V/0464/2011
Erfahrungsberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster sowie Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere undjunge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens" für dIe Jahre 2009 und 2010
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Bericht-SSB-2009-2010
106925 Zeichen
Inhalt
1. Gesetzliche Grundlagen der Beratung 1
1.1 Allgemeine Schwangerschaftsberatung 1
1.2 Schwangerschaftskonfliktberatung 2
2. Berichte der Schwangerschafts- und Schwangersch aftskonflikt-
beratungsstellen im Stadtgebiet Münster für die Jahre 2009 und 2010 4
2.1 Evangelische Beratungsdienste 4
2.2 Pro Familia 8
2.3 Sozialdienst Katholischer Frauen 12
2.4 Donum vitae 17
2.5 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien 20
3. Arbeitskreis „ § 218“ der Schwangerschaftsberatu ngsstellen im Stadtgebiet
Münster 25
4. Finanzielle Hilfen 26
4.1 Bundesstiftung 26
4.2 Sonderfonds der Stadt Münster 27
4.2.1. Inanspruchnahme des Sonderfonds 27
4.2.2. Ausgabenstruktur 28
4.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes 31
5. Anhang 32
5.1 Statistische Daten 32
5.2 Leitfaden zur Bearbeitung der Anträge aus den Sonderfonds 34
1
„Jede Frau und jeder Mann hat das Recht sich (…) in Fragen der Sexualaufklärung,
Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar
oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle
informieren und beraten zu lassen .“
Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 2,1 SchKG)
1. Gesetzliche Grundlagen der Beratung
Gesetzliche Grundlage der Beratung ist das am 01.01.1996 in Kraft getretene Schwangeren
und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG). Es handelt sich um ein sogenanntes Artikel-
gesetz mit dem das Strafrecht geändert und durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz das
Gesetz für Aufklärung, Verhütung und Familienplanung abgelöst wurde.
Neben der gemäß § 219 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtenden Beratung der Schwangeren
in einem Schwangerschaftskonflikt (§§ 5, 6 SchKG) regelt das Schwangerschaftskonfiktge-
setz auch den Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und
Familienplanung sowie allen eine Schwangerschaft mehr oder weniger berührenden Fragen
(§ 2 Absatz 1 SchKG). Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach ei-
nem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes (§ 2 Absatz 3 SchKG).
1.1 Allgemeine Schwangerschaftsberatung
Die Allgemeine Schwangerschaftsberatung
(§ 2 Absatz 2 SchKG) umfasst:
Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
Familienfördernde Leistungen und Hilfen für Famili en und Kinder einschließlich der beson-
deren Rechte im Arbeitsleben
Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Schwangerscha ft (auch besondere vorgeburtli-
che Untersuchungen) und die Kosten der Entbindung
Soziale und wirtschaftliche / finanzielle Hilfen s owie Unterstützung bei der Wohnungs-, Ar-
beits- und Ausbildungsplatzsuche oder deren Erhalt und bei der Suche nach einer Betreu-
ungsmöglichkeit für das Kind
Information zu rechtlichen Fragen (z.B. Kindschaft srecht /Vaterschaftsanerkennung, Sor-
geerklärung, Zuwanderungsgesetz sowie Mutterschutzgesetz und Elterngeldgesetz)
Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihr e Familien, die vor und nach der Geburt
eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes
zur Verfügung stehen
Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte i m Zusammenhang mit einer Schwan-
gerschaft
Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsab bruchs, die physischen und psychi-
schen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken
Die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adopti-
on/ Vermittlung in eine Pflegefamilie
Hilfe und Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssu-
che, der Suche nach einem Betreuungsplatz für das Kind und bei der Fortsetzung der Aus-
bildung
Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen (§ 2a SchKG- gültig ab 01.01.2010)
Beratung vor, während und nach pränataler Untersuc hung nach ärztlicher Vermittlung
im Einvernehmen mit der Schwangeren
Beratung nach ärztlicher Vermittlung vor bzw. im Zusammenhang mit der schriftlichen
Feststellung gemäß § 218 a , § 218 b StGB
2
1.2. Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
Die nach § 219 Strafgesetzbuch notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht
von der Verantwortung der Frau aus. Eine Schwangere ist unverzüglich zu beraten. Die Be-
ratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die
Schwangere kann auf ihren Wunsch gegenüber der beratenden Person anonym bleiben.
Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung eine mit Name und Datum versehene
Bescheinigung auszustellen, dass eine Beratung nach §§ 5,6 SchKG stattgefunden hat. Die
Beratung ist unentgeltlich.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung
(§ 5 Absatz 1 SchKG) umfasst:
Beweggründe der Frau, derentwegen sie einen Abbruc h der Schwangerschaft erwägt,
ohne, dass in diesem Kontext die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau be-
einflusst wird
Jede nach Sachlage notwendige medizinische, sozial e und juristische Information
Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind sowie der praktischen Hilfen, die
die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern könnten
Angebote zur Unterstützung/ Geltendmachung von Ans prüchen bei der Wohnungssuche,
der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung der
Ausbildung
Angebot der Nachbetreuung
Verhütungsberatung
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben beraten die anerkannten folgenden vier
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Münster:
Diakonisches Werk Münster, Evangelische Beratungsd ienste
donum vitae
Pro Familia
Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Münster.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. berät weiterhin im Bereich der allgemeinen,
finanziellen und sozialen Hilfen, ist aber aufgrund der Entscheidung der deutschen Bi-
schofskonferenz vom 31.12.2000 aus dem gesetzlichen Beratungssystem der Schwanger-
schaftskonfliktberatung ausgeschieden.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten eine Finanzierungsbeteiligung des Lan-
des NRW in Höhe von 80 Prozent der Bruttopersonalkosten und eine Sachkostenpauscha-
le von 8000,00 € jährlich pro Arbeitsplatz.
3
Schwangerschaftsberatung
in Münster
ist ein wertvoller und erprobter
Baustein im Gesamtkonzept
der „Frühen Hilfen“
Schwangerschaftsber atung
Schwangerschaftskonflikt-
beratung
5 Beratungsstellen
im Stadtgebiet Münster
Kooperation/ Vernetzung
zur bedarfsgerechten
Weiterentwicklung des
Aufgabenbereiches im Rahmen
des
Arbeitskreis § 218
(3 - 4 x jährlich)
Strukturell
• Komm. Beratungsstelle
übernimmt koordinierende,
steuernde Funktion z.B. zur
• Weiterentwicklung der Ver-
gaberichtlinien für den Städt.
Sonderfonds
• Erstellung eines Leitfadens
• Erstellung der Vorlage z. d.
Berichten der Schwanger-
schaftsberatungsstellen
u.
Bericht über den Sonder-
fonds
Konzeptionell
Fortlaufende Anpassung
der Arbeit an die Lebens-
lagen/ Bedarfe der Klien-
tinnen sowie aktuelle
gesellschaftliche Entwick-
lungen durch regelmäßi-
gen Austausch mit ande-
ren Fachkräften und
Diensten
Allgemeine
Schwangerschafts-
beratung
§ 2 SchKG
EBD, donum vitae,
profamilia , SkF,
Stadt MS
Schwangerschafts -
Konfliktberatung
§§ 218, 219 StGB
§§ 5, 6 SchKG
EBD, donum vitae,
profamilia , Stadt MS
Zur Verbesserung des Kinderschutzes hat das Bundeskabinett ein neues Kinderschutzgesetz be-
schlossen, dass zum 01.01.2012 in Kraft treten soll.
Das Gesetz beruht auf den Säulen „Prävention“ und „Intervention“.
Mit dem Gesetz wurden verbindliche Grundlagen geschaffen, niederschwellige Hilfeangebote für
Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes einzuführen und zu
verstetigen.
Die Schwangerschaft sowie die ersten 3 Lebensjahre stehen im Mittelpunkt der „Frühen Hilfen“,
die folgende Ziele anstreben:
Stärkung der Elternkompetenz - durch einen frühen Zugang, umfassende Beratung und In-
formationsvermittlung sowie rechtzeitige Hilfen für Familien und Kinder
Präventiver Schutz von Kindern - Familien brauche n gerade in den Phasen der Schwan-
gerschaft und nach der Geburt flächendeckend, niederschwellige Angebote
Verbindliche Vernetzung zwischen dem Gesundheitswe sen, der Kinder- und Jugendhilfe,
den Schwangerschaftsberatungsstellen, den Elternbesuchsdiensten und vielfältigen weite-
ren Institutionen für Familien und Kinder
4
2. Berichte der Schwangerschafts- und Schwangersch aftskonflikt-
beratungsstellen im Stadtgebiet Münster für die Jahre 2009 und 2010
Die folgenden Erfahrungsberichte sind von jeder der fünf Beratungsstellen als eigenständige
Berichte erstellt worden.
2.1.
Zeitraum: vom 01.01.2009 bis 31.12.2010
Name /Anschrift der Beratungsstelle : Diakonisches Werk Münster
Ev. Beratungsdienste gGmbH (EBD)
Schwangerschaftsberatung
Hörsterplatz 2b
48147 Münster
Träger: Diakonisches Werk Münster
Ev. Beratungsdienste gGmbH
Hörsterplatz 2b
48147 Münster
Öffnungszeiten: Mo. – Mi. 9:00 – 16:30 Uhr
Do. 9:00 – 18:00 Uhr
Fr. 9:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Mitarbeiterinnen:
In 2009: 1 Dipl.- Sozialarbeiterin und 2 Dipl.-Sozialpädagoginnen in Teilzeit
In 2010:
01.01.2010 -15.04.2010
1 Dipl. Sozialpädagogin in Teilzeit und Vertretung durch Mitarbeiterinnen der EBD in Teilzeit
15.04.2010 -31.12.2010
1 Dipl. Sozialpädagogin/Dipl. Sozialarbeiterin in Vollzeit
Erfahrungen in der allgemeinen Schwangerschaftsberatung
Insgesamt kamen im Jahr 2009 206 Ratsuchende in die Schwangerschaftsberatung der
EBD. Bei 46 Frauen/Paaren handelte es sich um eine Konfliktberatung und bei 160 Frau-
en/Paaren um eine allgemeine Schwangerschaftsberatung.
In 2010 suchten insgesamt 226 Ratsuchende die Schwangerschaftsberatung der
Evangelischen Beratungsdienste (EBD) auf.
Bei 53 Frauen/Paaren handelte es sich um eine Konfliktberatung und bei 173 Frauen/Paaren
um eine allgemeine Schwangerschaftsberatung.
5
In der allgemeinen Schwangerschaftsberatung kommen Frauen bzw. Paare zu uns, um sich
gezielt über finanzielle, rechtliche und soziale Unterstützungsmöglichkeiten rund um die
Themen wie z.B. Schwangerschaft, Geburt, Erziehung, Partnerschaft und gegebenenfalls
weiterführende, fachspezifische Beratungsmöglichkeiten zu informieren und eventuell Beihil-
fen zu beantragen. In den psychosozialen Beratungsgesprächen können die Frauen bei allen
anstehenden Fragen Hilfestellungen und Informationen bekommen und so in ihrer jeweiligen
Lebenssituation individuelle Unterstützung erhalten.
Wir informieren die Frauen über die verschiedenen Fonds und stellen Anträge auf Beihilfen
bei dem Sonderfonds der Stadt Münster, dem Härtefonds der Ev. Kirche von Westfalen, bei
der Aktion Lichtblicke und vereinzelt auch bei anderen Stiftungen.
Durch diese Beihilfen konnte vielen Frauen/Paaren auf unbürokratische Weise geholfen
werden, die finanziellen Anforderungen, die durch eine ungeplante Schwangerschaft oder
eine andere Notsituation plötzlich auf sie zukamen, besser zu bewältigen.
Obwohl man die Auswirkung der in Aussicht gestellten Hilfen nicht überbewerten darf, sind
sie auf jeden Fall eine große individuelle Stütze für das Kind/die Familie und tragen in allen
uns bekannten Fällen neben der fachlichen psychosozialen und sozialrechtlichen Beratung
deutlich zu einer Entschärfung der finanziellen oder psychosozialen Notlage bei.
Die Anfragen nach den allgemeinen finanziellen Beihilfen haben auch in den letzten 2 Jahren
weiter zugenommen. Der Ausblick auf die volle Anrechnung des Elterngeldes ab Januar
2011 für die Familien, welche im SGB II Bezug sind, lässt auf weitere steigende Anfragen
der finanziellen Beihilfen schließen.
Neben den genannten Hilfen entwickelte sich zu den Frauen häufig ein intensiver Kontakt mit
mehreren Folgeberatungen, der dazu führte, dass eine Vielzahl von Themen angesprochen
wurden und viele Informationen, z. B. zur ärztlichen Vorsorge, Geburtsvorbereitung, Unter-
stützung nach der (traumatischen) Geburt, zu Still- und Ernährungsfragen, zur kindlichen
Entwicklung, zum Umgang mit dem kranken Kind, zu Partnerschaft und Familienalltag wei-
tergegeben werden konnten.
An dieser Stelle fand erweiterte Familienbildung und – beratung statt. Auch die Bereitschaft,
als Mann oder Elternpaar systemisch- lösungsorientierte und psychosoziale Beratung in An-
spruch zu nehmen ist gewachsen.
Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219
Ein Schwangerschaftskonflikt ist immer eine höchst individuelle und existenziell persönliche
Lebenssituation.
Ein Teil der Frauen hat vielleicht schon im Vorfeld durch Gespräche mit Partner, Familie oder
Freundinnen eine Entscheidungstendenz, wenn sie zu uns in die Beratung kommen. Trotz-
dem wird das Gespräch im Nachhinein als sehr hilfreich und positiv empfunden. Die Frauen
nutzen die geschützte Gesprächsatmosphäre, um sich selbst und die jeweilige Lebenssitua-
tion reflektieren zu können. Das Gespräch bietet Raum für sich allein oder mit dem Partner,
über die Konfliktsituation und die damit verbundenen Ängste und inneren
Fragestellungen sprechen zu können. Außerdem erhalten sie medizinische, rechtliche und
soziale Informationen und Hinweise zur Finanzierung eines Abbruchs sowie Hinweise auf die
verschiedenen finanziellen, sozialrechtlichen und psychosozialen Unterstützungsangebote
bei Austragen des Kindes.
„Mit der Frau, nicht gegen Sie“, so versteht sich die Ev. Schwangerschaftskonfliktberatung
als umfassende und ganzheitliche psychologische Beratung. Eine solche Unterstützung be-
zieht sich auf die jeweilige persönliche Situation der Ratsuchenden, auf ihre Biografie, ihre
Gesundheit, ihre Familien- und Partnerbeziehungen, auf ihre Rollenbilder und Lebensent-
würfe, auf ihre Norm- und Wertvorstellungen, auf ihre ökonomische Lage und ihre Wohn-,
Arbeits- und /oder Ausbildungsbedingungen.
