V/0271/2009
Bebauungsplan Nr. 522 - Kenntnisnahme des Entwurfes
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V-0271-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0271/2009 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 522: Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 In dem als WA festgesetzten Baugebiet / Teilbereich Hausgruppen sind Nutzungen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO auch ausnahmsweise nicht zugelassen. (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1(6) BauNVO) 1.1.2 Im WA-Gebiet / Teilbereich Hausgruppen sind pro Hauseinheit maximal zwei Wohnungen zulässig. (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) 1.2 Maß der baulichen Nutzung 1.2.1 Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der Garagen und Stellplätze, de- ren Zufahrten sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird bis zu einer GRZ von 0.6 überschritten werden. (§ 19 (4) BauNVO) 1.2.2 Die Flächenanteile der außerhalb des Grundstücks liegenden Gemeinschaftsanlagen (Besucherstellplätze) sind anteilig zur maßgeblichen Grundstücksfläche hinzuzurechnen. (§ 9 (1) Nr. 22 BauGB i. V. m. § 21a (2) BauNVO) 1.2.3 Die im Bebauungsplan festgesetzten Trauf- und Firsthöhen gelten als Höchstmaße. Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt der Oberfläche Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Wege und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung dienen, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudeteils. (§ 16 (2) Nr. 4 i. V. m. § 18 (1) BauNVO) 1.3 Bauweise, Überbaubare Flächen 1.3.1 Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens muss in den WA-Gebieten mindestens 0.30 m über der Oberkante der zur unmittelbaren Erschließung dienenden öffentlichen bzw. pri- vaten Verkehrsfläche liegen. (§ 9 (3) BauGB i. V. m. § 18 (1) BauNVO) 1.4 Stellplätze und Garagen, Gemeinschaftsanlagen 1.4.1 Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und der dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Die Unterbringung von Stellplätzen und Garagen in Vorgartenzonen ist allgemein unzu- lässig. (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 BauNVO) 1.4.2 Im Bereich des WA-Gebietes / Bestandsbebauung Bohlweg 52-56 können ausnahmswei- se notwendige Stellplätze außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, wenn nachbarliche Belange berücksichtigt werden. (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) BauNVO) 1.4.3 Im WA-Gebiet / Teilbereich Hausgruppen sind die Stellplätze als offene Garagen (Schlie- ßung nur rückwärtig und vor Kopf der jeweiligen Anlage) oder Carports herzustellen. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 522: Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 1.5 Nebenanlagen 1.5.1 In den WA-Gebieten dürfen Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO eine Fläche von 7.5 m² pro Grundstück nicht überschreiten. 1.5.2 Für die Geschosswohnungsbauten sind die laut Baugenehmigung erforderlichen Fahrrad- abstellplätze auf dem Baugrundstück herzustellen. Mindestens 20 % der Fahrradstellplät- ze sind oberirdisch den Hauseingängen zuzuordnen. Sofern Fahrradstellplätze in der Tiefgarage untergebracht werden, ist die Zufahrtsrampe mit einem seitlichen Gehweg zu versehen. (§ 51 (3) BauO NRW) 1.5.3 Bei den Geschosswohnungsbauten sind Müllbehälter im Gebäude oder in Boxen vor den Hauszugängen unterzubringen. Für die Müllabfuhr sind ungehindert erreichbare Abstell- flächen auf Privatgrund vorzuhalten. Im Bereich der Hausgruppen ist für die Aufstellung der Müllbehälter am Tag der Entlee- rung eine kleine Fläche vor Kopf der Stellplatz-/ Garagenzeile vorzusehen. (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. §14 BauNVO) 1.6 Versiegelung, Freiflächen, Begrünung 1.6.1 Die außerhalb der Überbauung liegenden Flächenanteile der Tiefgaragen sind mit einer mindestens 60 cm hohen Vegetationsschicht (anteilig ggf. Sandspielfläche) abzudecken. Dächer von Garagen, offenen Garagen und Carports sind dauerhaft zu begrünen. (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB) 1.7 Immissionsschutz 1.7.1 Bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden muss an den gekenn- zeichneten Gebäudefronten in nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen das aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 resultierende Schalldämmmaß erfüllt werden. Überwiegend zum Schlafen genutzte Räu- me, die Fenster ausschließlich zu den gekennzeichneten Gebäudefronten aufweisen, sind mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. 