Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum städtebaulichen Planungskonzept „Laurenz-Carré“ in Köln-Altstadt/Nord
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0111/2020 vom 19.03.2020
Stand: Am 26.03.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Verr Sa Vorlagen-Nummer 0111/2020 Freigabedatum 19.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum städtebaulichen Planungskonzept „Laurenz-Carré" in Köln-Altstadt/Nord Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stimmt dem Abschluss des in Anlage 1 beigefügten städtebaulichen Vertrags in seinen Inhalten zu und beauftragt die Verwaltung, eine Unterzeichnung durch die Vorhabenträgerin zu erwirken. 2. Entsprechend des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 (vgl. Anlage 4) zum öffentlich geförderten Wohnungsbau ist der Nachweis von mindestens 30% öffentlich ge- fördertem Wohnungsbau der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré (Bereich Marspfor- tengasse 10) zu erbringen. Alternative für den Beschlusspunkt 2: Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 (vgl. Anlage 4) zum öffentlich geförderten Wohnungsbau wird insofern geändert, als der Nachweis von mindestens 60% öffentlich gefördertem Wohnungsbau der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim erbracht werden soll. Diese sind zusätzlich zu den aus dem Bebauungsplanverfahren „Deutz-Areal“ resultierenden 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs "Deutz-Areal" zu erbringen. Der geförderte Wohnungsbau in Höhe von 30% der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré braucht in diesem Fall nicht im Bereich des Vertragsgebietes Laurenz-Carré nachgewiesen zu wer- den. Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Es wird kein Baurecht geschaffen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Westlich Unter Gold- schmied“ werden die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Klimaschutz geprüft werden. Begründung Anlass Der städtebauliche Vertrag "Laurenz-Carré" wird zur Zustimmung vorgelegt, da – entgegen der sonst üblichen Vorgehensweise – dieser vor Satzungsbeschluss des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplans geschlossen wird. Zudem beinhaltet die Beschlussvorlage mit der Alternative für den Beschlusspunkt 2 Aspekte, die eine Änderung der aktuellen Beschlusslage des Stadtentwicklungsausschusses notwendig machen. Projekthistorie Ausgangslage Das Plangebiet "Laurenz-Carré", welches in großen Teilen die beiden innerstädtischen Blöcke zwi- schen den Straßen Am Hof im Norden und der Salomonsgasse im Süden, der Straße Unter Gold- schmied im Osten und der Sporergasse bzw. der Marspfortengasse im Westen umfasst, soll zu ei- nem neuen, gemischt genutzten Quartier entwickelt werden. Das Areal, das in Teilen von Leerstand betroffen und sich teilweise in schlechtem baulichen Zustand befindet, weist eine Größe von ca. 10.650m² auf und stellt damit die größte Neubebauung in der Köl- ner Altstadt seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Darüber hinaus befindet sich das Quartier in direkter Nachbarschaft zum Welterbe Kölner Dom und ist aufgrund seiner Lage ein wesentlicher Teil des in- nerstädtischen Kulturquartiers. Ein weiteres wesentliches Element ist die Via Culturalis (Unter Gold- schmied). In der Vergangenheit fanden im Plangebiet diverse Eigentümerwechsel mit unterschiedlichen planeri- schen Zielvorstellungen statt, die in Teilen nicht zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung führten. Damalig noch unter dem Arbeitstitel WDR-Areal geführt, wurde Mitte 2015 ein sogenannter Profilfindungsworkshop durchgeführt. Dieser diente der Formulierung von Eckpunkten für das Areal, die zugleich Ausgangspunkte für die nächsten Verfahrensschritte waren. Ergänzend hat der Stadt- entwicklungsausschuss mit Beschluss vom 21.09.2017 (AN/1347/2017 und AN/1352/2017) Rahmen- bedingungen für eine städtebauliche Entwicklung beschlossen, um für das Quartier eine geordnete Entwicklung sicherzustellen. Städtebauliche Studie Mit Beginn im Januar 2018 wurde seitens der aktuellen Eigentümerin, der GERCHGROUP AG, Düs- seldorf in Abstimmung mit der Stadt Köln ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Entwurf des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln erhielt (einstimmig) den 1. Preis und wurde zur Umsetzung empfohlen (vgl. Mitteilung 3415/2018). Dieser bildet die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung. Hochbauwettbewerb 3 Vor dem Hintergrund der weiteren Plankonkretisierung sowie Qualifizierung wird derzeit für das nörd- liche Baufeld – zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Große Budengasse sowie Sporergasse – ein architektonischer Hochbauwettbewerb seitens der GERCHGROUP AG in Abstim- mung mit der Stadt Köln durchgeführt. Dieser befindet sich im Verfahren, die für Juni 2019 datierte Juryentscheidung wurde damalig vertagt. Aufstellungsbeschluss "Westlich Unter Goldschmied" und Erlass der Veränderungssperre Anlass für die Vertagung der Juryentscheidung zum Hochbauwettbewerb lag im Wunsch der GERCHGROUP, das Laurenz-Carré nach § 34 BauGB sowie über einen städtebaulichen Vertrag zu entwickeln, ohne dass ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt wird. Nach Ansicht der GERCH- GROUP wurden erhebliche zeitliche Verzögerungen für die Umsetzung des Projekts befürchtet. Da die GERCHGROUP kurzfristig gegenüber der Verwaltung angekündigt hatte, Abbruchanzeigen für das Projekt Laurenz-Carré einzureichen, wurden per Dringlichkeitsentscheidung der Aufstellungsbe- schluss "Westlich Unter Goldschmied" und eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich be- schlossen. Am 04.07.2019 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss die Dringlichkeitsentschei- dung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen und genehmigt (vgl. 2141/2019), am 09.07.2019 folg- te daraufhin Beschluss und Genehmigung des Rates der Satzung über eine Veränderungssperre (vgl. 2313/2019). Die Verwaltung sieht im sensiblen Umfeld des Welterbes Kölner Dom das dringende Erfordernis, dass die Abbrucharbeiten des Areals "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" mit den Zeitplä- nen des Bebauungsplanverfahrens sowie der anschließenden Genehmigungsplanung und Realisie- rung in Übereinstimmung gebracht werden. Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedin- gungen mit der letzten Novellierung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) war eine schnellstmögliche Reaktion der Stadt erforderlich. Der Umgriff der städtebaulichen Studie "Laurenz-Carré" umfasst einen Teil des Geltungsbereichs des rechtsgültigen einfachen Bebauungsplanes Nummer 67450/03 für den Bereich Rathaus/Gürzenich in Köln-Altstadt/Nord, der für das Areal Kerngebiet, geschlossene Bauweise und einen Ausschluss von Vergnügungsstätten festsetzt. Der Bereich Laurenzplatz 5 / Unter Goldschmied 9 und Große Buden- gasse 10 (Senatshotel) ist nicht Teil des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses "Westlich Unter Goldschmied". Es handelt sich um denkmalgeschützte Gebäudesubstanz, deren Planungen zur Neu- und Umnutzung bereits weit vorangeschritten sind und deren Entwicklung auf Basis § 34 BauGB in Verbindung mit dem bestehenden, einfachen Bebauungsplan möglich ist. Umsetzungskonzept In unmittelbarem Anschluss an die vertagte Jurysitzung zum Hochbauwettbewerb wurde gemein- schaftlich von GERCHGROUP und Stadtverwaltung die Umsetzung des Projekts weiterverfolgt und in umfangreicher Abstimmung, auch mit den beteiligten Fachämtern, ein städtebaulicher Vertrag erar- beitet. Gleichermaßen wurde sich auf ein Umsetzungskonzept vereinbart, dass sowohl eine zeitnahe Realisierung