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V/0271/2009

Bebauungsplan Nr. 522 - Kenntnisnahme des Entwurfes

Vorlagen 14.04.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 07.05.2009, TOP 7.2

V-0271-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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V-0271-2009-Anlage-1-Bürgerinformation

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V-0271-2009-Anlage-4-Planverkeinerung

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V-0271-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

8271 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0271/2009 
 
Textliche Festsetzungen  
zum Bebauungsplan Nr. 522:  
Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1 Art der baulichen Nutzung 
1.1.1 In dem als WA festgesetzten Baugebiet / Teilbereich Hausgruppen sind Nutzungen gem. 
§ 4 Abs. 3 BauNVO auch ausnahmsweise nicht zugelassen. (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. 
§ 1(6) BauNVO)  
1.1.2 Im WA-Gebiet / Teilbereich Hausgruppen sind pro Hauseinheit maximal zwei Wohnungen 
zulässig. (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)  
1.2 Maß der baulichen Nutzung 
1.2.1 Die zulässige Grundfläche darf durch die  Grundflächen der Garagen und Stellplätze, de-
ren Zufahrten sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das 
Baugrundstück lediglich unterbaut wird bis zu einer GRZ von 0.6 überschritten werden. (§ 
19 (4) BauNVO)  
1.2.2 Die Flächenanteile der außerhalb des Grundstücks liegenden Gemeinschaftsanlagen 
(Besucherstellplätze) sind anteilig zur maßgeblichen Grundstücksfläche hinzuzurechnen. 
(§ 9 (1) Nr. 22 BauGB i. V. m. § 21a (2) BauNVO)  
1.2.3 Die im Bebauungsplan festgesetzten Trauf- und Firsthöhen gelten als Höchstmaße.  
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt der Oberfläche Außenwand mit der 
Oberkante Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der 
fertig gestellten Wege und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung dienen, gemessen 
in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudeteils. (§ 16 (2) Nr. 4 i. V. m. § 18 
(1) BauNVO)  
1.3  Bauweise, Überbaubare Flächen 
1.3.1 Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens muss in den WA-Gebieten mindestens 0.30 m 
über der Oberkante der zur unmittelbaren Erschließung dienenden öffentlichen bzw. pri-
vaten Verkehrsfläche liegen. (§ 9 (3) BauGB i. V. m. § 18 (1) BauNVO)  
1.4  Stellplätze und Garagen, Gemeinschaftsanlagen 
1.4.1 Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und  der 
dafür gekennzeichneten Flächen zulässig.  
Die Unterbringung von Stellplätzen und Garagen in Vorgartenzonen ist allgemein unzu-
lässig. (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 BauNVO)  
1.4.2 Im Bereich des WA-Gebietes / Bestandsbebauung Bohlweg 52-56 können ausnahmswei-
se notwendige Stellplätze außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, 
wenn nachbarliche Belange berücksichtigt werden. (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) 
BauNVO)  
1.4.3 Im WA-Gebiet / Teilbereich Hausgruppen sind die Stellplätze als offene Garagen (Schlie-
ßung nur rückwärtig und vor Kopf der jeweiligen Anlage) oder Carports herzustellen.  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 522:  
Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 
 
