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2102/2023

Sachbericht 2021/2022 zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit)

Mitteilung Ausschuss 07.07.2023

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Anlage 1 Sachbericht KomProArBeit 2021 und 2022

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Anlage 1 Sachbericht KomProArBeit 2021 und 2022

34360 Zeichen

Sachbericht 2021/2022  
 
 
 
 
 
KomProArBeit 
„Kommunales Programm für Arbeit und 
Beschäftigungsfähigkeit“

Seite 2 
 
 
Inhalt 
 
Tabellen – und Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ .............. 4 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ...................... 5 
2. Überblick über die getätigten Förderungen durch KomProArBeit im Jahr 
2021/2022 und deren Hintergründe ................................ ................................ .................... 6 
2.1 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ................................ .............. 8 
2.2 Förderprogrammmanagement ................................ ................................ ....................11 
2.3 Coaching und Beratung ................................ ................................ .............................. 12 
2.4 Qualifizierung ................................ ................................ ................................ ..............13 
2.5 Gesundheitsförderung................................ ................................ ................................ .14 
2.6 Berufliche Orientierung ................................ ................................ ............................... 15 
2.7 Schwerpunktübergreifende Projektförderung ................................ .............................. 16 
2.7.1 Kölner Geschichtenhaus ................................ ................................ .......................16 
2.7.2 Rahab+................................ ................................ ................................ .................17 
2.7.3 Randzeitenbetreuung ................................ ................................ ...........................17 
3. Digitales Fördermittelmanagement ................................ ................................ ...............18 
4. Ausblick ................................ ................................ ................................ ..........................18 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktion:  Karl Jonas Göller, Jessika Augustin  
 
Kontakt:  Amt für Soziales, Arbeit und Senioren – Arbeitsmarktförderung 
  komproarbeit@stadt-koeln.de 
 
Stand: 02.05.2023

Seite 3

Seite 4 
 
Tabellen – und Abbildungsverzeichnis 
Tabelle 1: Förderarten und Anzahl geförderter Personen ................................ ...................... 7 
Tabelle 2: Beschäftigungsförderung und deren Anzahl ................................ .......................... 8 
 
Abbildung 1: Altersverteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2021 ...............10 
Abbildung 2: Altersverteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2022 ...............10 
Abbildung 3: Beschäftigungsmodell 2021 ................................ ................................ .............11 
Abbildung 4: Beschäftigungsmodell 2022 ................................ ................................ .............11

Seite 5 
 
1. Einleitung   
Langzeitarbeitslose finden oft nur schwer wieder zurück in den allgemeinen Arbeitsmarkt 
und bedürfen aufgrund dessen einer umfassenden Unterstützung seitens der 
Arbeitsmarktakteure. Das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit, 
im Folgenden KomProArBeit genannt, ergänzt die bestehenden Fördermöglichkeiten, um 
somit eine rechtskreisübergreifende Unterstützung der Langzeitarbeitslosen zu 
gewährleisten. Das übergeordnete Ziel von KomProArBeit ist es, langzeitarbeitslosen 
Kölner*innen durch entsprechende Förderungen soziale Teilhabe sowie eine berufliche 
Perspektive zu bieten und sie mittels einer dauerhaften sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Förderprogramm bietet 
einen ganzheitlichen Ansatz, um Langzeitarbeitslosigkeit effektiv bekämpfen zu können. 
Zudem greift es Schwerpunktthemen auf, die eng mit der Langzeitarbeitslosigkeit 
verknüpft sind. 
Aufgrund der häufig komplexen Problemlagen Langzeitarbeitsloser wird das 
Unterstützungsangebot unter Beachtung der Zieldimensionen in sechs Schwerpunkte 
gegliedert, die sämtliche Handlungsfelder abdecken und die individuellen Bedürfnisse 
dieser Zielgruppe in den Fokus rücken. 
Die Zieldimensionen von KomProArBeit sind: 
1. Die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Arbeit, besonders in 
stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, 
2. Wiederherstellung, Verbesserung oder Stabilisierung der individuellen 
Beschäftigungsfähigkeit, um dauerhaft sozialversicherungspflichtig tätig sein zu 
können und 
3. die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Familien, um dauerhaft 
sozialversicherungspflichtig tätig zu sein. 
Um die beschriebenen Ziele vollumfänglich zu erreichen, wurden folgende sechs 
Schwerpunkte festgelegt, die einzeln oder miteinander kombiniert zum Tragen kommen 
können. 
1. Förderung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten insbesondere in 
stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, auch über öffentliche Vergaben und den 
Aufbau neuer, einfacher Arbeit in Betrieben am Standort Köln,

Seite 6 
 
2. Unterstützung der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt 
mit Hilfe von Förderprogrammen der Europäischen Union (EU), des Bundes und 
des Landes in Kombination mit kommunalen Eigenmitteln, 
3. Stabilisierung von Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen mit Hilfe von 
Coaching und Beratung, 
4. Verbesserung der Einstiegsmöglichkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch 
individuelle arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen und Qualifizierungen im 
Bereich der Gesundheitsförderung, 
5. Stabilisierung, Erhalt und Steigerung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit 
durch Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie 
6. Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, um langzeitarbeitslosen Menschen die 
Perspektive eines Bildungsabschlusses zu ermöglichen. 
 
