMBH
DOSER KEMPEN KRAUSE
Stadt Köln
Kragplatte Rheinufer Altstadt
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Die Oberbürgermeisterin
- - - - - - -E OB
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Bauwerksnummer Phase Gewerk NummerTeilbauwerk Plantyp Index Status
bearb.
gez.
gepr.
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen übernommen
Mühlenstraße 5-7
Niederlassung Euskirchen
53879 Euskirchen
Tel: 02251/9504-0
Uersfeld 24
52072 Aachen
Tel: 0241/475709-220
Mail: info@doserkempenkrause.de
Fertigteil mit Ortbeton, vorgespannt
6981270 00 ÜP
Amt 691/3Amt 691
1:100; 1:200
08.01.2021
Draufsicht, Querschnitt
08.01.2021
08.01.2021
08.01.2021
0m
M  1:200
40m0m
M  1:100
20m
H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2020
QUERSCHNITT BAU-KM 0+020:
M. 1:100
M. 1:200
DRAUFSICHT:
0010
Baustelleneinrichtungsplan 1.BA
DIeser Entwurfsplan ist nur in Verbindung mit allen anderen
Entwurfsplänen gültig
P
a
b
Datum ZeichenÄnderungIndex
Das Baufeld verändert sich sukzessive mit dem Fortschritt des
Ersatzneubaus.
Deutsche Bahn
Außer Betrieb
Strom
Telekom
Hinweisschild
Kabelschacht, klein
Aufsatzlaterne
Frischwasser
Entwässerung
Frischwasser KD
(nachrichtlich)
Baum Bestand
AbfalleimerM
Entwässerung KD
(nachrichtlich)
Starkstrom
Schachtdeckel
Lüfter
KanaldeckelKabelschacht, 
doppelt
BSch28.01.2021Angabe zu Wasserstand Rhein angepasst
a