als auch eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht: Die Stadt treibt das eingeleitete Bebauungsplanverfahren "Westlich Unter Goldschmied" voran, um somit die städtebauliche Ordnung und Entwicklung langfristig zu sichern. Als Grundlage für die Inhalte des Bebauungsplanes sollen die Ergebnisse der Qualifizierungsverfahren dienen. Der städtebauliche Vertrag hat zum Ziel, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu schaffen, so dass die im Vertragsgebiet vorgesehenen Vorhaben parallel zum laufenden Planaufstellungsverfahren genehmigt werden können. Ziel ist es dabei, die für die Vorhaben erforderlichen Genehmigungen vor Abschluss des laufenden Planaufstellungsverfahrens und gegebenenfalls auch vor Planreife erteilen zu können. Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid, die im laufenden Bebauungsplanverfahren "Westlich Unter Goldschmied" eingereicht werden, werden auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geprüft und auf der Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 67450/03 vom 5.10.1987 in Verbindung mit § 34 BauGB und bei Übereinstimmung mit den zukünftigen Planungszielen als Ausnahme von der Ver- änderungssperre zugelassen. Entsprechendes gilt für die geplanten Abrissarbeiten. Des Weiteren sollen Synergien zwischen dem seitens der Stadt betriebenen Bebauungsplanverfah- ren und der Bauantragsplanung der GERCHGROUP genutzt werden, z.B. über die Verwendung von 4 Gutachten. Städtebaulicher Vertrag Im Rahmen der obengenannten gemeinschaftlichen Erarbeitung des städtebaulichen Vertrags in der zweiten Jahreshälfte 2019 wurde deutlich, dass neben städtebaulichen und bauordnungsrechtlichen Belangen eine Vielzahl weiterer Regelungsinhalte notwendig sind, um das Vorhaben entsprechend des Umsetzungskonzepts zu realisieren. Eingang in das Vertragswerk fanden somit auch Punkte, die sich aus Abhängigkeiten zum Bezirksrathaus Innenstadt, des Bau- und Bodendenkmalschutzes, der Verkehrsplanung und der städtischen Liegenschaften ergeben. Hinweis zur Unterzeichnung des Vertrags durch GERCHGROUP Es wird darauf hingewiesen, dass GERCHGROUP nicht beabsichtigt, öffentlich geförderten Woh- nungsbau im Laurenz-Carré zu errichten. Ziel der Vorhabenträgerin ist, die Realisierung von 30% der im Laurenz-Carré zu errichtenden öffentlich geförderten Wohneinheiten ersatzweise im "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim nachzuweisen oder den Wohnungsbau gänzlich durch eine gewerbliche Nutzung zu ersetzen. Es ist nicht das Ziel der Stadt Köln gewerbliche Nutzungen der Realisierung von Wohnein- heiten vorzuziehen. Daher wird eine Alternative für den Beschlusspunkt 2, Wohnungsbau durch ge- werbliche Nutzung gänzlich zu ersetzen, nicht vorgeschlagen. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Der Stadtentwicklungsausschuss hat mit Beschluss vom 21.09.2017 (AN/1347/2017 und AN/1352/2017) Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung des Areals beschlossen, um für das Quartier eine geordnete Entwicklung sicherzustellen. Unter anderem der Beschlusspunkt 4, wonach "der […] angedachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel […] ausdrücklich begrüßt [wird]", wurde durch Änderungsantrag darum ergänzt, dass "öffentlich geförderter Woh- nungsbau in Höhe von mindestens 30% der zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen" ist. GERCHGROUP beabsichtigt den Nachweis dieses Anteils ersatzweise im Bereich des Bebauungs- plan-Entwurfs "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim zu erbringen, das ebenfalls durch die GERCHGROUP entwickelt wird. Die Verwaltung legt einen der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses folgenden Ver- tragsentwurf vor. Alternativ schlägt die Verwaltung - ohne Abstimmung mit der Investorin – durch die Alternative 1 für den Beschlusspunkt 2 vor, den im