2. Überblick über die getätigten Förderungen durch 
KomProArBeit im Jahr 2021/2022 und deren Hintergründe  
 
In den Jahren 2021 und 2022 erfolgten zahlreiche Förderungen, von denen 
langzeitarbeitslose Kölner*innen mit verschiedenen Hintergründen und in 
unterschiedlichen Lebenslagen profitieren konnten. Es ist naheliegend, dass 
Langzeitarbeitslose mit Hindernissen konfrontiert werden, die über die Arbeitslosigkeit 
hinausgehen. Oft mangelt es an ausreichenden Qualifikationen, sowohl in den Fach- als 
auch in den Sozialkompetenzen, um erfolgreich und langfristig in den Arbeitsmarkt 
integriert zu werden. Die berufliche Orientierungslosigkeit und das fehlende 
Selbstwertgefühl dieser Personengruppe sind durch Rückschläge und eine fehlende 
Alltagsstruktur geprägt und bedürfen daher eines gezielten Vorgehens, welches diese 
Probleme in ihrem Kern behandelt. Von besonderer Bedeutung ist es, die 
gesundheitlichen Schwierigkeiten, die oft mit der Langzeitarbeitslosigkeit einhergehen, 
mittels geeigneter Maßnahmen in den Fokus zu nehmen und entsprechende 
Handlungsstrategien zu entwickeln. Langzeitarbeitslose sollen im Hinblick auf den 
Arbeitsalltag dahingehend sensibilisiert werden, die eigene Gesundheit zu stabilisieren 
und zu fördern. Aus diesem Grund nimmt der Schwerpunkt Gesundheitsförderung einen 
immer größeren Stellenwert in KomProArBeit ein. Des Weiteren haben Projekte im 
Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der beruflichen Orientierung eine 
zentrale Rolle eingenommen. Grundsätzlich wurde der Ausbau von Maßnahme- und

Seite 7 
 
Projektförderungen gestärkt, um den ganzheitlichen integrativen Ansatz weiterhin zu 
verfolgen und mehr Kölner*innen fördern zu können. 
Insgesamt wurden im Jahr 2021 über KomProArBeit 379 Menschen in den 
verschiedenen Schwerpunktbereichen gefördert. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 464 
Menschen gefördert werden. Überwiegend handelte es sich um Menschen, die 
beispielsweise aufgrund des fortgeschrittenen Alters, aufgrund von gesundheitlichen 
Einschränkungen, mangelnden Sprachkenntnissen oder anderen persönlichen Defiziten 
den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben nicht oder nur schwer erreichen würden.  
Aufgrund der Einführung des Teilhabechancengesetzes, welches ein gesetzliches 
Regelinstrument zur Förderung von versicherungspflichtigen 
Beschäftigungsverhältnissen darstellt, hat sich die Notwendigkeit der 
Beschäftigungsförderung durch KomProArBeit verringert. Dahingehend wurden vermehrt 
Projektförderungen bewilligt, insbesondere da dadurch mehr Menschen von den 
Förderungen durch KomProArBeit profitieren konnten. Zu berücksichtigen ist, dass 
aufgrund der pandemischen Lage einige geförderte Projekte bzw. Maßnahmen nicht wie 
ursprünglich geplant begonnen oder im geplanten Umfang durch beziehungsweise 
weitergeführt werden konnten. 
 
Förderart Anzahl der 
geförderten 
Personen 2021  
Anzahl der 
geförderten 
Personen 2022 
Sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung 
71 24 
Coaching 128 15 
Individuelle Qualifizierung 2 20 
Gesundheitsförderung 61 274 
Individuelle berufliche Orientierung 47 77 
Schwerpunktübergreifende 
Projektförderung 
70 54 
Insgesamt 379 464 
Tabelle 1: Förderarten und Anzahl geförderter Personen

Seite 8 
 
2.1 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung  
In diesem Schwerpunkt werden niederschwellige sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigungen, insbesondere in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, gefördert. 
Grundsätzlich können alle privat- oder sozialwirtschaftlichen Unternehmen, gemeinnützige 
und wohlfahrtverbandliche Organisationen und Beschäftigungsträger sowie öffentlich-
rechtliche Körperschaften und kommunale Beteiligungsgesellschaften et cetera. gefördert 
werden, die langzeitarbeitslosen Kölner*innen einen beruflichen (Wieder)-Einstieg 
ermöglichen. Auf diese Weise sollen Langzeitarbeitslose mit stetiger berufsbegleitender 
Betreuung den dauerhaften Weg zurück ins Berufsleben finden. 
 
Im Jahr 2021 wurden 71 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefördert. Damit hat 
dieser Schwerpunkt im Jahr 2021 noch immer den Großteil der finanziellen Mittel von 
KomProArBeit beansprucht. Im Jahr 2022 hingegen wurden nur noch insgesamt 24 
Personen gefördert, wodurch die abnehmende Relevanz dieses Schwerpunktes verdeutlicht 
wird.  
Bei den geförderten Beschäftigungen handelt es sich überwiegend um 
Spitzenfinanzierungen durch KomProArBeit, also eine ergänzende Finanzierung zu 
bestehenden Drittmitteln. 2021 erfolgten insgesamt 65 Förderungen im Rahmen des 
Teilhabechancengesetzes nach § 16i SGB II, im Jahr 2022 hatten 17 Förderungen einen 
Bezug zu §16i SGB II. Eine aufstockende Finanzierung des Regelinstrumentes §16i SGB II 
findet bei Übergängen aus dem im Dezember 2018 ausgelaufenen Bundesprogramm 
„Soziale Teilhabe“ seitens KomProArBeit statt.  
Das Bundesprogramm zielte auf die Verbesserung der sozialen Teilhabe von 
arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II ab, die entweder mit Kindern in 
einer Bedarfsgemeinschaft lebten und/oder auf Grund von gesundheitlichen 
Einschränkungen besonderer Förderung bedurften. Dieser Personenkreis war nach 
Beschäftigungsförderung  Anzahl der 
Förderungen 2021 
Anzahl der 
Förderungen 2022 
Bei kommunalen verbundenen 
Unternehmen 
37 12 
Bei privaten 
Beschäftigungsträgern 
34 12 
Insgesamt 71 24 
Tabelle 2: Beschäftigungsförderung und deren Anzahl