6
Mit beraterischer Achtsamkeit bieten wir auch das Thema der Verhütungsfragen in Konflikt-
beratungen an und je nach Interesse entwickelt sich eine umfangreiche Verhütungsberatung
und auch gegebenenfalls die Möglichkeit, über Stiftungsgelder Verhütungsmethoden wie z.B.
die Beantragung einer Spirale finanziell unterstützen zu können. Durch gezielte Maßnahmen
wie z. B. einer verstärkten Aufklärungsarbeit und Intensivierung der Kontakte von Multiplika-
toren, wurde unser Fachdienst Schwangerschaftsberatung höher als im letzten Jahr frequen-
tiert, so dass wir zum Jahresende eine Steigerung der Klientenzahlen verzeichneten.
Auch der Bereich der Pränataldiagnostik (Beratung und vorgeburtliche Diagnostik) nimmt
einen größer werdenden Raum in der Beratungsarbeit ein.
Durch das zum 01.01.2010 in Kraft getretene neue Gesetz für Ärzte, welche die Schwange-
ren vor Inanspruchnahme von PND gesetzlich auf Beratungsanspruch hinweisen müssen,
wird ein weiterer Schwerpunkt und weiteres Fachwissen der psychosozialen Beratungsarbeit
durch die Schwangerschaftsberatungsstellen erweitert und gefordert.
Im Rahmen einer vierteiligen Fortbildungsreihe für Beraterinnen in der Evangelischen
Schwangeren- und Konfliktberatung konnte sich unsere Beratungsstelle im Jahr 2010 mit der
psychosozialen Beratung im Umfeld von Pränataldiagnostik auseinandersetzen und das er-
forderliche Fachwissen hierzu vertiefen und umsetzen.
Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Im Jahr 2009 stellten wir 152, im Jahr 2010 164 Anträge auf Beihilfen aus dem Sonderfonds
der Stadt Münster.
Durch diese Beihilfen konnte vielen Frauen/Paaren auf unbürokratische Weise geholfen
werden, die finanziellen Anforderungen, die durch eine Schwangerschaft auf sie zukommen,
besser zu bewältigen. Die Klienten, welche im SGBII Bezug sind und die Anfragen nach all-
gemeinen finanziellen Beihilfen haben auch in den letzten 2 Jahren messbar weiter zuge-
nommen. Auch schafften die steigenden Lebenshaltungskosten, damit verbundene Strom-
und Heizkostennachzahlungen finanzielle Notsituationen. Ebenfalls zeigt sich die volle An-
rechnung des Elterngeldes ab Januar 2011 für Familien im SGB II schon jetzt auswirkend
auf die finanzielle Situation unserer Klientinnen.
Obwohl man die Auswirkung der in Aussicht gestellten Hilfen aus dem Sonderfonds auf die
Entscheidung einer Frau im Schwangerschaftskonflikt im Allgemeinen nicht überschätzen
darf, sind sie auf jeden Fall eine riesengroße Erleichterung und Unterstützung für jede ein-
zelne Schwangere und jede Familie.
Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen
Verhütung/Familienplanung
Die Beratungen zur Verhütung finden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung und der
Konfliktberatung statt oder in Gruppenangeboten. Als besonders hilfreich wurde außerdem
die Möglichkeit der Kostenübernahme von Langzeitverhütungsmitteln wie z. B. die der Spira-
le über die Siverdes- Stiftung gesehen. Gerade Frauen, welche finanzielle Schwierigkeiten
haben, z. B. SGB II Gelder beziehen und schon mehrere Kinder haben und/oder wo Schwie-
rigkeiten im Umgang mit Verhütungsmitteln bestehen wird hierdurch sehr geholfen.
7
Projekte
In 2009 wurde die in 2008 konzeptionierte Mutter- Kind Gruppe „SAPALOTT!“
umgesetzt. Einmal pro Woche wurde der Austausch von jungen Müttern gefördert und so die
Mutter- Kind Beziehung gestärkt und gefördert.
In 2010 wurden verschiedene Gruppen umgesetzt wie z. B. Kurse im Bereich der Gesund-
heitsbildung wie dem Autogenen Training und der Progressiven Muskelentspannung.
Das Angebot „Autogenes Training für Schwangere“ und anschließender Auseinandersetzung
mit dem Thema „Stressbewältigung/Be- und Entlastungen im Familienalltag“ wurde insge-
samt in drei Kursen zu je sechs Einheiten erfolgreich umgesetzt.
Informationsveranstaltungen/Schule/Sexualpädagogik
Im Berichtszeitraum 2009/2010 fanden unterschiedliche Angebote für Kinder und Jugendli-
che statt. Schwerpunktmäßig waren es Schulen oder Konfirmandengruppen des Kirchen-
kreises Münster, die sich mit Themen der Schwangerschaftskonfliktberatung, Teenager-
schwangerschaften oder sexualpädagogischen Fragestellungen befassten. Die Themen wa-
ren häufig auch eng verknüpft mit ethischen oder religiösen Fragen.
Beratung unter einem Dach
Als sehr positiv und bereichernd wurde von vielen Frauen die Kooperation innerhalb der
Evangelischen Beratungsdienste bewertet. Das Konzept der Beratungsdienste „Beratung un-
ter einem Dach“ und die enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Fachdiensten (z.
B. Migrationsberatung, Schuldnerberatung, Psychologische Beratung, Fachdienst Woh-
nungsnotfälle u. a.) ermöglichte eine zeitnahe, niedrigschwellige und fachkompetente Beglei-
tung und Unterstützung in angrenzende Problematiken. Weiter intensiviert unter anderem
durch Gruppenveranstaltungen, wurde die Zusammenarbeit mit der Migrationsberatung und
der Psychologischen
Beratung.
Ausblick:
Die inhaltlichen Schwerpunkte werden sich künftig z. B. auf Aspekte wie die weitere
Kooperation mit den Familienzentren, dem Ausbau des familientherapeutischen und
psychosozialen Beratungsangebotes im Bereich der Pränataldiagnostik, der Begleitung nach
Verlust und Totgeburt, der Kinderwunsch- und Paarberatung und die weiteren
fachdienstübergreifenden Projekte und Vernetzungen beziehen.
8
2.2
pro familia, Berliner Platz 24 – 28, 48143 Münster
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW
Dieser Bericht umfasst die Beratungen aus der Schwangerschaftskonfliktberatung, allgemei-
nen Schwangerschaftsberatung, die Erfahrungen aus dem Sonderfonds, sowie die Fachbe-
richte aus den anderen Bereichen der Beratungsstelle im §2 Schwangerschaftskonfliktge-
setz. Pro familia Münster hat 115 Fachstunden (knapp 3 ganze Stellen) für die Beratung
nach §5/6 und §2 zur Verfügung, zusätzlich noch 25 Stunden (gut 1/2 Stelle) im Projekt Prä-
nataldiagnostik und eine auf zwei MitarbeiterInnen aufgeteilte Stelle für Sexualpädagogik,
insgesamt also 4,5 Stellen.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Zahl der Beratungen im Schwangerschaftskonflikt ist im Jahre 2009 etwas zurückgegan-
gen. Dies spiegelt einen bundesweiten Trend wider.
Gestiegen ist in der Beratungsstelle Münster der Anteil der Frauen mit ausländischer Staats-
angehörigkeit, die wegen eines Schwangerschaftskonflikts zur Beratung kamen.
Dies waren vor allem 2009 Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus z. B. aus dem Kosovo.
Da sie jederzeit von Abschiebung bedroht waren, sahen sie das Austragen einer Schwan-
gerschaft als zu große Belastung an.
Neben Schwierigkeiten im partnerschaftlichen Bereich werden vor allem Probleme mit Aus-
bildung und Beruf genannt. So kamen häufiger junge Frauen, die bereits Kinder, aber noch
keine Ausbildung hatten und von ALGII lebten. Diese Frauen waren sehr motiviert, eine Aus-
bildung zu absolvieren, um nicht länger in der Abhängigkeit der Arge zu sein.
Wie schon in den Jahren vorher sind die befristeten Arbeitsverträge ein besonderes Prob-
lem. Der Arbeitsvertrag wird bei einer bestehenden Schwangerschaft nicht verlängert. Da-
durch steht das Elterngeld nur in verringerter Höhe zur Verfügung. Das Austragen der
Schwangerschaft wird somit Existenz bedrohend für die betroffenen Frauen. Diese ziehen
dann oft unter schweren Konflikten einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung.
Die angekündigte Reform des Elterngeldes hat in der Beratung oft zur Verunsicherung ge-
führt.
Insgesamt haben die sich ständig ändernden gesetzlichen. Regelungen bei den Frauen in
der Beratung zu Irritationen geführt. Gerade in der Schwangerschaftskonfliktberatung benö-
tigen schwangere Frauen zuverlässige
Aussagen für die weitere Lebensplanung.
9
Allgemeine Schwangerschaftsberatung
Die Zahl der Ratsuchenden bei Schwangerschaft und nach der Geburt ist gleich geblieben
bzw. etwas weniger geworden. Die Zahl der Beratungen hat zugenommen. Viele Frau-
en/Paare kamen in die Beratung, weil sie einen Überblick über finanzielle Hilfen und rechtli-
che Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Geburt haben wollten. Sie
hatten sich vorher im Internet informiert, kamen aber mit der Vielfalt an Informationen nicht
zurecht und wollten einen kompakten Überblick über Elterngeld, Kindergeld, Mutterschafts-
geld etc. haben.
Auffällig war weiterhin, dass viele Frauen/Paare nicht mit einem Einkommen leben können
und noch ergänzend ALGII beantragen müssen. Zugenommen hat auch die Überschuldung
von Paaren, die sich im Insolvenzverfahren befinden.
Auch in der allgemeinen Schwangerschaftsberatung haben die gesetzlichen Veränderungen
zu einem erhöhten Beratungsbedarf geführt. Die geplante Neuregelung der elterlichen Sorge
hat viele Ratsuchende verunsichert.
Nach wie vor können Schwangere einmal wöchentlich nach vorheriger telefonischer Termin-
vereinbarung ein wohnortnahes Beratungsangebot von pro familia im Familienzentrum der
AWO in Coerde wahrnehmen.
Erweitert wurde das Beratungsangebot der Beratungsstelle Ende 2010 mit der Einführung
einer Telefonsprechstunde. Ziel dieses Beratungsangebotes ist Müttern und Vätern die Mög-
lichkeit zu geben, vor und nach der Geburt schnell Rat und praktische Unterstützung in ihrer
veränderten Situation zu geben. Wir sehen das auch als ein ergänzendes Angebot im Rah-
men der „Frühen Hilfen“.
Einmal im Monat bietet Herr Jörg Schniedermann, Rechtsanwalt aus Münster, ehrenamtliche
Beratung zu Rechtsfragen aus unseren Arbeitsbereichen an. Die Beratungstermine sind häu-
fig schon längere Zeit im voraus vergeben.
Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Viele Familien, die bei uns zur Beratung kommen, leben in finanziell schwierigen Verhältnis-
sen. Daher wurden auch in diesen Jahren viele Anfragen nach Hilfen aus dem Sonderfonds
gestellt. Der Sonderfonds wird in Anspruch genommen, wenn eine Schwangerschaft zu fi-
nanziellen Problemen führt oder sich bereits vorhandene finanzielle Schwierigkeiten durch
eine Schwangerschaft noch verstärken. Vor allem für ALGII und ALG I Empfänger sind die
ergänzenden Hilfen eine notwendige und gute Unterstützung. Der Sonderfonds ist ebenfalls
für Auszubildende und Studentinnen eine unverzichtbare Hilfe. Obwohl aus dem Sonder-
fonds nur noch einmal jährlich Beihilfen für Bekleidung beantragt werden können, hat die
Zahl der Anträge weiter zugenommen. Um den Kontakt zu Frauen in schwierigen Lebenssi-
tuationen aufrechtzuerhalten, ist die Beihilfe nach der Geburt, die ab dem Alter von 6 Mona-
ten des Kindes gestellt werden kann, im Rahmen der „Frühen Hilfen“ besonders wichtig.
Psychosoziale Beratung in der Pränatalmedizin
Ein Bericht zum Kooperationsprojekt mit der Universitätsfrauenklinik
Die Abteilung für Pränatalmedizin der UFKM ist ein hoch spezialisiertes Zentrum. Viele Pati-
entinnen werden aus umliegenden Praxen oder Kliniken hierher überwiesen.
Tagtäglich sehen sich hier Frauen und Paare mit schwerwiegenden Diagnosen konfrontiert,
die ihr ungeborenes Kind betreffen. Diagnosen, die sie völlig unvorbereitet treffen und sie in
eine existenzielle Krisensituation stürzen können.
Meist gibt es keinen richtigen oder falschen Weg, sondern nur den Weg, der als der eigene
möglich erscheint. Die psychosoziale Beratung kann hier eine wichtige Hilfe für die betroffe-
nen Paare auf der Suche nach diesem Weg sein.
10
Auch der Gesetzgeber hat durch die am 01.01.2010 in Kraft getretene Gesetzesänderung
des SchKG eine neue Gewichtung auf die psychosoziale Beratung gelegt.
Unser Kooperationsprojekt erfüllt die neuen gesetzlichen Bestimmungen bereits seit fast
sechs Jahren. Derzeit betreuen zwei Ärztinnen der pro familia Münster eine Beratungs-
sprechstunde vor Ort, unmittelbar an die Ultraschallsprechstunde angebunden. Beide Ärztin-
nen verfügen über eine beraterische oder therapeutische Zusatzausbildung und sind als
Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der medizinischen Thematik beson-
ders vertraut. Die Paare kommen direkt nach der Untersuchung zur Beratung. Durch die
große emotionale Belastung können die vielen Informationen oft noch gar nicht verarbeitet
werden. Gemeinsam mit der beratenden Ärztin versuchen sie, all die Informationen gedank-
lich zu sortieren, können Fragen zu den Befunden klären. Von der Frage nach der möglichen
Ausprägung der Erkrankung hängt so vieles ab. Daher ist es an dieser Stelle besonders
wichtig, dass die Beraterinnen auch Ärztinnen sind.
Seit der durch Förderung des Landes NRW und der Stadt Münster ermöglichten Einstellung
der zweiten Ärztin können Beratungszeiten täglich angeboten werden, so dass erstmals der
hohe Bedarf zeitnah gedeckt werden konnte.
Verhütungsberatung
Nach wie vor nimmt die Verhütungsberatung einen großen Raum in Anspruch. Im Jahr 2010
gab es insbesondere zu den neu auf dem Markt befindlichen Pillen „Yaz“ und „Qlaira“ sowie
zu der neuen Notfallverhütung „EllaOne“, mit einem erweiterten Wirkzeitraum von fünf Ta-
gen, viele Nachfragen. Auch der Bedarf einer finanziellen Unterstützung für langfristige Ver-
hütungsmethoden ist nach wie vor groß. Gerade auch Frauen, die bereits zwei Kinder ha-
ben, wollen eine finanzielle Unterstützung beantragen. Leider können diese Frauen nur unter
besonderen Bedingungen
berücksichtigt werden.
