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3852/2019

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.12.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 GuV BHK 2018

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Ansehen

Anlage 1 Bilanz BHK 2018

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Ansehen

Anlage 4 Inventar BHK 2018

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Ansehen

Anlage 6 Prüfbericht BHK 2018

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Ansehen

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2018

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Ansehen

Anlage 3 Anhang BHK 2018

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Ansehen

Anlage 5 Lagebericht BHK 2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3338 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3852/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 
2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2018 fest und entlastet den Kassenleiter. 
 
Der Jahresüberschuss 2018 wird an die Stadt Köln abgeführt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch 
Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirtschafts-
führung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden 
Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, welcher zusätz-
lich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse gibt, aufzustellen. Der Jah-
resabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde dem Rech-
nungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem 
Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des auf das Wirt-
schaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss und den La-
gebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest und beschließt über die Ent-
lastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters.  
Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei.  
 
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 
2018 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: 
 
„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, La-
gebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 
31.12.2018 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO 
NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Be-
anstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt 
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künf-
tigen Entwicklung zutreffend dar. 
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung 
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des 
Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ 
 
Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2018 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 317.191,80 Euro aus. Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
Anlagen

Anlage 2 GuV BHK 2018

1591 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018
Anhang Aufwendungen Erträge
Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a)Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 22.460.000,00
b)Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte[17] 16.097.091,51
c)Erstattung Beihilfen [18] 323.423,97
d)Kostenerstattungen [19] 794.897,06
e)Sonstige betriebliche Erträge [20] 6.803,05
f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 12.612.862,54
52.295.078,132. Aufwendungen für Beihilfefälle
a)Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger[22] 22.281.324,90
b)Beihilfezahlungen an aktive Beamte
und Beschäftigte [23] 14.672.518,54
c)Abwicklung für fremde Rechnung [24] 12.612.862,54
49.566.705,983. Personalaufwand
a)Löhne und Gehälter [25] 1.342.950,38
b)Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung [26] 404.377,15
c)Sonstiger Personalaufwand [27] 94,57
1.747.422,104. Abschreibungen 
a)Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen [28] 9.829,55
b)Sonstige Abschreibungen [29] 60.978,38
70.807,935. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a)Aufwand für EDV [30] 268.368,10
b)Vergütung für bezogene Dienstleistungen[31] 52.602,00
c)Telefon, Postgebühren, Datenanbindung[32] 100.081,06
d)Bürobedarf [33] 10.652,45
e)Sonstige Aufwendungen [34] 161.261,04
592.964,65
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge[35] 14,33 14,33
51.977.900,66 52.295.092,46
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 317.191,80
8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00
9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 317.191,80

Anlage 1 Bilanz BHK 2018

3380 Zeichen

Aktiva Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 
1. Softwarelizenzen 0,00 0,00
21 Immaterielle Wirtschaftsgüter 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.921,38 6.236,10
20 Inventar 36.224,70 2.818,85
20,07 Geringwertige Wirtschaftsgüter 2014 0,00 0,00
20,08 Geringwertige Wirtschaftsgüter 2015 97,51 66,95
20,09 Geringwertige Wirtschaftsgüter 2016 943,60 195,02
20,10 Geringwertige Wirtschaftsgüter 2017 1.304,91 1.415,40
20,11 Geringwertige Wirtschaftsgüter 2018 1.350,66 1.739,88
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände1.720.330,55 4.006.988,69
103 Forderungen Gebietszentrum 78.391,15
104 Forderungen an das Land NRW 1.131.017,13 1.761.885,91
105 Umlageforderung an Stadt 81.021,86 1.795.000,00
107 Zinsforderungen 0,08 0,08
108 Sonstige Forderungen 39,72 73.388,19
109 Ford. FKE Selbstzahler 176.925,00 114.809,00
110 Ford. Rückz. BH Stadt 102.959,24 108.554,28
111 Ford. an Mitarbeiter/innen 2,11 0,00
113 Ford. Rückz. BH Lehrer 1.045,83 500,78
115 Ford. Rückz. BH Selbstzahler 0,00 0,00
116 Ford. Rückz. BH Nettersheim 7.419,23 0,00
117 Schadensersatzforderungen 141.509,20 152.850,45
118 Forderungen gegen Kernverwaltung
aus Jahresabschluss 0,00 0,00
1080 Sammelkonto Forderungen 0,00 0,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten
1. Girokonto 2.158.385,47 2.234.675,92
130 SKB-Girokonto 2.158.385,47 2.234.675,92
2. Anlagen mit kurzer Laufzeit 0,00 0,00
140 SK-Direkt-Anlage 0,00 0,00
141 Tagesgeld 0,00 0,00
142 Termingeld 0,00 0,00
C.Rechnungsabgrenzungsposten 69.300,59 60.889,44
910 Aktive Abgrenzungsposten 69.300,59 60.889,44
D.Bilanzverlust
1. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Aktiva 3.987.937,99 6.308.790,15
Beihilfekasse der Stadt Köln
Kontenübersicht zur Bilanz zum 31.12.2018
Vorjahr
Seite 1

Passiva Euro Euro
A.Eigenkapital
I. Gewinn/Verlust
1. Gewinn/Verlust des Vorjahres 1.713.978,14 326.165,35
Verwendung für:
Abführung an den Haushalt der Stadt Köln -1.713.978,14 -326.165,35
Ausgleich durch:
Sonderzahlung der Stadt Köln 0,00 0,00
2. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
990 Überschuss/Fehlbetrag GuV 317.191,80 1.713.978,14
3. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital 0,00 317.191,80 0,00 1.713.978,14
B.Rückstellungen
1. Rückstellung für künftige Kassenleistungen 1.889.508,10 2.234.914,57
80 Rückstellung f. künft. Beih.-leist. 1.889.508,10 2.234.914,57
2. Sonstige Rückstellungen 146.221,53 150.596,39
81 Rückstellung Urlaubsansprüche 136.221,53 129.929,72
82 Rückstellung Prüfkosten 10.000,00 10.000,00
84 Rückstellung Sonstiges 0,00 10.666,67
C.Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft 15.871,08 344.547,96
192 Verbindlichkeiten aus lfd. Geschäft 12.515,66 13.383,39
193 Verbindlichkeiten Land NRW 2.131,00 1.653,41
195 Verbindlichkeiten Selbstzahler 1.216,73 1.832,25
196 Verbindlichkeiten Nettersheim 7,69 1.513,56
197 Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung 0,00 326.165,35
aus Gewinnabführung Vorjahre
2. Sonstige Verbindlichkeiten 310.365,03 547.484,87
194 Sonstige Verbindlichkeiten 310.365,03 547.484,87
1910 Sammelkonto Verbindlichkeiten 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00
191 Verbindlichkeiten Kreditinstitut 0,00 0,00
D.Rechnungsabgrenzungsposten 1.308.780,45 1.317.268,22
900 Passive Abgrenzungsposten 1.308.780,45 1.317.268,22
Summe Passiva 3.987.937,99 6.308.790,15
Vorjahr
Seite 2

