V/0840/2021
Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen - In den Stadtteilen Tagestreffs für Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten (gemeinsamer Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021)
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Beschlussvorlage
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V/0840/2021 V/0840/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen - In den Stadtteilen T agestreffs für Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten (gemeinsamer Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021) Beratungsfolge 30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelanliegen des gemeinsamen Antrags der Fraktionen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021 unter Einbezug des 2. Beschlusspunktes daraufhin zu prüfen, mit welchem voraussichtlichen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand deren Umsetzungsmöglichkeiten sowie zu erwartende Kosten untersucht werden können. 2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im ersten Quartal 2022 ein Hearing für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu organisieren, in dem unabhängige Fachleute möglichst zu allen, zumindest aber zu den wesentlichen Facetten des Antrags vortragen und zur Diskussion der Themen zur Verfügung stehen. Zu dem Hearing sollen auch die freien Träger der Angebote in den Handlungsfeldern des Antrags eingeladen werden. 3. Die Ergebnisse von Aufwandsermittlung und Hearing werden dem Rat nach Vorberatung in den zu beteiligenden Gremien vorgelegt, damit eine Umsetzung des Antrags für die verschiedenen Themenfelder im Sinne einer Verfahrensvorlage konkretisiert und darüber zum Haushaltsplan 2023 entschieden werden kann, soweit keine frühere Finanzierung möglich ist. 4. Der Ausschuss beschließt, dass die in dem gemeinsamen Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Angebote, Prävention und Hilfen für wohnungslose Menschen in Münster zukünftig in der laufenden Verwaltungstätigkeit immer dann berücksichtigt werden sollen, wenn eine wirtschaftliche und fachliche Umsetzung möglich wird und deren Finanzierung innerhalb des Budgets gesichert werden kann. Sozialamt 23.11.2021 Ihr Ansprechpartner: Herr Lembeck T elefon:492-5040 Lembeck@stadt-muenster.de - 12 - V/0840/2021 5. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Krisenstab beschlossen hat, den Betrieb des T agestreffsfür wohnungslose Menschen in der Sporthalle der ehemaligen Wartburg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße als Maßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie bis zum 31.03.2022 zu begrenzen. Bei einer Verlängerung des Angebots sind zusätzliche städtische Mittel zur Finanzierung bereitzustellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Gemeinsamer Ratsantrag insgesamt Mit einem Beschluss über diese Vorlage sind zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. Eine spätere Umsetzung der Antragsanliegen oder größerer T eiledavon ist aber absehbar mit hohen Aufwendungen und Investitionen verbunden, so dass dies nicht ohne vorherige Mittelbereitstellungen und / oder Mittelumschichtungen in größerem Umfang möglich sein wird. Zu Anträgen nach der Geschäftsordnung des Rates hat der Rat am 27.06.2012 folgenden Beschluss gefasst: „Die Beschlussfassung zu Anträgen nach § 3 Abs. 2 Geschäftsordnung des Rates setzt voraus, dass die Verwaltung neben der fachlichen Prüfung eine Abschätzung der finanziellen Haushaltsauswirkungen vornimmt.“ Dies geschieht üblicherweise in einer Verfahrensvorlage, in der die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden sollen. Dies kann auch eine Grundlage für eine Entscheidung darüber sein, ob und inwieweit ein Antrag oder eine Anregung aufgegriffen werden soll. Neben den Sachkosten sollen ausdrücklich auch die erforderlichen Personalkosten sowie Erträge ermittelt und dargestellt werden, die bei der Bearbeitung des Antrags sowie dann entstehen würden, wenn dem Antragsanliegen ganz oder teilweise gefolgt würde. Bei dem Umfang der Einzelanliegen des vorliegenden gemeinsamen Ratsantrags kann diese Forderung nicht ohne die vorherige Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen umgesetzt werden. Eine qualifizierte und aussagekräftige Verfahrensvorlage kann bei den absehbaren Dimensionen von der Verwaltung nicht neben dem laufenden Geschäft erstellt werden. Die Verwaltung geht von einem Personalbedarf im Umfang von mindestens einer Stelle aus, ergänzende Mittel für Sachausgaben sind darüber hinaus erforderlich. Bislang sind Mittel hierfür nicht im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 enthalten. T agestreffsfür wohnungslose Menschen Wenn eine Fortsetzung des Betriebs des T agestreffsfür wohnungslose Menschen in der Sporthalle der ehemaligen Wartburg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße angestrebt werden sollte, wären für diese Maßnahme, die derzeit aus Corona-Mitteln finanziert wird, ab dem 01.04.2022 städtische Mittel in Höhe von mindestens monatlich ca. 35.700 € aufzuwenden, die bislang nicht etatisiert sind. Für das Jahr 2022 würden insgesamt also ca. 321.300 € (auf ein gesamtes Jahr gerechnet ca. 428.400 €) zusätzliche Mittel benötigt. Sollte es nicht gelingen, ein solches Angebot nach dem Auslaufen der Nutzungsmöglichkeit der Sporthalle der ehemaligen Wartburg-Hauptschule in kommunalen Räumlichkeiten zu organisieren und würden Kauf oder Anmietung einer geeigneten Immobilie erforderlich werden, wären diese Mittel zusätzlich bereitzustellen. Begründung: Ausgangslage In der Folge der Diskussionen um die Fortführung des coronabedingten Betriebs eines ergänzenden zentralen T agestreffs für wohnungslose Menschen in der Turnhalle der ehemaligen Wartburg- Hauptschule hat der Rat in seiner Sitzung am 29.09.2021 einen weitergehenden Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe „Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen - In - 12 - V/0840/2021 den Stadtteilen T agestreffsfür Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten“ aufgegriffen und an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung verwiesen. Neben die Frage zur weiteren Perspektive von T agestreffs für wohnungslose Menschen tritt mit dem Antrag eine Vielzahl weiterer Prüfaufträge. Das Themenfeld wird um andere Handlungsfelder der Sozialplanung und Wohnungslosenhilfe erweitert. Schon Ende 2016 hat die Verwaltung auf veränderte Entwicklungen und sich