Kinderwunschberatung
Jährlich kommen etwa 30 Frauen oder Paare wegen unerfülltem Kinderwunsch zu pro fami-
lia. Die Beratungsanliegen sind breit gefächert. Medizinische Fragen, Fragen des Umgangs
mit einer Diagnose und Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten der Be-
handlung im Hinblick auf eigene Werte und Grenzen werden ebenso thematisiert wie die
Auswirkungen der Kinderlosigkeit oder der reproduktionsmedizinischen Behandlungen auf
die Frau und auf die Paarbeziehung.
Der Wunsch nach Begleitung während der sehr belastenden Behandlung, sowie Fragen zu
Spendersamenbehandlung und damit verbunden zum Recht des Kindes auf Kenntnis seiner
Herkunft, Abschied vom Kinderwunsch, Trauer und Suche nach Alternativen für die eigene
Zukunft, Information zu Möglichkeiten von in Pflegenahme und Adoption stellt hohe Anforde-
rungen an die Beratung.
Zwei Beraterinnen bei pro familia Münster sind Mitglied im Beratungsnetzwerk Kinderwunsch
Deutschland und bilden sich in diesem Fachgebiet regelmäßig weiter.
Sexual- und Paarberatung
Die Sexual- und Paarberatung stellt weiterhin einen wesentlichen Anteil unseres Beratungs-
angebotes dar. Unser Beratungsangebot wird von Paaren und Einzelpersonen aller Alters-
gruppen (außer Kindern) in Anspruch genommen. Einen besonders großen Anteil stellen al-
lerdings junge Paare dar, die sich in der Phase der Familiengründung befinden. Die berufli-
chen und familiären Rollen müssen miteinander in Einklang gebracht werden, die
11
Hinwendung zum Familienzuwachs (Kindern) muss mit individuellen und partnerschaftlichen
Bedürfnissen ausbalanciert werden, materielle Ressourcen neu eingeteilt werden. Wenn es
jungen Paaren nicht gelingt, all diese Dinge zu bewältigen, können sie sich an pro familia
wenden, wo sie professionelle Hilfe durch qualifizierte Fachkräfte erfahren.
Weitere Themen im Rahmen der Paarberatung sind: Außenbeziehungen, nicht verarbeitete
Verletzungen, Kommunikationsstörungen, Entfremdung usw. Im Bereich der Sexualberatung
wenden sich Ratsuchende mit folgenden Anliegen an uns: Sexuelle Unlust, sexuelle Funkti-
onsstörungen (z. B. Orgasmusstörungen, vaginistische Störungen, Erektionsstörungen, Eja-
kulationsstörungen), Erfahrungen mit sexueller Gewalt, Sexualität in verschiedenen Lebens-
phasen, Sexualität bei Krankheit (z.B. Prostataektomie oder Brustamputation), Fragen zur
sexuellen Identität.
Durch Personalkürzungen lässt sich ein leichter Rückgang bei den Beratungen im Jahr 2010
erklären.
Sexualpädagogik
Jugendliche leben heute in einer Zeit, in der man dank Internet, Handy und Co. Alles über
Sex erfahren kann. Sie nutzen diese neuen Möglichkeiten, um sich Wissen und Kenntnisse
über Sexualität anzueignen. Doch trotz der neuen Fragen zu Pornografie, Medien oder
Chatkontakten bleiben Themen wie Verhütung oder die richtige Anmache unverändert von
Bedeutung. Vor einigen Jahren ging es für die Jugendlichen beim Thema Sexualität noch oft
um die Frage „Was darf ich alles?“. Durch die Medialisierung stellen sie sich heute stärker
die Frage „Was muss ich alles?“. Sexualpädagogische Begleitung hat sich also verändert,
bleibt aber nach wie vor unverzichtbar. Sexualpädagogik bei pro familia war, ist und bleibt al-
so eine wichtige Säule unseres Beratungsstellenangebotes. Bei allen Möglichkeiten, die die
Welt der Medien den Heranwachsenden heute bietet, wünschen sie sich dennoch persönli-
che Gesprächspartner, mit denen sie ihre Fragen klären und ihre Sorgen besprechen kön-
nen. Hierfür gehen sie jedoch nur sehr selten den Weg in eine Beratungsstelle. Daher bleibt
es wichtig, sie dort aufzusuchen, wo sie sich aufhalten, nämlich in den Schulen und Jugend-
einrichtungen. Die Nachhaltigkeit unseres Angebots misst sich auch daran, dass sich immer
mehr Jugendliche nach den sexualpädagogischen Projekten weiterhin mit ihren Fragen ins-
besondere per E-Mail an uns wenden. Manche E-Mail Kontakte gehen dabei über mehrere
Wochen und Monate. Im Januar 2010 ist die Beratungsstelle umgezogen und liegt jetzt sehr
zentral direkt am Hauptbahnhof. Dies hat dazu geführt, dass insbesondere die älteren Ju-
gendlichen häufiger persönlich in die offene Jugendsprechstunde kommen, um weitere Fra-
gen zu besprechen, für die in der Schule kein Platz war.
E-Mail-Beratung in Münster
Die E-Mail Beratung wird unter www.sextra.de oder www.profamilia.de wie in den Jahren zu-
vor rege nachgefragt!
Dieses Medium wird inzwischen von allen Generationen genutzt. Da sich jedoch bundesweit
immer mehr BeraterInnen an dem Angebot beteiligen, sind im Jahr 2010 deutlich weniger E-
Mail-Beratungen aus dem gesamten Bundesgebiet auf die Beratungsstelle Münster entfallen.
Zugenommen haben jedoch die sexualpädagogischen E-Mail-Anfragen direkt aus Münster
seit unsere Sexualpädagogen ihre berufliche E-Mail Adresse etwa bei Schulbesuchen ange-
ben.
Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass Jugendliche Ihre Anliegen gerne an die Ihnen bekann-
ten Sexualpädagogen richten und den direkten Zugang wählen.
Anfragen in der Schwangerenberatung haben sich geringfügig von der E-Mail Beratung in
die neu eingerichtete „Telefonische Sprechstunde rund um die Geburt“
von pro familia verschoben.
12
2.3
Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Träger: Sozialdienst kath. Frauen e.V. Münster
Katharinenstraße 10 – 12, 48145 Münster
Anschrift der Beratungsstelle: Josefstr. 2
48151 Münster
Telefon: 0251- 53009 – 416
Fax: 0251- 53009 – 425
schwangerschaftsberatung@skf-muenster.de
herzklopfen@skf-muenster.de (Prävention)
Erreichbarkeit
Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 – 17.00 Uhr und
am Freitag von 8.00 – 15.00 Uhr.
Die Beratungsgespräche finden nach vorheriger Terminabsprache statt.
Dienstags ist eine offene Sprechstunde von 13.30 – 16.30 Uhr angeboten.
Personalstruktur
Die personelle Situation ist unverändert.
Drei Diplom-Sozialarbeiterinnen, eine Diplom-Sozialpädagogin, eine Diplom- und Sexual-
pädagogin, ein Diplom- und Sexualpädagoge und zwei Verwaltungsangestellte sind mit unter-
schiedlichen Wochenstunden in der Schwangerschaftsberatung tätig. Alle Beraterinnen nahmen
an Fortbildungen und Teamsupervision teil.
Erfahrungen mit der Schwangerschaftsberatung
Für den Berichtszeitraum 2009 und 2010 konnte ein kontinuierlicher Anstieg der Beratungen
festgestellt werden.
Zielgruppen der Beratungstätigkeit sind nach wie vor Mädchen, Frauen, Familien und Paare
vor und während der Schwangerschaft sowie nach Geburt des Kindes bis zum 3. Lebensjahr
unabhängig von Alter, Religion und Staatsangehörigkeit. Die Beratung ist kostenlos.
13
Die Inhalte der Beratung sind vielfältig, da sie an den Lebensbedingungen der Ratsuchenden
orientiert sind.
Hierzu zählen individuelle existenzielle Probleme wie Wohnungs-, Miet-, Arbeits-, Schul-,
Ausbildungs-, Studien- und Migrationsschwierigkeiten. Die Einkommenssituation ist bei vie-
len Familien ein zentrales Thema in der Beratung und wird gerade auch durch eine Schwan-
gerschaft weitreichend verändert und trägt damit zur Verunsicherung der betroffenen Frauen
und Familien bei.
Durch die wirtschaftliche Krisensituation in den letzten zwei Jahren und den daraus resultie-
renden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt (z.B. Arbeitslosigkeit, kurzfristige Arbeitsmög-
lichkeit über Zeitarbeitsfirmen usw.) sind viele Familien von gesetzlichen finanziellen Hilfen
abhängig geworden. Die sich hier stetig veränderte Gesetzgebung im Bereich ALG I, ALG II,
Kinderzuschlag, Wohngeld usw. hat zu großer Verunsicherung der Klienten und zu einem
längerfristigen Beratungsbedarf geführt.
Durch Unterstützung der Sozialjuristin beim Caritasverband für die Diözese Münster konnten
die Beraterinnen in dieser Hinsicht ihre Beraterkompetenz erweitern.
Die psychosoziale Beratung einschließlich der Vermittlung finanzieller und materieller Hilfen
ist und bleibt die Hauptaufgabe in der Schwangerschaftsberatung.
Die Vernetzung mit anderen Fachdiensten und Institutionen gewinnt auch hier immer mehr
an Bedeutung.
Erfahrungen mit der Schwangerschaftskonfliktberatung
Frauen, die gewollt oder ungewollt schwanger wurden, wenden sich zunehmend schon sehr
früh in der Schwangerschaft an die Beratungsstelle, da sie einen hohen Beratungsbedarf
haben. Auch wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die meisten Frauen niemals in
Frage gestellt wird, erleben die Frauen diese Schwangerschaft als massiven Konflikt. Darum
dient es auch dem Schutz des ungeborenen Lebens frühzeitig den Kontakt zur Beratungs-
stelle zu suchen, um Perspektiven für ein Leben mit Kind zu entwickeln und Hilfen zu vermit-
teln.
Inzwischen ist in der Öffentlichkeit bekannt, dass die katholischen Beratungsstellen keinen
Beratungsnachweis mehr ausstellen dürfen.
Sonderfonds der Stadt Münster
Der Sonderfonds der Stadt Münster ist in unserem Beratungsangebot für die Frauen und
Familien, die sich direkt nach bekannt werden der Schwangerschaft Hilfe suchend an unsere
Beratungsstelle wenden, unverzichtbar geworden.
Er bietet finanzielle Hilfen bis zum 3. Lebensjahr des Kindes an und wird von den Frauen
und Familien in Notsituationen auch dringend benötigt.
Die Kürzung vieler staatlicher Hilfen sowie lange Bearbeitungszeiten bei der Beantragung öf-
fentlicher Hilfen führen häufig zu Verschuldungen oder Mietrückständen und erheblichen
Existenzängsten.
In der Regel werden Anträge während der Schwangerschaft nur gestellt, wenn keine Bun-
desstiftungsmittel zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Ansonsten wird er erst nach Geburt des Kindes in Anspruch genommen.
14
Finanzielle Hilfen
Folgende finanzielle Hilfen wurden in den Jahren 2009 und 2010 von der Beratungsstelle
vermittelt. (2008 ist als Vergleichswert mit aufgeführt)
1. Bundesstiftung 2010 2009 2008
Gesamtsumme: € 254.609,58 247.725,43 234.843,31
Anzahl der Anträge
(Erstanträge+fortlaufende Anträge ):
542
(452+90)
505
(453+52)
529
(430+99)
Durchschnittliche Bewilligung € 469,76 490,55 443,94
2. Bischofsfonds
Gesamtsumme: € 69.651,14 80.054,09 71.224,75
Anzahl der Anträge: 121 138 102
Durchschnittliche Bewilligung € 575,63 580,10 698,28
3. Bischofsfonds /Soforthilfe
Gesamtsumme: € 18.693,94 15.343,97 6.578,59
Anzahl der Anträge: 222 173 84
Durchschnittliche Bewilligung € 84,21 88,69 78,32
4. Stadtfonds
Gesamtsumme: € 86.942,50 81.284,00 72.145,50
Anzahl der Anträge: 329 283 298
Durchschnittliche Bewilligung € 264,26 287,22 242,10
Gesamtbewilligungssumme € 429.897,16 424.407,49 384.792,15
Weitere Angebote der Schwangerschaftsberatungsstelle
In den vergangenen Jahren konnten über unsere Projekte Babykorb und Kinderkiste wieder
viele Frauen und Familien mit Baby- und Kinderkleidung kostenlos versorgt werden. Die bei-
den Projekte werden von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen organisiert.
Aktion Babykorb (Babyerstausstattung und Babykleidung Gr. 52-104)
2008 2009 2010
Frauen/Familien 156 142 158
Kinder 188 165 209
Babyerstausstattungen 78 73 41
Gesamt Kinder 286 238 250
Aktion Kinderkiste (Kinderkleidung in den Größen 104-152)
2008 2009 2010
Frauen/Familien 88 102 101
Kinder 186 224 219
Gesamt Kinder 186 224 219
15
Projekt “Rund um“ für Schwangere da sein
Für die Schwangerschaftsberatungsstelle bedeutet diese „Unterstützung nach Bedarf“ eine
hilfreiche Weiterentwicklung des Beratungsangebotes in sehr praktischer Form.
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen unterstützen und begleiten Frauen und Familie in unter-
schiedlichster Form und in enger Anbindung an die Beraterinnen, z. B. bei Behördengängen,
bei der Wohnungssuche, bei der Kinderbetreuung oder bei sonstigen Anlässen.
Geburtsvorbereitungskurse / Hebammenhilfe
Die Geburtsvorbereitungskurse in Zusammenarbeit mit dem Haus der Familie sind ein nie-
derschwelliges Angebot für Frauen, die Kurse der Bildungsstätten wegen zu großer Schwel-
lenängste nicht annehmen würden. Sie finden dreimal jährlich mit je 5 Abschnitten statt. Die
kostenlose Teilnahme ist auch für die Klientinnen anderer Schwangerschaftsberatungsstel-
len in der Stadt Münster möglich.
Die Zusammenarbeit mit der Hebamme Frau Katrin Starke hat sich bewährt. In einzelnen
Fällen haben wir die Klientinnen der Hebamme gemeldet, die dann den Kontakt zu den
Frauen hergestellt hat. Im Jahr 2010 ist Frau Starke für 6 Monate ausgefallen, da sie selbst
das 2. Kind bekommen hat. In dieser Zeit wurde sie durch eine andere Hebamme vertreten.
Frau Starke wird ihre Arbeit im Jahr 2011 wieder aufnehmen.
Beratung Pränatal Diagnostik
Dieses Angebot unserer Beratungsstelle wird nur vereinzelt in Anspruch genommen.
Madame Courage
Das Spendenprojekt Madame Courage fördert allein erziehende Studentinnen in der Exa-
mensphase für maximal 2 Semester, wenn damit ein Studienabschluss erfolgreich erreicht
werden kann. Es handelt sich hier um ein Kooperationsprojekt in Trägerschaft des Sozial-
dienstes kath. Frauen e. V. Münster mit der Gleichstellungsbeauftragen der WWU Münster,
dem Sozialbüro im Cuba (sic) und dem Verband allein erziehender Väter und Mütter e.V.
