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V/0464/2011

Erfahrungsberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster sowie Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere undjunge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens" für dIe Jahre 2009 und 2010

Vorlagen 20.07.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 12.10.2011, TOP 10

Bericht-SSB-2009-2010

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Berichtsvorlage

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Bericht-SSB-2009-2010

106925 Zeichen

Inhalt 
 
 
 
 
1. Gesetzliche Grundlagen der Beratung 1 
 
1.1   Allgemeine Schwangerschaftsberatung 1 
 
1.2   Schwangerschaftskonfliktberatung 2 
 
 
2. Berichte der  Schwangerschafts- und Schwangersch aftskonflikt- 
beratungsstellen  im Stadtgebiet Münster für die Jahre 2009 und 2010 4 
 
2.1   Evangelische Beratungsdienste 4 
 
2.2   Pro Familia 8 
 
2.3   Sozialdienst Katholischer Frauen 12 
 
2.4   Donum vitae 17 
 
2.5   Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche 
        und Familien 20 
 
 
3. Arbeitskreis „ § 218“ der Schwangerschaftsberatu ngsstellen im Stadtgebiet 
Münster 25 
 
 
4. Finanzielle Hilfen 26 
 
4.1   Bundesstiftung 26 
 
4.2   Sonderfonds der Stadt Münster 27 
 
4.2.1. Inanspruchnahme des Sonderfonds 27 
 
4.2.2. Ausgabenstruktur 28 
 
4.3   Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes 31 
 
 
5. Anhang 32 
 
5.1   Statistische Daten 32 
 
5.2   Leitfaden zur Bearbeitung der Anträge aus den Sonderfonds 34

1 
 
 
 
„Jede Frau und jeder Mann hat das Recht sich (…) in Fragen  der Sexualaufklärung, 
Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft  unmittelbar 
oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle 
informieren und beraten zu lassen .“  
 
         
Schwangerschaftskonfliktgesetz   (§ 2,1 SchKG) 
 
 
1. Gesetzliche Grundlagen der Beratung 
 
Gesetzliche Grundlage der Beratung ist das am 01.01.1996 in Kraft getretene Schwangeren 
und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG). Es handelt sich um ein sogenanntes Artikel- 
gesetz mit dem das Strafrecht geändert und durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz das 
Gesetz für Aufklärung, Verhütung und Familienplanung abgelöst  wurde. 
Neben der gemäß § 219 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtenden Beratung der Schwangeren 
in einem Schwangerschaftskonflikt (§§ 5, 6 SchKG) regelt das Schwangerschaftskonfiktge- 
setz auch den Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und 
Familienplanung sowie allen eine Schwangerschaft mehr oder weniger berührenden Fragen 
(§ 2 Absatz 1 SchKG). Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach ei- 
nem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes (§ 2 Absatz 3 SchKG).  
 
 
1.1 Allgemeine Schwangerschaftsberatung 
 
Die Allgemeine Schwangerschaftsberatung  
(§ 2 Absatz 2 SchKG) umfasst: 
 
 Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung 
 Familienfördernde Leistungen und Hilfen für Famili en und Kinder einschließlich der beson- 
deren Rechte im Arbeitsleben 
 Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Schwangerscha ft (auch besondere vorgeburtli- 
che Untersuchungen) und die Kosten der Entbindung 
 Soziale und wirtschaftliche / finanzielle Hilfen s owie Unterstützung bei der Wohnungs-, Ar- 
beits- und Ausbildungsplatzsuche oder deren Erhalt und bei der Suche nach einer Betreu- 
ungsmöglichkeit für das Kind 
 Information zu rechtlichen Fragen (z.B. Kindschaft srecht /Vaterschaftsanerkennung, Sor- 
geerklärung, Zuwanderungsgesetz sowie Mutterschutzgesetz und Elterngeldgesetz) 
 Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihr e Familien, die vor und nach der Geburt 
eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes 
zur Verfügung stehen 
 Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte i m Zusammenhang mit einer Schwan- 
gerschaft 
 Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsab bruchs, die physischen und psychi- 
schen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken 
 Die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte  im Zusammenhang mit einer Adopti- 
on/ Vermittlung in eine Pflegefamilie 
 Hilfe und Unterstützung bei der Geltendmachung von  Ansprüchen, bei der Wohnungssu- 
che, der Suche nach einem Betreuungsplatz für das Kind und bei der Fortsetzung der Aus- 
bildung 
 
 Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen    (§ 2a SchKG-  gültig ab 01.01.2010) 
 
 Beratung vor, während und nach pränataler Untersuc hung nach ärztlicher Vermittlung 
im Einvernehmen mit der Schwangeren 
 Beratung nach ärztlicher Vermittlung  vor bzw. im Zusammenhang mit der schriftlichen 
Feststellung gemäß § 218 a , § 218 b StGB

2 
 
 
 
1.2. Schwangerschaftskonfliktberatung 
 
Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. 
Die nach § 219 Strafgesetzbuch notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht 
von der Verantwortung der Frau aus. Eine Schwangere ist unverzüglich zu beraten. Die Be- 
ratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die 
Schwangere kann auf ihren Wunsch gegenüber der beratenden Person anonym bleiben.  
Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung eine mit Name und Datum versehene 
Bescheinigung auszustellen, dass eine Beratung nach  §§ 5,6 SchKG stattgefunden hat. Die 
Beratung ist unentgeltlich. 
 
 
Die Schwangerschaftskonfliktberatung 
(§ 5 Absatz 1 SchKG)  umfasst:  
 
 Beweggründe der Frau, derentwegen sie einen Abbruc h der Schwangerschaft erwägt, 
ohne, dass in diesem Kontext die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau be- 
einflusst wird  
 Jede nach Sachlage notwendige medizinische, sozial e und juristische Information 
 Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind sowie der praktischen Hilfen, die 
die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern könnten 
 Angebote zur Unterstützung/ Geltendmachung von Ans prüchen bei der Wohnungssuche, 
der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung der 
Ausbildung  
 Angebot der Nachbetreuung 
 Verhütungsberatung 
 
 
 
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben beraten  die anerkannten folgenden vier   
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Münster:  
 
 Diakonisches Werk Münster, Evangelische Beratungsd ienste 
 donum vitae 
 Pro Familia 
 Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Münster.  
 
Der  Sozialdienst katholischer Frauen e.V. berät weiterhin im Bereich der allgemeinen, 
finanziellen und sozialen Hilfen, ist aber aufgrund der Entscheidung der deutschen Bi- 
schofskonferenz vom 31.12.2000 aus dem gesetzlichen Beratungssystem der Schwanger- 
schaftskonfliktberatung ausgeschieden.  
 
 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten eine Finanzierungsbeteiligung des Lan- 
des NRW  in Höhe von 80 Prozent der Bruttopersonalkosten und eine Sachkostenpauscha- 
le von 8000,00 € jährlich pro Arbeitsplatz.

3 
 
 
Schwangerschaftsberatung 
in  Münster 
 
ist ein wertvoller und erprobter 
Baustein im Gesamtkonzept 
der „Frühen Hilfen“ 
 
  Schwangerschaftsber atung  
Schwangerschaftskonflikt- 
beratung 
 
5 Beratungsstellen 
im Stadtgebiet Münster 
 
Kooperation/ Vernetzung 
zur bedarfsgerechten 
Weiterentwicklung des 
Aufgabenbereiches im Rahmen 
des 
Arbeitskreis § 218  
(3 - 4 x jährlich) 
Strukturell  
• Komm. Beratungsstelle 
übernimmt koordinierende, 
steuernde  Funktion  z.B. zur 
 
• Weiterentwicklung der Ver- 
gaberichtlinien für den Städt. 
Sonderfonds  
• Erstellung eines Leitfadens   
• Erstellung der Vorlage z. d. 
Berichten  der Schwanger- 
schaftsberatungsstellen 
 u. 
Bericht über  den  Sonder- 
fonds  
Konzeptionell  
Fortlaufende Anpassung 
der Arbeit an die Lebens- 
lagen/ Bedarfe der Klien- 
tinnen sowie  aktuelle 
gesellschaftliche  Entwick- 
lungen  durch  regelmäßi- 
gen Austausch mit ande- 
ren Fachkräften und 
Diensten 
 
Allgemeine  
Schwangerschafts-
beratung 
§ 2 SchKG 
EBD, donum vitae, 
profamilia , SkF,  
Stadt MS  
Schwangerschafts - 
Konfliktberatung 
§§ 218,  219 StGB 
§§ 5, 6  SchKG 
EBD, donum vitae, 
profamilia , Stadt MS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zur Verbesserung des Kinderschutzes hat das Bundeskabinett ein neues Kinderschutzgesetz be- 
schlossen, dass zum 01.01.2012 in Kraft treten soll. 
Das Gesetz beruht auf den Säulen „Prävention“ und „Intervention“. 
Mit dem Gesetz wurden verbindliche Grundlagen geschaffen, niederschwellige Hilfeangebote für 
Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes einzuführen und zu 
verstetigen. 
Die Schwangerschaft sowie die ersten 3 Lebensjahre stehen im Mittelpunkt der „Frühen Hilfen“, 
die folgende Ziele anstreben: 
 
 Stärkung der Elternkompetenz - durch einen frühen Zugang, umfassende Beratung und In- 
formationsvermittlung sowie rechtzeitige Hilfen für Familien und Kinder 
 
 Präventiver Schutz von Kindern -  Familien brauche n gerade in den Phasen der Schwan- 
gerschaft und nach der Geburt flächendeckend, niederschwellige Angebote 
 
 Verbindliche Vernetzung zwischen dem Gesundheitswe sen, der Kinder- und Jugendhilfe, 
den Schwangerschaftsberatungsstellen, den Elternbesuchsdiensten und vielfältigen weite- 
ren Institutionen für Familien und Kinder

4 
 
 
 
2. Berichte der  Schwangerschafts- und Schwangersch aftskonflikt-
beratungsstellen  im Stadtgebiet Münster für die Jahre 2009 und 2010   
 
Die folgenden Erfahrungsberichte  sind von jeder der fünf Beratungsstellen als eigenständige 
Berichte erstellt worden.  
 
 
2.1. 
 
    
 
 
 
Zeitraum: vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 
 
Name /Anschrift der Beratungsstelle : Diakonisches Werk Münster 
Ev. Beratungsdienste gGmbH (EBD) 
Schwangerschaftsberatung 
Hörsterplatz 2b 
48147 Münster 
 
Träger:   Diakonisches Werk Münster 
Ev. Beratungsdienste gGmbH 
Hörsterplatz 2b 
48147 Münster 
 
Öffnungszeiten:  Mo. – Mi. 9:00 – 16:30 Uhr 
Do. 9:00 – 18:00 Uhr 
Fr. 9:00 – 13:00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Mitarbeiterinnen:  
 
In 2009: 1 Dipl.- Sozialarbeiterin und 2 Dipl.-Sozialpädagoginnen in Teilzeit 
In 2010:  
01.01.2010 -15.04.2010 
1 Dipl. Sozialpädagogin in Teilzeit und Vertretung durch Mitarbeiterinnen der EBD in Teilzeit 
15.04.2010 -31.12.2010 
1 Dipl. Sozialpädagogin/Dipl. Sozialarbeiterin in Vollzeit 
 
 
 
Erfahrungen in der allgemeinen Schwangerschaftsberatung 
 
Insgesamt kamen im Jahr 2009 206 Ratsuchende in die Schwangerschaftsberatung der 
EBD. Bei 46 Frauen/Paaren handelte es sich um eine Konfliktberatung und bei 160 Frau- 
en/Paaren um eine allgemeine Schwangerschaftsberatung. 
In 2010 suchten insgesamt 226 Ratsuchende die Schwangerschaftsberatung der 
Evangelischen Beratungsdienste (EBD) auf. 
Bei 53 Frauen/Paaren handelte es sich um eine Konfliktberatung und bei 173 Frauen/Paaren 
um eine allgemeine Schwangerschaftsberatung.

5 
 
 
 
In der allgemeinen Schwangerschaftsberatung kommen Frauen bzw. Paare zu uns, um sich 
gezielt über finanzielle, rechtliche und soziale Unterstützungsmöglichkeiten rund um die 
Themen wie z.B. Schwangerschaft, Geburt, Erziehung, Partnerschaft und gegebenenfalls 
weiterführende, fachspezifische Beratungsmöglichkeiten zu informieren und eventuell Beihil- 
fen zu beantragen. In den psychosozialen Beratungsgesprächen können die Frauen bei allen 
anstehenden Fragen Hilfestellungen und Informationen bekommen und so in ihrer jeweiligen 
Lebenssituation individuelle Unterstützung erhalten. 
 
Wir informieren die Frauen über die verschiedenen Fonds und stellen Anträge auf Beihilfen 
bei dem Sonderfonds der Stadt Münster, dem Härtefonds der Ev. Kirche von Westfalen, bei 
der Aktion Lichtblicke und vereinzelt auch bei anderen Stiftungen. 
Durch diese Beihilfen konnte vielen Frauen/Paaren auf unbürokratische Weise geholfen 
werden, die finanziellen Anforderungen, die durch eine ungeplante Schwangerschaft oder 
eine andere Notsituation plötzlich auf sie zukamen, besser zu bewältigen. 
Obwohl man die Auswirkung der in Aussicht gestellten Hilfen nicht überbewerten darf, sind 
sie auf jeden Fall eine große individuelle Stütze für das Kind/die Familie und tragen in allen 
uns bekannten Fällen neben der fachlichen psychosozialen und sozialrechtlichen Beratung 
deutlich zu einer Entschärfung der finanziellen oder psychosozialen Notlage bei. 
 
Die Anfragen nach den allgemeinen finanziellen Beihilfen haben auch in den letzten 2 Jahren 
weiter zugenommen. Der Ausblick auf die volle Anrechnung des Elterngeldes ab Januar 
2011 für die Familien, welche im SGB II Bezug sind, lässt auf weitere steigende Anfragen 
der finanziellen Beihilfen schließen. 
Neben den genannten Hilfen entwickelte sich zu den Frauen häufig ein intensiver Kontakt mit 
mehreren Folgeberatungen, der dazu führte, dass eine Vielzahl von Themen angesprochen 
wurden und viele Informationen, z. B. zur ärztlichen Vorsorge, Geburtsvorbereitung, Unter- 
stützung nach der (traumatischen) Geburt, zu Still- und Ernährungsfragen, zur kindlichen 
Entwicklung, zum Umgang mit dem kranken Kind, zu Partnerschaft und Familienalltag wei- 
tergegeben werden konnten. 
An dieser Stelle fand erweiterte Familienbildung und – beratung statt. Auch die Bereitschaft, 
als Mann oder Elternpaar systemisch- lösungsorientierte und psychosoziale Beratung in An- 
spruch zu nehmen ist gewachsen. 
 
 
Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 
 
Ein Schwangerschaftskonflikt ist immer eine höchst individuelle und existenziell persönliche 
Lebenssituation. 
Ein Teil der Frauen hat vielleicht schon im Vorfeld durch Gespräche mit Partner, Familie oder 
Freundinnen eine Entscheidungstendenz, wenn sie zu uns in die Beratung kommen. Trotz- 
dem wird das Gespräch im Nachhinein als sehr hilfreich und positiv empfunden. Die Frauen 
nutzen die geschützte Gesprächsatmosphäre, um sich selbst und die jeweilige Lebenssitua- 
tion reflektieren zu können. Das Gespräch bietet Raum für sich allein oder mit dem Partner, 
über die Konfliktsituation und die damit verbundenen Ängste und inneren 
Fragestellungen sprechen zu können. Außerdem erhalten sie medizinische, rechtliche und 
soziale Informationen und Hinweise zur Finanzierung eines Abbruchs sowie Hinweise auf die 
verschiedenen finanziellen, sozialrechtlichen und psychosozialen Unterstützungsangebote 
bei Austragen des Kindes. 
„Mit der Frau, nicht gegen Sie“, so versteht sich die Ev. Schwangerschaftskonfliktberatung 
als umfassende und ganzheitliche psychologische Beratung. Eine solche Unterstützung be- 
zieht sich auf die jeweilige persönliche Situation der Ratsuchenden, auf ihre Biografie, ihre 
Gesundheit, ihre Familien- und Partnerbeziehungen, auf ihre Rollenbilder und Lebensent- 
würfe, auf ihre Norm- und Wertvorstellungen, auf ihre ökonomische Lage und ihre Wohn-, 
Arbeits- und /oder Ausbildungsbedingungen.