Anlage 4 Inventar BHK 2018

3128 Zeichen

Inventar Beihilfekasse
Stand: 31.12.2018
Übersicht
GruppeGruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert
01.01.2018 2018 2018 31.12.2018 01.01.2018 2018 2018 2018 31.12.2018
1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
2. Schreibtische/Tische 1.376,81 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.376,81 Euro565,04 Euro 0,00 Euro 105,88 Euro 459,16 Euro
3. Stühle 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
4. Sonst. Einrichtungsgegenstände0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
5. Rechen-/Schreibmaschinen 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
6. ADV-Geräte 16.608,49 Euro41.826,50 Euro5.876,04 Euro52.558,95 Euro2.238,61 Euro41.826,50 Euro277,24 Euro8.022,33 Euro35.765,54 Euro
7. Sonstige technische Geräte 2.647,09 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.647,09 Euro15,20 Euro 0,00 Euro 15,20 Euro 0,00 Euro
8. Sonstiges Inventar 256,88 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 256,88 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Summe 1 - 8 23.615,09 Euro41.826,50 Euro5.876,04 Euro59.565,55 Euro2.818,85 Euro41.826,50 Euro277,24 Euro8.143,41 Euro36.224,70 Euro
9. GWG Anschaffungsjahr 20097.253,19 Euro 0,00 Euro5.375,21 Euro1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
10. GWG Anschaffungsjahr 20102.170,62 Euro 0,00 Euro1.340,73 Euro 829,89 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
11. GWG Anschaffungsjahr 20114.980,44 Euro 0,00 Euro1.224,47 Euro3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
12. GWG Anschaffungsjahr 201238.996,75 Euro 0,00 Euro1.826,48 Euro37.170,27 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
13. GWG Anschaffungsjahr 20131.018,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.018,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 66,95 Euro 0,00 Euro 66,95 Euro 0,00 Euro
15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro195,02 Euro 0,00 Euro 97,51 Euro 97,51 Euro
16. GWG Anschaffungsjahr 20162.359,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.359,00 Euro1.415,40 Euro 0,00 Euro 471,80 Euro 943,60 Euro
17. GWG Anschaffungsjahr 20172.174,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.174,85 Euro1.739,88 Euro 0,00 Euro 434,97 Euro1.304,91 Euro
18. GWG Anschaffungsjahr 2018 0,00 Euro1.688,33 Euro 0,00 Euro 1.688,33 Euro 0,00 Euro1.688,33 Euro 337,67 Euro1.350,66 Euro
Summe 9 - 18 59.776,00 Euro1.688,33 Euro9.766,89 Euro51.697,44 Euro3.417,25 Euro1.688,33 Euro0,00 Euro1.408,90 Euro3.696,68 Euro
Summe Geschäftsausstattung83.391,09 Euro43.514,83 Euro15.642,93 Euro111.262,99 Euro6.236,10 Euro43.514,83 Euro277,24 Euro9.552,31 Euro39.921,38 Euro
0. Software 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Immat. Vermögensgegenstände 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Gesamtsummen 83.640,16 Euro43.514,83 Euro15.642,93 Euro111.512,06 Euro6.236,10 Euro43.514,83 Euro277,24 Euro9.552,31 Euro39.921,38 Euro
Anschaffungswerte Buchwerte

Anlage 6 Prüfbericht BHK 2018

17568 Zeichen

|&8|statxöin M

Rechnungsprüfungsamt

Bericht über die Prüfung des
 Jahresabschlusses und des La-
geberichtes der Beihilfekasse

der Stadt Köln zum 31.12.2018

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

@ 0221/ 221 - 25015
DQX 0221/ 221 - 25501

Inhaltsverzeichnis

1. Prüfungsauftrag - j
2. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
3. Prüfungsdurchführung
4. Prüfungsergebnisse
4.1 Rechnungswesen
4.2 Jahresabschluss
4.2.1 _ Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich
4.2.2 _Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich
4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich
5. Schlussbemerkungen
6. Bestätigungsvermerk

Anlagen

Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2018
Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2018
 Vollständigkeitserklärung

oO ADDNDDN A. .

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2018 -

1. Prüfungsauftrag

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die Gemein-
deordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
(RPA) hat durch die inhaltliche Änderung des $ 103 Abs. 1 bis 3 GO NRW per Gesetz den
Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der in $ 97 Abs. 1 Nummern 1, 2 und 4 GO NRW benann-
ten Sondervermögen, somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln - nachfolgend Beihilfekasse
genannt.

Der Jahresabschluss und Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie — unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung — ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse vermitteln. Die Prü-
fung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestim-
mungen der Satzung beachtet worden sind.

2. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges Sondervermögen ge-
mäß $ 97 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 01.01.1999 wird die Beihilfekasse auf der
Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
NRW (EigVO NRW), geführt. Die Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbeitet,
am 12.11.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach der Veröffentlichung i im
Amtsblatt der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten.

Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der Jahresabschluss erfolgt
daher zum 31.12. eines jeden Jahres.

Insgesamt waren per 31.12.2018 für die Beihilfekasse 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig,
davon 12 in Teilzeit. 11 Beschäftigte sind im zentralen Bereich (1100/1) des Sondervermögens
„1100 - Zusatzversorgung und Beihilfe“ sowohl mit Serviceleistungen für die Beihilfekasse als
auch für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für Beihilfekasse
und ZVK wurde auch 2018 in Personalunion wahrgenommen.

Das Rechnungswesen wird nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung geführt. Die
Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung mit den Vor-
schriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die Aufstellung des Jahres-
abschlusses sowie die Erstellung des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Geschäfts-
führers der Beihilfekasse.

3. Prüfungsdurchführung

Das RPA hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 unter Ein-
beziehung der Buchführung geprüft. Prüfungsgrundlagen waren:

der Jahresabschluss mit Anhang

der Lagebericht

das Anlagenverzeichnis

die Sachkonten

die Debitoren- und Kreditorenkonten

das Belegwesen und

sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit.

ILLLILLE

Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung
und des Jahresabschlusses wurde bestätigt.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung mit den dazugehörigen Belegen obliegt

dem RPA, Abteilung Kassen- und IV-Prüfung. Die Prüfung des‘ Jahres 2018 ergab keine Bean-
standungen.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 1

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2018

4. Prüfungsergebnisse
4.1 Rechnungswesen

Die Bücher der Beihilfekasse sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Be-
legablage erfolgt numerisch nach Buchungsnummern in den Räumlichkeiten der Verwaltung
der Beihilfekasse im Jakordenhaus und ist vorbildlich.

Die Beihilfekasse nutzt die zertifizierte Buchhaltungssoftware „GDI-FIBU“. Aus der Sicht des
RPA erfüllt das System die Anforderungen bezüglich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung. Die Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen entspricht den gesetzlichen Vor-
schriften.

4.2 Jahresabschluss

Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2018 (Anlage 1) wurde ordnungsge-
mäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse entwickelt. Aus Grün-
den der optischen Darstellung wurden die Zahlen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres i in Excel
übertragen. Die Übernahme der Zahlen erfolgte korrekt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den einschlägigen Vorschriften des
HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht zu er-
warten. Die ergänzenden Bestimmungen der Satzung wurden eingehalten.

Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im Einklang mit
dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt ein -
korrektes Bild von der Lage der Beihilfekasse und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Nachfolgend werden die Entwicklungen der Einzelpositionen der Gewinn- und Verlustrechnung
im Jahresvergleich, im Plan-Ist-Vergleich sowie die Bilanz im Jahresvergleich dargestellt. We-
sentliche Positionen werden dabei erläutert.

4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich

GuV 2018/2017 Ergebnisveränderung
Erträge . :

Umlagen für Versorgungsempfänger 22.460.000,00 €] 21.540.000,00€) 920.000,00 € 4,27%
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.097.091,51 €| 16.940.759,75€| -843.668,24 €) -4,98%
Abwicklung für fremde Rechnung 12.612.862,54 €) 11.517.953,42 €] 1.094.909,12€| 9,51%
Erstattung von Beihilfen 323.423,97€| 529.003,12€) -205.579,15€) -38,86%
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 794.897,06€)| 612.69588€| 182.201,18€| 29,74%
Sonstige betriebliche Erträge 6.803,05 € 29.190,13€) -22.387,08 €
Zinsen und ähnliche Erträge 14,33 € 0,40 € 13,93 €|3482,50%
52.295.092,46 €| 51.169.602,70 €] 1.125.489,76 €

Aufwendungen

Beihilfeaufwand an Versorgungsempfänger 22.281.324,90 €| 21.374.689,56€| 906.635,34 €
Beihilfeaufwand an aktive Beamte u. Beschäftigte) 14.672.518,54 €] 14.104.957,86€| 567.560,68 €
Abwicklung für fremde Rechnung 12.612.862,54 €) 11.517.953,42 €) 1.094.909,12 €
Personalaufwand j 1.747.422,10€| 1.892.972,05€| -145.549,95 €
Abschreibungen 70.807,93 € 12.421,43 € 58.386,50 €

Sonstige betriebliche Aufwendungen . 592.964,65 € 552.630,24 € 40.334,41 € R

Summe] 51.977.900,66 €] 49.455.624,56 €| 2.522.276.10€] 5,10%)

Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 317.191,80€ 1.713.978,14 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 317.191,80€ 1.713.978,14 €

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 2

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2018

Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2018 einen Jahres-
überschuss in Höhe von 317.191,80 € (Vorjahr: Jahresüberschuss 1.713.978,14 €) aus.

Die Umlagen sowie die dazu gehörigen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger sind
um 920.000,00 € bzw. 906.635,34 € im Jahresvergleich angestiegen.

Während die Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte um 843.668,24 € gesunken sind,
haben sich die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen um 567.560,68 € im Vergleich zum Vor-
jahr erhöht. Diese Steigerungen spiegeln den Kalkulationsansatz des Berichtszeitraumes wider.

In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten
z. B. im Falle fremd verschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten und die Erstattung von Me-
dikamentenrabatten abgebildet. Hier ist insgesamt eine Minderung von 205.579, 15 € festzustel-
len.

- Die Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten haben sich um ca. 17.300 €, das sind
ca. 23% im Vergleich zum Vorjahr, erhöht.

- Dahingegen haben sich die erstatteten Medikamentenrabatte um rd. 49% (ca. 222.900 €)
im Vergleich zum Vorjahr (ca. 456.200 €) auf rd. 233.300 € verringert. Aufgrund techni-
scher Probleme bei IT.NRW. im Jahr 2016 wurde einmalig im Jahr 2017 die Rabatterstat-
tung nachgeholt.

Gründe für.den Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 22.387,08 € sind im
Wesentlichen die im Vorjahr erfolgte ertragswirksame Auflösung der Rückstellung für die Scan-
kosten in Höhe von 3.247,00 € und die wesentlich geringeren Zinszahlungen von ca.16.200 €.
Wegen verspäteter abgeführter Medikamentenrabatte der Arzneimittelhersteller an die Beihilfe-
kasse, ergibt sich hier ein Rückgang um ca. 70%.

Im Gegensatz zu dem Vorjahreszeitraum haben die Personalaufwendungen sich geringfügig
verringert. Ursachen für diesen Rückgang sind die um ca. 52% (ca. 183.700 €) niedrigeren Zu-
führungsaufwendungen zu den Personalrückstellungen für Beamtinnen und Beamten.

Die hier abgebildeten Abschreibungen beinhalten 9.829,55 € (3.284,57 € in 2017) an planmä-
Rigen Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse, sowie 60.978,38 € an
verbuchten Niederschlagungen. In 2017 betrug der Wert der Niederschlagungen nur 9.136,86
€, das ist eine Steigerung um ca. 667% in 2018.

Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen die verursachungsgerechten Auf-
wendungen geringfügig über denen des Vergleichszeitraumes 2017.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 3

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2018

4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich

2018 GuV Plan-Ist-Vergleich I is __]- Pan |] Ergebnisveränderung

Erträge

Umlagen für Versorgungsempfänger 22.460.000,00 € 22.460.032,11 € -32,11 € 0,00%

Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.097.091,51 €} 16.478.384,15€| -381.292,64 € -2,31%

Erstattung von Beihilfen 323.423,97€| 230.000,00 € 93.423,97 €] 40,62%

Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe . 194.897,06 € 764.412,50 €

Sonstige betriebliche Erträge 6.803,05 € 100,00 € 6.703,05 €] 6703,05%
Zinsen und ähnliche Erträge 14,33 : 0,00 <

Summe

Aufwendungen .

Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 22.281.324,90 €| 21.573.062,41 € 708.262,49 €
Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte] 14.672.518,54 €| 15.827.635,85 €] -1.155.117,31 €
Personalaufwand  1.747.422,10€| 1.933.279,85€| -185.857,75 €
Abschreibungen 70.807,93 € 14.800,00 € 56.007,93 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen 592.964,65 € 584.150,65 € 8.814,00 €

39.365.038,12 €| 39.932.928,76 €) -567.890,64€] -1 22%
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit . 317.191,80 €

Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres
Ertrag aus Verlustübernahme
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 317.191,80 €

Der Rat hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse 2018 am 19.12.2017 beschlossen. Dieser
schließt im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils 39.932.929 € aus-
geglichen ab, wobei die Abwicklung für fremde Rechnung und die Gegenposition, da sie erfolgs-
neutral bleiben, nicht abgebildet werden. Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden folgende
Umlageanteile, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrarbeits- / Über-
stundenvergütung, ZVK - Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderzuwendungen):

> 7,82% (2017: 8,58%; 2016: -8,80%; 2015: 8,14%) für Beihilfen Beamtinnen/Beamte;

> 0,11% (2017: 0,11%; 2016: 0,13%; 2015: 0,12%) für Pflegeversicherung i
Beamtinnen/Beamte;

> 0,05% (2017: 0,06%; 2016: 0,05%; 2015: 0,07%) für Beihilfen Beschäftigte

Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den Berechnungen wurden
sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch angepasste Kostensteigerungen und Re-
duzierungen berücksichtigt. Da letztlich die tatsächliche Anzahl von Beihilfefällen und die zu
zahlenden Leistungen nicht exakt vorhersehbar sind, ergeben sich dennoch Abweichungen.