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Auslaufen des Bundesprogramms noch nicht im Stande, sich in den allgemeinen 
Arbeitsmarkt zu integrieren. Um zu vermeiden, dass diese Menschen erneut Leistungen 
beziehen und ihnen weiterhin soziale Teilhabe zu ermöglichen, wurde der Differenzbetrag 
der Förderung des Jobcenters durch KomProArBeit finanziert. Da im Rahmen von §16i SGB 
II die Zeiten der Teilnahme am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ angerechnet werden, 
laufen die Förderungen nach und nach aus, weshalb im Jahr 2021 und insbesondere im Jahr 
2022 weniger Förderungen erfolgten, als in den Jahren zuvor. Wie eingangs bereits erwähnt, 
hat der Schwerpunkt der Beschäftigungsförderung durch die Einführung des 
Teilhabechancengesetzes an Relevanz verloren.  
Im Jahr 2021 konnten 11 der geförderten Personen nach Beendigung der Maßnahme ein 
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, neun Personen sind in 
Rente übergegangen und drei weitere sind verstorben. 2022 haben 4 Personen im 
Anschluss eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können. 2 Personen sind 
in Rente übergegangen. 
Im Jahr 2021 war der größte Teil, der durch KomProArBeit im Rahmen der 
Beschäftigungsförderung unterstützten Menschen bei Maßnahmenbeginn zwischen 50 und 
59 Jahre alt. 49 % der Geförderten gehörten dieser Personengruppe an, die durch das 
höhere Alter einen schweren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Weitere 25 % waren über 60 
Jahre alt und damit kurz vor der Rente. Im Jahr 2022 verhält sich die Altersverteilung 
ähnlich. 42 % der geförderten Personen lagen zwischen 50 und 59 Jahren. 33 % waren über 
60 Jahre alt und erhielten damit perspektivisch einen Übergang in Rente. 
Die nachfolgenden grafischen Abbildungen veranschaulichen die Altersverteilung der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2021 und 2022.

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Abbildung 1: Altersverteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2021 
 
 
Abbildung 2: Altersverteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2022 
Von den 71 geförderten Personen 2021 waren 28 % Frauen und 72 % Männer. Die 
Geschlechterverteilung kommt dadurch zustande, dass vorwiegend Berufe im gewerblich-
technischen Bereich angeboten werden. Auch im Jahr 2022 wurden mit 71 % mehr Männer 
gefördert als Frauen. 
Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, dass 21 % der geförderten Personen 2021 in Vollzeit 
gearbeitet haben. Weitere 54 % arbeiteten in einem Beschäftigungsmodell von mehr als 75 
% Wochenarbeitszeit und kamen damit einer Vollzeitstelle nahe. Die Beschäftigungsmodelle 
sind in Abhängigkeit mit den persönlichen sowie gesundheitlichen Umständen zu betrachten, 
weshalb 23 % der Personen mit weniger Wochenstunden beschäftigt sind. Allerdings wird

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ihnen durch KomProArBeit so die Möglichkeit gegeben, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu 
verbessen und soziale Teilhabe zu erlangen. 
 
Abbildung 3: Beschäftigungsmodell 2021 
 
Abbildung 4: Beschäftigungsmodell 2022 
Bezüglich der Arbeitszeitverteilung im Jahr 2022 sind im Vergleich zu 2021 keine großen 
Unterschiede festzustellen.  
 
2.2 Förderprogrammmanagement  
Im Rahmen des Förderprogrammmanagements wird die Integration langzeitarbeitsloser 
Kölner*innen in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von Förderprogrammen der EU, des Bundes und

Seite 12 
 
des Landes NRW sowie durch den Einsatz von kommunalen Eigenmitteln stetig verbessert 
und ausgebaut. Bisher wurden keine Drittmittel akquiriert. 
 
2.3 Coaching und Beratung  
Mit der individuellen Beschäftigungsförderung soll ein obligatorisches berufsbegleitendes 
Coaching stattfinden. Der Fokus des beschäftigungsbegleitenden Coachings liegt auf der 
Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und der Steigerung des 
Leistungsvermögens. Die Inhalte des Coachings sind nicht abschließend definiert, vielmehr 
sind sie davon abhängig, in welchen Bereichen der/die Langzeitarbeitslose Unterstützung 
benötigt. So kann das Coaching die Förderung der persönlichen, methodischen und sozialen 
Kompetenzen thematisieren oder aber die Förderung von Schlüsselkompetenzen, die für 
den Arbeitsmarkt relevant sind. Des Weiteren ist eine Vermittlung von 
Qualifizierungsmaßnahmen denkbar oder aber auch Unterstützung bei Behördengängen 
oder im Rahmen persönlicher Themen. Ebenso kann der Coach bei auftretenden Problemen 
mit Kollegen und/oder Vorgesetzten intervenieren und helfen Probleme am Arbeitsplatz zu 
lösen. Mit diesen Maßnahmen sollen persönliche Defizite und Problemlagen frühzeitig 
erkannt um dagegen ansteuern zu können.  
In den Jahren des Berichtzeitraums erfolgte kein primäres Coaching durch KomProArBeit. 
Die Menschen, die aufgrund des Teilhabechancengesetzes gefördert wurden, erhielten das 
Coaching obligatorisch über das Jobcenter. Die übrigen sechs geförderten Personen waren 
so gut bei ihren jeweiligen Arbeitgebern angebunden, dass kein zusätzliches Coaching 
erforderlich war. 
Im Jahr 2021 sind die ersten beiden Arbeitgeberberatungen im Rahmen der Projektförderung 
durchgeführt worden, weshalb auch die Anzahl an geförderten Menschen höher ist als in 
2022.  
Zudem startete im Jahr 2021 ein Wohn- und Arbeitsprojekt für wohnungslose Männer und 
Frauen, das dem betroffenen Personenkreis Unterstützung bei der Alltagsbewältigung bietet. 
Die notwendige sozialarbeiterische Betreuung der Gruppe erfolgt durch den 
Beschäftigungsträger. Die ausgeführten Hilfsangebote umfassen Leistungen, wie Beratung 
und Begleitung bei der Herstellung der Geschäftsfähigkeit (Kontoeröffnung, Schuldentilgung 
sowie den Zugang in das Hilfesystem), Unterstützung bei der behördlichen Anmeldung, bei 
Ämtern und Behörden sowie der Postbearbeitung. Auch die Heranführung an Qualifizierung- 
und Beschäftigungsmaßnahmen sowie Hilfestellung bei der gesundheitlichen Versorgung

Seite 13 
 
spielen eine zentrale Rolle. Im Jahr 2021 profitierten 10 und im Jahr 2022 15 Personen von 
diesem Angebot.  
 