1.7.2 Sofern der lärmschutzwirksame südliche Baukörper im Allgemeinen Wohngebiet errichtet ist, können die jeweils zeichnerisch mit Kreissymbol festgesetzten Lärmpegelbereiche um eine Stufe reduziert werden. 1.7.3 Für die Gebäudefronten einzelner Geschosse sind geringere Schallschutzanforderungen zulässig, wenn die entsprechende Verträglichkeit unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung nachgewiesen wird. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) 1.7.4 Rauchschornsteine sind gemäß Richtlinie VDI 3781, Teil 4, „Heizen mit Holz“ zu dimensi- onieren. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) 1.8 Grundwasser 1.8.1 Die ins Grundwasser einbindenden Bereiche (Keller / Tiefgaragen) sind wasserundurch- lässig herzustellen. Eine ständige Grundwasserabsenkung zur Trockenhaltung der Keller / Tiefgarage ist nicht zulässig. Zur Beurteilung der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung ist der Unteren Wasserbehör- de im weiteren Verfahren ein hydrogeologisches Gutachten oder eine hydrogeologische Beurteilung vorzulegen. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 522: Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 Bau O NRW 2.1 Im Allgemeinen Wohngebiet sind bauliche Anlagen innerhalb eines Baufeldes einheitlich in Material, Farbe, Trauf-/ Firsthöhe und Dachneigung zu errichten. 2.2 Im Allgemeinen Wohngebiet sind die Fassaden überwiegend in hellem Putz oder Klinker in rot-braunen oder grauen Farbtönen auszuführen. 2.3 Im WA-Gebiet, Teilbereich Hausgruppen sind die Carports oder offenen Garagen pro Hausgruppeneinheit einheitlich in Art und Gestaltung herzustellen. 2.4 An den Tiefgaragenzufahrten/ -ausfahrten sind im Bereich freizuhaltender Sichtdreiecke Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 0.80 m zulässig. Die Einfriedung des angrenzenden Grundstücks Bohlweg 50 ist über eine Länge von 1.50 m ab öffentlicher Verkehrsfläche blickdurchlässig zu gestalten, Bepflanzungen dürfen eine Höhe von 80 cm nicht überschreiten. (§ 86 (1) Nr. 5 BauNVO) 2.5 Auf den Grundstücken der Geschosswohnungsbauten sind Spielflächen für Kleinkinder dauerhaft herzustellen und zu unterhalten. (§ 9 (2) i. V. m.§ 86 (1) Nr. 3 BauO NRW) 3. Hinweise 3.1 Der gesamte Ladebereich der an den Geltungsbereich grenzenden Anlieferungsrampe des Discounters ist einzuhausen. Die Einhausung an beiden Längsseiten und der Rück- seite muss ein resultierendes Schalldämmmaß von R`w > 15 dB aufweisen. 3.2 Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Münster / städtische Denkmalbehör- de und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie / Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege anzuzeigen. (§ 15 DSchG) Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. ( § 16 DSchG) 3.3 Bodeneingreifende Bauarbeiten sollten mit gebotener Vorsicht erfolgen, da ein Kampfmit- telvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann. (Ergänzung nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse des Kampfmittelbeseitigungsdienstes) Bei Verdacht ist unver- züglich der staatliche Kampfmittelräumdienst zu verständigen. 3.4 Bei der Ausführung der Hochbauten sind mögliche Erschütterungen aus dem an das Plangebiet angrenzenden Bahnbetrieb – in Abhängigkeit von Baugrund – zu berücksichti- gen. 3.5 Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Er- lasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen – Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33 eingesehen werden. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3
V-0271-2009-Anlage-1-Bürgerinformation