Laurenz-Carré beschlossenen Anteil von mindes- tens 30% der zu errichtenden Wohneinheiten – bei einer ersatzweisen Verortung im "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim – auf 60% zu erhöhen. Die geplante Bruttogeschossfläche für Wohnen (ca. 5.725 m²) im Laurenz-Carré wird infolgedessen ausschließlich frei finanziert errichtet (ca. 64 Wohneinheiten). Der Anteil aus dem Laurenz-Carré führt somit zu einer Erhöhung der Anzahl an öffentlich geförderten Wohneinheiten (um ca. 38 Wohneinhei- ten), die durch die Vorhabenträgerin ohnehin im "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim gemäß des kooperati- ven Baulandmodells Köln zu errichten sind. Das kooperative Baulandmodell ist im Grundsatz anzuwenden. Für die Vorhaben des "Laurenz- Carrés" beabsichtigt die Verwaltung keine Anwendung des kooperativen Baulandmodells, da dieses nur für Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung gilt (vgl. Richtlinie Kooperatives Baulandmodell Köln, Nr. 2(1)); Es wird beabsichtigt, die Vorhaben vorab auf Grundlage des geltenden Planungs- rechts zu entwickeln (siehe oben ‚Umsetzungskonzept‘). Zudem wird das kooperative Baulandmodell von der Verwaltung nicht zur Anwendung gebracht, da der obengenannte Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aus 2017 angewendet wird. Zu- gleich wird dem Ratsbeschluss von 2010 zum Handlungskonzept preiswerter Wohnungsbau entspro- chen, wonach bei städtischem Grundbesitz ein Richtwert von 30% gefördertem Geschosswohnungs- bau gilt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlussfassung von 2017 auf die Anzahl der zu errich- 5 tenden Wohneinheiten, das kooperative Baulandmodell auf die Geschossfläche abzielt. Bezirksrathaus Innenstadt Der städtebauliche Entwurf des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln (vgl. Anlage 3), der die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Areals bildet, schafft auch Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung des Bezirksrathauses Innen- stadt. Die Nachbarschaft beider Projekte hat deutliche Auswirkungen auf die Ausnutzbarkeit des städ- tischen Grundstücks sowie unter anderem auf die Sicherung des Brandschutzes. Diese Details sind gemäß § 15 (1) des Vertrags (vgl. Anlage 1) gesondert zu klären. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der städtebaulichen Kubatur erforderlich. Kubaturanpassung Im Rahmen der städtebaulichen Studie wurden die Entwurfsarbeiten in einem Modell im Maßstab 1:500 betrachtet und bewertet. Aussagen zum denkmalpflegerischen Umgebungsschutz konnten zum damaligen Zeitpunkt anhand dieses Maßstabs nicht abschließend getroffen werden. Im Nachgang zur Juryentscheidung wurde aufgrund dessen zunehmend deutlich, dass eine Arbeit prämiert wurde, die insbesondere zu den Baudenkmälern Am Hof sowie dem Senatshotel und Theo-Burauen-Platz denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig ist (vgl. Anlage 3 und Anlage 5, Variante 1). Zudem be- durfte es einer Abstimmung zur sogenannten fünften Fassade – also zur Höhe und Anordnung zwin- gend notwendiger gebäudetechnischer Anlagen auf Dachflächen. Nachdem die Juryentscheidung zum Hochbauwettbewerb für das Baufeld Nord vertagt wurde, hat die Stadtverwaltung die Zeit genutzt, um anhand eines Modells im Maßstab 1:250 denkmalverträgliche Kubaturanpassungen zu erarbeiten, die sich zudem städtebaulich einfügen (siehe Anlage 5, Variante 2). Dieses städtische Ergebnis wurde der GERCHGROUP im Anschluss vorgestellt. Da die Kuba- turanpassungen – insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Aspekte – nicht von der GERCHGROUP akzeptiert werden konnten, wurde daraufhin ein Gegenvorschlag unterbreitet (siehe Anlage 5, Varian- te 3). Zwischen Stadtverwaltung und GERCHGROUP konnte eine Kubaturanpassung vorläufig abgestimmt werden, vorbehaltlich einer noch herbeizuführenden Einigung zur Ausbildung und Integration der Technikgeschosse. Ziel ist die Vereinbarung auf eine stadtbildverträgliche fünfte Fassade aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Kölner Dom. Anlagen Anlage 1 Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlagen Anlage 2 Übersichtsplan Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept (Stand 2018) Anlage 4 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 Anlage 5 Modellfotos zur Information -
