2102/2023
Sachbericht 2021/2022 zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit)
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Anlage 1 Sachbericht KomProArBeit 2021 und 2022
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Sachbericht 2021/2022 KomProArBeit „Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit“ Seite 2 Inhalt Tabellen – und Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ .............. 4 1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ...................... 5 2. Überblick über die getätigten Förderungen durch KomProArBeit im Jahr 2021/2022 und deren Hintergründe ................................ ................................ .................... 6 2.1 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ................................ .............. 8 2.2 Förderprogrammmanagement ................................ ................................ ....................11 2.3 Coaching und Beratung ................................ ................................ .............................. 12 2.4 Qualifizierung ................................ ................................ ................................ ..............13 2.5 Gesundheitsförderung................................ ................................ ................................ .14 2.6 Berufliche Orientierung ................................ ................................ ............................... 15 2.7 Schwerpunktübergreifende Projektförderung ................................ .............................. 16 2.7.1 Kölner Geschichtenhaus ................................ ................................ .......................16 2.7.2 Rahab+................................ ................................ ................................ .................17 2.7.3 Randzeitenbetreuung ................................ ................................ ...........................17 3. Digitales Fördermittelmanagement ................................ ................................ ...............18 4. Ausblick ................................ ................................ ................................ ..........................18 Redaktion: Karl Jonas Göller, Jessika Augustin Kontakt: Amt für Soziales, Arbeit und Senioren – Arbeitsmarktförderung komproarbeit@stadt-koeln.de Stand: 02.05.2023 Seite 3 Seite 4 Tabellen – und Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: Förderarten und Anzahl geförderter Personen ................................ ...................... 7 Tabelle 2: Beschäftigungsförderung und deren Anzahl ................................ .......................... 8 Abbildung 1: Altersverteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2021 ...............10 Abbildung 2: Altersverteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2022 ...............10 Abbildung 3: Beschäftigungsmodell 2021 ................................ ................................ .............11 Abbildung 4: Beschäftigungsmodell 2022 ................................ ................................ .............11 Seite 5 1. Einleitung Langzeitarbeitslose finden oft nur schwer wieder zurück in den allgemeinen Arbeitsmarkt und bedürfen aufgrund dessen einer umfassenden Unterstützung seitens der Arbeitsmarktakteure. Das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit, im Folgenden KomProArBeit genannt, ergänzt die bestehenden Fördermöglichkeiten, um somit eine rechtskreisübergreifende Unterstützung der Langzeitarbeitslosen zu gewährleisten. Das übergeordnete Ziel von KomProArBeit ist es, langzeitarbeitslosen Kölner*innen durch entsprechende Förderungen soziale Teilhabe sowie eine berufliche Perspektive zu bieten und sie mittels einer dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Förderprogramm bietet einen ganzheitlichen Ansatz, um Langzeitarbeitslosigkeit effektiv bekämpfen zu können. Zudem greift es Schwerpunktthemen auf, die eng mit der Langzeitarbeitslosigkeit verknüpft sind. Aufgrund der häufig komplexen Problemlagen Langzeitarbeitsloser wird das Unterstützungsangebot unter Beachtung der Zieldimensionen in sechs Schwerpunkte gegliedert, die sämtliche Handlungsfelder abdecken und die individuellen Bedürfnisse dieser Zielgruppe in den Fokus rücken. Die Zieldimensionen von KomProArBeit sind: 1. Die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Arbeit, besonders in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, 2. Wiederherstellung, Verbesserung oder Stabilisierung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit, um dauerhaft sozialversicherungspflichtig tätig sein zu können und 3. die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Familien, um dauerhaft sozialversicherungspflichtig tätig zu sein. Um die beschriebenen Ziele vollumfänglich zu erreichen, wurden folgende sechs Schwerpunkte festgelegt, die einzeln oder miteinander kombiniert zum Tragen kommen können. 1. Förderung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten insbesondere in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, auch über öffentliche Vergaben und den Aufbau neuer, einfacher Arbeit in Betrieben am Standort Köln, Seite 6 2. Unterstützung der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von Förderprogrammen der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes in Kombination mit kommunalen Eigenmitteln, 3. Stabilisierung von Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen mit Hilfe von Coaching und Beratung, 4. Verbesserung der Einstiegsmöglichkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch individuelle arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen und Qualifizierungen im Bereich der Gesundheitsförderung, 5. Stabilisierung, Erhalt und Steigerung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie 6. Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, um langzeitarbeitslosen Menschen die Perspektive eines Bildungsabschlusses zu ermöglichen. 2. Überblick über die getätigten Förderungen durch KomProArBeit im Jahr 2021/2022 und deren Hintergründe In den Jahren 2021 und 2022 erfolgten zahlreiche Förderungen, von denen langzeitarbeitslose Kölner*innen mit verschiedenen Hintergründen und in unterschiedlichen Lebenslagen profitieren konnten. Es ist naheliegend, dass Langzeitarbeitslose mit Hindernissen konfrontiert werden, die über die Arbeitslosigkeit hinausgehen. Oft mangelt es an ausreichenden Qualifikationen, sowohl in den Fach- als auch in den Sozialkompetenzen, um erfolgreich und langfristig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Die berufliche Orientierungslosigkeit und das fehlende Selbstwertgefühl dieser Personengruppe sind durch Rückschläge und eine fehlende Alltagsstruktur geprägt und bedürfen daher eines gezielten Vorgehens, welches diese Probleme in ihrem Kern behandelt. Von besonderer Bedeutung ist es, die gesundheitlichen Schwierigkeiten, die oft mit der Langzeitarbeitslosigkeit einhergehen, mittels geeigneter Maßnahmen in den Fokus zu nehmen und entsprechende Handlungsstrategien zu entwickeln. Langzeitarbeitslose sollen im Hinblick auf den Arbeitsalltag dahingehend sensibilisiert werden, die eigene Gesundheit zu stabilisieren und zu fördern. Aus diesem Grund nimmt der Schwerpunkt Gesundheitsförderung einen immer größeren Stellenwert in KomProArBeit ein. Des Weiteren haben Projekte im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der beruflichen Orientierung eine zentrale Rolle eingenommen. Grundsätzlich wurde der Ausbau von Maßnahme- und Seite 7 Projektförderungen gestärkt, um den ganzheitlichen integrativen Ansatz weiterhin zu verfolgen und mehr Kölner*innen fördern zu können. Insgesamt wurden im Jahr 2021 über KomProArBeit 379 Menschen in den verschiedenen Schwerpunktbereichen gefördert. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 464 Menschen gefördert werden. Überwiegend handelte es sich um Menschen, die beispielsweise aufgrund des fortgeschrittenen Alters, aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, mangelnden Sprachkenntnissen oder anderen persönlichen Defiziten den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben nicht oder nur schwer erreichen würden. Aufgrund der Einführung des Teilhabechancengesetzes, welches ein gesetzliches Regelinstrument zur Förderung von versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen darstellt, hat sich die Notwendigkeit der Beschäftigungsförderung durch KomProArBeit verringert. Dahingehend wurden vermehrt Projektförderungen bewilligt, insbesondere da dadurch mehr Menschen von den Förderungen durch KomProArBeit profitieren konnten. Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der pandemischen Lage einige geförderte Projekte bzw. Maßnahmen nicht wie ursprünglich geplant begonnen oder im geplanten Umfang durch beziehungsweise weitergeführt werden konnten. Förderart Anzahl der geförderten Personen 2021 Anzahl der geförderten Personen 2022 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 71 24 Coaching 128 15 Individuelle Qualifizierung 2 20 Gesundheitsförderung 61 274 Individuelle berufliche Orientierung 47 77 Schwerpunktübergreifende Projektförderung 70 54 Insgesamt 379 464 Tabelle 1: Förderarten und Anzahl geförderter Personen Seite 8 2.1 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung In diesem Schwerpunkt werden niederschwellige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, insbesondere in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, gefördert. Grundsätzlich können alle privat- oder sozialwirtschaftlichen Unternehmen, gemeinnützige und wohlfahrtverbandliche Organisationen und Beschäftigungsträger sowie öffentlich- rechtliche Körperschaften und kommunale Beteiligungsgesellschaften et cetera. gefördert werden, die langzeitarbeitslosen Kölner*innen einen beruflichen (Wieder)-Einstieg ermöglichen. Auf diese Weise sollen Langzeitarbeitslose mit stetiger berufsbegleitender Betreuung den dauerhaften Weg zurück ins Berufsleben finden. Im Jahr 2021 wurden 71 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefördert. Damit hat dieser Schwerpunkt im Jahr 2021 noch immer den Großteil der finanziellen Mittel von KomProArBeit beansprucht. Im Jahr 2022 hingegen wurden nur noch insgesamt 24 Personen gefördert, wodurch die abnehmende Relevanz dieses Schwerpunktes verdeutlicht wird. Bei den geförderten Beschäftigungen handelt es sich überwiegend um Spitzenfinanzierungen durch KomProArBeit, also eine ergänzende Finanzierung zu bestehenden Drittmitteln. 