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AN/1481/2022

Beauftragung einer rechtlichen Prüfung: Gebührenerhebung für Frauen bei Nutzung öffentlicher Toiletten – Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?

SPD Antrag nach § 3 24.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 31.10.2022, TOP 2.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

3596 Zeichen

An die Vorsitzende des Ausschusses  
für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Frau Teresa De Bellis -Olinger 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.08.2022 
 
AN/1481/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.09.2022 
 
Beauftragung einer rechtlichen Prüfung: Gebührenerhebung für Frauen bei Nutzung 
öffentlicher Toiletten – Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 
05.09.2022 aufzunehmen: 
 
 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt  
 
1. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines rechtlichen Gutachtens zur Frage beauf-
tragt, inwiefern der Weiterbetrieb der öffentlichen Toiletten mit dem zugrundeliegenden 
Toilettenkonzept, insbesondere mit der Fortführung der geschlechtlichen Ungleichbe-
handlung bei der Gebührenordnung, dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. 
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Haltung aufzugeben, wonach die Rechtsform des 
Betriebs gewerblicher Art (BgA ) beim Toilettenkonzept bestimmt, dass Frauen zahlen 
müssen, Männer aber nicht. 
 
 
 
Begründung:  
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat sich in der Vergangenheit 
um Aufhebung der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen beim Betrieb von kosten-
losen und gebührenpflichtigen Toilettenanlagen im Kölner Stadtgebiet bemüht. Am 25.04. 
beauftragte der Ausschuss daher die Verwaltung, zu prüfen und Wege aufzuzeigen, wie die 
kostenlose Nutzung bestehender Toilettenanlagen auch für Frauen und Mädchen gewähr-

- 2 - 
 
leistet werden kann (AN/0881/2022). In der Stellungnahme der Verwaltung (1435/2022) 
zum Antrag wird nun nur auf die Erprobung eines zusätzlichen kostenlosen Unisex-
Toilettenangebots in Nippes verwiesen. Natürlich begrüßen wir den Betrieb von Unisextoi-
letten als einen wichtigen Beitrag in der Gleichbehandlung von Bürger*innen und beim Ab-
bau von Barrieren, aber damit wurde die mit dem Beschluss des Ausschusses beauftragte 
Prüfung nicht umgesetzt. Mit der Ankündigung einer zusätzlichen Unisextoilette wird hinge-
gen sogar vom eigentlichen Thema abgelenkt, die beanstandete bestehende Diskriminierung 
bei den Toilettengebühren wird auch durch die Prüfung neuer Unisextoiletten nicht abge-
schafft.  
Darüber hinaus heißt es in der Antwort, dass im maßgeblichen Ratsbeschluss, durch den im 
Jahr 2013 das gegenwärtige Toilettenkonzept verabschiedet wurde (2594/2013), die Rechts-
form des Betriebs gewerblicher Art (BgA) für die Anlagen vorgesehen gewesen sei. Inwiefern 
es jedoch dieser Rechtsform entspricht, Männern die kostenlose Nutzung von Toiletten zu 
gewähren, bleibt völlig schleierhaft.  
Sollte die Verwaltung dadurch die Auffassung zum Ausdruck bringen wollen, die ausschließli-
che Gebührenpflicht für Nutzerinnen folge aus der gewählten Rechtsform, so verstößt diese 
Haltung gegen das anerkannte „Verbot der Flucht in das Privatrecht“, dem die Kölner Stadt-
verwaltung unterliegt. Für sie gilt der grundgesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz, auch 
bei der Gebührenpflichtigkeit öffentlicher Toiletten in Köln. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

31.10.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1481/2022
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
24.08.2022
Erstellt
24.08.2022 13:47