V/0739/2010
Planung und Bau einer Ausgleichsfläche im Niederungsbereich der Münsterschen Aa, südlich Hülshoffstraße
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Beschlussvorlage
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V/0739/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Planung und Bau einer Ausgleichsfläche im Niederungsbereich der Münsterschen Aa, südlich Hülshoffstraße Beratungsfolge 30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und der Bauausführung einer Ausgleichsfläche in den Jahren 2010 und 2011 im Nie- derungsbereich der Münstersche Aa wird gemäß dem Plan „Gestaltungskonzept Niederungsbe- reich der Münsterschen Aa“ (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2010 veranschlagt Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasser- schutz Investitionsmaßnahme 4340 Ausgleich B-Plan 461 Roxel-Nord Auszahlungen 2010 50.500 davon noch 47.401,91 € verfügbar Investitionsmaßnahme 4550 Ausgleich B-Plan 488 Roxel-Nord II Auszahlungen 2010 48.000 Investitionsmaßnahme 4570 Ausgleich B-Plan 460 Coerde - westl. Hoher Heckenweg Auszahlungen 2010 58.000 Investitionsmaßnahme 4720 Ausgleich B-Plan 483 Hansa-Businesspark Auszahlungen 2010 206.000 davon noch 196.560,16 € verfügbar Vorlagen-Nr.: V/0739/2010 Auskunft erteilt: Herr Scharf Ruf: 492 6723 E-Mail: ScharfK@stadt-muenster.de Datum: 29.10.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0739/2010 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasser- schutz 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen ab 2015 1.430 Jährlicher Unterhaltungsauf- wand nach Fertigstellung Zeile 14 Bilanzielle Abschrei- bung ab 2013 7.000 Jährliche Abschreibung Die jährlichen Folgekosten für Unterhaltung und Pflege der Ausgleichsfläche belaufen sich nach Ablauf der 3-jährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege auf 1.430 €. Begründung: Im Zuge der Satzungsbeschlüsse für die Bebauungsplanverfahren Nr. 460 – Coerde, westlich Ho- her Heckenweg, Nr. 461 – Roxel-Nord I, Nr. 488 – Roxel-Nord II und Nr. 483 – Amelsbüren Hansa- Businesspark-Münster wurden die im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsbilanzierung ermittelten Ausgleichsflächenbedarfe der im Niederungsbereich der Münstersche Aa gelegenen Sammelaus- gleichsfläche zugeordnet. Die ca. 8,8 ha große Fläche ist Bestandteil des städtischen Ausgleichs- flächenpools und liegt innerhalb des Überschwemm ungsgebietes der Münsterschen Aa. Lage und Abgrenzung der städtischen Ausgleichsfläche sind dem beiliegenden Gestaltungskonzept (Anlage 1) zu entnehmen. Die im städtischen Eigentum befindliche Fläche unterliegt derzeit einer intensi- ven landwirtschaftlichen Nutzung. Die Realisierung der Ausgleichsfläche erfolgt in zwei Abschnit- ten. Vorrangiges Ziel ist es, die überwiegend intensiv ackerbaulich genutzten Flächen innerhalb des Überschwemmungsbereiches der Münsterschen Aa aus der intensiven landwirtschaftlichen Nut- zung zu nehmen und in eine großflächige, Gewässer begleitende Grünlandfläche umzuwandeln. Dies steht und erfolgt im Einvernehmen mit den Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie. Zur Erhöhung der Strukturvielfalt und einer generellen ökologischen Verbesserung der westlich der Münsterschen Aa gelegenen Ufer- und Auenbereiche wird der Planungsraum mit Gehölzgruppen, Einzelbäumen, Baumgruppen, Kopfweiden, Blänken und Stillgewässern angereichert. In diese Gesamtkonzeption wird die Entrohrung des von der Hohenholter Straße kommenden Ne- bengewässers der Aa und die ökologische Verbesserung der Aa eingebunden. Diese wasserwirt- schaftlichen Maßnahmen werden in