2021 erfolgten insgesamt 65 Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nach § 16i SGB II, im Jahr 2022 hatten 17 Förderungen einen Bezug zu §16i SGB II. Eine aufstockende Finanzierung des Regelinstrumentes §16i SGB II findet bei Übergängen aus dem im Dezember 2018 ausgelaufenen Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ seitens KomProArBeit statt. Das Bundesprogramm zielte auf die Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II ab, die entweder mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebten und/oder auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen besonderer Förderung bedurften. Dieser Personenkreis war nach Beschäftigungsförderung Anzahl der Förderungen 2021 Anzahl der Förderungen 2022 Bei kommunalen verbundenen Unternehmen 37 12 Bei privaten Beschäftigungsträgern 34 12 Insgesamt 71 24 Tabelle 2: Beschäftigungsförderung und deren Anzahl Seite 9 Auslaufen des Bundesprogramms noch nicht im Stande, sich in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Um zu vermeiden, dass diese Menschen erneut Leistungen beziehen und ihnen weiterhin soziale Teilhabe zu ermöglichen, wurde der Differenzbetrag der Förderung des Jobcenters durch KomProArBeit finanziert. Da im Rahmen von §16i SGB II die Zeiten der Teilnahme am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ angerechnet werden, laufen die Förderungen nach und nach aus, weshalb im Jahr 2021 und insbesondere im Jahr 2022 weniger Förderungen erfolgten, als in den Jahren zuvor. Wie eingangs bereits erwähnt, hat der Schwerpunkt der Beschäftigungsförderung durch die Einführung des Teilhabechancengesetzes an Relevanz verloren. Im Jahr 2021 konnten 11 der geförderten Personen nach Beendigung der Maßnahme ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, neun Personen sind in Rente übergegangen und drei weitere sind verstorben. 2022 haben 4 Personen im Anschluss eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können. 2 Personen sind in Rente übergegangen. Im Jahr 2021 war der größte Teil, der durch KomProArBeit im Rahmen der Beschäftigungsförderung unterstützten Menschen bei Maßnahmenbeginn zwischen 50 und 59 Jahre alt. 49 % der Geförderten gehörten dieser Personengruppe an, die durch das höhere Alter einen schweren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Weitere 25 % waren über 60 Jahre alt und damit kurz vor der Rente. Im Jahr 2022 verhält sich die Altersverteilung ähnlich. 42 % der geförderten Personen lagen zwischen 50 und 59 Jahren. 33 % waren über 60 Jahre alt und erhielten damit perspektivisch einen Übergang in Rente. Die nachfolgenden grafischen Abbildungen veranschaulichen die Altersverteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2021 und 2022. Seite 10 Abbildung 1: Altersverteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2021 Abbildung 2: Altersverteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2022 Von den 71 geförderten Personen 2021 waren 28 % Frauen und 72 % Männer. Die Geschlechterverteilung kommt dadurch zustande, dass vorwiegend Berufe im gewerblich- technischen Bereich angeboten werden. Auch im Jahr 2022 wurden mit 71 % mehr Männer gefördert als Frauen. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, dass 21 % der geförderten Personen 2021 in Vollzeit gearbeitet haben. Weitere 54 % arbeiteten in einem Beschäftigungsmodell von mehr als 75 % Wochenarbeitszeit und kamen damit einer Vollzeitstelle nahe. Die Beschäftigungsmodelle sind in Abhängigkeit mit den persönlichen sowie gesundheitlichen Umständen zu betrachten, weshalb 23 % der Personen mit weniger Wochenstunden beschäftigt sind. Allerdings wird Seite 11 ihnen durch KomProArBeit so die Möglichkeit gegeben, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessen und soziale Teilhabe zu erlangen. Abbildung 3: Beschäftigungsmodell 2021 Abbildung 4: Beschäftigungsmodell 2022 Bezüglich der Arbeitszeitverteilung im Jahr 2022 sind im Vergleich zu 2021 keine großen Unterschiede festzustellen. 2.2 Förderprogrammmanagement Im Rahmen des Förderprogrammmanagements wird die Integration langzeitarbeitsloser Kölner*innen in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von Förderprogrammen der EU, des Bundes und Seite 12 des Landes NRW sowie durch den Einsatz von kommunalen Eigenmitteln stetig verbessert und ausgebaut. Bisher wurden keine Drittmittel akquiriert. 2.3 Coaching und Beratung Mit der individuellen Beschäftigungsförderung soll ein obligatorisches berufsbegleitendes Coaching stattfinden. Der Fokus des beschäftigungsbegleitenden Coachings liegt auf der Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und der Steigerung des Leistungsvermögens. Die Inhalte des Coachings sind nicht abschließend definiert, vielmehr sind sie davon abhängig, in welchen Bereichen der/die Langzeitarbeitslose Unterstützung benötigt. So kann das Coaching die Förderung der persönlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen thematisieren oder aber die Förderung von Schlüsselkompetenzen, die für den Arbeitsmarkt relevant sind. Des Weiteren ist eine Vermittlung von Qualifizierungsmaßnahmen denkbar oder aber auch Unterstützung bei Behördengängen oder im Rahmen persönlicher Themen. Ebenso kann der Coach bei auftretenden Problemen mit Kollegen und/oder Vorgesetzten intervenieren und helfen Probleme am Arbeitsplatz zu lösen. Mit diesen Maßnahmen sollen persönliche Defizite und Problemlagen frühzeitig erkannt um dagegen ansteuern zu können. In den Jahren des Berichtzeitraums erfolgte kein primäres Coaching durch KomProArBeit. Die Menschen, die aufgrund des Teilhabechancengesetzes gefördert wurden, erhielten das Coaching obligatorisch über das Jobcenter. Die übrigen sechs geförderten Personen waren so gut bei ihren jeweiligen Arbeitgebern angebunden, dass kein zusätzliches Coaching erforderlich war. Im Jahr 