verstärkende Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe hingewiesen und Prozesse angestoßen, um konzeptionelle Antworten auf diese Anforderungen zu finden. Dazu wurde ein interfraktioneller Arbeitskreis Wohnungslosigkeit einberufen, um eine frühzeitige Einbeziehung der Gremien sicherzustellen. Als Schwerpunktthemen galten seinerzeit vor allem die EU-Zuwanderung, die Integration von Flüchtlingen auf dem Wohnungsmarkt und die Suche nach Unterbringungsoptionen. Ende 2017 entstand in der Folge das neue Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Wohnungsloseneinrichtungen. Auf die Vorlagen V/1029/2016, V/0600/2017 sowie die darauf basierenden weiteren Beschlussvorlagen zum Themenkomplex wird verwiesen. Veränderte und neue Zielgruppen, zuziehende Familien mit Migrationshintergrund, eine zunehmend angespannte Unterbringungs- und Betreuungssituation sowie ansteigende Bedarfe an Beratung und Unterstützung bestimmen seitdem das Verwaltungshandeln und die Unterstützungsmaßnahmen für die in den Handlungsfeldern aktiven freien Träger. Aus Sicht der Verwaltung war von Beginn an „absehbar, dass die kommunale Unterbringungsverpflichtung für wohnungslose Menschen künftig deutlich schwieriger, nur mit zusätzlichem Aufwand und mit neuen inhaltlichen Ansätzen zu gewährleisten sein wird“ und dass die „Angebotsstruktur den sich dynamisch verändernden Anforderungen angepasst werden muss“. In vielen Feldern und Projekten ist dies bereits initiiert oder schon geglückt. Konkrete Beispiele dazu werden in dieser Vorlage unter den unten aufgeführten ersten Einschätzungen zu den Einzelanliegen des Antrags an den Rat Nr. A-R/0075/2021 aufgeführt. Da die geschilderten Entwicklungen sich aber fortsetzen werden, viele Bedarfe noch nicht gedeckt werden können und weitere innovative Ansätze notwendig sind, um das System der Wohnungslosenhilfe weiterhin auf die sich abzeichnenden Erfordernisse auszurichten, ist der gemeinsame Ratsantrag „Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen …“ mit seinen vielen bedarfsorientierten, zielführenden und individuellen Lösungsvorschlägen ein guter Leitfaden für zukünftige Schritte. Die Verwaltung begrüßt das Anliegen des Ratsantrags daher ausdrücklich. Mit dieser Vorlage gibt die Verwaltung einen ersten Überblick und erste Einschätzungen dazu, wie für die vielen Einzelanliegen des Ratsantrags Annäherungen an Fragen zu Bestandsaufnahmen, Umsetzungsmöglichkeiten, Handlungsoptionen oder neuen Konzepten denkbar wären. Gemeinsames Ziel sollte es sein, die Wohnungslosenhilfe sowie die Angebote für Menschen in prekären Lebenslagen und Vereinsamung in der Stadt Münster auch künftig möglichst nachhaltig weiterzuentwickeln. Hearing Mit dem Beschluss des Rates über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021 wurden für die Verwaltung äußerst umfangreiche Prüfaufträge formuliert, die ad hoc nicht umsetzbar sind. Allein die Grundlagenermittlungen, die vielen Einzelanliegen des Antrags vorausgehen müssten, sind mit dem vorhandenen Personal und ohne zusätzliche finanzielle Ressourcen nicht möglich. Die unten folgenden ersten Gedanken und Stichpunkte zu den aufgeführten Einzelanliegen mögen das verdeutlichen. - 12 - V/0840/2021 Um sich dennoch schnell dem Thema nähern zu können und Anhaltspunkte dafür zu gewinnen, in welchen Bereichen prioritär ein Einstieg in die Überlegungen angegangen und ermittelt werden sollte, in welchem Umfang dafür finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden müssten, schlägt die Verwaltung die Einbeziehung fachkundiger Personen vor. Dies sollte in Form eines Hearings geschehen, in dem vornehmlich unabhängige externe Fachleute gehört werden sollten, die auch aus anderen regionalen Bezügen einen tieferen Einblick in Bedarfe und Lösungen innerhalb der Themenfelder haben. So kann es gelingen, die ohnehin schon breite und vertiefte Fachlichkeit des sehr ausdifferenzierten Angebotssystems in Münster zu modifizieren bzw. zu erweitern. Herausforderung wird auch hier die große Breite der im Ratsantrag angesprochenen Themenfelder sein. Die Verwaltung schlägt zunächst vor, dennoch - in einem zeitlich organisierten Ablauf - alle Themen durch den Input externer Fachleute zu beleuchten. Sollte dies nicht gelingen, wird sie dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Schwerpunkte für eine solche Veranstaltung vorschlagen. Ziel ist es, ein Hearing im ersten Quartal des Jahres 2022 zu organisieren. Um für die wesentlichen Akteure im weiteren Prozess die gleiche Ausgangssituation zu schaffen, wird vorgeschlagen, neben den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung auch Vertretungen der freien Träger in den zu behandelnden Themenfeldern zu dem Hearing einzuladen. Erste Einschätzungen zu den Einzelanliegen/-punkten des Antrags an den Rat Nr. A-R/0075/2021 1. Für die weitere Perspektive eines Tagestreffs soll geprüft werden, ob eine zentralere Lage innerhalb der Stadt Münster zu bevorzugen wäre. Für die perspektivische Weiterentwicklung der Angebote, Hilfen und Unterstützungen sollen die bisherigen Erfahrungen aus der Nutzung des Tagestreffs einbezogen werden. Anmerkungen der Verwaltung: Basierend auf den in den Ersatztagestreffs - zunächst am Albersloher Weg und später in der Wartburgschule - gewonnenen Erkenntnissen lässt sich festhalten, dass an den beiden Standorten unterschiedliche Zielgruppen erreicht wurden. Der zentraler gelegene Standort am Albersloher Weg konnte deutlich mehr Personen erreichen, die eindeutig der Wohnungslosenszene zuzuordnen waren. Trotz intensiver Suche konnte kein passender Ersatzstandort in zentraler Lage gefunden werden. Alternativen zur Wartburgschule gab es nicht. Viele Personen aus der Wohnungslosenszene, die zuvor das Angebot am Albersloher Weg genutzt haben, sind nicht in der Wartburgschule ankommen. Ihr Anteil an der aktuellen Besucherschaft beträgt nur etwa ein Drittel. Der Standort an der Wartburgschule erreicht überwiegend Personen, bei denen andere Gründe zur Inanspruchnahme des Unterstützungsangebotes führen. Gemeinsam mit dem Betreuungsverband geht die Verwaltung davon aus, dass für sie beispielsweise Vereinsamung oder andere prekäre Lebenssituationen tatsächlich häufig eine Rolle spielen. Vor einer neuen Standortsuche oder gar Überlegungen, zusätzliche T agestreffseinzurichten, wie es der Titel des Ratsantrags nahelegt („In den Stadtteilen T agestreffsfür Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten“), sollten weitere Handlungsoptionen geprüft