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V/0739/2010

Planung und Bau einer Ausgleichsfläche im Niederungsbereich der Münsterschen Aa, südlich Hülshoffstraße

Vorlagen 29.10.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 30.11.2010, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

6520 Zeichen

V/0739/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Planung und Bau einer Ausgleichsfläche im Niederungsbereich der Münsterschen Aa, südlich 
Hülshoffstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung und der Bauausführung einer Ausgleichsfläche in den Jahren 2010 und 2011 im Nie-
derungsbereich der Münstersche Aa wird gemäß dem Plan „Gestaltungskonzept Niederungsbe-
reich der Münsterschen Aa“ (Anlage 1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2010 veranschlagt 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung 
 
Haush.jahr Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, 
Erholung, Wasser-
schutz 
   
Investitionsmaßnahme 4340 Ausgleich B-Plan 461 
Roxel-Nord 
   
Auszahlungen   2010 50.500 davon noch 47.401,91 € 
verfügbar 
Investitionsmaßnahme 4550 Ausgleich B-Plan 488 
Roxel-Nord II 
   
Auszahlungen   2010 48.000  
Investitionsmaßnahme 4570 Ausgleich B-Plan 460 
Coerde - westl. Hoher 
Heckenweg 
   
Auszahlungen   2010 58.000  
Investitionsmaßnahme 4720 Ausgleich B-Plan 483 
Hansa-Businesspark 
   
Auszahlungen   2010 206.000 davon noch 196.560,16 € 
verfügbar 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0739/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Scharf 
Ruf: 
492 6723 
E-Mail: 
ScharfK@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0739/2010 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung 
 
Haush.jahr Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, 
Erholung, Wasser-
schutz 
   
13 
 
 
Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
 
ab 2015 
 
1.430 Jährlicher Unterhaltungsauf-
wand nach Fertigstellung 
Zeile 
14 Bilanzielle Abschrei-
bung 
ab 2013  7.000 Jährliche Abschreibung 
 
Die jährlichen Folgekosten für Unterhaltung und Pflege der Ausgleichsfläche belaufen sich nach 
Ablauf der 3-jährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege auf 1.430 €. 
 
 
Begründung: 
 
Im Zuge der Satzungsbeschlüsse für die Bebauungsplanverfahren Nr. 460 – Coerde, westlich Ho-
her Heckenweg, Nr. 461 – Roxel-Nord I, Nr. 488 – Roxel-Nord II und Nr. 483 – Amelsbüren Hansa-
Businesspark-Münster wurden die im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsbilanzierung ermittelten 
Ausgleichsflächenbedarfe der im Niederungsbereich der Münstersche Aa gelegenen Sammelaus-
gleichsfläche zugeordnet. Die ca. 8,8 ha große Fläche ist Bestandteil des städtischen Ausgleichs-
flächenpools und liegt innerhalb des Überschwemm ungsgebietes der Münsterschen Aa. Lage und 
Abgrenzung der städtischen Ausgleichsfläche sind dem beiliegenden Gestaltungskonzept (Anlage 
1) zu entnehmen. Die im städtischen Eigentum befindliche Fläche unterliegt derzeit einer intensi-
ven landwirtschaftlichen Nutzung. Die Realisierung der Ausgleichsfläche erfolgt in zwei Abschnit-
ten. 
Vorrangiges Ziel ist es, die überwiegend intensiv ackerbaulich genutzten Flächen innerhalb des 
Überschwemmungsbereiches der Münsterschen Aa aus der intensiven landwirtschaftlichen Nut-
zung zu nehmen und in eine großflächige, Gewässer begleitende Grünlandfläche umzuwandeln. 
Dies steht und erfolgt im Einvernehmen mit den Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie. Zur 
Erhöhung der Strukturvielfalt und einer generellen ökologischen Verbesserung der westlich der 
Münsterschen Aa gelegenen Ufer- und Auenbereiche wird der Planungsraum mit Gehölzgruppen, 
Einzelbäumen, Baumgruppen, Kopfweiden, Blänken und Stillgewässern angereichert. 
In diese Gesamtkonzeption wird die Entrohrung des von der Hohenholter Straße kommenden Ne-
bengewässers der Aa und die ökologische Verbesserung der Aa eingebunden. Diese wasserwirt-
schaftlichen Maßnahmen werden in gesonderten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und 
der dazu notwendigen Planung vom Tiefbauamt durchgeführt. Die ökologische Verbesserung die-
ser Fließgewässer wird zu 80 % vom Land aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geför-
dert. 
Aufgrund der Genehmigungsverfahren, der Einbindung in das Maßnahmenprogramm zur Wasser-
rahmenrichtlinie und der damit verbundenen Zuwendungsverfahren werden diese Maßnahmen 
zeitlich nachfolgend ausgeführt. Das Tiefbauamt wird hierzu gesonderte Beschlüsse einholen. Die-
se als Vorbehaltsflächen für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Ausgleichs-
flächen sind im beiliegenden Gestaltungskonzept (Anlage 1) gekennzeichnet. Der gesetzlichen 
Durchführung von Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Wasserrahmenrichtlinie 
und deren Anerkennung als Ausgleichsflächen wird bei der vorliegenden Planung und Umsetzung 
der Ausgleichsmaßnahmen in vollem Umfang Rechnung getragen. 
Das Gestaltungskonzept und die geplanten Realisierungsabschnitte sind einvernehmlich mit dem 
Tiefbauamt abgestimmt. Die vorgegebene Realisierungsgrenze ermöglicht eine zeitlich entkoppel-
te und bauabwicklungstechnische unproblematische Umsetzung der ökologischen Ausgleichs-
maßnahmen.

