AN/1481/2022
Beauftragung einer rechtlichen Prüfung: Gebührenerhebung für Frauen bei Nutzung öffentlicher Toiletten – Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?
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SPD Antrag nach § 3
3596 Zeichen
An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis -Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.08.2022 AN/1481/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.09.2022 Beauftragung einer rechtlichen Prüfung: Gebührenerhebung für Frauen bei Nutzung öffentlicher Toiletten – Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 05.09.2022 aufzunehmen: Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt 1. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines rechtlichen Gutachtens zur Frage beauf- tragt, inwiefern der Weiterbetrieb der öffentlichen Toiletten mit dem zugrundeliegenden Toilettenkonzept, insbesondere mit der Fortführung der geschlechtlichen Ungleichbe- handlung bei der Gebührenordnung, dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Haltung aufzugeben, wonach die Rechtsform des Betriebs gewerblicher Art (BgA ) beim Toilettenkonzept bestimmt, dass Frauen zahlen müssen, Männer aber nicht. Begründung: Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat sich in der Vergangenheit um Aufhebung der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen beim Betrieb von kosten- losen und gebührenpflichtigen Toilettenanlagen im Kölner Stadtgebiet bemüht. Am 25.04. beauftragte der Ausschuss daher die Verwaltung, zu prüfen und Wege aufzuzeigen, wie die kostenlose Nutzung bestehender Toilettenanlagen auch für Frauen und Mädchen gewähr- - 2 - leistet werden kann (AN/0881/2022). In der Stellungnahme der Verwaltung (1435/2022) zum Antrag wird nun nur auf die Erprobung eines zusätzlichen kostenlosen Unisex- Toilettenangebots in Nippes verwiesen. Natürlich begrüßen wir den Betrieb von Unisextoi- letten als einen wichtigen Beitrag in der Gleichbehandlung von Bürger*innen und beim Ab- bau von Barrieren, aber damit wurde die mit dem Beschluss des Ausschusses beauftragte Prüfung nicht umgesetzt. Mit der Ankündigung einer zusätzlichen Unisextoilette wird hinge- gen sogar vom eigentlichen Thema abgelenkt, die beanstandete bestehende Diskriminierung bei den Toilettengebühren wird auch durch die Prüfung neuer Unisextoiletten nicht abge- schafft. Darüber hinaus heißt es in der Antwort, dass im maßgeblichen Ratsbeschluss, durch den im Jahr 2013 das gegenwärtige Toilettenkonzept verabschiedet wurde (2594/2013), die Rechts- form des Betriebs gewerblicher Art (BgA) für die Anlagen vorgesehen gewesen sei. Inwiefern es jedoch dieser Rechtsform entspricht, Männern die kostenlose Nutzung von Toiletten zu gewähren, bleibt völlig schleierhaft. Sollte die Verwaltung dadurch die Auffassung zum Ausdruck bringen wollen, die ausschließli- che Gebührenpflicht für Nutzerinnen folge aus der gewählten Rechtsform, so verstößt diese Haltung gegen das anerkannte „Verbot der Flucht in das Privatrecht“, dem die Kölner Stadt- verwaltung unterliegt. Für sie gilt der grundgesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz, auch bei der Gebührenpflichtigkeit öffentlicher Toiletten in Köln. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1481/2022
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 24.08.2022
- Erstellt
- 24.08.2022 13:47