6 
 
 
 
Mit beraterischer Achtsamkeit bieten wir auch das Thema der Verhütungsfragen in Konflikt- 
beratungen an und je nach Interesse entwickelt sich eine umfangreiche Verhütungsberatung 
und auch gegebenenfalls die Möglichkeit, über Stiftungsgelder Verhütungsmethoden wie z.B. 
die Beantragung einer Spirale finanziell unterstützen zu können. Durch gezielte Maßnahmen 
wie z. B. einer verstärkten Aufklärungsarbeit und Intensivierung der Kontakte von Multiplika- 
toren, wurde unser Fachdienst Schwangerschaftsberatung höher als im letzten Jahr frequen- 
tiert, so dass wir zum Jahresende eine Steigerung der Klientenzahlen verzeichneten. 
 
Auch der Bereich der Pränataldiagnostik (Beratung und vorgeburtliche Diagnostik) nimmt 
einen größer werdenden Raum in der Beratungsarbeit ein. 
Durch das zum 01.01.2010 in Kraft getretene neue Gesetz für Ärzte, welche die Schwange- 
ren vor Inanspruchnahme von PND gesetzlich auf Beratungsanspruch hinweisen müssen, 
wird ein weiterer Schwerpunkt und weiteres Fachwissen der psychosozialen Beratungsarbeit 
durch die Schwangerschaftsberatungsstellen erweitert und gefordert. 
Im Rahmen einer vierteiligen Fortbildungsreihe für Beraterinnen in der Evangelischen 
Schwangeren- und Konfliktberatung konnte sich unsere Beratungsstelle im Jahr 2010 mit der 
psychosozialen Beratung im Umfeld von Pränataldiagnostik auseinandersetzen und das er- 
forderliche Fachwissen hierzu vertiefen und umsetzen. 
 
 
Erfahrungen mit dem Sonderfonds 
 
Im Jahr 2009 stellten wir 152, im Jahr 2010 164 Anträge auf Beihilfen aus dem Sonderfonds 
der Stadt Münster. 
Durch diese Beihilfen konnte vielen Frauen/Paaren auf unbürokratische Weise geholfen 
werden, die finanziellen Anforderungen, die durch eine Schwangerschaft auf sie zukommen, 
besser zu bewältigen. Die Klienten, welche im SGBII Bezug sind und die Anfragen nach all- 
gemeinen finanziellen Beihilfen haben auch in den letzten 2 Jahren messbar weiter zuge- 
nommen. Auch schafften die steigenden Lebenshaltungskosten, damit verbundene Strom- 
und Heizkostennachzahlungen finanzielle Notsituationen. Ebenfalls zeigt sich die volle An- 
rechnung des Elterngeldes ab Januar 2011 für Familien im SGB II schon jetzt auswirkend 
auf die finanzielle Situation unserer Klientinnen. 
Obwohl man die Auswirkung der in Aussicht gestellten Hilfen aus dem Sonderfonds auf die 
Entscheidung einer Frau im Schwangerschaftskonflikt im Allgemeinen nicht überschätzen 
darf, sind sie auf jeden Fall eine riesengroße Erleichterung und Unterstützung für jede ein- 
zelne Schwangere und jede Familie. 
 
 
Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen 
 
Verhütung/Familienplanung 
 
Die Beratungen zur Verhütung finden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung und der 
Konfliktberatung statt oder in Gruppenangeboten. Als besonders hilfreich wurde außerdem 
die Möglichkeit der Kostenübernahme von Langzeitverhütungsmitteln wie z. B. die der Spira- 
le über die Siverdes- Stiftung gesehen. Gerade Frauen, welche finanzielle Schwierigkeiten 
haben, z. B. SGB II Gelder beziehen und schon mehrere Kinder haben und/oder wo Schwie- 
rigkeiten im Umgang mit Verhütungsmitteln bestehen wird hierdurch sehr geholfen.

7 
 
 
 
Projekte 
 
In 2009 wurde die in 2008 konzeptionierte Mutter- Kind Gruppe „SAPALOTT!“ 
umgesetzt. Einmal pro Woche wurde der Austausch von jungen Müttern gefördert und so die 
Mutter- Kind Beziehung gestärkt und gefördert. 
In 2010 wurden verschiedene Gruppen umgesetzt wie z. B. Kurse im Bereich der Gesund- 
heitsbildung wie dem Autogenen Training und der Progressiven Muskelentspannung. 
Das Angebot „Autogenes Training für Schwangere“ und anschließender Auseinandersetzung 
mit dem Thema „Stressbewältigung/Be- und Entlastungen im Familienalltag“ wurde insge- 
samt in drei Kursen zu je sechs Einheiten erfolgreich umgesetzt. 
 
 
Informationsveranstaltungen/Schule/Sexualpädagogik 
 
Im Berichtszeitraum 2009/2010 fanden unterschiedliche Angebote für Kinder und Jugendli- 
che statt. Schwerpunktmäßig waren es Schulen oder Konfirmandengruppen des Kirchen- 
kreises Münster, die sich mit Themen der Schwangerschaftskonfliktberatung, Teenager- 
schwangerschaften oder sexualpädagogischen Fragestellungen befassten. Die Themen wa- 
ren häufig auch eng verknüpft mit ethischen oder religiösen Fragen. 
 
 
Beratung unter einem Dach 
 
Als sehr positiv und bereichernd wurde von vielen Frauen die Kooperation innerhalb der 
Evangelischen Beratungsdienste bewertet. Das Konzept der Beratungsdienste „Beratung un- 
ter einem Dach“ und die enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Fachdiensten (z. 
B. Migrationsberatung, Schuldnerberatung, Psychologische Beratung, Fachdienst Woh- 
nungsnotfälle u. a.) ermöglichte eine zeitnahe, niedrigschwellige und fachkompetente Beglei- 
tung und Unterstützung in angrenzende Problematiken. Weiter intensiviert unter anderem 
durch Gruppenveranstaltungen, wurde die Zusammenarbeit mit der Migrationsberatung und 
der Psychologischen  
Beratung. 
 
 
Ausblick: 
 
Die inhaltlichen Schwerpunkte werden sich künftig z. B. auf Aspekte wie die weitere 
Kooperation mit den Familienzentren, dem Ausbau des familientherapeutischen und 
psychosozialen Beratungsangebotes im Bereich der Pränataldiagnostik, der Begleitung nach 
Verlust und Totgeburt, der Kinderwunsch- und Paarberatung und die weiteren 
fachdienstübergreifenden Projekte und Vernetzungen beziehen.

8 
 
 
 
2.2 
  
 
 
 
pro familia, Berliner Platz 24 – 28, 48143 Münster  
 
Träger:  Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW 
 
 
Dieser Bericht umfasst die Beratungen aus der Schwangerschaftskonfliktberatung, allgemei- 
nen Schwangerschaftsberatung, die Erfahrungen aus dem Sonderfonds, sowie die Fachbe- 
richte aus den anderen Bereichen der Beratungsstelle im  §2 Schwangerschaftskonfliktge- 
setz. Pro familia Münster hat 115 Fachstunden (knapp 3 ganze Stellen) für die Beratung 
nach §5/6 und §2 zur Verfügung, zusätzlich noch 25 Stunden (gut 1/2 Stelle) im Projekt Prä- 
nataldiagnostik und eine auf zwei MitarbeiterInnen aufgeteilte Stelle für Sexualpädagogik, 
insgesamt also 4,5 Stellen. 
 
 
 
Schwangerschaftskonfliktberatung 
 
Die Zahl der Beratungen im Schwangerschaftskonflikt ist im Jahre 2009 etwas zurückgegan- 
gen. Dies spiegelt einen bundesweiten Trend wider. 
Gestiegen ist in der Beratungsstelle Münster der Anteil der Frauen mit ausländischer Staats- 
angehörigkeit, die wegen eines Schwangerschaftskonflikts zur Beratung kamen. 
Dies waren vor allem 2009 Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus z. B. aus dem Kosovo. 
Da sie jederzeit von Abschiebung bedroht waren, sahen sie das Austragen einer Schwan- 
gerschaft als zu große Belastung an. 
Neben Schwierigkeiten im partnerschaftlichen Bereich werden vor allem Probleme mit Aus- 
bildung und Beruf genannt. So kamen häufiger junge Frauen, die bereits Kinder, aber noch 
keine Ausbildung hatten und von ALGII lebten. Diese Frauen waren sehr motiviert, eine Aus- 
bildung zu absolvieren, um nicht länger in der Abhängigkeit der Arge zu sein. 
Wie schon in den Jahren vorher sind die befristeten Arbeitsverträge ein besonderes Prob- 
lem. Der Arbeitsvertrag wird bei einer bestehenden Schwangerschaft nicht verlängert. Da- 
durch steht das Elterngeld nur in verringerter Höhe zur Verfügung. Das Austragen der 
Schwangerschaft wird somit Existenz bedrohend für die betroffenen Frauen. Diese ziehen 
dann oft unter schweren Konflikten einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung. 
 
Die angekündigte Reform des Elterngeldes hat in der Beratung oft zur Verunsicherung ge- 
führt. 
Insgesamt haben die sich ständig ändernden gesetzlichen. Regelungen bei den Frauen in 
der Beratung zu Irritationen geführt. Gerade in der Schwangerschaftskonfliktberatung benö- 
tigen schwangere Frauen zuverlässige 
Aussagen für die weitere Lebensplanung.

9 
 
 
 
Allgemeine Schwangerschaftsberatung 
 
Die Zahl der Ratsuchenden bei Schwangerschaft und nach der Geburt ist gleich geblieben 
bzw. etwas weniger geworden. Die Zahl der Beratungen hat zugenommen. Viele Frau- 
en/Paare kamen in die Beratung, weil sie einen Überblick über finanzielle Hilfen und rechtli- 
che Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Geburt haben wollten. Sie 
hatten sich vorher im Internet informiert, kamen aber mit der Vielfalt an Informationen nicht 
zurecht und wollten einen kompakten Überblick über Elterngeld, Kindergeld, Mutterschafts- 
geld etc. haben.  
Auffällig war weiterhin, dass viele Frauen/Paare nicht mit einem Einkommen leben können 
und noch ergänzend ALGII beantragen müssen. Zugenommen hat auch die Überschuldung 
von Paaren, die sich im Insolvenzverfahren befinden. 
Auch in der allgemeinen Schwangerschaftsberatung haben die gesetzlichen Veränderungen 
zu einem erhöhten Beratungsbedarf geführt. Die geplante Neuregelung der elterlichen Sorge 
hat viele Ratsuchende verunsichert. 
Nach wie vor können Schwangere einmal wöchentlich nach vorheriger telefonischer Termin- 
vereinbarung ein wohnortnahes Beratungsangebot von pro familia im Familienzentrum der 
AWO in Coerde wahrnehmen. 
Erweitert wurde das Beratungsangebot der Beratungsstelle Ende 2010 mit der Einführung 
einer Telefonsprechstunde. Ziel dieses Beratungsangebotes ist Müttern und Vätern die Mög- 
lichkeit zu geben, vor und nach der Geburt schnell Rat und praktische Unterstützung in ihrer 
veränderten Situation zu geben. Wir sehen das auch als ein ergänzendes Angebot im Rah- 
men der „Frühen Hilfen“. 
Einmal im Monat bietet Herr Jörg Schniedermann, Rechtsanwalt aus Münster, ehrenamtliche 
Beratung zu Rechtsfragen aus unseren Arbeitsbereichen an. Die Beratungstermine sind häu- 
fig schon längere Zeit im voraus vergeben. 
 
 
Erfahrungen mit dem Sonderfonds 
 
Viele Familien, die bei uns zur Beratung kommen, leben in finanziell schwierigen Verhältnis- 
sen. Daher wurden auch in diesen Jahren viele Anfragen nach Hilfen aus dem Sonderfonds 
gestellt. Der Sonderfonds wird in Anspruch genommen, wenn eine Schwangerschaft zu fi- 
nanziellen Problemen führt oder sich bereits vorhandene finanzielle Schwierigkeiten durch 
eine Schwangerschaft noch verstärken. Vor allem für ALGII und ALG I Empfänger sind die 
ergänzenden Hilfen eine notwendige und gute Unterstützung. Der Sonderfonds ist ebenfalls 
für Auszubildende und Studentinnen eine unverzichtbare Hilfe. Obwohl aus dem Sonder- 
fonds nur noch einmal jährlich Beihilfen für Bekleidung beantragt werden können, hat die 
Zahl der Anträge weiter zugenommen. Um den Kontakt zu Frauen in schwierigen Lebenssi- 
tuationen aufrechtzuerhalten, ist die Beihilfe nach der Geburt, die ab dem Alter von 6 Mona- 
ten des Kindes gestellt werden kann, im Rahmen der „Frühen Hilfen“ besonders wichtig. 
 
 
Psychosoziale Beratung in der Pränatalmedizin 
Ein Bericht zum Kooperationsprojekt mit der Universitätsfrauenklinik 
 
Die Abteilung für Pränatalmedizin der UFKM ist ein hoch spezialisiertes Zentrum. Viele Pati- 
entinnen werden aus umliegenden Praxen oder Kliniken hierher überwiesen. 
Tagtäglich sehen sich hier Frauen und Paare mit schwerwiegenden Diagnosen konfrontiert, 
die ihr ungeborenes Kind betreffen. Diagnosen, die sie völlig unvorbereitet treffen und sie in 
eine existenzielle Krisensituation stürzen können. 
 
Meist gibt es keinen richtigen oder falschen Weg, sondern nur den Weg, der als der eigene 
möglich erscheint. Die psychosoziale Beratung kann hier eine wichtige Hilfe für die betroffe- 
nen Paare auf der Suche nach diesem Weg sein.

10 
 
 
 
Auch der Gesetzgeber hat durch die am 01.01.2010 in Kraft getretene Gesetzesänderung 
des SchKG eine neue Gewichtung auf die psychosoziale Beratung gelegt. 
 
Unser Kooperationsprojekt erfüllt die neuen gesetzlichen Bestimmungen bereits seit fast 
sechs Jahren. Derzeit betreuen zwei Ärztinnen der pro familia Münster eine Beratungs- 
sprechstunde vor Ort, unmittelbar an die Ultraschallsprechstunde angebunden. Beide Ärztin- 
nen verfügen über eine beraterische oder therapeutische Zusatzausbildung und sind als 
Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der medizinischen Thematik beson- 
ders vertraut. Die Paare kommen direkt nach der Untersuchung zur Beratung. Durch die 
große emotionale Belastung können die vielen Informationen oft noch gar nicht verarbeitet 
werden. Gemeinsam mit der beratenden Ärztin versuchen sie, all die Informationen gedank- 
lich zu sortieren, können Fragen zu den Befunden klären. Von der Frage nach der möglichen 
Ausprägung der Erkrankung hängt so vieles ab. Daher ist es an dieser Stelle besonders 
wichtig, dass die Beraterinnen auch Ärztinnen sind. 
Seit der durch Förderung des Landes NRW und der Stadt Münster ermöglichten Einstellung 
der zweiten Ärztin können Beratungszeiten täglich angeboten werden, so dass erstmals der 
hohe Bedarf zeitnah gedeckt werden konnte. 
 
 
Verhütungsberatung 
 
Nach wie vor nimmt die Verhütungsberatung einen großen Raum in Anspruch. Im Jahr 2010 
gab es insbesondere zu den neu auf dem Markt befindlichen Pillen „Yaz“ und „Qlaira“ sowie 
zu der neuen Notfallverhütung „EllaOne“, mit einem erweiterten Wirkzeitraum von fünf Ta- 
gen, viele Nachfragen. Auch der Bedarf einer finanziellen Unterstützung für langfristige Ver- 
hütungsmethoden ist nach wie vor groß. Gerade auch Frauen, die bereits zwei Kinder ha- 
ben, wollen eine finanzielle Unterstützung beantragen. Leider können diese Frauen nur unter 
besonderen Bedingungen 
berücksichtigt werden. 
 
