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RR 5/2025

Anfrage der FDP-Fraktion: Teilplan Erneuerbare Energien: Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre

Sitzungsvorlage RR 16.05.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 16.05.2025, TOP 14.3

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP-Fraktion: Teilplan Erneuerbare Energien: Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre)

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Sitzungsvorlage RR (25-05-16 Anfrage Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP-Fraktion: Teilplan Erneuerbare Energien: Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre)

2463 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 5/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Friederike Hoffmann 
Telefon 0221-147-3675 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 13.05.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 14.3 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der FDP-Fraktion: Teilplan Erneuerbare Energien: Windenergiebereiche an der 
Wiehltalsperre 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
-Liegen die Gefährdungspotenziale aus Oktober 2023 bei der Errichtung von 
Windenergieanlagen noch vor? Wenn ja, welche? 
In festgesetzten Wasserschutzgebieten (WSG)  müssen die Bestimmungen der WSG-VOen be-
rücksichtigt werden. Bei Verbotstatbeständen ist daher ggf. eine Befreiung erforderlich. Bei der Er-
richtung, dem Betreiben und dem Rückbau von WEA in WSG müssen die Gefährdungspotenziale 
(Einsatz von wassergefährdenden Stoffen, Bodeneingriffe, Brandereignisse/ Bruch der Anlage 
etc.) in Einzugsgebieten von Trinkwasserbrunnen oder Trinkwassertalsperren berücksichtigt wer-
den. Zur Vorsorge des Schutzes des Rohwassers sollten daher keine WEA in der Zone II und ein 
zusätzlicher Schutzbereich in Zone IIA, B / III erfolgen.  
 
-Wie ist die fachliche Einordnung der Abteilung Gewässerschutz zu einer 
möglichen Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich um die 
Wiehltalsperre? 
Bei der Planung von Windenergieanlagen im Bereich der Wiehltalsperre ist es von entscheidender 
Bedeutung, die Zonierung des Schutzgebietes zu berücksichtigen. Im Rahmen von Befreiungen 
oder Genehmigungen müssen die Gefahrenpotenziale berücksichtigt werden und  der Trinkwas-
serschutz aus Vorsorge- und Gewässerschutzgründen gewährleistet sein.  
 
- Wer hat die Güterabwägung zwischen der Regionalplanung und der 
Abteilung Gewässerschutz getroffen? 
Das Zitat aus dem Zeitungsartikel stammt aus einer Dienstbesprechung der Oberen Wasserbe-
hörde mit den Unteren Wasserbehörden. Diese Besprechung steht in keiner Verbindung zu der 
Regionalplanung. 
Der Regionalplan legt die Ziele für die Raumentwicklung in den Planungsregionen fest und ist das 
Ergebnis eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens. Für dessen Abwägung ist 
der Träger der Regionalplanung (Regionalrat) zuständig. 
 
 
Anlage(n): 
1. 25-05-16 Anfrage Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre

Sitzungsvorlage RR RR 5/2025 Seite 2 von 2

Sitzungsvorlage RR (25-05-16 Anfrage Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre)

2170 Zeichen

FDP Fraktion im Regionalrat Köln   Breite Straße 159, 50667 Köln    Telefon: +49 221 25 37 26, Telefax: +49 221 25 37 24 Fraktionsvorsitzender: Reinhold Müller E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de  Fraktionsgeschäftsführer: Stefan Westerschulze Internet: www.fdp-regionalrat-koeln.de 
21. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 16. Mai 2025  Sehr geehrter Herr Deppe,  die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Regionalrats Köln am 16. Mai 2025 zu setzen:  Teilplan Erneuerbare Energien: Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre  Der Oberbergischen Volkszeitung1 vom 7. März 2025 ist zu entnehmen, dass die Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises sich in einem Schreiben an die Abteilung Gewässerschutz der Bezirksregierung gewandt hat.  In diesem Schreiben soll Kritik an Planungen im Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien geübt werden. Konkret geht es im Einzugsbereich der Wiehltalsperre um 5 Windenergiebereiche (4 davon in der Gemeinde Reichshof und einer in der Gemeinde Morsbach).   Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:  1. Wie ist die fachliche Einordnung der Abteilung Gewässerschutz zu einer möglichen Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich um die Wiehltalsperre? 2. Liegen die Gefährdungspotenziale aus Oktober 2023 bei der Errichtung von Windenergieanlagen noch vor? Wenn ja, welche? 3. Wer hat die Güterabwägung zwischen der Regionalplanung und der Abteilung Gewässerschutz getroffen?    gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels, Stefan Westerschulze und Fraktion 
	1https://www.rundschau-online.de/region/oberberg/reichshof/experten-warnen-vor-windraedern-an-der-wiehltalsperre-in-reichshof-und-morsbach-978932 
FDP-Fraktion im Regionalrat Köln · Breite Straße 159 · 50667 Köln  An den Vorsitzenden des Regionalrates der Bezirksregierung Köln Herrn Rainer Deppe Zeughausstr. 2-10 50667 Köln 
Köln, 11. April 2025   Stefan Westerschulze Fraktionsgeschäftsführer  stefan.westerschulze@fdp-regionalrat-koeln.de  www.fdp-regionalrat-koeln.de  FDP Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159 50667 Köln  T: 0221 25 37-26 F: 0221 25 37 24

Beratungsverlauf (1)

16.05.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 14.3
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Details

Aktenzeichen
RR 5/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
16.05.2025
Erstellt
25.04.2025 16:45