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0271/2009 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung November 2008 B-Plan 522: östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg Protokoll der frühzeitigen Bürgerinformation Stadtbezirk: Stadtteil: Münster-Mitte Schlachthof Anlass Aufstellungsbeschluss B-Plan 522: Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg , Anpassung FNP Zeit: Donnerstag, 27.11.2008 18:00 - 19:15 Uhr Ort: Ratsgymnasium Bohlweg 7 Teilnehmer: 40 Bürgerinnen und Bürger Sonstige Teilnehmer Frau und Herr Kuckert, Architekturbüro greive, diflo, kuckert (1. Preisträger Städteb. Wettbewerb) Leitung der Bürgeranhörung: Herr Fischer-Baumeister (Bezirksbürgermeister) Vertreter der Verwaltung: Frau Nadarevic´, Frau Philipp (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- kehrsplanung) Protokoll der Bürgerinformation / Seite 1 von 3 Bebauungsplan Nr. 522 Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg Herr Fischer-Baumeister eröffnet um 18.00 Uhr die Versammlung. Anschließend erläutert Frau Philipp den Planungsanlass . Sie weist darauf hin, dass die Absicht zur Bebauung des Sportplatzes Auf der Horst durch einen Investor in Abstimmung mit dem pri- vaten Grundstückseigentümer angestoßen worden sei. Die Sportplatzfläche war bisher seitens der Stadt angepachtet worden, der entsprechende Vertrag ist fristgerecht gekündigt worden. Als Planungsgrundlage für den B-Plan liegt das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs vor, an dem sich vier Architekturbüros beteiligt haben. Die Entwürfe wurden bereits im September des Jahres im Stadthaus 3 ausgestellt. Vor Realisierung der Neubebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ein Aufstellungsbeschluss des Rates liegt vor. Es soll ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. Insoweit ist formal keine frühzeitige Bürgeranhörung vorgesehen. Mit dieser Veranstaltung erfolgt seitens des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung aber trotzdem eine zeitnahe Information - insbesondere für die von der Planung betroffenen Anlieger. Danach stellen Frau und Herr Kuckert als 1. Preisträger des begrenzten städtebaulichen Wett- bewerbs den geringfügig überarbeiteten Wettbewerbsentwurf vor. Sie erläutern die vorgesehe- ne verkehrliche Anbindung der 12 Reihenhäuser an den Bohlweg und die vorgesehene Kfz- freie innere - teils öffentliche, teils private - Erschließung, sowie die Lage der Geschossbauten inklusive zweier Tiefgaragen mit Zufahrt von der Straße Auf der Horst. Es ist beabsichtigt, Wohnungen mit familienfreundlichen Grundrissen, zum Teil auch Klein- raumwohnungen zu errichten. Eine genaue Festlegung zum geplanten Wohnungsmix liegt noch nicht vor; von ca. 70-80 WE ist auszugehen. Pro Tiefgarage werden ca. 35 Stellplätze herge- stellt. Für die Reihenhäuser sind jeweils zwei Geschosse + Staffelgeschoss, für die übrigen Gebäude drei Geschosse + Staffelgeschoss vorgesehen. Entlang der Straße Auf der Horst sollen der Neubebauung ca. 5 m breite Vorgärten vorgelagert werden. Hier sind auch Baumpflanzungen vorgesehen, die im Bereich des nur ca. 1.50 m brei- ten Bürgersteigs (siehe Wettbewerbsentwurf) nicht unterzubringen wären. Von Bürgerseite wird kritisiert, dass der Baukörper entlang Auf der Horst in seiner Länge die Typik der bestehenden umgebenden Wohnbebauung überschreite. Von Seiten der Architekten besteht die Vorstellung, durch einen abschnittsweise verspringenden Baukörper sowie ebener- dige offene Gebäudedurchgänge zum Innenhof die Gesamtfassade kleinteiliger zu unterglie- dern. Von Bürgerseite wird wiederholt die Sorge über eine zusätzliche verkehrliche Belastung der Straße Auf der Horst sowohl durch fahrenden Verkehr als auch durch Parksuchverkehr geäu- ßert. Es wird auf die heutige häufige Belegung aller Parkmöglichkeiten entlang der Straße hin- gewiesen. Damit verbunden komme es wegen geringer Straßenbreite zu Problemen bei Be- gegnungsverkehr. Es komme auch zu Rückstau bei der Einfahrt in den Bohlweg. (Hinweis auf Verkehrserzeuger Zahnärztekammer mit Seminarbetrieb mittwochs und samstags). Es wird angeregt, eine Einbahnstraßenlösung oder die Möglichkeit einer (abschnittsweisen) Verbreiterung der Straße zu prüfen. Zu dieser Thematik wird von Seiten der Verwaltung und der Architekten darauf hingewiesen, dass die für die Bauvorhaben notwendigen Stellplätze im Verhältnis 1 Stpl. je Wohneinheit in 2 Tiefgaragen à ca. 35 Plätzen nachgewiesen sowie den Reihenhäusern ebenerdig Carports zu- geordnet sind. Je nach Gesamtwohnungszahl wird es einen Angebotsüberhang an privaten Protokoll der Bürgerinformation / Seite 2 von 3 Bebauungsplan Nr. 522 Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg Stellplätzen auf dem Baugrundstück geben. Im B-Pl an wird festgesetzt, wo zusätzlich zu den notwendigen Einstellplätzen Besucherstellplätze (+ 20 %) zu erstellen sind. Des Weiteren lässt die gute Lage