- 3 - 
V/0739/2010 
Die Ausgestaltung der Fläche nimmt Bezug auf das traditionell typische Erscheinungsbild der 
Münsterländischen Park- und Auenlandschaft. Zur Reduzierung der Pflegekosten und zur Siche-
rung von landwirtschaftlichen Produktionsflächen wird eine extensive landwirtschaftliche Nutzung 
der geplanten Grünlandflächen als Wiese bzw. Weideflächen angestrebt. Die geplanten Flächen-
größen, Flächenzuschnitte, Anpflanzungen und Geländemodellierung wurden auf eine landwirt-
schaftliche Folgenutzung abgestimmt. Entsprechende Pachtanfragen liegen dem Amt für Grünflä-
chen und Umweltschutz bereits vor. Die Anordnung und Zusammensetzung der vorgesehenen 
Gehölzgruppen sowie die Offenhaltung von Blicka chsen in den Planungsraum garantiert dem Bet-
rachter eine hohe visuelle Erlebbarkeit des Talraumes mit seinen charakteristischen Hoflagen und 
Hangkanten. Die Artenzusammensetzung der geplanten Gehölzpflanzung nimmt Bezug auf die 
potentielle natürliche Vegetation des vorwiegend artenreichen Sternmieren-Eichen-
Hainbuchenwaldes und seiner Ersatzgesellschaften. Die Umsetzung der zur Disposition stehenden 
ca. 6,5 ha großen Ausgleichsfläche (Realisierungsabschnitt 1) ist in 2011 vorgesehen. Die Reali-
sierung der innerhalb der Vorbehaltsfläche für die Wasserrahmenrichtlinie gelegenen Ausgleichs-
flächen erfolgt durch das Tiefbauamt der Stadt Münster im Zuge der weiträumig geplanten ökologi-
schen Umgestaltung der Münsterschen Aa zu einem späteren Zeitpunkt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Anlage 1

548 Zeichen

Beschreibungen der landschaftspflegerischen Maßnahm en 
 
Anpflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen 
 
Anpflanzung von Kopfweiden 
 
Anlage von Feldgehölzen 
 
Anlage von Ufergehölzen 
 
Umwandlung der Ackerflächen in extensive Wiesenfläc hen 
 
Anlage von Blänken und Vernässungsbereichen 
 
Durchführung von Bodenmodellierungen 
 
Anlage eines Stillgewässers 
 
Entrohrung eines Fließgewässers 
 
Anlage von Fanggräben 
 
Abflachung  der Uferböschung 
  
Verfüllung des vorhandenen Gewässerbettes 
  
Verlagerung des vorhandenen Gewässerbettes

Beratungsverlauf (1)

30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hülshoffstraße
  • Hohenholter Straße
  • Heckenweg
  • Hoher Heckenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0739/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37