Bei der Aufstellung der Kalkulation für den Wirtschaftsplan 2018 würde für die Position Erstat-
tung von Beihilfen ein Planansatz von 230.000 € angesetzt. Hiervon entfielen 150.000 € auf den
Bereich der Medikamentenrabatte. Auf Grund der gerichtlichen Entscheidung zur Erstattungs-
pflicht einiger Arzneimittelhersteller und die dadurch bedingten Nachzahlungen wurden hier ca.
83.300 € mehr vereinnahmt als kalkuliert.

Grund für die Abweichung der sonstigen betrieblichen Erträge ist durch Zahlungen von Verzugs-
zinsen in fast gleicher Höhe durch die Medikamentenhersteller im abgelaufenen Berichtszeit-
raum zu begründen.

Insgesamt ist die Kalkulation sehr sorgfältig dokumentiert und als nachvollziehbar zu bewerten.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite4 _

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2018

4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich

Umlaufvermögen:

Bilanz im Jahresvergleich 2018 2017 Veränderung
Aktiva
Anlagevermögen:
- Sachanlagen 39.921,38 € 6.236,10 € 33.685,28€] 540,17%

Passiva

Eigenkapital 317.191,80 €] 1.713.978,14 €) -1.396.786,34 €) -81,49%
Rückstellungen 2.035.729,63 €] 2.385.510,96 €| -349.781,33€| -14,66%
Verbindlichkeiten 326.236,11€| 892.032,83€) -565.796,72€| -63,43%

- Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände| 1.720.330,55 €| 4.006.988,69 €| -2.286.658,14€| -57,07%
-Liquide Mittel 2.158.385,47 €| 2.234.675,92 € -76.290,45 € -3,41%
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 69.300,59 € 60.889,44 € 8.411,15 € 13,81%
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Summe| 3.987.937,99 €| 6.308.790,15 €| -2.320.852,16 €| -36,79%

-8.487,77 € -0,64%
-2.320.852,16€| -36,79%

Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.308.780,45 €| 1.317.268,22 €

Summe] 3.987.937,99 €| 6.308.790,15 €

Im Gegensatz zum vergleichbaren Vorjahreszeitraum veränderte sich das Anlagevermögen um
ca. 540% nach oben. Auslöser hierfür sind die Umstellung auf das Betriebssystem Windows 10
und die Nutzung der flexibleren Arbeitszeiten in Verbindung mit der Teleheimarbeit. Hierzu wur-
den bei der Beihilfekasse 34 Think Pad in Höhe von ca. 40.000 € angeschafft.

Es sind im abgelaufenen Berichtszeitraum weniger Forderungen und weniger Liquide Mittel bi-
lanziert als im Vorjahr. Die Gründe dafür sind im Anhang zum Jahresabschluss 2018 (auf der
Seite 3 unter Nummer [3]) ausführlich seitens der Beihilfekasse dargestellt und beschrieben
worden.

Das Eigenkapital ist lediglich in Form des ausgewiesenen Jahresüberschusses vorhanden, da
es sich nicht um eine klassische Gesellschaft mit Eigenmitteln handelt. Der Jahresüberschuss
wird im darauffolgenden Jahr mit einer Umlagezahlung verrechnet.

In der Position der Rückstellungen ist eine Reduzierung um ca. 349.700 € gegenüber dem Jahr
2017 festzustellen. Hierfür sind hauptsächlich die Rückstellungen für künftige Kassenleistungen
in Höhe von 1.889.508,10 € verantwortlich. Diese setzen sich aus den Beihilfeaufwendungen,
aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren zusammen, die am Jahresende noch
nicht bearbeitet bzw. nicht ausgezahlt wurden. Der Rückstellungsbetrag schwankt jährlich teil-
weise erheblich. Dies lässt sich dadurch erklären, dass dieser Betrag letztlich abhängig ist von
der Anzahl der Fälle und dem Betrag des jeweiligen Antrages.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 5

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2018

5. Schlussbemerkungen

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte im Oktober 2019 in den Räumlichkeiten der
Beihilfekasse; die anschließenden Auswertungen wurden im Rechnungsprüfungsamt durchge-
führt. Dabei wurde durch die verantwortlichen Mitarbeiterinnen der Beihilfekasse jederzeit um-
fassend Auskunft erteilt. Der Zugriff des Rechnungsprüfungsamtes auf alle prüfungsrelevanten
Unterlagen war stets gewährleistet.

6. Bestätigungsvermerk

Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das RPA dem Jahresabschluss der Beihilfekasse zum
31.12.2018 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 den folgenden Bestätigungsver-
merk erteilt:

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr
01.01. bis 31.12.2018 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vor-
schriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prü-
fung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage
stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfe-
kasse und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln.
Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.

Köln, den 04.11.2019

Klaus-, = rebs Jürgen Alt
nn
Prüfer Prü uhgsleiter
l ') [
I\ |

U 2 Ki re, Or.
Hans-Jochen Hemsing
Leiter des Rechnungsprüfungsaimtes

7 )

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 6

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2018

658 Zeichen

1100 10.10.2019
110071

Vollständigkeitserklärung
Ich, der Unterzeichnende
Thomas Blaeser als Geschäftsführer

erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2018
e alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig gewor-

den sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind,

e die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen Schriften

vollzählig zur Verfügung gestellt wurden,

e Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem Bilanz-
stichtag eingetreten sind, berücksichtigt wurden.

Köln, den 10.10.2019

Zi >

Sr ee ee

Thomas Blaeser

Anlage 3 Anhang BHK 2018

19706 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Anhang 
zum 
Jahresabschluss 2018 
 
 
 
 
 
 
I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses 
Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges 
Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1999 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten-
den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je-
weils geltenden Fassung erstellt. 
Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit 
kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf 
die Erläuterungen im Anhang versehen sind. 
 
II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden 
Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu 
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. 
Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in 
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2014 bis 2018 wurden jeweils in einen 
Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer-
tet. Zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche langfristige Forderungen sind nicht abge-
zinst. 
Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nominalbeträgen angesetzt. 
Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe-
anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2018 eingegangen beziehungsweise an-
hängig waren, jedoch bis 31.12.2018 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden 
konnten. 
Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. 
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

2 
III. Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
 
[1] Softwarelizenzen 
Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei 
der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. 
 