1.5  Nebenanlagen 
1.5.1 In den WA-Gebieten dürfen Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO eine Fläche 
von 7.5 m² pro Grundstück nicht überschreiten.  
1.5.2 Für die Geschosswohnungsbauten sind die laut Baugenehmigung erforderlichen Fahrrad-
abstellplätze auf dem Baugrundstück herzustellen. Mindestens 20 % der Fahrradstellplät-
ze sind oberirdisch den Hauseingängen zuzuordnen. Sofern Fahrradstellplätze in der 
Tiefgarage untergebracht werden, ist die Zufahrtsrampe mit einem seitlichen Gehweg zu 
versehen. (§ 51 (3) BauO NRW)  
1.5.3 Bei den Geschosswohnungsbauten sind Müllbehälter im Gebäude oder in Boxen vor den 
Hauszugängen unterzubringen. Für die Müllabfuhr sind ungehindert erreichbare Abstell-
flächen auf Privatgrund vorzuhalten.  
Im Bereich der Hausgruppen ist für die Aufstellung der Müllbehälter am Tag der Entlee-
rung eine kleine Fläche vor Kopf der Stellplatz-/ Garagenzeile vorzusehen. (§ 9 (1) Nr. 4 
BauGB i. V. m. §14 BauNVO)  
1.6  Versiegelung, Freiflächen, Begrünung 
1.6.1 Die außerhalb der Überbauung liegenden Flächenanteile der Tiefgaragen sind mit einer 
mindestens 60 cm hohen Vegetationsschicht (anteilig ggf. Sandspielfläche) abzudecken.  
Dächer von Garagen, offenen Garagen und Carports sind dauerhaft zu begrünen. (§ 9 (1) 
Nr. 25 BauGB)  
1.7  Immissionsschutz 
1.7.1 Bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden muss an den gekenn-
zeichneten Gebäudefronten in nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen 
vorgesehenen Räumen das aus den festgesetzten  Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 
resultierende Schalldämmmaß erfüllt werden. Überwiegend zum Schlafen genutzte Räu-
me, die Fenster ausschließlich zu den gekennzeichneten Gebäudefronten aufweisen, sind 
mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen.  
1.7.2 Sofern der lärmschutzwirksame südliche Baukörper im Allgemeinen Wohngebiet errichtet 
ist, können die jeweils zeichnerisch mit Kreissymbol festgesetzten Lärmpegelbereiche um 
eine Stufe reduziert werden.  
1.7.3 Für die Gebäudefronten einzelner Geschosse  sind geringere Schallschutzanforderungen 
zulässig, wenn die entsprechende Verträglichkeit unter Bezugnahme auf die Ergebnisse 
der lärmtechnischen Untersuchung nachgewiesen wird. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)  
1.7.4 Rauchschornsteine sind gemäß Richtlinie VDI 3781, Teil 4, „Heizen mit Holz“ zu dimensi-
onieren. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)  
1.8 Grundwasser 
1.8.1 Die ins Grundwasser einbindenden Bereiche (Keller / Tiefgaragen) sind wasserundurch-
lässig herzustellen. Eine ständige Grundwasserabsenkung zur Trockenhaltung der Keller / 
Tiefgarage ist nicht zulässig.  
Zur Beurteilung der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung ist der Unteren Wasserbehör-
de im weiteren Verfahren ein hydrogeologisches Gutachten oder eine hydrogeologische 
Beurteilung vorzulegen. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 522:  
Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 
 
2.  Textliche Festsetzungen gem. § 86 Bau O NRW 
2.1 Im Allgemeinen Wohngebiet sind bauliche Anlagen innerhalb eines Baufeldes einheitlich 
in Material, Farbe, Trauf-/ Firsthöhe und Dachneigung zu errichten.  
2.2 Im Allgemeinen Wohngebiet sind die Fassaden überwiegend in hellem Putz oder Klinker 
in rot-braunen oder grauen Farbtönen auszuführen.  
2.3 Im WA-Gebiet, Teilbereich Hausgruppen sind die Carports  oder offenen Garagen pro 
Hausgruppeneinheit einheitlich in Art und Gestaltung herzustellen.  
2.4 An den Tiefgaragenzufahrten/ -ausfahrten sind im Bereich freizuhaltender Sichtdreiecke 
Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 0.80 m zulässig.  
Die Einfriedung des angrenzenden Grundstücks Bohlweg 50 ist über eine Länge von 1.50 
m ab öffentlicher Verkehrsfläche blickdurchlässig zu gestalten, Bepflanzungen dürfen eine 
Höhe von 80 cm nicht überschreiten. (§ 86 (1) Nr. 5 BauNVO)  
2.5 Auf den Grundstücken der Geschosswohnungsbauten sind Spielflächen für Kleinkinder 
dauerhaft herzustellen und zu unterhalten. (§ 9 (2) i. V. m.§ 86 (1) Nr. 3 BauO NRW)  
3.  Hinweise 
3.1 Der gesamte Ladebereich der an den Geltungsbereich grenzenden Anlieferungsrampe 
des Discounters ist einzuhausen. Die Einhausung an beiden Längsseiten und der Rück-
seite muss ein resultierendes Schalldämmmaß von R`w > 15 dB aufweisen.  
3.2 Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Münster / städtische Denkmalbehör-
de und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie 
/ Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege anzuzeigen. (§ 15 DSchG)  
Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. ( § 16 DSchG)  
3.3 Bodeneingreifende Bauarbeiten sollten mit gebotener Vorsicht erfolgen, da ein Kampfmit-
telvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann. (Ergänzung nach Vorliegen der 
Untersuchungsergebnisse des Kampfmittelbeseitigungsdienstes) Bei Verdacht ist unver-
züglich der staatliche Kampfmittelräumdienst zu verständigen.  
3.4 Bei der Ausführung der Hochbauten sind mögliche Erschütterungen aus dem an das 
Plangebiet angrenzenden Bahnbetrieb – in Abhängigkeit von Baugrund – zu berücksichti-
gen.  
3.5 Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Er-
lasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen – 
Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33 eingesehen 
werden.  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3