Bau-km 0+150Bau-km 0+140 Bau-km 0+160 Bau-km 0+170 Bau-km 0+180 Bau-km 0+190 Bau-km 0+200 Bau-km 0+210 Bau-km 0+220 Bau-km 0+230Bau-km 0+130Bau-km 0+120Bau-km 0+116,62(Bauabschnittsgrenze)
44.41
44.4044.26
Treppe Wiese
Pflaster
Metallschiene 0,5/14 44.32
44.44
43.74
43.77
44.34
44.38
44.34
44.32
43.87
44.52
43.85
44.44 Pflaster0,5/14Wiese
Pflaster
43.20
0,1/5
0,1/5
0,3/10
Pegel
H = 50.19
44.57
0,3/8
bodengleiche
Lampe
bodengleiche
Lampe
0,3/10
0,35/10
0,2/544.01
44.39
44.51 bodengleiche
Lampebodengleiche
Lampe
44.43
bodengleiche
Lampen
Am Leystapel
Namens-
steine
Steinpalisaden
Platten
Pflaster
44.40
44.39
44.39
Pflaster
Platten Weg
44.41
Wiese
PlattenWeg
Frankenwerft
Rinne
43.87 Pflaster
43.87
43.81
Hochwasserschutz
bodengleiche
Lampe
44.45
44.41
0,35/10
44.48 44.49
44.40
0,15/3
Pflaster
Pflaster
Wiese
44.40
0,1/3
Pflaster
MM M M
44.00
0,1/3
44.43
44.42
44.18
44.44
44.32
44.44
44.43 44.44
44.45
44.4244.42
43.64 43.68
43.64
43.69
44.44
43.7443.84
Rinne
44.40
43.64
43.71
43.79
43.68
43.60
44.38
43.60
44.39
0,15/4
43.63
44.37
Rinne
Pflaster
Pflaster
Wiese
Platten
Weg
44.41
44.33
44.41
44.39
44.24
44.36
Pflaster PflasterRinneRinne
43.85 43.93
43.75
43.8244.36
43.85
Pflaster
Hochwasserschutz
Hochwasserschutz
44.42
43.72
45.01
45.0244.57
44.59
44.17
44.42
44.55
44.28
44.08
44.90
44.69
44.46
44.48
44.51
45.02 45.21
44.45Platten
44.0943.99
44.05
44.23
44.17
43.94
bodengleiche
Lampe
Zufahrt Rheinufertunnel Ost
Ausfahrt Rheinufertunnel West
Schacht 23Schacht 22Schacht 210,7/16
0,7/16
0,6/16
0,6/16
Beton
44.42
43.74
Pegel
H = 50.19
Schacht 22Schacht 21
Geländer
Rinne
43.90
44.20
44.10
44.38
Salzgasse
Hafengasse Markmannsgasse
Bauzaun
Bauzaun
Widerlager Deutzer Brücke
Toilettenhaus
Baubüro AG / Container
Einfahrt Geländer
2 Parkplätze für AG
einrichten
BE-Fläche ca. 125m²
BE-Fläche (Parkplatz) ca. 520m²Buttermarkt
Baubüro AG / Container
Baubüro AG / Container
Silo zur Lagerung des
Drainagemörtels 
Stellfläche 2,5x2,5x7m
44.54
Pflaster
44.50
Frischwasser
Entwässerung
Bau-km 0+116,62(Bauabschnittsgrenze)
Rhein
Stelzenponton
Tragfähigkeit mind. 620 t
90 t Kran
(Sennebogen 690 HD o. glw.)
Motorschiff zum Abtransport des unzerkleinerten Abbruchmaterial.
Tragfähigkeit/Verdrängung mind. 450 t
Schiff KD (in Betrieb während 2. Bauabschnitt)
Landebrücke
Anlegestelle 2
Ufermauer 1848
44.43OK Baugrube
Bauzaun mit Schallschutzmatten
(anbringen auf Rheinseite)
Platten
0,6/16
0,5/14
Bau-km 0+234.06(Bauende)
(nicht für Lagerung von
Baumaterialien etc. verwenden)
1/20
43.75
0,2/6
43.36
Ufermauer 1890
Telekom (Freileitung)
Strom (Freileitung)
Dalbe Nr. 12
(Typ 2.3)
Dalbe Nr. 9
(Typ 2.2)
Dalbe Nr. 13
(Typ 2.4)
Dalbe Nr. 11
(Typ 2.4)
Dalbe Nr. 9 muss vor Beginn
des 2.BA hergestellt sein,
um das Schiff am Leystapel
zu befestigen
43.51
43.30
Aussparung Baum
Achtung: 
Lichte Höhe zwischen UK Deutzer Brücke und 
OK Kragplatte ca. 5,40 m. 
Der Einsatz mit dem 90 t Kran ist hier nicht möglich!
Möglicher Bauablauf:
Abbrucharbeiten nur bei Normal- bis Niedrigwasser
möglich, sodass das Ponton unterhalb des Kragarms
aufgebaut und die abgeschnittenen Kragarmteile
mittels Scherenhubtisch herabgelassen werden können. 
Die abgeschnitten Teile aus dem Feld können 
mittels Teleskoplader abtransportiert werden.
Mast für Freileitungen 0,4/12
Starkstrom
Telekom
Strom
Treppe
vorhandene Mauer
als Verbauwand nutzen
Nutzung durch Amt 69
Evtl. Nutzung durch Amt 69
2.00
Deutzer Brücke
117.44
Überschwemmungsgebiet
RheinseiteErdseite
Rheinufertunnel OstRheinufertunnel West
Ufermauer 1890
OK Rheingarten
Stelzenponton
Tragfähigkeit mind. 620 t
90 t Kran
(Sennebogen 690 HD o. glw.)
Motorschiff zum Abtransport des unzerkleinerten Abbruchmaterial.
Tragfähigkeit/Verdrängung mind. 450 t
Baugrube
(nicht für Lagerung von Baumaterialien etc. verwenden)
Hochwasserschutz mit
stationärer Wand Bauzaun mit Schallschutzmatten
(anbringen auf Rheinseite)
OK Rheinufertunnel
Ufermauer
1848 = 2,97m KP (MW)
+42.866
+43.60
+44.372+44.41
Überschwemmungsgebiet
1.00
2.00
+38.008
Entwurfsplanung
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Maßstab:
Datum:
Plan-Nr.
Stadt Köln
Amt 69
Bauwerk:
Planverfasser/in:
Planstufe:
Übersicht:
Planart / Inhalt:
Stadt Köln Stadt Köln
JGall
BSch
Doser
Datum Name
INGENIEURE GMBH
DOSER KEMPEN KRAUSE
Stadt Köln
Kragplatte Rheinufer Altstadt
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Die Oberbürgermeisterin
- - - - - - -E OB
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Bauwerksnummer Phase Gewerk NummerTeilbauwerk Plantyp Index Status
bearb.
gez.
gepr.
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen übernommen
Mühlenstraße 5-7
Niederlassung Euskirchen
53879 Euskirchen
Tel: 02251/9504-0
Uersfeld 24
52072 Aachen
Tel: 0241/475709-220
Mail: info@doserkempenkrause.de
Fertigteil mit Ortbeton, vorgespannt
6981270 00 ÜP
Amt 691/3Amt 691
1:100; 1:200
08.01.2021
Draufsicht, Querschnitt
08.01.2021
08.01.2021
08.01.2021
0m
M  1:200
40m0m
M  1:100
20m
H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2020
M. 1:100
M. 1:200
DRAUFSICHT:
DIeser Entwurfsplan ist nur in Verbindung mit allen anderen
Entwurfsplänen gültig
Baustelleneinrichtungsplan 2.BA
0011
QUERSCHNITT BAU-KM 0+170:
P
a
b
Datum ZeichenÄnderungIndex
Das Baufeld verändert sich sukzessive mit dem Fortschritt des
Ersatzneubaus.
Hinweisschild
Kabelschacht, klein
Aufsatzlaterne
Baum Bestand
AbfalleimerM
Schachtdeckel
Lüfter
Kanaldeckel
Strom
Kabelschacht,
doppelt
Starkstrom Telekom
BSch28.01.2021Angabe zu Wasserstand Rhein angepasst
a