 
Kinderwunschberatung 
 
Jährlich kommen etwa 30 Frauen oder Paare wegen unerfülltem Kinderwunsch zu pro fami- 
lia. Die Beratungsanliegen sind breit gefächert. Medizinische Fragen, Fragen des Umgangs 
mit einer Diagnose und Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten der Be- 
handlung im Hinblick auf eigene Werte und Grenzen werden ebenso thematisiert wie die 
Auswirkungen der Kinderlosigkeit oder der reproduktionsmedizinischen Behandlungen auf 
die Frau und auf die Paarbeziehung. 
Der Wunsch nach Begleitung während der sehr belastenden Behandlung, sowie Fragen zu 
Spendersamenbehandlung und damit verbunden zum Recht des Kindes auf Kenntnis seiner 
Herkunft, Abschied vom Kinderwunsch, Trauer und Suche nach Alternativen für die eigene 
Zukunft, Information zu Möglichkeiten von in Pflegenahme und Adoption stellt hohe Anforde- 
rungen an die Beratung. 
Zwei Beraterinnen bei pro familia Münster sind Mitglied im Beratungsnetzwerk Kinderwunsch 
Deutschland und bilden sich in diesem Fachgebiet regelmäßig weiter. 
 
 
Sexual- und Paarberatung 
 
Die Sexual- und Paarberatung stellt weiterhin einen wesentlichen Anteil unseres Beratungs- 
angebotes dar. Unser Beratungsangebot wird von Paaren und Einzelpersonen aller Alters- 
gruppen (außer Kindern) in Anspruch genommen. Einen besonders großen Anteil stellen al- 
lerdings junge Paare dar, die sich in der Phase der Familiengründung befinden. Die berufli- 
chen und familiären Rollen müssen miteinander in Einklang gebracht werden, die

11 
 
 
 
Hinwendung zum Familienzuwachs (Kindern) muss mit individuellen und partnerschaftlichen 
Bedürfnissen ausbalanciert werden, materielle Ressourcen neu eingeteilt werden. Wenn es 
jungen Paaren nicht gelingt, all diese Dinge zu bewältigen, können sie sich an pro familia 
wenden, wo sie professionelle Hilfe durch qualifizierte Fachkräfte erfahren. 
Weitere Themen im Rahmen der Paarberatung sind: Außenbeziehungen, nicht verarbeitete 
Verletzungen, Kommunikationsstörungen, Entfremdung usw. Im Bereich der Sexualberatung 
wenden sich Ratsuchende mit folgenden Anliegen an uns: Sexuelle Unlust, sexuelle Funkti- 
onsstörungen (z. B. Orgasmusstörungen, vaginistische Störungen, Erektionsstörungen, Eja- 
kulationsstörungen), Erfahrungen mit sexueller Gewalt, Sexualität in verschiedenen Lebens- 
phasen, Sexualität bei Krankheit (z.B. Prostataektomie oder Brustamputation), Fragen zur 
sexuellen Identität. 
Durch Personalkürzungen lässt sich ein leichter Rückgang bei den Beratungen im Jahr 2010 
erklären. 
 
 
Sexualpädagogik 
 
Jugendliche leben heute in einer Zeit, in der man dank Internet, Handy und Co. Alles über 
Sex erfahren kann. Sie nutzen diese neuen Möglichkeiten, um sich Wissen und Kenntnisse 
über Sexualität anzueignen. Doch trotz der neuen Fragen zu Pornografie, Medien oder 
Chatkontakten bleiben Themen wie Verhütung oder die richtige Anmache unverändert von 
Bedeutung. Vor einigen Jahren ging es für die Jugendlichen beim Thema Sexualität noch oft 
um die Frage „Was darf ich alles?“. Durch die Medialisierung stellen sie sich heute stärker 
die Frage „Was muss ich alles?“. Sexualpädagogische Begleitung hat sich also verändert, 
bleibt aber nach wie vor unverzichtbar. Sexualpädagogik bei pro familia war, ist und bleibt al- 
so eine wichtige Säule unseres Beratungsstellenangebotes. Bei allen Möglichkeiten, die die 
Welt der Medien den Heranwachsenden heute bietet, wünschen sie sich dennoch persönli- 
che Gesprächspartner, mit denen sie ihre Fragen klären und ihre Sorgen besprechen kön- 
nen. Hierfür gehen sie jedoch nur sehr selten den Weg in eine Beratungsstelle. Daher bleibt 
es wichtig, sie dort aufzusuchen, wo sie sich aufhalten, nämlich in den Schulen und Jugend- 
einrichtungen. Die Nachhaltigkeit unseres Angebots misst sich auch daran, dass sich immer 
mehr Jugendliche nach den sexualpädagogischen Projekten weiterhin mit ihren Fragen ins- 
besondere per E-Mail an uns wenden. Manche E-Mail Kontakte gehen dabei über mehrere 
Wochen und Monate. Im Januar 2010 ist die Beratungsstelle umgezogen und liegt jetzt sehr 
zentral direkt am Hauptbahnhof. Dies hat dazu geführt, dass insbesondere die älteren Ju- 
gendlichen häufiger persönlich in die offene Jugendsprechstunde kommen, um weitere Fra- 
gen zu besprechen, für die in der Schule kein Platz war. 
 
 
E-Mail-Beratung in Münster 
 
Die E-Mail Beratung wird unter www.sextra.de oder www.profamilia.de wie in den Jahren zu- 
vor rege nachgefragt! 
Dieses Medium wird inzwischen von allen Generationen genutzt. Da sich jedoch bundesweit 
immer mehr BeraterInnen an dem Angebot beteiligen, sind im Jahr 2010 deutlich weniger E-
Mail-Beratungen aus dem gesamten Bundesgebiet auf die Beratungsstelle Münster entfallen. 
Zugenommen haben jedoch die sexualpädagogischen E-Mail-Anfragen direkt aus Münster 
seit unsere Sexualpädagogen ihre berufliche E-Mail Adresse etwa bei Schulbesuchen ange- 
ben. 
Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass Jugendliche Ihre Anliegen gerne an die Ihnen bekann- 
ten Sexualpädagogen richten und den direkten Zugang wählen. 
 
Anfragen in der Schwangerenberatung haben sich geringfügig von der E-Mail Beratung in 
die neu eingerichtete „Telefonische Sprechstunde rund um die Geburt“ 
von pro familia verschoben.

12 
 
 
 
2.3 
   
  
 
Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen e.V.   
 
Träger:  Sozialdienst kath. Frauen e.V. Münster 
 Katharinenstraße 10 – 12, 48145 Münster 
 
 
Anschrift der Beratungsstelle:   Josefstr. 2 
 48151 Münster 
 Telefon: 0251- 53009 – 416 
 Fax:       0251- 53009 – 425 
 
schwangerschaftsberatung@skf-muenster.de  
 herzklopfen@skf-muenster.de   (Prävention) 
 
 
Erreichbarkeit  
 
Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 – 17.00 Uhr und  
am Freitag von 8.00 – 15.00 Uhr. 
Die Beratungsgespräche finden nach vorheriger Terminabsprache statt. 
Dienstags ist eine offene Sprechstunde von 13.30 – 16.30 Uhr angeboten. 
 
Personalstruktur  
 
Die personelle Situation ist unverändert. 
Drei Diplom-Sozialarbeiterinnen,  eine Diplom-Sozialpädagogin, eine Diplom- und Sexual-
pädagogin, ein Diplom- und Sexualpädagoge und zwei Verwaltungsangestellte sind mit unter- 
schiedlichen Wochenstunden in der Schwangerschaftsberatung tätig. Alle Beraterinnen nahmen 
an Fortbildungen und Teamsupervision teil. 
 
Erfahrungen mit der Schwangerschaftsberatung 
 
 
Für den Berichtszeitraum 2009 und 2010 konnte ein kontinuierlicher Anstieg der Beratungen 
festgestellt werden. 
Zielgruppen der Beratungstätigkeit sind nach wie vor Mädchen, Frauen, Familien und Paare 
vor und während der Schwangerschaft sowie nach Geburt des Kindes bis zum 3. Lebensjahr 
unabhängig von Alter, Religion und Staatsangehörigkeit. Die Beratung ist kostenlos.

13 
 
 
 
Die Inhalte der Beratung sind vielfältig, da sie an den Lebensbedingungen der Ratsuchenden 
orientiert sind. 
Hierzu zählen individuelle existenzielle Probleme wie Wohnungs-, Miet-, Arbeits-, Schul-, 
Ausbildungs-, Studien- und Migrationsschwierigkeiten. Die  Einkommenssituation ist bei vie- 
len Familien ein zentrales Thema in der Beratung und wird gerade auch durch eine Schwan- 
gerschaft weitreichend verändert und trägt damit zur Verunsicherung der betroffenen Frauen 
und Familien bei. 
Durch die wirtschaftliche Krisensituation in den letzten zwei Jahren und den daraus resultie- 
renden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt (z.B. Arbeitslosigkeit, kurzfristige Arbeitsmög- 
lichkeit über Zeitarbeitsfirmen usw.) sind viele Familien von gesetzlichen finanziellen Hilfen 
abhängig geworden. Die sich hier stetig veränderte Gesetzgebung im Bereich ALG I, ALG II, 
Kinderzuschlag, Wohngeld usw. hat zu großer Verunsicherung der Klienten und zu einem 
längerfristigen Beratungsbedarf geführt. 
Durch Unterstützung der Sozialjuristin beim Caritasverband für die Diözese Münster konnten 
die Beraterinnen in dieser Hinsicht ihre Beraterkompetenz erweitern. 
Die psychosoziale Beratung einschließlich der Vermittlung finanzieller und materieller Hilfen 
ist und bleibt die Hauptaufgabe in der Schwangerschaftsberatung. 
Die Vernetzung mit anderen Fachdiensten und Institutionen gewinnt auch hier immer mehr 
an Bedeutung. 
 
Erfahrungen mit der Schwangerschaftskonfliktberatung 
 
 
Frauen, die gewollt oder ungewollt schwanger wurden, wenden sich zunehmend schon sehr 
früh in der Schwangerschaft  an die  Beratungsstelle, da sie einen hohen Beratungsbedarf 
haben. Auch wenn die  Fortsetzung der Schwangerschaft für die meisten Frauen niemals in 
Frage gestellt wird, erleben die Frauen diese Schwangerschaft als massiven Konflikt. Darum 
dient es auch dem Schutz des ungeborenen Lebens frühzeitig den Kontakt zur Beratungs- 
stelle zu suchen, um Perspektiven für ein Leben mit Kind zu entwickeln und Hilfen zu vermit- 
teln. 
Inzwischen ist in der Öffentlichkeit bekannt, dass die katholischen Beratungsstellen keinen 
Beratungsnachweis mehr ausstellen dürfen. 
 
Sonderfonds der Stadt Münster 
 
 
Der Sonderfonds der Stadt Münster ist in unserem Beratungsangebot für die Frauen und 
Familien, die sich direkt nach bekannt werden der Schwangerschaft Hilfe suchend an unsere 
Beratungsstelle wenden, unverzichtbar geworden. 
Er bietet finanzielle Hilfen bis zum 3. Lebensjahr des Kindes an und wird von den Frauen 
und Familien in Notsituationen auch dringend benötigt. 
 
Die Kürzung vieler staatlicher Hilfen sowie lange Bearbeitungszeiten bei der Beantragung öf- 
fentlicher Hilfen führen häufig zu Verschuldungen oder Mietrückständen und erheblichen 
Existenzängsten. 
In der Regel werden Anträge während der Schwangerschaft nur gestellt, wenn keine Bun- 
desstiftungsmittel zu diesem Zeitpunkt  zur Verfügung stehen. 
Ansonsten wird er erst nach Geburt des Kindes in Anspruch genommen.

14 
 
 
 
Finanzielle Hilfen  
Folgende finanzielle Hilfen wurden in den Jahren 2009 und 2010 von der Beratungsstelle 
vermittelt. (2008 ist als Vergleichswert mit aufgeführt)  
 
1.  Bundesstiftung  2010 2009 2008 
 Gesamtsumme: € 254.609,58  247.725,43  234.843,31  
 Anzahl der Anträge 
(Erstanträge+fortlaufende Anträge ): 
 542  
(452+90)   
505  
(453+52)   
529  
(430+99)   
 Durchschnittliche Bewilligung € 469,76  490,55  443,94  
      
2. Bischofsfonds        
 Gesamtsumme: € 69.651,14  80.054,09  71.224,75  
 Anzahl der Anträge:  121  138  102  
 Durchschnittliche Bewilligung € 575,63  580,10  698,28  
         
3. Bischofsfonds /Soforthilfe        
 Gesamtsumme: € 18.693,94  15.343,97  6.578,59  
 Anzahl der Anträge:  222  173  84  
 Durchschnittliche Bewilligung € 84,21  88,69  78,32  
      
4. Stadtfonds        
 Gesamtsumme: €  86.942,50  81.284,00  72.145,50  
 Anzahl der Anträge:  329  283  298  
  Durchschnittliche Bewilligung € 264,26  287,22  242,10  
          Gesamtbewilligungssumme  € 429.897,16  424.407,49  384.792,15  
 
Weitere Angebote der Schwangerschaftsberatungsstelle  
In den vergangenen Jahren konnten über unsere Projekte Babykorb und Kinderkiste  wieder 
viele Frauen und Familien mit Baby- und Kinderkleidung kostenlos versorgt werden. Die bei- 
den Projekte werden von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen organisiert.  
 
Aktion Babykorb  (Babyerstausstattung und Babykleidung Gr. 52-104) 
 
 2008 2009 2010 
Frauen/Familien 156  142  158  
Kinder 188  165  209  
Babyerstausstattungen 78  73  41  
Gesamt Kinder 286  238  250  
 
Aktion Kinderkiste  (Kinderkleidung in den Größen 104-152) 
 
 2008 2009 2010 
Frauen/Familien 88  102  101  
Kinder 186  224  219  
Gesamt Kinder 186  224  219

15 
 
 
 
Projekt “Rund um“ für Schwangere da sein 
 
 
Für die Schwangerschaftsberatungsstelle bedeutet diese „Unterstützung nach Bedarf“ eine 
hilfreiche Weiterentwicklung des Beratungsangebotes in sehr praktischer Form. 
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen unterstützen und begleiten Frauen und Familie in unter-
schiedlichster Form und in enger Anbindung an die Beraterinnen, z. B. bei Behördengängen, 
bei der Wohnungssuche,  bei der Kinderbetreuung oder bei sonstigen Anlässen. 
 
Geburtsvorbereitungskurse / Hebammenhilfe 
 
 
Die Geburtsvorbereitungskurse in Zusammenarbeit mit dem Haus der Familie sind ein nie- 
derschwelliges Angebot für Frauen, die Kurse der Bildungsstätten wegen zu großer Schwel- 
lenängste nicht annehmen würden. Sie finden dreimal jährlich mit je 5 Abschnitten statt. Die 
kostenlose Teilnahme ist auch für die Klientinnen anderer Schwangerschaftsberatungsstel- 
len in der Stadt Münster möglich. 
Die Zusammenarbeit mit der Hebamme Frau Katrin Starke hat sich bewährt. In einzelnen 
Fällen haben wir die Klientinnen der Hebamme gemeldet, die dann den Kontakt zu den 
Frauen hergestellt hat. Im Jahr 2010 ist  Frau Starke für 6 Monate ausgefallen, da sie selbst 
das 2. Kind bekommen hat. In dieser Zeit wurde sie durch eine andere Hebamme vertreten.  
Frau Starke wird ihre Arbeit im Jahr 2011 wieder aufnehmen. 
 
Beratung Pränatal Diagnostik 
 
 
Dieses Angebot unserer Beratungsstelle wird nur vereinzelt in Anspruch genommen. 
 
Madame Courage 
 
 
Das Spendenprojekt Madame Courage fördert allein erziehende Studentinnen in der Exa- 
mensphase für maximal 2 Semester, wenn damit ein Studienabschluss erfolgreich erreicht 
werden kann. Es handelt sich hier um ein Kooperationsprojekt in Trägerschaft des Sozial- 
dienstes kath. Frauen e. V. Münster mit der Gleichstellungsbeauftragen der WWU Münster, 
dem Sozialbüro im Cuba (sic) und dem Verband allein erziehender Väter und Mütter e.V. 
(VAMV). Inzwischen blickt das Projekt Madame Courage auf eine elfjährige erfolgreiche Ar- 
beit zurück. Mittlerweile profitieren 101 allein erziehende Mütter mit 130 Kindern von Mada- 
me Courage. 
 
