RR 5/2025
Anfrage der FDP-Fraktion: Teilplan Erneuerbare Energien: Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP-Fraktion: Teilplan Erneuerbare Energien: Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 5/2025 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Friederike Hoffmann Telefon 0221-147-3675 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 13.05.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 14.3 zur Kenntnis TOP: Anfrage der FDP-Fraktion: Teilplan Erneuerbare Energien: Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: -Liegen die Gefährdungspotenziale aus Oktober 2023 bei der Errichtung von Windenergieanlagen noch vor? Wenn ja, welche? In festgesetzten Wasserschutzgebieten (WSG) müssen die Bestimmungen der WSG-VOen be- rücksichtigt werden. Bei Verbotstatbeständen ist daher ggf. eine Befreiung erforderlich. Bei der Er- richtung, dem Betreiben und dem Rückbau von WEA in WSG müssen die Gefährdungspotenziale (Einsatz von wassergefährdenden Stoffen, Bodeneingriffe, Brandereignisse/ Bruch der Anlage etc.) in Einzugsgebieten von Trinkwasserbrunnen oder Trinkwassertalsperren berücksichtigt wer- den. Zur Vorsorge des Schutzes des Rohwassers sollten daher keine WEA in der Zone II und ein zusätzlicher Schutzbereich in Zone IIA, B / III erfolgen. -Wie ist die fachliche Einordnung der Abteilung Gewässerschutz zu einer möglichen Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich um die Wiehltalsperre? Bei der Planung von Windenergieanlagen im Bereich der Wiehltalsperre ist es von entscheidender Bedeutung, die Zonierung des Schutzgebietes zu berücksichtigen. Im Rahmen von Befreiungen oder Genehmigungen müssen die Gefahrenpotenziale berücksichtigt werden und der Trinkwas- serschutz aus Vorsorge- und Gewässerschutzgründen gewährleistet sein. - Wer hat die Güterabwägung zwischen der Regionalplanung und der Abteilung Gewässerschutz getroffen? Das Zitat aus dem Zeitungsartikel stammt aus einer Dienstbesprechung der Oberen Wasserbe- hörde mit den Unteren Wasserbehörden. Diese Besprechung steht in keiner Verbindung zu der Regionalplanung. Der Regionalplan legt die Ziele für die Raumentwicklung in den Planungsregionen fest und ist das Ergebnis eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens. Für dessen Abwägung ist der Träger der Regionalplanung (Regionalrat) zuständig. Anlage(n): 1. 25-05-16 Anfrage Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre Sitzungsvorlage RR RR 5/2025 Seite 2 von 2
Sitzungsvorlage RR (25-05-16 Anfrage Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre)
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FDP Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159, 50667 Köln Telefon: +49 221 25 37 26, Telefax: +49 221 25 37 24 Fraktionsvorsitzender: Reinhold Müller E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de Fraktionsgeschäftsführer: Stefan Westerschulze Internet: www.fdp-regionalrat-koeln.de 21. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 16. Mai 2025 Sehr geehrter Herr Deppe, die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Regionalrats Köln am 16. Mai 2025 zu setzen: Teilplan Erneuerbare Energien: Windenergiebereiche an der Wiehltalsperre Der Oberbergischen Volkszeitung1 vom 7. März 2025 ist zu entnehmen, dass die Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises sich in einem Schreiben an die Abteilung Gewässerschutz der Bezirksregierung gewandt hat. In diesem Schreiben soll Kritik an Planungen im Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien geübt werden. Konkret geht es im Einzugsbereich der Wiehltalsperre um 5 Windenergiebereiche (4 davon in der Gemeinde Reichshof und einer in der Gemeinde Morsbach). Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist die fachliche Einordnung der Abteilung Gewässerschutz zu einer möglichen Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich um die Wiehltalsperre? 2. Liegen die Gefährdungspotenziale aus Oktober 2023 bei der Errichtung von Windenergieanlagen noch vor? Wenn ja, welche? 3. Wer hat die Güterabwägung zwischen der Regionalplanung und der Abteilung Gewässerschutz getroffen? gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels, Stefan Westerschulze und Fraktion 1https://www.rundschau-online.de/region/oberberg/reichshof/experten-warnen-vor-windraedern-an-der-wiehltalsperre-in-reichshof-und-morsbach-978932 FDP-Fraktion im Regionalrat Köln · Breite Straße 159 · 50667 Köln An den Vorsitzenden des Regionalrates der Bezirksregierung Köln Herrn Rainer Deppe Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Köln, 11. April 2025 Stefan Westerschulze Fraktionsgeschäftsführer stefan.westerschulze@fdp-regionalrat-koeln.de www.fdp-regionalrat-koeln.de FDP Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159 50667 Köln T: 0221 25 37-26 F: 0221 25 37 24
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 5/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 25.04.2025 16:45