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept (Stand 2018)
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ANLAGE 3 Laurenz-Carré - Städtebauliches Planungskonzept (Stand 2018) in Köln-Altstadt/Nord 53.70 Spor.,.gas.50 5385 7 TG : Vl+S 1uoüMJt,1 Vl ,..70CiHtlN �10 / ,;-,-----r---,..-----...:-..-Jv,�.lieferun { / r.======;IHotel ►l;= ===;I V Büro Hotel ,i Vluro- . VI +S 111ovN11r-1 V vl V""'�"" ... ·r 1 A ...... Co" 1 ... 5J 155 Bfiro �J ;,1,1 Laden Büro 1 J Hotel \ v,�----•?_,-r-•---'-•---r-4/_'� Wohnen Wohnhof V11JOüNHN E_1C ► Hotel V VI HlOuHtll'I VI 741011NHN Bezirksrathaus V6U0{,Nl1M Salomonsgasse VI 1410"1N VI V ◄ LodeJlto '"' V l �13 l l t ◄ 5'67 V ◄ Hotel �-78 □ M 1 :1000 Entwurf: Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner, Köln -
Anlage 2 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln - Altstadt/Nord Maßstab 1 : 2 500 -
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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A N L A G E 0 Um die Beschlussvorlage dem Rat am 26.03.2020 zur Zustimmung vorlegen zu können, ist die Beratung durch den Stadtentwicklungsausschuss notwendig. Aufgrund der nun erfolgreich abgeschlossenen, umfangreichen Vertragsverhandlungen zwischen Stadtverwaltung und Investorin soll eine zeitliche Verzögerung vermieden werden, indem eine schnellstmögliche Vertragsunterzeichnung erwirkt werden kann. Hierfür ist die Beratung in den zuständigen Gremien und die Beschlussfassung durch den Rat erforderlich, da die Ratszustimmung die Grundlage für den Vertragsschluss mit der GERCHGROUP zum Vorhaben Laurenz-Carré bildet. Aufgrund der vorgenannten Begründung bittet die Verwaltung – trotz eingetretener Verfristung – um Behandlung der Vorlage, da der Abschluss des umfangreichen verwaltungsinternen Prüf- und Abstimmungsprozesses erst nach Abgabefrist für die Beschlussvorlage abgeschlossen war. Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum städtebaulichen Planungskonzept „Laurenz-Carré" in Köln-Altstadt/Nord Vorlage 0111/2020 hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.03.2020 -
Anlage 5 Modellfotos
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ANLAGE 5 Laurenz-Carré – Städtebauliches Planungskonzept in Köln-Altstadt/Nord Zur Information: Modellfotos der drei Varianten Variante 1: Wettbewerbsgewinner der städtebaulichen Studie □ Variante 2: Städtische Kubaturanpassung Variante 3: Gegenvorschlag der Gerchgroup Variante 3: Gegenvorschlag der Gerchgroup -
Anlage 6 Dringlichkeitsentscheidung BV 1
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^*.-.ütJ w Die Oberbürgermeisterin Dezemat, Dienst$telh vl/61/1 6llt?Verrornns. DrlnglichkeFBentscheldung und Genehmigung Alüenlatlvp f{ir.def Bcc..hf*p$nqFkt 2: Der Besctrluss des §tadtentwicklungsausschu§§es vom 21 .09.201 7 getörderten Wohnungsbau wird insofem geändert, als der gefördertem Wohnungsbau der zu errichtenden im Vorlägen-NImmer afitn020n zw Behardturg rn öffentllcher §ltzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Beeirksvertrctung gemäß § 36 Absatz §, SaE 2 GO NRWund Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Beschluss {lber die Zustimmung zum Abschluss des süädtehaullchen Ver&ags zum städtebau lichen P lan u n gskonzept "Lau renz4arrä" in Köln.AltstadUt{ord Gremism Datum Bezirksvertretung 1 (lnnenstadt) 27.M.?:42ü Begrilndung filr die Drlnglichkelt Um die