Babytür am Franziskus Hospital 
 
 
Die Babytür ist ein Kooperationsprojekt zwischen dem Sozialdienst kath.  Frauen und dem  
St. Franziskushospital. 
Durch Beteiligung der Schwangerschaftsberatungsstelle und des Adoptions- und Pflegekin- 
derdienstes unseres Verbandes ist eine 24-stündige Rufbereitschaft und damit eine ge- 
wünschte zeitnahe Beratung möglich. 
 
Väterberatung 
 
 
Es bestand von professioneller Seite hier in der Beratungsstelle große Einigkeit über die 
Notwendigkeit eines Beratungsangebotes für Väter. Einzig die Männer kamen nicht in der 
Anzahl in die Beratung so wie wir es gewünscht hätten.

16 
 
 
 
Im Jahr 2010 nach aktueller Entwicklung scheint sich die Väterberatung in Zusammenarbeit  
mit dem Haus der Familie in Münster als richtiger Weg herauszustellen. Die bereits in ande- 
ren Bereichen etablierte Zusammenarbeit hat sich hier ausgezahlt. 
Das dortige Kurskonzept für Paare in der Geburtsvorbereitung sieht ohnehin zwei Abende 
vor, an denen sich die Frauen ohne ihre Partner treffen. Am ersten dieser beiden Abende 
wird nun parallel zu dem Kurs auch ein Abend für die Männer durch den SkF angeboten. 
 
Daraus hat sich ein Schwerpunkt mit folgenden Themen ergeben, die in Zusammenarbeit mit 
allen in der Geburtsvorbereitung des Hauses beteiligten Hebammen und Herrn Dr. Albers 
vom Franziskushospital erarbeitet wurden: 
 
- Erwartungen an Geburt, Partnerschaft und die Zeit danach 
- Rolle und Aufgabe unter der Geburt und Rollenbilder in der neuen Familie 
- Möglichkeiten zur Entlastung der Partnerin 
- Zusammenarbeit mit Hebammen und Ärzten 
- Erziehungszeit/ Elternzeit 
- Hilfsangebote präsentieren  
- Kinderpflege 
- Sich selbst als Vater nicht aus dem Blick verlieren 
- Soziale Vernetzung 
- Das Schöne und Abenteuerliche an der neuen Lebenssituation 
 
Online Beratung 
 
Unter www.beratung-caritas.de  zu erreichen.  
 
Fachbereich Sexualpädagogik 
 
 
Seit nunmehr 10 Jahren bietet der SkF e.V. Münster sexualpädagogische Angebote für Ju- 
gendliche, Eltern und Multiplikatoren/innen als eine Form der Präventionsarbeit an. 
Am 4. November 2010 fand  deshalb im Bennohaus unter dem Motto „10 Jahre Sexualpäda- 
gogik“ eine Jubiläumsveranstaltung statt. Neben vielen Gästen, Rednern und Schülertheater 
gab es auch einen hervorragenden Fachvortrag von Herrn Dr. Karlheinz Valtl zum Thema 
“sexuelle Bildung“. 
Wie auch in den Vorjahren war der Fachbereich Sexualpädagogik vor allem im Bereich der 
Projekte an weiterführenden Schulen aktiv. 
Im Berichtszeitraum  wurde die Sexualpädagogik stark für die Aus- und Weiterbildung von 
Haupt- und Ehrenamtlichen angefragt. So haben allein 2010 zwölf Fortbildungen stattgefun- 
den mit denen 218 Haupt- und Ehrenamtliche erreicht wurden. 
Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung setzte einen Schwerpunkt. Dort wurde mit der 
Fortbildung von Multiplikatoren gearbeitet. 
 
Gerade junge Menschen, die ein FSJ durchführen und in diesem Bereich aktiv sind, haben 
einen besonderen Fortbildungsbedarf. Im Jahr 2010 wurden deshalb zusätzlich drei Veran- 
staltungen für FSJler durchgeführt. 
Die Zahl der Beratungen für Jugendliche durch ICQ hat sich im Berichtszeitraum bei ca. 50 
erreichten Jugendlichen pro Jahr stabilisiert.  
Die öffentliche Debatte um den sexuellen Missbrauch in kirchlichen Institutionen und die Po- 
sitionierung einer katholischen Sexualpädagogik in diesem Zusammenhang beschäftigten 
den Fachbereich sehr.

17 
 
 
 
2.4.  
 
 
  
     
     
 
 
 
Träger Anschrift:   donum vitae Münster e.V. 
        Scharnhorststr. 66  
      48151 Münster 
 
Mitarbeiterinnen:      
3 Diplom-Sozialarbeiterinnen, eine Sekretärin 
Im September 2009 wurde eine Stellenerweiterung von 40 auf 52 Arbeitsstunden bewilligt, 
die Stundenzahl für die Sekretärin erhöhte  sich parallel  von 20 auf 26 Arbeitsstunden.  
 
Öffnungszeiten : 
Die Beratungsstelle ist täglich von 9 – 12.30 sowie von 14.00 bis 17.00 geöffnet,  
am Mittwoch von 9.00 – 13.00 Uhr. 
Zusätzlich findet einmal wöchentlich dienstags oder freitags  von 10 – 12 Uhr eine offene 
Sprechstunde im „La Vie“, dem Stadtteilzentrum in Gievenbeck statt.  
Durch die erhöhte Stundenzahl ist es möglich, Termine kurzfristig, auf Wunsch auch in den 
Abendstunden, zu vergeben. 
 
 
Erfahrung mit der  Schwangerschaftskonfliktberatung:  
 
Etwa ein Drittel aller Frauen und Paare, die sich an unsere Beratungsstelle wenden, befin- 
den sich im Schwangerschaftskonflikt und kommen zur staatlich anerkannten Konfliktbera- 
tung, für die von uns ein Beratungsnachweis gemäß §§ 5/6 SchKG ausgestellt wird. 
Als Begründung für den Konflikt wurde in 2009 am häufigsten die körperliche und psychische 
Verfassung angegeben, in 2010 die finanzielle und wirtschaftliche Situation, gefolgt von  der 
Ausbildungs- und beruflichen Situation und. In der Regel ist es ein ganzes Bündel von Prob- 
lemen, das einen Schwangerschaftsabbruch als vermeintlich einzige Lösung erscheinen 
lässt. 
Zunehmend haben wir mit Frauen zu tun, die sich mit ihrer Lebenssituation überfordert füh- 
len. Sie erleben die Erziehung der Kinder als sehr anstrengend, sie leiden unter finanziellen 
Problemen, neben Partnerschaftskonflikten gibt es Konflikte mit eigenen Eltern, die Doppel- 
und Dreifachbelastung als Berufstätige stresst. Eigene Grenzen sind schon überschritten, 
bevor es zur ungeplanten Schwangerschaft kommt; sie fühlen sich einem (weiteren) Kind 
nicht gewachsen. 
 
Viele Frauen fürchten wegen der Schwangerschaft um ihren Arbeitsplatz. Die Erziehung ei- 
nes Kindes und die Organisation einer Familie werden nicht als Qualifikation gesehen, son- 
dern als Hindernis. Auch mögliche neue Arbeitgeber befürchten, besonders bei Alleinerzie- 
henden, dass Mütter wegen der Betreuung eines kleinen Kindes ständig ausfallen könnten. 
Wer einen zeitlich befristeten Arbeitsplatz hat, und das sind heutzutage sehr viele Frauen, 
kann damit rechnen, dass die Schwangerschaft eine Weiterbeschäftigung verhindert. 
Ein ganz großes Problem stellt die Betreuung der Kinder für berufstätige Mütter dar. Meis- 
tens gelingt es, einen Betreuungsplatz zu bekommen, aber die Öffnungszeiten sind nicht mit 
den Arbeitszeiten kompatibel. In Münster scheint es zurzeit noch fast unmöglich zu sein,  
Betreuung in Randzeiten zu organisieren.

18 
 
 
 
Die Geburt eines Kindes wird so zum Armutsrisiko.  
In der Beratung nutzen viele die wertschätzende, geschützte Gesprächssituation, um sich 
noch einmal mit den Gründen ihrer Entscheidung auseinanderzusetzen. Nur wenn die Frau 
sich vorbehaltlos akzeptiert fühlt, wird es auch möglich, gemeinsam über alle Aspekte nach- 
zudenken und verschiedene Lösungsmöglichkeiten anzuschauen. Ängsten und Unsicherhei- 
ten wird Raum gegeben, aber es werden auch die eigenen Stärken bewusst gemacht, alle 
gewünschten Informationen gegeben und konkrete Hilfen angeboten..  
Die Informationen über gesetzliche Hilfen, über die rechtliche Situation, sowie die Vermitt- 
lung finanzieller Unterstützung  sowie das Angebot der Beraterin, die Frau/das Paar bei dem 
weiteren Weg zu unterstützen, können ein vorhandenes, emotionales „Ja“ zum Kind stärken. 
Manchmal gelingt es, eine echte Perspektive für ein Leben mit dem Kind aufzubauen, vor al- 
lem dann, wenn eher „äußere“ Gründe für den Abbruch sprechen. 
 
 
Erfahrung mit der  allgemeinen Beratung : 
 
Jede Beratung, die keine Konfliktberatung ist, wird unter dieser Rubrik geführt. 
Manche Frau hat sich im Schwangerschaftskonflikt für das Kind entschieden und wendet 
sich nun mit dem Wunsch nach weiterer Begleitung an uns. 
 In der Hälfte der Fälle sind finanzielle Probleme der Anlass. Darüber hinaus geht es aber oft 
auch um rechtliche Probleme wie Mutterschutz, Vaterschaftsanerkennung, und  ausländer- 
rechtliche Fragen. 
Schwangere und ihre Partner werden auf unterschiedliche Weise auf ihrem Weg ins Eltern- 
sein gestärkt. Sorgen und Ängste werden thematisiert, Hilfen vermittelt, Partnerschaftskon- 
flikte bearbeitet, es wird über gesetzliche Ansprüche informiert und teilweise bei Behörden 
interveniert, Themen  in Zusammenhang mit Elternschaft werden bearbeitet.  
Finanzielle Notlagen können durch Anträge bei Stiftungen oder die Vermittlung von Spen- 
dengeldern abgemildert werden. Auch die Vermittlung von kostengünstigen Freizeiten stellt 
für Familien eine gute Entlastungsmöglichkeit dar. 
Immer wieder erhalten wir die Bitte um Informationen per Mail oder Telefon, die wir kurzfristig 
beantworten können. Bei Bedarf vermitteln wir weiter zu anderen Institutionen, greifen aber 
auch gerne auf die Arbeit von Ehrenamtlichen zurück. 
 
 
Pränatale Diagnostik 
 
Die Pränatalmedizin hat in den letzten Jahren immer genauere  Diagnosetechniken entwi- 
ckelt und einen großen Stellenwert in  der Schwangerenvorsorge erhalten. Der großen emo- 
tionalen und psychischen Belastung, die sich durch die Untersuchungen und mögliche Be- 
funde ergeben, wurde durch eine gesetzliche Änderung Rechnung getragen. 
Seit dem 1.1.2010 ist die Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Das 
bedeutet unter anderem eine ärztliche Vermittlungspflicht  zur psychosozialen Beratung. 
Wenn die Frau darauf verzichten möchte, muss sie dieses dem Arzt bescheinigen. 
Diese neue Regelung hat bisher keinen signifikanten Anstieg der Beratungen im Zusam- 
menhang mit pränataler Diagnostik bewirkt. Als Ursache sehen wir, dass  ein  großer Teil der 
Untersuchungen in der Uniklinik Münster stattfindet, wo auch vor Ort eine psychosoziale Be- 
ratung angeboten wird. Von den niedergelassenen pränatal diagnostischen Praxen kamen  
nur vereinzelt Anfragen.  
Die von uns betreuten Frauen und Paare suchten in der Regel bewusst eine Anlaufstelle au- 
ßerhalb des „medizinischen Räderwerkes“, um Schock, Angst und Trauer nach einer 
schlechten Nachricht zu bewältigen. Sie suchten Unterstützung darin, die Diagnose und die 
sich daraus ergebenen Konsequenzen zu verstehen und zu verarbeiten.  
In intensiven Beratungsprozessen unterstützen wir die Familien darin, eine reflektierte Ent- 
scheidung zu treffen. Auf Wunsch werden Kontakte zu Eltern- und Behindertenorganisatio- 
nen vermittelt,  wir begleiten Eltern aber auch längerfristig  nach einem Spätabbruch in ihrem 
Trauerprozess.

19 
 
 
 
Sexualpädagogische Arbeit 
 
In den Jahren 2009/2010  haben  wir überwiegend im  jugendlichen Erwachsenenbereich 
sexualpädagogische Maßnahmen durchgeführt. Berufsschulen,  eine Förderschule, mehrere 
Gymnasien, Einrichtungen der Migrationshilfe, das Bildungsinstitut Münster  und die Geba 
als Berufsbildungsinstitut nahmen Unterrichtseinheiten in Anspruch. Insgesamt konnten wir 
259 Jugendliche und junge Erwachsene in 19 verschiedenen Einrichtungen in Münster errei- 
chen.   
Neben Themen wie „das erste Mal“ oder  Umgang mit  der veränderten Körperlichkeit in der 
Pubertät standen die Themen Verhütung und  der Austausch über die eigenen Vorstellungen 
einer Partnerschaft und einer eigenen Familiengründung im Vordergrund.  
Der Umgang mit einer ungewollten Schwangerschaft war ein wichtiges Thema in Klassen 
der weiterführenden Schulen.  Nach Vorführung einer kleinen Filmsequenz fandet ein Aus- 
tausch über die Gedanken und Wertvorstellungen der Jugendlichen statt.  Auch Rollenspiele, 
in denen die Schüler einmal die Rollen von verschiedenen Mitmenschen im Umfeld einer 
jungen Schwangeren einnehmen, waren hilfreich, um mehr Verständnis aufzubauen. 
Wenn es angebracht war, arbeiteten wir in geschlechtsspezifischen Gruppen: Die  Mädchen 
und Jungen bringen „unter sich“ andere Themen zur Sprache und sprechen auch viel offener 
über ihre Ängste und Unsicherheiten.  So wird ein selbstbestimmter und verantwortungsvol- 
ler Umgang mit  Sexualität gefördert. Zum großen Teil hat sich gerade das Arbeiten in kleine- 
ren Gruppen (neun bis zwölf SchülerInnen) als viel effektiver und intensiver bewährt.  
In dem Berichtszeitraum  2009/2010 führten wir mehrere Veranstaltungen  für Eltern durch, 
die in Vorbereitung der Pubertät ihrer Kinder Informationsbedarf hatten. Dieses Angebot  
fand teilweise in unserer Beratungsstelle, aber auch direkt vor Ort in den Schulen statt.  
 
 
Verhütungsfonds 
 
Leider hören wir in Beratungsgesprächen immer wieder, dass Frauen ungewollt schwanger 
werden, weil sie nicht das Geld für eine langfristige und sichere Verhütung aufbringen konn- 
ten. Wir sind sehr froh darüber, dass wir an dieser Stelle zumindest für einige Familien Hilfe 
über den Verhütungsmittelfonds der Stadt Münster anbieten können. Kinderreiche Familien, 
die von Sozialleistungen leben, erhalten nach Beantragung eine Kostenzusage für  eine 
langfristige Kontrazeption, zu der sie nur einen geringen Eigenanteil zahlen.  
Frauen  und Paare fühlen sich dadurch befreit von der ständigen Angst vor einer ungewollten 
Schwangerschaft, es  zeigen sich auch für Partnerschaft und Familie positive Effekte. 
An dieser Stelle möchten wir uns für die unkomplizierte und verlässliche Zusammenarbeit mit 
dem Gesundheitsamt, Frau Dr. Schwarte 
, und Frau Friedrich von der Stiftungsverwaltung, 
bedanken. 
 
 
Qualitätssicherung 
 
Die Beraterinnen von donum vitae verfügen über eine umfassende berufsbegleitende Zu- 
satzqualifikation.  Zudem bilden sich die Beraterinnen kontinuierlich fort. Hierfür stehen ins- 
besondere bedarfsgerechte Fortbildungsveranstaltungen vom Landes- und Bundesverband 
donum vitae zur Verfügung.  
Regelmäßige Supervisionssitzungen und Teambesprechungen gewährleisten die Qualität 
der Beratungsarbeit. 
Austausch, Reflexion und Vernetzung mit anderen Beratungsstellen auf Bundes-, Landes- 
und Stadtebene führen zur Weiterentwicklung im Sinne unserer Klientinnen.

