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V/0840/2021

Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen - In den Stadtteilen Tagestreffs für Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten (gemeinsamer Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021)

Vorlagen 08.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 26.01.2022, TOP 10

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage B - Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

39851 Zeichen

V/0840/2021
V/0840/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen - In den Stadtteilen T agestreffs
für Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten (gemeinsamer Antrag
der Fraktionen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021)
Beratungsfolge
30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelanliegen des gemeinsamen Antrags der Fraktionen
und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021 unter Einbezug des 2. Beschlusspunktes
daraufhin zu prüfen, mit welchem voraussichtlichen personellen, zeitlichen und finanziellen
Aufwand deren Umsetzungsmöglichkeiten sowie zu erwartende Kosten untersucht werden
können.
2. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im ersten Quartal 2022 ein Hearing für den Ausschuss für
Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu organisieren, in dem
unabhängige Fachleute möglichst zu allen, zumindest aber zu den wesentlichen Facetten des
Antrags vortragen und zur Diskussion der Themen zur Verfügung stehen. Zu dem Hearing sollen
auch die freien Träger der Angebote in den Handlungsfeldern des Antrags eingeladen werden.
3. Die Ergebnisse von Aufwandsermittlung und Hearing werden dem Rat nach Vorberatung in den
zu beteiligenden Gremien vorgelegt, damit eine Umsetzung des Antrags für die verschiedenen
Themenfelder im Sinne einer Verfahrensvorlage konkretisiert und darüber zum Haushaltsplan
2023 entschieden werden kann, soweit keine frühere Finanzierung möglich ist.
4. Der Ausschuss beschließt, dass die in dem gemeinsamen Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen
zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Angebote, Prävention und Hilfen für wohnungslose
Menschen in Münster zukünftig in der laufenden Verwaltungstätigkeit immer dann berücksichtigt
werden sollen, wenn eine wirtschaftliche und fachliche Umsetzung möglich wird und deren
Finanzierung innerhalb des Budgets gesichert werden kann.
Sozialamt
23.11.2021
Ihr Ansprechpartner:
Herr Lembeck
T elefon:492-5040
Lembeck@stadt-muenster.de

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5. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Krisenstab beschlossen hat, den Betrieb des
T agestreffsfür wohnungslose Menschen in der Sporthalle der ehemaligen Wartburg-Hauptschule
an der Von-Esmarch-Straße als Maßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie bis zum
31.03.2022 zu begrenzen. Bei einer Verlängerung des Angebots sind zusätzliche städtische
Mittel zur Finanzierung bereitzustellen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Gemeinsamer Ratsantrag insgesamt
Mit einem Beschluss über diese Vorlage sind zunächst keine unmittelbaren finanziellen
Auswirkungen verbunden. Eine spätere Umsetzung der Antragsanliegen oder größerer T eiledavon
ist aber absehbar mit hohen Aufwendungen und Investitionen verbunden, so dass dies nicht ohne
vorherige Mittelbereitstellungen und / oder Mittelumschichtungen in größerem Umfang möglich sein
wird.
Zu Anträgen nach der Geschäftsordnung des Rates hat der Rat am 27.06.2012 folgenden
Beschluss gefasst: „Die Beschlussfassung zu Anträgen nach § 3 Abs. 2 Geschäftsordnung des
Rates setzt voraus, dass die Verwaltung neben der fachlichen Prüfung eine Abschätzung der
finanziellen Haushaltsauswirkungen vornimmt.“ Dies geschieht üblicherweise in einer
Verfahrensvorlage, in der die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden sollen. Dies kann auch
eine Grundlage für eine Entscheidung darüber sein, ob und inwieweit ein Antrag oder eine Anregung
aufgegriffen werden soll. Neben den Sachkosten sollen ausdrücklich auch die erforderlichen
Personalkosten sowie Erträge ermittelt und dargestellt werden, die bei der Bearbeitung des Antrags
sowie dann entstehen würden, wenn dem Antragsanliegen ganz oder teilweise gefolgt würde.
Bei dem Umfang der Einzelanliegen des vorliegenden gemeinsamen Ratsantrags kann diese
Forderung nicht ohne die vorherige Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen
umgesetzt werden. Eine qualifizierte und aussagekräftige Verfahrensvorlage kann bei den
absehbaren Dimensionen von der Verwaltung nicht neben dem laufenden Geschäft erstellt werden.
Die Verwaltung geht von einem Personalbedarf im Umfang von mindestens einer Stelle aus,
ergänzende Mittel für Sachausgaben sind darüber hinaus erforderlich.
Bislang sind Mittel hierfür nicht im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 enthalten.
T agestreffsfür wohnungslose Menschen
Wenn eine Fortsetzung des Betriebs des T agestreffsfür wohnungslose Menschen in der Sporthalle
der ehemaligen Wartburg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße angestrebt werden sollte, wären
für diese Maßnahme, die derzeit aus Corona-Mitteln finanziert wird, ab dem 01.04.2022 städtische
Mittel in Höhe von mindestens monatlich ca. 35.700 € aufzuwenden, die bislang nicht etatisiert sind.
Für das Jahr 2022 würden insgesamt also ca. 321.300 € (auf ein gesamtes Jahr gerechnet
ca. 428.400 €) zusätzliche Mittel benötigt. Sollte es nicht gelingen, ein solches Angebot nach dem
Auslaufen der Nutzungsmöglichkeit der Sporthalle der ehemaligen Wartburg-Hauptschule in
kommunalen Räumlichkeiten zu organisieren und würden Kauf oder Anmietung einer geeigneten
Immobilie erforderlich werden, wären diese Mittel zusätzlich bereitzustellen.
Begründung:
Ausgangslage
In der Folge der Diskussionen um die Fortführung des coronabedingten Betriebs eines ergänzenden
zentralen T agestreffs für wohnungslose Menschen in der Turnhalle der ehemaligen Wartburg-
Hauptschule hat der Rat in seiner Sitzung am 29.09.2021 einen weitergehenden Antrag der
Fraktionen und der Ratsgruppe „Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen - In