2.4 Qualifizierung 
Die berufliche Qualifizierung soll die geförderten Menschen befähigen dauerhaft in den 
ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. Die Qualifizierungen können sowohl einen 
beruflichen Kontext haben oder aber im Bereich der persönlichen Grundkompetenzen 
stattfinden. Durch KomProArBeit können niederschwellige und individuelle berufliche 
Qualifizierungen gefördert werden, soweit sie nicht durch andere Leistungsträger*innen 
abgedeckt werden. Auch die Aufstockung der durch andere Leistungsträger erbrachten 
Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen ist möglich sowie die Förderung von 
Maßnahmen, die die individuellen Grundkompetenzen fördern und stabilisieren. Die 
Aneignung von Fachkompetenzen steht hierbei im Mittelpunkt, um den beruflichen 
Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden zu können und somit langfristig eine 
bessere berufliche Perspektive zu haben. Sieben Menschen sollten im Rahmen der 
arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung im Jahr 2021 gefördert werden, jedoch konnte eine 
Förderung in diesem Bereich aufgrund der pandemischen Umstände in nur zwei Fällen 
stattfinden. 
Im Jahr 2022 konnten zwei Projekte in diesem Förderschwerpunkt realisiert werden. Zum 
einen konnte die Durchführung einer Potentialanalyse der §16 i – Beschäftigten der Stadt 
Köln gefördert werden. Der Anspruch der Stadt Köln ist es, diesen neuen Beschäftigten eine 
individuell ausgerichtete und zielgruppenorientierte Qualifizierung und Unterstützung 
zukommen zu lassen. Sie greift dazu die Förderungsmöglichkeiten nach § 16i SGB II auf und 
ergänzt sie über weitergehende Förderungsansätze durch KomProArBeit. Das vorliegende 
Angebot nutzt entsprechend die Möglichkeiten des § 16i SGB II für eine 
beschäftigungsbegleitende Qualifizierung und verbindet sie mit einer begleitenden 
Potenzialanalyse zur vertieften Identifizierung des Leistungsspektrums und der 
Handlungsbedarfe der neuen Beschäftigten. Beide Bestandteile sind sowohl inhaltlich als 
auch in ihrer zeitlichen Folge miteinander verzahnt und gewährleisten damit eine möglichst 
individuelle, passgenaue und effektive Ausrichtung der Angebote.  
Zum anderen startete die arbeitsorientierte Grundbildung als Projektmodell, welches sich mit 
der Frage befasst, was Menschen mindestens wissen und können sollten, um erfolgreich an 
der Arbeitswelt teilzuhaben und wie dieses Vorhaben umgesetzt werden kann. Die 
Zielgruppe dieser Projekte sind dementsprechend Menschen mit geringen

Seite 14 
 
Grundkompetenzen, die aufgrund dessen Schwierigkeiten im Rahmen der 
Arbeitsmarktintegration aufweisen. 
 
Insgesamt konnten 20 Personen in diesem Schwerpunkt durch KomProArBeit gefördert 
werden.  
 
2.5 Gesundheitsförderung 
In diesem Schwerpunkt geht es um individuelle Gesundheitsförderung, mit dem Ziel, die 
Gesundheit des Einzelnen wiederherzustellen, zu stabilisieren oder zu verbessern. 
Hintergrund ist, dass sich Krankheiten und Arbeitslosigkeit bewiesenermaßen gegenseitig 
bedingen. Eine lange Dauer der Arbeitslosigkeit kann sich nachteilig auf die physische und 
psychische Gesundheit auswirken. Zum einen fehlt es an den finanziellen Mitteln, um sich im 
Alltag gesund zu ernähren oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, zum anderen 
fehlt es an der Motivation und/oder dem Wissen, die gesundheitliche Situation zu 
verbessern. Aus diesem Grund werden Langzeitarbeitslose vor oder nach der Aufnahme 
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vor teilweise vermeintlich 
unüberwindbare Hürden gestellt. Es gilt zunächst zu erlernen, wie man sich wieder in den 
Arbeitsalltag einfinden kann ohne sich gesundheitlich zu überfordern bzw. erneut in bisherige 
Muster zu verfallen. Die Inhalte dieses Schwerpunktes erstrecken sich von der Hinführung zu 
gesundheitsfördernden Aktivitäten oder Verhaltensweisen, der Beratung zum Thema 
Gesundheit der Durchführung von gesundheitsfördernden Maßnahmen hin zu begleitenden 
Gesundheitscoachings. 
Im Jahr 2021 startete die Maßnahme „Go Fit“ der Caritas. Dieses Projekt richtet sich an 
Langzeitarbeitslose, die im ArbeitslosenBürgerCentrum (ABC) Höhenhaus vom 
Caritasverband Köln begleitet und beraten werden. Insbesondere in diesen Bereichen wird 
immer wieder deutlich, dass Gesundheit ein großes Thema in der Lebenswelt der 
Adressat*innen darstellt und im Rahmen der vorhandenen Maßnahmen und Projekte nicht 
ausreichend bearbeitet werden kann. An dieser Stelle knüpft „GoFit“ an und stellt der 
Zielgruppe gesundheitsfördernde Angebote bereit. In 2021 fanden 61 Beratungen statt. 
Die Teilnehmenden sollten ein Bewusstsein für eine gesunde und zufriedene Lebensweise 
entwickeln, sodass sie ihr Ziel der Beschäftigungsaufnahme beziehungsweise den Erhalt 
Beschäftigungsfähigkeit bestmöglich erreichen können. Das Projekt setzt Impulse und gibt 
einfache Handlungsstrategien vor, motiviert und aktiviert die Teilnehmenden zur 
eigenständigen Umsetzung und Integration der Inhalte in ihren Alltag. Im Rahmen der 
Beratung und Begleitung im Jahr 2021 wurden die Bedarfe der Zielgruppe systematisch

