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0110/2023

Bürgereingabe gem § 24 GO -"Lärmschutz Peter-von-Fliesteden-Str."; Aktenzeichen 194/22 S

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 13.03.2023, TOP 5.1

Anlage 1 2022-11-09 Erste Bürgereingabe

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Anlage 3 2022-12-18 Zweite Bürgereingabe

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Anlage 2 2022-12-16 Antwortschreiben von der Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 2022-11-09 Erste Bürgereingabe

2270 Zeichen

Anlage 1 
Erste Bürgereingabe vom 09.11.2022 an  über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wir sind Anwohner der Peter-von-Fliesteden-Str. Unsere Häuser liegen in unmittelbarer Nähe 
der Eisenbahnstrecke der HGK, die täglich aber auch nächtens bis zu 20mal von schweren 
Güterzügen befahren wird.  
 
Im Zuge der Bebauung des Clarenbachplatzes wurde dann auch der neue Rad- und Fußweg 
angelegt. Dies beinhaltete eine komplette Rodung aller Sträucher, Bäume und Hecken, die 
uns bis dahin auch als Lärmschutz dienten. 
 
Mit dem Wegfall dieses natürlichen Lärmschutzwalls, aber vor allem auch durch die erhöhte 
Verkehrstätigkeit des Güterverkehrs, durch die wesentlich längeren und schwereren 
Güterzüge haben der Lärm und die Erschütterungen, die die vorbeidonnernden Güterzüge 
auslösen, in einem unerträglichen Maß zugenommen (der Küchentisch vibriert, im 
Küchenschrank gelagerte Konservendosen rutschen / bewegen sich nach vorne...). Dabei 
wird auch keine Rücksicht auf Sonn- oder Feiertage genommen. Mir / uns scheint es nicht 
ausschließbar, dass auf Dauer unser Gebäude durch die ständigen Erschütterungen 
Schaden nehmen könnte. Dass sich die HGK hier auf ein 120 Jahre altes Recht beruft und 
argumentiert, dass "die Bahnstrecke seit mehr als 120 Jahren betrieben wird und per Gesetz 
365 Tage im Jahr 24 Stunden genutzt werden darf, weil die Strecke ursprünglich weit 
außerhalb jeglicher Wohnbebauung lag", entspricht ja wohl nicht mehr den aktuellen 
Gegebenheiten. Auch wird die Strecke, die ursprünglich nur von der "Klüttenbahn" genutzt 
wurde, mittlerweile "von unterschiedlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)" - so die 
Auskunft der HGK - genutzt. 
 
Total nervend ist zudem das laute Gehupe / die Signalhörner der Lok`s, das auch in den 
Nacht- und frühen Morgenstunden in ganz Braunsfeld zu hören ist - und dies nicht nur an 
unbeschränkten Bahnübergängen. 
 
Ich / Wir bitten dringend um Abhilfe/ Minimierung der Lärmbelästigungen und 
Erschütterungen (z.B. durch Unterfütterung der Gleise, wie am Clarenbachplatz geschehen), 
damit unsere Wohn- und Lebensqualität wieder hergestellt wird. 
 
Mit herzlichem Dank vorweg und mit freundlichen Grüßen

Anlage 3 2022-12-18 Zweite Bürgereingabe

2151 Zeichen

Bürgereingabe vom 18.12.2022 an  02 -1/4 Geschäftsstelle Anregungen und 
Beschwerden (per Email) 
Betreff:  AW: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Lärmschutz Peter-von-Fliesteden-Str. “ 
Aktenzeichen 194/22 S 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Höver, 
auch Ihnen vielen Dank für Ihren Bescheid vom 16.12.2022, gegen den ich - auch im Namen 
weiterer ……. - WIDERSPRUCH einlege. 
 