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den Stadtteilen T agestreffsfür Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten“
aufgegriffen und an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung verwiesen. Neben die Frage zur weiteren Perspektive von T agestreffs für
wohnungslose Menschen tritt mit dem Antrag eine Vielzahl weiterer Prüfaufträge. Das Themenfeld
wird um andere Handlungsfelder der Sozialplanung und Wohnungslosenhilfe erweitert.
Schon Ende 2016 hat die Verwaltung auf veränderte Entwicklungen und sich verstärkende
Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe hingewiesen und Prozesse angestoßen, um
konzeptionelle Antworten auf diese Anforderungen zu finden. Dazu wurde ein interfraktioneller
Arbeitskreis Wohnungslosigkeit einberufen, um eine frühzeitige Einbeziehung der Gremien
sicherzustellen.
Als Schwerpunktthemen galten seinerzeit vor allem die EU-Zuwanderung, die Integration von
Flüchtlingen auf dem Wohnungsmarkt und die Suche nach Unterbringungsoptionen. Ende 2017
entstand in der Folge das neue Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen
Wohnungsloseneinrichtungen. Auf die Vorlagen V/1029/2016, V/0600/2017 sowie die darauf
basierenden weiteren Beschlussvorlagen zum Themenkomplex wird verwiesen.
Veränderte und neue Zielgruppen, zuziehende Familien mit Migrationshintergrund, eine zunehmend
angespannte Unterbringungs- und Betreuungssituation sowie ansteigende Bedarfe an Beratung und
Unterstützung bestimmen seitdem das Verwaltungshandeln und die Unterstützungsmaßnahmen für
die in den Handlungsfeldern aktiven freien Träger. Aus Sicht der Verwaltung war von Beginn an
„absehbar, dass die kommunale Unterbringungsverpflichtung für wohnungslose Menschen künftig
deutlich schwieriger, nur mit zusätzlichem Aufwand und mit neuen inhaltlichen Ansätzen zu
gewährleisten sein wird“ und dass die „Angebotsstruktur den sich dynamisch verändernden
Anforderungen angepasst werden muss“.
In vielen Feldern und Projekten ist dies bereits initiiert oder schon geglückt. Konkrete Beispiele dazu
werden in dieser Vorlage unter den unten aufgeführten ersten Einschätzungen zu den Einzelanliegen
des Antrags an den Rat Nr. A-R/0075/2021 aufgeführt.
Da die geschilderten Entwicklungen sich aber fortsetzen werden, viele Bedarfe noch nicht gedeckt
werden können und weitere innovative Ansätze notwendig sind, um das System der
Wohnungslosenhilfe weiterhin auf die sich abzeichnenden Erfordernisse auszurichten, ist der
gemeinsame Ratsantrag „Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen …“ mit
seinen vielen bedarfsorientierten, zielführenden und individuellen Lösungsvorschlägen ein guter
Leitfaden für zukünftige Schritte. Die Verwaltung begrüßt das Anliegen des Ratsantrags daher
ausdrücklich.
Mit dieser Vorlage gibt die Verwaltung einen ersten Überblick und erste Einschätzungen dazu, wie für
die vielen Einzelanliegen des Ratsantrags Annäherungen an Fragen zu Bestandsaufnahmen,
Umsetzungsmöglichkeiten, Handlungsoptionen oder neuen Konzepten denkbar wären. Gemeinsames
Ziel sollte es sein, die Wohnungslosenhilfe sowie die Angebote für Menschen in prekären
Lebenslagen und Vereinsamung in der Stadt Münster auch künftig möglichst nachhaltig
weiterzuentwickeln.
Hearing
Mit dem Beschluss des Rates über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe an
den Rat Nr. A-R/0075/2021 wurden für die Verwaltung äußerst umfangreiche Prüfaufträge formuliert,
die ad hoc nicht umsetzbar sind. Allein die Grundlagenermittlungen, die vielen Einzelanliegen des
Antrags vorausgehen müssten, sind mit dem vorhandenen Personal und ohne zusätzliche finanzielle
Ressourcen nicht möglich. Die unten folgenden ersten Gedanken und Stichpunkte zu den
aufgeführten Einzelanliegen mögen das verdeutlichen.

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Um sich dennoch schnell dem Thema nähern zu können und Anhaltspunkte dafür zu gewinnen, in
welchen Bereichen prioritär ein Einstieg in die Überlegungen angegangen und ermittelt werden sollte,
in welchem Umfang dafür finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden müssten,
schlägt die Verwaltung die Einbeziehung fachkundiger Personen vor. Dies sollte in Form eines
Hearings geschehen, in dem vornehmlich unabhängige externe Fachleute gehört werden sollten, die
auch aus anderen regionalen Bezügen einen tieferen Einblick in Bedarfe und Lösungen innerhalb der
Themenfelder haben. So kann es gelingen, die ohnehin schon breite und vertiefte Fachlichkeit des
sehr ausdifferenzierten Angebotssystems in Münster zu modifizieren bzw. zu erweitern.
Herausforderung wird auch hier die große Breite der im Ratsantrag angesprochenen Themenfelder
sein. Die Verwaltung schlägt zunächst vor, dennoch - in einem zeitlich organisierten Ablauf - alle
Themen durch den Input externer Fachleute zu beleuchten. Sollte dies nicht gelingen, wird sie dem
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Schwerpunkte für eine
solche Veranstaltung vorschlagen. Ziel ist es, ein Hearing im ersten Quartal des Jahres 2022 zu
organisieren.
Um für die wesentlichen Akteure im weiteren Prozess die gleiche Ausgangssituation zu schaffen, wird
vorgeschlagen, neben den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung auch Vertretungen der freien Träger in den zu behandelnden Themenfeldern zu
dem Hearing einzuladen.
Erste Einschätzungen zu den Einzelanliegen/-punkten des Antrags an den
Rat Nr. A-R/0075/2021
1. Für die weitere Perspektive eines Tagestreffs soll geprüft werden, ob eine zentralere Lage
innerhalb der Stadt Münster zu bevorzugen wäre. Für die perspektivische Weiterentwicklung der
Angebote, Hilfen und Unterstützungen sollen die bisherigen Erfahrungen aus der Nutzung des
Tagestreffs einbezogen werden.
Anmerkungen der Verwaltung:
Basierend auf den in den Ersatztagestreffs - zunächst am Albersloher Weg und später in der
Wartburgschule - gewonnenen Erkenntnissen lässt sich festhalten, dass an den beiden
Standorten unterschiedliche Zielgruppen erreicht wurden. Der zentraler gelegene Standort am
Albersloher Weg konnte deutlich mehr Personen erreichen, die eindeutig der
Wohnungslosenszene zuzuordnen waren. Trotz intensiver Suche konnte kein passender
Ersatzstandort in zentraler Lage gefunden werden. Alternativen zur Wartburgschule gab es nicht.
Viele Personen aus der Wohnungslosenszene, die zuvor das Angebot am Albersloher Weg
genutzt haben, sind nicht in der Wartburgschule ankommen. Ihr Anteil an der aktuellen
Besucherschaft beträgt nur etwa ein Drittel. Der Standort an der Wartburgschule erreicht
überwiegend Personen, bei denen andere Gründe zur Inanspruchnahme des
Unterstützungsangebotes führen. Gemeinsam mit dem Betreuungsverband geht die Verwaltung
davon aus, dass für sie beispielsweise Vereinsamung oder andere prekäre Lebenssituationen
tatsächlich häufig eine Rolle spielen.
Vor einer neuen Standortsuche oder gar Überlegungen, zusätzliche T agestreffseinzurichten, wie
es der Titel des Ratsantrags nahelegt („In den Stadtteilen T agestreffsfür Menschen in prekären
Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten“), sollten weitere Handlungsoptionen geprüft
werden. Wie im Ratsantrag formuliert, hält es auch die Verwaltung für richtig, in diese
Überlegungen vor allem die bestehenden Begegnungsangebote in den Stadtteilen und
Quartieren in den Blick zu nehmen. Ziel muss es sein, Menschen dort abzuholen und sie dort zu
unterstützen. Hierzu wird auf die unten folgende Ziffer 3 verwiesen. Diese Überlegungen sollten
mit Priorität auch Gegenstand des Hearings sein.
Ob die Öffnung, Stärkung, Weiterentwicklung oder der Ausbau der vorhandenen sozialen