gesonderten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und der dazu notwendigen Planung vom Tiefbauamt durchgeführt. Die ökologische Verbesserung die- ser Fließgewässer wird zu 80 % vom Land aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geför- dert. Aufgrund der Genehmigungsverfahren, der Einbindung in das Maßnahmenprogramm zur Wasser- rahmenrichtlinie und der damit verbundenen Zuwendungsverfahren werden diese Maßnahmen zeitlich nachfolgend ausgeführt. Das Tiefbauamt wird hierzu gesonderte Beschlüsse einholen. Die- se als Vorbehaltsflächen für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Ausgleichs- flächen sind im beiliegenden Gestaltungskonzept (Anlage 1) gekennzeichnet. Der gesetzlichen Durchführung von Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Wasserrahmenrichtlinie und deren Anerkennung als Ausgleichsflächen wird bei der vorliegenden Planung und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen in vollem Umfang Rechnung getragen. Das Gestaltungskonzept und die geplanten Realisierungsabschnitte sind einvernehmlich mit dem Tiefbauamt abgestimmt. Die vorgegebene Realisierungsgrenze ermöglicht eine zeitlich entkoppel- te und bauabwicklungstechnische unproblematische Umsetzung der ökologischen Ausgleichs- maßnahmen. - 3 - V/0739/2010 Die Ausgestaltung der Fläche nimmt Bezug auf das traditionell typische Erscheinungsbild der Münsterländischen Park- und Auenlandschaft. Zur Reduzierung der Pflegekosten und zur Siche- rung von landwirtschaftlichen Produktionsflächen wird eine extensive landwirtschaftliche Nutzung der geplanten Grünlandflächen als Wiese bzw. Weideflächen angestrebt. Die geplanten Flächen- größen, Flächenzuschnitte, Anpflanzungen und Geländemodellierung wurden auf eine landwirt- schaftliche Folgenutzung abgestimmt. Entsprechende Pachtanfragen liegen dem Amt für Grünflä- chen und Umweltschutz bereits vor. Die Anordnung und Zusammensetzung der vorgesehenen Gehölzgruppen sowie die Offenhaltung von Blicka chsen in den Planungsraum garantiert dem Bet- rachter eine hohe visuelle Erlebbarkeit des Talraumes mit seinen charakteristischen Hoflagen und Hangkanten. Die Artenzusammensetzung der geplanten Gehölzpflanzung nimmt Bezug auf die potentielle natürliche Vegetation des vorwiegend artenreichen Sternmieren-Eichen- Hainbuchenwaldes und seiner Ersatzgesellschaften. Die Umsetzung der zur Disposition stehenden ca. 6,5 ha großen Ausgleichsfläche (Realisierungsabschnitt 1) ist in 2011 vorgesehen. Die Reali- sierung der innerhalb der Vorbehaltsfläche für die Wasserrahmenrichtlinie gelegenen Ausgleichs- flächen erfolgt durch das Tiefbauamt der Stadt Münster im Zuge der weiträumig geplanten ökologi- schen Umgestaltung der Münsterschen Aa zu einem späteren Zeitpunkt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Anlage 1
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Beschreibungen der landschaftspflegerischen Maßnahm en Anpflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen Anpflanzung von Kopfweiden Anlage von Feldgehölzen Anlage von Ufergehölzen Umwandlung der Ackerflächen in extensive Wiesenfläc hen Anlage von Blänken und Vernässungsbereichen Durchführung von Bodenmodellierungen Anlage eines Stillgewässers Entrohrung eines Fließgewässers Anlage von Fanggräben Abflachung der Uferböschung Verfüllung des vorhandenen Gewässerbettes Verlagerung des vorhandenen Gewässerbettes
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hülshoffstraße
- Hohenholter Straße
- Heckenweg
- Hoher Heckenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0739/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37