(VAMV). Inzwischen blickt das Projekt Madame Courage auf eine elfjährige erfolgreiche Ar-
beit zurück. Mittlerweile profitieren 101 allein erziehende Mütter mit 130 Kindern von Mada-
me Courage.
Babytür am Franziskus Hospital
Die Babytür ist ein Kooperationsprojekt zwischen dem Sozialdienst kath. Frauen und dem
St. Franziskushospital.
Durch Beteiligung der Schwangerschaftsberatungsstelle und des Adoptions- und Pflegekin-
derdienstes unseres Verbandes ist eine 24-stündige Rufbereitschaft und damit eine ge-
wünschte zeitnahe Beratung möglich.
Väterberatung
Es bestand von professioneller Seite hier in der Beratungsstelle große Einigkeit über die
Notwendigkeit eines Beratungsangebotes für Väter. Einzig die Männer kamen nicht in der
Anzahl in die Beratung so wie wir es gewünscht hätten.
16
Im Jahr 2010 nach aktueller Entwicklung scheint sich die Väterberatung in Zusammenarbeit
mit dem Haus der Familie in Münster als richtiger Weg herauszustellen. Die bereits in ande-
ren Bereichen etablierte Zusammenarbeit hat sich hier ausgezahlt.
Das dortige Kurskonzept für Paare in der Geburtsvorbereitung sieht ohnehin zwei Abende
vor, an denen sich die Frauen ohne ihre Partner treffen. Am ersten dieser beiden Abende
wird nun parallel zu dem Kurs auch ein Abend für die Männer durch den SkF angeboten.
Daraus hat sich ein Schwerpunkt mit folgenden Themen ergeben, die in Zusammenarbeit mit
allen in der Geburtsvorbereitung des Hauses beteiligten Hebammen und Herrn Dr. Albers
vom Franziskushospital erarbeitet wurden:
- Erwartungen an Geburt, Partnerschaft und die Zeit danach
- Rolle und Aufgabe unter der Geburt und Rollenbilder in der neuen Familie
- Möglichkeiten zur Entlastung der Partnerin
- Zusammenarbeit mit Hebammen und Ärzten
- Erziehungszeit/ Elternzeit
- Hilfsangebote präsentieren
- Kinderpflege
- Sich selbst als Vater nicht aus dem Blick verlieren
- Soziale Vernetzung
- Das Schöne und Abenteuerliche an der neuen Lebenssituation
Online Beratung
Unter www.beratung-caritas.de zu erreichen.
Fachbereich Sexualpädagogik
Seit nunmehr 10 Jahren bietet der SkF e.V. Münster sexualpädagogische Angebote für Ju-
gendliche, Eltern und Multiplikatoren/innen als eine Form der Präventionsarbeit an.
Am 4. November 2010 fand deshalb im Bennohaus unter dem Motto „10 Jahre Sexualpäda-
gogik“ eine Jubiläumsveranstaltung statt. Neben vielen Gästen, Rednern und Schülertheater
gab es auch einen hervorragenden Fachvortrag von Herrn Dr. Karlheinz Valtl zum Thema
“sexuelle Bildung“.
Wie auch in den Vorjahren war der Fachbereich Sexualpädagogik vor allem im Bereich der
Projekte an weiterführenden Schulen aktiv.
Im Berichtszeitraum wurde die Sexualpädagogik stark für die Aus- und Weiterbildung von
Haupt- und Ehrenamtlichen angefragt. So haben allein 2010 zwölf Fortbildungen stattgefun-
den mit denen 218 Haupt- und Ehrenamtliche erreicht wurden.
Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung setzte einen Schwerpunkt. Dort wurde mit der
Fortbildung von Multiplikatoren gearbeitet.
Gerade junge Menschen, die ein FSJ durchführen und in diesem Bereich aktiv sind, haben
einen besonderen Fortbildungsbedarf. Im Jahr 2010 wurden deshalb zusätzlich drei Veran-
staltungen für FSJler durchgeführt.
Die Zahl der Beratungen für Jugendliche durch ICQ hat sich im Berichtszeitraum bei ca. 50
erreichten Jugendlichen pro Jahr stabilisiert.
Die öffentliche Debatte um den sexuellen Missbrauch in kirchlichen Institutionen und die Po-
sitionierung einer katholischen Sexualpädagogik in diesem Zusammenhang beschäftigten
den Fachbereich sehr.
17
2.4.
Träger Anschrift: donum vitae Münster e.V.
Scharnhorststr. 66
48151 Münster
Mitarbeiterinnen:
3 Diplom-Sozialarbeiterinnen, eine Sekretärin
Im September 2009 wurde eine Stellenerweiterung von 40 auf 52 Arbeitsstunden bewilligt,
die Stundenzahl für die Sekretärin erhöhte sich parallel von 20 auf 26 Arbeitsstunden.
Öffnungszeiten :
Die Beratungsstelle ist täglich von 9 – 12.30 sowie von 14.00 bis 17.00 geöffnet,
am Mittwoch von 9.00 – 13.00 Uhr.
Zusätzlich findet einmal wöchentlich dienstags oder freitags von 10 – 12 Uhr eine offene
Sprechstunde im „La Vie“, dem Stadtteilzentrum in Gievenbeck statt.
Durch die erhöhte Stundenzahl ist es möglich, Termine kurzfristig, auf Wunsch auch in den
Abendstunden, zu vergeben.
Erfahrung mit der Schwangerschaftskonfliktberatung:
Etwa ein Drittel aller Frauen und Paare, die sich an unsere Beratungsstelle wenden, befin-
den sich im Schwangerschaftskonflikt und kommen zur staatlich anerkannten Konfliktbera-
tung, für die von uns ein Beratungsnachweis gemäß §§ 5/6 SchKG ausgestellt wird.
Als Begründung für den Konflikt wurde in 2009 am häufigsten die körperliche und psychische
Verfassung angegeben, in 2010 die finanzielle und wirtschaftliche Situation, gefolgt von der
Ausbildungs- und beruflichen Situation und. In der Regel ist es ein ganzes Bündel von Prob-
lemen, das einen Schwangerschaftsabbruch als vermeintlich einzige Lösung erscheinen
lässt.
Zunehmend haben wir mit Frauen zu tun, die sich mit ihrer Lebenssituation überfordert füh-
len. Sie erleben die Erziehung der Kinder als sehr anstrengend, sie leiden unter finanziellen
Problemen, neben Partnerschaftskonflikten gibt es Konflikte mit eigenen Eltern, die Doppel-
und Dreifachbelastung als Berufstätige stresst. Eigene Grenzen sind schon überschritten,
bevor es zur ungeplanten Schwangerschaft kommt; sie fühlen sich einem (weiteren) Kind
nicht gewachsen.
Viele Frauen fürchten wegen der Schwangerschaft um ihren Arbeitsplatz. Die Erziehung ei-
nes Kindes und die Organisation einer Familie werden nicht als Qualifikation gesehen, son-
dern als Hindernis. Auch mögliche neue Arbeitgeber befürchten, besonders bei Alleinerzie-
henden, dass Mütter wegen der Betreuung eines kleinen Kindes ständig ausfallen könnten.
Wer einen zeitlich befristeten Arbeitsplatz hat, und das sind heutzutage sehr viele Frauen,
kann damit rechnen, dass die Schwangerschaft eine Weiterbeschäftigung verhindert.
Ein ganz großes Problem stellt die Betreuung der Kinder für berufstätige Mütter dar. Meis-
tens gelingt es, einen Betreuungsplatz zu bekommen, aber die Öffnungszeiten sind nicht mit
den Arbeitszeiten kompatibel. In Münster scheint es zurzeit noch fast unmöglich zu sein,
Betreuung in Randzeiten zu organisieren.
18
Die Geburt eines Kindes wird so zum Armutsrisiko.
In der Beratung nutzen viele die wertschätzende, geschützte Gesprächssituation, um sich
noch einmal mit den Gründen ihrer Entscheidung auseinanderzusetzen. Nur wenn die Frau
sich vorbehaltlos akzeptiert fühlt, wird es auch möglich, gemeinsam über alle Aspekte nach-
zudenken und verschiedene Lösungsmöglichkeiten anzuschauen. Ängsten und Unsicherhei-
ten wird Raum gegeben, aber es werden auch die eigenen Stärken bewusst gemacht, alle
gewünschten Informationen gegeben und konkrete Hilfen angeboten..
Die Informationen über gesetzliche Hilfen, über die rechtliche Situation, sowie die Vermitt-
lung finanzieller Unterstützung sowie das Angebot der Beraterin, die Frau/das Paar bei dem
weiteren Weg zu unterstützen, können ein vorhandenes, emotionales „Ja“ zum Kind stärken.
Manchmal gelingt es, eine echte Perspektive für ein Leben mit dem Kind aufzubauen, vor al-
lem dann, wenn eher „äußere“ Gründe für den Abbruch sprechen.
Erfahrung mit der allgemeinen Beratung :
Jede Beratung, die keine Konfliktberatung ist, wird unter dieser Rubrik geführt.
Manche Frau hat sich im Schwangerschaftskonflikt für das Kind entschieden und wendet
sich nun mit dem Wunsch nach weiterer Begleitung an uns.
In der Hälfte der Fälle sind finanzielle Probleme der Anlass. Darüber hinaus geht es aber oft
auch um rechtliche Probleme wie Mutterschutz, Vaterschaftsanerkennung, und ausländer-
rechtliche Fragen.
Schwangere und ihre Partner werden auf unterschiedliche Weise auf ihrem Weg ins Eltern-
sein gestärkt. Sorgen und Ängste werden thematisiert, Hilfen vermittelt, Partnerschaftskon-
flikte bearbeitet, es wird über gesetzliche Ansprüche informiert und teilweise bei Behörden
interveniert, Themen in Zusammenhang mit Elternschaft werden bearbeitet.
Finanzielle Notlagen können durch Anträge bei Stiftungen oder die Vermittlung von Spen-
dengeldern abgemildert werden. Auch die Vermittlung von kostengünstigen Freizeiten stellt
für Familien eine gute Entlastungsmöglichkeit dar.
Immer wieder erhalten wir die Bitte um Informationen per Mail oder Telefon, die wir kurzfristig
beantworten können. Bei Bedarf vermitteln wir weiter zu anderen Institutionen, greifen aber
auch gerne auf die Arbeit von Ehrenamtlichen zurück.
Pränatale Diagnostik
Die Pränatalmedizin hat in den letzten Jahren immer genauere Diagnosetechniken entwi-
ckelt und einen großen Stellenwert in der Schwangerenvorsorge erhalten. Der großen emo-
tionalen und psychischen Belastung, die sich durch die Untersuchungen und mögliche Be-
funde ergeben, wurde durch eine gesetzliche Änderung Rechnung getragen.
Seit dem 1.1.2010 ist die Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Das
bedeutet unter anderem eine ärztliche Vermittlungspflicht zur psychosozialen Beratung.
Wenn die Frau darauf verzichten möchte, muss sie dieses dem Arzt bescheinigen.
Diese neue Regelung hat bisher keinen signifikanten Anstieg der Beratungen im Zusam-
menhang mit pränataler Diagnostik bewirkt. Als Ursache sehen wir, dass ein großer Teil der
Untersuchungen in der Uniklinik Münster stattfindet, wo auch vor Ort eine psychosoziale Be-
ratung angeboten wird. Von den niedergelassenen pränatal diagnostischen Praxen kamen
nur vereinzelt Anfragen.
Die von uns betreuten Frauen und Paare suchten in der Regel bewusst eine Anlaufstelle au-
ßerhalb des „medizinischen Räderwerkes“, um Schock, Angst und Trauer nach einer
schlechten Nachricht zu bewältigen. Sie suchten Unterstützung darin, die Diagnose und die
sich daraus ergebenen Konsequenzen zu verstehen und zu verarbeiten.
In intensiven Beratungsprozessen unterstützen wir die Familien darin, eine reflektierte Ent-
scheidung zu treffen. Auf Wunsch werden Kontakte zu Eltern- und Behindertenorganisatio-
nen vermittelt, wir begleiten Eltern aber auch längerfristig nach einem Spätabbruch in ihrem
Trauerprozess.
19
Sexualpädagogische Arbeit
In den Jahren 2009/2010 haben wir überwiegend im jugendlichen Erwachsenenbereich
sexualpädagogische Maßnahmen durchgeführt. Berufsschulen, eine Förderschule, mehrere
Gymnasien, Einrichtungen der Migrationshilfe, das Bildungsinstitut Münster und die Geba
als Berufsbildungsinstitut nahmen Unterrichtseinheiten in Anspruch. Insgesamt konnten wir
259 Jugendliche und junge Erwachsene in 19 verschiedenen Einrichtungen in Münster errei-
chen.
Neben Themen wie „das erste Mal“ oder Umgang mit der veränderten Körperlichkeit in der
Pubertät standen die Themen Verhütung und der Austausch über die eigenen Vorstellungen
einer Partnerschaft und einer eigenen Familiengründung im Vordergrund.
Der Umgang mit einer ungewollten Schwangerschaft war ein wichtiges Thema in Klassen
der weiterführenden Schulen. Nach Vorführung einer kleinen Filmsequenz fandet ein Aus-
tausch über die Gedanken und Wertvorstellungen der Jugendlichen statt. Auch Rollenspiele,
in denen die Schüler einmal die Rollen von verschiedenen Mitmenschen im Umfeld einer
jungen Schwangeren einnehmen, waren hilfreich, um mehr Verständnis aufzubauen.
Wenn es angebracht war, arbeiteten wir in geschlechtsspezifischen Gruppen: Die Mädchen
und Jungen bringen „unter sich“ andere Themen zur Sprache und sprechen auch viel offener
über ihre Ängste und Unsicherheiten. So wird ein selbstbestimmter und verantwortungsvol-
ler Umgang mit Sexualität gefördert. Zum großen Teil hat sich gerade das Arbeiten in kleine-
ren Gruppen (neun bis zwölf SchülerInnen) als viel effektiver und intensiver bewährt.
In dem Berichtszeitraum 2009/2010 führten wir mehrere Veranstaltungen für Eltern durch,
die in Vorbereitung der Pubertät ihrer Kinder Informationsbedarf hatten. Dieses Angebot
fand teilweise in unserer Beratungsstelle, aber auch direkt vor Ort in den Schulen statt.
Verhütungsfonds
Leider hören wir in Beratungsgesprächen immer wieder, dass Frauen ungewollt schwanger
werden, weil sie nicht das Geld für eine langfristige und sichere Verhütung aufbringen konn-
ten. Wir sind sehr froh darüber, dass wir an dieser Stelle zumindest für einige Familien Hilfe
über den Verhütungsmittelfonds der Stadt Münster anbieten können. Kinderreiche Familien,
die von Sozialleistungen leben, erhalten nach Beantragung eine Kostenzusage für eine
langfristige Kontrazeption, zu der sie nur einen geringen Eigenanteil zahlen.
