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AN/1017/2025

Ergänzung zum SPD-Antrag "Geschwindigkeitsbegrenzung im Fockerweg in Köln-Rath/Heumar"

Änderungsantrag BV8 (Linke) 26.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.06.2025

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

2372 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.06.2025 
AN/1017/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
TOP 7.4 
 
Ergänzung zum SPD-Antrag "Geschwindigkeitsbegrenzung im Fockerweg in 
Köln-Rath/Heumar" 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Kalk bittet Sie, folgenden 
Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Kalk 
in der Wahlperiode 2020–2025 am Donnerstag, den 26.06.2025, aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
1. Es wird ein neuer Punkt 1 eingefügt, der da lautet: 
1.  
a. Die Verwaltung prüft, ob der Ortsbereich zwischen (also exklusive!) 
Eiler Straße im Westen, Rösrather Str. (L284) im Norden, Rather 
Mauspfad im Osten und Bahntrasse im Süden in eine Tempo 30-Zone 
umgewandelt werden kann. 
 
b. Sollte die Prüfung unter a) positiv ausfallen, wird die Verwaltung dies 
unmittelbar umsetzen. 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
c. Sollte die Prüfung negativ ausfallen oder die Umsetzung in absehbarer 
Zeit nicht erfolgen, werden die folgenden Punkte abgearbeitet. 
 
2. Die bisherigen Punkte 1 bis 3 werden zu den Punkten 2 bis 4 
 
Begründung:  
Tempo 30 heißt nicht nur mehr Verkehrssicherheit, weniger Gefahren, weniger Unfälle 
und weniger Verletzte. Tempo 30 führt auch zu mehr Umweltschutz, mehr Wohnqualität, 
weniger Lärm, weniger Abgasen und weniger Stress. Langfristig sollte innerhalb 
geschlossener Ortschaften Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit eingerichtet werden. 
Bis dahin müssen wir uns mit dem Klein-Klein von Tempo 30-Zonen behelfen. Das heißt 
aber nicht, dass wir uns nur auf einzelne Straße, sondern durchaus mit ganzen Blocks 
beschäftigen können. 
 
Wir gehen davon aus, dass eine Tempo 30-Zone in einem Wohngebiet leichter 
umsetzbar ist, als die Geschwindigkeitsbegrenzung für eine einzelne Straße in diesem. 
Da wir die Stoßrichtung des SPD-Antrags richtig finden, bleibt dieser vollständig 
Bestandteil dieses Antrags. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsvorsitzender      Stellvertretender  
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1017/2025
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
26.06.2025
Erstellt
25.06.2025 19:24