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Infrastruktur einschließlich niedrigschwelliger Hilfen wirksame Optionen sein können, wäre zu
prüfen. Nach einer Bestandsaufnahme über die Begegnungsangebote in den Stadtteilen und
Quartieren, die mit relativ geringem Aufwand möglich wäre, müssten zu den notwendigen
weiteren Schritten zunächst Grundlagen- und Bedarfsermittlungen gehören. Bislang lediglich
vorhandene Annahmen über hier betroffene Nutzerinnen- und Nutzergruppen wären zu
verifizieren und um weitere gruppenbezogene Bedarfe zu ergänzen. Ausrichtung und Zielgruppen
vorhandener Angebote wären ebenso zu evaluieren, bevor Aussagen dazu entwickelt werden
könnten, ob und an welcher Stelle Modifizierungen quantitativ sowie qualitativ verfolgt werden
könnten.
Soweit daran gedacht würde, zusätzliche T agestreffseinzurichten (Titel des Ratsantrags: „In den
Stadtteilen T agestreffsfür Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung
anbieten“), bestünden die bekannten Probleme bei der Standortsuche. Würden Standorte
gefunden, wären Lösungen voraussichtlich mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Aktuell
finanziert die Stadt das Angebot des ergänzenden zentralen T agestreffsan der Wartburgschule
mit ca. 35.700 € pro Monat, auf ein Jahr gerechnet also mit ca. 428.400 € (ca. 25 € pro Person
und T agbei ca. 40 bis 50 täglichen Besucher/-innen). Beispiel: Würden vergleichbare Angebote
zu vergleichbaren Kosten in jedem der sechs Stadtbezirke angeboten, entstünden jährliche
Aufwendungen von gut 2,5 Mio. €.
Sicher würden einzelne Angebote etwa durch eine günstigere Gestaltung der Verpflegung oder
eine Reduzierung von Aufwendungen beispielsweise durch den Einsatz Ehrenamtlicher mit
weniger Kosten verbunden sein. Andererseits wäre zu erwarten, dass an weitere Stellen - anders
als an der Wartburgschule - Aufwendungen für eine Raumnutzung hinzukämen. Daher geht die
Verwaltung davon aus, dass diese Kostenschätzungen für eine allererste Orientierung hilfreich
sein können.
Hinweis:
Der Krisenstab Corona-Virus der Stadt Münster hat beschlossen, die Finanzierung des Angebots
des T agestreffsfür wohnungslose Menschen in der Sporthalle der ehemaligen Wartburg-
Hauptschule bis zum 31.03.2022 fortzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den in der Wohnungslosenhilfe
engagierten Trägern und Initiativen weitere Schritte zur bedarfsgerechten Erweiterung des
Angebotes für wohnungslose Menschen vorzunehmen. Hierbei wird geprüft, welche Angebote
ggfs. bei den bestehenden Einrichtungen erweitert werden sollen. Hierzu gehören u.a.
 Bedarfsgerechte Gestaltung und Erweiterung der Tagesaufenthaltsangebote
Anmerkungen der Verwaltung:
Bei den bestehenden Standorten ist eine Erweiterung nur sehr schwer vorstellbar. Anbauten
sind praktisch ausgeschlossen, Neuerwerb oder Anmietung weiterer Räumlichkeiten
erscheinen bei der Situation des Immobilienmarkts in Münster zudem äußerst schwierig und
dürften mit erheblichen Aufwendungen verbunden sein. Für eine Verbesserung der Gestaltung
steht die Verwaltung den Trägern jederzeit für Gespräche zur Verfügung.
 Bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes an Notunterkünften sowie der Hilfen in den
Wintermonaten (auch in Bahnhofsnähe)
Anmerkungen der Verwaltung:
Die so genannte Winternothilfe, also die Container auf dem Gelände am Albersloher Weg
hinter dem Jovel in der Nähe des Stadthafens II, wurde bereits in den vergangenen Jahren
jeweils bedarfsgerecht erweitert. Inzwischen ist es in Kooperation mit dem Sozialdienst

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katholischer Frauen e. V. (SkF) gelungen, Räume für das entsprechende Angebot für Frauen
dauerhaft zu erweitern. Die Bedarfe werden regelmäßig beobachtet und mit den Trägern
werden notwendige Schritte weiter fortgesetzt.
Auch hier gilt, dass die Bahnhofsnähe sicher wünschenswert ist. Zu befürchten ist jedoch,
dass sich der städtebauliche Wandel im gesamten Bahnhofsumfeld fortsetzt. Mit der
absehbaren Ausweisung weiterer urbaner Gebiete und der Nutzung von
Bebauungspotenzialen steht zu befürchten, dass die verbleibenden Räume für Angebote für
wohnungslose Menschen oder Menschen in prekären Lebenslagen durch die
Entwicklungsprozesse im Stadtquartier weiter abnehmen werden. Dies gilt auch und gerade
für die Flächen, die derzeit für die Winternothilfe oder für Wohnungslose an der Friedrich-
Ebert-Straße genutzt werden. Bleiben diese Bedarfe bei der Gebietsentwicklung außen vor, ist
der Flächen- oder Raumverlust nach Ausschöpfen der Bebauungspotenziale nicht mehr zu
kompensieren. Das gilt umso mehr, als mit weiter steigenden Zahlen bei den wohnungslosen
Menschen zu rechnen ist. Mit der wachsenden Stadt wächst auch dieser T eilder Bevölkerung,
verstärkt durch nach wie vor steigende Mietpreise.
 Erweiterung der Angebote und Unterstützung für wohnungslose Frauen
Anmerkungen der Verwaltung:
Mit dem SkF wurde die Erweiterung seiner Kapazitäten für wohnungslose Frauen in seinem
Gebäude an der Katharinenstraße 10 - 12 vereinbart und inzwischen umgesetzt. Eine neue
Leistungsvereinbarung wird dazu aktuell verhandelt. Die Beteiligten sind gemeinsam der
Auffassung, dass damit zunächst ein ausreichendes Angebot etabliert wurde. Hinzu kommen
soll im Zuge der Verhandlungen eine Ausweitung der aufsuchenden Arbeit bei dem Träger für
die Gruppe der wohnungslosen Frauen.
 Geflüchtete und vor allem in Not geratene migrantische Frauen als Zielgruppe
Anmerkungen der Verwaltung:
Auch migrantische Frauen haben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen selbstverständlich
Zugang zu den Angeboten der Wohnungslosenhilfe in Münster, speziell auch zu den
Angeboten des SkF in der Katharinenstraße.
Dies gilt im Übrigen für alle geflüchteten oder in Not geratenen migrantischen Menschen
unabhängig von ihrem Geschlecht. In Bedarfssituationen kann innerhalb der Verwaltung in
Abhängigkeit von den Einzelfällen individuell abgestimmt und ausgewählt werden, ob
Unterbringung und Unterstützung über die Strukturen der Flüchtlingshilfe oder die der
Wohnungslosenhilfe sachgerecht ist. Eine differenzierte Betrachtung ist in diesem
Zusammenhang auch im Bereich der EU-Zuwanderer/-innen ohne Sozialleistungsansprüche
erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, dieses Thema in die Bearbeitung des Ratsantrags
einzubeziehen. Hierzu wird auf das unten aufgeführte Kapitel „Mögliche Ergänzungen“
verwiesen.
 Angebote für wohnungslose Paare
Anmerkungen der Verwaltung:
Hier ist unklar, was gewünscht ist. Wohnungslos werdende Paare werden selbstverständlich
über die städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für Familien versorgt. Vorausgehende
präventive Angebote stehen ihnen ebenso wie nachbegleitende Betreuung zur Verfügung,
wenn sie dies in Anspruch nehmen möchten.

