AN/1017/2025
Ergänzung zum SPD-Antrag "Geschwindigkeitsbegrenzung im Fockerweg in Köln-Rath/Heumar"
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
2372 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.06.2025 AN/1017/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 TOP 7.4 Ergänzung zum SPD-Antrag "Geschwindigkeitsbegrenzung im Fockerweg in Köln-Rath/Heumar" Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Kalk bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Kalk in der Wahlperiode 2020–2025 am Donnerstag, den 26.06.2025, aufzunehmen: Beschluss: 1. Es wird ein neuer Punkt 1 eingefügt, der da lautet: 1. a. Die Verwaltung prüft, ob der Ortsbereich zwischen (also exklusive!) Eiler Straße im Westen, Rösrather Str. (L284) im Norden, Rather Mauspfad im Osten und Bahntrasse im Süden in eine Tempo 30-Zone umgewandelt werden kann. b. Sollte die Prüfung unter a) positiv ausfallen, wird die Verwaltung dies unmittelbar umsetzen. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - c. Sollte die Prüfung negativ ausfallen oder die Umsetzung in absehbarer Zeit nicht erfolgen, werden die folgenden Punkte abgearbeitet. 2. Die bisherigen Punkte 1 bis 3 werden zu den Punkten 2 bis 4 Begründung: Tempo 30 heißt nicht nur mehr Verkehrssicherheit, weniger Gefahren, weniger Unfälle und weniger Verletzte. Tempo 30 führt auch zu mehr Umweltschutz, mehr Wohnqualität, weniger Lärm, weniger Abgasen und weniger Stress. Langfristig sollte innerhalb geschlossener Ortschaften Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit eingerichtet werden. Bis dahin müssen wir uns mit dem Klein-Klein von Tempo 30-Zonen behelfen. Das heißt aber nicht, dass wir uns nur auf einzelne Straße, sondern durchaus mit ganzen Blocks beschäftigen können. Wir gehen davon aus, dass eine Tempo 30-Zone in einem Wohngebiet leichter umsetzbar ist, als die Geschwindigkeitsbegrenzung für eine einzelne Straße in diesem. Da wir die Stoßrichtung des SPD-Antrags richtig finden, bleibt dieser vollständig Bestandteil dieses Antrags. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1017/2025
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 25.06.2025 19:24