Beschlussvorlage am 19.03.2020 dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung sowie dem Rat am 26.03.2020 zur Zustimmung vorlegen zu können, ist die Anhörung der Bezirksvertre- tung lnnenstadt notwendig. Au$rund der nun erfolgreich abgeschlossenen, umfangreichen Verfagsverhandlungen a,vischen Stadtverwalfung und lnvestorin solleine zeitlicfre Verzögerung vermieden werden, indem eine schnellstnögliche Verüagsuntezeichnung enrvirkt werden kann. Hierfir ist die Beratung in den zustitndigen Gremien und die Beschlussfassung durch den Rat erforderlich, da die Ratszustim* rnung die Grundlage ftlr den Verfagsschluss mit der GERCHGROUP zum Vorhaben Laurenz- Canä bildet. Beschluss: Gemäß § 3§ Absag 5 §atz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Wetfalen (GO NRW empüahlen wir dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat stlmnrt dem Abschluss des in Anlage 1 beigeftigten stildtebaulidren Vertrags in sei- nen lnhalten zu und beauflragtdie Verwaltung, eine Unteaeichnung durch die Vorhabenträge' rin zu erwirken. 2. Entsprechend dqs Beschlusses des §tadtentwicklungsausschusse vom 21,09"201? (t4gl. An- lage 4) zum öfienüich geförderten Wohnungsbau ist der Nachweis von mindgs§ns 307o öf- fentlich gefördertem Wohnungsbau derzu enichtenden Wohneinhelqp fiy{au/eru-CanÖ (B*' reich Marspfortengasse 10) zu erbringen. LauremCan6 im Bereich des den sdl. CIiese sindzus&licft zu den 30Yo öfientlich gefÖrderten erbringen. Der geförderte braucht in den. "i.^r .tr, H. u{i.rU*. Y zum öffentlich fon mindesüens 60% üfientlich "DeuFAreal" in Köln-Mtllheim erbracht wer' 6m geOauungsplanvsrhhren "DetrE-Äreaf' resdüierstden im Bereich des BebauungsplarrEntururß "Deutr-Areal" zu ng6au in HÖhe von 30o/o der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz{anÖ nicht im Bereich des Vertragsgebietes Laurem-CarrÖ nachgeuriesen zu wer- §.* l+lrpke &,ft 4*2 11 XL Y , J t, ü.Le.v l-/ \2 -" i ,,{7 r, ?azo -
Anlage 1_Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlagen
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ANLAGE 1 Vereinbarung zwischen der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin - Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft- Stadtplanungsamt, Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln nachfolgend STADT genannt und der GERCHGROUP Einkaufs-GbR Köln Laurenz Carré, bestehend aus 1. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 1 UG, 2. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 2 UG, 3. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 3 UG, 4. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 4 UG, 5. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 5 GmbH, 6. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 6 UG, 7. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 7 UG, sämtlich mit Sitz in Düsseldorf und geschäftsansässig Emmericher Str. 26, 40474 Düsseldorf, jeweils vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Christoph Hüttemann nachfolgend zusammen GERCHGROUP genannt Vorbemerkung und Ziele des Vertrages Der Bereich zwischen den Straßen Am Hof im Norden, Unter Goldschmied im Osten, Marspfortengasse und Sporergasse im Westen und dem Laurenzplatz/Salomonsgasse im Süden in Köln-Altstadt/Nord soll städtebaulich entwickelt werden. Die Entwicklung dieser Flächen wird von den Eigentümerinnen und Erbbauberechtigten der Grundstücke im Vertragsgebiet vorgenommen. Die Entwicklungsbereiche werden unterteilt in das Baufeld Nord zwischen den Straßen Am Hof im Norden und der Großen Budengasse im Süden (BF Nord) und das Baufeld Süd für den südlich angrenzenden Bereich (BF Süd) (Anl. 1). In Abstimmung mit der STADT wurde für das Gesamtareal ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Entwurf des Büros kister scheithauer gross Architekten und Stadtplaner (KSG) (1. Rang) wurde seitens der Jury zur