werden. Wie im Ratsantrag formuliert, hält es auch die Verwaltung für richtig, in diese Überlegungen vor allem die bestehenden Begegnungsangebote in den Stadtteilen und Quartieren in den Blick zu nehmen. Ziel muss es sein, Menschen dort abzuholen und sie dort zu unterstützen. Hierzu wird auf die unten folgende Ziffer 3 verwiesen. Diese Überlegungen sollten mit Priorität auch Gegenstand des Hearings sein. Ob die Öffnung, Stärkung, Weiterentwicklung oder der Ausbau der vorhandenen sozialen - 12 - V/0840/2021 Infrastruktur einschließlich niedrigschwelliger Hilfen wirksame Optionen sein können, wäre zu prüfen. Nach einer Bestandsaufnahme über die Begegnungsangebote in den Stadtteilen und Quartieren, die mit relativ geringem Aufwand möglich wäre, müssten zu den notwendigen weiteren Schritten zunächst Grundlagen- und Bedarfsermittlungen gehören. Bislang lediglich vorhandene Annahmen über hier betroffene Nutzerinnen- und Nutzergruppen wären zu verifizieren und um weitere gruppenbezogene Bedarfe zu ergänzen. Ausrichtung und Zielgruppen vorhandener Angebote wären ebenso zu evaluieren, bevor Aussagen dazu entwickelt werden könnten, ob und an welcher Stelle Modifizierungen quantitativ sowie qualitativ verfolgt werden könnten. Soweit daran gedacht würde, zusätzliche T agestreffseinzurichten (Titel des Ratsantrags: „In den Stadtteilen T agestreffsfür Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten“), bestünden die bekannten Probleme bei der Standortsuche. Würden Standorte gefunden, wären Lösungen voraussichtlich mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Aktuell finanziert die Stadt das Angebot des ergänzenden zentralen T agestreffsan der Wartburgschule mit ca. 35.700 € pro Monat, auf ein Jahr gerechnet also mit ca. 428.400 € (ca. 25 € pro Person und T agbei ca. 40 bis 50 täglichen Besucher/-innen). Beispiel: Würden vergleichbare Angebote zu vergleichbaren Kosten in jedem der sechs Stadtbezirke angeboten, entstünden jährliche Aufwendungen von gut 2,5 Mio. €. Sicher würden einzelne Angebote etwa durch eine günstigere Gestaltung der Verpflegung oder eine Reduzierung von Aufwendungen beispielsweise durch den Einsatz Ehrenamtlicher mit weniger Kosten verbunden sein. Andererseits wäre zu erwarten, dass an weitere Stellen - anders als an der Wartburgschule - Aufwendungen für eine Raumnutzung hinzukämen. Daher geht die Verwaltung davon aus, dass diese Kostenschätzungen für eine allererste Orientierung hilfreich sein können. Hinweis: Der Krisenstab Corona-Virus der Stadt Münster hat beschlossen, die Finanzierung des Angebots des T agestreffsfür wohnungslose Menschen in der Sporthalle der ehemaligen Wartburg- Hauptschule bis zum 31.03.2022 fortzuführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den in der Wohnungslosenhilfe engagierten Trägern und Initiativen weitere Schritte zur bedarfsgerechten Erweiterung des Angebotes für wohnungslose Menschen vorzunehmen. Hierbei wird geprüft, welche Angebote ggfs. bei den bestehenden Einrichtungen erweitert werden sollen. Hierzu gehören u.a. Bedarfsgerechte Gestaltung und Erweiterung der Tagesaufenthaltsangebote Anmerkungen der Verwaltung: Bei den bestehenden Standorten ist eine Erweiterung nur sehr schwer vorstellbar. Anbauten sind praktisch ausgeschlossen, Neuerwerb oder Anmietung weiterer Räumlichkeiten erscheinen bei der Situation des Immobilienmarkts in Münster zudem äußerst schwierig und dürften mit erheblichen Aufwendungen verbunden sein. Für eine Verbesserung der Gestaltung steht die Verwaltung den Trägern jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes an Notunterkünften sowie der Hilfen in den Wintermonaten (auch in Bahnhofsnähe) Anmerkungen der Verwaltung: Die so genannte Winternothilfe, also die Container auf dem Gelände am Albersloher Weg hinter dem Jovel in der Nähe des Stadthafens II, wurde bereits in den vergangenen Jahren jeweils bedarfsgerecht erweitert. Inzwischen ist es in Kooperation mit dem Sozialdienst - 12 - V/0840/2021 katholischer Frauen e. V. (SkF) gelungen, Räume für das entsprechende Angebot für Frauen dauerhaft zu erweitern. Die Bedarfe werden regelmäßig beobachtet und mit den Trägern werden notwendige Schritte weiter fortgesetzt. Auch hier gilt, dass die Bahnhofsnähe sicher wünschenswert ist. Zu befürchten ist jedoch, dass sich der städtebauliche Wandel im gesamten Bahnhofsumfeld fortsetzt. Mit der absehbaren Ausweisung weiterer urbaner Gebiete und der Nutzung von Bebauungspotenzialen steht zu befürchten, dass die verbleibenden Räume für Angebote für wohnungslose Menschen oder Menschen in prekären Lebenslagen durch die Entwicklungsprozesse im Stadtquartier weiter abnehmen werden. Dies gilt auch und gerade für die Flächen, die derzeit für die Winternothilfe oder für Wohnungslose an der Friedrich- Ebert-Straße genutzt werden. Bleiben diese Bedarfe bei der Gebietsentwicklung außen vor, ist der Flächen- oder Raumverlust nach Ausschöpfen der Bebauungspotenziale nicht mehr zu kompensieren. Das gilt umso mehr, als mit weiter steigenden Zahlen bei den wohnungslosen Menschen zu rechnen ist. Mit der wachsenden Stadt wächst auch dieser T eilder Bevölkerung, verstärkt durch nach wie vor steigende Mietpreise. Erweiterung der Angebote und Unterstützung für wohnungslose Frauen Anmerkungen der Verwaltung: Mit dem SkF wurde die Erweiterung seiner Kapazitäten für wohnungslose Frauen in seinem Gebäude an der Katharinenstraße 10 - 12 vereinbart und inzwischen umgesetzt. Eine neue Leistungsvereinbarung wird dazu aktuell verhandelt. Die Beteiligten sind gemeinsam der Auffassung, dass damit zunächst ein ausreichendes Angebot etabliert wurde. Hinzu kommen soll im Zuge der Verhandlungen eine Ausweitung der aufsuchenden Arbeit bei dem Träger für die Gruppe der wohnungslosen Frauen. Geflüchtete und vor allem in Not geratene migrantische Frauen als Zielgruppe Anmerkungen der Verwaltung: Auch migrantische Frauen haben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen selbstverständlich Zugang zu den Angeboten der Wohnungslosenhilfe in Münster, speziell auch zu den Angeboten des SkF in der Katharinenstraße. Dies gilt im Übrigen für alle geflüchteten oder in Not geratenen migrantischen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht. In Bedarfssituationen kann innerhalb der Verwaltung in Abhängigkeit von den Einzelfällen individuell abgestimmt und ausgewählt werden, ob Unterbringung und Unterstützung über die Strukturen der Flüchtlingshilfe oder die der Wohnungslosenhilfe