[2] Betriebs- und Geschäftsausstattung   
Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand Inventar 2.818,85  Euro 
Zugänge 41.826,50  Euro 
Planmäßige Abschreibungen / Abgänge - 8.420,65  Euro 
Endbestand Inventar 36.224,70 Euro 
   
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)   
Anschaffungsjahr 2014 (Anfangsbestand) 66,95  Euro 
Abschreibung auf GwG 2014 - 66,95  Euro 
Endbestand GwG 2014    0,00 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2015 (Anfangsbestand) 195,02  Euro 
Abschreibung auf GwG 2015 - 97,51  Euro 
Endbestand GwG 2015   97,51 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2016 (Anfangsbestand) 1.415,40  Euro 
Abschreibung auf GwG 2016 - 471,80  Euro 
Endbestand GwG 2016  943,60 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2017 (Anfangsbestand) 1.739,88  Euro 
Abschreibung auf GwG 2017 - 434,97  Euro 
Endbestand GwG 2017 1.304,91 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2018 (Anfangsbestand) 0,00  Euro 
Zugänge 2018 1.688,33  Euro 
Abschreibung auf GwG 2018 - 337,67  Euro 
Endbestand GwG 2018 1.350,66 Euro 
   
Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.921,38 Euro

3 
[3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Forderungen Gebietszentrum 78.391,15  Euro 
Forderung an das Land NRW 1.131.017,13  Euro 
Umlageforderung an Stadt 81.021,86  Euro 
Zinsforderungen 0,08  Euro 
Sonstige Forderungen 39,72  Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 176.925,00 Euro 
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 102.959,24  Euro 
Forderungen an Mitarbeiter/innen 2,11  Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer 1.045,83  Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 7.419,23  Euro 
Schadensersatzforderungen 141.509,20  Euro 
Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00  Euro 
 1.720.330,55 Euro 
 
Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Vorauszahlungen in an-
gemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und 
Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine 
Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er-
stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2018 mit einer Forderung gegenüber dem Land 
NRW ab. Wegen ausreichender Liquidität und zur Vermeidung von Negativzinsen wurde die 
Forderung im Jahr 2018 nicht eingezogen. Die Forderung wurde in 2019 ausgeglichen. 
Bei den sonstigen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um ein Guthaben aus der 
Abrechnung der Reinigungskosten für das Jahr 2018. Die Abrechnung erfolgte erst in 2019 
und wurde mit der ersten Rechnung für 2019 verrechnet. 
Bei den Forderungen aus Fallkostenerstattungen selbstzahlender Einrichtungen handelt es 
sich um gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben / Sondervermögen / Eigengesell-
schaften für das IV. Quartal 2018 geltend gemachten Kostenerstattungen für die Abwicklung 
der Beihilfesachbearbeitung. Diese Forderungen sind bis zum 31.12.2018 noch nicht kassen-
wirksam geworden. 
Forderungen aus Beihilfezahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer Bei-
hilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. des 
Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. 
Die Forderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfekasse resultierten aus einer 
Rückrechnung der Personalkosten für eine Mitarbeiterin. Sie wurde in 2019 ausgeglichen. 
Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un-
fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Amt für Personal, Organisation und 
Innovation bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. 
 
[4] Girokonto 
Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am 
Bilanzstichtag.

4 
[5] Anlagen mit kurzer Laufzeit 
Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver-
wendung festverzinslich angelegt werden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derartigen An-
lagen, da das Zinsniveau derzeit bei 0,00 % und darunter liegt und somit keine Zinsen erwirt-
schaftet werden können. 
 
[6] Rechnungsabgrenzungsposten 
Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die 
Beihilfeumlage der Beamtinnen und Beamten der Beihilfekasse für Januar 2019 in Höhe von 
69.300,59 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2018 fällig und sind dem Girokonto der 
Beihilfekasse belastet worden.  
 
Passiva 
[8] Gewinn/Verlust des Vorjahres 
Im Vorjahr ergab sich ein Überschuss in Höhe von 1.713.978,14 Euro. Dieser Betrag war der 
Kernverwaltung zuzuführen. Der Ausgleich ist im Mai 2018 durch Verrechnung mit einer im 
Jahr 2017 ausgesetzten Umlagezahlung erfolgt. 
[9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
Für das Wirtschaftsjahr 2018 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 317.191,80 Euro. Dieser 
wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit Umlagezahlungen verrechnet. 
 
[10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital 
Es ergibt sich kein nicht gedeckter Fehlbetrag. 
 
[11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen 
Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2018 noch nicht festgesetzten Bei-
hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 
1.889.508,10 Euro erfasst, die in 2018 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2018 nicht abschlie-
ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des 
Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah-
rungswerte ein Pauschalbetrag von 603,71 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi-
derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. 
 
[12] Sonstige Rückstellungen 
Rückstellung für Urlaubsansprüche 136.221,53  Euro 
Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00  Euro 
 146.221,53 Euro 
 
[13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft 
Verbindlichkeiten aus laufendem Geschäft 12.515,66  Euro 
Verbindlichkeiten Land NRW 2.131,00  Euro 
Verbindlichkeiten Selbstzahler 1.216,73  Euro 
Verbindlichkeiten Nettersheim 7,69  Euro 
Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00 Euro 
 15.871,08 Euro

5 
Bei den Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäft handelt es sich um die Rentenversi-
cherungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2018, die jedoch erst im Fol-
gemonat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten.  
Bei den Verbindlichkeiten gegen das Land NRW handelt es sich um Guthaben, die sich aus 
Rückforderung gegen beihilfeberechtigte Lehrerinnen/ einen beihilfeberechtigten Lehrer erge-
ben sowie um ein Guthaben aus der Abrechnung der Zahlungen für Rentenversicherungsbei-
träge an Pflegepersonen für 2018. 
Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahler sowie die Gemeinde Nettersheim handelt es sich 
um die von ZESAR für diesen Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier einge-
gangen sind, jedoch erst im Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden 
konnten. 
Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung aus Vorjahren bestehen nicht mehr. Sie wurden 
im Mai 2018 mit Umlagezahlungen verrechnet. 
 
[14] Sonstige Verbindlichkeiten 
Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 
2018. Enthalten sind unter anderem Pensionsrückstellungen in Höhe von 165.908,82 Euro. 
 
[15] Rechnungsabgrenzungsposten 
Die Beihilfeumlagen für Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und 
Versorgungsempfänger werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen Bezüge von der 
Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des Vormonats aus-
gezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des folgenden Wirt-
schaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem Girokonto 
der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstichtag 
31.12.2018 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen.

6 
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
[16] Umlagen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (VE) 
Beihilfeumlagen VE Beamtinnen/Beamte 16.195.900,00  Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamtinnen/Beamte 3.429.600,00 Euro 
Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.834.500,00  Euro 
 22.460.000,00 Euro 
 
[17] Umlagen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte 
Beihilfeumlagen Beamtinnen/Beamte 15.613.034,60  Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte 219.620,69 Euro 
Beihilfeumlagen Beschäftigte 264.436,22  Euro 
 16.097.091,51 Euro 
 
[18] Erstattung Beihilfen 
Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat-
tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. 
Schadensersatzleistungen 90.091,96  Euro 
Erstattete Medikamentenrabatte 233.332,01  Euro 
 323.423,97 Euro 
 
[19] Kostenerstattungen 
Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei-
gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 25,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh-
rerbeihilfen wird eine Pauschale von 29,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. 
Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange-
schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand 
der zum Stichtag 31.12.2018 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für 
die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. 
 
[20] Sonstige betriebliche Erträge 
Diese Position beinhaltet Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Zinszahlungen 
wegen verspätet an die Beihilfekasse abgeführter Medikamentenrabatte von Seiten der Arz-
neimittelhersteller. 
 