Begründung: 
1.) Eigentümer der HGK sind zu größten Anteilen die Stadt Köln sowie die Stadtwerke Köln 
GmbH als übergeordnete Holding der Stadt Köln und diese soll "keine Möglichkeit zur 
Einwirkung auf die Situation" haben? -Das erscheint uns äußerst unglaubwürdig. 
 
2.) Auch war die Stadt Köln vor dem Verkauf des Grundstücks "Clarenbachplatz" 
(ehemaliger Braunsfelder Marktplatz) an Herrn Bausinger bzw. an das Bauunternehmen 
Wassermann die Eigentümerin. Der Kauf des Grundstücks war gekoppelt an die Auflage der 
Stadt einen Fuß- und Radweg anzulegen (siehe Abs. 2 meiner Eingabe). Insofern ist auch 
hier wieder die Stadt Köln in der Mitverantwortung für unser Problem. 
 
3.) Es geht hier um unsere Gesundheit, unsere Lebensqualität und unser Eigentum, die in 
Mitleidenschaft gezogen werden. Durch die erhöhte Verkehrstätigkeit des Güterverkehrs, die 
- so unsere Befürchtungen - durch den Verkauf des Geländes der Stadt Köln an die HGK in 
Köln-Niehl zum Zwecke der Erbauung eines Industrie-Areals noch weiter zunehmen wird, 
sind wir dem Lärm, den Emissionen und den Erschütterungen in einem nicht mehr 
erträglichen Maß ausgesetzt. 
-Beispiel von Samstag, 17.12.22: 
Um 5.49 Uhr werden wir von dem ersten Zug geweckt; um 6.15 Uhr der nächste; dann 6.37 
Uhr; 7.47 Uhr; 8.15 Uhr... an Schlaf zumindest am Wochenende ist nicht zu denken. 
 
4.) Die Gesundheit sowie der Schutz des Eigentums sollten zumindest Berücksichtigung, 
wenn nicht sogar Vorrang vor dem Profit und den Wirtschaftswachstumsplänen der HGK und 
der Stadt Köln haben. 
 
Ich hoffe, dass ich Ihnen unser Anliegen verdeutlichen konnte.  
 
Dem Eisenbahnbundesamt und dem Verkehrsministerium NRW gebe ich meine Eingabe, Ihr 
Antwortschreiben sowie meinen Widerspruch zur Kenntnis. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 2022-12-16 Antwortschreiben von der Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

4053 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 194/22 16.12.2022 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Lärmschutz Peter-von-Fliesteden-Str.“ Aktenzei-
chen 194/22 S 
 
Sehr geehrte, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.11.2022, in dem Sie um einen Lärm- und Er-
schütterungsschutz an der Güterverkehrsstrecke neben der Peter-von-Fliesteden-
Straße bitten. 
Das Umwelt und Verbraucherschutzamt teilt in seiner Stellungnahme mit, dass die 
Stadt Köln keine Möglichkeit zur Einwirkung auf die Situation der Eisenbahnstrecke 
hat.  
Für den Güterverkehrslärm ist das Eisenbahnbundesamt die zuständige Behörde, die 
aktiv auf die tatsächliche Nutzung der Bahnstrecke - einschließlich der Betätigung von 
Signalhörnern - einwirken kann.  
Als Planfeststellungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln für die Genehmigung von 
Nichtbundeseigenen Eisenbahnen, wie der HGK. Sie bedient sich dabei in technischer 
Hinsicht der Hilfe der Landeseisenbahnverwaltung, die bei der Außenstelle des Eisen-
bahn-Bundesamtes in Köln angesiedelt ist.  
Weitergehende Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Bezirksre-
gierung Köln unter folgendem Link: 
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/25/planfeststel-
lung/bahnstrecke/index.html 
Die Zuständigkeit der Beaufsichtigung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen im lau-
fenden Betrieb liegt bei den Bundesländern. Das Verkehrsministerium-NRW hat diese