des Plangebiets zur Innenstadt, zu Nahversorgungseinrich- tungen, Schulen und Bahnhof erwarten, dass die zukünftigen Bewohner häufig das Auto durch das Fahrrad ersetzen werden. Gleichwohl wird die Möglichkeit einer modifizierten Verkehrsre- gelung geprüft werden. Die Herstellung eines öffentlichen Kinderspielplatzes ist nicht vorgesehen. Im Innenhofbereich werden aber private Kleinkinderspielbereiche geschaffen. Die Abgrenzung des Bebauungsplans geht über die engere Fläche der beabsichtigten Neube- bauung hinaus: Eventuelle Konflikte, die sich zwischen vorhandener, u.a. gewerblicher Bebau- ung und heranrückender Wohnbebauung ergeben könnten, sind zu untersuchen und planungs- rechtlich zu lösen. Die Sorge eines anwesenden Eigentümers über mögliche Wertminderung seines als Gewerbe- gebiet im B-Plan Nr. 127 festgesetzten Grundstücks (derzeit überwiegende Nutzung Einzelhan- del) wird im weiteren Verfahren gutachterlich und planungsrechtlich beurteilt. Frau Philipp weist darauf hin, dass auch schon heute die gewerbliche Nutzung aufgrund der Nähe zur vorhande- nen Wohnbebauung im Umfeld Einschränkungen unterliegt. Frau Philipp informiert während der Veranstaltung zu einzelnen Fragen des B-Plan-Verfahrens: - Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB als B-Plan der Innenentwicklung im be- schleunigten Verfahren aufgestellt. Somit kann von einer gesonderten Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen werden. - Die formelle Bürgerbeteiligung erfolgt durch Offenlegung der Pläne während eines Monats. Es können in dieser Frist Anregungen zur Planung seitens der Bürger schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Der Termin wird im Amtsblatt bekanntgegeben, i.d.R. be- richtet auch die örtliche Presse. - Der Flächennutzungsplan wird für den Planbereich auf dem Wege der Berichtigung ange- passt. - Nach Beratung in der Bezirksvertretung-Mitte und den Fachgremien des Rates unterliegt die Zustimmung zu den Bebauungsplan-Festsetzungen dem Rat (Satzungsbeschluss). Rechtskraft liegt nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster vor. - Ein Termin für den Baubeginn lässt sich noch nicht nennen. Von Seiten des Investors ist beabsichtigt, das Bauvorhaben zügig in Angrif f zu nehmen. Dem ist die Notwendigkeit ei- nes geordneten Bebauungsplan-Verfahrens vorgelagert. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, wird die Bürgerinformation gegen 19:15 Uhr von Herrn Fischer-Baumeister beendet. …………………………………………. ………………………………… Herr Fischer-Baumeister Frau Nadarevic´ Bezirksbürgermeister Schriftführerin Protokoll der Bürgerinformation / Seite 3 von 3
V-0271-2009-Anlage-4-Planverkeinerung
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Quartiersplatz Tiefgaragen- zufahrt St GFL AE Tiefgaragenzufahrt St St GSt TGa TGa WA II 0,4 0,8 o ND 5° ±3° H + S WA III 0,4 1,2 g ND 5° ±3° FH max.14,00m TH S max.12,80m + S OK III Geschoss max.10,00m Ga St WA III g 0,4 1,0 SD FH = max. 16,00m TH = max. 10,50m GFL AE G A Ga/Cp AE GF Ga/Cp Cp/oGa Cp/oGa Cp/oGa AE GF mind. 27° FH max.11,00m TH S max. 9,80m OK II Geschoss max. 7,00m Einhausung Anlieferung (siehe Lärmschutzgutachten) GMü GMü GMü P 487 I 1006 1007 245 246 932 IV 25 III 677 678 488 II 566 I 563 156 III 37 III 35 66 896 III 744 I 894 68a 68 III IV 1009 II II 155 33 I I 210 242 1092 Münster - Rheda-Wiedenbrück Wanne-Eickel - H amburg Hamm(Westf.) - Emden Rbf II 4 153 154 II 31 III 322 324 1 IV IV Radweg 60 III 58 III 27 54 III 56 II 52 50 I 206 743 II III 203 204 205 IV 25 II Sportplatz 745 Auf der Horst 32 III 30 III 28 -I 211 III 26 952 212 24 II III 22 213 950 951 124 45 935 Zahnärztekammer I 1093 1087 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0271/2009 Bebauungsplan Nr. 522 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Planverkleinerung / Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER
Berichtsvorlage