2021 sind die ersten beiden Arbeitgeberberatungen im Rahmen der Projektförderung durchgeführt worden, weshalb auch die Anzahl an geförderten Menschen höher ist als in 2022. Zudem startete im Jahr 2021 ein Wohn- und Arbeitsprojekt für wohnungslose Männer und Frauen, das dem betroffenen Personenkreis Unterstützung bei der Alltagsbewältigung bietet. Die notwendige sozialarbeiterische Betreuung der Gruppe erfolgt durch den Beschäftigungsträger. Die ausgeführten Hilfsangebote umfassen Leistungen, wie Beratung und Begleitung bei der Herstellung der Geschäftsfähigkeit (Kontoeröffnung, Schuldentilgung sowie den Zugang in das Hilfesystem), Unterstützung bei der behördlichen Anmeldung, bei Ämtern und Behörden sowie der Postbearbeitung. Auch die Heranführung an Qualifizierung- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie Hilfestellung bei der gesundheitlichen Versorgung Seite 13 spielen eine zentrale Rolle. Im Jahr 2021 profitierten 10 und im Jahr 2022 15 Personen von diesem Angebot. 2.4 Qualifizierung Die berufliche Qualifizierung soll die geförderten Menschen befähigen dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. Die Qualifizierungen können sowohl einen beruflichen Kontext haben oder aber im Bereich der persönlichen Grundkompetenzen stattfinden. Durch KomProArBeit können niederschwellige und individuelle berufliche Qualifizierungen gefördert werden, soweit sie nicht durch andere Leistungsträger*innen abgedeckt werden. Auch die Aufstockung der durch andere Leistungsträger erbrachten Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen ist möglich sowie die Förderung von Maßnahmen, die die individuellen Grundkompetenzen fördern und stabilisieren. Die Aneignung von Fachkompetenzen steht hierbei im Mittelpunkt, um den beruflichen Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden zu können und somit langfristig eine bessere berufliche Perspektive zu haben. Sieben Menschen sollten im Rahmen der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung im Jahr 2021 gefördert werden, jedoch konnte eine Förderung in diesem Bereich aufgrund der pandemischen Umstände in nur zwei Fällen stattfinden. Im Jahr 2022 konnten zwei Projekte in diesem Förderschwerpunkt realisiert werden. Zum einen konnte die Durchführung einer Potentialanalyse der §16 i – Beschäftigten der Stadt Köln gefördert werden. Der Anspruch der Stadt Köln ist es, diesen neuen Beschäftigten eine individuell ausgerichtete und zielgruppenorientierte Qualifizierung und Unterstützung zukommen zu lassen. Sie greift dazu die Förderungsmöglichkeiten nach § 16i SGB II auf und ergänzt sie über weitergehende Förderungsansätze durch KomProArBeit. Das vorliegende Angebot nutzt entsprechend die Möglichkeiten des § 16i SGB II für eine beschäftigungsbegleitende Qualifizierung und verbindet sie mit einer begleitenden Potenzialanalyse zur vertieften Identifizierung des Leistungsspektrums und der Handlungsbedarfe der neuen Beschäftigten. Beide Bestandteile sind sowohl inhaltlich als auch in ihrer zeitlichen Folge miteinander verzahnt und gewährleisten damit eine möglichst individuelle, passgenaue und effektive Ausrichtung der Angebote. Zum anderen startete die arbeitsorientierte Grundbildung als Projektmodell, welches sich mit der Frage befasst, was Menschen mindestens wissen und können sollten, um erfolgreich an der Arbeitswelt teilzuhaben und wie dieses Vorhaben umgesetzt werden kann. Die Zielgruppe dieser Projekte sind dementsprechend Menschen mit geringen Seite 14 Grundkompetenzen, die aufgrund dessen Schwierigkeiten im Rahmen der Arbeitsmarktintegration aufweisen. Insgesamt konnten 20 Personen in diesem Schwerpunkt durch KomProArBeit gefördert werden. 2.5 Gesundheitsförderung In diesem Schwerpunkt geht es um individuelle Gesundheitsförderung, mit dem Ziel, die Gesundheit des Einzelnen wiederherzustellen, zu stabilisieren oder zu verbessern. Hintergrund ist, dass sich Krankheiten und Arbeitslosigkeit bewiesenermaßen gegenseitig bedingen. Eine lange Dauer der Arbeitslosigkeit kann sich nachteilig auf die physische und psychische Gesundheit auswirken. Zum einen fehlt es an den finanziellen Mitteln, um sich im Alltag gesund zu ernähren oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, zum anderen fehlt es an der Motivation und/oder dem Wissen, die gesundheitliche Situation zu verbessern. Aus diesem Grund werden Langzeitarbeitslose vor oder nach der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vor teilweise vermeintlich unüberwindbare Hürden gestellt. Es gilt zunächst zu erlernen, wie man sich wieder in den Arbeitsalltag einfinden kann ohne sich gesundheitlich zu überfordern bzw. erneut in bisherige Muster zu verfallen. Die Inhalte dieses Schwerpunktes erstrecken sich von der Hinführung zu gesundheitsfördernden Aktivitäten oder Verhaltensweisen, der Beratung zum Thema Gesundheit der Durchführung von gesundheitsfördernden Maßnahmen hin zu begleitenden Gesundheitscoachings. Im Jahr 2021 startete die Maßnahme „Go Fit“ der Caritas. Dieses Projekt richtet sich an Langzeitarbeitslose, die im ArbeitslosenBürgerCentrum (ABC) Höhenhaus vom Caritasverband Köln begleitet und beraten werden. Insbesondere in diesen Bereichen wird immer wieder deutlich, dass Gesundheit ein großes Thema in der Lebenswelt der Adressat*innen darstellt und im Rahmen der vorhandenen Maßnahmen und Projekte nicht ausreichend bearbeitet werden kann. An dieser Stelle knüpft „GoFit“ an und stellt der