- 2 - 
 
Aufgabe an das Eisenbahnbundesamt übertragen. Im operativen Teil ist die Landei-
senbahnaufsicht für NRW bei den Außenstellen des Eisenbahnbundesamtes in Essen 
und Köln angesiedelt.  
Weitergehende Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten des Eisen-
bahnbundesamtes unter folgendem Link: 
https://www.eba.bund.de/DE/DasEBA/LEA/lea_node.html#doc1528532bodyText1 
Da die Aufsichtspflicht für den laufenden Betrieb von Nichtbundeseigenen Eisenbah-
nen in NRW grundsätzlich beim Land NRW liegt, empfiehlt die Außenstelle des Eisen-
bahnbundesamtes in Köln, dass sich Beschwerdeführende direkt an das Verkehrsmi-
nisterium NRW wenden sollen. Das Verkehrsministerium würde dann von sich aus die 
o. g. Außenstellen des Eisenbahnbundesamtes in die Bearbeitung der Beschwerde-
vorgänge einbeziehen. 
Zu dem Hupen der Loks ist anzumerken, dass die Lokführer sich vor Fahrantritt von 
der Funktionsfähigkeit ihrer Signalhörner überzeugen müssen - so kommt es zu dem 
„Hupen“ auch in frühen Morgenstunden, das weit zu hören ist. Es handelt sich um 
eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung.  
An den unbeschrankten Bahnübergängen im Stadtwald wird gehupt, um Jogger, Hun-
despaziergänger und viele andere Menschen in diesem unübersichtlichen Bereich vor 
den Zügen zu warnen.  
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt bedauert, dass sich Anwohnende gestört 
fühlen. Leider ist auch aus Sicherheitsgründen eine Änderung der Situation kaum 
möglich.  
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Umwelt und Verbraucher-
schutzamt, Frau Wieland, unter Telefonnummer: 0221-221/24219 oder per E-Mail: 
umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de wenden. 
Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp und der Bezirksvertretung Lindent-
hal gebe ich Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben zur Kenntnis. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4622 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
Aktenzeichen 194/22 S 
Vorlagen-Nummer 
 0110/2023 
Freigabedatum 
25.01.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem § 24 GO -"Lärmschutz Peter-von-Fliesteden-Str."; Aktenzeichen 
194/22 S  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung dankt der Petentin für Ihre Eingabe und beschließt die beiden Eingaben 
vom 09.11. und 18.12.2022 zurückzuweisen, da die Einflussmöglichkeiten der Stadt Köln auf 
die Nutzung der Eisenbahnstrecke an der Peter-von-Fliesteden Straße begrenzt sind. Die 
Vorgabe, einen Lärm- und Erschütterungsschutz an der Güterverkehrsstrecke neben der Pe-
ter-von-Fliesteden-Straße zu errichten, kann von der Stadt Köln nicht angeordnet werden.  
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Eisenbahnstrecke an der Peter-von-Fliesteden Straße wird von der Häfen und Güterver-
kehr Köln AG (HGK) betrieben. 
 
Zu 1) Eigentümer der HGK sind zu größten Anteilen die Stadt Köln sowie die Stadtwerke Köln 
GmbH als übergeordnete Holding der Stadt Köln und diese soll "keine Möglichkeit zur Einwir-
kung auf die Situation" haben? -Das erscheint uns äußerst unglaubwürdig.  
 
Betreiber von Schienenwegen, also auch die HGK, müssen auch anderen Eisenbahnver-
kehrsunternehmen Zugang zu ihren Schienenwegen gewähren. Somit ist die konkrete Ein-
flussmöglichkeit der Stadt Köln auf die HGK und dann wieder auf die dort verkehrenden Gü-
terverkehrszüge nicht möglich.  
Sechzig Meter südlich der hier angesprochenen Örtlichkeit wird die Eisenbahntrasse einglei-
sig, so dass auch die Zahl der in diesem Bereich verkehrenden Züge begrenzt ist.  
 