[21] Abwicklung für fremde Rechnung 
Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper-
sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von 12.533.708,04 Euro durch 
das Land NRW. Außerdem beinhaltet der Posten Rückzahlungen aus Beihilfeüberzahlungen 
an Lehrerinnen und Lehrer in Höhe von 12.190,80 Euro. 
Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 
vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim 
durch. Beihilfen wurden in Höhe von 66.963,70 Euro ausgezahlt.

7 
[22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 
Beihilfen VE Beamtinnen/Beamte 16.269.299,57  Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamtinnen/Beamte 3.406.937,90 Euro 
Beihilfen VE Beschäftigte 2.605.087,43  Euro 
 22.281.324,90  Euro 
 
Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für Versorgungsempfänger in Höhe von ins-
gesamt 17.963,31 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. 
 
[23] Beihilfezahlungen an aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte 
Beihilfen für Beamtinnen/Beamte 14.208.646,52  Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte 255.930,57 Euro 
Beihilfen für Beschäftigte 207.941,45  Euro 
 14.672.518,54 Euro 
 
Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich-
tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte im 
Jahr 2018 insgesamt 6.117,84 Euro. 
 
[24] Abwicklung für fremde Rechnung 
Für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln wer-
den die Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet 
und ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2018 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
12.533.708,04 Euro. 
Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrerinnen und Leh-
rern in Höhe von 12.190,80 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. 
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen auf-
grund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berech-
net und ausgezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2018 insgesamt 61.094,70 Euro. Rück-
führungen sind in Höhe von 5.869,00 Euro enthalten. 
 
[25] Löhne und Gehälter 
Besoldung an Beamtinnen/Beamte 737.439,90  Euro 
Vergütung an Beschäftigte 605.510,48  Euro 
 1.342.950,38 Euro 
 
Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamtinnen und Beamte sowie Be-
schäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle 1100, die Serviceleistungen für die Beihilfe-
kasse erbringen.

8 
[26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 122.497,91  Euro 
ZVK- Umlage 59.753,45  Euro 
Beihilfen Beamtinnen/Beamte 1100/3 55.939,73  Euro 
Beihilfen Beschäftigte 1100/3 277,24  Euro 
Beihilfen Versorgungsempfänger/innen 1100/3 34.443,82  Euro 
Versorgungsbezüge an Beamtinnen/Beamte 1100/3 131.465,00 Euro 
 404.377,15 Euro 
 
Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte im 
zentralen Bereich der Dienststelle 1100 berücksichtigt, die Serviceleistungen für die Beihilfe-
kasse erbringen. 
Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Ver-
sorgungsbezüge an Beamtinnen und Beamte beinhalten die Zuführungsaufwendungen für 
das Jahr 2018 zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Amt für Personal, Or-
ganisation und Innovation der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinba-
rung (siehe auch Verweisziffer [14]). 
 
[27] Sonstiger Personalaufwand  
Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 94,57 Euro entstanden. 
 
[28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 
in Höhe von 9.829,55 Euro. 
 
[29] Sonstige Abschreibungen 
Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen. Da-
neben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet wer-
den mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstattet 
worden sind. 
 
[30] Aufwand für EDV 
Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, 
die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen-
dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins-
gesamt 119.014,60 Euro. 
Weiterhin sind im Jahr 2018 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 
149.353,50 Euro entstanden. 
 
[31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen 
Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen 48.176,67  Euro 
Gebühren ZESAR 2.599,45  Euro 
Fortbildungskosten 1.825,88  Euro 
 52.602,00 Euro

9 
 
[32] Postgebühren, Informations- und Kommunikationstechnik 
Portokosten 54.692,01  Euro 
Fernmeldegebühren 10.681,05  Euro 
IT-Arbeitsplätze im CAN 32.818,26  Euro 
Wissensdatenbank 1.889,74  Euro 
 100.081,06 Euro 
 
[33] Bürobedarf 
Büroausstattung 78,26  Euro 
Sonstiger Bürobedarf 10.574,19  Euro 
 10.652,45 Euro 
 
[34] Sonstige Aufwendungen 
Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 10.301,97  Euro 
Dienstreisen 1.537,49  Euro 
Kopiergeräte 704,88  Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 31.202,00  Euro 
Kontoführungsgebühren 1.685,20  Euro 
Mietzahlungen 95.536,53  Euro 
Energiekosten 1.745,92  Euro 
Entsorgungen 1.982,00  Euro 
Reinigungskosten 4.213,94  Euro 
Prüfkosten 10.000,00  Euro 
Mitgliedsbeiträge 59,56  Euro 
Periodenfremde Aufwendungen 2.291,55  Euro 
 161.261,04 Euro 
 
[35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2018 Zinsen in Höhe von 0,96 Euro gezahlt. Da-
neben wurden im Rahmen einer verspäteten Rückzahlung von Beihilfen Verzugszinsen in 
Höhe von 13,37 Euro berechnet und von der Beihilfeberechtigten gezahlt. 
 
[36] Erträge aus Verlustübernahme 
Im Wirtschaftsjahr 2018 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt.

10 
V. Ergänzende Angaben 
Geschäftsführung 
Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: 
Thomas Blaeser Geschäftsführer  
Holger Vogel 
 
Stellvertretender Geschäftsführer 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 95.362,56 Euro. 
Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse 
wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra-
gen. 
Personal 
Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die 
bei der Beihilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter im zentralen Bereich der Dienststelle 1100, die Serviceleistungen für die Bei-
hilfekasse erbringen: 
 Am 31.12.2018  Am 31.12.2017 
Beamtinnen und Beamte 24 
  22 
Beschäftigte 17  18 
 41  40 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra-
len Bereich der Dienststelle 1100 ergibt sich umgerechnet auf Vollzeitstellen folgender Be-
schäftigtenstand (ohne Auszubildende): 
 Am 31.12.2018  Am 31.12.2017 
Beamtinnen und Beamte 16,06  14,79 
Beschäftigte 13,08  13,80 
 29,14  28,59 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen 
wurden nicht getätigt. 
Abschlussprüferhonorar 
Für die Prüfung des Abschlusses 2018 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh-
nung an die Kosten für 2017 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. 
 
Köln, den 28.06.2019 
 
 
 
Thomas Blaeser 
Geschäftsführer

Anlage 5 Lagebericht BHK 2018

14505 Zeichen

1 
Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Lagebericht 
für das 
Wirtschaftsjahr 2018 
 
 
 
1. Allgemeines 
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen 
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015. 
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch 
Ratsbeschluss festgesetzt wird. 
Für das Wirtschaftsjahr 2018 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen: 
– 7,82 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte 
– 0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte 
– 0,05 % für Beihilfen Beschäftigte. 
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/Über-stun-
denvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet. 
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger und Versor-
gungsempfängerinnen ein Gesamtbetrag von 22.460.000,00 Euro beschlossen. 
 