sachgerecht ist. Eine differenzierte Betrachtung ist in diesem Zusammenhang auch im Bereich der EU-Zuwanderer/-innen ohne Sozialleistungsansprüche erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, dieses Thema in die Bearbeitung des Ratsantrags einzubeziehen. Hierzu wird auf das unten aufgeführte Kapitel „Mögliche Ergänzungen“ verwiesen. Angebote für wohnungslose Paare Anmerkungen der Verwaltung: Hier ist unklar, was gewünscht ist. Wohnungslos werdende Paare werden selbstverständlich über die städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für Familien versorgt. Vorausgehende präventive Angebote stehen ihnen ebenso wie nachbegleitende Betreuung zur Verfügung, wenn sie dies in Anspruch nehmen möchten. - 12 - V/0840/2021 Sofern jedoch die Menschen gemeint sind, die als zuvor Alleinstehende in der Wohnungslosenhilfe ein Paar werden, werden diese szenezugehörigen Paare grundsätzlich nicht in einer Familienunterkunft untergebracht. Hier wäre darüber nachzudenken, einen neuen Einrichtungstyp in der Wohnungslosenhilfe zu etablieren. Bedarfsgerechte Angebote und Hilfen für Wohnungslose mit Beeinträchtigung Anmerkungen der Verwaltung: Hier gelten die Ausführungen zu „wohnungslosen Paaren“ entsprechend. Menschen mit Beeinträchtigung können die bestehenden Angebote der freien Träger oder der Stadt ebenso selbstverständlich nutzen. Stehen beispielsweise bauliche Gegebenheiten einer barrierefreien Unterbringung und Betreuung entgegen, werden geeignete Unterbringungen im Bereich der so genannten Belegwohnungen genutzt. Je nach dem Ergebnis einer ärztlichen Begutachtung werden die notwendigen Anforderungen erfüllt. Sollte dies im Rahmen der Wohnungslosenhilfe nicht möglich sein, wird ein Übergang beispielsweise in Einrichtungen der Pflege eingeleitet und organisiert. Bei anstehenden Organisations- oder Umbaumaßnahmen werden im Übrigen die Anforderungen an eine möglichst barrierefreie Gestaltung der Angebote im Rahmen des baulich Möglichen berücksichtigt. Übernachtungsmöglichkeiten und Aufenthalte für Wohnungslose mit Hunden Anmerkungen der Verwaltung: Hier bestehen derzeit in der T atkeine Angebote. Zunächst wären eine Bedarfsermittlung sowie die Definition geeigneter Raumprogramme erforderlich. Auf der Bedarfsseite wären auch inhaltliche Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa sollen Kosten für Futter, Pflege oder Tierarzt getragen werden oder wie eine notwendige Ausbildung der Tiere gesichert werden kann? Potenzielle Träger müssten sich dazu konzeptionell vorbereiten, wenn beispielsweise Alkohol oder Drogen für Probleme bei der Tierhaltung sorgen, Menschen keine Wohnung finden, weil sie ein Haustier halten oder die Erziehung der Tiere zu wünschen übriglässt. Für räumliche Überlegungen wären zusätzlich unter Umständen folgende Aspekte zu berücksichtigen: Wann finden etwa Mehrbettzimmer eine Grenze, wenn auch eine entsprechende Zahl an Hunden dort lebt und übernachtet? Hygienevorschriften und Haftungsrecht stellen Hürden dar, die Einfluss auf Raumbedarfe haben würden. Grundsätzlich gilt aus Sicht der Verwaltung auch hier: Neuerwerb oder Anmietung weiterer Räumlichkeiten für diese Zwecke wären mit erheblichen Aufwendungen verbunden, erscheinen bei dem Immobilienmarkt in Münster zudem äußerst schwierig. Ausbau des Angebotes an niedrigschwelligen Hilfen Anmerkungen der Verwaltung: Das Hilfesystem in der Stadt Münster zeichnet sich neben seinem Umfang durch seine sehr hohe Differenzierung aus. Dabei sind viele Dienste und Angebote bereits jetzt so ausgestaltet, das von ihren Nutzerinnen und Nutzern nur geringer Aufwand zu ihrer Inanspruchnahme erforderlich ist. Wegen des großen Umfangs des gemeinsamen Ratsantrags hält es die Verwaltung für sinnvoll, die Einzelanliegen des Antrags zu priorisieren, um zu einer zeitlich und finanziell realistischen Bearbeitung zu gelangen. Dies kann auch ein Ergebnis des geplanten Hearings sein. Ob am Ende noch Bedarfe verbleiben, die einen weiteren Ausbau des Angebotes an niedrigschwelligen Hilfen erfordern, müsste zu gegebener Zeit qualitativ bewertet werden, bevor nach einer Bestandsaufnahme eine weitere Bedarfsermittlung initiiert würde. - 12 - V/0840/2021 Bestandsaufnahme der aufsuchenden Gesundheitshilfe und ggfs. Stärkung des bestehenden Angebotes. Anmerkungen der Verwaltung: Neben einer Bestandsaufnahme wäre hier zunächst eine Bedarfsermittlung erforderlich. 3. Die Begegnungsangebote in den Stadtteilen und Quartieren sollen gestärkt und gemeinsam mit den Trägern bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu gehören die Begegnungsstätten und -angebote in den Stadtteilen, Quartierstreffs und Quartiersstützpunkte, Alten- und Senioren*innen-Treffs. Anmerkungen der Verwaltung: Auch die Verwaltung präferiert bei der Schaffung bzw. Erweiterung von Angeboten für wohnungslose Menschen oder für Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung die Aktivierung oder Weiterentwicklung bestehender Angebote, zumal sie nicht selten kommunal finanziert oder mitfinanziert sind. In einer ersten Erhebung hat die städtische Stabstelle Quartiere / Quartiersmanagement mehr als 170 Anlaufstellen in den Quartieren der Stadt Münster identifiziert, die für eine solche bedarfsgerechte Weiterentwicklung grundsätzlich in Betracht kommen könnten. Träger der Angebote kommen aus den Bereichen Soziales, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Kultur oder dem kirchlichen Bereich. Die soziale Infrastruktur soll auch wohnungslosen Frauen und Männern sowie anderen von Armut betroffenen Menschen Treffpunkte und Anlaufstellen bieten. Diese Infrastruktur soll mit ihren zielgruppenspezifischen und wohngebietsbezogenen Aktivitäten auch auf die Belange von Menschen in prekären Lebenssituationen ausgerichtet werden und dazu beitragen, einer Vereinsamung entgegenzuwirken. Hierzu werden die Träger und Vereine aus den Bereichen Migration/Integration, Inklusion und Gender/Diversität mit einbezogen. Anmerkungen der Verwaltung: Allein die oben erwähnte Anzahl potenzieller Stellen, mit denen Möglichkeiten für eine Neuausrichtung der Infrastruktur erörtert und gegebenenfalls entwickelt werden müssten, ist enorm. Erhebliche personelle Ressourcen wären erforderlich, um diese Abstimmungsprozesse, die zudem ressortübergreifend zu organisieren wären, umzusetzen. Soweit gewünscht ist, auch Träger und Vereine aus den Bereichen Migration/Integration, Inklusion und Gender/Diversität einzubeziehen, erhöht dies den Aufwand