Für den Güterverkehrslärm und die Erschütterungen ist das Eisenbahnbundesamt die zustän-
dige Behörde. Dort ist zu klären, ob es eine unzulässige Erhöhung der Verkehrstätigkeit gibt. 
 
Zu 2) Auch war die Stadt Köln vor dem Verkauf des Grundstücks "Clarenbachplatz" (ehemali-
ger Braunsfelder Marktplatz) an Herrn Bausinger bzw. an das Bauunternehmen Wassermann 
die Eigentümerin. Der Kauf des Grundstücks war gekoppelt an die Auflage der Stadt einen 
Fuß- und Radweg anzulegen (siehe Abs. 2 meiner Eingabe). Insofern ist auch hier wieder die 
Stadt Köln in der Mitverantwortung für unser Problem. 
 
 
Fußweg und Neubepflanzung ist vorhanden

3 
 
Quelle Köln Gis Panorama, Blick von Stolberger Str. auf neuen Fußweg (Blick links auf Häu-
ser Peter-von-Fliesteden-Straße) 
Der Fuß- und Radweg ist im Eigentum der Bausinger Verwaltungs GmbH. Das Amt für Stra-
ßen und Radwegebau wurde bei dem damaligen Bebauungsplanverfahren lediglich bzgl. der 
Erschließung beteiligt. 
 
 
Zu 3) Es geht hier um unsere Gesundheit, unsere Lebensqualität und unser Eigentum, die in 
Mitleidenschaft gezogen werden. Durch die erhöhte Verkehrstätigkeit des Güterverkehrs, die - 
so unsere Befürchtungen - durch den Verkauf des Geländes der Stadt Köln an die HGK in 
Köln-Niehl zum Zwecke der Erbauung eines Industrie-Areals noch weiter zunehmen wird, sind 
wir dem Lärm, den Emissionen und den Erschütterungen in einem nicht mehr erträglichen 
Maß ausgesetzt. 
-Beispiel von Samstag, 17.12.22: 
Um 5.49 Uhr werden wir von dem ersten Zug geweckt; um 6.15 Uhr der nächste; dann 6.37 
Uhr; 7.47 Uhr; 8.15 Uhr... an Schlaf zumindest am Wochenende ist nicht zu denken. 
 
Zur Nutzung des HGK-Geländes in Köln Niehl ist zu berücksichtigen, dass die HGK zwei An-
bindungen an das Netz der Deutschen Bundesbahn hat: in Köln-Nippes und in Köln-
Bilderstöckchen. Es wird nicht ein Großteil der aus dem Norden Kölns kommenden Verkehre 
an der Peter-Fliesteden Straße entlang durch den Kölner Stadtwald nach Frechen geführt. Die 
zusätzlich erworbenen Grundstücke der HGK verfügen bislang auch über keinen Bahnan-
schluss. 
Der Transport von Braunkohlestaub über diese Strecke (Bezeichnung im Volksmund als „Klüt-
tenbahn“) erfolgt schon seit Jahren. In der Wahrnehmung sind es im Moment vielleicht mehr 
Züge, weil in 2022 eine Zeitlang ein Transport weggefallen ist, der jetzt wieder stattfindet.  
Grundsätzlich entlastet der umweltfreundlichere Verkehrsträger Schiene den Transport auf 
der Straße und dient somit der Verbesserung der Luftqualität. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 2022-11-09 Erste Bürgereingabe

4 
Anlage 2 2022-12-16 Antwortschreiben von der Geschäftsstelle Anregungen und Beschwer-
den 
Anlage 3 2022-12-18 Zweite Bürgereingabe

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ludwigstraße 8
  • Clarenbachplatz
  • Peter-von-Fliesteden-Straße
  • Stolberger Straße
  • Stadtwald

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Details

Aktenzeichen
0110/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.01.2023
Erstellt
10.01.2023 10:43