Zielgruppe gesundheitsfördernde Angebote bereit. In 2021 fanden 61 Beratungen statt. Die Teilnehmenden sollten ein Bewusstsein für eine gesunde und zufriedene Lebensweise entwickeln, sodass sie ihr Ziel der Beschäftigungsaufnahme beziehungsweise den Erhalt Beschäftigungsfähigkeit bestmöglich erreichen können. Das Projekt setzt Impulse und gibt einfache Handlungsstrategien vor, motiviert und aktiviert die Teilnehmenden zur eigenständigen Umsetzung und Integration der Inhalte in ihren Alltag. Im Rahmen der Beratung und Begleitung im Jahr 2021 wurden die Bedarfe der Zielgruppe systematisch Seite 15 analysiert und dokumentiert. Aus diesen gewonnenen Erkenntnissen wurde das Projekt in 2022 weiterentwickelt, so dass nun auch Workshops, Schulungen und Freizeitangebote zur Gesundheitsförderung in das Angebot mitaufgenommen wurden. Insgesamt konnten im Kalenderjahr 2022 95 Menschen an „GoFit“ teilnehmen und hierdurch Beratungen und Begleitungen zum Thema Gesundheit erhalten. Hiervon haben ferner 28 Menschen an Workshops zum Thema Gesundheit teilgenommen. Allerdings konnte das Angebot aufgrund von Personalmangel nicht so ausgebaut werden, wie es ursprünglich angedacht war. Darüber hinaus wurden in 2022 die Projekte „Basis für Gesundheit“, „Body Flow“ und „Plan 27“ im Schwerpunkt Gesundheitsförderung durch Mittel von KomProArBeit ganz oder anteilig gefördert. Allerdings musste das Projekt „Body Flow“ aufgrund von Personalmangel vorzeitig beendet werden. 2.6 Berufliche Orientierung Ein häufiger Grund für Langzeitarbeitslosigkeit liegt in der fehlenden beruflichen Orientierung. Dies ist auch deshalb gravierend, weil es neben dem Langzeitarbeitslosen auch die Familienangehörige betrifft. Daher ermöglicht dieser Schwerpunkt die Förderung von Maßnahmen der beruflichen Orientierung, sowohl als Einzel- als auch als Projektförderung. Dabei handelt es sich um Maßnahmen in Ergänzung zu bereits bestehenden Angeboten, anderweitig nicht finanzierbare niederschwellige Qualifizierungsmodule bei Anlerntätigkeiten oder Ermöglichung von berufsorientierender und/oder qualifizierender Arbeitserfahrungen in Ergänzung zum Instrument Arbeitsangelegenheiten im SGB II, SGB XII oder AsylbLG sowie Förderungen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Im Jahr 2021 konnten zwei Personen im Rahmen der beruflichen Orientierung ein Praktikum bei der Jugendhilfe Köln e.V. und IN VIA e.V. absolvieren. Diese Praktika dienten zur Vorbereitung einer daran anschließenden regulären Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement beziehungsweise zur Hauswirtschafterin. Ein weiteres Projekt, die Sportassistentenausbildung des DJKDV, bei dem es sich um die Fortführung des in 2019 erfolgreichen gleichnamigen Projekts handelt, konnte 2021 wie auch 2020 Corona-bedingt nur zum Teil umgesetzt werden. In diesem Projekt gilt es, die eigenen Kompetenzen, Stärken, Fähigkeiten und Werte mittels des Talentkompasses NRW zu erkennen und zu festigen. Der Sport bietet zudem ein niederschwelliges Instrument, welches zum einen geeignet ist, die Zielgruppe der jungen Erwachsenen zu erreichen, Verweigerungshaltungen aufzubrechen, Verantwortungsgefühl zu stärken und Teamgeist zu Seite 16 fördern. Zum anderen unterstützt die Einbeziehung zur aktiven Mitgestaltung die Förderung der sozialen Kompetenzen. Es bestand ein Interesse seitens KomProArBeit, dieses Vorhaben weiterhin zu fördern, insbesondere, da die Erlangung eines Zertifikates bei erfolgreicher Teilnahme erreicht werden kann. Infolgedessen wurde dieses Projekt auch im Jahr 2022 weiterfinanziert. Im Jahr 2022 konnten fünf Durchläufe realisiert werden, bei denen insgesamt 77 Personen teilgenommen haben. Neben der Sportassistent*innen-Ausbildung förderte KomProArBeit eine Erweiterung des bisherigen Projekts mit dem Ziel, die Personengruppe zu begleiten, um eine möglichst große Zahl in Ausbildung oder alternativ in Arbeit zu vermitteln. Hier sollten über den Sport einmal pro Woche erworbene Softskills aus der Sportassistent*innen Ausbildung, aber auch Fortschritte in der eigenen Entwicklung, hin zu mehr Verantwortungsübernahme stabilisiert und gefördert werden. Dies geschah durch eine*n Sozialarbeiter*in, der/die den roten Faden nach den Einzelcoachings der Sportassistent*innen Ausbildung weiter in den Händen behält und als verlässlicher Begleiter für Teilnehmer*innen in Fragen der Berufsorientierung, Weiterqualifizierung und als „Door Opener“ in Institutionen fungiert. 2.7 Schwerpunktübergreifende Projektförderung KomProArBeit hat sich als Ziel gesetzt, in Zukunft weniger Einzelmaßnahmen zu fördern, dafür aber verstärkt schwerpunktübergreifende Projekte, da auf diesem Wege eine größere Zahl an Kölner*innen durch die Förderungen von KomProArBeit profitieren können. Im Jahr 2021 wurden insgesamt sechs Projekte gefördert, die Thematiken der unterschiedlichen Schwerpunktbereiche aufgreifen. Drei der übergreifenden Projekte wurden im Jahr 2020 begonnen und auch im Jahr 2021 weitergeführt. Zwei weitere starteten im Jahr 2021. Aufgrund von Corona verzögerte sich generell die Umsetzung/ Fortführung einiger Projekte. Beispielhaft werden im Folgenden drei Projekte näher beschrieben. 