0110/2023
Bürgereingabe gem § 24 GO -"Lärmschutz Peter-von-Fliesteden-Str."; Aktenzeichen 194/22 S
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Anlage 1 2022-11-09 Erste Bürgereingabe
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Anlage 1 Erste Bürgereingabe vom 09.11.2022 an über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Anwohner der Peter-von-Fliesteden-Str. Unsere Häuser liegen in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnstrecke der HGK, die täglich aber auch nächtens bis zu 20mal von schweren Güterzügen befahren wird. Im Zuge der Bebauung des Clarenbachplatzes wurde dann auch der neue Rad- und Fußweg angelegt. Dies beinhaltete eine komplette Rodung aller Sträucher, Bäume und Hecken, die uns bis dahin auch als Lärmschutz dienten. Mit dem Wegfall dieses natürlichen Lärmschutzwalls, aber vor allem auch durch die erhöhte Verkehrstätigkeit des Güterverkehrs, durch die wesentlich längeren und schwereren Güterzüge haben der Lärm und die Erschütterungen, die die vorbeidonnernden Güterzüge auslösen, in einem unerträglichen Maß zugenommen (der Küchentisch vibriert, im Küchenschrank gelagerte Konservendosen rutschen / bewegen sich nach vorne...). Dabei wird auch keine Rücksicht auf Sonn- oder Feiertage genommen. Mir / uns scheint es nicht ausschließbar, dass auf Dauer unser Gebäude durch die ständigen Erschütterungen Schaden nehmen könnte. Dass sich die HGK hier auf ein 120 Jahre altes Recht beruft und argumentiert, dass "die Bahnstrecke seit mehr als 120 Jahren betrieben wird und per Gesetz 365 Tage im Jahr 24 Stunden genutzt werden darf, weil die Strecke ursprünglich weit außerhalb jeglicher Wohnbebauung lag", entspricht ja wohl nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Auch wird die Strecke, die ursprünglich nur von der "Klüttenbahn" genutzt wurde, mittlerweile "von unterschiedlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)" - so die Auskunft der HGK - genutzt. Total nervend ist zudem das laute Gehupe / die Signalhörner der Lok`s, das auch in den Nacht- und frühen Morgenstunden in ganz Braunsfeld zu hören ist - und dies nicht nur an unbeschränkten Bahnübergängen. Ich / Wir bitten dringend um Abhilfe/ Minimierung der Lärmbelästigungen und Erschütterungen (z.B. durch Unterfütterung der Gleise, wie am Clarenbachplatz geschehen), damit unsere Wohn- und Lebensqualität wieder hergestellt wird. Mit herzlichem Dank vorweg und mit freundlichen Grüßen
Anlage 3 2022-12-18 Zweite Bürgereingabe
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Bürgereingabe vom 18.12.2022 an 02 -1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden (per Email) Betreff: AW: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Lärmschutz Peter-von-Fliesteden-Str. “ Aktenzeichen 194/22 S Sehr geehrter Herr Dr. Höver, auch Ihnen vielen Dank für Ihren Bescheid vom 16.12.2022, gegen den ich - auch im Namen weiterer ……. - WIDERSPRUCH einlege. Begründung: 1.) Eigentümer der HGK sind zu größten Anteilen die Stadt Köln sowie die Stadtwerke Köln GmbH als übergeordnete Holding der Stadt Köln und diese soll "keine Möglichkeit zur Einwirkung auf die Situation" haben? -Das erscheint uns äußerst unglaubwürdig. 2.) Auch war die Stadt Köln vor dem Verkauf des Grundstücks "Clarenbachplatz" (ehemaliger Braunsfelder Marktplatz) an Herrn Bausinger bzw. an das Bauunternehmen Wassermann die Eigentümerin. Der Kauf des Grundstücks war gekoppelt an die Auflage der Stadt einen Fuß- und Radweg anzulegen (siehe Abs. 2 meiner Eingabe). Insofern ist auch hier wieder die Stadt Köln in der Mitverantwortung für unser Problem. 3.) Es geht hier um unsere Gesundheit, unsere Lebensqualität und unser Eigentum, die in Mitleidenschaft gezogen werden. Durch die erhöhte Verkehrstätigkeit des Güterverkehrs, die - so unsere Befürchtungen - durch den Verkauf des Geländes der Stadt Köln an die HGK in Köln-Niehl zum Zwecke der Erbauung eines Industrie-Areals noch weiter zunehmen wird, sind wir dem Lärm, den Emissionen und den Erschütterungen in einem nicht mehr erträglichen Maß ausgesetzt. -Beispiel von Samstag, 17.12.22: Um 5.49 Uhr werden wir von dem ersten Zug geweckt; um 6.15 Uhr der nächste; dann 6.37 Uhr; 7.47 Uhr; 8.15 Uhr... an Schlaf zumindest am Wochenende ist nicht zu denken. 