20 
 
 
 
2.5       
 
          
 
 
 
 
Schwangerschaftsberatung im  Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien der Stadt Münster 
 
 
Träger:  Stadt  Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien  
Anschrift : Hafenstr. 30, 48153 Münster  
 
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.30  – 12.00  
 Donnerstagnachmittag: 14.30 – 18.00 Uhr 
                                             
 Beratungsgespräche werden auch außerhalb der Öffnu ngs-  
 zeiten nach Vereinbarung angeboten 
 
Personalstruktur:  2 Diplom- Sozialarbeiterinnen  
 1 Verwaltungsangestellte 
 
 
Personelle / strukturelle  Veränderungen: 
 
Mit der Neuorganisation der Fachstelle Bezirksübergreifende Dienste wurden im Herbst 2010 
die Schwangerschaftsberatung  und das Präventionsteam Familienbesuche  zusammen- 
gefasst und direkt der Abteilungsleitung zugeordnet mit der Zielsetzung, ab dem 01.06.2011 
die Fachstelle „Schwangerschaftsberatung und Präventionshilfen“ einzurichten.  
 
Mit der Zusammenlegung der Aufgabenbereiche ist eine wichtige Grundlage für eine bessere 
Vernetzung früher Hilfen und den Ausbau bestehender Kooperationsbeziehungen geschaf- 
fen worden.  
 
Durch personelle Wechsel am Anfang und am Ende des Jahres 2010 erfolgte zudem eine 
vollständige Neubesetzung der Beraterinnenstellen in der Schwangerschaftsberatung.  
 
 
Erfahrungen mit der Konfliktberatung 
 
Die Fallzahlen in der Konfliktberatung sind weiterhin rückläufig.  
 
2008 2009 2010  
Anzahl der Konfliktberatungen  
 74  66  61  
 
Der Trend der letzten Jahre setzt sich damit auch in dem aktuellen Berichtszeitraum fort Dies 
entspricht den Zahlen des Statistischen Bundesamtes, in dem ein Rückgang von 2008 auf 
2009 um 4,1 % und von 2009 auf 2010 um 1,07 % ermittelt wurde.

21 
 
 
 
Die Teenagerschwangerschaften  sind ebenfalls rückläufig. 
In der Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Münster wurden 2009  insgesamt 6 Min- 
derjährige (gegenüber 9 Minderjährigen in 2008) und in 2010 insgesamt 8 minderjährige 
Schwangere im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung und im Bereich der 
Konfliktberatung 2009  insgesamt 5 (gegenüber 9 Minderjährigen in 2008)  und 2010 insge- 
samt 7 Minderjährige beraten. 
Je geringer der Ausbildungsgrad und die beruflichen Chancen, desto eher kommt es zu einer 
sehr frühen Schwangerschaft, die mit dem Wunsch nach einer anerkannten Identifikation in 
der Familie verbunden wird. Junge Frauen mit Migrationshintergrund werden häufig gewollt 
früh schwanger, weil dies der Herkunftstradition entspricht.  
Ohne Schulabschluss und mit fehlender beruflicher oder lebensweltlicher Perspektive wird 
die frühe Schwangerschaft auch als das Lösungs- bzw. Kompensationsmittel für soziale 
Probleme betrachtet 
 
 
Erfahrungen mit der allgemeinen Schwangerschaftsberatung 
 
Im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung wurde ein deutlicher Anstieg der 
Fallzahlen verzeichnet. Insbesondere die Anzahl der Erstberatungen hat zugenommen 
(Steigerung von 15 %). 
  
2008 2009 2010 Fallzahlen in der allgemeinen 
Schwangerschaftsberatung 
Erst - und Folgeberatungen aus Vorjahren 273  258  292  
 
In den Beratungsgesprächen werden umfassend alle auftretenden Fragen zu den unter- 
schiedlichsten Bereichen besprochen und geklärt ( z.B. zu relevanten Sozialleistungen,  
Problemen am Arbeitsplatz, zu Geburtsvorbereitungskursen, Hebammenhilfe und Entbin- 
dungskliniken sowie Kinderbetreuungsmöglichkeiten). 
 
Je nach Bedarf werden insbesondere mit sehr jungen Frauen regelmäßige Gesprächstermi- 
ne vereinbart, um eine Begleitung im Hinblick auf die gesamte soziale, wirtschaftliche und 
persönliche Entwicklung während der Schwangerschaft zu gewährleisten.  
 
Schon im ersten Kontakt wird versucht, eine Basis für weitere Gespräche und die Vermitt- 
lung von Hilfen bei Bedarf zu schaffen. 
Gerade belastende Biografien, z. B. durch Gewalterfahrung, häufige Beziehungsabbrüche 
oder allein erziehend zu sein, sind Faktoren, bei denen ein konstantes Gesprächsangebot 
und eine Zusammenarbeit mit andern Fachdiensten mit Einverständnis der Klientin, sich sta- 
bilisierend und unterstützend auswirken können. 
Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass Eltern – besonders beim ersten Kind – in dem Zeit- 
fenster um die Geburt herum besonders aufgeschlossen für Hinweise, Empfehlungen und 
Hilfeangebote bezüglich der gesunden Entwicklung und des Schutzes ihres Kindes sind. 
Durch das während der Beratungskontakte aufgebaute Vertrauensverhältnis können im 
Rahmen der Gespräche  Brücken gebaut werden. Die Schwangerschaftsberatung über- 
nimmt häufig eine Türöffnerfunktion und ist somit ein wichtiger Baustein im Bereich der „Frü- 
hen Hilfen“, um Leistungen der Jugendhilfe oder anderer Träger zu vermitteln und Schwel- 
lenängste  abzubauen. 
Eine Schwangerschaft und ein Kind stellen für Frauen und Familien eine große Umbruchsi- 
tuation dar, die durch äußere Veränderungen verschärft wird, vor allem wenn sich die jewei- 
lige Lebenssituation schon in einem sozialen und finanziellen Spannungsfeld bewegt.

22 
 
 
 
Die Nachfrage nach finanziellen Unterstützungsleistungen stellt in der allgemeinen Beratung 
einen wichtigen Aspekt dar. In mehr als einem Drittel der Fälle werden im Rahmen der Bera- 
tung auch finanzielle Hilfen beantragt. 
Verursacht durch fehlendes oder niedriges Einkommen z. B. während des Studiums, durch 
Arbeitslosigkeit,  geringfügige Beschäftigungen, Verschuldung usw. ist die finanzielle Absi- 
cherung von Familien zunehmend nicht mehr gewährleistet. Der Anteil der Familien, die 
Transferleistungen wie Wohngeld, Kindergeldzuschlag und insbesondere auch SGB II Leis- 
tungen beziehen, steigt. Für kinderreiche Familien bleibt es nach wie vor schwierig, einen 
angemessenen und preiswerten Wohnraum im Stadtgebiet zu finden. 
Mit den Mitteln aus dem Sonderfonds ist hier, wenn auch im begrenzten Rahmen eine mate- 
rielle Hilfegewährung und damit verbundene Entlastung der Familien möglich. 
 
 
Erfahrungen mit dem Sonderfonds 
 
Der Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen 
Lebens“ der Stadt Münster (siehe auch Punkt 3 Finanzielle Hilfen) ermöglicht  durch die Ge- 
währung von  finanziellen Mitteln eine konkrete Unterstützung von Familien. Da bis zum drit- 
ten Lebensjahr des Kindes Hilfen beantragt werden können, ist ein kontinuierlicher  Kontakt 
mit den Frauen, Familien und Kindern in den ersten Lebensjahren gewährleistet. 
 
2008 2009 2010 Anzahl der Anträge auf  Hilfen aus dem 
Sonderfonds der kommunalen  
Schwangerschaftsberatungsstelle 
 
85  95  65  
 
 
Erarbeitete Materialien 
  
 
Die städtische Schwangerschaftsberatung hat in 2010 einen Leitfaden zur Bearbeitung der 
Anträge auf Mittel aus dem Sonderfonds erstellt (s. Anlage 5.2), der nach ausführlicher Bera- 
tung und  Abstimmung mit den weiteren Schwangerschaftsberatungsstellen  als verbindliche 
Arbeitsgrundlage eingeführt wurde. 
 
 
Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen 
 
Hilfen zur Familienplanung / Verhütungsberatung 
 
 
Seit der Gesundheitsreform 2005 werden für SGB II Bezieher keine Verhütungsmittel ge- 
zahlt. Die Möglichkeit, aus der Stiftung Siverdes „ Hilfen zur Familienplanung“ (siehe auch 
Punkt 3)  eine finanzielle Unterstützung für eine längerfristige Verhütung finanzieren zu kön- 
nen, wird immer öfter angefragt und wahrgenommen. Die Zahl der Antragstellungen von 
Frauen, die in der kommunalen Beratungsstelle Hilfen zur Familienplanung beantragten, hat 
ist im Berichtszeitraum von 2009 auf 2010 um rd. 100 % gestiegen.  
Solange es keine gesetzlichen Hilfen gibt, ist davon auszugehen, dass die Nachfrage weiter- 
hin ansteigen wird. 
 
2008 2009 2010 Anzahl der Anträge auf Hilfen zur 
Familienplanung  der kommunalen  
Schwangerschaftsberatungsstelle 
 
15  16  33

23 
 
 
 
Pränataldiagnostik 
 
 
Am 1.1.2010 ist das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in 
Kraft getreten. Ziel der Gesetzesänderung war es, die Aufklärung und Beratung von 
schwangeren Frauen (und deren Partnern) zu verbessern, denen ein auffälliger fetaler Be- 
fund mitgeteilt werden muss und/oder die eine medizinisch-soziale Indikation zum Schwan- 
gerschaftsabbruch erhalten. 
Der Bereich der Pränataldiagnostik nimmt  in der kommunalen Schwangerschaftsberatungs- 
stelle wenig Raum in der Beratung ein. Im Verlauf der Schwangerschaft wird im Einzelfall 
das Thema der vorgeburtlichen Untersuchungen dann relevant, wenn ärztliche Untersu- 
chungen Abweichungen von der Norm ergeben und Verunsicherungen und Ängste bei Frau- 
en ausgelöst werden.  
 
 
 
Fortbildungen 
 
 
2009 
 
 
 Interkulturelle Kompetenz Teil I: Grundlagen 
 
 Interkulturelle Kompetenz Teil II: Schwerpunktthem a: Ehe und Partnerschaft 
 
 Auf den Punkt gebracht Teil I: Effiziente methodis che Wege zur lösungs- und 
 kundenorientierten Fallbearbeitung 
 
 
2010 
 
 
 „Ich schaffe das schon!“ Ressourcen junger Schwang erer und Mütter. Fortbildung für  die 
Kommunalen Beratungsstellen NRW, die im Wechsel vom OLVR Rheinland und dem 
LWL Münster angeboten wird. 
 
 „Psychische Erkrankungen verstehen – eine Herausfo rderung im Alltag der Jugendhilfe“   
Dr. Brunnhuber – Inhouse Fortbildung für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Kom- 
munalen Sozialdienst 
 
 „Sucht und Kindeswohl – eine Herausforderung für G esundheitshilfe und Jugendhilfe“ 
Akademie für ärztliche Fortbildung in Kooperation mit der LWL Klinik für Suchtkrankhei- 
ten sowie dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Gesundheitsamt der 
Stadt Münster 
 
 
Öffentlichkeitsarbeit 
 
 
In den Sonderbeilagen der örtlichen Zeitungen erscheinen regelmäßig Beiträge zu verschie- 
denen Themenbereichen der Schwangerschaftsberatung. Frauenärzte und andere Koopera- 
tionspartner werden durch die Zusendung von Infomaterialien kontinuierlich über die Ange- 
bote der Schwangerschaftsberatungsstelle informiert.

24 
 
 
 
Gremienvertretung der kommunalen Schwangerschaftsberatungsstelle:
 
 
 
 Arbeitskreis der Kommunalen Schwangerschaftsberatu ngsstellen NRW – die Beraterin- 
nen der Kommunalen Schwangerschaftsberatungsstellen in NRW  (Vertreter aus 13 
Städten und 11 Kreisen) treffen sich 2 x jährlich zum kollegialen und fachlichen Aus- 
tausch 
 
 Arbeitstreffen mit dem Ministerium - MGEPA NRW, de n Landschaftsverbänden – LWL 
und LVR, dem Landkreistag und Städtetag sowie Vertretern der Kommunalen Bera- 
tungsstellen ( 1 x jährlich) zum fachlichen und inhaltlichen Austausch 
 
 Programmcontrolling – Personal- und Sachkostenzusc hüsse des Landes – im Ministeri- 
um - MGEPA NRW,  LWL,  LVR, Landkreistag, Städtetag, den Geschäftsführern der 
Wohlfahrtsverbände sowie 4 Vertretern  aus dem Arbeitskreis der Kommunalen Schwan- 
gerschaftsberatungsstellen NRW (1 Termin / alle 2 Jahre) 
 
 Vertretung der Kommunalen Schwangerschaftsberatung sstellen im Rahmen der  Ta- 
gungen  im Diözesancaritasverband  Münster e. V., der Verbände in NRW mit Bundes- 
stiftungsmittelvergabe (2 x jährlich) 
 
 Tagung aller Beraterinnen und Berater der kommunal en Beratungsstellen mit Bundes- 
stiftungsmittelvergabe im Diözesancaritasverband (1 x jährlich)

25 
 
 
 
3. Arbeitskreis „§ 218“ der Schwangerschaftsberatun gsstellen im Stadtgebiet 
Münster 
 
 
Die Beraterinnen der folgenden Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster: 
 
 Evangelischen Beratungsdienste - Diakonisches Werk  Münster 
 Pro Familia - Deutsche Gesellschaft für Familienpl anung und Sexualberatung NRW 
 Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdienst k atholischer Frauen e.V.   
 Donum Vitae e.V., Ortverein Münster 
 Schwangerschaftsberatung im Kommunalen Sozialdiens t der Stadt Münster 
 
treffen sich in vierteljährlichen Abständen im Rahmen des Arbeitskreises  § 218 zum fachli- 
chen und  kollegialen Erfahrungs- und Informationsaustausch. 
 
Darüber hinaus wird  der Arbeitskreis auch genutzt, um zu unterschiedlichen Themenberei- 
chen Experten einzuladen, z. B. bei sich verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen:  
 
 
2009 
 
 Bericht von Frau Gröger, („Frauennotruf“ Münster),   zum Thema „traumazentrierte The- 
rapie“  
 Austausch mit Fr. Dr. Schwarte, Gesundheitsamt, zu  den Hilfen zur Familienplanung der 
Stiftung Siverdes 
 
 
2010   
 
 Austausch mit  Herrn Debus, Leiter des Geschäftsbe reiches Leistung des Jobcenter 
Münster zu Leistungsansprüchen und Leistungsgewährung Schwangerer und junger 
Mütter im SGB II Bezug 
 
Die konstruktive Zusammenarbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen mit ExpertenInnen 
trägt zur Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches sowie der fachlichen Beratungsstan- 
dards im pluralen Spektrum der Beratungsangebote in Münster bei.

26 
 
 
 
4. Finanziellen Hilfen 
 
4.1. Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des u ngeborenen Lebens“ 
 
Seit dem 13.07.1984 besteht die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen 
Lebens“, die eingerichtet wurde mit dem Ziel, die Bedingungen für das ungeborene Leben zu 
verbessern und seinen Schutz zu stärken. In Münster beteiligen sich die Beratungsstellen 
des Sozialdienstes katholischer Frauen, Donum vitae und die Kommunale Schwanger- 
schaftsberatungsstelle an der Vergabe dieser Mittel.  
 
Die Bundesstiftung ermöglicht eine einmalige Antragsstellung bis zum Ende der Schwan- 
gerschaft. In Ausnahmefällen ist eine Nachantragstellung bis zu einem halben Jahr nach der 
Geburt möglich, wenn sich die Situation im Vergleich zum Erstantrag gravierend verschlech- 
tert hat.  
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftung unterliegt einer Einkommensgren- 
ze. Die Einkommensgrenzen der Bundesstiftung werden an dem Eckregelsatz des SGB II  
als Berechnungsgrundlage angepasst. 
 