2.7.1 Kölner Geschichtenhaus Ein in Köln in dieser Art noch nie dagewesenes Projekt ist das Kölner Geschichtenhaus. Dabei soll den Besucher*innen mit theatralischen Mitteln die Geschichte der Stadt Köln näher gebracht werden. Das Projekt wurde als arbeitsmarktpolitische Maßnahme entwickelt, in dem Langzeitarbeitslose die Möglichkeit erhalten, in einem laufenden Kulturbetrieb eine große Bandbreite an arbeitsmarktrelevanten Kenntnissen zu erlangen und sich so für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Das Projekt vereint zwei wesentliche gesellschaftliche Aufgaben in sich. Das niederschwellige kulturelle Angebot sowie die Arbeitsmarktintegration. Seite 17 Es bietet vielfältige Erfahrungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen, sodass Teilnehmende eigene Fähigkeiten entdecken und ausbauen, aber auch die individuellen sozialen Kompetenzen stärken können. Durch die Möglichkeit, sich in neuen Kontexten im Rahmen eines Arbeitsalltags zu erleben, verstärkt durch das positive Feedback der Besucher*innen, dient das Projekt zur Motivierung, Aktivierung und zur Vermittlung von persönlichen Erfolgserlebnissen, die für eine erfolgreiche Integration wegweisend sind. Durch KomProArBeit wurde die Projektentwicklung finanziert. Aufgrund der Pandemie und anderen Hindernissen verzögerte sich der Projektstart, konnte dann zu Ende 2022 endlich erfolgen. 2.7.2 Rahab+ Ein weiteres Projekt, das 2020 startete und in den Jahren 2021 und 2022 fortgeführt wurde, ist „Rahab+“, Dieses bietet Sexarbeiter*innen einen Ausweg aus der Prostitution, berät und zeigt diesen Frauen alternative Wege in eine Beschäftigung. Die Wichtigkeit der Förderung eines solchen Projektes ergibt sich daraus, dass die Arbeit in der Prostitution verheerende psychische, physische und soziale Folgen nach sich ziehen kann und ein Ausstieg oft nicht aus eigener Kraft möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des Projektes auf die Beratung, Begleitung und Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen zurückgegriffen. Im Jahr 2021 und 2022 haben jeweils 23 Frauen an diesem Projekt teilgenommen und konnten dadurch neue Motivation finden, aus der Prostitution auszusteigen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Angebot nicht in dem erhofften Maße angenommen. Dennoch konnten insgesamt 4 Frauen in sozialversicherungspflichtige und acht Frauen in geringfügige Beschäftigung vermittelt werden. 2.7.3 Randzeitenbetreuung Vermehrt wurde durch Träger mitgeteilt, dass insbesondere alleinerziehende Frauen an der Aufnahme einer Ausbildung oder Qualifizierung gehindert wurden, da keine ausreichende Kinderbetreuung in den Randzeiten gegeben war. Vielmehr ist es so, dass diese Personen häufig gar nicht mehr in Erwägung ziehen eine Ausbildung anzustreben, da sie das Thema Kinderbetreuung in den Randzeiten nicht gelöst bekommen. Nachdem im ersten Halbjahr 2021 über die Maßnahme Work First eine alleinerziehende geflüchtete Frau bei der Randzeitenbetreuung durch KomProArBeit unterstützt wurde, so dass sie ihre Ausbildung als Altenpflegehelferin beginnen konnte, wurde gemeinsam mit dem Träger zum Ende des Jahres hin ein Projekt initiiert, um mehr Menschen bei der Seite 18 Randzeitenbetreuung zu unterstützen. Dieses Projekt wurde in 2022 in kleinem Rahmen initiiert. 3. Digitales Fördermittelmanagement Zu diesem Bereich ist unter anderem die Optimierung der koordinierten Antragssteuerung zu zählen. Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und um die Antragsstellung sowie die darauffolgende Abwicklung der Förderungen und die interne Sachbearbeitung effizienter zu gestalten, wurde im Jahr 2020 auf ein digitales Fördermittelmanagement umgestellt. Dies ermöglicht es, das Antragsverfahren sowie die Sachbearbeitung unkompliziert, digital und fortschrittlich zu vollziehen, da alle Arbeitsschritte in einem System gebündelt werden. Der Vorteil ist, dass alle relevanten Unterlagen digital hochgeladen werden, eine Online- Kommunikation erfolgen kann und der Antragsstellende zu jeder Zeit den Status seines Antrages einzusehen vermag. Insbesondere kann jeder Mitarbeitende im Rahmen des Mobilen Arbeitens auf die Anträge und Unterlagen zugreifen. Im Jahr 2021 erfolgten bereits 24 Anträge mittels der Online-Antragstellung und im Jahr 2022 erfolgte die Antragsstellung bereits ausschließlich digital. 4. Ausblick Auch in den kommenden Jahren wird KomProArBeit auf Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Köln reagieren und sich zu einem Fördersystem der ganzheitlichen rechtskreisübergreifenden Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiterentwickeln, um mehr Menschen mit einem passgenauen Angebot erreichen zu können. Wie bereits erwähnt, wird sich der Schwerpunkt von KomProArBeit weiter in Richtung Projektförderung entwickeln, damit mehr Kölner*innen von einer Förderung profitieren können. Hier sind im Besonderen die Gesundheitsförderung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die berufliche Orientierung zu nennen. Die Schwerpunktübergreifende Projektförderung wird immer mehr Gewicht bekommen, wohingegen der Schwerpunkt der Beschäftigungsförderung aufgrund der Einführung des Teilhabechancengesetzes im Jahr 2019 perspektivisch eine geringe Rolle einnehmen wird. Aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen soll die zukünftige Ausrichtung von KomProArBeit in der Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes liegen, wobei sich inklusiv nicht ausschließlich auf Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung Seite 19 bezieht. In diesem Kontext sollen für Betroffene als hochschwellig identifizierte Zugangshindernisse zum Arbeitsmarkt abgebaut sowie lückenfüllende