Umsetzung empfohlen und bildet – nach abgestimmten Kubaturanpassungen - die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung (Anl. 2) . Für das BF Nord findet derzeit ein Hochbau-/Fassadenwettbewerb statt. Im BF Süd wurde ein Direktauftrag für die Planu ng der Revitalisierung des Senatshotels an das Architekturbüro CSM Caspar Schmitz Morkramer vergeben. Für die Planung des Gebäudes Marspfortengasse 10 wird ein Direktauftrag an das Architektur - und Stadtplanungsbüro kister scheithauer gross (KSG) vergeben. Die STADT hat am 25. Juni 2019 für einen Teilbereich des Gesamtareals den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Westlich Unter Goldschmied (Laurenz -Carré)“ in Köln - Altstadt/Nord gefasst, der im Amtsblatt der STADT am 10. Juli 2019 ortsüblich bekannt gemacht wurde. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln am 17. Juli 2019 trat für diesen Bereich darüber hinaus eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB in Kraft. Nicht erfasst von dieser Veränderungssperre sind die im Folgenden als Parzelle 6 bezeichneten Flurstücke im Baufeld Süd Gemarkung Köln, Flur 31 Flurstücke 1037, 1147, 1148, 1149, 1150, 1151, 1154, 1182, 1183, 1184. Für diese gelten folglich auch nicht die nachfolgenden Regelungen zum Abbruch der vorhandenen Bausubstanz. Die STADT strebt an , das eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Westlich Unter Goldschmied“ voranzutreiben. Beide Parteien beabsichtigen, eine schnellstmögliche Realisierung des Projektes zu erzielen. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, ein Verfahren zur Genehmigung der im Vertragsgebiet vorgesehenen Vorhaben parallel zum laufenden Planaufstellungsverfahren unter Berücksichtigung der sich aus den Qualifizierungsverfahren (städtebauliche Studie und Hochbauwettbewerb) ergebenden Ergebnissen zu regeln. Ziel ist es dabei, die für die Vorhaben erforderlichen Genehmigungen vor Abschluss des laufenden Planaufstellungsverfahrens und vor Planreife erteilen zu können. Insofern vereinbaren die Parteien, Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid, die im laufenden Bebauungsplanverfahren „Westlich Unter Goldschmied“ eingereicht werden, auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes i.V.m. dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 67450/03 vom 5.10.1987 gemäß § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB zu prüfen. Sofern die Voraussetzungen des §14 Abs.2 BauGB vorliegen wird eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen. Erreicht das Bebauungsplanverfahren den Stand nach § 33 BauGB, also die Planreife, ergibt sich ein Genehmigungsanspruch aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Entsprechendes gilt für die geplanten Abrissarbeiten im Vertragsgebiet. Des Weiteren vereinbaren die Parteien, dass Synergien zwischen dem seitens der STADT betriebenen Bebauungsplanverfahren und der Bauantragsplanung der GERCHGROUP genutzt werden, z.B. über die Verwendung von Gutachten, soweit diese für beide Verfahren erforderlich sind. Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund Folgendes: I. Vertragsgebiet und Eigentumsverhältnisse § 1 Vertragsgebiet Das Vertragsgebiet besteht aus folgenden, im als Anl. 3 beigefügten Vermesser-Lageplan dargestellten Grundstücken: (1) Baufeld Nord: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1298, 1296, 1307, 1360, 1359, 1018, 155/2, 143/1, 848. (2) Baufeld Süd: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1037, 1147, 1148, 1149, 1150, 1151, 1154, 1182, 1183, 1184, 1200. (3) Bezirksrathaus: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1271, 1272, 1273, 1274, 1275, 178/1 (Laurenzplatz) und 1179 (Karl-Küpper-Platz). § 2 Bestandteile des Vertrages/Ansprechpartner Bestandteile des Vertrages sind: (1) Unterteilung der Entwicklungsbereiche (Anl. 1) (2) städtebauliche