 
Einkommensgrenzen gültig ab  01.07.2009 
 
Verh. / Paar Alleinerziehend 
 
1651 € 
 
 
1346 € 
Zuzüglich für jedes Kind 
von  0-5  Jahren von  6 – 13   Jahren von   14 – 25 Jahren 
323 € 377 € 431 € 
 
 
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum aus der Bundesstiftung folgende Mittel 
zur Verfügung gestellt:  
 
 
Bundesstiftungsmittel 
 2008 2009 2010 
SKF 234.843,31 € 247.725,43 € 254.609,58 € 
Donum vitae 30.191,43 €  35.565,50 € 32.204,50 € 
Stadt Münster 38.527,50  €  41.539,41 € 46.856,52 € 
Summe 303.562,24 € 324.830,34 € 333.670,60 €

27 
 
 
4.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mü tter zum Schutz des  
 ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster 
 
Der Sonderfonds, der mit Aufnahme der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonflikt- 
beratung im Jahr 1976 eingerichtet wurde, sieht eine unmittelbare, schnelle  und unbüro- 
kratische finanzielle Hilfegewährung vor. Alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen im 
Stadtgebiet Münster beteiligen sich an der Vergabe der Mittel. 
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus dem Sonderfonds unterliegt wie bei der Bundesstif- 
tung einer Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenzen von Bundesstiftung und Sonder- 
fonds sind angeglichen, um eine Gleichbehandlung von Frauen/Familien bei der Vergabe 
von Sonderfonds und Stiftungsmitteln weitestgehend zu gewährleisten. 
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Sonderfonds  und der Bundesstiftung besteht 
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstellung 
vor. Aus dem Sonderfonds können, bei immer wieder überprüfter Berechtigung, bis zu drei 
Jahren nach Geburt Hilfen gewährt werden.  
 
 
Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben ab 2002 (Euroumstellung): 
 
Jahr           Haushaltsansatz                 Ausg aben      
   
2002  255 650,00     €  270 627,78 € 
2003  255 650,00 €  255 640,01 € 
2004  255 650,00 €  247 894,67 € 
2005  255 650,00 €  220 183,20 € 
2006  255.650,00 €  241 816,55 € 
2007  255.650,00  €  240.116,00 € 
2008  255.650,00 €  268,468,95 €  
2009  255.650,00     €  268.256,00 € 
2010  255.650,00     €  264.031,00 € 
 
Die zusätzlichen Mittel konnten budgetneutral aus dem Hauhalt des Amtes 51 bereitgestellt 
werden. 
 
 
4.2.1 Inanspruchnahme des Sonderfonds 2008/2009/201 0 
 
Fallzahlen 
 
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden: 
 
 Fälle 08 € / 2008 Fälle 09 € / 2009 Fälle 10 € / 2 010 
Diak. Werk/ EBD 139  46.441,00  124  40.565,00  120  44.565,50  
Pro Familia 231  107.484,45  253  98.428,00  223  94.126,50  
SkF 258  72.350,00  262  81.284,00  296  86.942,50  
Donum vitae 38  12.422,00  39  12.332,50  42  14.090,50  
Stadt MS 85  29.771,50  95  35.646,50  65  24.306,00  
       
Gesamt 751  268,468,95  773  268.256,00  746  264.031,00  
             Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich. 
 
 
Die Zahl der Beratungsfälle ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Berichtszeit- 
raum von 2008 auf 2009 um 22 gestiegen und im Berichtszeitraum 2009 auf 2010 um 27 
Fälle gesunken.

28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seit der Jahrtausendwende sind die Fallzahlen im Bereich des Sonderfonds insgesamt von 
513 im Jahr 2000 auf 746 in 2010 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 45 %. Die 
in den letzten 10 Jahren gestiegenen Fallzahlen korrelieren mit dem seit 2000 gestiegenen 
Armutsrisiko. Galten im Jahr 2000 noch ca. 10 % der Deutschen als arm, lag die Quote 
2010 bei 14,5 %. Daran wird deutlich, dass die so 
 
 
 
 
Seit 2005 - Reformierung der Sozialgesetzgebung /Einführung von Hartz VI -  sind die Fall- 
zahlen von 596 auf 746 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 25 %. Die in den 
letzten Jahren gestiegenen Fallzahlen korrelieren mit dem zunehmenden Armutsrisiko. Gal- 
ten 2000 noch ca. 10 % der Deutschen als arm, lag die Quote 2010 bereits bei 14,5 %. Die 
sozialen Notlagen von Alleinerziehenden und Familien haben sich somit deutlich verschärft. 
Es bleibt abzuwarten, wie sich die weitere gesellschaftliche Entwicklung  (z. B. durch die 
Anrechnung des Elterngeldes bei SGB II Leistungen) auf den Sonderfonds auswirken wird.  
 
Antragszahlen 
 
Jahr Anzahl der Anträge )* 
2008 998 
2009 1008 
2010 983 
)* Pro Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich. 
 
Seit 2008 werden die Sommer- und Winterbekleidungsbeihilfen in einer Summe als jährli- 
che Pauschale beantragt und ausgezahlt. Die hierdurch erwartete Reduzierung der An- 
tragszahlen ist ausgeblieben. 
 
 
4.2.2 Ausgabenstruktur 
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall: 
 
Jahr Anzahl der Fälle Ausgaben pro Fall 
2008 751 357,48 € 
2009 773 347,03 € 
2010 746 353,93 € 
 
 
Fallzahlen 
513 
534 532 543 535 
596 
664 
713 
751 
773 
746 
400 
500 
600 
700 
800 
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

29 
 
 
 
Ausgabenkategorien -  Hilfearten 
 Die Mittel aus dem Sonderfonds wurden verausgabt für: 
  
Ausgabekategorie 2008  2009  2010  
Schwangerschaftsbe- 
kleidung 29.006,50 
 29.322,50  24.539,00  
Babyerstausstattung 48.076,00  45.234,00  41.538,00  
Hilfen nach Geburt 45.252,00  50.132,50  52.819,00  
Wohnung und Einrich- 
tung 66.670,45 
 57.558,00  61.676,50  
Beikleidungsbeihilfen f. 
d. Kind 70.423,50 
 76.603,00  74.751,00  
großes Bett 4.907,50  5.521,00  6.133,50  
Sonstige Hilfen 4.133,00  3.885,00  2.574,00  
Gesamt 268.468,95  268.256,00  264.031,00  
 
 
 
 
         
Hilfearten 2008 
Bekleidungs- 
beihilfen f.d. Kind 
26,2% 
Wohnung u. 
Einrichtung 
24,8% 
Hilfen n. Geburt 
16,9% 
Babyerst- 
ausstattung 
17,9% 
Schw angerschafts- 
bekleidung 
10,8% 
sonstige Hilfen 
1,5% 
großes Bett 
1,8% 
 
 
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonderfondsmitteln finanziert werden, beläuft 
sich im Jahr 2008 auf ca. 53 % (Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung und 
Wohnen/Einrichten).  
Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (Hilfen n. Geburt, Bekleidungsbeihilfe f. d. 
Kind, großes Bett) machen einen Anteil von ca. 45 % aus.

30 
 
 
Hilfearten 2009 
Hilfen n. Geburt 
18,7% 
Wohnung u. 
Einrichtung 
21,5% 
Bekleidungsbei- 
hilfen f.d. Kind 
28,5% 
Sonstige Hilfen 
1,4% 
grosses Bett 
2,1% 
Schwangerschafts- 
bekleidung 
10,9% 
Babyerstaus- 
stattung 
16,9% 
 
 
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonderfondmitteln finanziert werden, beläuft 
sich im Jahr 2009 auf ca. 49 % (Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung und 
Wohnen/Einrichten). 
 
Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (Hilfen n. Geburt, Bekleidungsbeihilfe f.d. 
Kind, großes Bett) machen ebenfalls einen Anteil von ca. 49 % aus.  
 
Hilfearten 2010 
Wohnung u. 
Einrichtung 
23,4% 
Hilfen n. Geburt 
20,0% 
Babyerstaus- 
stattung 
15,7% 
Sonstige Hilfen 
1,0% 
Schwangerschafts- 
bekleidung 
9,3% 
grosses Bett 
2,3% 
Bekleidungsbei- 
hilfen f.d. Kind 
28,3% 
 
 
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonderfondmitteln finanziert werden, beläuft 
sich im Jahr 2010 auf ca. 48 % (Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung und 
Wohnen/Einrichten).  
Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (Hilfen n. Geburt, Bekleidungsbeihilfe f. d. 
Kind, großes Bett) machen einen Anteil von ca. 51 % aus.  
Der Anteil der Hilfen die vor bzw. nach der Geburt beantragt werden ist im Berichtszeitraum 
erneut ausgewogen.

31 
 
 
 
4.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverde s 
 
Im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung können zuverlässige, längerfristig angelegte Ver- 
hütungsmethoden wie z. B.  Spirale, Implanon (Hormonstäbchen) und  Sterilisation für Frau- 
en, die sich in einer schwierigen persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation befin- 
den, gefördert werden. In Einzelfällen werden auch anteilige Kosten für die Sterilisation des 
Partners / Ehemannes übernommen 
Die Empfänger der Hilfe sind Anspruchsberechtigte nach SGB II / SGB III oder SGB XII so- 
wie dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die seit der Gesundheitsreform 2005 keine Verhü- 
tungsmittel mehr gezahlt werden. 
Frauen/ Paare, die Hilfen zur Familienplanung erhalten, übernehmen in der Regel einen Ei- 
genanteil, so dass die Kostenübernahme aus der Stiftung Siverdes anteilig erfolgt. 
Im Jahr 2009 wurde der  Ansatz für die Wirtschaftsjahre 2009 und 2010 von 15.000 € auf  
20.000 € aufgestockt. Das Geld wurde in diesem Zeitraum komplett verausgabt.  
Auf die bereitgestellten Mittel  können alle Schwangerschaftsberatungsstellen zugreifen. 
Über die Hilfegewährung entscheidet die Stiftungsverwaltung auf der Grundlage einer Stel- 
lungnahme der Schwangerschaftsberatungsstellen und einer Stellungnahme des Gesund- 
heitsamtes.

32 
 
 
 
5. Anhang 
5. 1 Statistische Daten 
 
Gesamtberatungszahlen / Fälle 
  Stadt MS Profa  Diakonie  Donum V.  SkF Summe  
2008 347  1461  197  302  1321  3628  
2009 324  1453  206  360  1255  3598  
2010 353  1371  226  346  1305  3601  
Gesamt 1024  4285  629  1008  3881  10827  
 
 
allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen 
    
Stadt 
MS Profa Diakonie  
Donum 
V. SkF Summe  
2008 §2  630  1481  479  390  2776  5756  
  §5/§6 74  549  40  128  0 791  
2009 §2  581  1873  301  229  3380  6364  
  §5/§6 66  475  46  131  4 722  
2010 §2  662  1714  343  234  3577  6530  
  §5/§6 61  480  56  112  0 709  
 
09/10 allgem. Beratung  12894  
  09/10 Konfliktberatung 1431  
 
 
Anlass der Erstberatung in der Allgemeinen Schwangerschaftsberatung § 2 SchKG 
  SSB* 
Sexual/ 
Partn.-
ber. 
Fam.plan.-
KiWu.-
Verhüt.-
ber. 
Ber. / 
pränat. 
Diagnos- 
tik 
Ber. 
nach 
Geb. 
etc. 
Ber. 
nach 
Fehlgeb. 
etc. 
Sexual- 
aufkl. Sonst.  
Stadt MS 2008 143  0 27  1 95  1 1 5 
  2009 143  1 21  0 90  0 0 3 
  2010 156  0 42  0 89  1 0 4 
 
Profa 2008 279  264  102  67  104  13  46  43  
  2009 282  253  97  110  129  8 63  42  
  2010 238  222  108  106  122  11  41  48  
 
Diakonie 2008 79  0 4 0 61  4 0 9 
  2009 92  0 3 0 55  2 0 8 
  2010 81  1 7 1 70  3 0 10  
 
Donum V. 2008 96   1 10  4 48  4 0 11  
  2009  115  3 11  6 68  9 0 17  
  2010  103  0 17  4 81  8 2 19  
 
SkF 2008 836  0 75  9 459  60  0 102  
  2009 875  0 36  6 340  54  0 36  
  2010 851  0 64  6 406  32  0 28  
* Allgemeine Schwangerschaftsberatung

33 
 
 
 
Beratungsanlässe für die Konfliktberatung § 5, § 6 SchkG (Mehrfachnennungen) 
  fehl- 
end.  
Kiwu.  
Konfl. 
Part./  
Fami- 
lie 
Droh.  
Arbeits
losigk.  
Vater 
will  
kein 
Kind 
Woh. 
probl 
Fi- 
nanz  
psy. / 
phy. 
Überf 
Ausb.  
Beruf 
befürch. 
Krankh. 
Stadt MS 2008  4 18  2 12  6 12  22  25  4 
  2009  5 9 0 4 2 12  24  17  1 
  2010  3 19  1 5 4 25  29  22  5 
 
Profa 2008  18  269  23  102  21  170  85  232  24  
  2009  15  214  16  97  28  141  83  210  18  
  2010  22  209  10  89  20  119  91  204  23  
 
Diakonie 2008  2 18  3 15  8 23  17  20  3 
  2009  1 22  0 7 5 22  21  15  3 
  2010  3 32  1 9 5 13  43  20  7 
 
Donum 
V. 2008  7 49  8 34  24  59  67  54  5 
  2009  7 42  6 42  11  51  60  46  7 
  2010  5 28  4 41  24  61  48  49  6 
 
SkF 2008  keine Konfliktberatungen 
  2009  4 
  2010  keine Konfliktberatungen 
 
 
 
Staatsangehörigkeit 
    deutsch andere Übersetz.  
Stadt MS 2008 238  108  33  
  2009 230  92  20  
  2010 234  113  28  
 
Profa 2008 1256  205  41  
  2009 1233  220  37  
  2010 1192  179  40  
 
Diakonie 2008 101  96  20  
  2009 103  103  18  
  2010 123  103  21  
 
Donum V. 2008 200  92  29  
  2009 253  106  24  
  2010 236  107  21  
 
SkF 2008 801  480  157  
  2009 761  494 61  
  2010 782  532  0

34 
 
 
 
 
Altersstruktur gesamt 
    unter 14  14-17  18-21  22-26  27-34  35-39  ab 40  
ohne 
Angabe  
Stadt MS 2008  0 9 48  79  142  32  24  13  
  2009  0 11  45  83  125  34  16  10  
  2010  0 15  47  95  124  41  25  6 
  
Profa 2008  5 58  172  307  460  203  210  46  
  2009  4 64  164  298  459  205  212  47  
  2010  2 54  161  288  446  207  191  22  
  
Diakonie 2007                     keine Angaben durch mehrfachen Personalwechsel 
  2008  0 4 22  62  74  29  5 1 
  2009  0 4 20  78  75  20  8 1 
  2010  0 1 42  62  93  19  9 0 
  
Donum V. 2008 0 6 40  84  109  29  17  17  
  2009   0 9 56  94  123  38  19  21  
  2010   0 7 45  93  130  32  21  18  
  
SkF 2008  2 35  219  419  486  124  36  0 
  2009  2 37  199  366  489  126  37  0 
  2010  0 40  209  389  509  124  34  0 
 
 
 
 
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach § 2  
  
2008 
§ 2 u. 
§§ 5 ,6 2009 2010 
Stadt MS 9 6 8 
Profa 63  36  35  
Diakonie 4 4 1 
Donum V. 3 4 4 
SkF 37  39  40  
Gesamt 116  89  88  
    
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach §§ 5,6  
  
2008 
§ 2 u. 
§§ 5 ,6 2009 2010 
Stadt MS 9 5 7 
Profa 63  32  21  
Diakonie 4 0 0 
Donum V. 3 4 4 
SkF 37  0 0 
Gesamt 116  42  31  
 
 
5.2 Leitfaden zur Bearbeitung der Anträge aus den S onderfonds

SONDERFONDS DER STADT MÜNSTER  
 
„Hilfen für Schwangere und junge Mütter 
zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
 
 
 
Leitfaden zur 
Bearbeitung der Anträge auf 
Mittel aus dem Sonderfonds für  
Schwangere und junge Mütter____ 
 
                                                               
    Stand: Januar 2011

Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Kommunaler Sozialdienst 
Schwangerschaftsberatung 
 
Redaktion: 
 
Brigitte Berghoff 
Marietheres Gesterkamp-Ritz 
Maria Schinz-Fandel

Inhalt 
 
 
1. Grundlagen der Vergabe der Mittel aus dem Sonder fonds 
 
2.      Gegenüberstellung 
  
     Richtlinien Stand: 20.03.2002  / Handhabung der Richtlinien  Stand: 01.01.2011 
 
3.      Bearbeitungshilfe zur Prüfung der Antragsvo raussetzungen für  Mittel   
aus dem  Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere und  
junge Mütter zum  Schutz des ungeborenen Lebens“ 
 
3.1 Grundvoraussetzung für die Hilfegewährung 
3.2 Fallzuständigkeit 
3.3 Doppelbeantragungen 
3.4 Nachweis der Schwangerschaft 
Feststellung der Schwangerschaftswoche 
3.5 Wohnsitz 
3.6 Einkommen 
3.7 Vermögen 
3.8 Schulden/ Verpflichtungen 
3.9 Vergabe der Mittel / Leistungsumfang 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.  Grundlagen der Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds sind: 
 
 
 Ratsbeschluss vom 23.07.1977 zur Einrichtung und V ergabe des Sonderfonds  
 
 Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds 
„Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
 (Ratsbeschluss vom 20.03.2002 – Anlage 1) 
 
 Anlage zu den Richtlinien über Verfügungen aus dem  Sonderfonds   
„Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
( gültig ab 01.01.2002 – Anlage 2)

2. Gegenüberstellung 
 
Richtlinien    Stand: 20.03.2002  
 
Handhabung der Richtlinien    Stand: 01.01.2011 
1. 
Die Mittel aus dem Fonds sind für Frauen zu verwend en, 
die wegen einer Schwangerschaftskonfliktsituation e ine 
der vom Sozialminister anerkannten Beratungsstellen  in 
Münster aufsuchen und auf unmittelbare, schnelle un d 
unbürokratisch gewährte materielle Hilfeleistung an gewie- 
sen sind. Diese Regelung gilt entsprechend für Frauen, die 
beim SKF (Sozialdienst Katholischer Frauen) bis zur  12. 
Schwangerschaftswoche um Beratung nachsuchen.  
 