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V/0271/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 522 : Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 522: Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg öffentlich auszulegen. Der Bereich des geplanten Wohnquartiers wurde bisher auf privatem Grundstück als Sportfläche durch Vereine und Schulen genutzt und ist entsprechend im Flächennutzungsplan als Sportplatz dargestellt. Er liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den kein rechts- verbindlicher Bebauungsplan besteht. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens eines Investors beabsichtigte Errichtung von ca. 80 Wohneinheiten im Einfamilien- und im Ge- schosswohnungsbau geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine an ge- samtstädtischen Zielen orientierte und geordnete Maßnahme der Innenentwicklung ermöglichen. Grundlage des Planungskonzeptes ist das Ergebnis eines Wettbewerbes, der im August 2008 entschieden wurde und dessen Ergebnis den politischen Gremien im September 2008 vorgestellt wurde. Die planungsrechtliche Beurteilung der potenziellen Konfliktsituation zum angrenzenden Gewer- begebiet erlaubt es, den im Aufstellungsbeschluss festgelegten Geltungsbereiches des Bebau- ungsplans um die gewerblichen Flächen (Teilflächen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 127: Niedersachsenring / Kaiser-Wilhelm-Ring) zurückzunehmen. Ein vorliegendes Immissi- onsgutachten zeigt auf, das keine relevanten, planerisch nicht zu bewältigenden Beeinträchti- gungen durch heranrückendes Wohnen an die gemischten Nutzungen auf den Nachbargrundstü- cken entstehen. Die Lärmeinwirkungen können – nach erforderlicher Einhausung der Anliefer- rampe auf dem östlich angrenzenden Grundstück - durch passive Maßnahmen an den Neubau- ten auf die zulässigen Richtwerte beschränkt werden. Bei der Errichtung neuer Wohnstandorte sind Angebote für Bevölkerungsgruppen zu schaffen, die stadtteilbezogen nachgefragt sind. Der Investor zeigt sich gegenüber der Integration beson- derer Wohnmodelle zum Beispiel für ältere Menschen (analog Projekt „Villa Vera“) und Alleinste- Vorlagen-Nr.: V/0271/2009 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Philipp@stadt-muenster.de Datum: 22.04.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0271/2009 hender (zurzeit Gespräche mit den Beginen) sehr aufgeschlossen. Eine Verpflichtung, öffentlich geförderten Wohnungsbau zu schaffen, möchte er nicht eingehen. Mangels eines rechtlich be- lastbaren gesamtstädtischen Zielkonzepts, öf fentlich geförderte Wohnungen auch durch private Investoren zu schaffen, kann seitens der Stadt die Herstellung (noch) nicht zwingend eingefordert werden. Mit der vorliegenden Planung sollen aber soziale Gesichtspunkte einfließen; unter ande- rem sollen zwei Reihenhauszeilen durch einen kirchlichen Träger an den Markt gebracht werden. Wegen des geplanten Ausbaus eines Längsparkstreifens an der Ostseite der Straße Auf der Horst wird nachträglich der im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan festgelegte Geltungs- bereich erweitert. Der Bebauungsplan Nr. 184: Auf der Horst / Bohlweg / Piusallee wird in diesem Teilbereich aufgehoben und durch den Bebauungsplan Nr. 522 ersetzt. Der hierzu notwendige geänderte Aufstellungsbeschluss wird in den zuständigen politischen Gremien parallel beraten (siehe Vorlage Nr. V/0280/2009). Da es sich bei diesem Aufstellungsverfahren um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird er gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Entsprechend kann auf eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB einschließlich des Umweltberichts verzichtet werden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden für den Planbereich gem. § 13 a (2) Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung an die geplante Nutzung angepasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Oktober 2008. Im November 2008 wurde eine frühzeitige Bürgerinformation durchgeführt. Die Offenlegung des Planentwurfs soll im Juni 2009 erfolgen. Die durch die Planung entstehenden Kosten sind maßnahmebedingt und somit vom Verursacher zu tragen. Zwischen Stadt und Investor wird vor Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Nähere Einzelheiten zur Planung können den Anlagen und der Vorlage zum geänderten Aufstel- lungsbeschluss (V/0280/2009) entnommen werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Protokoll der Bürgerinformation 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Bebauungsplan Nr. 522 (amtlicher Umring) amtlich
- Piusallee
- Auf der Horst 32
- Bohlweg 7
- Albersloher Weg 33
- Niedersachsenring
- Kaiser-Wilhelm-Ring
Bebauungsplan Nr. 522
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0271/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37