noch einmal beträchtlich, sofern einzelne Träger nicht ohnehin schon über die Bestandserfassung berücksichtigt sind. Bei der Ausgangslage hält es die Verwaltung für erforderlich, in einem vorgeschalteten Schritt zu prüfen, mit welchem voraussichtlichen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand eine Umsetzung des Antragsanliegens überhaupt konzipiert sowie zu erwartende Kosten geschätzt werden könnten. Als hilfreich wird es angesehen, das Thema im geplanten Hearing möglichst umfassend zu beleuchten. Darüber hinaus soll auch durch niedrigschwellige Hilfen und verstärkte soziale Arbeit in den Quartieren der Vereinsamung und auch drohender Obdachlosigkeit entgegengewirkt werden. Stadtteiltreffs dienen der Kommunikation und Begegnung und entlasten durch kleine alltägliche Hilfen wie Wäschewaschen, einen Mittagstisch und ggfs. auch Duschmöglichkeiten. Anmerkungen der Verwaltung: Dies sollte grundsätzlich Bestandteil konzeptioneller Überlegungen zum vorherigen Punkt - 12 - V/0840/2021 sein, insbesondere wenn es um die Erweiterung der Infrastruktur vor Ort geht. Unabhängig davon sollte das Anliegen bereits jetzt im Kontakt mit den vor Ort aktiven Trägern forciert werden, insbesondere dann, wenn Angebote kommunal (mit-) finanziert sind und immer dann, wenn beispielsweise Vertragsverhandlungen, Jahresgespräche oder vergleichbare Anlässe in Rahmen der üblichen Verwaltungsarbeit anstehen. Ziel könnte eine verstärkte Ausrichtung hin zu einer mehr zugehenden sozialen Arbeit sein, durch die Menschen in ihren Lebenssituationen und im Quartier besser erreicht werden könnten, um sie möglichst verlässlich an die jeweiligen Treffpunkte mit ihrer Infrastruktur anzubinden. 4. Darüber hinaus sollen weitere Schritte zur Verbesserung der Übernachtungssituation wie auch Wege und Angebote zum Wohnen in der eigenen Wohnung und unterstützende Angebote und Hilfen ausgebaut werden. Hierzu gehören Wohnangebote für Menschen, die erwerbstätig bzw. berufstätig, aber zugleich ohne Wohnung sind und in einer Obdachloseneinrichtung leben Anmerkungen der Verwaltung: Das Thema spielt in der Einzelfallbearbeitung der Verwaltung bereits jetzt eine Rolle; geeignete Lösungen in Einzelfällen wurden in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern gefunden. Soweit sich das Antragsanliegen auf die Bemühungen des Trägers der Wohnungslosenangebote für alleinstehende Männer, also der Bischof-Hermann-Stiftung, zur Einrichtung eines so genannten Arbeiterwohnhauses bezieht, kann vorab gesagt werden, dass dies im Zuge aktuell laufender Gespräche für die Verhandlung einer neuen Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Träger thematisiert wird. Die Gremien werden über die Ergebnisse informiert. Neben fachlichen Fragen wäre es auch in diesem Bereich erforderlich, zunächst eine genauere Bedarfsermittlung durchzuführen, wenn über die bislang ressourcenorientierten Gespräche hinaus perspektivisch alle Bedarfe für wohnungslose Frauen und Männer berücksichtigt werden sollten. Die kontinuierliche Erweiterung von Wohnprojekten wie Wohnen 60+ (wie bspw. die Projekte Dreifaltigkeitskirche, Yorkhöfe), die ein barrierefreies und selbstständiges Wohnen für ältere wohnungslose Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ermöglichen, in vielen Stadtteilen ausbauen Anmerkungen der Verwaltung: Für eine Fortsetzung bzw. weitere vergleichbare Angebote steht die Verwaltung den einschlägigen Trägern jederzeit für Gespräche und Überlegungen zur Verfügung. Hier ist es jedoch in Abhängigkeit von den Trägerwünschen, den betroffenen Menschen und ihren Bedarfen sowie den räumlichen Ressourcen erforderlich, mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als in der Regel zuständigem Träger für die Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen im Einzelfall Möglichkeiten für geeignete Angebote abzustimmen. Wohnangebote über „Housing First“ weiter ausbauen als ergänzenden Baustein im Hilfesystem Wohnraum (ggfs. über Wohn+Stadtbau) Anmerkungen der Verwaltung: Mit der Vorlage V/0968/2018 „Wohnraum für Wohnungslose schaffen - ‚Housing first‘ in Münster umsetzen“ hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und - 12 - V/0840/2021 Arbeitsförderung am 22.11.2018 u. a. beschlossen, den Verein Dach überm Kopf e. V. als Kooperationsträger des landesweiten Projekts „Housing-First-Fonds“ im Rahmen der verfügbaren Ressourcen zu unterstützen. Mittel wurden in folgenden Haushaltsplanberatungen in Höhe von 150.000 € bereitgestellt. Davon sollte der Ankauf von bis zu 15 Wohnungen für wohnungslose Menschen mit 10.000 € pro Wohnung gefördert werden. Von den Mitteln sind inzwischen 30.000 € abgeflossen. Um die weitere sukzessive Umsetzung des Housing-first- Ansatzes unterstützen zu können, hat die Verwaltung die Haushaltsmittel auf die Folgejahre gestreckt. Ziel bleibt es, den Gesamtrahmen von bis zu 15 Wohnungen zu erreichen. Hierüber wurde der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 02.06.2021 informiert. Eine Fortführung der Unterstützung ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Dagegen erscheint eine Beschleunigung der Umsetzung weiterhin schwierig. Der Verein verfolgt das Anliegen sehr engagiert, stößt jedoch ebenso wie die Verwaltung in vielen Fällen an die strukturellen Grenzen des Wohnungsmarkts. Münster hat nach wie vor in besonderem Maße mit den Herausforderungen einer wachsenden Stadt, Urbanisierung und Segregation des Wohnungsmarkts zu kämpfen. Die Personen, die als wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte oder beispielsweise als geflüchtete Menschen versuchen, mit oder ohne Unterstützung durch Stadt und freie Träger auf dem hiesigen Wohnungsmarkt Fuß zu fassen, finden sich häufig am Ende einer langen Kette von Gruppen wieder, die im Wettbewerb um die knappen Ressourcen stehen. In der Situation sind die bislang gelungenen Wohnungskäufe durchaus als Erfolg zu werten. Die Verwaltung wird das Anliegen aber auch bei anstehenden Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft thematisieren, um im Rahmen des Möglichen zu einer Beschleunigung beizutragen. Ausbau der Angebote an Arbeits- und Beschäftigungsprojekten zur Stärkung der Arbeitsintegration sowie der Unterstützung zu Wegen aus der prekären Lebenssituation Anmerkungen der Verwaltung: Neben einer Bestandsaufnahme wäre hier zunächst eine Bedarfsermittlung erforderlich, auch, um die Ziele für eine Umsetzung des Antragsanliegens konkretisieren zu können. Stärkung der