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Sofern jedoch die Menschen gemeint sind, die als zuvor Alleinstehende in der
Wohnungslosenhilfe ein Paar werden, werden diese szenezugehörigen Paare grundsätzlich
nicht in einer Familienunterkunft untergebracht. Hier wäre darüber nachzudenken, einen
neuen Einrichtungstyp in der Wohnungslosenhilfe zu etablieren.
 Bedarfsgerechte Angebote und Hilfen für Wohnungslose mit Beeinträchtigung
Anmerkungen der Verwaltung:
Hier gelten die Ausführungen zu „wohnungslosen Paaren“ entsprechend. Menschen mit
Beeinträchtigung können die bestehenden Angebote der freien Träger oder der Stadt ebenso
selbstverständlich nutzen. Stehen beispielsweise bauliche Gegebenheiten einer barrierefreien
Unterbringung und Betreuung entgegen, werden geeignete Unterbringungen im Bereich der so
genannten Belegwohnungen genutzt. Je nach dem Ergebnis einer ärztlichen Begutachtung
werden die notwendigen Anforderungen erfüllt. Sollte dies im Rahmen der
Wohnungslosenhilfe nicht möglich sein, wird ein Übergang beispielsweise in Einrichtungen der
Pflege eingeleitet und organisiert. Bei anstehenden Organisations- oder Umbaumaßnahmen
werden im Übrigen die Anforderungen an eine möglichst barrierefreie Gestaltung der
Angebote im Rahmen des baulich Möglichen berücksichtigt.
 Übernachtungsmöglichkeiten und Aufenthalte für Wohnungslose mit Hunden
Anmerkungen der Verwaltung:
Hier bestehen derzeit in der T atkeine Angebote. Zunächst wären eine Bedarfsermittlung sowie
die Definition geeigneter Raumprogramme erforderlich. Auf der Bedarfsseite wären auch
inhaltliche Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa sollen Kosten für Futter, Pflege oder Tierarzt
getragen werden oder wie eine notwendige Ausbildung der Tiere gesichert werden kann?
Potenzielle Träger müssten sich dazu konzeptionell vorbereiten, wenn beispielsweise Alkohol
oder Drogen für Probleme bei der Tierhaltung sorgen, Menschen keine Wohnung finden, weil
sie ein Haustier halten oder die Erziehung der Tiere zu wünschen übriglässt. Für räumliche
Überlegungen wären zusätzlich unter Umständen folgende Aspekte zu berücksichtigen: Wann
finden etwa Mehrbettzimmer eine Grenze, wenn auch eine entsprechende Zahl an Hunden
dort lebt und übernachtet? Hygienevorschriften und Haftungsrecht stellen Hürden dar, die
Einfluss auf Raumbedarfe haben würden. Grundsätzlich gilt aus Sicht der Verwaltung auch
hier: Neuerwerb oder Anmietung weiterer Räumlichkeiten für diese Zwecke wären mit
erheblichen Aufwendungen verbunden, erscheinen bei dem Immobilienmarkt in Münster
zudem äußerst schwierig.
 Ausbau des Angebotes an niedrigschwelligen Hilfen
Anmerkungen der Verwaltung:
Das Hilfesystem in der Stadt Münster zeichnet sich neben seinem Umfang durch seine sehr
hohe Differenzierung aus. Dabei sind viele Dienste und Angebote bereits jetzt so ausgestaltet,
das von ihren Nutzerinnen und Nutzern nur geringer Aufwand zu ihrer Inanspruchnahme
erforderlich ist. Wegen des großen Umfangs des gemeinsamen Ratsantrags hält es die
Verwaltung für sinnvoll, die Einzelanliegen des Antrags zu priorisieren, um zu einer zeitlich und
finanziell realistischen Bearbeitung zu gelangen. Dies kann auch ein Ergebnis des geplanten
Hearings sein. Ob am Ende noch Bedarfe verbleiben, die einen weiteren Ausbau des
Angebotes an niedrigschwelligen Hilfen erfordern, müsste zu gegebener Zeit qualitativ
bewertet werden, bevor nach einer Bestandsaufnahme eine weitere Bedarfsermittlung initiiert
würde.

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 Bestandsaufnahme der aufsuchenden Gesundheitshilfe und ggfs. Stärkung des bestehenden
Angebotes.
Anmerkungen der Verwaltung:
Neben einer Bestandsaufnahme wäre hier zunächst eine Bedarfsermittlung erforderlich.
3. Die Begegnungsangebote in den Stadtteilen und Quartieren sollen gestärkt und gemeinsam mit
den Trägern bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu gehören die Begegnungsstätten und
-angebote in den Stadtteilen, Quartierstreffs und Quartiersstützpunkte, Alten- und
Senioren*innen-Treffs.
Anmerkungen der Verwaltung:
Auch die Verwaltung präferiert bei der Schaffung bzw. Erweiterung von Angeboten für
wohnungslose Menschen oder für Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung
die Aktivierung oder Weiterentwicklung bestehender Angebote, zumal sie nicht selten kommunal
finanziert oder mitfinanziert sind. In einer ersten Erhebung hat die städtische Stabstelle Quartiere
/ Quartiersmanagement mehr als 170 Anlaufstellen in den Quartieren der Stadt Münster
identifiziert, die für eine solche bedarfsgerechte Weiterentwicklung grundsätzlich in Betracht
kommen könnten. Träger der Angebote kommen aus den Bereichen Soziales, Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe, Kultur oder dem kirchlichen Bereich.
 Die soziale Infrastruktur soll auch wohnungslosen Frauen und Männern sowie anderen von
Armut betroffenen Menschen Treffpunkte und Anlaufstellen bieten. Diese Infrastruktur soll mit
ihren zielgruppenspezifischen und wohngebietsbezogenen Aktivitäten auch auf die Belange
von Menschen in prekären Lebenssituationen ausgerichtet werden und dazu beitragen, einer
Vereinsamung entgegenzuwirken. Hierzu werden die Träger und Vereine aus den Bereichen
Migration/Integration, Inklusion und Gender/Diversität mit einbezogen.
Anmerkungen der Verwaltung:
Allein die oben erwähnte Anzahl potenzieller Stellen, mit denen Möglichkeiten für eine
Neuausrichtung der Infrastruktur erörtert und gegebenenfalls entwickelt werden müssten, ist
enorm. Erhebliche personelle Ressourcen wären erforderlich, um diese
Abstimmungsprozesse, die zudem ressortübergreifend zu organisieren wären, umzusetzen.
Soweit gewünscht ist, auch Träger und Vereine aus den Bereichen Migration/Integration,
Inklusion und Gender/Diversität einzubeziehen, erhöht dies den Aufwand noch einmal
beträchtlich, sofern einzelne Träger nicht ohnehin schon über die Bestandserfassung
berücksichtigt sind.
Bei der Ausgangslage hält es die Verwaltung für erforderlich, in einem vorgeschalteten Schritt
zu prüfen, mit welchem voraussichtlichen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand
eine Umsetzung des Antragsanliegens überhaupt konzipiert sowie zu erwartende Kosten
geschätzt werden könnten. Als hilfreich wird es angesehen, das Thema im geplanten Hearing
möglichst umfassend zu beleuchten.
 Darüber hinaus soll auch durch niedrigschwellige Hilfen und verstärkte soziale Arbeit in den
Quartieren der Vereinsamung und auch drohender Obdachlosigkeit entgegengewirkt werden.
Stadtteiltreffs dienen der Kommunikation und Begegnung und entlasten durch kleine
alltägliche Hilfen wie Wäschewaschen, einen Mittagstisch und ggfs. auch Duschmöglichkeiten.
Anmerkungen der Verwaltung:
Dies sollte grundsätzlich Bestandteil konzeptioneller Überlegungen zum vorherigen Punkt

