2661/2025
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung
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Anlage 1 Straßenreinigungsverzeichnis 2026 BV4 Ehrenfeld
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Anlage 3 Vorschläge zur Änderung des StrReinV als Zusammenfassung mit Legende S T A D T B E Z I R K 4 Anlage1 zur Straßenreinigungssatzung Straßenreinigungsverzeichnis gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS S T A D T B E Z I R K 4 L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 4 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2026 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Butzweilerstr. von Äußere Kanalstr. bis Hugo-Eckener-Str. (linke Seite) H 1 1 rechte Seite H 1 bis BAB (linke Seite) H 1 1 rechte Seite H 1 neu: Butzweilerstr. von Äußere Kanalstr. bis Hugo-Eckener-Str. (linke Seite) H 1 1 Fahrbahn von Äußere Kanalstr. bis Hugo-Eckener- Str. (rechte Seite) H 1 8 Gehweg an der 1. Parkplatzeinfahrt zur Kleingartenanlage gegenüber Peter-Michels-Str. H 1 8 Gehweg an der 2. Parkplatzeinfahrt zur Kleingartenanlage gegenüber Franziska-Anneke-Str. und am Grünstreifen H 1 8 von Hugo-Eckener-Str. bis Einmündung Alte Escher Str. (linke Seite) H 1 1 8 von Hugo-Eckener-Str. bis Einmündung Alte Escher- Str. (rechte Seite) H 1 8 Gehweg ab ca. 80m vor Einmündung Alte-Escher Straße bis Einmündung Alte Escher-Str. (rechte Seite) H 1 8 alt: Keplerstr. von Venloer Str. bis Hausnr. 16/19 A 5 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Verwaltung von Hausnr. 23-27 und von Hausnr. 18-30 A 5 kein niveaugleicher Ausbau bis Ende A 5 5 Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 5 Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2026 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Keplerstr. A 3 3 4, 5, 8 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Verwaltung alt: Klarastr. A 5 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag der Verwaltung neu: Klarastr. A 3 3 4, 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag der Verwaltung alt: Ollenhauerring von Militärringstr. bis Görlinger Zentrum (Hauptführung) H 2 2 von Hausnr. 1 bis Görlinger Zentrum H 2 2 neu: Ollenhauerring von Militärringstr. bis Görlinger-Zentrum (Hauptführung) H 2 2 8 von Hausnr. 1 bis 33 und gegenüber H 2 2 8 von Hausnr. 33 und gegenüber bis 41 und gegenüber H 2 8 Gehwege entlang Hausnr. 35 bis Einfahrt Garagen und entlang Hausnr. 41 H 2 8 von Hausnr. 41 und gegenüber bis Görlinger- Zentrum H 2 2 8 alt: Reisstr. A 4 4 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag der Verwaltung neu: Reisstr. A 3 3 4, 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag der Verwaltung Seite 6 Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2026 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Rothehausstr. von Venloer Str. bis Hausnr. 31/32 A 5 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Verwaltung von Hausnr. 33/34 bis Ende A 5 kein niveaugleicher Ausbau neu: Rothehausstr. A 3 3 4, 5, 8 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Verwaltung alt: Silbermöwenweg von Kalkrabenweg bis Seeadlerweg x x Stichweg zwischen den Häusern Nr. 25 und 25a-27 x Verbindungsweg zwischen Silbermöwenweg und Strandläuferweg x Stichweg zu den Häusern Nr. 58-66 x Stichweg zu den Häusern Nr. 38-46 und Nr. 48-56 und vor den Garagen x x Stichweg zu den Häusern Nr. 2-18 und Nr. 20-36 x neu: Silbermöwenweg von Kalkrabenweg bis Seeadlerweg A 1 1 6, 7, 8 Stichweg zwischen den Häusern Nr. 25 und 25a-27 x Stichstraße entlang Seitenfront Hausnr. 11 x 8 Verbindungsweg ab Ende Seitenfront Hausnr. 11 bis Strandläuferweg x 8 Stichweg zu den Häusern Nr. 58-66 x Stichweg zu den Häusern Nr. 38-46 und Nr. 48-56 und vor den Garagen x 8 Stichweg zu den Häusern Nr. 2-18 und Nr. 20-36 x alt: Seite 7 Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2026 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Wahlenstr. A 5 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag der Verwaltung neu: Wahlenstr. A 3 3 4, 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag der Verwaltung Seite 8 Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2026 Ergänzung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung StadtbezirkStraßenbezeichnung 4 Ballumer Str. von Ende Durchgang zwischen Hsnr. 1/2 bis Ansgarstr. 4 Keplerstr. von Hausnr. 23-27 und von Hausnr. 18-30 4 Rothehausstr. von Hausnr. 33/34 bis Ende 4 Strandläuferweg vor den Häusern Nr. 2-14 und 1-19 vor den Häusern Nr. 66-76 und 80-108 Stichstraße zu den Häusern Nr. 1-17 4 Wißmannstr. von Ende Hausnr. 3 und gegenüber bis Ende Hausnr. 21 und gegenüber
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2661/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung; hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßen- reinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli- chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür- ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei- nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderun- gen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (s. Legende in der Anlage). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder -häufigkeit. Begründung der Dringlichkeit: Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Ab- stimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Eine Beschlussfas- sung ist jedoch im nächsten Beratungslauf dringend erforderlich, da in dieser Wahlperiode die letzte reguläre Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet. Das Straßenreinigungsverzeichnis muss zwingend im laufenden Jahr für das Folgejahr beschlossen werden, weshalb ein ent- sprechender Beschluss noch im September notwendig ist. So kann es die frühestmögliche Ratssitzung in der nächsten Wahlperiode erreichen und für die Straßenreinigungsgebühren 2026 herangezogen werden. Anlage: Anlage 1 Straßenreinigungsverzeichnis 2026 BV4 Ehrenfeld
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2661/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 26.08.2025 17:47