V-0271-2009-Anlage-1-Bürgerinformation

7771 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0271/2009 
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung    November 2008  
 
 
 
 
 
 
B-Plan 522: östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg 
Protokoll der frühzeitigen Bürgerinformation 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtbezirk: 
Stadtteil: 
 
Münster-Mitte 
Schlachthof 
 
Anlass 
 
 
Aufstellungsbeschluss B-Plan 522: Östlich Auf der 
Horst / südlich Bohlweg , 
Anpassung FNP   
 
Zeit: 
 
 
 
Donnerstag, 27.11.2008 
18:00 -  19:15 Uhr 
 
Ort: 
 
 
 
Ratsgymnasium 
Bohlweg 7 
 
 
Teilnehmer: 
 
 
40 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Sonstige Teilnehmer 
 
Frau und Herr Kuckert, Architekturbüro greive, 
diflo, kuckert (1. Preisträger Städteb. Wettbewerb) 
 
 
Leitung der Bürgeranhörung: 
 
 
 
Herr Fischer-Baumeister  
(Bezirksbürgermeister) 
 
Vertreter der Verwaltung: 
 
 
Frau Nadarevic´, Frau Philipp 
(Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung) 
 
 
 
 
 
 
Protokoll der Bürgerinformation / Seite 1 von 3

Bebauungsplan Nr. 522 
Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 
 
 
 
 
 
Herr Fischer-Baumeister eröffnet um 18.00 Uhr die Versammlung.  
 
Anschließend erläutert Frau Philipp den Planungsanlass
. Sie weist darauf hin, dass die Absicht 
zur Bebauung des Sportplatzes Auf der Horst  durch einen Investor in Abstimmung mit dem pri-
vaten Grundstückseigentümer angestoßen worden sei. Die Sportplatzfläche war bisher seitens 
der Stadt angepachtet worden, der entsprechende Vertrag ist fristgerecht gekündigt worden. Als 
Planungsgrundlage für den B-Plan liegt das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs vor, 
an dem sich vier Architekturbüros beteiligt haben. Die Entwürfe wurden bereits im September 
des Jahres im Stadthaus 3 ausgestellt. Vor Realisierung der Neubebauung ist die Aufstellung 
eines Bebauungsplans erforderlich. Ein Aufstellungsbeschluss des Rates liegt vor. Es soll ein 
beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. Insoweit 
ist formal keine frühzeitige Bürgeranhörung vorgesehen. Mit dieser Veranstaltung erfolgt seitens 
des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung aber trotzdem eine zeitnahe 
Information - insbesondere für die von der Planung betroffenen Anlieger.  
 
Danach stellen Frau und Herr Kuckert als 1. Preisträger des begrenzten städtebaulichen Wett-
bewerbs den geringfügig überarbeiteten Wettbewerbsentwurf
 vor. Sie erläutern die vorgesehe-
ne verkehrliche Anbindung der 12 Reihenhäuser an den Bohlweg und die vorgesehene Kfz-
freie innere - teils öffentliche, teils private - Erschließung, sowie die Lage der Geschossbauten 
inklusive zweier Tiefgaragen mit Zufahrt von der Straße Auf der Horst. 
Es ist beabsichtigt, Wohnungen mit familienfreundlichen Grundrissen, zum Teil auch  Klein-
raumwohnungen zu errichten. Eine genaue Festlegung zum geplanten Wohnungsmix liegt noch 
nicht vor; von ca. 70-80 WE ist auszugehen. Pro Tiefgarage werden ca. 35 Stellplätze herge-
stellt. 
Für die Reihenhäuser sind jeweils zwei Geschosse + Staffelgeschoss, für die übrigen Gebäude 
drei Geschosse + Staffelgeschoss vorgesehen. 
Entlang der Straße Auf der Horst sollen der Neubebauung  ca. 5 m breite Vorgärten vorgelagert 
werden.  Hier sind auch Baumpflanzungen vorgesehen, die im Bereich des nur ca. 1.50 m brei-
ten Bürgersteigs (siehe Wettbewerbsentwurf) nicht unterzubringen wären. 
 