familienunterstützenden Hilfe für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Anmerkungen der Verwaltung: Neben einer Bestandsaufnahme wäre hier zunächst eine Bedarfsermittlung erforderlich, auch, um die Ziele für eine Umsetzung des Antragsanliegens konkretisieren zu können. Mögliche Ergänzungen Der Ratsantrag greift eine große Vielfalt an Themen auf, die aktuell sowie in absehbarer Zukunft relevant für die Weiterentwicklung vieler sozialer Angebote in der Stadt sind. Dennoch werden sich im weiteren Prozess zusätzliche Aspekte, Themen und Projekte ergeben, die ebenso von Bedeutung sind und die von der Verwaltung an entsprechenden Stellen eingebracht werden. Vermutlich werden auch aus den Fraktionen oder der Ratsgruppe im Laufe der Zeit noch weitere Maßnahmen in den Gesamtprozess eingespeist werden. Die Verwaltung sieht ihrerseits derzeit etwa Bedarfe in der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von chronisch psychisch kranken Menschen oder Menschen, die durch ihre Verhaltensweisen einen Aufenthalt in Angeboten der Wohnungslosenhilfe kaum möglich machen (so genannte Systemsprenger). Auch externe Anregungen erreichen die Verwaltung, die im weiteren Sinne den - 12 - V/0840/2021 Antragsanliegen zuzuordnen wären, wie beispielsweise Wünsche zur Selbstverwaltung von Angeboten (z. B. Notschlafstelle). Ferner spielt die Situation von EU-Zuwanderer/-innen ohne Sozialleistungsansprüche nach wie vor eine Rolle. Überlegungen dazu, wie die Schaffung einer Aufnahmeeinrichtung mit Erstaufnahmeplätzen und flexibel nutzbaren Plätzen zur Notfallhilfe einschließlich eines dort einzurichtenden Beratungs-, Prüfungs- und Klärungsverfahrens, sind derzeit noch offen (vgl. Vorlage V/0811/2019). Eine Standortlösung ist aktuell nicht konkret absehbar. Gibt es hier keine Bewegung, müsste erwogen werden, andere konzeptionelle Lösungen anzustreben, um eine erfolgreiche Integration für die Menschen möglich zu machen oder Verfahren zu etablieren, wenn ihre Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt nicht erfolgreich ist. Übergeordnete Probleme für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen Immer wieder kommen die tendenziell steigenden Bedarfe für die Unterbringung wohnungsloser Menschen zu Sprache. Die Verwaltung kann aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre bestätigen, dass die Zahlen unterzubringender Menschen ständig steigen. Zwar ist es durch die konzeptionelle Weiterentwicklung der Unterbringung gelungen, für eine deutlich größere Fluktuation in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zu sorgen, wodurch es bisher vermieden werden konnte, weitere Einrichtungen zu schaffen. Dies stößt jedoch zusehends an Grenzen. Alle Kapazitäten der Unterbringung - städtisch oder in freier Trägerschaft - sind praktisch ausgelastet. Mit einer weiteren Steigerung der Bevölkerungszahlen oder den Zuzügen gerade aus dem Ausland wird absehbar auch ein weiterer Anstieg der Fallzahlen in der Wohnungslosenhilfe einhergehen. Zusätzliche Unterbringungsbedarfe werden zudem durch die Entwicklung verstärkt, dass immer mehr betroffene Menschen psychisch (häufig mehrfach) und/oder chronisch krank sind und damit auch inhaltlich erhebliche Anforderungen an die Ausrichtung der Angebote stellen. Geeignete Immobilien, um die zusätzlichen Bedarfe decken zu können, sind aber derzeit nicht in Sicht. Einerseits führt dies zu der Überlegung, die städtische Unterbringung wohnungsloser Familien, die seit einiger Zeit - ähnlich dem Flüchtlingskonzept - dezentral in kleinen Einheiten und möglichst integrativer Lage organisiert wird, durch die Aktivierung weiterer Standorte zu entspannen. Hier kann es sich nach aktuellem Stand wohl nur um Flächen aus dem Kreis der Standorte handeln, die als künftige dauerhafte Standorte für Flüchtlingseinrichtungen identifiziert wurden. Die Verwaltung plant für die erste Hälfte des Jahres 2022 ein weiteres so genanntes Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Übergangseinrichtungen, für Flüchtlinge wie für wohnungslose Menschen. Hieraus ergeben sich möglicherweise zusätzliche Optionen. Auf der anderen Seite wird deutlich und durch die Träger im Feld der Wohnungslosenhilfe bestätigt, dass es zunehmend (Unterbringungs-) Bedarfe gibt, die in Bahnhofsnähe verortet werden müssten. Auch im gemeinsamen Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021 wird beispielsweise danach gefragt, ob für T agestreffseine zentralere Lage innerhalb der Stadt Münster zu bevorzugen wäre. Die Sozialverwaltung sieht ausdrücklich einen großen und dringenden Bedarf, Angebote in diesem Umfeld auszubauen. Wie oben bereits aufgeführt, steht diesen Bedarfen aber eine nahezu aussichtslose Immobiliensituation gegenüber. Gehen noch die letzten verbliebenen Flächen durch die Ausweisung weiterer urbaner Gebiete für wohnungslose Menschen oder Menschen in prekären Lebenslagen verloren, ist die Chance auf quantitativ und qualitativ geeignete zentrale Angebote für die betroffenen Menschen dahin. Der gesamte städtische Gebäudekomplex Hafenstraße/Dammstraße/Friedrich-Ebert-Straße ist als Standort für Angebote in diesem Bereich zwar hervorragend geeignet, die städtebaulichen Perspektiven stehen aber dauerhaften Investitionen für entsprechende Bedarfe entgegen. Zudem ist - 12 - V/0840/2021 die Gebäudesubstanz inzwischen in weiten T eilenso marode, dass eine längere Nutzung schwierig, in einigen T eilenschon jetzt nicht mehr möglich ist. Für eine Aktivierung zugunsten der Wohnungslosenhilfe stehen keine Mittel zur Verfügung, sie stünde auch in fast aussichtloser Konkurrenz zu einer hochwertigen städtebaulichen Entwicklung. Gleiches gilt für die benachbarte Fläche in Richtung Frie-Vendt-Straße, die derzeit für Busse und Fernbusse genutzt wird. In anderen Kommunen gibt es zwar Beispiele, wie solche Nutzungen kombiniert werden könnten - unten Busse, oben andere Nutzungen. Auch hier sind aber das Fehlen der Finanzierung und die Konkurrenz der weiteren urbanen Stadtentwicklung wohl unüberwindliche Hindernisse. Dennoch hält es die Verwaltung für wichtig, in einer Bearbeitung des Ratsantrags auch die letzten verbleibenden räumlichen Möglichkeiten von Innenstadt und Bahnhofsnähe in den Blick zu nehmen, um zumindest in T eilbereichenzu notwendigen Verbesserungen zu kommen. Aufwand (Bestandserhebung, Bedarfsermittlung, Kostenschätzung) und weiteres Verfahren Mit den ersten Anmerkungen zu den Bestandteilen des gemeinsamen Antrags der