Frauen und Paare fühlen sich dadurch befreit von der ständigen Angst vor einer ungewollten
Schwangerschaft, es zeigen sich auch für Partnerschaft und Familie positive Effekte.
An dieser Stelle möchten wir uns für die unkomplizierte und verlässliche Zusammenarbeit mit
dem Gesundheitsamt, Frau Dr. Schwarte
, und Frau Friedrich von der Stiftungsverwaltung,
bedanken.
Qualitätssicherung
Die Beraterinnen von donum vitae verfügen über eine umfassende berufsbegleitende Zu-
satzqualifikation. Zudem bilden sich die Beraterinnen kontinuierlich fort. Hierfür stehen ins-
besondere bedarfsgerechte Fortbildungsveranstaltungen vom Landes- und Bundesverband
donum vitae zur Verfügung.
Regelmäßige Supervisionssitzungen und Teambesprechungen gewährleisten die Qualität
der Beratungsarbeit.
Austausch, Reflexion und Vernetzung mit anderen Beratungsstellen auf Bundes-, Landes-
und Stadtebene führen zur Weiterentwicklung im Sinne unserer Klientinnen.
20
2.5
Schwangerschaftsberatung im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien der Stadt Münster
Träger: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien
Anschrift : Hafenstr. 30, 48153 Münster
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.30 – 12.00
Donnerstagnachmittag: 14.30 – 18.00 Uhr
Beratungsgespräche werden auch außerhalb der Öffnu ngs-
zeiten nach Vereinbarung angeboten
Personalstruktur: 2 Diplom- Sozialarbeiterinnen
1 Verwaltungsangestellte
Personelle / strukturelle Veränderungen:
Mit der Neuorganisation der Fachstelle Bezirksübergreifende Dienste wurden im Herbst 2010
die Schwangerschaftsberatung und das Präventionsteam Familienbesuche zusammen-
gefasst und direkt der Abteilungsleitung zugeordnet mit der Zielsetzung, ab dem 01.06.2011
die Fachstelle „Schwangerschaftsberatung und Präventionshilfen“ einzurichten.
Mit der Zusammenlegung der Aufgabenbereiche ist eine wichtige Grundlage für eine bessere
Vernetzung früher Hilfen und den Ausbau bestehender Kooperationsbeziehungen geschaf-
fen worden.
Durch personelle Wechsel am Anfang und am Ende des Jahres 2010 erfolgte zudem eine
vollständige Neubesetzung der Beraterinnenstellen in der Schwangerschaftsberatung.
Erfahrungen mit der Konfliktberatung
Die Fallzahlen in der Konfliktberatung sind weiterhin rückläufig.
2008 2009 2010
Anzahl der Konfliktberatungen
74 66 61
Der Trend der letzten Jahre setzt sich damit auch in dem aktuellen Berichtszeitraum fort Dies
entspricht den Zahlen des Statistischen Bundesamtes, in dem ein Rückgang von 2008 auf
2009 um 4,1 % und von 2009 auf 2010 um 1,07 % ermittelt wurde.
21
Die Teenagerschwangerschaften sind ebenfalls rückläufig.
In der Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Münster wurden 2009 insgesamt 6 Min-
derjährige (gegenüber 9 Minderjährigen in 2008) und in 2010 insgesamt 8 minderjährige
Schwangere im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung und im Bereich der
Konfliktberatung 2009 insgesamt 5 (gegenüber 9 Minderjährigen in 2008) und 2010 insge-
samt 7 Minderjährige beraten.
Je geringer der Ausbildungsgrad und die beruflichen Chancen, desto eher kommt es zu einer
sehr frühen Schwangerschaft, die mit dem Wunsch nach einer anerkannten Identifikation in
der Familie verbunden wird. Junge Frauen mit Migrationshintergrund werden häufig gewollt
früh schwanger, weil dies der Herkunftstradition entspricht.
Ohne Schulabschluss und mit fehlender beruflicher oder lebensweltlicher Perspektive wird
die frühe Schwangerschaft auch als das Lösungs- bzw. Kompensationsmittel für soziale
Probleme betrachtet
Erfahrungen mit der allgemeinen Schwangerschaftsberatung
Im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung wurde ein deutlicher Anstieg der
Fallzahlen verzeichnet. Insbesondere die Anzahl der Erstberatungen hat zugenommen
(Steigerung von 15 %).
2008 2009 2010 Fallzahlen in der allgemeinen
Schwangerschaftsberatung
Erst - und Folgeberatungen aus Vorjahren 273 258 292
In den Beratungsgesprächen werden umfassend alle auftretenden Fragen zu den unter-
schiedlichsten Bereichen besprochen und geklärt ( z.B. zu relevanten Sozialleistungen,
Problemen am Arbeitsplatz, zu Geburtsvorbereitungskursen, Hebammenhilfe und Entbin-
dungskliniken sowie Kinderbetreuungsmöglichkeiten).
Je nach Bedarf werden insbesondere mit sehr jungen Frauen regelmäßige Gesprächstermi-
ne vereinbart, um eine Begleitung im Hinblick auf die gesamte soziale, wirtschaftliche und
persönliche Entwicklung während der Schwangerschaft zu gewährleisten.
Schon im ersten Kontakt wird versucht, eine Basis für weitere Gespräche und die Vermitt-
lung von Hilfen bei Bedarf zu schaffen.
Gerade belastende Biografien, z. B. durch Gewalterfahrung, häufige Beziehungsabbrüche
oder allein erziehend zu sein, sind Faktoren, bei denen ein konstantes Gesprächsangebot
und eine Zusammenarbeit mit andern Fachdiensten mit Einverständnis der Klientin, sich sta-
bilisierend und unterstützend auswirken können.
Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass Eltern – besonders beim ersten Kind – in dem Zeit-
fenster um die Geburt herum besonders aufgeschlossen für Hinweise, Empfehlungen und
Hilfeangebote bezüglich der gesunden Entwicklung und des Schutzes ihres Kindes sind.
Durch das während der Beratungskontakte aufgebaute Vertrauensverhältnis können im
Rahmen der Gespräche Brücken gebaut werden. Die Schwangerschaftsberatung über-
nimmt häufig eine Türöffnerfunktion und ist somit ein wichtiger Baustein im Bereich der „Frü-
hen Hilfen“, um Leistungen der Jugendhilfe oder anderer Träger zu vermitteln und Schwel-
lenängste abzubauen.
Eine Schwangerschaft und ein Kind stellen für Frauen und Familien eine große Umbruchsi-
tuation dar, die durch äußere Veränderungen verschärft wird, vor allem wenn sich die jewei-
lige Lebenssituation schon in einem sozialen und finanziellen Spannungsfeld bewegt.
22
Die Nachfrage nach finanziellen Unterstützungsleistungen stellt in der allgemeinen Beratung
einen wichtigen Aspekt dar. In mehr als einem Drittel der Fälle werden im Rahmen der Bera-
tung auch finanzielle Hilfen beantragt.
Verursacht durch fehlendes oder niedriges Einkommen z. B. während des Studiums, durch
Arbeitslosigkeit, geringfügige Beschäftigungen, Verschuldung usw. ist die finanzielle Absi-
cherung von Familien zunehmend nicht mehr gewährleistet. Der Anteil der Familien, die
Transferleistungen wie Wohngeld, Kindergeldzuschlag und insbesondere auch SGB II Leis-
tungen beziehen, steigt. Für kinderreiche Familien bleibt es nach wie vor schwierig, einen
angemessenen und preiswerten Wohnraum im Stadtgebiet zu finden.
Mit den Mitteln aus dem Sonderfonds ist hier, wenn auch im begrenzten Rahmen eine mate-
rielle Hilfegewährung und damit verbundene Entlastung der Familien möglich.
Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Der Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen
Lebens“ der Stadt Münster (siehe auch Punkt 3 Finanzielle Hilfen) ermöglicht durch die Ge-
währung von finanziellen Mitteln eine konkrete Unterstützung von Familien. Da bis zum drit-
ten Lebensjahr des Kindes Hilfen beantragt werden können, ist ein kontinuierlicher Kontakt
mit den Frauen, Familien und Kindern in den ersten Lebensjahren gewährleistet.
2008 2009 2010 Anzahl der Anträge auf Hilfen aus dem
Sonderfonds der kommunalen
Schwangerschaftsberatungsstelle
85 95 65
Erarbeitete Materialien
Die städtische Schwangerschaftsberatung hat in 2010 einen Leitfaden zur Bearbeitung der
Anträge auf Mittel aus dem Sonderfonds erstellt (s. Anlage 5.2), der nach ausführlicher Bera-
tung und Abstimmung mit den weiteren Schwangerschaftsberatungsstellen als verbindliche
Arbeitsgrundlage eingeführt wurde.
Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen
Hilfen zur Familienplanung / Verhütungsberatung
Seit der Gesundheitsreform 2005 werden für SGB II Bezieher keine Verhütungsmittel ge-
zahlt. Die Möglichkeit, aus der Stiftung Siverdes „ Hilfen zur Familienplanung“ (siehe auch
Punkt 3) eine finanzielle Unterstützung für eine längerfristige Verhütung finanzieren zu kön-
nen, wird immer öfter angefragt und wahrgenommen. Die Zahl der Antragstellungen von
Frauen, die in der kommunalen Beratungsstelle Hilfen zur Familienplanung beantragten, hat
ist im Berichtszeitraum von 2009 auf 2010 um rd. 100 % gestiegen.
Solange es keine gesetzlichen Hilfen gibt, ist davon auszugehen, dass die Nachfrage weiter-
hin ansteigen wird.
2008 2009 2010 Anzahl der Anträge auf Hilfen zur
Familienplanung der kommunalen
Schwangerschaftsberatungsstelle
15 16 33
23
Pränataldiagnostik
Am 1.1.2010 ist das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in
Kraft getreten. Ziel der Gesetzesänderung war es, die Aufklärung und Beratung von
schwangeren Frauen (und deren Partnern) zu verbessern, denen ein auffälliger fetaler Be-
fund mitgeteilt werden muss und/oder die eine medizinisch-soziale Indikation zum Schwan-
gerschaftsabbruch erhalten.
Der Bereich der Pränataldiagnostik nimmt in der kommunalen Schwangerschaftsberatungs-
stelle wenig Raum in der Beratung ein. Im Verlauf der Schwangerschaft wird im Einzelfall
das Thema der vorgeburtlichen Untersuchungen dann relevant, wenn ärztliche Untersu-
chungen Abweichungen von der Norm ergeben und Verunsicherungen und Ängste bei Frau-
en ausgelöst werden.
Fortbildungen
2009
Interkulturelle Kompetenz Teil I: Grundlagen
Interkulturelle Kompetenz Teil II: Schwerpunktthem a: Ehe und Partnerschaft
Auf den Punkt gebracht Teil I: Effiziente methodis che Wege zur lösungs- und
kundenorientierten Fallbearbeitung
2010
„Ich schaffe das schon!“ Ressourcen junger Schwang erer und Mütter. Fortbildung für die
Kommunalen Beratungsstellen NRW, die im Wechsel vom OLVR Rheinland und dem
LWL Münster angeboten wird.
„Psychische Erkrankungen verstehen – eine Herausfo rderung im Alltag der Jugendhilfe“
Dr. Brunnhuber – Inhouse Fortbildung für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Kom-
munalen Sozialdienst
„Sucht und Kindeswohl – eine Herausforderung für G esundheitshilfe und Jugendhilfe“
Akademie für ärztliche Fortbildung in Kooperation mit der LWL Klinik für Suchtkrankhei-
ten sowie dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Gesundheitsamt der
Stadt Münster
Öffentlichkeitsarbeit
In den Sonderbeilagen der örtlichen Zeitungen erscheinen regelmäßig Beiträge zu verschie-
denen Themenbereichen der Schwangerschaftsberatung. Frauenärzte und andere Koopera-
tionspartner werden durch die Zusendung von Infomaterialien kontinuierlich über die Ange-
bote der Schwangerschaftsberatungsstelle informiert.
24
Gremienvertretung der kommunalen Schwangerschaftsberatungsstelle:
Arbeitskreis der Kommunalen Schwangerschaftsberatu ngsstellen NRW – die Beraterin-
nen der Kommunalen Schwangerschaftsberatungsstellen in NRW (Vertreter aus 13
Städten und 11 Kreisen) treffen sich 2 x jährlich zum kollegialen und fachlichen Aus-
tausch
Arbeitstreffen mit dem Ministerium - MGEPA NRW, de n Landschaftsverbänden – LWL
und LVR, dem Landkreistag und Städtetag sowie Vertretern der Kommunalen Bera-
tungsstellen ( 1 x jährlich) zum fachlichen und inhaltlichen Austausch
Programmcontrolling – Personal- und Sachkostenzusc hüsse des Landes – im Ministeri-
um - MGEPA NRW, LWL, LVR, Landkreistag, Städtetag, den Geschäftsführern der
Wohlfahrtsverbände sowie 4 Vertretern aus dem Arbeitskreis der Kommunalen Schwan-
gerschaftsberatungsstellen NRW (1 Termin / alle 2 Jahre)
Vertretung der Kommunalen Schwangerschaftsberatung sstellen im Rahmen der Ta-
gungen im Diözesancaritasverband Münster e. V., der Verbände in NRW mit Bundes-
stiftungsmittelvergabe (2 x jährlich)
Tagung aller Beraterinnen und Berater der kommunal en Beratungsstellen mit Bundes-
stiftungsmittelvergabe im Diözesancaritasverband (1 x jährlich)
25
3. Arbeitskreis „§ 218“ der Schwangerschaftsberatun gsstellen im Stadtgebiet
Münster
Die Beraterinnen der folgenden Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster:
Evangelischen Beratungsdienste - Diakonisches Werk Münster
Pro Familia - Deutsche Gesellschaft für Familienpl anung und Sexualberatung NRW
Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdienst k atholischer Frauen e.V.
Donum Vitae e.V., Ortverein Münster
Schwangerschaftsberatung im Kommunalen Sozialdiens t der Stadt Münster
treffen sich in vierteljährlichen Abständen im Rahmen des Arbeitskreises § 218 zum fachli-
chen und kollegialen Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Darüber hinaus wird der Arbeitskreis auch genutzt, um zu unterschiedlichen Themenberei-
chen Experten einzuladen, z. B. bei sich verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen:
2009
Bericht von Frau Gröger, („Frauennotruf“ Münster), zum Thema „traumazentrierte The-
rapie“
Austausch mit Fr. Dr. Schwarte, Gesundheitsamt, zu den Hilfen zur Familienplanung der
Stiftung Siverdes
2010
Austausch mit Herrn Debus, Leiter des Geschäftsbe reiches Leistung des Jobcenter
Münster zu Leistungsansprüchen und Leistungsgewährung Schwangerer und junger
Mütter im SGB II Bezug
Die konstruktive Zusammenarbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen mit ExpertenInnen
trägt zur Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches sowie der fachlichen Beratungsstan-
dards im pluralen Spektrum der Beratungsangebote in Münster bei.