 
Von Bürgerseite wird kritisiert, dass der Baukörper entlang Auf der Horst
 in seiner Länge die 
Typik der bestehenden umgebenden Wohnbebauung überschreite. Von Seiten der Architekten 
besteht die Vorstellung, durch einen abschnittsweise verspringenden Baukörper sowie ebener-
dige offene Gebäudedurchgänge zum Innenhof die Gesamtfassade kleinteiliger zu unterglie-
dern.    
 
Von Bürgerseite wird wiederholt die Sorge über eine zusätzliche verkehrliche Belastung der 
Straße Auf der Horst sowohl durch fahrenden Verkehr als auch durch Parksuchverkehr geäu-
ßert. Es wird auf die heutige häufige Belegung aller Parkmöglichkeiten entlang der Straße hin-
gewiesen. Damit verbunden komme es wegen geringer Straßenbreite zu Problemen bei Be-
gegnungsverkehr. Es komme auch zu Rückstau bei der Einfahrt in den Bohlweg. (Hinweis auf 
Verkehrserzeuger Zahnärztekammer mit Seminarbetrieb mittwochs und samstags). 
Es wird angeregt, eine Einbahnstraßenlösung oder die Möglichkeit einer (abschnittsweisen) 
Verbreiterung der Straße zu prüfen. 
 
Zu dieser Thematik wird von Seiten der Verwaltung und der Architekten darauf hingewiesen, 
dass die für die Bauvorhaben notwendigen Stellplätze
 im Verhältnis 1 Stpl. je Wohneinheit in 2 
Tiefgaragen à ca. 35 Plätzen nachgewiesen sowie den Reihenhäusern ebenerdig Carports zu-
geordnet sind. Je nach Gesamtwohnungszahl wird es einen Angebotsüberhang an privaten 
Protokoll der Bürgerinformation / Seite 2 von 3

Bebauungsplan Nr. 522 
Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 
 
Stellplätzen auf dem Baugrundstück geben. Im B-Pl an wird festgesetzt, wo zusätzlich zu den 
notwendigen Einstellplätzen Besucherstellplätze (+ 20 %) zu erstellen sind.   
Des Weiteren lässt die gute Lage des Plangebiets zur Innenstadt, zu Nahversorgungseinrich-
tungen, Schulen und Bahnhof erwarten, dass die zukünftigen Bewohner häufig das Auto durch 
das Fahrrad ersetzen werden. Gleichwohl wird die Möglichkeit einer modifizierten Verkehrsre-
gelung geprüft werden. 
 
 
Die Herstellung eines öffentlichen Kinderspielplatzes
 ist nicht vorgesehen. Im Innenhofbereich 
werden aber private Kleinkinderspielbereiche geschaffen. 
 
Die Abgrenzung des Bebauungsplans
 geht über die engere Fläche der beabsichtigten Neube-
bauung hinaus: Eventuelle Konflikte, die sich zwischen vorhandener, u.a. gewerblicher Bebau-
ung und heranrückender Wohnbebauung ergeben könnten, sind zu untersuchen und planungs-
rechtlich zu lösen.  
Die Sorge eines anwesenden Eigentümers über mögliche Wertminderung seines als  Gewerbe-
gebiet im B-Plan Nr. 127  festgesetzten Grundstücks (derzeit überwiegende Nutzung Einzelhan-
del) wird im weiteren Verfahren gutachterlich und planungsrechtlich beurteilt. Frau Philipp weist 
darauf hin, dass auch schon heute die gewerbliche Nutzung aufgrund der Nähe zur vorhande-
nen Wohnbebauung im Umfeld Einschränkungen unterliegt. 
 