2. Geschäftsverlauf 
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß 
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. 
Der für das Wirtschaftsjahr 2018 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und 
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 317.191,80 Euro ab.  
Seit Februar 2017 werden von der Sparkasse KölnBonn Sollzinsen auf das Guthaben der 
Beihilfekasse auf dem Girokonto erhoben. Ein Sockelbetrag bleibt hiervon ausgenommen. 
Zur Vermeidung von Sollzinsen wurde im Mai 2017 auf die Überweisung einer Umlagezah-
lung für Versorgungsempfänger verzichtet. Der Betrag wurde als Forderung gegenüber der 
Kernverwaltung gebucht. Nach der Bestätigung des Jahresabschlusses durch den Rat der 
Stadt Köln wurde dieser Betrag mit dem Jahresüberschuss aus 2017 verrechnet. Der noch 
verbliebene Rest aus dem Jahresüberschuss 2017 wird mit einer Umlagezahlung in 2019 
verrechnet.  
Die Verrechnung des Jahresüberschusses aus 2016 erfolgte mit der Umlagezahlung für den 
Monat Mai 2018. 
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2018 
erkennbar.

2 
Erträge Ergebnis 2018 
Euro 
Erfolgsplan 2018 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Umlagen 38.557.091,51 38.938.416,26 -381.324,75 
Andere satzungsmäßige und  
sonstige betriebliche Erträge 1.125.124,08 994.512,50 130.611,58 
Sonstige Zinsen und ähnliche  
Erträge 14,33 0,00   14,33 
 39.682.229,92 39.932.928,76 -250.698,84 
 
Aufwendungen Ergebnis 2018 
Euro 
Erfolgsplan 2018 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Beihilfeaufwendungen 36.953.843,44 37.400.698,26 -446.854,82 
Personalaufwand 1.747.422,10 1.933.279,85 -185.857,75 
Abschreibungen 70.807,93 14.800,00 56.007,93 
Sonstige betriebliche 
Aufwendungen 592.964,65 584.150,65 8.814,00 
 39.365.038,12 39.932.928,76 -567.890,64 
    
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 317.191,80   
 
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen 
und Eigengesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrerinnen und Lehrer werden von der 
Beihilfekasse ausgezahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen über-
zahlter Beihilfen von Lehrerinnen und Lehrern werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte 
überzahlte Beihilfen von Beihilfeberechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermö-
gen und Eigengesellschaften werden an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Ab-
wicklung für fremde Rechnung ist daher als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht ent-
halten. 
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 446.854,82 Euro 
(=1,19 %) geringer als der im Erfolgsplan kalkulierten Gesamtansatz. In der Gesamtkalkula-
tion zeigt sich damit ein sehr gutes Ergebnis, auch wenn sich in der Einzelbetrachtung bei 
den Versorgungsempfängern und aktiven Beschäftigten Abweichungen ergeben haben. 
 
 Ergebnis 2018 
Euro 
Plan 2018 
Euro 
Ergebnis 2017 
Euro 
Beihilfeaufwendungen    
Versorgungsempfänger 22.281.324,90 21.573.062,41 21.374.689,56 
Aktive Beamte und Beschäftigte 14.672.518,54 15.827.635,85 14.104.957,86 
 36.953.843,44 37.400.698,26 35.479.647,42 
Umlagen    
Versorgungsempfänger 22.460.000,00 22.460.032,11 21.540.000,00 
Aktive Beamte und Beschäftigte 16.097.091,51 16.478.384,15 16.940.759,75 
 38.557.091,51 38.938.416,26 38.480.759,75

3 
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamten und Beamtinnen waren deutlich geringer 
als kalkuliert, die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger dagegen höher. Die Entwick-
lung von Beihilfeaufwendungen ist aus der Natur der Sache heraus nur bis zu einem be-
stimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entstehende Kostenvolumen letztlich durch den 
Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krankheitsfällen bedingt wird. Im Wirtschaftsplan 
wurde eine moderate Kostensteigerung einkalkuliert, die die durchschnittliche Steigerung der 
Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen Jahren berücksichtigt.  
Für Beihilfen, die im Jahr 2018 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt 
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.889.508,10 Euro gebildet. 
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamtinnen und Beamte wurde für 2018 
aufgrund des Vorjahresergebnisses angepasst und von 8,58 % deutlich auf 7,82 % gesenkt. 
Dadurch waren die Umlagen für diesen Personenkreis um rund 843.000,00 Euro niedriger 
als 2017. Gegenüber dem Planwert ist ein Rückgang von rund 381.000,00 Euro zu verbu-
chen.  
Das Ergebnis der anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge weicht um 
130.611,58 Euro vom Erfolgsplan ab. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass der Er-
folgsplan im Bereich der Medikamentenrabatte von Einnahmen in Höhe von 230.000 Euro 
ausgeht, tatsächlich jedoch Einnahmen von 323.423,97 Euro durch die Zentrale Stelle zur 
Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) erzielt werden konnten. Grund hierfür war un-
ter anderem die gerichtliche Entscheidung zur Erstattungspflicht einiger Arzneimittelhersteller 
und dadurch bedingte Nachzahlungen. 
Bei den Kostenerstattungen wurden rund 30.500,00 Euro mehr erwirtschaftet. Dies liegt zum 
einen an der deutlich gestiegenen Anzahl der in Rechnung gestellten für die Bearbeitung der 
Beihilfeanträge der Lehrerinnen und Lehrer sowie der selbstzahlenden Dienststellen, zum 
anderen waren durch verspäteten Anschluss von Gemeinden an das Gebietszentrum die 
Gebühren niedriger als erwartet. 
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich durch Zahlung von Verzugszinsen durch Medika-
mentenhersteller. Diese waren nach Abschluss von Streitverfahren zu zahlen, in denen zu-
nächst die Gewährung von Medikamentenrabatten abgelehnt wurde. 
Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind nur im Centbereich erwirtschaftet worden.  
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 592.964,65 Euro. Sie beinhalten außer 
den Aufwendungen für Bürobedarf, Kommunikation und Dienstleistungen auch Aufwendun-
gen für EDV und die Kosten für die Scanstelle. Der Gesamtbetrag der Sonstigen betriebli-
chen Aufwendungen liegt nur rund 8.800,00 Euro über dem im Erfolgsplan ausgewiesenen 
Betrag. Dies liegt in der Hauptsache an gestiegenen Kosten für Rechtsstreitigkeiten. 
 
3. Personalaufwand 
Zum Stand 31.12.2018 waren bei der Beihilfekasse insgesamt 30 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter tätig, davon 12 in Teilzeit. 
Im zentralen Bereich der Dienststelle 1100 nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 11 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben Aufgaben für die Zusatzversorgungskasse auch sol-
che für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich auf die Beihilfekasse entfallende Be-
schäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen zum Stichtag 3,49. 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle 1100 ergibt sich umgerechnet auf Vollzeitstellen zum 
31.12.2018 ein Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, ohne Aus-
zubildende) von 29,14. Dies sind 0,55 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mehr als zum Vergleichs-
zeitpunkt des Vorjahres. Dies liegt zum überwiegenden Teil an einer nachbesetzten Stelle. 
Die Personalaufwendungen werden durch das Amt für Personal- und Verwaltungsmanage-
ment der Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen 
in entsprechender Höhe.