26
4. Finanziellen Hilfen
4.1. Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des u ngeborenen Lebens“
Seit dem 13.07.1984 besteht die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen
Lebens“, die eingerichtet wurde mit dem Ziel, die Bedingungen für das ungeborene Leben zu
verbessern und seinen Schutz zu stärken. In Münster beteiligen sich die Beratungsstellen
des Sozialdienstes katholischer Frauen, Donum vitae und die Kommunale Schwanger-
schaftsberatungsstelle an der Vergabe dieser Mittel.
Die Bundesstiftung ermöglicht eine einmalige Antragsstellung bis zum Ende der Schwan-
gerschaft. In Ausnahmefällen ist eine Nachantragstellung bis zu einem halben Jahr nach der
Geburt möglich, wenn sich die Situation im Vergleich zum Erstantrag gravierend verschlech-
tert hat.
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftung unterliegt einer Einkommensgren-
ze. Die Einkommensgrenzen der Bundesstiftung werden an dem Eckregelsatz des SGB II
als Berechnungsgrundlage angepasst.
Einkommensgrenzen gültig ab 01.07.2009
Verh. / Paar Alleinerziehend
1651 €
1346 €
Zuzüglich für jedes Kind
von 0-5 Jahren von 6 – 13 Jahren von 14 – 25 Jahren
323 € 377 € 431 €
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum aus der Bundesstiftung folgende Mittel
zur Verfügung gestellt:
Bundesstiftungsmittel
2008 2009 2010
SKF 234.843,31 € 247.725,43 € 254.609,58 €
Donum vitae 30.191,43 € 35.565,50 € 32.204,50 €
Stadt Münster 38.527,50 € 41.539,41 € 46.856,52 €
Summe 303.562,24 € 324.830,34 € 333.670,60 €
27
4.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mü tter zum Schutz des
ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster
Der Sonderfonds, der mit Aufnahme der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonflikt-
beratung im Jahr 1976 eingerichtet wurde, sieht eine unmittelbare, schnelle und unbüro-
kratische finanzielle Hilfegewährung vor. Alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen im
Stadtgebiet Münster beteiligen sich an der Vergabe der Mittel.
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus dem Sonderfonds unterliegt wie bei der Bundesstif-
tung einer Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenzen von Bundesstiftung und Sonder-
fonds sind angeglichen, um eine Gleichbehandlung von Frauen/Familien bei der Vergabe
von Sonderfonds und Stiftungsmitteln weitestgehend zu gewährleisten.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Sonderfonds und der Bundesstiftung besteht
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstellung
vor. Aus dem Sonderfonds können, bei immer wieder überprüfter Berechtigung, bis zu drei
Jahren nach Geburt Hilfen gewährt werden.
Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben ab 2002 (Euroumstellung):
Jahr Haushaltsansatz Ausg aben
2002 255 650,00 € 270 627,78 €
2003 255 650,00 € 255 640,01 €
2004 255 650,00 € 247 894,67 €
2005 255 650,00 € 220 183,20 €
2006 255.650,00 € 241 816,55 €
2007 255.650,00 € 240.116,00 €
2008 255.650,00 € 268,468,95 €
2009 255.650,00 € 268.256,00 €
2010 255.650,00 € 264.031,00 €
Die zusätzlichen Mittel konnten budgetneutral aus dem Hauhalt des Amtes 51 bereitgestellt
werden.
4.2.1 Inanspruchnahme des Sonderfonds 2008/2009/201 0
Fallzahlen
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden:
Fälle 08 € / 2008 Fälle 09 € / 2009 Fälle 10 € / 2 010
Diak. Werk/ EBD 139 46.441,00 124 40.565,00 120 44.565,50
Pro Familia 231 107.484,45 253 98.428,00 223 94.126,50
SkF 258 72.350,00 262 81.284,00 296 86.942,50
Donum vitae 38 12.422,00 39 12.332,50 42 14.090,50
Stadt MS 85 29.771,50 95 35.646,50 65 24.306,00
Gesamt 751 268,468,95 773 268.256,00 746 264.031,00
Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Die Zahl der Beratungsfälle ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Berichtszeit-
raum von 2008 auf 2009 um 22 gestiegen und im Berichtszeitraum 2009 auf 2010 um 27
Fälle gesunken.
28
Seit der Jahrtausendwende sind die Fallzahlen im Bereich des Sonderfonds insgesamt von
513 im Jahr 2000 auf 746 in 2010 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 45 %. Die
in den letzten 10 Jahren gestiegenen Fallzahlen korrelieren mit dem seit 2000 gestiegenen
Armutsrisiko. Galten im Jahr 2000 noch ca. 10 % der Deutschen als arm, lag die Quote
2010 bei 14,5 %. Daran wird deutlich, dass die so
Seit 2005 - Reformierung der Sozialgesetzgebung /Einführung von Hartz VI - sind die Fall-
zahlen von 596 auf 746 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 25 %. Die in den
letzten Jahren gestiegenen Fallzahlen korrelieren mit dem zunehmenden Armutsrisiko. Gal-
ten 2000 noch ca. 10 % der Deutschen als arm, lag die Quote 2010 bereits bei 14,5 %. Die
sozialen Notlagen von Alleinerziehenden und Familien haben sich somit deutlich verschärft.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die weitere gesellschaftliche Entwicklung (z. B. durch die
Anrechnung des Elterngeldes bei SGB II Leistungen) auf den Sonderfonds auswirken wird.
Antragszahlen
Jahr Anzahl der Anträge )*
2008 998
2009 1008
2010 983
)* Pro Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Seit 2008 werden die Sommer- und Winterbekleidungsbeihilfen in einer Summe als jährli-
che Pauschale beantragt und ausgezahlt. Die hierdurch erwartete Reduzierung der An-
tragszahlen ist ausgeblieben.
4.2.2 Ausgabenstruktur
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall:
Jahr Anzahl der Fälle Ausgaben pro Fall
2008 751 357,48 €
2009 773 347,03 €
2010 746 353,93 €
Fallzahlen
513
534 532 543 535
596
664
713
751
773
746
400
500
600
700
800
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
29
Ausgabenkategorien - Hilfearten
Die Mittel aus dem Sonderfonds wurden verausgabt für:
Ausgabekategorie 2008 2009 2010
Schwangerschaftsbe-
kleidung 29.006,50
29.322,50 24.539,00
Babyerstausstattung 48.076,00 45.234,00 41.538,00
Hilfen nach Geburt 45.252,00 50.132,50 52.819,00
Wohnung und Einrich-
tung 66.670,45
57.558,00 61.676,50
Beikleidungsbeihilfen f.
d. Kind 70.423,50
76.603,00 74.751,00
großes Bett 4.907,50 5.521,00 6.133,50
Sonstige Hilfen 4.133,00 3.885,00 2.574,00
Gesamt 268.468,95 268.256,00 264.031,00
Hilfearten 2008
Bekleidungs-
beihilfen f.d. Kind
26,2%
Wohnung u.
Einrichtung
24,8%
Hilfen n. Geburt
16,9%
Babyerst-
ausstattung
17,9%
Schw angerschafts-
bekleidung
10,8%
sonstige Hilfen
1,5%
großes Bett
1,8%
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonderfondsmitteln finanziert werden, beläuft
sich im Jahr 2008 auf ca. 53 % (Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung und
Wohnen/Einrichten).
Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (Hilfen n. Geburt, Bekleidungsbeihilfe f. d.
Kind, großes Bett) machen einen Anteil von ca. 45 % aus.
30
Hilfearten 2009
Hilfen n. Geburt
18,7%
Wohnung u.
Einrichtung
21,5%
Bekleidungsbei-
hilfen f.d. Kind
28,5%
Sonstige Hilfen
1,4%
grosses Bett
2,1%
Schwangerschafts-
bekleidung
10,9%
Babyerstaus-
stattung
16,9%
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonderfondmitteln finanziert werden, beläuft
sich im Jahr 2009 auf ca. 49 % (Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung und
Wohnen/Einrichten).
Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (Hilfen n. Geburt, Bekleidungsbeihilfe f.d.
Kind, großes Bett) machen ebenfalls einen Anteil von ca. 49 % aus.
Hilfearten 2010
Wohnung u.
Einrichtung
23,4%
Hilfen n. Geburt
20,0%
Babyerstaus-
stattung
15,7%
Sonstige Hilfen
1,0%
Schwangerschafts-
bekleidung
9,3%
grosses Bett
2,3%
Bekleidungsbei-
hilfen f.d. Kind
28,3%
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonderfondmitteln finanziert werden, beläuft
sich im Jahr 2010 auf ca. 48 % (Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung und
Wohnen/Einrichten).
Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (Hilfen n. Geburt, Bekleidungsbeihilfe f. d.
Kind, großes Bett) machen einen Anteil von ca. 51 % aus.
Der Anteil der Hilfen die vor bzw. nach der Geburt beantragt werden ist im Berichtszeitraum
erneut ausgewogen.
31
4.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverde s
Im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung können zuverlässige, längerfristig angelegte Ver-
hütungsmethoden wie z. B. Spirale, Implanon (Hormonstäbchen) und Sterilisation für Frau-
en, die sich in einer schwierigen persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation befin-
den, gefördert werden. In Einzelfällen werden auch anteilige Kosten für die Sterilisation des
Partners / Ehemannes übernommen
Die Empfänger der Hilfe sind Anspruchsberechtigte nach SGB II / SGB III oder SGB XII so-
wie dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die seit der Gesundheitsreform 2005 keine Verhü-
tungsmittel mehr gezahlt werden.
Frauen/ Paare, die Hilfen zur Familienplanung erhalten, übernehmen in der Regel einen Ei-
genanteil, so dass die Kostenübernahme aus der Stiftung Siverdes anteilig erfolgt.
Im Jahr 2009 wurde der Ansatz für die Wirtschaftsjahre 2009 und 2010 von 15.000 € auf
20.000 € aufgestockt. Das Geld wurde in diesem Zeitraum komplett verausgabt.
Auf die bereitgestellten Mittel können alle Schwangerschaftsberatungsstellen zugreifen.
Über die Hilfegewährung entscheidet die Stiftungsverwaltung auf der Grundlage einer Stel-
lungnahme der Schwangerschaftsberatungsstellen und einer Stellungnahme des Gesund-
heitsamtes.
32
5. Anhang
5. 1 Statistische Daten
Gesamtberatungszahlen / Fälle
Stadt MS Profa Diakonie Donum V. SkF Summe
2008 347 1461 197 302 1321 3628
2009 324 1453 206 360 1255 3598
2010 353 1371 226 346 1305 3601
Gesamt 1024 4285 629 1008 3881 10827
allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen
Stadt
MS Profa Diakonie
Donum
V. SkF Summe
2008 §2 630 1481 479 390 2776 5756
§5/§6 74 549 40 128 0 791
2009 §2 581 1873 301 229 3380 6364
§5/§6 66 475 46 131 4 722
2010 §2 662 1714 343 234 3577 6530
§5/§6 61 480 56 112 0 709
09/10 allgem. Beratung 12894
09/10 Konfliktberatung 1431
Anlass der Erstberatung in der Allgemeinen Schwangerschaftsberatung § 2 SchKG
SSB*
Sexual/
Partn.-
ber.
Fam.plan.-
KiWu.-
Verhüt.-
ber.
Ber. /
pränat.
Diagnos-
tik
Ber.
nach
Geb.
etc.
Ber.
nach
Fehlgeb.
etc.
Sexual-
aufkl. Sonst.
Stadt MS 2008 143 0 27 1 95 1 1 5
2009 143 1 21 0 90 0 0 3
2010 156 0 42 0 89 1 0 4
Profa 2008 279 264 102 67 104 13 46 43
2009 282 253 97 110 129 8 63 42
2010 238 222 108 106 122 11 41 48
Diakonie 2008 79 0 4 0 61 4 0 9
2009 92 0 3 0 55 2 0 8
2010 81 1 7 1 70 3 0 10
Donum V. 2008 96 1 10 4 48 4 0 11
2009 115 3 11 6 68 9 0 17
2010 103 0 17 4 81 8 2 19
SkF 2008 836 0 75 9 459 60 0 102
2009 875 0 36 6 340 54 0 36
2010 851 0 64 6 406 32 0 28
* Allgemeine Schwangerschaftsberatung
33
Beratungsanlässe für die Konfliktberatung § 5, § 6 SchkG (Mehrfachnennungen)
fehl-
end.
Kiwu.
Konfl.
Part./
Fami-
lie
Droh.
Arbeits
losigk.
Vater
will
kein
Kind
Woh.
probl
Fi-
nanz
psy. /
phy.
Überf
Ausb.
Beruf
befürch.
Krankh.
Stadt MS 2008 4 18 2 12 6 12 22 25 4
2009 5 9 0 4 2 12 24 17 1
2010 3 19 1 5 4 25 29 22 5
Profa 2008 18 269 23 102 21 170 85 232 24
2009 15 214 16 97 28 141 83 210 18
2010 22 209 10 89 20 119 91 204 23
Diakonie 2008 2 18 3 15 8 23 17 20 3
2009 1 22 0 7 5 22 21 15 3
2010 3 32 1 9 5 13 43 20 7
Donum
V. 2008 7 49 8 34 24 59 67 54 5
2009 7 42 6 42 11 51 60 46 7
2010 5 28 4 41 24 61 48 49 6
SkF 2008 keine Konfliktberatungen
2009 4
2010 keine Konfliktberatungen
Staatsangehörigkeit
deutsch andere Übersetz.
Stadt MS 2008 238 108 33
2009 230 92 20
2010 234 113 28
Profa 2008 1256 205 41
2009 1233 220 37
2010 1192 179 40
Diakonie 2008 101 96 20
2009 103 103 18
2010 123 103 21
Donum V. 2008 200 92 29
2009 253 106 24
2010 236 107 21
SkF 2008 801 480 157
2009 761 494 61
2010 782 532 0
34
Altersstruktur gesamt
unter 14 14-17 18-21 22-26 27-34 35-39 ab 40
ohne
Angabe
Stadt MS 2008 0 9 48 79 142 32 24 13
2009 0 11 45 83 125 34 16 10
2010 0 15 47 95 124 41 25 6
Profa 2008 5 58 172 307 460 203 210 46
2009 4 64 164 298 459 205 212 47
2010 2 54 161 288 446 207 191 22
Diakonie 2007 keine Angaben durch mehrfachen Personalwechsel
2008 0 4 22 62 74 29 5 1
2009 0 4 20 78 75 20 8 1
2010 0 1 42 62 93 19 9 0
Donum V. 2008 0 6 40 84 109 29 17 17
2009 0 9 56 94 123 38 19 21
2010 0 7 45 93 130 32 21 18
SkF 2008 2 35 219 419 486 124 36 0
2009 2 37 199 366 489 126 37 0
2010 0 40 209 389 509 124 34 0
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach § 2
2008
§ 2 u.
§§ 5 ,6 2009 2010
Stadt MS 9 6 8
Profa 63 36 35
Diakonie 4 4 1
Donum V. 3 4 4
SkF 37 39 40
Gesamt 116 89 88
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach §§ 5,6
2008
§ 2 u.
