AN/1615/2017
Kosten für die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in Köln
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AfD Anfrage nach § 4
1766 Zeichen
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Haus Neuerburg
Gülichplatz 1 – 3
50667 Köln
Stephan Boyens
Zimmer 320
Tel: +49 (221) 221-25396
stephan.boyens@stadt-
koeln.de
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:
AN/1615/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 14.11.2017
Kosten für die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in Köln
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Anfrage vom 4.08. d.J. an das Amt für Kinder, Jugend und Familie fragte die Frak-
tion der AfD an, welche Kosten für die UMA insgesamt anfallen. Die nicht beantworteten
Fragen zu 10. – 12. konkretisieren wir nachfolgend:
10. Welche Kosten trägt die Stadt je UMA insgesamt, aufgeteilt nach Kostenstellen und
Kostenträgern?
11. Welche zusätzlichen Kosten werden von weiteren Kostenträgern (Bund, Land, Agentur
für Arbeit u.a.) übernommen?
12. Wie hoch sind die für UMA eingeplanten Kosten entsprechend 10. + 11. im laufenden
Haushaltsjahr 2017 und im kommenden Haushaltsjahr 2018?
Die Antworten seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu diesen Fragen bezogen
sich lediglich auf Hinweise zu einer „einzelfallbezogenen Kostenerstattungsmöglichkeit ge-
genüber dem überörtlichen Kostenträger auf Landesebene, die durch das Jugendamt der
Stadt Köln auch in allen Fällen beantragt wird“. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass
die Stadt Köln pro benannten UMA „eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe
von 3.100 €“ erhält.
Wir bitten um die Angabe der Gesamtkosten pro UMA und um eine Aufschlüsselung der
nicht beantworteten Fragen zu 10. – 12..
gez. Wilhelm Geraedts
(Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1615/2017
- Typ
- AfD Anfrage nach § 4
- Datum
- 09.11.2017
- Erstellt
- 09.11.2017 10:21