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analysiert und dokumentiert. Aus diesen gewonnenen Erkenntnissen wurde das Projekt in 
2022 weiterentwickelt, so dass nun auch Workshops, Schulungen und Freizeitangebote zur 
Gesundheitsförderung in das Angebot mitaufgenommen wurden. Insgesamt konnten im 
Kalenderjahr 2022 95 Menschen an „GoFit“ teilnehmen und hierdurch Beratungen und 
Begleitungen zum Thema Gesundheit erhalten. Hiervon haben ferner 28 Menschen an 
Workshops zum Thema Gesundheit teilgenommen. Allerdings konnte das Angebot aufgrund 
von Personalmangel nicht so ausgebaut werden, wie es ursprünglich angedacht war. 
Darüber hinaus wurden in 2022 die Projekte „Basis für Gesundheit“, „Body Flow“ und „Plan 
27“ im Schwerpunkt Gesundheitsförderung durch Mittel von KomProArBeit ganz oder anteilig 
gefördert. Allerdings musste das Projekt „Body Flow“ aufgrund von Personalmangel vorzeitig 
beendet werden.  
2.6 Berufliche Orientierung 
Ein häufiger Grund für Langzeitarbeitslosigkeit liegt in der fehlenden beruflichen 
Orientierung. Dies ist auch deshalb gravierend, weil es neben dem Langzeitarbeitslosen 
auch die Familienangehörige betrifft. Daher ermöglicht dieser Schwerpunkt die Förderung 
von Maßnahmen der beruflichen Orientierung, sowohl als Einzel- als auch als 
Projektförderung. Dabei handelt es sich um Maßnahmen in Ergänzung zu bereits 
bestehenden Angeboten, anderweitig nicht finanzierbare niederschwellige 
Qualifizierungsmodule bei Anlerntätigkeiten oder Ermöglichung von berufsorientierender 
und/oder qualifizierender Arbeitserfahrungen in Ergänzung zum Instrument 
Arbeitsangelegenheiten im SGB II, SGB XII oder AsylbLG sowie Förderungen 
ehrenamtlicher Tätigkeiten.  
Im Jahr 2021 konnten zwei Personen im Rahmen der beruflichen Orientierung ein Praktikum 
bei der Jugendhilfe Köln e.V. und IN VIA e.V. absolvieren. Diese Praktika dienten zur 
Vorbereitung einer daran anschließenden regulären Ausbildung zur Kauffrau für 
Büromanagement beziehungsweise zur Hauswirtschafterin. 
Ein weiteres Projekt, die Sportassistentenausbildung des DJKDV, bei dem es sich um die 
Fortführung des in 2019 erfolgreichen gleichnamigen Projekts handelt, konnte 2021 wie auch 
2020 Corona-bedingt nur zum Teil umgesetzt werden. In diesem Projekt gilt es, die eigenen 
Kompetenzen, Stärken, Fähigkeiten und Werte mittels des Talentkompasses NRW zu 
erkennen und zu festigen. Der Sport bietet zudem ein niederschwelliges Instrument, welches 
zum einen geeignet ist, die Zielgruppe der jungen Erwachsenen zu erreichen, 
Verweigerungshaltungen aufzubrechen, Verantwortungsgefühl zu stärken und Teamgeist zu

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fördern. Zum anderen unterstützt die Einbeziehung zur aktiven Mitgestaltung die Förderung 
der sozialen Kompetenzen. Es bestand ein Interesse seitens KomProArBeit, dieses 
Vorhaben weiterhin zu fördern, insbesondere, da die Erlangung eines Zertifikates bei 
erfolgreicher Teilnahme erreicht werden kann. Infolgedessen wurde dieses Projekt auch im 
Jahr 2022 weiterfinanziert. Im Jahr 2022 konnten fünf Durchläufe realisiert werden, bei 
denen insgesamt 77 Personen teilgenommen haben. 
Neben der Sportassistent*innen-Ausbildung förderte KomProArBeit eine Erweiterung des 
bisherigen Projekts mit dem Ziel, die Personengruppe zu begleiten, um eine möglichst große 
Zahl in Ausbildung oder alternativ in Arbeit zu vermitteln. Hier sollten über den Sport einmal 
pro Woche erworbene Softskills aus der Sportassistent*innen Ausbildung, aber auch 
Fortschritte in der eigenen Entwicklung, hin zu mehr Verantwortungsübernahme stabilisiert 
und gefördert werden. Dies geschah durch eine*n Sozialarbeiter*in, der/die den roten Faden 
nach den Einzelcoachings der Sportassistent*innen Ausbildung weiter in den Händen behält 
und als verlässlicher Begleiter für Teilnehmer*innen in Fragen der Berufsorientierung, 
Weiterqualifizierung und als „Door Opener“ in Institutionen fungiert.  
 
2.7 Schwerpunktübergreifende Projektförderung  
KomProArBeit hat sich als Ziel gesetzt, in Zukunft weniger Einzelmaßnahmen zu fördern, 
dafür aber verstärkt schwerpunktübergreifende Projekte, da auf diesem Wege eine größere 
Zahl an Kölner*innen durch die Förderungen von KomProArBeit profitieren können. Im Jahr 
2021 wurden insgesamt sechs Projekte gefördert, die Thematiken der unterschiedlichen 
Schwerpunktbereiche aufgreifen. Drei der übergreifenden Projekte  wurden im Jahr 2020 
begonnen und auch im Jahr 2021 weitergeführt. Zwei weitere starteten im Jahr 2021. 
Aufgrund von Corona verzögerte sich generell die Umsetzung/ Fortführung einiger Projekte.  
Beispielhaft werden im Folgenden drei Projekte näher beschrieben.  
2.7.1 Kölner Geschichtenhaus 
Ein in Köln in dieser Art noch nie dagewesenes Projekt ist das Kölner Geschichtenhaus. 
Dabei soll den Besucher*innen mit theatralischen Mitteln die Geschichte der Stadt Köln 
näher gebracht werden. Das Projekt wurde als arbeitsmarktpolitische Maßnahme entwickelt, 
in dem Langzeitarbeitslose die Möglichkeit erhalten, in einem laufenden Kulturbetrieb eine 
große Bandbreite an arbeitsmarktrelevanten Kenntnissen zu erlangen und sich so für den 
ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Das Projekt vereint zwei wesentliche gesellschaftliche 
Aufgaben in sich. Das niederschwellige kulturelle Angebot sowie die Arbeitsmarktintegration.