§§ 5 ,6 2009 2010
Stadt MS 9 5 7
Profa 63 32 21
Diakonie 4 0 0
Donum V. 3 4 4
SkF 37 0 0
Gesamt 116 42 31
5.2 Leitfaden zur Bearbeitung der Anträge aus den S onderfonds
SONDERFONDS DER STADT MÜNSTER
„Hilfen für Schwangere und junge Mütter
zum Schutz des ungeborenen Lebens“
Leitfaden zur
Bearbeitung der Anträge auf
Mittel aus dem Sonderfonds für
Schwangere und junge Mütter____
Stand: Januar 2011
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Kommunaler Sozialdienst
Schwangerschaftsberatung
Redaktion:
Brigitte Berghoff
Marietheres Gesterkamp-Ritz
Maria Schinz-Fandel
Inhalt
1. Grundlagen der Vergabe der Mittel aus dem Sonder fonds
2. Gegenüberstellung
Richtlinien Stand: 20.03.2002 / Handhabung der Richtlinien Stand: 01.01.2011
3. Bearbeitungshilfe zur Prüfung der Antragsvo raussetzungen für Mittel
aus dem Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere und
junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“
3.1 Grundvoraussetzung für die Hilfegewährung
3.2 Fallzuständigkeit
3.3 Doppelbeantragungen
3.4 Nachweis der Schwangerschaft
Feststellung der Schwangerschaftswoche
3.5 Wohnsitz
3.6 Einkommen
3.7 Vermögen
3.8 Schulden/ Verpflichtungen
3.9 Vergabe der Mittel / Leistungsumfang
1. Grundlagen der Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds sind:
Ratsbeschluss vom 23.07.1977 zur Einrichtung und V ergabe des Sonderfonds
Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds
„Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“
(Ratsbeschluss vom 20.03.2002 – Anlage 1)
Anlage zu den Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds
„Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“
( gültig ab 01.01.2002 – Anlage 2)
2. Gegenüberstellung
Richtlinien Stand: 20.03.2002
Handhabung der Richtlinien Stand: 01.01.2011
1.
Die Mittel aus dem Fonds sind für Frauen zu verwend en,
die wegen einer Schwangerschaftskonfliktsituation e ine
der vom Sozialminister anerkannten Beratungsstellen in
Münster aufsuchen und auf unmittelbare, schnelle un d
unbürokratisch gewährte materielle Hilfeleistung an gewie-
sen sind. Diese Regelung gilt entsprechend für Frauen, die
beim SKF (Sozialdienst Katholischer Frauen) bis zur 12.
Schwangerschaftswoche um Beratung nachsuchen.
Antragsberechtigt sind Frauen, die ihren 1. Wohnsitz in
Münster haben. In Ausnahmefällen kann von der Voraus-
setzung”1. Wohnsitz in Münster” abgesehen werden
Frauen, die ihre Konfliktsituation bei einer anderen als der
Beratungsstelle des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien besprechen, soll aus dem Fonds dann Hilfe ge-
leistet werden, wenn der Träger nicht über eigene Mittel
zur Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen ver-
fügt.
2.
Die Hilfe muss unter Wahrung der Anonymität
aufgrund des Vertrauensverhältnisses, das zwischen der
Beraterin/dem Berater und der ratsuchenden Frau
besteht, gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen aus dem Fonds
besteht nicht.
Der Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des
ungeborenen Lebens“ beinhaltet materielle Hilfen, die unmittelbar, schnell und unbürokratisch ge-
währt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Sonderfonds besteht nicht.
Voraussetzungen der Hilfegewährung:
1. Die Kontaktaufnahme der Schwangeren in einer der fünf Schwangerschaftsbeartungsstellen der
Stadt Münster erfolgt bis zur 12. Schwangerschaftswoche post coitus bzw. bis zur 14. Schwan-
gerschaftswoche post menstrum.
2. Der Wohnsitz ist in Münster.
3. Die Mittel können nur über eine Beratungsstelle beantragt werden und müssen zweckgebunden
sein
4. Die Einkommensgrenzen des Sonderfonds entspreche n den jeweils geltenden Richtlinien der
Bundesstiftung Mutter und Kind.
Bei der Einkommensberechung für Hilfen aus dem Sonderfonds wird abweichend von der
Bundesstiftung das Elterngeld in voller Höhe berücksichtigt
5. Es gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsid iaritätsprinzip)
a. Hilfen können nur gewährt werden, wenn keine and eren Mittel zur Finanzierung zur Verfü-
gung stehen.
b. Rechtsansprüche auf Hilfen (z.B. SGB II / SGB XI I, Wohngeld, Kinderzuschlag) sind vor
der Weiterleitung der Anträge auf Mittel aus dem Sonderfonds an die Stadt Münster gel-
tend zu machen.
3. Die Mittel können für jedwede erforderliche
Hilfeleistung verwandt werden, insbesondere:
a) Bekleidungsbeihilfen für Mutter und Kind, Babyer st-
ausstattung, Hilfen nach der Geburt des Kindes. Die
Hilfen werden pauschaliert gezahlt.
b) Hilfen zur Anmietung oder Erhalt einer Wohnung, Hil-
fen zur Haushaltsgründung oder zur Ergänzung des
Haushaltes mit erforderlichem Hausrat
c) Hilfen zur Sicherung des Unterhaltes, wenn gese tzli-
che Ansprüche nicht bestehen oder nicht durchgesetz t
werden können
d) Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes oder zu r Be-
endigung der Ausbildung
e) Hilfen im Zusammenhang mit der Vermittlung von
Haushaltshilfen, Stundenhilfen und Fachberatung
f) Hilfen im Zusammenhang mit einer ggf. gewünschte n
Vermittlung in Adoptions- und Pflegestellen.
Orientierungsrahmen zum Leistungsumfang:
(Grundlage: Anlage zu den Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter
zum Schutz des ungeborenen Lebens“ – gültig ab 01.01.2002)
Die Mittel können für jedwede erforderliche Hilfeleistung verwandt werden, insbesondere:
Art der Leistung Betrag Anspruch als
ergänzende Leis-
tung zu SGB II / XII
und AsylbLG
Anspruch als
ergänzende Leistung
von 1a Flüchtlingen
Bekleidungshilfen für die
Schwangere pauschal
204,50 € 102,50 € 102,50 €
Babyerstausstattung pauschal 562,50 € 128,00 € 256,00 €
Hilfen nach Geburt pauschal 255,50 € 179,00 € 51,50 €
Bekleidungsbeihilfen für das
Kind bis zur Vollendung des
3. Lebensjahres jährlich
Sommerbekleidung pauschal
Winterbekleidung
332,50 €
153,50 €
179,00 €
66,50 €
20,50 €
46,00 €
Hilfen z. Anmietung/ Erhalt/
Einrichtung einer Wohnung
( bis zu 1 Jahr nach der Geburt)
Renovierung Einrichtung der
vorhandenen Wohnung
( bis zu 2 Jahren nach der Geburt)
max . 1.278,00 €
max. 639,00 €
max. 255,00 €
max . 255,00 €
Größeres Bett für Kinder die
2 J. alt sind
204,50 €
Folgende Hilfen werden nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt:
Hilfen z. Sicherung des Unterhaltes,
Hilfen z. Sicherung des Arbeitsplatzes/ Beendigung der Ausbildung,
Hilfen in Zusammenhang mit der Vermittlung von Haushalts-, / Stundenhilfen und Fachberatung,
Hilfen in Zusammenhang mit der Vermittlung in Adoptions- u. Pflegestellen
4. Der Berater/die Beraterin soll prüfen, ob mit Einwilligung der ratsuchenden Frau
auch andere Hilfen aufgrund gesetzlicher Ansprüche (Bundessozialhilfegesetz,
Kinder- und Jugendhilfegesetz u. a. ) ausgeschöpft werden können.
Eine Überleitung in gesetzliche Hilfen ist anzustreben.
5 .Bar-, Sach- und Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinien richten sich in der
Höhe nach der Notsituation im Einzelfall. Sie können in der Regel bis zu drei Jahren
nach der Geburt des Kindes bewilligt und bereitgestellt werden.
Die Bereitstellung kann auch in Form von zinslosen Darlehen vorgenommen werden.
Es gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiaritätsprinzip)
a) Eigene und / oder andere Mittel der konsultierte n Beratungsstelle so-
wie des Trägers sind vorrangig in Anspruch zu nehmen
b) Rechtsansprüche auf Hilfen und alle möglichen öf fentlichen Mittel sind
vor der Gewährung von Mitteln aus dem Sonderfonds geltend zu ma-
chen .
3. Bearbeitungshilfe zur Prüfung der Antragsvoraussetzungen für
Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt Münster
„Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des
ungeborenen Lebens “
Für die Antragsbearbeitung sind die in 2010 erstellten Antragsvordrucke zu verwenden.
Antrag auf ergänzende Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere und
junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“
Antrag auf volle Mittel aus dem Sonderfonds der S tadt Münster „Hilfen für Schwangere und junge
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“
3.1 Grundvoraussetzungen für die Hilfegewährung
Bei den Mitteln aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des
ungeborenen Lebens“ handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Münster. Ein Rechtsanspruch
auf Hilfen aus dem Sonderfonds besteht nicht.
Die Hilfen werden gewährt, wenn keine anderen Mittel zur Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen
vorhanden sind.
Es gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit. Rechtsansprüche auf öffentliche oder andere Hilfen
(z.B. SGB II/ SGB XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag etc.) sind vor der Weiterleitung der Anträge
auf Mittel aus dem Sonderfonds an die Stadt Münster geltend zu machen.
Die Entscheidung über gestellte aber noch nicht entschiedene Anträge ist abzuwarten.
Im Fall einer besonders begründeten, individuellen Notlage können die Mittel ggf. bis zur Entscheidung
über den Antrag als ergänzende Hilfe gewährt werden.
Zur Sachverhaltsklärung kann im Einzelfall Kontakt zur Verwaltungssachbearbeiterin aufgenommen
werden.
3.2 Fallzuständigkeit
Die Fallzuständigkeit für den Beratungsprozess sowie für die ggf. mögliche Beantragung von Hilfen aus
dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ und
der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ richtet sich nach dem Erstkontakt.
Um Doppelbeantragungen auszuschließen, wird die Fallzuständigkeit geprüft. Die Beraterin befragt die
Antragstellerin zu Kontakten sowie der Beantragung von Hilfen aus dem Sonderfonds oder der
Bundesstiftung bei einer anderen Beratungsstelle.
Ein Wechsel der Beratungsstelle sollte nur im Ausnahmefall nach Abstimmung unter den
Beratungsstellen erfolgen. Die abgebende Beratungsstelle informiert die Folgeberatungsstelle über die
bisher gewährten Hilfen.
Hinweis:
Bei der Sachbearbeitung/ Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ werden alle nach dem Erstantrag gestellten Anträge einer
Antragstellerin als Folgeanträge bearbeitet.(Dies gilt auch im Fall einer weiteren Schwangerschaft).
3.3 Doppelbeantragungen
Werden Doppelbeantragungen auf Hilfen aus dem Sonderfonds oder der Bundesstiftung festgestellt,
werden keine weiteren Hilfen für die bestehende Schwangerschaft
gewährt.
Doppelt ausgezahlte Gelder sind von der als zweite Stelle aufgesuchten Beratungsstelle
zurückzufordern. Wegen der Rückzahlung ist mit dem Sachbearbeiter des Sonderfonds der Stadt
Münster Kontakt aufzunehmen
Bei weiteren Schwangerschaften, können wieder Hilfen aus dem Sonderfonds in Anspruch genommen
werden.
3.4 Nachweis der Schwangerschaft
Feststellung der Schwangerschaftswoche
Als Nachweis für die Schwangerschaft bzw. der Schwangerschaftswoche, in der die Schwangere sich
zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet, wird eine Bescheinigung des Arztes oder eine Kopie des
Mutterpasses zur Akte genommen.
Grundlage für das Datum der Antragstellung kann auc h der Tag der Anmeldung sein, wenn es um die
Frage des Erstkontaktes bis zur 12. Schwangerschaft swoche post Coitus bzw. bis zur 14.
Schwangerschaftswoche post Menstrum geht.
3.5 Wohnsitz
Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Antragstellerin den Erst- oder Zweitwohnsitz in
Münster hat.
Der Wohnsitz ist durch Vorlage eines Ausweisdokumentes, Aufenthaltserlaubnis etc. nachzuweisen. Die
Vorlage gilt gleichzeitig als Grundlage für die im Antragsformular aufzunehmenden persönlichen Daten
der Antragstellerin.
Frauen, die nach Münster zuziehen, erhalten aus dem Sonderfonds der Stadt Münster Hilfen, wenn der
Erstkontakt bis zur 12. Schwangerschaftswoche post Coitus bzw. bis zur 14. Schwangerschaftswoche
post Menstrum in einer anerkannten Beratungsstelle erfolgte und bereits erhaltene Hilfen nachgewiesen
wurden. Es sollte deshalb Kontakt zu der Erstberatungsstelle aufgenommen werden.
Frauen, die in nicht in Münster wohnen, können hier beraten werden, erhalten aber keine finanziellen
Mittel der Stadt Münster.
3.6 Einkommen
Maßgeblich für die Hilfegewährung ist die wirtschaftliche Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Bei schwankendem Erwerbskommen ist das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate vor
Antragstellung einzusetzen.
Selbständige
sollen als Einkommensnachweise den Steuerbescheid oder eine Bescheinigung des
Steuerberaters über die Einkommenssituation erbringen. Ist dies nicht möglich, ist eine schriftliche
Erklärung des Selbständigen über die Einkommenssituation mit persönlicher Unterschrift vorzulegen.
Als Einkommen gilt das Nettoeinkommen , d. h.:
Bruttoeinkommen
abzüglich Lohn- und Kirchensteuer, Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung
Solidaritätszuschlag, Pflegeversicherung
zuzüglich Kindergeld (anzurechnen sind nur 70 %), Kindergeldzuschlag, Wohngeld, Elterngeld,
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss,
sowie alle Leistungen nach
ALG I /SGB III , ALG II/ SGB II , SGB VIII und SGB XII sowie BAföG, Renten etc.
Bei der Einkommensberechung für Hilfen aus dem Sonderfonds wird abweichend von der
Bundesstiftung das Elterngeld in voller Höhe angerechnet. Bei der Bundesstiftung bleibt der
Sockelbetrag (300,00 €) anrechnungsfrei.
Hinweis: Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wird aktuell novelliert. Nach Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens müssen bei der Einkommensermittlung die neuen gesetzlichen Grundlagen
berücksichtigt werden.
Schwangere haben einen vom Einkommen und Vermögen ihrer Eltern unabhängigen
Anspruch , d. h.:
Einkommen oder Vermögen der Eltern eines Kindes sind unabhängig vom Alter des Kindes nicht zu
berücksichtigen, wenn das Kind schwanger ist oder sein eigenes Kind bis zur Vollendung des 6.
Lebensjahres betreut (§ 9 (3) SGB II).