 
Frau Philipp informiert während der Veranstaltung zu einzelnen Fragen des B-Plan-Verfahrens: 
- Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB als B-Plan der Innenentwicklung
 im be-
schleunigten Verfahren aufgestellt. Somit kann von einer gesonderten Umweltprüfung und 
einem Umweltbericht  abgesehen werden.  
-  Die formelle Bürgerbeteiligung erfolgt durch Offenlegung der Pläne
 während eines Monats. 
Es können in dieser Frist Anregungen zur Planung seitens der Bürger schriftlich oder zu 
Protokoll vorgebracht werden. Der Termin wird im Amtsblatt bekanntgegeben, i.d.R.  be-
richtet auch die örtliche Presse. 
- Der Flächennutzungsplan wird für den Planbereich auf dem Wege der Berichtigung ange-
passt.  
- Nach Beratung in der Bezirksvertretung-Mitte und den Fachgremien des Rates unterliegt 
die Zustimmung zu den Bebauungsplan-Festsetzungen dem Rat (Satzungsbeschluss).  
Rechtskraft liegt nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster vor. 
- Ein Termin für den Baubeginn lässt sich noch nicht nennen. Von Seiten des Investors ist 
beabsichtigt, das Bauvorhaben zügig in Angrif f zu nehmen. Dem ist die Notwendigkeit ei-
nes geordneten Bebauungsplan-Verfahrens vorgelagert. 
 
 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, wird die Bürgerinformation gegen 
19:15 Uhr von Herrn Fischer-Baumeister beendet. 
 
 
 
 
 
 
………………………………………….                                  ………………………………… 
Herr Fischer-Baumeister     Frau Nadarevic´ 
Bezirksbürgermeister      Schriftführerin                   
 
Protokoll der Bürgerinformation / Seite 3 von 3

V-0271-2009-Anlage-4-Planverkeinerung

1325 Zeichen

Quartiersplatz 
Tiefgaragen- 
zufahrt 
St 
GFL 
AE 
Tiefgaragenzufahrt 
St 
St 
GSt 
TGa 
TGa 
WA II 
0,4 0,8 
o
ND  5° ±3° 
H
+ S
WA III 
0,4 1,2 
g
ND  5° ±3° 
FH                      max.14,00m 
TH  S                  max.12,80m 
+ S
OK III Geschoss max.10,00m 
Ga 
 St 
WA III  g 
0,4 1,0 
SD 
FH =    max. 16,00m 
TH =    max. 10,50m 
GFL 
AE 
G
A
Ga/Cp 
AE 
GF 
Ga/Cp 
Cp/oGa 
Cp/oGa 
Cp/oGa 
AE 
GF 
mind. 27° 
FH                      max.11,00m 
TH  S                  max.  9,80m 
OK  II Geschoss max.  7,00m 
Einhausung Anlieferung 
(siehe Lärmschutzgutachten) 
GMü 
GMü 
GMü 
P
487 
I
1006 
1007 
245 
246 
932 
IV 
25 
III 
677 
678 
488 
II 
566 I
563 156 
III 
37 III 
35 
66 
896 
III 
744 
I
894 
68a 
68 III 
IV 
1009 
II 
II 
155 
33 
I
I
210 
242 
1092 
Münster - Rheda-Wiedenbrück 
Wanne-Eickel - H
amburg 
Hamm(Westf.) - Emden Rbf 
II 4 153 
154 
II 
31 
III 
322 
324 
1
IV 
IV 
Radweg 
60 
III 58 
III 
27 
54 
III 
56 
II 52 
50 
I
206 
743 II 
III 
203 204 205 
IV 
25 
II 
Sportplatz 
745 
Auf der Horst 
32 
III 
30 
III 28 
-I 
211 
III 
26 
952 
212 
24 
II 
III 22 
213 
950 
951 
124 
45 
935 
Zahnärztekammer 
I
1093 
1087 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0271/2009 
Bebauungsplan Nr. 522 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Planverkleinerung / Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER

Berichtsvorlage

4981 Zeichen

V/0271/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 522 : Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 522: Östlich Auf der Horst / Südlich 
Bohlweg öffentlich auszulegen. 
 
Der Bereich des geplanten Wohnquartiers wurde bisher auf privatem Grundstück als Sportfläche 
durch Vereine und Schulen genutzt und ist entsprechend im Flächennutzungsplan als Sportplatz 
dargestellt. Er liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den kein rechts-
verbindlicher Bebauungsplan besteht.  
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens 
eines Investors beabsichtigte Errichtung von ca. 80 Wohneinheiten im Einfamilien- und im Ge-
schosswohnungsbau geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine an ge-
samtstädtischen Zielen orientierte und geordnete Maßnahme der Innenentwicklung ermöglichen. 
Grundlage des Planungskonzeptes ist das Ergebnis eines Wettbewerbes, der im August 2008 
entschieden wurde und dessen Ergebnis den politischen Gremien im September 2008 vorgestellt 
wurde. 
 