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Es bietet vielfältige Erfahrungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten in verschiedenen 
Bereichen, sodass Teilnehmende eigene Fähigkeiten entdecken und ausbauen, aber auch 
die individuellen sozialen Kompetenzen stärken können. Durch die Möglichkeit, sich in neuen 
Kontexten im Rahmen eines Arbeitsalltags zu erleben, verstärkt durch das positive Feedback 
der Besucher*innen, dient das Projekt zur Motivierung, Aktivierung und zur Vermittlung von 
persönlichen Erfolgserlebnissen, die für eine erfolgreiche Integration wegweisend sind. 
Durch KomProArBeit wurde die Projektentwicklung finanziert. Aufgrund der Pandemie und 
anderen Hindernissen verzögerte sich der Projektstart, konnte dann zu Ende 2022 endlich 
erfolgen.  
2.7.2 Rahab+ 
Ein weiteres Projekt, das 2020 startete und in den Jahren 2021 und 2022 fortgeführt wurde, 
ist „Rahab+“, Dieses bietet Sexarbeiter*innen einen Ausweg aus der Prostitution, berät und 
zeigt diesen Frauen alternative Wege in eine Beschäftigung. Die Wichtigkeit der Förderung 
eines solchen Projektes ergibt sich daraus, dass die Arbeit in der Prostitution verheerende 
psychische, physische und soziale Folgen nach sich ziehen kann und ein Ausstieg oft nicht 
aus eigener Kraft möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des Projektes auf die 
Beratung, Begleitung und Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen zurückgegriffen.  
Im Jahr 2021 und 2022 haben jeweils 23 Frauen an diesem Projekt teilgenommen und 
konnten dadurch neue Motivation finden, aus der Prostitution auszusteigen. Aufgrund der 
Corona-Pandemie wurde das Angebot nicht in dem erhofften Maße angenommen. Dennoch 
konnten insgesamt 4 Frauen in sozialversicherungspflichtige und acht Frauen in geringfügige 
Beschäftigung vermittelt werden.  
2.7.3 Randzeitenbetreuung 
Vermehrt wurde durch Träger mitgeteilt, dass insbesondere alleinerziehende Frauen an der 
Aufnahme einer Ausbildung oder Qualifizierung gehindert wurden, da keine ausreichende 
Kinderbetreuung in den Randzeiten gegeben war. Vielmehr ist es so, dass diese Personen 
häufig gar nicht mehr in Erwägung ziehen eine Ausbildung anzustreben, da sie das Thema 
Kinderbetreuung in den Randzeiten nicht gelöst bekommen. 
Nachdem im ersten Halbjahr 2021 über die Maßnahme Work First eine alleinerziehende 
geflüchtete Frau bei der Randzeitenbetreuung durch KomProArBeit unterstützt wurde, so 
dass sie ihre Ausbildung als Altenpflegehelferin beginnen konnte, wurde gemeinsam mit dem 
Träger zum Ende des Jahres hin ein Projekt initiiert, um mehr Menschen bei der

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Randzeitenbetreuung zu unterstützen. Dieses Projekt wurde in 2022 in kleinem Rahmen 
initiiert. 
 
3. Digitales Fördermittelmanagement  
Zu diesem Bereich ist unter anderem die Optimierung der koordinierten Antragssteuerung zu 
zählen. Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und um die Antragsstellung sowie die 
darauffolgende Abwicklung der Förderungen und die interne Sachbearbeitung effizienter zu 
gestalten, wurde im Jahr 2020 auf ein digitales Fördermittelmanagement umgestellt. Dies 
ermöglicht es, das Antragsverfahren sowie die Sachbearbeitung unkompliziert, digital und 
fortschrittlich zu vollziehen, da alle Arbeitsschritte in einem System gebündelt werden. Der 
Vorteil ist, dass alle relevanten Unterlagen digital hochgeladen werden, eine Online-
Kommunikation erfolgen kann und der Antragsstellende zu jeder Zeit den Status seines 
Antrages einzusehen vermag. Insbesondere kann jeder Mitarbeitende im Rahmen des 
Mobilen Arbeitens auf die Anträge und Unterlagen zugreifen. Im Jahr 2021 erfolgten bereits 
24 Anträge mittels der Online-Antragstellung und im Jahr 2022 erfolgte die Antragsstellung 
bereits ausschließlich digital. 
 
4. Ausblick 
Auch in den kommenden Jahren wird KomProArBeit auf Entwicklungen auf dem 
Arbeitsmarkt in Köln reagieren und sich zu einem Fördersystem der ganzheitlichen 
rechtskreisübergreifenden Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiterentwickeln, um 
mehr Menschen mit einem passgenauen Angebot erreichen zu können.  
Wie bereits erwähnt, wird sich der Schwerpunkt von KomProArBeit weiter in Richtung 
Projektförderung entwickeln, damit mehr Kölner*innen von einer Förderung profitieren 
können. Hier sind im Besonderen die Gesundheitsförderung, die Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf sowie die berufliche Orientierung zu nennen. Die Schwerpunktübergreifende 
Projektförderung wird immer mehr Gewicht bekommen, wohingegen der Schwerpunkt der 
Beschäftigungsförderung aufgrund der Einführung des Teilhabechancengesetzes im Jahr 
2019 perspektivisch eine geringe Rolle einnehmen wird. 
Aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen soll die zukünftige Ausrichtung von 
KomProArBeit in der Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes liegen, wobei sich inklusiv 
nicht ausschließlich auf Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung

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bezieht. In diesem Kontext sollen für Betroffene als hochschwellig identifizierte 
Zugangshindernisse zum Arbeitsmarkt abgebaut sowie lückenfüllende innovative Angebote 
in Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Arbeitsmarktinstrumente unterstützt werden. 
Hierdurch kann ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräfte- und 
Arbeitskräftemangels geleistet werden.  
 