4.) Die Gesundheit sowie der Schutz des Eigentums sollten zumindest Berücksichtigung, wenn nicht sogar Vorrang vor dem Profit und den Wirtschaftswachstumsplänen der HGK und der Stadt Köln haben. Ich hoffe, dass ich Ihnen unser Anliegen verdeutlichen konnte. Dem Eisenbahnbundesamt und dem Verkehrsministerium NRW gebe ich meine Eingabe, Ihr Antwortschreiben sowie meinen Widerspruch zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 2022-12-16 Antwortschreiben von der Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 194/22 16.12.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Lärmschutz Peter-von-Fliesteden-Str.“ Aktenzei- chen 194/22 S Sehr geehrte, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.11.2022, in dem Sie um einen Lärm- und Er- schütterungsschutz an der Güterverkehrsstrecke neben der Peter-von-Fliesteden- Straße bitten. Das Umwelt und Verbraucherschutzamt teilt in seiner Stellungnahme mit, dass die Stadt Köln keine Möglichkeit zur Einwirkung auf die Situation der Eisenbahnstrecke hat. Für den Güterverkehrslärm ist das Eisenbahnbundesamt die zuständige Behörde, die aktiv auf die tatsächliche Nutzung der Bahnstrecke - einschließlich der Betätigung von Signalhörnern - einwirken kann. Als Planfeststellungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln für die Genehmigung von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen, wie der HGK. Sie bedient sich dabei in technischer Hinsicht der Hilfe der Landeseisenbahnverwaltung, die bei der Außenstelle des Eisen- bahn-Bundesamtes in Köln angesiedelt ist. Weitergehende Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Bezirksre- gierung Köln unter folgendem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/25/planfeststel- lung/bahnstrecke/index.html Die Zuständigkeit der Beaufsichtigung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen im lau- fenden Betrieb liegt bei den Bundesländern. Das Verkehrsministerium-NRW hat diese - 2 - Aufgabe an das Eisenbahnbundesamt übertragen. Im operativen Teil ist die Landei- senbahnaufsicht für NRW bei den Außenstellen des Eisenbahnbundesamtes in Essen und Köln angesiedelt. Weitergehende Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten des Eisen- bahnbundesamtes unter folgendem Link: https://www.eba.bund.de/DE/DasEBA/LEA/lea_node.html#doc1528532bodyText1 Da die Aufsichtspflicht für den laufenden Betrieb von Nichtbundeseigenen Eisenbah- nen in NRW grundsätzlich beim Land NRW liegt, empfiehlt die Außenstelle des Eisen- bahnbundesamtes in Köln, dass sich Beschwerdeführende direkt an das Verkehrsmi- nisterium NRW wenden sollen. Das Verkehrsministerium würde dann von sich aus die o. g. Außenstellen des Eisenbahnbundesamtes in die Bearbeitung der Beschwerde- vorgänge einbeziehen. Zu dem Hupen der Loks ist anzumerken, dass die Lokführer sich vor Fahrantritt von der Funktionsfähigkeit ihrer Signalhörner überzeugen müssen - so kommt es zu dem „Hupen“ auch in frühen Morgenstunden, das weit zu hören ist. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung. An den unbeschrankten Bahnübergängen im Stadtwald wird gehupt, um Jogger, Hun- despaziergänger und viele andere Menschen in diesem unübersichtlichen Bereich vor den Zügen zu warnen. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt bedauert, dass sich Anwohnende gestört fühlen. Leider ist auch aus Sicherheitsgründen eine Änderung der Situation kaum möglich. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Umwelt und Verbraucher- schutzamt, Frau Wieland, unter Telefonnummer: 0221-221/24219 oder per E-Mail: umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de wenden. Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp und der Bezirksvertretung Lindent- hal gebe ich Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Aktenzeichen 194/22 S Vorlagen-Nummer 0110/2023 Freigabedatum 25.