Auszug aus dem Leitfaden der Bundesstiftung (Stand September 2009) :
Nach § 9 Abs. 5 SGB II, der für volljährige Schwangere ausschlaggebend ist, hat der Gesetzgeber die
gesetzliche Fiktion geschaffen, dass die gegenseitige Unterstützung durch Verwandte und
Verschwägerte im gemeinsamen Haushalt unterstellt wird. Durch eine entsprechende Erklärung können
die volljährigen Schwangeren diese gesetzliche Fiktion zerstören. Es ist dann auch nach SGB II so, dass
bei Verweigerung der Unterstützung durch Verwandte und Verschwägerte im gemeinsamen Haushalt
Leistungen nach SGB II gezahlt werden müssen.
Weil minderjährige Schwangere im elterlichen Haushalt einen eigenen Sozialhilfeanspruch gemäß § 9
Abs. 3 SGB II haben, ohne dass die Anforderungen des § 9 Abs. 5 SGB II vorliegen müssen, findet
dieser Rechtsgedanke auch auf volljährige Schwangere Anwendung. Allerdings sollte die Volljährige
eine mündliche Erklärung abgeben, dass aus der Haushaltsgemeinschaft keine finanzielle und sächliche
Unterstützung erfolgt und auch kein ausreichendes Einkommen existiert.
Unterhaltszahlungen für Kinder aus früheren Ehen oder für nichteheliche Kinder können vom
Einkommen abgezogen werden
Das Kindergeld kann bei der Berechnung des Einkommens mit 70 % angesetzt werden.
Das ermittelte Einkommen wird der nach den jeweils gültigen Richtlinien der Bundesstiftung „Mutter
und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ geltenden Einkommensgrenze gegenübergestellt.
Eine Überschreitung der Einkommensgrenzen (um 10%/ 20 %/ 30%) – Härtefallregelung/
Mehrlingsschwangerschaften - ist im Gegensatz zur Bundesstiftung nicht möglich.
3.7 Vermögen
Mit der Antragstellung erklärt die Antragstellerin dass kein Barvermögen über 5.200,- € und kein
verwertbares Vermögen (z.B. Grundbesitz) vorhanden ist.
Das angemessene, selbstgenutzte Eigenheim gilt als geschütztes Vermögen.
3.8 Schulden/ Verpflichtungen
In der Beratung werden Schuldverpflichtungen der Klientinnen und ihrer Familien im Zusammenhang mit
der gesamten Notsituation gesehen und versucht Lösungsansätze zur Stabilisierung der wirtschaftlichen
und sozialen Situation zu erarbeiten (z. B. durch Vermittlung zur Sozialen Schuldnerberatung)
Die Tilgung von Schulden aus Mitteln des Sonderfonds ist nicht möglich.
Verpflichtungen / Schulden (gilt nicht für Luxusgüter), die vor der Schwangerschaft unter der
Voraussetzung entstanden sind, dass die Tilgung aus dem vorhandenen Arbeitseinkommen erfolgen
kann, können in begründeten Ausnahmefällen bei der Ermittlung der Einkommensgrenze berücksichtigt
werden.
Anrechenbare Verpflichtungen sind z.B. Unterhaltsleistungen und Krankenversicherungsbeiträge, wenn
keine Pflicht- und Familienversicherung besteht.
3.9 Vergabe der Mittel/ Leistungsumfang
Bei der Vergabe der Hilfen wird unterschieden, ob e in Anspruch auf Leistungen im Rahmen der
Sozialgesetzgebung (AsylblG, SGB II, VIII, XII) besteht oder nicht.
Frauen, die einen SGB-Anspruch haben, erhalten ergänzende Hilfen aus dem Sonderfonds, wodurch
die vom Sozialleistungsträger gewährten Leistungen aufgestockt werden.
Die Zahl der Antragstellerinnen, die nach § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) einen
eingeschränkten Leistungsanspruch haben, ist durch die Bleiberechtsregelung stark zurückgegangen.
Auf eine Unterscheidung bei der Vergabe der Mittel gegenüber Antragstellerinnen die Leistungen nach
SGB II oder eine Grundsicherung nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten, kann
deshalb zukünftig verzichtet werden.
Antragstellerinnen, die keinen Anspruch auf öffentliche Hilfen haben, erhalten als sogenannte
volle Hilfen die für die einzelnen Hilfen in der Anlage zu den Richtlinien festgesetzten Beträge in voller
Höhe.
Die Höchstbeträge aus der Anlage zu den Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds „ Hilfen
für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens
(gültig ab 01.01.2002) dürfen bei gleichzeitiger Gewährung von Mitteln aus der Bundesstiftung und dem
Sonderfonds der Stadt Münster nicht überschritten werden.
Bei den ergänzenden Wohnungs- und Einrichtungsbeihi lfen (max. 255,- €) handelt es sich um einen
Höchstbetrag (keine Pauschale), der auf den Bedarf im Einzelfall ausgerichtet werden muss.
Hinweis zur Beantragung/ Auszahlung der Hilfen
Auf- und Abrundung
Es werden Euro und 50 Cent – Beträge gewährt, d. h. bis 24 Cent ist abzurunden. Ab 25 Cent bis 74
Cent ist auf 50 Cent zu runden. Ab 76 Cent ist aufzurunden.
Auszahlung
In Ausnahmefällen überweist die Stadt Münster die Mittel des Sonderfonds an den Träger, der das Geld
bar an die Klienten auszahlt. Barauszahlungen sind nicht möglich.
Anlage 1
R i c h t l i n i e n
über Verfügungen aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz
des ungeborenen Lebens“
(Ratsbeschluß vom 20.03.2002)
1. Die Mittel aus dem Fonds sind für Frauen zu verw enden, die wegen einer Schwangerschaftskon-
fliktsituation eine der vom Sozialminister anerkann ten Beratungsstellen in Münster aufsuchen und
auf unmittelbare, schnelle und unbürokratisch gewäh rte materielle Hilfeleistung angewiesen sind.
Diese Regelung gilt entsprechend für Frauen, die be im SKF (Sozialdienst Katholischer Frauen) bis
zur 12. Schwangerschaftswoche um Beratung nachsuchen.
Antragsberechtigt sind Frauen, die ihren 1. Wohnsi tz in Münster haben. In Ausnahmefällen kann
von der Voraussetzung ”1. Wohnsitz in Münster” abgesehen werden.
Frauen, die ihre Konfliktsituation bei einer andere n als der Beratungsstelle des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien besprechen, soll aus dem F onds dann Hilfe geleistet werden, wenn der
Träger nicht über eigene Mittel zur Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen verfügt.
2. Die Hilfe muss unter Wahrung der Anonymität aufg rund des Vertrauensverhältnisses, das zwischen
der Beraterin/dem Berater und der ratsuchenden Frau besteht, gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen aus dem Fon ds besteht nicht.
3. Die Mittel können für jedwede erforderliche Hilf eleistung verwandt werden, insbesondere:
a) Bekleidungsbeihilfen für Mutter und Kind, Babyer stausstattung, Hilfen nach der Geburt des
Kindes. Die Hilfen werden pauschaliert gezahlt.
b) Hilfen zur Anmietung oder Erhalt einer Wohnung, Hilfen zur Haushaltsgründung oder zur
Ergänzung des Haushaltes mit erforderlichem Hausrat
c) Hilfen zur Sicherung des Unterhaltes, wenn geset zliche Ansprüche nicht bestehen oder nicht
durchgesetzt werden können
d) Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes oder zur Beendigung der Ausbildung
e) Hilfen im Zusammenhang mit der Vermittlung von H aushaltshilfen, Stundenhilfen und
Fachberatung
f) Hilfen im Zusammenhang mit einer ggf. gewünschte n Vermittlung in Adoptions- und Pflegestel-
len.
4. Der Berater/die Beraterin soll prüfen, ob mit Ei nwilligung der ratsuchenden Frau auch andere Hilfen
aufgrund gesetzlicher Ansprüche (Bundessozialhilfeg esetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz u. a.)
ausgeschöpft werden können. Eine Überleitung in gesetzliche Hilfen ist anzustreben.
5. Bar-, Sach- und Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinien richten sich in der Höhe nach der
Notsituation im Einzelfall. Sie können in der Regel bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes
bewilligt und bereitgestellt werden. Die Bereitstellung kann auch in Form von zinslosen Darlehen
vorgenommen werden.
Anlage 2
Anlage
zu den Richtlinien über Verfügungen
aus dem Sonderfonds
”Hilfen für Schwangere und junge Mütter
zum Schutz ungeborenen Lebens”
(gültig ab 01.01.2002)
1.
Die Einkommensgrenze orientiert sich an der Bundesstiftung .
Einkommensgrenzen Sonderfonds ab Januar 2010
EK-Grenze Verheiratete/ Paare EK-
Grenze
Alleinerziehende
Kin-
der
0-5 J
323 €
Kinder
6-13J
377 €
Kinder
15–25 J
431 €
Kin-
der
0-5 J
323 €
Kin-
der
6-13J
377 €
Kinder
15–25 J
431 €
1 1
2 2
3 3
1.651 €
4
1.346 €
4
2. Die pauschalierten Sätze
für Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattun g und Hilfen nach
Geburt erhöhen sich auf 1.022,50 €.
Schwangerschaftsbekleidung 204,50 €
Babyerstausstattung 562,50 €
Hilfen nach Geburt 255,50 €
1.022,50 €
==========
aufstockend zur Sozialhilfe:
Schwangerschaftsbekleidung 102,50 €
Babyerstausstattung 128,00 €
Hilfen nach Geburt 179,00 €
409,50 €
==========
Zur Babyerstausstattung gehören:
a) Säuglingserstausstattung
b) Kinderbett mit Matratze
c) 3 Garnituren Bettwäsche
d) Oberbett
e) Wickelkommode oder Wickelaufsatz für die Badewanne
f) Kinderwagen einschließlich Kissen
Zu den Hilfen nach Geburt zählen:
a) Hochstuhl
b) Laufstall oder Türgitter
c) Wippe
d) Tragetasche
e) Autositz oder Fahrradsitz
f) Schlafsack
g) Reisebett (nur bei Tagespflege)
h) Sportwagen/Buggy
Die Hilfen nach Geburt können in besonderen Fällen auch nach Bedarf (z.B. Fahrradsitz = 41,00 €)
beantragt werden. Auf keinen Fall dürfen diese Einzelbeträge
255,50 € überschreiten. Die Hilfen nach Geburt sollten mit der ersten Bekleidungsbeihilfe
zusammen ausgezahlt werden.
3. Maklergebühren werden nicht mehr übernommen .
(Die entspannte Situation auf dem
Wohnungsmarkt dürfte die Inanspruchnahme eines Maklers kaum noch notwendig machen.)
4. Mietkautionen werden im notwendigen Umfang gezahlt. Allerdings sollte überlegt werden, ob
diese nicht auch über andere Organisationen wie z.B . Banken zu erhalten sind und ggf. zurückge-
fordert werden.
5. Hilfen zur Erlangung einer Wohnung
sind bis zu zwei Jahren nach Geburt möglich. Darin
enthalten sind wie oben angeführt die entsprechende Mietkaution und
Hausratsbeihilfen einschließlich Umzugs- und Renovierungskosten nach Bedarf bzw. höchstens
1.278,00 € pro Haushalt.
6. Hilfen für die schon vorhandene Wohnung (Renovierung/Veränderung) können bis zu einem
Jahr nach Geburt beantragt werden und zwar nach Bed arf bzw. höchstens bis 639,00 €. Gegens-
tände für das Kinderzimmer (z. B. Regal, Rollo, Tep pichboden) können bis zu zwei Jahren nach der
Geburt gewährt werden. Diese Beihilfen für das Kind erzimmer sind ebenfalls in der Höchstsumme
von 639,00 € enthalten.
7. Für Kinder, die zwei Jahre alt geworden sind, is t es möglich, eine Beihilfe für ein größeres Bett ,
eine Matratze, ein Oberbett, ein Kopfkissen und Bet twäsche zu beantragen. Dies wird mit einer
Pauschale von 204,50 € gewährt. Ein Antrag hierfür sollte möglichst im Zu sammenhang mit der
Bekleidungsbeihilfe für das Kind beantragt werden. (Sozialhilfeempfängerinnen können dies über
das Sozialamt beantragen). Diese Hilfe kann bis zu drei Jahren nach Geburt gewährt werden.
8. Bis zur drei Jahren nach Geburt können Bekleidungsbeihilfen für das Kind beantragt werden, und
zwar im Sommerhalbjahr (01.04. - 30.09.) und Winter halbjahr (1.10. – 31.03.). Für Sommerbeklei-
dung können 153,50 € beantragt werden, für Winterbekleidung 179,00 €. Sozialhilfeempfängerin-
nen können ergänzende Beihilfen beantragen, 20,50 € für Sommerbekleidung, 46,00 € für
Winterbekleidung.
9. Alle aufgeführten Beihilfen können in jedem Fall nur einmal
beantragt bzw. gewährt werden.
Die zum 01.01.2002 veränderte Anlage zu den Richtlinien gilt für alle derzeit Sonderfonds berechtigten
bzw. alle neuen Sonderfonds-Beratungsfälle.
Berichtsvorlage
2431 Zeichen
V/0464/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Erfahrungsberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens" für die Jahre 2009 und 2010 Beratungsfolge 12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Der in der Anlage vorliegende Erfahrungsbericht für die Jahre 2009 und 2010 setzt die 1977 aufgenommene Berichterstattung fort. Den Erfahrungsberichten der folgenden insgesamt fünf Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster ¾ Evangelischen Beratungsdienste - Diakonisches Werk Münster ¾ Pro Familia - Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW ¾ Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ¾ Donum Vitae e.V., Ortverein Münster ¾ Schwangerschaftsberatung im Kommunalen Sozialdienst der Stadt Münster folgt die Berichterstattung über die Entwicklung des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“. Die Fallzahlen der Konfliktberatungen aller Beratungsstellen sind leicht rückläufig (2008/ 791 Fäl- le 2009/ 722 Fälle 2010/ 709 Fälle). Gleichzeitig stieg der Anteil der allgemeinen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsberatungen in den letzten zwei Jahren von 6.364 Beratungen auf insgesamt 6.530 Beratungen an. Die Antragszahlen für den Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ sind seit der letzten Berichterstattung (2008) im Wesentlichen unverändert und liegen mit rund 1.000 Anträgen pro Jahr auf konstant hohem Niveau. Der Haushaltsansatz betrug in den Jahren 2009/ 2010 jährlich 255.650 €. Den im Berichtszeitraum gestellten Anträgen konnte vollständig stattgegeben werden. I.V. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Erfahrungsberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ für die Jahre 2009 und 2010 Vorlagen-Nr.: V/0464/2011 Auskunft erteilt: Frau Berghoff Ruf: 492-5681 E-Mail: BerghoffB@stadt-muenster.de Datum: 29.08.2011 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (6)
- Katharinenstraße 10
- Josefstraße 2
- Scharnhorststraße 66
- Hafenstraße 30
- Hörsterplatz 2b
- Berliner Platz 24
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0464/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37