Anlage 1 -Draufsicht und Querschnitt Bestand-Neu

3221 Zeichen

OK Rheinufertunnel
Kappe
Ufermauer 1890
Auflagerbalken
Schwergewichtsmauer
Abdeckplatten aus Naturstein
Natursteinverkleidung d=10cm 3,5%
RheinseiteErdseite
Fertigteil
(vorgespannt)
Ortbeton
(vorgespannt)
Leitungsgraben
50cm x 50cm
4x DN50
Streifenfundament
Sauberkeitsschicht
OK Gelände Rheingarten
Verdichtungsfähiges,
schwachdurchlässiges
Material
Was 7
Dränrohr
Bodenaustausch
= 2,97m KP (MW)
90 1.30
11.35 75
12.10
2.70
+40.775
+42.21+42.24
+43.17
+44.47
2.045 65
+38.008
OK Rheinufertunnel
MV-Lot-Pfahl
Ufermauer 1890
KappeVerteilungsbalken
Ufermauer
hinterer
Verteilungsbalken
Schlitzwand
Fertigteile
RheinseiteErdseite
Sauberkeitsschicht3,5%
Ortbeton
Natursteinverkleidung d=10cm
Stützwand aus Stahlbeton
(Darstellung nachrichtlich)
Abdeckplatten aus Naturstein
OK Gelände Rheingarten
Verankerung
Kragplatte-Schlitzwand
mit Perfo-Ankern (ca. alle 70cm)
= 2,97m KP (MW)
11.80 30
12.10
40 1.00
+42.24
+43.17
+44.47
+38.008
VK Kappe und Geländer
Rheingarten
7511.35
12.10
Abdeckplatten aus
Naturstein
Voderkante Ufermauer
Hinterkante
Streifenfundament
VK Kappe und Geländer
Rheingarten
3011.80
12.10
Abdeckplatten aus
Naturstein
Voderkante Ufermauer
H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2020
Entwurfsplanung
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Maßstab:
Datum:
Plan-Nr.
Stadt Köln
Amt 69
Bauwerk:
Planverfasser/in:
Planstufe:
Übersicht:
Planart / Inhalt:
Stadt Köln Stadt Köln
JGall
BSch
Doser
Datum Name
INGENIEURE GMBH
DOSER KEMPEN KRAUSE
Stadt Köln
Kragplatte Rheinufer Altstadt
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Die Oberbürgermeisterin
- - - - - - -E OB
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Bauwerksnummer Phase Gewerk NummerTeilbauwerk Plantyp Index Status
bearb.
gez.
gepr.
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen übernommen
Mühlenstraße 5-7
Niederlassung Euskirchen
53879 Euskirchen
Tel: 02251/9504-0
Uersfeld 24
52072 Aachen
Tel: 0241/475709-220
Mail: info@doserkempenkrause.de
Fertigteil mit Ortbeton, vorgespannt
6981270 00 ÜP
Amt 691/3Amt 691
0008
0m
M  1:100
20m
06.01.2021
06.01.2021
06.01.2021
06.01.2021
Bestand-Neu Vergleich
Draufsichten, Querschnitte, Details
QUERSCHNITT NEU: DRAUFSICHT NEU:
M. 1:100
DRAUFSICHT BESTAND:
M. 1:100M. 1:100
QUERSCHNITT BESTAND:
M. 1:100
1:100
DIeser Entwurfsplan ist nur in Verbindung mit allen anderen
Entwurfsplänen gültig
a
b
Datum ZeichenÄnderungIndex
12.01.2021 gez. Rose12.01.2021 gez. Schlößer12.01.2021 gez. Rode
a F
BSchAngabe zu Wasserstand Rhein angepasst 28.01.2021