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sein, insbesondere wenn es um die Erweiterung der Infrastruktur vor Ort geht.
Unabhängig davon sollte das Anliegen bereits jetzt im Kontakt mit den vor Ort aktiven Trägern
forciert werden, insbesondere dann, wenn Angebote kommunal (mit-) finanziert sind und
immer dann, wenn beispielsweise Vertragsverhandlungen, Jahresgespräche oder
vergleichbare Anlässe in Rahmen der üblichen Verwaltungsarbeit anstehen. Ziel könnte eine
verstärkte Ausrichtung hin zu einer mehr zugehenden sozialen Arbeit sein, durch die
Menschen in ihren Lebenssituationen und im Quartier besser erreicht werden könnten, um sie
möglichst verlässlich an die jeweiligen Treffpunkte mit ihrer Infrastruktur anzubinden.
4. Darüber hinaus sollen weitere Schritte zur Verbesserung der Übernachtungssituation wie auch
Wege und Angebote zum Wohnen in der eigenen Wohnung und unterstützende Angebote und
Hilfen ausgebaut werden. Hierzu gehören
 Wohnangebote für Menschen, die erwerbstätig bzw. berufstätig, aber zugleich ohne Wohnung
sind und in einer Obdachloseneinrichtung leben
Anmerkungen der Verwaltung:
Das Thema spielt in der Einzelfallbearbeitung der Verwaltung bereits jetzt eine Rolle;
geeignete Lösungen in Einzelfällen wurden in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern
gefunden.
Soweit sich das Antragsanliegen auf die Bemühungen des Trägers der
Wohnungslosenangebote für alleinstehende Männer, also der Bischof-Hermann-Stiftung, zur
Einrichtung eines so genannten Arbeiterwohnhauses bezieht, kann vorab gesagt werden, dass
dies im Zuge aktuell laufender Gespräche für die Verhandlung einer neuen
Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Träger thematisiert wird. Die Gremien werden über
die Ergebnisse informiert.
Neben fachlichen Fragen wäre es auch in diesem Bereich erforderlich, zunächst eine
genauere Bedarfsermittlung durchzuführen, wenn über die bislang ressourcenorientierten
Gespräche hinaus perspektivisch alle Bedarfe für wohnungslose Frauen und Männer
berücksichtigt werden sollten.
 Die kontinuierliche Erweiterung von Wohnprojekten wie Wohnen 60+ (wie bspw. die Projekte
Dreifaltigkeitskirche, Yorkhöfe), die ein barrierefreies und selbstständiges Wohnen für ältere
wohnungslose Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ermöglichen, in vielen
Stadtteilen ausbauen
Anmerkungen der Verwaltung:
Für eine Fortsetzung bzw. weitere vergleichbare Angebote steht die Verwaltung den
einschlägigen Trägern jederzeit für Gespräche und Überlegungen zur Verfügung. Hier ist es
jedoch in Abhängigkeit von den Trägerwünschen, den betroffenen Menschen und ihren
Bedarfen sowie den räumlichen Ressourcen erforderlich, mit dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe als in der Regel zuständigem Träger für die Hilfen für Menschen in
besonderen Lebenslagen im Einzelfall Möglichkeiten für geeignete Angebote abzustimmen.
 Wohnangebote über „Housing First“ weiter ausbauen als ergänzenden Baustein im
Hilfesystem Wohnraum (ggfs. über Wohn+Stadtbau)
Anmerkungen der Verwaltung:
Mit der Vorlage V/0968/2018 „Wohnraum für Wohnungslose schaffen - ‚Housing first‘ in
Münster umsetzen“ hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und

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Arbeitsförderung am 22.11.2018 u. a. beschlossen, den Verein Dach überm Kopf e. V. als
Kooperationsträger des landesweiten Projekts „Housing-First-Fonds“ im Rahmen der
verfügbaren Ressourcen zu unterstützen. Mittel wurden in folgenden Haushaltsplanberatungen
in Höhe von 150.000 € bereitgestellt. Davon sollte der Ankauf von bis zu 15 Wohnungen für
wohnungslose Menschen mit 10.000 € pro Wohnung gefördert werden. Von den Mitteln sind
inzwischen 30.000 € abgeflossen. Um die weitere sukzessive Umsetzung des Housing-first-
Ansatzes unterstützen zu können, hat die Verwaltung die Haushaltsmittel auf die Folgejahre
gestreckt. Ziel bleibt es, den Gesamtrahmen von bis zu 15 Wohnungen zu erreichen. Hierüber
wurde der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am
02.06.2021 informiert.
Eine Fortführung der Unterstützung ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Dagegen erscheint eine
Beschleunigung der Umsetzung weiterhin schwierig. Der Verein verfolgt das Anliegen sehr
engagiert, stößt jedoch ebenso wie die Verwaltung in vielen Fällen an die strukturellen
Grenzen des Wohnungsmarkts. Münster hat nach wie vor in besonderem Maße mit den
Herausforderungen einer wachsenden Stadt, Urbanisierung und Segregation des
Wohnungsmarkts zu kämpfen. Die Personen, die als wohnungslose bzw. von
Wohnungslosigkeit bedrohte oder beispielsweise als geflüchtete Menschen versuchen, mit
oder ohne Unterstützung durch Stadt und freie Träger auf dem hiesigen Wohnungsmarkt Fuß
zu fassen, finden sich häufig am Ende einer langen Kette von Gruppen wieder, die im
Wettbewerb um die knappen Ressourcen stehen. In der Situation sind die bislang gelungenen
Wohnungskäufe durchaus als Erfolg zu werten.
Die Verwaltung wird das Anliegen aber auch bei anstehenden Gesprächen mit der
Wohnungswirtschaft thematisieren, um im Rahmen des Möglichen zu einer Beschleunigung
beizutragen.
 Ausbau der Angebote an Arbeits- und Beschäftigungsprojekten zur Stärkung der
Arbeitsintegration sowie der Unterstützung zu Wegen aus der prekären Lebenssituation
Anmerkungen der Verwaltung:
Neben einer Bestandsaufnahme wäre hier zunächst eine Bedarfsermittlung erforderlich, auch,
um die Ziele für eine Umsetzung des Antragsanliegens konkretisieren zu können.
 Stärkung der familienunterstützenden Hilfe für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.
Anmerkungen der Verwaltung:
Neben einer Bestandsaufnahme wäre hier zunächst eine Bedarfsermittlung erforderlich, auch,
um die Ziele für eine Umsetzung des Antragsanliegens konkretisieren zu können.
Mögliche Ergänzungen
Der Ratsantrag greift eine große Vielfalt an Themen auf, die aktuell sowie in absehbarer Zukunft
relevant für die Weiterentwicklung vieler sozialer Angebote in der Stadt sind. Dennoch werden sich im
weiteren Prozess zusätzliche Aspekte, Themen und Projekte ergeben, die ebenso von Bedeutung
sind und die von der Verwaltung an entsprechenden Stellen eingebracht werden. Vermutlich werden
auch aus den Fraktionen oder der Ratsgruppe im Laufe der Zeit noch weitere Maßnahmen in den
Gesamtprozess eingespeist werden.
Die Verwaltung sieht ihrerseits derzeit etwa Bedarfe in der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
von chronisch psychisch kranken Menschen oder Menschen, die durch ihre Verhaltensweisen einen
Aufenthalt in Angeboten der Wohnungslosenhilfe kaum möglich machen (so genannte
Systemsprenger). Auch externe Anregungen erreichen die Verwaltung, die im weiteren Sinne den