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem § 24 GO -"Lärmschutz Peter-von-Fliesteden-Str."; Aktenzeichen 194/22 S Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt der Petentin für Ihre Eingabe und beschließt die beiden Eingaben vom 09.11. und 18.12.2022 zurückzuweisen, da die Einflussmöglichkeiten der Stadt Köln auf die Nutzung der Eisenbahnstrecke an der Peter-von-Fliesteden Straße begrenzt sind. Die Vorgabe, einen Lärm- und Erschütterungsschutz an der Güterverkehrsstrecke neben der Pe- ter-von-Fliesteden-Straße zu errichten, kann von der Stadt Köln nicht angeordnet werden. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Eisenbahnstrecke an der Peter-von-Fliesteden Straße wird von der Häfen und Güterver- kehr Köln AG (HGK) betrieben. Zu 1) Eigentümer der HGK sind zu größten Anteilen die Stadt Köln sowie die Stadtwerke Köln GmbH als übergeordnete Holding der Stadt Köln und diese soll "keine Möglichkeit zur Einwir- kung auf die Situation" haben? -Das erscheint uns äußerst unglaubwürdig. Betreiber von Schienenwegen, also auch die HGK, müssen auch anderen Eisenbahnver- kehrsunternehmen Zugang zu ihren Schienenwegen gewähren. Somit ist die konkrete Ein- flussmöglichkeit der Stadt Köln auf die HGK und dann wieder auf die dort verkehrenden Gü- terverkehrszüge nicht möglich. Sechzig Meter südlich der hier angesprochenen Örtlichkeit wird die Eisenbahntrasse einglei- sig, so dass auch die Zahl der in diesem Bereich verkehrenden Züge begrenzt ist. Für den Güterverkehrslärm und die Erschütterungen ist das Eisenbahnbundesamt die zustän- dige Behörde. Dort ist zu klären, ob es eine unzulässige Erhöhung der Verkehrstätigkeit gibt. Zu 2) Auch war die Stadt Köln vor dem Verkauf des Grundstücks "Clarenbachplatz" (ehemali- ger Braunsfelder Marktplatz) an Herrn Bausinger bzw. an das Bauunternehmen Wassermann die Eigentümerin. Der Kauf des Grundstücks war gekoppelt an die Auflage der Stadt einen Fuß- und Radweg anzulegen (siehe Abs. 2 meiner Eingabe). Insofern ist auch hier wieder die Stadt Köln in der Mitverantwortung für unser Problem. Fußweg und Neubepflanzung ist vorhanden 3 Quelle Köln Gis Panorama, Blick von Stolberger Str. auf neuen Fußweg (Blick links auf Häu- ser Peter-von-Fliesteden-Straße) Der Fuß- und Radweg ist im Eigentum der Bausinger Verwaltungs GmbH. Das Amt für Stra- ßen und Radwegebau wurde bei dem damaligen Bebauungsplanverfahren lediglich bzgl. der Erschließung beteiligt. Zu 3) Es geht hier um unsere Gesundheit, unsere Lebensqualität und unser Eigentum, die in Mitleidenschaft gezogen werden. Durch die erhöhte Verkehrstätigkeit des Güterverkehrs, die - so unsere Befürchtungen - durch den Verkauf des Geländes der Stadt Köln an die HGK in Köln-Niehl zum Zwecke der Erbauung eines Industrie-Areals noch weiter zunehmen wird, sind wir dem Lärm, den Emissionen und den Erschütterungen in einem nicht mehr erträglichen Maß ausgesetzt. -Beispiel von Samstag, 17.12.22: Um 5.49 Uhr werden wir von dem ersten Zug geweckt; um 6.15 Uhr der nächste; dann 6.37 Uhr; 7.47 Uhr; 8.15 Uhr... an Schlaf zumindest am Wochenende ist nicht zu denken. Zur Nutzung des HGK-Geländes in Köln Niehl ist zu berücksichtigen, dass die HGK zwei An- bindungen an das Netz der Deutschen Bundesbahn hat: in Köln-Nippes und in Köln- Bilderstöckchen. Es wird nicht ein Großteil der aus dem Norden Kölns kommenden Verkehre an der Peter-Fliesteden Straße entlang durch den Kölner Stadtwald nach Frechen geführt. Die zusätzlich erworbenen Grundstücke der HGK verfügen bislang auch über keinen Bahnan- schluss. Der Transport von Braunkohlestaub über diese Strecke (Bezeichnung im Volksmund als „Klüt- tenbahn“) erfolgt schon seit Jahren. In der Wahrnehmung sind es im Moment vielleicht mehr Züge, weil in 2022 eine Zeitlang ein Transport weggefallen ist, der jetzt wieder stattfindet. Grundsätzlich entlastet der umweltfreundlichere Verkehrsträger Schiene den Transport auf der Straße und dient somit der Verbesserung der Luftqualität. Anlagen Anlage 1 2022-11-09 Erste Bürgereingabe 4 Anlage 2 2022-12-16 Antwortschreiben von der Geschäftsstelle Anregungen und Beschwer- den Anlage 3 2022-12-18 Zweite Bürgereingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Ludwigstraße 8
- Clarenbachplatz
- Peter-von-Fliesteden-Straße
- Stolberger Straße
- Stadtwald
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Details
- Aktenzeichen
- 0110/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.01.2023
- Erstellt
- 10.01.2023 10:43