Die Zusammenarbeit von Beschäftigungsträgern mit Unternehmen des ersten 
Arbeitsmarktes soll weiterhin unterstützt werden, damit eine Eingliederung bei den Trägern 
von gefördert Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt besser gelingen kann. 
 
Bisher bildeten die Zielgruppe von KomProArBeit alle langzeitarbeitslosen Kölner*innen 
und/oder Menschen im Langzeitleistungsbezug von Sozialleistungen in Köln sowie ihre 
Familien. Diese Definition soll dahingehend erweitert werden, dass vielmehr 
arbeitsmarktferne Menschen Unterstützung finden können bzw. Personen, die erschwerte 
Bedingungen haben und daher von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Hierfür muss nicht 
zwangsläufig per Definition Langzeitarbeitslosigkeit vorliegen, vielmehr müssen die 
strukturellen oder in der Person liegenden Hemmnisse derart komplex sein, dass sie eine 
dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt erschweren. Hierzu zählen beispielsweise 
Menschen, die erwerbslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind aufgrund von körperlichen 
und/oder psychischen Beeinträchtigungen, Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, die 
bisher aufgrund ihres Status nicht von einer arbeitsmarktpolitischen Förderung profitieren 
konnten sowie Neuzugewanderte mit erschwerten Bedingungen und ohne Anspruch auf 
Förderung durch gesetzliche Arbeitsmarktförderungsinstrumente. 
 
Dabei handelt es sich zum Teil um einen präventiven Ansatz, um Langzeitarbeitslosigkeit 
vorzubeugen. Dies soll in Ergänzung zu dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht erfolgen.

Mitteilung Ausschuss

8886 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 07.07.2023 
 2102/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
Wirtschaftsausschuss 17.08.2023 
 
Sachbericht 2021/2022 zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und 
Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) 
Die Verwaltung legt in der Anlage einen umfänglichen Sachbericht zum Kommunalen Pro-
gramm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) für den Berichtszeitraum 2021 
und 2022 vor.  
 
Der Bericht knüpft an die bereits vorliegenden Berichte für die Jahre 2018 (3458/2018), 2019 
(3613/2020) und 2020 (3720/2021) an. Er fasst die Jahre 2021 und 2022 zusammen, da in 
diesem Zeitraum Wirtschaft und Arbeitsmarkt auch in Köln stark von den Auswirkungen der 
Corona-Pandemie geprägt waren. Zudem konnte so die durch die Einführung des Teilha-
bechancengesetzes zum 01.01.2019 ausgelöste Entwicklung jahresübergreifend dargestellt 
werden. Durch die Möglichkeit der Förderung von versicherungspflichtigen Beschäftigungsver-
hältnissen durch das gesetzliche Regelinstrument des § 16 i SGB II verringerte sich der Be-
darf für diese Art der Beschäftigungsförderung über KomProArBeit. Über das kommunale Pro-
gramm konnten deshalb vermehrt Projektförderungen unterstützt werden. Hierdurch konnten 
insgesamt mehr Menschen von den Förderungen durch KomProArBeit profitieren. Zu berück-
sichtigen war allerdings wie im Jahr 2020, dass aufgrund der pandemischen Lage einige ge-
förderte Projekte bzw. Maßnahmen nicht wie ursprünglich geplant begonnen oder im geplan-
ten Umfang durch- beziehungsweise weitergeführt werden konnten. 
 
1. Sachbericht KomProArBeit für die Jahre 2021 und 2022 
 
Das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit KomProArBeit ergänzt die 
bestehenden Fördermöglichkeiten, um somit eine rechtskreisübergreifende Unterstützung der 
Langzeitarbeitslosen zu gewährleisten. KomProArBeit verfolgt als übergeordnetes Ziel die so-
ziale Teilhabe von langzeitarbeitslosen Kölner*innen, insbesondere durch dauerhafte sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigung.  
 
Verstärkt wurden ganzheitliche übergreifende Projekte gefördert, von denen langzeitarbeits-
lose Kölner*innen mit verschiedenen Hintergründen und in unterschiedlichen Lebenslagen 
profitieren konnten. Oft mangelt es an ausreichenden Qualifikationen, sowohl in den Fach- als 
auch in den Sozialkompetenzen, um erfolgreich und langfristig in den Arbeitsmarkt integriert 
zu werden. 
 
Die berufliche Orientierungslosigkeit und das fehlende Selbstwertgefühl dieser Personen-
gruppe sind durch Rückschläge und eine fehlende Alltagsstruktur geprägt und bedürfen daher 
eines gezielten Vorgehens, welches diese Probleme in ihrem Kern behandelt. Von besonderer

2 
 
Bedeutung ist es, die gesundheitlichen Schwierigkeiten, die oft mit der Langzeitarbeitslosigkeit 
einhergehen, mittels geeigneter Maßnahmen in den Fokus zu nehmen und entsprechende 
Handlungsstrategien zu entwickeln. Des Weiteren haben Projekte im Bereich Vereinbarkeit 
von Familie und Beruf sowie der beruflichen Orientierung eine zentrale Rolle eingenommen. 
 
Insgesamt wurden im Jahr 2021 über KomProArBeit 379 Menschen in den verschiedenen 
Schwerpunktbereichen gefördert. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 464 Menschen gefördert 
werden. 
 
Im Jahr 2021 wurden 71 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefördert. Damit hat 
dieser Schwerpunkt im Jahr 2021 noch immer den Großteil der finanziellen Mittel von Kom-
ProArBeit beansprucht. Im Jahr 2022 hingegen wurden nur noch insgesamt 24 Personen ge-
fördert, wodurch die abnehmende Relevanz dieses Schwerpunktes verdeutlicht wird.  
 
