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Beantwortung von Anfragen Anfrage der SPD-Fraktion in der BV 5 zur Wohnungsbautätigkeit im Stadtbezirk Nippes, AN/
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0835/2017 vom 30.03.2017
Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/2 Vorlagen-Nummer 0835/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Beantwortung von Anfragen Anfrage der SPD-Fraktion in der BV 5 zur Wohnungsbautätigkeit im Stadtbezirk Nippes, AN/01153/2016 Anfrage: Im Stadtbezirk Nippes ist durchaus eine rege Wohnungsbautätigkeit zu verzeichnen. Dabei werden in unterschiedlicher Anzahl -je nach Stadtteil - zusätzliche Wohnungen (Aufstockungen, Lückenschluss) häufig auch nach § 34 BauGB geschaffen. In diesem Zusammenhang fragt die SPD Fraktion: 1: Wie viele zusätzliche Wohnungen wurden in den vergangenen 5 Jahren im Stadtbezirk Nippes - auf- gegliedert nach Stadtteilen - gebaut. 2: Wie viele zusätzliche Bewohner - aufgegliedert nach Stadtteilen - sind dadurch hinzu gekommen? 3: Wie genau verläuft der Informationsprozess innerhalb der Verwaltung und inwiefern bzw. ab welchem Zeitpunkt liegen für die Planung der Infrastruktur (Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen, ÖPNV etc.) Daten über hinzuziehende Bewohner vor ? 4: In den meisten Mitteilungen werden Aussagen über die Bedarfe für größere Baugebiete - wie z. B: für das Clouth-Gelände gemacht. Hierbei werden i. d. R. vorab eine Vielzahl von Ämtern beteiligt. Bei „einfachen“ Verdichtungen scheint der Informationsfluss hingegen weniger intensiv zu sein. Antwort: Zu 1: Aus der nachfolgenden Tabelle sind die Wohnungsbaufertigstellungen für die Jahre 2011 – 2015 für die einzelnen Stadtteile des Stadtbezirkes Nippes ersichtlich. Angaben zu den fertig gestellten Woh- nungen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. 2 Fertig gestellte Wohnungen im Stadtbezirk Nippes 2011-2015 Stadtteil absolut in % 501 / Nippes 275 28% 502 / Mauenheim 14 1% 503 / Riehl 20 2% 504 / Niehl 421 43% 505 / Weidenpesch 53 5% 506 / Longerich 68 7% 507 / Bilderstöckchen 124 13% 5 / Nippes 975 100% Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Bauaufsichtsamt Zu 2: In den in den Jahren 2011 – 2015 gebauten Wohnungen hat es nach dem erstmaligen Einzug auch wieder Auszüge von Haushalten gegeben. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in die neu gebauten Wohnungen auch Personen aus dem Stadtteil, in dem die Wohnungen gebaut worden sind, eingezo- gen sind. Deshalb ist in der Tabelle die Veränderung der Anzahl der Bevölkerung vom 01.01.2011 zum 31.12.2015 dargestellt. Einwohnerveränderung im Stadtbezirk Nippes 2011-2015 Stadtteil Bestand 01.01.2011 Bestand 31.12.2015 absolut in % 501 / Nippes 34.533 35.683 1.150 3% 502 / Mauenheim 5.655 5.643 -12 0% 503 / Riehl 11.211 11.623 412 4% 504 / Niehl 18.842 19.935 1.093 6% 505 / Weidenpesch 13.604 13.961 357 3% 506 / Longerich 13.503 13.607 104 1% 507 / Bilderstöckchen 15.106 15.735 629 4% 5 / Nippes 112.454 116.187 3.733 3% Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Zu 3: Bei Bebauungsplanverfahren (Angebotsverfahren und vorhabenbezogenen Plänen) erfolgt die Ein- bindung der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung regelmäßig frühzeitig im Pla- nungsverfahren über die Grundlagensammlung. In dem sich dann konkretisierenden Planungspro- zess bleibt die Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung beteiligt. Mit Vorliegen des ers- ten Planungsentwurfs liegen erste Abschätzungsmöglichkeiten zu den neu hinzuziehenden Bewoh- nern vor. Zu 4: Die Verwaltung geht davon aus, dass die Vorhaben gemeint sind, die auf der Grundlage des § 34 BauGB ohne Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes genehmigt werden sollen. Hier findet die Information/Beteiligung der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung einzelfallbe- zogen statt. Die nach § 36 BauGB geforderte Einbindung der Gemeinde im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde durch die Beteiligung des Stadtplanungsamtes sichergestellt.
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