Antragsberechtigt sind Frauen, die ihren 1. Wohnsitz in 
Münster haben. In Ausnahmefällen kann von der Voraus- 
setzung”1. Wohnsitz in Münster” abgesehen werden 
 
Frauen, die ihre Konfliktsituation bei einer anderen als der 
Beratungsstelle des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien besprechen, soll aus dem Fonds dann Hilfe ge- 
leistet werden, wenn der Träger nicht über eigene Mittel 
zur Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen ver- 
fügt.  
 
2. 
Die Hilfe muss unter Wahrung der Anonymität 
aufgrund des Vertrauensverhältnisses, das zwischen der  
Beraterin/dem Berater  und der ratsuchenden Frau  
besteht, gewährt werden.  
 
Ein Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen aus dem Fonds 
besteht nicht. 
 
 
Der Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des  
ungeborenen  Lebens“  beinhaltet materielle Hilfen, die unmittelbar, schnell und unbürokratisch ge- 
währt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Sonderfonds besteht nicht.  
 
Voraussetzungen der Hilfegewährung: 
1. Die Kontaktaufnahme der Schwangeren in einer der  fünf Schwangerschaftsbeartungsstellen der 
Stadt Münster erfolgt bis zur 12. Schwangerschaftswoche post coitus bzw. bis zur 14. Schwan- 
gerschaftswoche post menstrum. 
2. Der  Wohnsitz ist in Münster. 
3. Die Mittel können nur über eine Beratungsstelle beantragt werden und müssen zweckgebunden 
sein 
4. Die Einkommensgrenzen des Sonderfonds entspreche n den jeweils geltenden Richtlinien der 
Bundesstiftung Mutter und Kind. 
Bei der Einkommensberechung für Hilfen aus dem Sonderfonds wird abweichend von der 
Bundesstiftung das Elterngeld in voller Höhe berücksichtigt 
 
5. Es gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsid iaritätsprinzip) 
a. Hilfen können nur gewährt werden, wenn keine and eren Mittel zur Finanzierung zur Verfü- 
gung stehen. 
b. Rechtsansprüche auf Hilfen (z.B. SGB II / SGB XI I, Wohngeld, Kinderzuschlag) sind vor 
der Weiterleitung der Anträge auf Mittel aus dem Sonderfonds an die Stadt Münster gel- 
tend zu machen.

3. Die Mittel können für jedwede erforderliche  
    Hilfeleistung verwandt werden, insbesondere: 
 
 
a) Bekleidungsbeihilfen für Mutter und Kind, Babyer st- 
ausstattung, Hilfen nach der Geburt des Kindes. Die  
Hilfen werden pauschaliert gezahlt. 
 
b) Hilfen zur Anmietung oder Erhalt einer Wohnung, Hil- 
fen zur Haushaltsgründung oder zur Ergänzung des 
Haushaltes mit erforderlichem Hausrat  
 
c)  Hilfen zur Sicherung des Unterhaltes, wenn gese tzli- 
che Ansprüche nicht bestehen oder nicht durchgesetz t 
werden können  
 
d)  Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes oder zu r Be- 
endigung der Ausbildung 
 
e) Hilfen im Zusammenhang mit der Vermittlung von 
Haushaltshilfen, Stundenhilfen und Fachberatung 
 
f) Hilfen im Zusammenhang mit einer ggf. gewünschte n 
Vermittlung in Adoptions- und Pflegestellen. 
 
Orientierungsrahmen zum Leistungsumfang: 
(Grundlage:  Anlage zu den Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter 
zum Schutz des ungeborenen Lebens“ – gültig ab 01.01.2002) 
   
Die Mittel können für jedwede erforderliche Hilfeleistung verwandt werden, insbesondere: 
Art der Leistung  Betrag Anspruch als   
ergänzende Leis- 
tung zu SGB II / XII  
und AsylbLG 
Anspruch als  
ergänzende Leistung  
von 1a Flüchtlingen 
Bekleidungshilfen für die  
Schwangere               pauschal    
204,50 € 102,50 € 102,50 € 
Babyerstausstattung  pauschal    562,50 € 128,00 € 256,00 € 
Hilfen nach Geburt    pauschal    255,50 € 179,00 €   51,50 € 
Bekleidungsbeihilfen für das 
Kind bis zur Vollendung des 
3. Lebensjahres            jährlich  
Sommerbekleidung   pauschal  
Winterbekleidung 
332,50 € 
 
 
153,50 € 
179,00 € 
66,50 € 
 
 
20,50 € 
46,00 € 
 
Hilfen z. Anmietung/ Erhalt/  
Einrichtung einer Wohnung 
( bis zu 1 Jahr nach der  Geburt) 
Renovierung Einrichtung der 
vorhandenen Wohnung 
( bis zu 2  Jahren nach der  Geburt) 
max . 1.278,00 € 
 
max.  639,00 € 
 
max.     255,00 € 
 
max .   255,00 € 
 
Größeres Bett für Kinder die  
2 J. alt sind 
204,50 €   
          Folgende Hilfen werden nur in begründeten Ausnahmefällen  gewährt: 
Hilfen z. Sicherung des  Unterhaltes,  
Hilfen z. Sicherung des Arbeitsplatzes/ Beendigung der Ausbildung,  
Hilfen in Zusammenhang mit der Vermittlung von Haushalts-, / Stundenhilfen und Fachberatung, 
Hilfen in Zusammenhang mit der Vermittlung in Adoptions- u. Pflegestellen   
 
4.   Der Berater/die Beraterin soll prüfen, ob mit Einwilligung der ratsuchenden  Frau 
      auch andere Hilfen aufgrund gesetzlicher Ansprüche (Bundessozialhilfegesetz,  
      Kinder- und Jugendhilfegesetz u. a. ) ausgeschöpft werden können.  
      Eine Überleitung in gesetzliche Hilfen ist anzustreben.  
 
5   .Bar-, Sach- und Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinien richten sich in der  
      Höhe nach der Notsituation im Einzelfall. Sie können in der Regel bis zu drei Jahren 
      nach der Geburt des Kindes bewilligt und bereitgestellt werden.  
      Die Bereitstellung kann auch in Form von zinslosen Darlehen vorgenommen  werden. 
Es gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiaritätsprinzip) 
a) Eigene und / oder andere Mittel der konsultierte n Beratungsstelle so- 
wie des Trägers sind vorrangig in Anspruch zu nehmen 
b) Rechtsansprüche auf Hilfen und alle möglichen öf fentlichen Mittel sind 
vor der Gewährung von Mitteln aus dem Sonderfonds  geltend  zu ma- 
chen .

3.     Bearbeitungshilfe zur Prüfung der Antragsvoraussetzungen für 
        Mittel aus dem  Sonderfonds der Stadt Münster 
        „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des  
ungeborenen Lebens “ 
 
Für die Antragsbearbeitung sind die in 2010 erstellten Antragsvordrucke  zu verwenden. 
 
 Antrag auf ergänzende Mittel aus dem  Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere und 
junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
 
 Antrag auf volle Mittel aus dem  Sonderfonds der S tadt Münster „Hilfen für Schwangere und junge 
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
 
 
3.1 Grundvoraussetzungen  für die Hilfegewährung 
  
 
Bei den Mitteln aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des 
ungeborenen Lebens“ handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Münster. Ein Rechtsanspruch 
auf Hilfen aus dem Sonderfonds besteht nicht. 
Die Hilfen werden gewährt, wenn keine anderen Mittel zur Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen 
vorhanden sind.  
Es gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit. Rechtsansprüche auf öffentliche  oder andere Hilfen 
(z.B. SGB II/ SGB XII,  Wohngeld, Kindergeldzuschlag etc.) sind vor der Weiterleitung der Anträge 
auf Mittel aus dem Sonderfonds an die Stadt Münster geltend zu machen.  
Die Entscheidung über gestellte aber noch nicht entschiedene Anträge  ist abzuwarten.  
Im Fall einer besonders begründeten, individuellen Notlage können die Mittel ggf. bis zur Entscheidung 
über den Antrag als ergänzende Hilfe gewährt werden. 
Zur Sachverhaltsklärung kann im Einzelfall Kontakt zur Verwaltungssachbearbeiterin aufgenommen 
werden. 
 
3.2 Fallzuständigkeit 
 
 
Die Fallzuständigkeit für den Beratungsprozess sowie für die ggf. mögliche Beantragung von Hilfen aus 
dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ und 
der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ richtet sich nach dem Erstkontakt.  
Um Doppelbeantragungen auszuschließen,  wird die Fallzuständigkeit geprüft. Die Beraterin befragt die 
Antragstellerin zu Kontakten sowie der Beantragung von Hilfen aus dem Sonderfonds oder der 
Bundesstiftung bei einer anderen Beratungsstelle.  
Ein Wechsel der Beratungsstelle sollte nur im Ausnahmefall nach Abstimmung unter den 
Beratungsstellen erfolgen. Die abgebende Beratungsstelle informiert die Folgeberatungsstelle über die 
bisher gewährten Hilfen.  
 
Hinweis: 
Bei der Sachbearbeitung/ Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge 
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ werden alle nach dem Erstantrag gestellten Anträge einer 
Antragstellerin als Folgeanträge bearbeitet.(Dies gilt auch im Fall einer weiteren Schwangerschaft). 
 
 
3.3 Doppelbeantragungen 
 
 
Werden Doppelbeantragungen auf Hilfen aus dem Sonderfonds oder der Bundesstiftung festgestellt, 
werden keine weiteren Hilfen für die bestehende Schwangerschaft 
 gewährt. 
Doppelt ausgezahlte Gelder sind von der als zweite Stelle aufgesuchten Beratungsstelle 
zurückzufordern. Wegen der Rückzahlung ist mit dem Sachbearbeiter des Sonderfonds der Stadt 
Münster Kontakt aufzunehmen  
Bei weiteren  Schwangerschaften, können wieder Hilfen aus dem Sonderfonds in Anspruch genommen 
werden.

3.4 Nachweis der Schwangerschaft  
Feststellung der Schwangerschaftswoche  
 
Als Nachweis für die Schwangerschaft bzw. der Schwangerschaftswoche, in der die Schwangere sich 
zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet, wird eine Bescheinigung des Arztes oder eine Kopie des 
Mutterpasses zur Akte genommen. 
Grundlage für das Datum der Antragstellung kann auc h der  Tag der Anmeldung sein, wenn es um die 
Frage des Erstkontaktes bis zur 12. Schwangerschaft swoche post Coitus bzw. bis zur 14. 
Schwangerschaftswoche post Menstrum geht. 
 
3.5 Wohnsitz 
 
 
Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Antragstellerin den Erst- oder Zweitwohnsitz in 
Münster hat.  
Der  Wohnsitz ist durch Vorlage eines Ausweisdokumentes, Aufenthaltserlaubnis etc. nachzuweisen. Die 
Vorlage gilt gleichzeitig als Grundlage für die im Antragsformular aufzunehmenden persönlichen Daten 
der Antragstellerin. 
Frauen, die nach Münster zuziehen, erhalten aus dem Sonderfonds der Stadt Münster  Hilfen, wenn der 
Erstkontakt bis zur 12. Schwangerschaftswoche post Coitus bzw. bis zur 14. Schwangerschaftswoche 
post Menstrum in einer anerkannten Beratungsstelle erfolgte und bereits erhaltene Hilfen nachgewiesen 
wurden. Es sollte deshalb Kontakt zu der Erstberatungsstelle aufgenommen werden.  
Frauen, die in nicht in Münster wohnen, können hier beraten werden, erhalten aber keine finanziellen 
Mittel der Stadt Münster. 
 
 
3.6 Einkommen 
 
 
Maßgeblich für die Hilfegewährung ist die wirtschaftliche Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung.   
Bei schwankendem Erwerbskommen ist das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate vor 
Antragstellung einzusetzen. 
 
Selbständige 
 sollen als Einkommensnachweise den Steuerbescheid oder eine Bescheinigung des 
Steuerberaters über die Einkommenssituation erbringen. Ist dies nicht möglich, ist eine schriftliche 
Erklärung des Selbständigen über die Einkommenssituation mit persönlicher Unterschrift vorzulegen. 
 
        
 
Als Einkommen  gilt das Nettoeinkommen , d. h.: 
 
Bruttoeinkommen 
abzüglich  Lohn- und Kirchensteuer, Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung 
Solidaritätszuschlag, Pflegeversicherung  
 
zuzüglich  Kindergeld (anzurechnen sind nur 70 %), Kindergeldzuschlag, Wohngeld, Elterngeld, 
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, 
 
sowie alle Leistungen nach  
 ALG I /SGB III , ALG II/ SGB II , SGB VIII und SGB XII sowie BAföG, Renten etc. 
 
Bei der Einkommensberechung  für Hilfen aus dem Sonderfonds wird abweichend von der 
Bundesstiftung das Elterngeld in voller Höhe angerechnet. Bei der Bundesstiftung bleibt der 
Sockelbetrag (300,00 €) anrechnungsfrei.

Hinweis: Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wird aktuell novelliert. Nach Abschluss des 
Gesetzgebungsverfahrens müssen  bei der Einkommensermittlung die neuen gesetzlichen Grundlagen 
berücksichtigt werden.   
 
 
 
Schwangere haben einen vom Einkommen und Vermögen ihrer Eltern unabhängigen  
Anspruch , d. h.: 
 
Einkommen oder Vermögen der Eltern eines Kindes  sind unabhängig vom Alter des Kindes nicht zu 
berücksichtigen, wenn das Kind schwanger ist oder sein eigenes Kind bis zur Vollendung des 6. 
Lebensjahres betreut (§ 9 (3) SGB II). 
 