innovative Angebote in Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Arbeitsmarktinstrumente unterstützt werden. Hierdurch kann ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels geleistet werden. Die Zusammenarbeit von Beschäftigungsträgern mit Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes soll weiterhin unterstützt werden, damit eine Eingliederung bei den Trägern von gefördert Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt besser gelingen kann. Bisher bildeten die Zielgruppe von KomProArBeit alle langzeitarbeitslosen Kölner*innen und/oder Menschen im Langzeitleistungsbezug von Sozialleistungen in Köln sowie ihre Familien. Diese Definition soll dahingehend erweitert werden, dass vielmehr arbeitsmarktferne Menschen Unterstützung finden können bzw. Personen, die erschwerte Bedingungen haben und daher von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Hierfür muss nicht zwangsläufig per Definition Langzeitarbeitslosigkeit vorliegen, vielmehr müssen die strukturellen oder in der Person liegenden Hemmnisse derart komplex sein, dass sie eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt erschweren. Hierzu zählen beispielsweise Menschen, die erwerbslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind aufgrund von körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen, Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, die bisher aufgrund ihres Status nicht von einer arbeitsmarktpolitischen Förderung profitieren konnten sowie Neuzugewanderte mit erschwerten Bedingungen und ohne Anspruch auf Förderung durch gesetzliche Arbeitsmarktförderungsinstrumente. Dabei handelt es sich zum Teil um einen präventiven Ansatz, um Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen. Dies soll in Ergänzung zu dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht erfolgen.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 07.07.2023 2102/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Wirtschaftsausschuss 17.08.2023 Sachbericht 2021/2022 zur Umsetzung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) Die Verwaltung legt in der Anlage einen umfänglichen Sachbericht zum Kommunalen Pro- gramm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) für den Berichtszeitraum 2021 und 2022 vor. Der Bericht knüpft an die bereits vorliegenden Berichte für die Jahre 2018 (3458/2018), 2019 (3613/2020) und 2020 (3720/2021) an. Er fasst die Jahre 2021 und 2022 zusammen, da in diesem Zeitraum Wirtschaft und Arbeitsmarkt auch in Köln stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt waren. Zudem konnte so die durch die Einführung des Teilha- bechancengesetzes zum 01.01.2019 ausgelöste Entwicklung jahresübergreifend dargestellt werden. Durch die Möglichkeit der Förderung von versicherungspflichtigen Beschäftigungsver- hältnissen durch das gesetzliche Regelinstrument des § 16 i SGB II verringerte sich der Be- darf für diese Art der Beschäftigungsförderung über KomProArBeit. Über das kommunale Pro- gramm konnten deshalb vermehrt Projektförderungen unterstützt werden. Hierdurch konnten insgesamt mehr Menschen von den Förderungen durch KomProArBeit profitieren. Zu berück- sichtigen war allerdings wie im Jahr 2020, dass aufgrund der pandemischen Lage einige ge- förderte Projekte bzw. Maßnahmen nicht wie ursprünglich geplant begonnen oder im geplan- ten Umfang durch- beziehungsweise weitergeführt werden konnten. 1. Sachbericht KomProArBeit für die Jahre 2021 und 2022 Das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit KomProArBeit ergänzt die bestehenden Fördermöglichkeiten, um somit eine rechtskreisübergreifende Unterstützung der Langzeitarbeitslosen zu gewährleisten. KomProArBeit verfolgt als übergeordnetes Ziel die so- ziale Teilhabe von langzeitarbeitslosen Kölner*innen, insbesondere durch dauerhafte sozial- versicherungspflichtige Beschäftigung. Verstärkt wurden ganzheitliche übergreifende Projekte gefördert, von denen langzeitarbeits- lose Kölner*innen mit verschiedenen Hintergründen und in unterschiedlichen Lebenslagen profitieren konnten. Oft mangelt es an ausreichenden Qualifikationen, sowohl in den Fach- als auch in den Sozialkompetenzen, um erfolgreich und langfristig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Die berufliche Orientierungslosigkeit und das fehlende Selbstwertgefühl dieser Personen- gruppe sind durch Rückschläge und eine fehlende Alltagsstruktur geprägt und bedürfen daher eines gezielten Vorgehens, welches diese Probleme in ihrem Kern behandelt. Von besonderer 2 Bedeutung ist es, die gesundheitlichen Schwierigkeiten, die oft mit der Langzeitarbeitslosigkeit einhergehen, mittels geeigneter Maßnahmen in den Fokus zu nehmen und entsprechende Handlungsstrategien zu entwickeln. Des Weiteren haben Projekte im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der beruflichen Orientierung eine zentrale Rolle eingenommen. Insgesamt wurden im Jahr 2021 über KomProArBeit 379 Menschen in den verschiedenen Schwerpunktbereichen gefördert. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 464 Menschen gefördert werden. Im Jahr 2021 wurden 71 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefördert. Damit hat dieser Schwerpunkt im Jahr 2021 noch immer den Großteil der finanziellen Mittel von Kom- ProArBeit beansprucht. Im Jahr 2022 hingegen wurden nur noch insgesamt 24 Personen ge- fördert, wodurch die abnehmende Relevanz dieses Schwerpunktes verdeutlicht wird. Eine aufstockende Finanzierung des Regelinstrumentes §16 i SGB II findet nur noch bei Über- gängen aus dem im Dezember 2018 ausgelaufenen Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ statt. Das Bundesprogramm zielte auf die Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeits- marktfernen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II ab, die aufgrund gesundheitlicher Ein- schränkungen besonderer Förderung bedurften. Dieser Personenkreis war nach Auslaufen des Bundesprogramms noch nicht im Stande, sich in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integ- rieren. Um zu vermeiden, dass diese Menschen erneut Leistungen beziehen und ihnen weiter- hin soziale Teilhabe zu ermöglichen, wurde der Differenzbetrag zur Förderung des Jobcenters über KomProArBeit finanziert. Da im Rahmen von §16 i SGB II die Zeiten der Teilnahme am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ angerechnet werden, laufen die Förderungen nach und nach aus. 2021 erfolgten deshalb noch insgesamt 65 Förderungen im Rahmen des Teilha- bechancengesetzes nach § 16 i SGB II, im Jahr 2022 hatten nur noch 17 Förderungen einen Bezug zu §16 i SGB II. 2. Coaching und Beratung, Qualifizierung, Gesundheitsförderung und Berufliche Orientierung Im Bereich der Maßnahme- und Projektförderungen ergibt sich folgendes Bild: Förderart Anzahl der geför- derten Personen 2021 Anzahl der geför- derten Personen 2022 Coaching 128 15 Individuelle Qualifizierung 2 20 Gesundheitsförderung 61 274 Individuelle berufliche Orientierung 47 77 Schwerpunktübergreifende Projektför- derung 70 54 Die Einzelheiten sind dem Bericht zu entnehmen. Insgesamt ist mit Ausnahme des Coachings eine erhebliche Steigerung im Jahr 2022 gegenüber 2021 festzustellen. Diese Ausnahme er- klärt sich damit, dass in den Jahren des Berichtzeitraums kein primäres Coaching durch Kom- ProArBeit erfolgte. Im Jahr 2021 wurden die ersten beiden Arbeitgeber*innenberatungen im Rahmen der Projektförderung durchgeführt, weshalb die Anzahl an geförderten Menschen hö- her ist als in 2022. 3. Schwerpunktübergreifende Projektförderung 3 KomProArBeit hat sich als Ziel gesetzt, in Zukunft weniger Einzelmaßnahmen zu fördern, da- für aber verstärkt schwerpunktübergreifende Projekte, da auf diesem Wege eine größere Zahl an Kölner*innen von den Förderungen durch KomProArBeit profitieren können. Im Jahr 2021 wurden insgesamt sechs Projekte gefördert, die Thematiken der unterschiedlichen Schwer- punktbereiche aufgreifen. Drei der übergreifenden Projekte wurden im Jahr 2020 begonnen und auch im Jahr 2021 weitergeführt. Zwei weitere starteten im Jahr 2021. Aufgrund von Corona verzögerte sich generell die Umsetzung/ Fortführung einiger Projekte. Im Bericht finden sich Detaildarstellungen von drei beispielhaft ausgewählten Projekten (Köl- ner Geschichtenhaus, Rahab+ und Randzeitenbetreuung). 4. Digitales Fördermittelmanagement Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und um die Antragsstellung sowie die darauf- folgende Abwicklung der Förderungen und die interne Sachbearbeitung effizienter zu gestal- ten, wurde bereits im Jahr 2020 auf ein digitales Fördermittelmanagement umgestellt. Im Jahr 2021 erfolgten bereits 24 Anträge mittels der Online-Antragstellung und im Jahr 2022 erfolgte die Antragsstellung ausschließlich digital. 5. Ausblick Perspektivisch ist KomProArBeit inhaltlich weiterzuentwickeln und auf die aktuellen Gegeben- heiten des Arbeitsmarktes sowie auf die vorhandene Angebotsstruktur anzupassen. Die zu- künftige Ausrichtung von KomProArBeit wird in der Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes liegen, wobei sich inklusiv nicht ausschließlich auf Menschen mit körperlichen und/oder geisti- gen Beeinträchtigungen bezieht. In diesem Kontext sollen für Betroffene als hochschwellig identifizierte Zugangshindernisse zum Arbeitsmarkt abgebaut sowie lückenfüllende innovative Angebote in Ergänzung der be- stehenden gesetzlichen Arbeitsmarktinstrumente unterstützt werden. Hierdurch kann ein we- sentlicher Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels geleistet wer- den. Die Zusammenarbeit von Beschäftigungsträgern mit Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes soll weiterhin unterstützt werden, damit eine Eingliederung bei den Trägern von gefördert Be- schäftigten in den ersten Arbeitsmarkt besser gelingen kann. Bisher bildeten die Zielgruppe von KomProArBeit alle langzeitarbeitslosen Kölner*innen und/oder Menschen im Langzeitleistungsbezug von Sozialleistungen in Köln sowie ihre Fami- lien. Diese Zielgruppe soll erweitert werden. Arbeitsmarktferne Menschen können zukünftig ebenso Unterstützung finden wie Personen mit erschwerten Bedingungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt, die daher von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Hierzu zählen beispielsweise Men- schen, die aufgrund von körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen erwerbslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind sowie Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive, die bis- her aufgrund ihres Status nicht von einer arbeitsmarktpolitischen Förderung profitieren konn- ten. KomProArBeit wird somit in einem hohen Maße einen präventiven Ansatz verfolgen, um Lang- zeitarbeitslosigkeit vorzubeugen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2102/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.07.2023
- Erstellt
- 28.06.2023 18:36