Eine aufstockende Finanzierung des Regelinstrumentes §16 i SGB II findet nur noch bei Über-
gängen aus dem im Dezember 2018 ausgelaufenen Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ 
statt. Das Bundesprogramm zielte auf die Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeits-
marktfernen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II ab, die aufgrund gesundheitlicher Ein-
schränkungen besonderer Förderung bedurften. Dieser Personenkreis war nach Auslaufen 
des Bundesprogramms noch nicht im Stande, sich in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integ-
rieren. Um zu vermeiden, dass diese Menschen erneut Leistungen beziehen und ihnen weiter-
hin soziale Teilhabe zu ermöglichen, wurde der Differenzbetrag zur Förderung des Jobcenters 
über KomProArBeit finanziert. Da im Rahmen von §16 i SGB II die Zeiten der Teilnahme am 
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ angerechnet werden, laufen die Förderungen nach und 
nach aus. 2021 erfolgten deshalb noch insgesamt 65 Förderungen im Rahmen des Teilha-
bechancengesetzes nach § 16 i SGB II, im Jahr 2022 hatten nur noch 17 Förderungen einen 
Bezug zu §16 i SGB II.  
 
 
2. Coaching und Beratung, Qualifizierung, Gesundheitsförderung und Berufliche 
Orientierung 
 
Im Bereich der Maßnahme- und Projektförderungen ergibt sich folgendes Bild: 
 
Förderart Anzahl der geför-
derten Personen 
2021 
Anzahl der geför-
derten Personen 
2022 
Coaching 128 15 
Individuelle Qualifizierung 2 20 
Gesundheitsförderung 61 274 
Individuelle berufliche Orientierung 47 77 
Schwerpunktübergreifende Projektför-
derung 
70 54 
 
Die Einzelheiten sind dem Bericht zu entnehmen. Insgesamt ist mit Ausnahme des Coachings 
eine erhebliche Steigerung im Jahr 2022 gegenüber 2021 festzustellen. Diese Ausnahme er-
klärt sich damit, dass in den Jahren des Berichtzeitraums kein primäres Coaching durch Kom-
ProArBeit erfolgte. Im Jahr 2021 wurden die ersten beiden Arbeitgeber*innenberatungen im 
Rahmen der Projektförderung durchgeführt, weshalb die Anzahl an geförderten Menschen hö-
her ist als in 2022. 
 
3. Schwerpunktübergreifende Projektförderung

3 
 
 
KomProArBeit hat sich als Ziel gesetzt, in Zukunft weniger Einzelmaßnahmen zu fördern, da-
für aber verstärkt schwerpunktübergreifende Projekte, da auf diesem Wege eine größere Zahl 
an Kölner*innen von den Förderungen durch KomProArBeit profitieren können. Im Jahr 2021 
wurden insgesamt sechs Projekte gefördert, die Thematiken der unterschiedlichen Schwer-
punktbereiche aufgreifen. Drei der übergreifenden Projekte wurden im Jahr 2020 begonnen 
und auch im Jahr 2021 weitergeführt. Zwei weitere starteten im Jahr 2021. Aufgrund von 
Corona verzögerte sich generell die Umsetzung/ Fortführung einiger Projekte. 
 
Im Bericht finden sich Detaildarstellungen von drei beispielhaft ausgewählten Projekten (Köl-
ner Geschichtenhaus, Rahab+ und Randzeitenbetreuung). 
 
4. Digitales Fördermittelmanagement 
 
Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und um die Antragsstellung sowie die darauf-
folgende Abwicklung der Förderungen und die interne Sachbearbeitung effizienter zu gestal-
ten, wurde bereits im Jahr 2020 auf ein digitales Fördermittelmanagement umgestellt. Im Jahr 
2021 erfolgten bereits 24 Anträge mittels der Online-Antragstellung und im Jahr 2022 erfolgte 
die Antragsstellung ausschließlich digital. 
 
5. Ausblick 
 
Perspektivisch ist KomProArBeit inhaltlich weiterzuentwickeln und auf die aktuellen Gegeben-
heiten des Arbeitsmarktes sowie auf die vorhandene Angebotsstruktur anzupassen. Die zu-
künftige Ausrichtung von KomProArBeit wird in der Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes 
liegen, wobei sich inklusiv nicht ausschließlich auf Menschen mit körperlichen und/oder geisti-
gen Beeinträchtigungen bezieht. 
 
In diesem Kontext sollen für Betroffene als hochschwellig identifizierte Zugangshindernisse 
zum Arbeitsmarkt abgebaut sowie lückenfüllende innovative Angebote in Ergänzung der be-
stehenden gesetzlichen Arbeitsmarktinstrumente unterstützt werden. Hierdurch kann ein we-
sentlicher Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels geleistet wer-
den.  
 
Die Zusammenarbeit von Beschäftigungsträgern mit Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes 
soll weiterhin unterstützt werden, damit eine Eingliederung bei den Trägern von gefördert Be-
schäftigten in den ersten Arbeitsmarkt besser gelingen kann. 
 
Bisher bildeten die Zielgruppe von KomProArBeit alle langzeitarbeitslosen Kölner*innen 
und/oder Menschen im Langzeitleistungsbezug von Sozialleistungen in Köln sowie ihre Fami-
lien. Diese Zielgruppe soll erweitert werden. Arbeitsmarktferne Menschen können zukünftig 
ebenso Unterstützung finden wie Personen mit erschwerten Bedingungen beim Zugang zum 
Arbeitsmarkt, die daher von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Hierzu zählen beispielsweise Men-
schen, die aufgrund von körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen erwerbslos 
oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind sowie Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive, die bis-
her aufgrund ihres Status nicht von einer arbeitsmarktpolitischen Förderung profitieren konn-
ten.  
 
KomProArBeit wird somit in einem hohen Maße einen präventiven Ansatz verfolgen, um Lang-
zeitarbeitslosigkeit vorzubeugen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

17.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.08.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2102/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.07.2023
Erstellt
28.06.2023 18:36