 
Auszug aus dem Leitfaden der Bundesstiftung (Stand September 2009) : 
 
Nach § 9 Abs. 5 SGB II, der für volljährige Schwangere ausschlaggebend ist, hat der Gesetzgeber die 
gesetzliche Fiktion geschaffen, dass die gegenseitige Unterstützung durch Verwandte und 
Verschwägerte im gemeinsamen Haushalt unterstellt wird. Durch eine entsprechende Erklärung können 
die volljährigen Schwangeren diese gesetzliche Fiktion zerstören. Es ist dann auch nach SGB II so, dass 
bei Verweigerung der Unterstützung durch Verwandte und Verschwägerte im gemeinsamen Haushalt 
Leistungen nach SGB II gezahlt werden müssen.  
Weil minderjährige Schwangere im elterlichen Haushalt einen eigenen Sozialhilfeanspruch gemäß § 9 
Abs. 3 SGB II haben, ohne dass die Anforderungen des § 9 Abs. 5 SGB II vorliegen müssen, findet 
dieser Rechtsgedanke auch auf volljährige Schwangere Anwendung. Allerdings sollte die Volljährige 
eine mündliche Erklärung abgeben, dass aus der Haushaltsgemeinschaft keine finanzielle und sächliche 
Unterstützung erfolgt und auch kein ausreichendes Einkommen existiert.  
 
 
Unterhaltszahlungen für Kinder aus früheren Ehen oder für nichteheliche Kinder können vom 
Einkommen abgezogen werden 
Das Kindergeld kann bei der Berechnung des Einkommens mit 70 % angesetzt werden. 
 
 
 
Das  ermittelte Einkommen wird der  nach den jeweils gültigen  Richtlinien der Bundesstiftung „Mutter 
und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ geltenden Einkommensgrenze gegenübergestellt.   
Eine Überschreitung der Einkommensgrenzen (um 10%/ 20 %/ 30%)  – Härtefallregelung/ 
Mehrlingsschwangerschaften - ist im Gegensatz zur Bundesstiftung nicht  möglich. 
 
 
 
3.7 Vermögen 
 
 
Mit der Antragstellung erklärt die Antragstellerin dass kein Barvermögen  über  5.200,- €  und kein 
verwertbares Vermögen (z.B. Grundbesitz) vorhanden ist. 
Das angemessene, selbstgenutzte Eigenheim gilt als geschütztes Vermögen. 
 
 
3.8 Schulden/ Verpflichtungen 
 
 
In der Beratung werden Schuldverpflichtungen der Klientinnen und ihrer Familien im Zusammenhang mit 
der gesamten Notsituation gesehen und versucht Lösungsansätze zur Stabilisierung der wirtschaftlichen 
und sozialen Situation zu erarbeiten  (z. B.  durch Vermittlung zur  Sozialen Schuldnerberatung) 
Die Tilgung von Schulden aus Mitteln des Sonderfonds ist nicht möglich.

Verpflichtungen / Schulden (gilt nicht für  Luxusgüter), die vor der  Schwangerschaft unter der 
Voraussetzung entstanden sind, dass die Tilgung aus dem vorhandenen Arbeitseinkommen erfolgen 
kann, können in begründeten Ausnahmefällen bei der Ermittlung der Einkommensgrenze berücksichtigt 
werden. 
Anrechenbare Verpflichtungen sind z.B. Unterhaltsleistungen und Krankenversicherungsbeiträge, wenn 
keine Pflicht- und  Familienversicherung besteht. 
 
 
 
 
3.9 Vergabe der Mittel/ Leistungsumfang
 
 
Bei der Vergabe der Hilfen wird unterschieden, ob e in Anspruch auf Leistungen im Rahmen der 
Sozialgesetzgebung (AsylblG, SGB II, VIII, XII) besteht oder nicht.  
Frauen, die einen SGB-Anspruch haben, erhalten ergänzende Hilfen  aus dem Sonderfonds, wodurch 
die vom Sozialleistungsträger gewährten Leistungen aufgestockt werden. 
 
Die Zahl der Antragstellerinnen, die nach § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) einen 
eingeschränkten Leistungsanspruch haben, ist durch die Bleiberechtsregelung stark zurückgegangen. 
Auf eine Unterscheidung bei der Vergabe der Mittel gegenüber Antragstellerinnen die Leistungen nach 
SGB II oder eine Grundsicherung nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)  erhalten, kann 
deshalb zukünftig verzichtet werden. 
 
Antragstellerinnen, die keinen Anspruch auf öffentliche Hilfen haben, erhalten als sogenannte  
volle Hilfen  die für die einzelnen Hilfen in der Anlage zu den Richtlinien festgesetzten Beträge in voller 
Höhe. 
 
Die Höchstbeträge  aus der Anlage zu den Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds „ Hilfen 
für Schwangere und junge Mütter  zum Schutz des ungeborenen Lebens 
(gültig ab 01.01.2002) dürfen bei gleichzeitiger Gewährung von Mitteln aus der Bundesstiftung und dem 
Sonderfonds der Stadt Münster nicht überschritten werden.  
Bei den ergänzenden Wohnungs- und Einrichtungsbeihi lfen (max. 255,- €) handelt es sich um einen 
Höchstbetrag (keine Pauschale), der auf den Bedarf im Einzelfall ausgerichtet werden muss. 
 
 
Hinweis zur Beantragung/ Auszahlung  der Hilfen 
 
 Auf- und Abrundung 
 
Es werden Euro und  50 Cent – Beträge gewährt, d. h. bis 24 Cent ist abzurunden. Ab 25 Cent bis 74 
Cent ist auf 50 Cent zu runden. Ab 76 Cent ist aufzurunden. 
 
Auszahlung 
 
In Ausnahmefällen überweist die Stadt Münster die Mittel des Sonderfonds an den Träger, der das Geld 
bar an die Klienten auszahlt. Barauszahlungen sind nicht möglich.

Anlage 1 
 
 
R i c h t l i n i e n 
über Verfügungen aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz 
des ungeborenen Lebens“ 
(Ratsbeschluß vom 20.03.2002) 
        
 
1. Die Mittel aus dem Fonds sind für Frauen zu verw enden, die wegen einer Schwangerschaftskon- 
fliktsituation eine der vom Sozialminister anerkann ten Beratungsstellen in Münster aufsuchen und 
auf unmittelbare, schnelle und unbürokratisch gewäh rte materielle Hilfeleistung angewiesen sind. 
Diese Regelung gilt entsprechend für Frauen, die be im SKF (Sozialdienst Katholischer Frauen) bis 
zur 12. Schwangerschaftswoche um Beratung nachsuchen.   
 
 Antragsberechtigt sind Frauen, die ihren 1. Wohnsi tz in Münster haben. In Ausnahmefällen kann 
von der Voraussetzung ”1. Wohnsitz in Münster” abgesehen werden. 
 
Frauen, die ihre Konfliktsituation bei einer andere n als der Beratungsstelle des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien besprechen, soll aus dem F onds dann Hilfe geleistet werden, wenn der 
Träger nicht über eigene Mittel zur Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen verfügt.  
 
2. Die Hilfe muss unter Wahrung der Anonymität aufg rund des Vertrauensverhältnisses, das zwischen 
der Beraterin/dem Berater  und der ratsuchenden Frau besteht, gewährt werden.  
 
 Ein Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen aus dem Fon ds besteht nicht. 
 
3. Die Mittel können für jedwede erforderliche Hilf eleistung verwandt werden, insbesondere: 
 
a) Bekleidungsbeihilfen für Mutter und Kind, Babyer stausstattung, Hilfen nach der Geburt des 
Kindes. Die Hilfen werden pauschaliert gezahlt. 
 
b) Hilfen zur Anmietung oder Erhalt einer Wohnung, Hilfen zur Haushaltsgründung oder zur 
Ergänzung des Haushaltes mit erforderlichem Hausrat  
 
c) Hilfen zur Sicherung des Unterhaltes, wenn geset zliche Ansprüche nicht bestehen oder nicht 
durchgesetzt werden können  
 
d) Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes oder zur  Beendigung der Ausbildung 
 
e) Hilfen im Zusammenhang mit der Vermittlung von H aushaltshilfen, Stundenhilfen und 
Fachberatung 
 
f) Hilfen im Zusammenhang mit einer ggf. gewünschte n Vermittlung in Adoptions- und Pflegestel- 
len. 
 
4. Der Berater/die Beraterin soll prüfen, ob mit Ei nwilligung der ratsuchenden Frau auch andere Hilfen  
aufgrund gesetzlicher Ansprüche (Bundessozialhilfeg esetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz u. a.) 
ausgeschöpft werden können. Eine Überleitung in gesetzliche Hilfen ist anzustreben.  
 
5. Bar-, Sach- und Dienstleistungen im Sinne dieser  Richtlinien richten sich in der Höhe nach der 
Notsituation im Einzelfall. Sie können in der Regel bis zu drei Jahren  nach der Geburt des Kindes 
bewilligt und bereitgestellt werden. Die Bereitstellung kann auch in Form von zinslosen Darlehen 
vorgenommen werden.

Anlage 2  
 
 
Anlage  
zu den Richtlinien über Verfügungen 
aus dem Sonderfonds 
”Hilfen für Schwangere und junge Mütter 
zum Schutz ungeborenen Lebens” 
(gültig ab 01.01.2002) 
 
 
 
 
1. 
Die Einkommensgrenze orientiert sich an der Bundesstiftung .  
 
 
 Einkommensgrenzen Sonderfonds ab Januar 2010  
 
    
EK-Grenze Verheiratete/ Paare EK-
Grenze 
Alleinerziehende 
 Kin- 
der  
0-5 J 
323 € 
Kinder 
 6-13J 
 377 € 
Kinder 
15–25 J 
431 € 
 Kin- 
der  
0-5 J 
323 € 
Kin- 
der 
6-13J 
377 € 
Kinder 
15–25 J 
431 € 
1    1    
2    2    
3    3    
 
 
1.651 € 
4    
 
 
1.346 € 
4    
 
 
2. Die pauschalierten Sätze 
 für Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattun g und Hilfen nach 
Geburt erhöhen   sich auf 1.022,50 €.  
 
 Schwangerschaftsbekleidung 204,50 € 
 Babyerstausstattung 562,50 € 
 Hilfen nach Geburt 255,50 € 
  1.022,50 € 
  ========== 
 aufstockend zur Sozialhilfe: 
 
 Schwangerschaftsbekleidung 102,50 € 
 Babyerstausstattung 128,00 € 
 Hilfen nach Geburt 179,00 €  
  409,50 € 
  ==========  
 
Zur Babyerstausstattung  gehören: 
 
a) Säuglingserstausstattung 
b) Kinderbett mit Matratze 
c) 3 Garnituren Bettwäsche 
d) Oberbett 
e) Wickelkommode oder Wickelaufsatz für die Badewanne 
f) Kinderwagen einschließlich Kissen

Zu den Hilfen nach Geburt  zählen: 
 
a) Hochstuhl 
b) Laufstall oder Türgitter 
c) Wippe 
d) Tragetasche 
e) Autositz oder Fahrradsitz 
f) Schlafsack 
g) Reisebett (nur bei Tagespflege) 
h) Sportwagen/Buggy 
 
 Die Hilfen nach Geburt können in besonderen Fällen  auch nach Bedarf (z.B. Fahrradsitz = 41,00  €) 
beantragt werden. Auf keinen Fall dürfen diese Einzelbeträge  
 255,50 €  überschreiten.  Die Hilfen nach Geburt sollten mit der ersten Bekleidungsbeihilfe 
zusammen ausgezahlt werden.  
 
3. Maklergebühren werden nicht mehr übernommen .
 (Die entspannte Situation auf dem 
Wohnungsmarkt dürfte die Inanspruchnahme eines Maklers kaum noch notwendig machen.) 
 
4. Mietkautionen werden im notwendigen Umfang  gezahlt. Allerdings sollte überlegt werden, ob 
diese nicht auch über andere Organisationen wie z.B . Banken zu erhalten sind und ggf. zurückge- 
fordert werden. 
 
5. Hilfen zur Erlangung einer Wohnung 
 sind bis zu zwei Jahren nach Geburt möglich. Darin 
enthalten sind wie oben angeführt die entsprechende Mietkaution und  
Hausratsbeihilfen einschließlich Umzugs- und Renovierungskosten nach Bedarf bzw. höchstens 
1.278,00 € pro Haushalt. 
 
6. Hilfen für die schon vorhandene Wohnung  (Renovierung/Veränderung) können bis zu einem 
Jahr nach Geburt beantragt werden und zwar nach Bed arf bzw. höchstens bis 639,00 €. Gegens- 
tände für das Kinderzimmer (z. B. Regal, Rollo, Tep pichboden) können bis zu zwei Jahren nach der 
Geburt gewährt werden. Diese Beihilfen für das Kind erzimmer sind ebenfalls in der Höchstsumme 
von 639,00 € enthalten. 
 
7. Für Kinder, die zwei Jahre alt geworden sind, is t es möglich, eine Beihilfe für ein  größeres Bett , 
eine Matratze, ein Oberbett, ein Kopfkissen und Bet twäsche zu beantragen. Dies wird mit einer 
Pauschale von 204,50 €  gewährt. Ein Antrag hierfür sollte möglichst im Zu sammenhang mit der 
Bekleidungsbeihilfe für das Kind beantragt werden. (Sozialhilfeempfängerinnen können dies über 
das Sozialamt beantragen). Diese Hilfe kann bis zu drei Jahren nach Geburt gewährt werden. 
 
8. Bis zur drei Jahren nach Geburt können Bekleidungsbeihilfen für das Kind beantragt werden, und 
zwar im Sommerhalbjahr (01.04. - 30.09.) und Winter halbjahr (1.10. – 31.03.). Für Sommerbeklei- 
dung  können 153,50 € beantragt werden, für Winterbekleidung  179,00 €. Sozialhilfeempfängerin- 
nen können ergänzende Beihilfen beantragen, 20,50 €   für Sommerbekleidung, 46,00 €  für 
Winterbekleidung.  
 
9. Alle aufgeführten Beihilfen können in jedem Fall  nur einmal 
 beantragt bzw. gewährt werden. 
 
 
 
Die zum 01.01.2002 veränderte Anlage zu den Richtlinien gilt für alle derzeit Sonderfonds berechtigten 
bzw. alle neuen Sonderfonds-Beratungsfälle.

Berichtsvorlage

2431 Zeichen

V/0464/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Erfahrungsberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und  
Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum 
Schutz des ungeborenen Lebens" für die Jahre 2009 und 2010 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
Bericht: 
Der in der Anlage vorliegende  Erfahrungsbericht für die Jahre 2009 und 2010 setzt die 1977 
aufgenommene Berichterstattung fort. Den Erfahrungsberichten der folgenden insgesamt fünf 
Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster 
¾ Evangelischen Beratungsdienste - Diakonisches Werk Münster 
¾ Pro Familia - Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW 
¾ Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen e.V.   
¾ Donum Vitae e.V., Ortverein Münster 
¾ Schwangerschaftsberatung im Kommunalen Sozialdienst der Stadt Münster 
 
folgt die  Berichterstattung über die Entwicklung des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und 
junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“. 
 
Die Fallzahlen der Konfliktberatungen aller Beratungsstellen sind leicht rückläufig (2008/ 791 Fäl-
le 2009/ 722 Fälle 2010/ 709 Fälle). Gleichzeitig stieg der Anteil der allgemeinen, sozialen und 
finanziellen Schwangerschaftsberatungen in den letzten zwei Jahren von 6.364 Beratungen auf 
insgesamt 6.530 Beratungen an.  
 
Die Antragszahlen für den Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des 
ungeborenen Lebens“ sind seit der letzten Berichterstattung (2008) im Wesentlichen unverändert 
und liegen mit rund 1.000 Anträgen pro Jahr auf konstant hohem Niveau. Der Haushaltsansatz 
betrug in den Jahren 2009/ 2010 jährlich 255.650 €. Den im Berichtszeitraum gestellten Anträgen 
konnte vollständig stattgegeben werden. 
 
I.V. 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin  
 
Anlagen: 
Erfahrungsberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und Bericht 
über die Entwicklung des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des 
ungeborenen Lebens“ für die Jahre 2009 und 2010 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0464/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Berghoff 
Ruf: 
492-5681 
E-Mail: 
BerghoffB@stadt-muenster.de 
Datum: 
29.08.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (2)

12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Katharinenstraße 10
  • Josefstraße 2
  • Scharnhorststraße 66
  • Hafenstraße 30
  • Hörsterplatz 2b
  • Berliner Platz 24

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0464/2011
Typ
Vorlagen
Datum
20.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37