Die planungsrechtliche Beurteilung der potenziellen Konfliktsituation zum angrenzenden Gewer-
begebiet erlaubt es, den im Aufstellungsbeschluss festgelegten Geltungsbereiches des Bebau-
ungsplans um die gewerblichen Flächen (Teilflächen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans 
Nr. 127: Niedersachsenring / Kaiser-Wilhelm-Ring) zurückzunehmen. Ein vorliegendes Immissi-
onsgutachten zeigt auf, das keine relevanten, planerisch nicht zu bewältigenden Beeinträchti-
gungen durch heranrückendes Wohnen an die gemischten Nutzungen auf den Nachbargrundstü-
cken entstehen. Die Lärmeinwirkungen können – nach  erforderlicher Einhausung der Anliefer-
rampe auf dem östlich angrenzenden Grundstück - durch passive Maßnahmen an den Neubau-
ten auf die zulässigen Richtwerte  beschränkt werden.   
 
Bei der Errichtung neuer Wohnstandorte sind Angebote für Bevölkerungsgruppen zu schaffen, 
die stadtteilbezogen nachgefragt sind. Der Investor zeigt sich gegenüber der Integration beson-
derer Wohnmodelle zum Beispiel für ältere Menschen (analog Projekt „Villa Vera“) und Alleinste-
Vorlagen-Nr.: 
V/0271/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Philipp@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.04.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0271/2009 
 
hender (zurzeit Gespräche mit den Beginen) sehr aufgeschlossen. Eine Verpflichtung, öffentlich 
geförderten Wohnungsbau zu schaffen, möchte er  nicht eingehen. Mangels eines rechtlich be-
lastbaren gesamtstädtischen Zielkonzepts, öf fentlich geförderte Wohnungen auch durch private 
Investoren zu schaffen, kann seitens der Stadt die Herstellung (noch) nicht zwingend eingefordert 
werden. Mit der vorliegenden Planung sollen aber soziale Gesichtspunkte einfließen; unter ande-
rem sollen zwei Reihenhauszeilen durch einen kirchlichen Träger an den Markt gebracht werden. 
 
Wegen des geplanten Ausbaus eines Längsparkstreifens an der Ostseite der Straße Auf der 
Horst wird nachträglich der im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan festgelegte Geltungs-
bereich erweitert. Der Bebauungsplan Nr. 184: Auf der Horst / Bohlweg / Piusallee wird in diesem 
Teilbereich aufgehoben und durch den Bebauungsplan Nr. 522 ersetzt. Der hierzu notwendige 
geänderte Aufstellungsbeschluss wird in den zuständigen politischen Gremien parallel beraten 
(siehe Vorlage Nr. V/0280/2009). 
 
Da es sich bei diesem Aufstellungsverfahren um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung 
handelt, wird er gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Entsprechend 
kann auf eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB einschließlich des Umweltberichts verzichtet 
werden. 
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden für den Planbereich gem. § 13 a (2) Nr. 2 
BauGB auf dem Wege der Berichtigung an die geplante Nutzung angepasst.   
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im 
Oktober 2008. Im November 2008 wurde eine frühzeitige Bürgerinformation durchgeführt. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfs soll im Juni 2009 erfolgen. 
 
Die durch die Planung entstehenden Kosten sind maßnahmebedingt und somit vom Verursacher 
zu tragen. Zwischen Stadt und Investor wird vor Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ein 
Städtebaulicher Vertrag geschlossen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den Anlagen und der Vorlage zum geänderten Aufstel-
lungsbeschluss (V/0280/2009) entnommen werden. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Protokoll der Bürgerinformation 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

Beratungsverlauf (2)

05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bebauungsplan Nr. 522 (amtlicher Umring) amtlich
  • Piusallee
  • Auf der Horst 32
  • Bohlweg 7
  • Albersloher Weg 33
  • Niedersachsenring
  • Kaiser-Wilhelm-Ring

Bebauungsplan Nr. 522

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0271/2009
Typ
Vorlagen
Datum
14.04.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37