Fraktionen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021 versucht die Verwaltung deutlich zu machen, wie aufwändig seine Bearbeitung werden wird. Noch bevor es zu einer Verfahrensvorlage kommen kann, sind Grundlagenermittlungen erforderlich, allein um dazu notwendige personelle und finanzielle Ressourcen abschätzen zu können. Es wird auch erforderlich sein, die Einzelanliegen des Antrags noch einmal zu priorisieren, um zu einer zeitlich und finanziell realistischen Bearbeitung zu gelangen. Nach einem positiven Votum über diese Vorlage würde die Verwaltung diese Grundlagenermittlungen vornehmen. Gemeinsam mit den Erkenntnissen aus dem vorgeschlagenen Hearing würden den Gremien die Ergebnisse so rechtzeitig vorgelegt, dass auf der Basis erste Entscheidungen zum Haushaltsplan 2023 möglich würden. Im Übrigen wird auf die den einzelnen Punkten des Antrags zugeordneten Anmerkungen verwiesen. Natürlich wird die Verwaltung die Anliegen immer dort berücksichtigen, wo dies im Rahmen der täglichen Arbeit und der verfügbaren Mittel möglich ist. Besonderheit bleibt der T agestreffin der Wartburgschule, für den der Krisenstab Corona-Virus der Stadt Münster - Stand jetzt - eine Schließung als Corona-Maßnahmen zum 31.03.2022 beschlossen hat. Eine weitere Finanzierung außerhalb der Corona-Maßnahmen ist nicht gesichert. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage B - Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021
9603 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021
1
Münster, 21.09.2021
Ratsantrag
Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen – In
den Stadtteilen Tagestreffs für Menschen in prekären Lebenssituationen
und Vereinsamung anbieten
1. Der Rat begrüßt die Entscheidung des Krisenstabs, den Tagestreff in der
ehemaligen Wartburgschule wieder zu eröffnen. Nach Rücksprache mit dem
Stadtplanungsamt und dem Amt für Immobilienmanagement besteht die
Möglichkeit, die Wartburgschule noch bis zum 31.03.2022 zu nutzen. Damit
wurde dem Anliegen des für die Sitzung des Ausschusses für Soziales,
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung (ASGVA) am 08.09.2021
vorgelegten gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrags in Bezug auf die
Weiterführung des Tagestreffens entsprochen.
Für die weitere Perspektive eines Tagestreffs soll geprüft werden, ob eine
zentralere Lage innerhalb der Stadt Münster zu bevorzugen wäre. Für die
perspektivische Weiterentwicklung der Angebote, Hilfen und Unterstützungen
sollen die bisherigen Erfahrungen aus der Nutzung des Tagestreffs einbezogen
werden.
Der Rat beschließt:
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den in der
Wohnungslosenhilfe engagierten Trägern und Initiativen weitere Schritte zur
bedarfsgerechten Erweiterung des Angebotes für wohnungslose Menschen
vorzunehmen. Hierbei wird geprüft, welche Angebote ggfs. bei den bestehenden
Einrichtungen erweitert werden sollen.
Hierzu gehören u.a.
Bedarfsgerechte Gestaltung und Erweiterung der Tagesaufenthaltsangebote;
Bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes an Notunterkünften sowie der
Hilfen in den Wintermonaten (auch in Bahnhofsnähe);
Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021
2
Erweiterung der Angebote und Unterstützung für wohnungslose Frauen;
Geflüchtete und vor allem in Not geratene migrantische Frauen als Zielgruppe
Angebote für wohnungslose Paare;
Bedarfsgerechte Angebote und Hilfen für Wohnungslose mit Beeinträchtigung;
Übernachtungsmöglichkeiten und Aufenthalte für Wohnungslose mit Hunden;
Ausbau des Angebotes an niedrigschwelligen Hilfen;
Bestandsaufnahme der aufsuchenden Gesundheitshilfe und ggfs. Stärkung
des bestehenden Angebotes.
3. Die Begegnungsangebote in den Stadtteilen und Quartieren sollen gestärkt und
gemeinsam mit den Trägern bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu
gehören die Begegnungsstätten und -angebote in den Stadtteilen, Quartierstreffs
und Quartiersstützpunkte, Alten- und Senioren*innen-Treffs.
Die soziale Infrastruktur soll auch wohnungslosen Frauen und Männern sowie
anderen von Armut betroffenen Menschen Treffpunkte und Anlaufstellen
bieten. Diese Infrastruktur soll mit ihren zielgruppenspezifischen und
wohngebietsbezogenen Aktivitäten auch auf die Belange von Menschen in
prekären Lebenssituationen ausgerichtet werden und dazu beitragen, einer
Vereinsamung entgegenzuwirken. Hierzu werden die Träger und Vereine aus
den Bereichen Migration/Integration, Inklusion und Gender/Diversität mit
einbezogen.
Darüber hinaus soll auch durch niedrigschwellige Hilfen und verstärkte soziale
Arbeit in den Quartieren der Vereinsamung und auch drohender
Obdachlosigkeit entgegengewirkt werden. Stadtteiltreffs dienen der
Kommunikation und Begegnung und entlasten durch kleine alltägliche Hilfen
wie Wäschewaschen, einen Mittagstisch und ggfs. auch Duschmöglichkeiten.
4. Darüber hinaus sollen weitere Schritte zur Verbesserung der
Übernachtungssituation wie auch Wege und Angebote zum Wohnen in der
eigenen Wohnung und unterstützende Angebote und Hilfen ausgebaut werden.
Hierzu gehören
Wohnangebote für Menschen, die erwerbstätig bzw. berufstätig, aber zugleich
ohne Wohnung sind und in einer Obdachloseneinrichtung leben;
die kontinuierliche Erweiterung von Wohnprojekten wie Wohnen 60+ (wie
bspw. die Projekte Dreifaltigkeitskirche, Yorkhöfe), die ein barrierefreies und
selbstständiges Wohnen für ältere wohnungslose Menschen mit Pflege- und
Unterstützungsbedarf ermöglichen, in vielen Stadtteilen ausbauen;
Wohnangebote über „Housing First“ weiter ausbauen als ergänzenden
Baustein im Hilfesystem Wohnraum (ggfs. über Wohn+Stadtbau);
Ausbau der Angebote an Arbeits- und Beschäftigungsprojekten zur Stärkung
der Arbeitsintegration sowie der Unterstützung zu Wegen aus der prekären
Lebenssituation;
Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021
3
Stärkung der familienunterstützenden Hilfe für von Wohnungslosigkeit
bedrohte Menschen.
Begründung:
I. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
(ASGVA) hat in seiner Sitzung vom 08.09.2021 das Erfordernis unterstrichen, den
Tagestreffpunkt für Menschen in prekären Verhältnissen und Obdachlose in der
ehemaligen Wartburgschule sehr kurzfristig wieder zu öffnen. Grundlage der
Beratung war der für diese Sitzung vorgelegte gemeinsame fraktionsübergreifende
Antrag „Unterstützung und Hilfen für Wohnungslose ausbauen – In den Stadtteilen
Tagestreffs für Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung
anbieten“.