4 
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2018 mit dem Erfolgsplan und dem Ergebnis 
aus dem Jahr 2017: 
 
 Ergebnis 2018 
Euro 
Plan 2018 
Euro 
Ergebnis 2017 
Euro 
Löhne und Gehälter 1.342.950,38  1.377.019,88 1.337.415,00 
Soziale Aufwendungen 238.468,33  235.259,97 205.631,64 
Altersversorgung und Unterstützung 165.908,82 320.000,00 349.614,80 
Sonstige Personalnebenkosten 94,57  1.000,00 310,61 
 1.747.422,10 1.933.279,85 1.892.972,05 
 
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten ist deutlich niedriger als im Erfolgsplan kalku-
liert. Dies liegt vor allem an geringeren Kosten für Pensionsrückstellungen. Der Rückstel-
lungsbetrag wird nach den allgemeinen städtischen Regelungen vom Amt für Personal- und 
Verwaltungsmanagement ermittelt und an dieses überwiesen. 
 
4. Entwicklung im Jahr 2018 
Für das Jahr 2018 ist zu verschiedenen Entwicklungen in der Beihilfekasse zu berichten.  
Die Zahl der Beihilfeanträge ist gegenüber den Vorjahren nochmals deutlich gestiegen und 
liegt nunmehr bei über 83.000 Stück. Die Stellen in der Beihilfesachbearbeitung konnten alle 
besetzt werden. Aufgrund der Einarbeitungszeiten und auch der persönlichen Weiterentwick-
lung leistungsstarker Kräfte ist es aber weiterhin zu Fluktuationen gekommen. In der Summe 
konnte daher die Produktivität der vergangenen Jahre nicht in allen Bereichen erreicht werden. 
Die gestiegenen Fallzahlen waren daher nur mit einer erheblichen Anzahl von Überstunden 
und Wochenendarbeit und einem außerordentlichen Engagement der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter zu bewältigen. Besonders betroffen war die Servicebereichsleitung, die aufgrund 
von Langzeiterkrankungen teilweise nur zur Hälfte besetzt war.  
Aufgrund der dargestellten Situation hat die Beihilfekasse die Personalgewinnung nochmals 
forciert und für den Stellenplan 2020/2021 neue Stellen beantragt. In der Folge konnten deut-
liche Fortschritte erzielt werden. So wird die Servicebereichsleitung in Kürze wieder voll be-
setzt sein. Daneben ist zu erwarten, dass eine derzeit freie Stelle und auch eine weitere zu 
erwartende Flukutation kurzfristig wiederbesetzt werden können.  
Trotz des außerordentlichen Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich die 
durchschnittliche Bearbeitungszeit auf 25 Kalendertage erhöht. In der Spitze lag die Bearbei-
tungszeit bei 38 Kalendertagen.  
Die im vergangenen Jahr vorgenommenen strukturellen Veränderungen, insbesondere die 
Einführung einer Sachgebietsleitung für die Beihilfesachbearbeitung, haben sich bewährt. 
Weitere organisatorische Veränderungen werden derzeit im Zusammenhang mit der Einfüh-
rung des neuen Fachverfahrens IBSY.NRW geplant. Dieses stellt eine Fortentwicklung des 
bei der Umstellung auf die digitale Akte im Jahr 2012 eingeführten und vom Land NRW entwi-
ckelten Verfahrens BeihilfeNRWplus dar und soll in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 
eingeführt werden. Das Verfahren wird zusätzliche Funktionalitäten, wie die Direktverarbeitung 
und den zentralen Druck bieten. Darüber hinaus ist eine laufende Weiterentwicklung und Er-
gänzung um zusätzliche Funktionalitäten geplant.  
Im Rahmen der laufenden Digitalisierungsstrategie ist im April 2018 eine Beihilfe App einge-
führt worden. Mit dieser können die Beihilfeberechtigten Ablichtungen ihrer Belege digitalisiert 
an die Zentrale Scanstelle in Detmold übersenden. Dort werden diese in BeihilfeNRWplus 
übertragen und den Beihilfestellen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Mit der 
Einführung der App hat sich wie erwartet eine Erhöhung der Beihilfeanträge ergeben. Darüber

5 
hinaus hat sich gezeigt, dass die Einführung neuer digitaler Kommunikationswege eine sorg-
fältige Begleitung erfordert, um Fehlbedienungen, die zu Mehraufwenden in der Beihilfekasse 
führen, möglichst zu reduzieren.  
Im Rahmen der seit Einführung des Verfahrens vollautomatisiert ablaufenden Abwicklung 
des AMNOG konnten im Jahr 2018 Arzneimittelrabatte in Höhe von 233.332,01 Euro verein-
nahmt werden. Es sind weiterhin diverse Rechtsstreitigkeiten zwischen ZESAR und ver-
schiedenen Arzneimittelherstellern offen. Die Beihilfekasse nimmt hier etwaige Ansprüche 
konsequent wahr.  
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum hat 
sich weiter gut entwickelt. Mit dem Gebietszentrum werden im Rahmen der interkommunalen 
Kooperation die Einführung und der dauerhafte Einsatz der Software „BeihilfeNRWplus“ bei 
den Kommunen des Landes NRW ermöglicht. Inzwischen haben sich in dieser interkommu-
nalen Kooperation 12 Kommunen und Kreise mit etwa 26.000 Beihilfeberechtigten für einen 
Anschluss an das Kölner Gebietszentrum entschieden. Hierzu gehören auch die Städte 
Bonn, Bochum, Aachen und Münster. Die Finanzierung der Gebietszentren erfolgt vereinba-
rungsgemäß durch eine kostendeckende Umlagezahlung der angeschlossenen Kommunen 
und Kreise. Insgesamt gestaltet sich die Kooperation finanziell positiv und wirkt sich auch 
funktional positiv aus. Offen ist derzeit, wie sich die Aufgaben des Gebietszentrums in Hin-
blick auf die Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW weiter entwickeln werden. Die 
Beihilfekasse ist hier im engen Austausch mit allen Kooperationspartnern und wird zur gege-
benen Zeit entsprechende Organisationsvorschläge entwickeln.  
Das Risikomanagement ist inzwischen zu einem festen Bestandteil der Kasse geworden und 
die Stelle ist seit dem 15.02.2019 mit einer qualifizierten Kraft nachbesetzt. Für die Verfol-
gung ungerechtfertigter Krankenhausrechnungen zu zeitlich nah aufeinander folgenden 
Krankenhausaufenthalten konnte bisher angesichts der oben beschriebenen Arbeitssituation 
noch keine befriedigende personelle und organisatorische Lösung entwickelt werden. Zu 
dem im Jahr 2017 aufgetretenen Fall des versuchten Betruges ist inzwischen ein Urteil in der 
ersten Instanz mit einer empfindlichen Geldstrafe ergangen.  
 
Köln, den 28.06.2019 
 
 
Thomas Blaeser 
Geschäftsführer

Beratungsverlauf (3)

27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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06.02.2020 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

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Details

Aktenzeichen
3852/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.12.2019
Erstellt
05.11.2019 14:21