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V/0840/2021
Antragsanliegen zuzuordnen wären, wie beispielsweise Wünsche zur Selbstverwaltung von
Angeboten (z. B. Notschlafstelle).
Ferner spielt die Situation von EU-Zuwanderer/-innen ohne Sozialleistungsansprüche nach wie vor
eine Rolle. Überlegungen dazu, wie die Schaffung einer Aufnahmeeinrichtung mit
Erstaufnahmeplätzen und flexibel nutzbaren Plätzen zur Notfallhilfe einschließlich eines dort
einzurichtenden Beratungs-, Prüfungs- und Klärungsverfahrens, sind derzeit noch offen (vgl. Vorlage
V/0811/2019). Eine Standortlösung ist aktuell nicht konkret absehbar. Gibt es hier keine Bewegung,
müsste erwogen werden, andere konzeptionelle Lösungen anzustreben, um
eine erfolgreiche Integration für die Menschen möglich zu machen oder Verfahren zu etablieren, wenn
ihre Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt nicht erfolgreich ist.
Übergeordnete Probleme für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen
Immer wieder kommen die tendenziell steigenden Bedarfe für die Unterbringung wohnungsloser
Menschen zu Sprache. Die Verwaltung kann aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre
bestätigen, dass die Zahlen unterzubringender Menschen ständig steigen. Zwar ist es durch die
konzeptionelle Weiterentwicklung der Unterbringung gelungen, für eine deutlich größere Fluktuation in
den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zu sorgen, wodurch es bisher vermieden werden konnte,
weitere Einrichtungen zu schaffen. Dies stößt jedoch zusehends an Grenzen. Alle Kapazitäten der
Unterbringung - städtisch oder in freier Trägerschaft - sind praktisch ausgelastet.
Mit einer weiteren Steigerung der Bevölkerungszahlen oder den Zuzügen gerade aus dem Ausland
wird absehbar auch ein weiterer Anstieg der Fallzahlen in der Wohnungslosenhilfe einhergehen.
Zusätzliche Unterbringungsbedarfe werden zudem durch die Entwicklung verstärkt, dass immer mehr
betroffene Menschen psychisch (häufig mehrfach) und/oder chronisch krank sind und damit auch
inhaltlich erhebliche Anforderungen an die Ausrichtung der Angebote stellen.
Geeignete Immobilien, um die zusätzlichen Bedarfe decken zu können, sind aber derzeit nicht in
Sicht.
Einerseits führt dies zu der Überlegung, die städtische Unterbringung wohnungsloser Familien, die
seit einiger Zeit - ähnlich dem Flüchtlingskonzept - dezentral in kleinen Einheiten und möglichst
integrativer Lage organisiert wird, durch die Aktivierung weiterer Standorte zu entspannen. Hier kann
es sich nach aktuellem Stand wohl nur um Flächen aus dem Kreis der Standorte handeln, die als
künftige dauerhafte Standorte für Flüchtlingseinrichtungen identifiziert wurden. Die Verwaltung plant
für die erste Hälfte des Jahres 2022 ein weiteres so genanntes Mediationsverfahren zur Festlegung
dauerhafter Standorte für Übergangseinrichtungen, für Flüchtlinge wie für wohnungslose Menschen.
Hieraus ergeben sich möglicherweise zusätzliche Optionen.
Auf der anderen Seite wird deutlich und durch die Träger im Feld der Wohnungslosenhilfe bestätigt,
dass es zunehmend (Unterbringungs-) Bedarfe gibt, die in Bahnhofsnähe verortet werden müssten.
Auch im gemeinsamen Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021 wird
beispielsweise danach gefragt, ob für T agestreffseine zentralere Lage innerhalb der Stadt Münster zu
bevorzugen wäre. Die Sozialverwaltung sieht ausdrücklich einen großen und dringenden Bedarf,
Angebote in diesem Umfeld auszubauen.
Wie oben bereits aufgeführt, steht diesen Bedarfen aber eine nahezu aussichtslose
Immobiliensituation gegenüber. Gehen noch die letzten verbliebenen Flächen durch die Ausweisung
weiterer urbaner Gebiete für wohnungslose Menschen oder Menschen in prekären Lebenslagen
verloren, ist die Chance auf quantitativ und qualitativ geeignete zentrale Angebote für die betroffenen
Menschen dahin.
Der gesamte städtische Gebäudekomplex Hafenstraße/Dammstraße/Friedrich-Ebert-Straße ist als
Standort für Angebote in diesem Bereich zwar hervorragend geeignet, die städtebaulichen
Perspektiven stehen aber dauerhaften Investitionen für entsprechende Bedarfe entgegen. Zudem ist

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die Gebäudesubstanz inzwischen in weiten T eilenso marode, dass eine längere Nutzung schwierig,
in einigen T eilenschon jetzt nicht mehr möglich ist. Für eine Aktivierung zugunsten der
Wohnungslosenhilfe stehen keine Mittel zur Verfügung, sie stünde auch in fast aussichtloser
Konkurrenz zu einer hochwertigen städtebaulichen Entwicklung.
Gleiches gilt für die benachbarte Fläche in Richtung Frie-Vendt-Straße, die derzeit für Busse und
Fernbusse genutzt wird. In anderen Kommunen gibt es zwar Beispiele, wie solche Nutzungen
kombiniert werden könnten - unten Busse, oben andere Nutzungen. Auch hier sind aber das Fehlen
der Finanzierung und die Konkurrenz der weiteren urbanen Stadtentwicklung wohl unüberwindliche
Hindernisse.
Dennoch hält es die Verwaltung für wichtig, in einer Bearbeitung des Ratsantrags auch die letzten
verbleibenden räumlichen Möglichkeiten von Innenstadt und Bahnhofsnähe in den Blick zu nehmen,
um zumindest in T eilbereichenzu notwendigen Verbesserungen zu kommen.
Aufwand (Bestandserhebung, Bedarfsermittlung, Kostenschätzung) und weiteres Verfahren
Mit den ersten Anmerkungen zu den Bestandteilen des gemeinsamen Antrags der Fraktionen und der
Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0075/2021 versucht die Verwaltung deutlich zu machen, wie
aufwändig seine Bearbeitung werden wird. Noch bevor es zu einer Verfahrensvorlage kommen kann,
sind Grundlagenermittlungen erforderlich, allein um dazu notwendige personelle und finanzielle
Ressourcen abschätzen zu können. Es wird auch erforderlich sein, die Einzelanliegen des Antrags
noch einmal zu priorisieren, um zu einer zeitlich und finanziell realistischen Bearbeitung zu gelangen.
Nach einem positiven Votum über diese Vorlage würde die Verwaltung diese Grundlagenermittlungen
vornehmen. Gemeinsam mit den Erkenntnissen aus dem vorgeschlagenen Hearing würden den
Gremien die Ergebnisse so rechtzeitig vorgelegt, dass auf der Basis erste Entscheidungen zum
Haushaltsplan 2023 möglich würden.
Im Übrigen wird auf die den einzelnen Punkten des Antrags zugeordneten Anmerkungen verwiesen.
Natürlich wird die Verwaltung die Anliegen immer dort berücksichtigen, wo dies im Rahmen der
täglichen Arbeit und der verfügbaren Mittel möglich ist.
Besonderheit bleibt der T agestreffin der Wartburgschule, für den der Krisenstab Corona-Virus der
Stadt Münster - Stand jetzt - eine Schließung als Corona-Maßnahmen zum 31.03.2022 beschlossen
hat. Eine weitere Finanzierung außerhalb der Corona-Maßnahmen ist nicht gesichert.
I. V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin

Anlage B - Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021

9603 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021 
1 
 
 
 
 
 
  
                
 
 
 
Münster, 21.09.2021 
 
Ratsantrag  
Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen – In 
den Stadtteilen Tagestreffs für Menschen in prekären Lebenssituationen 
und Vereinsamung anbieten  
 
1. Der Rat begrüßt die Entscheidung des Krisenstabs, den Tagestreff in der 
ehemaligen Wartburgschule wieder zu eröffnen. Nach Rücksprache mit dem 
Stadtplanungsamt und dem Amt für Immobilienmanagement besteht die 
Möglichkeit, die Wartburgschule noch bis zum 31.03.2022 zu nutzen. Damit 
wurde dem Anliegen des für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung (ASGVA) am 08.09.2021 
vorgelegten gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrags in Bezug auf die 
Weiterführung des Tagestreffens entsprochen. 
Für die weitere Perspektive eines Tagestreffs soll geprüft werden, ob eine 
zentralere Lage innerhalb der Stadt Münster zu bevorzugen wäre. Für die 
perspektivische Weiterentwicklung der Angebote, Hilfen und Unterstützungen 
sollen die bisherigen Erfahrungen aus der Nutzung des Tagestreffs einbezogen 
werden. 
 
Der Rat beschließt: 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den in der 
Wohnungslosenhilfe engagierten Trägern und Initiativen weitere Schritte zur 
bedarfsgerechten Erweiterung des Angebotes für wohnungslose Menschen 
vorzunehmen. Hierbei wird geprüft, welche Angebote ggfs. bei den bestehenden 
Einrichtungen erweitert werden sollen. 
Hierzu gehören u.a.  
 Bedarfsgerechte Gestaltung und Erweiterung der Tagesaufenthaltsangebote; 
 Bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes an Notunterkünften sowie der 
Hilfen in den Wintermonaten (auch in Bahnhofsnähe);

Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021 
2 
 
 Erweiterung der Angebote und Unterstützung für wohnungslose Frauen; 
 Geflüchtete und vor allem in Not geratene migrantische Frauen als Zielgruppe  
 Angebote für wohnungslose Paare; 
 Bedarfsgerechte Angebote und Hilfen für Wohnungslose mit Beeinträchtigung;  
 Übernachtungsmöglichkeiten und Aufenthalte für Wohnungslose mit Hunden; 
 Ausbau des Angebotes an niedrigschwelligen Hilfen; 
 Bestandsaufnahme der aufsuchenden Gesundheitshilfe und ggfs. Stärkung 
des bestehenden Angebotes. 
 
3. Die Begegnungsangebote in den Stadtteilen und Quartieren sollen gestärkt und 
gemeinsam mit den Trägern bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu 
gehören die Begegnungsstätten und -angebote in den Stadtteilen, Quartierstreffs 
und Quartiersstützpunkte, Alten- und Senioren*innen-Treffs.  
 Die soziale Infrastruktur soll auch wohnungslosen Frauen und Männern sowie 
anderen von Armut betroffenen Menschen Treffpunkte und Anlaufstellen 
bieten. Diese Infrastruktur soll mit ihren zielgruppenspezifischen und 
wohngebietsbezogenen Aktivitäten auch auf die Belange von Menschen in 
prekären Lebenssituationen ausgerichtet werden und dazu beitragen, einer 
Vereinsamung entgegenzuwirken. Hierzu werden die Träger und Vereine aus 
den Bereichen Migration/Integration, Inklusion und Gender/Diversität mit 
einbezogen.  
 Darüber hinaus soll auch durch niedrigschwellige Hilfen und verstärkte soziale 
Arbeit in den Quartieren der Vereinsamung und auch drohender 
Obdachlosigkeit entgegengewirkt werden. Stadtteiltreffs dienen der 
Kommunikation und Begegnung und entlasten durch kleine alltägliche Hilfen 
wie Wäschewaschen, einen Mittagstisch und ggfs. auch Duschmöglichkeiten. 
 
4. Darüber hinaus sollen weitere Schritte zur Verbesserung der 
Übernachtungssituation wie auch Wege und Angebote zum Wohnen in der 
eigenen Wohnung und unterstützende Angebote und Hilfen ausgebaut werden.  
Hierzu gehören  
 Wohnangebote für Menschen, die erwerbstätig bzw. berufstätig, aber zugleich 
ohne Wohnung sind und in einer Obdachloseneinrichtung leben;  
 die kontinuierliche Erweiterung von Wohnprojekten wie Wohnen 60+ (wie 
bspw. die Projekte Dreifaltigkeitskirche, Yorkhöfe), die ein barrierefreies und 
selbstständiges Wohnen für ältere wohnungslose Menschen mit Pflege- und 
Unterstützungsbedarf ermöglichen, in vielen Stadtteilen ausbauen; 
 Wohnangebote über „Housing First“ weiter ausbauen als ergänzenden 
Baustein im Hilfesystem Wohnraum (ggfs. über Wohn+Stadtbau); 
 Ausbau der Angebote an Arbeits- und Beschäftigungsprojekten zur Stärkung 
der Arbeitsintegration sowie der Unterstützung zu Wegen aus der prekären 
Lebenssituation;

Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021 
3 
 
 Stärkung der familienunterstützenden Hilfe für von Wohnungslosigkeit 
bedrohte Menschen. 
 