Im Ergebnis der Beratungen wurde „die Verwaltung […] beauftragt zu prüfen, wie
eine kurzfristige (Wieder-)Öffnung des Tagestreffpunkts für Obdachlose und
Menschen in prekären Verhältnissen in der ehemaligen Wartburgschule oder einer
ähnlichen Einrichtung zu realisieren und zu finanzieren sei, um den Treff
übergangsweise zunächst bis Ende März 2022 geöffnet zu halten. Hierbei sollen die
grundlegenden Bedarfe für die Zielgruppen im Hinblick auf Mahlzeiten, Dusch- und
Waschmöglichkeiten, Aufenthalt und soziale Betreuung abgesichert bleiben.
Gleichzeitig sollte die Verwaltung in Abstimmung mit dem Träger prüfen, ob
Kosteneinsparungen möglich sind, z.B. durch Verzicht auf einen Sicherheitsdienst,
Reduzierung des Angebots, Einsatz von Ehrenamtlichen usw.“ Nach
zwischenzeitlicher Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für
Immobilienmanagement besteht die Möglichkeit, die Wartburgschule noch bis zum
31.03.2022 hierfür zu nutzen.
Dem oben genannten Antrag wurde mit dem Beschluss des Krisenstabs vom
16.09.2021 somit entsprochen. Die Wiedereröffnung des Tagestreffs (in Trägerschaft
des ASB) ist am Freitag,17.09.2021 erfolgt.
II. Der Antrag beinhaltete darüber hinaus ein Bündel weiterer Vorschläge und
Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Angebote, Prävention und
Hilfen für wohnungslose Menschen in Münster. Diese werden nun mit diesem
Ratsantrag zur weiteren Bearbeitung auf den Weg gebracht.
a) Für die weitere Perspektive und Weiterentwicklung der Angebote, Hilfen und
Unterstützungen sollen die bisherigen Erfahrungen aus der Nutzung des
Tagestreffs einbezogen werden. Hierbei ist festzustellen, dass das Angebot des
Tagesaufenthaltes in der ehem. Wartburgschule unterschiedliche
Personengruppen in Anspruch genommen haben. Davon waren etwa ein Drittel
wohnungslose Menschen. Der größere Teil der Besucher*innen hatte selbst eine
Wohnung. Für sie ist es wichtig, einen Stadtteiltreff zu haben, der Kommunikation
und Begegnung sowie kleinere alltäglichen Hilfen wie Wäschewaschen und einen
Mittagstisch bietet. Für sie ist es auch wichtig, ein solches Angebot nutzen zu
können, um der möglichen Vereinsamung zu entgehen. Die Besucher*innen
dieses Angebotes kamen aus dem gesamten Stadtgebiet.
Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021
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Diese Erfahrungen zeigen, dass es einen Bedarf für einen entsprechenden
Treffpunkt über die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen hinaus auf für
weitere Personengruppen gibt. Hier ist es sinnvoll, entsprechende Angebote
primär in den Stadtteilen zu entwickeln. Für wohnungslose Menschen ist eine
Stärkung der Angebote z.B. auch in Bahnhofsnähe sinnvoll. Aber auch die soziale
Infrastruktur in den Stadtteilen sollte noch stärker auf diese Zielgruppe
ausgerichtet werden. Deshalb soll kontinuierlich die soziale Infrastruktur
entsprechend bedarfsgerecht weiterentwickelt und ausgebaut werden.
b) Eine weitere wichtige Aufgabe wird es sein, die Übernachtungssituation wie auch
Wege und Angebote zum Wohnen in der eigenen Wohnung und unterstützende
Angebote und Hilfen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und auszubauen:
o Hierzu gehören auch zielgruppenspezifische Angebote wie auch eine
Ausweitung der Angebote für wohnungslose Frauen insgesamt.
o Geflüchtete und vor allem in Not geratene migrantische Frauen sind als
Zielgruppe ebenfalls in den Fokus zu nehmen.
c) Des Weiteren gibt es ein Bedarf an Wohnangeboten für wohnungslose
Menschen, die berufstätig sind, sowie an einer kontinuierlichen Ausweitung des
Angebotes für wohnungslose Menschen, die Pflege und Unterstützung benötigen,
insbesondere in den Stadtteilen und Quartieren.
Schließlich soll Wohnraum für wohnungslose Menschen entsprechend dem
Konzept „Housing first“ geschaffen werden.
Diese Angebote ermöglichen den Menschen wieder ein gesichertes Wohnen und
eine Unterstützung hin zum selbstbestimmten Wohnen und Leben.
d) Über die Verbesserung der der Wohn- und Übernachtungssituation sollen auch
präventive Unterstützungsangebote sowie Hilfen zur Integration durch Arbeit,
Beschäftigung und Unterstützung bei der Tagesstruktur bedarfsgerecht
angeboten werden.
gez. gez. gez.
Sylvia Rietenberg Marius Herwig Stefan Weber
Harald Wölter Maria Winkel Tobias Jainta
und Fraktion und Fraktion und Fraktion
gez. gez. gez.
Helene Goldbeck Katharina Geuking Lars Nowak
Tim Haverkock und Fraktion und Fraktion
gez.
Jörg Berens
und Fraktion
Anlage A
2768 Zeichen
Anlage A zur V/0840/2021 Kurzüberblick Der Rat hat am 29.09.2021 einen Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe „Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen - In den Stadtteilen T agestreffsfür Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten“ aufgegriffen und an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung verwiesen. Neben weiteren Perspektiven von T agestreffsfür wohnungslose Menschen werden weitere Prüfaufträge für die Sozialplanung und Wohnungslosenhilfe formuliert, zur bedarfsgerechten Erweiterung des Angebots für wohnungslose Menschen, zur Verbesserung der Übernachtungssituation sowie zur Stärkung und Weiterentwicklung der Begegnungsangebote in den Stadtteilen und Quartieren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die Unterstützung von wohnungslosen Menschen sowie Menschen in prekären Lebenslagen trägt dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird. Positive, integrative Handlungsweisen und Standards für den Aufenthalt, die Übernachtung aber auch die Begegnung von und mit Menschen, die wohnungslos sind oder denen Vereinsamung droht, sind maßgebliche Instrumente dazu. Finanzierung Produktgruppe: 0502 / 0503 Sicherung des Lebensunterhalts / Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 14 OBG). Viele darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Ratsantrag vorgeschlagen werden und die über die reine Unterbringung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen hinausgehen, sind jedoch freiwillig. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Querschnittsthemen der Inklusion und der Gleichstellung wohnungsloser Menschen behandelt, insbesondere wenn es um ihre (Re-) Integration in Begegnungsangebote in den Quartieren geht. Eine gelingende Betreuung und Begleitung der Menschen ermöglicht eine inklusive T eilhabeder Menschen am gesellschaftlichen Leben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Von-Esmarch-Straße
- Katharinenstraße 10
- Albersloher Weg
- Friedrich-Ebert-Straße
- Frie-Vendt-Straße
- Dammstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0840/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2021
- Erstellt
- 08.11.2021 14:41