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 06.05.2021

3538 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 06.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung des 
Verkehrsausschusses (1. Sondersitzung) vom 06.05.2021 
öffentlich 
1.1 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss 
2695/2020 
 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt 
AN/1012/2021 
 
1. Beschluss (mündliche Änderung der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag 
AN/1012/2021): 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
Dem Verkehrsausschuss wird zügig eine neue bauzeitliche Führung des Fuß- und 
Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt. Die neue Führung für den Fußverkehr 
muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbin-
dung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz 
stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzuneh-
men. Eine Minimierung der Baustelleneinrichtung wird geprüft. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion  
 
2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt, AN/1012/2021): 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
 
Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bauzeitliche 
Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue

2 
 
Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine 
zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf 
größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des 
Radverkehrs aufzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die 
FDP-Fraktion 
 
3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 
 
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Krag-
platte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und 
Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto. 
  
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplan-
mäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 
12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 
5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei Finanz-
stelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen 
für Baumaßnahmen.  
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, 
aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-
0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für 
Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwen-
digen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 
2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt. 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bau-
zeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt wer-
den. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den 
Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die 
bei den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitä-
ten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 20.04.2021

3622 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 21.04.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 20.04.2021  
öffentlich 
4.7 Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss  
2695/2020 
RM Wahlen schlägt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Vorlage oh-
ne Votum in die BV Innenstadt zu verweisen und bittet um Mitteilung, welche Mög-
lichkeiten bestehen, den Radverkehr während der Bauzeit alternativ durch den 
Rheinufertunnel zu führen.  
 
Vorsitzender Hammer schließt die Frage an, ob ein Ratsbeschluss am 06.05.2021 
zwingend erforderlich oder ein 2. Beratungsgang - wie gewünscht - möglich sei. 
 
BG Blome weist nachdrücklich darauf hin, dass es hier in der Hauptsache um den 
Baubeschluss zur Kragplatte gehe; die Maßnahme müsse schnellstmöglich ausge-
schrieben und vergeben werden. Sie bitte das Thema Radverkehrsführung abzu-
trennen und die eigentliche Baumaßnahme hiervon nicht abhängig zu machen. Zur 
Fragestellung von RM Wahlen führt sie aus, dass eine Führung durch den Rheinufer-
tunnel nicht möglich sei, da dieser noch nicht brandschutztechnisch ertüchtigt wurde. 
Die Verwaltung habe dies bereits intensiv geprüft und könne anbieten, dies auch im 
Detail vorzustellen.  
 
RM Jäger fragt, ob geprüft wurde, die Kragplatte 1 m weiter in den Rhein hinaus zu 
bauen.  
 
SE Wienke kann die Ausführungen von Frau Blome durchaus nachvollziehen; das 
Angebot, die derzeit nicht realisierbare Führung des Radverkehrs durch den Tunnel 
vorgestellt zu bekommen, nehme sie dennoch gerne an.  
 
Anschließend an die Fragestellung von Frau Jäger wirft Vorsitzender Hammer die 
Frage auf, ob auch eine Verlängerung der Kragplatte bis zur Hohenzollernbrücke 
oder ggf. darüber hinaus geprüft wurde.

2 
 
Frau Blome weist darauf hin, dass die aufgeworfenen Fragen bereits im Rahmen des 
Planungsbeschlusses diskutiert wurden; die Verwaltung habe seiner Zeit auch hierzu 
Stellung genommen. Sie bitte nochmals eindringlich, den Baubeschluss nicht zu ver-
zögern.  
 
Ausschussvorsitzender Hammer lässt dementsprechend abstimmen.    
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirks-
vertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt 
dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Krag-
platte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und 
Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto.  
 
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplan-
mäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 
12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 
5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei Finanz-
stelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen 
für Baumaßnahmen.  
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, 
aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-
0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für 
Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwen-
digen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 
2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (5)

20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.21 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.21 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.05.2021 Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Mühlenstraße 5
  • Markmannsgasse
  • Bonner Straße 3
  • Deutzer Brücke 117
  • Wasserweg
  • Hohenzollernbrücke
  • Am Leystapel
  • Mülheimer Brücke
  • Rheinufertunnel
  • Frankenwerft
  • Buttermarkt
  • Am Rheinufer
  • Eisenmarkt
  • Fischmarkt 44
  • Heumarkt
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2695/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.04.2021
Erstellt
26.08.2020 13:20