Begründung: 
I. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
(ASGVA) hat in seiner Sitzung vom 08.09.2021 das Erfordernis unterstrichen, den 
Tagestreffpunkt für Menschen in prekären Verhältnissen und Obdachlose in der 
ehemaligen Wartburgschule sehr kurzfristig wieder zu öffnen. Grundlage der 
Beratung war der für diese Sitzung vorgelegte gemeinsame fraktionsübergreifende 
Antrag „Unterstützung und Hilfen für Wohnungslose ausbauen – In den Stadtteilen 
Tagestreffs für Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung 
anbieten“.  
Im Ergebnis der Beratungen wurde „die Verwaltung […] beauftragt zu prüfen, wie 
eine kurzfristige (Wieder-)Öffnung des Tagestreffpunkts für Obdachlose und 
Menschen in prekären Verhältnissen in der ehemaligen Wartburgschule oder einer 
ähnlichen Einrichtung zu realisieren und zu finanzieren sei, um den Treff 
übergangsweise zunächst bis Ende März 2022 geöffnet zu halten. Hierbei sollen die 
grundlegenden Bedarfe für die Zielgruppen im Hinblick auf Mahlzeiten, Dusch- und 
Waschmöglichkeiten, Aufenthalt und soziale Betreuung abgesichert bleiben. 
Gleichzeitig sollte die Verwaltung in Abstimmung mit dem Träger prüfen, ob 
Kosteneinsparungen möglich sind, z.B. durch Verzicht auf einen Sicherheitsdienst, 
Reduzierung des Angebots, Einsatz von Ehrenamtlichen usw.“ Nach 
zwischenzeitlicher Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für 
Immobilienmanagement besteht die Möglichkeit, die Wartburgschule noch bis zum 
31.03.2022 hierfür zu nutzen. 
Dem oben genannten Antrag wurde mit dem Beschluss des Krisenstabs vom 
16.09.2021 somit entsprochen. Die Wiedereröffnung des Tagestreffs (in Trägerschaft 
des ASB) ist am Freitag,17.09.2021 erfolgt. 
 
II. Der Antrag beinhaltete darüber hinaus ein Bündel weiterer Vorschläge und 
Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Angebote, Prävention und 
Hilfen für wohnungslose Menschen in Münster. Diese werden nun mit diesem 
Ratsantrag zur weiteren Bearbeitung auf den Weg gebracht. 
a) Für die weitere Perspektive und Weiterentwicklung der Angebote, Hilfen und 
Unterstützungen sollen die bisherigen Erfahrungen aus der Nutzung des 
Tagestreffs einbezogen werden. Hierbei ist festzustellen, dass das Angebot des 
Tagesaufenthaltes in der ehem. Wartburgschule unterschiedliche 
Personengruppen in Anspruch genommen haben. Davon waren etwa ein Drittel 
wohnungslose Menschen. Der größere Teil der Besucher*innen hatte selbst eine 
Wohnung. Für sie ist es wichtig, einen Stadtteiltreff zu haben, der Kommunikation 
und Begegnung sowie kleinere alltäglichen Hilfen wie Wäschewaschen und einen 
Mittagstisch bietet. Für sie ist es auch wichtig, ein solches Angebot nutzen zu 
können, um der möglichen Vereinsamung zu entgehen. Die Besucher*innen 
dieses Angebotes kamen aus dem gesamten Stadtgebiet.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021 
4 
 
Diese Erfahrungen zeigen, dass es einen Bedarf für einen entsprechenden 
Treffpunkt über die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen hinaus auf für 
weitere Personengruppen gibt. Hier ist es sinnvoll, entsprechende Angebote 
primär in den Stadtteilen zu entwickeln. Für wohnungslose Menschen ist eine 
Stärkung der Angebote z.B. auch in Bahnhofsnähe sinnvoll. Aber auch die soziale 
Infrastruktur in den Stadtteilen sollte noch stärker auf diese Zielgruppe 
ausgerichtet werden. Deshalb soll kontinuierlich die soziale Infrastruktur 
entsprechend bedarfsgerecht weiterentwickelt und ausgebaut werden. 
b) Eine weitere wichtige Aufgabe wird es sein, die Übernachtungssituation wie auch 
Wege und Angebote zum Wohnen in der eigenen Wohnung und unterstützende 
Angebote und Hilfen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und auszubauen: 
o Hierzu gehören auch zielgruppenspezifische Angebote wie auch eine 
Ausweitung der Angebote für wohnungslose Frauen insgesamt. 
o Geflüchtete und vor allem in Not geratene migrantische Frauen sind als 
Zielgruppe ebenfalls in den Fokus zu nehmen. 
c) Des Weiteren gibt es ein Bedarf an Wohnangeboten für wohnungslose 
Menschen, die berufstätig sind, sowie an einer kontinuierlichen Ausweitung des 
Angebotes für wohnungslose Menschen, die Pflege und Unterstützung benötigen, 
insbesondere in den Stadtteilen und Quartieren.  
Schließlich soll Wohnraum für wohnungslose Menschen entsprechend dem 
Konzept „Housing first“ geschaffen werden. 
Diese Angebote ermöglichen den Menschen wieder ein gesichertes Wohnen und 
eine Unterstützung hin zum selbstbestimmten Wohnen und Leben. 
d) Über die Verbesserung der der Wohn- und Übernachtungssituation sollen auch 
präventive Unterstützungsangebote sowie Hilfen zur Integration durch Arbeit, 
Beschäftigung und Unterstützung bei der Tagesstruktur bedarfsgerecht 
angeboten werden.  
 
gez.    gez.    gez. 
Sylvia Rietenberg   Marius Herwig  Stefan Weber 
Harald Wölter   Maria Winkel   Tobias Jainta 
und Fraktion   und Fraktion   und Fraktion 
 
gez.     gez.    gez.  
Helene Goldbeck   Katharina Geuking  Lars Nowak 
Tim Haverkock   und Fraktion   und Fraktion 
 
gez. 
Jörg Berens 
und Fraktion

Anlage A

2768 Zeichen

Anlage A zur V/0840/2021
Kurzüberblick
Der Rat hat am 29.09.2021 einen Antrag der Fraktionen und der Ratsgruppe „Unterstützung und
Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen - In den Stadtteilen T agestreffsfür Menschen in
prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten“ aufgegriffen und an den Ausschuss für
Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung verwiesen.
Neben weiteren Perspektiven von T agestreffsfür wohnungslose Menschen werden weitere
Prüfaufträge für die Sozialplanung und Wohnungslosenhilfe formuliert, zur bedarfsgerechten
Erweiterung des Angebots für wohnungslose Menschen, zur Verbesserung der
Übernachtungssituation sowie zur Stärkung und Weiterentwicklung der Begegnungsangebote in
den Stadtteilen und Quartieren.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft.
Die Unterstützung von wohnungslosen Menschen sowie Menschen in prekären Lebenslagen trägt
dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird. Positive, integrative
Handlungsweisen und Standards für den Aufenthalt, die Übernachtung aber auch die Begegnung
von und mit Menschen, die wohnungslos sind oder denen Vereinsamung droht, sind maßgebliche
Instrumente dazu.
Finanzierung
Produktgruppe: 0502 / 0503 Sicherung des Lebensunterhalts /
Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten Ja X Nein
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten Ja X Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig X überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 14 OBG). Viele
darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Ratsantrag vorgeschlagen werden und die über die
reine Unterbringung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen
hinausgehen, sind jedoch freiwillig.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der Vorlage werden die Querschnittsthemen der Inklusion und der Gleichstellung
wohnungsloser Menschen behandelt, insbesondere wenn es um ihre (Re-) Integration in
Begegnungsangebote in den Quartieren geht. Eine gelingende Betreuung und Begleitung der
Menschen ermöglicht eine inklusive T eilhabeder Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Katharinenstraße 10
  • Albersloher Weg
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Frie-Vendt-Straße
  • Dammstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0840/2021
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2021
Erstellt
08.11.2021 14:41