Studie KSG in der Fassung der vorläufig abgestimmten Kubaturanpassung (Anl. 2) (3) Vermesser-Lageplan inklusive zurzeit geplanter Realteilung (Anl. 3) Ständiger Ansprechpartner seitens GERCHGROUP ist Herr Christian Mühlens, Emmericher Straße 26, 40474 Düsseldorf § 3 Eigentumsverhältnisse im Vertragsgebiet Eigentümer und Erbbauberechtigte der Grundstücke im Vertragsgebiet sind bzw. werden folgende Gesellschaften bzw. Rechtspersonen: (1) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´1 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1298 tlw., Größe ca. 651 m² (2) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´2 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1298 tlw., 1307 tlw., Größe ca.760 m² (3) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´3 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1307 (tlw.), 1360, 1359, 143/1, 155/2, 1018, Größe ca.1427 m² (4) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´4 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 848, Größe ca. 214 m² (5) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´5 GmbH: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1200, Größe ca. 1.380 m² (Erbbauberechtigte) (6) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´6 UG : Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1147, 1148, 1149, 1150,, 1154, 1182, 1183, 1184, Größe ca. 927 m² (7) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´7 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1037, 1148, 1151, Größe ca. 969 m². (8) Stadt Köln: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück, 1296 II. Regelungen zum Abbruch vorhandener Bausubstanz § 4 Abbruch Baufeld Nord (1) GERCHGROUP verpflichtet sich, die Beseitigung der baulichen Anlagen auch im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen der genehmigungsfreien Beseitigung im Sinne des § 6 2 Abs. 3 S. 6 BauO NRW in Abstimmung mit der STADT frühestens dann anzuzeigen und vorzunehmen, wenn unbeschadet § 70 Abs. 2 Satz 4 BauO NRW vollständige Bauanträge für die Neubebauung der Grundstücke gestellt worden sind. Dabei bleibt es einer Abstimmung zwischen GERCHGROUP und der STADT vorbehalten, einzelne Bauvorlagen oder Gutachten nachzureichen. Für das Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigungen für die Neubauvorhaben wird auf die Regelungen in III. verwiesen. (2) Es bleibt der Abstimmung zwischen STADT und GERCHGROUP im Einzelfall vorbehalten, den zeitlichen Ablauf zwischen Beseitigung der Bestandsgebäude und Neubebauung festzulegen. Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung von den Vertragsparteien gemeinsam abzustimmende Zeitplan. (3) GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der genehmigungsfreien Beseitigung baulicher Anlagen die maßgeblichen öffentlich -rechtlichen Vorschriften (insbesondere Bau- und Bodendenkmalpflege) zu beachten und den unterirdischen Abbruch mit der Archäologischen Bodendenkmalpflege der STADT abzustimmen. (4) Um die Grundstücksituation (Grenzverläufe / Flurstücke) an die künftige Bebauung und Nutzung entsprechend der städtebaulichen Studie anzupassen, wird GERCHGROUP nach Abschluss dieses Vertrages bzw. vor Beseitigung der baulichen Anlagen die Teilung der bebauten Grundstücke gemäß §7 Abs.1 BauO NRW beantragen. Zu diesem Zwecke verpflichtet sich GERCHGROUP die Nutzungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf den Grundstücken aufstehenden Gebäuden aufzugeben und diese bis zur Beseitigung der baulichen Anlagen nicht mehr aufzunehmen. Unter dieser Voraussetzung wird die STADT die Genehmigung der Teilung nicht versagen. § 5 Abbruch Baufeld Süd (Parzelle 5) (1) GERCHGROUP hat am 21.6.2019 die Beseitigung von baulichen Anlagen auf den Grundstücken Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1200, Marspfortengasse 10 in Köln-Altstadt/Nord gemäß § 62 Abs. 3 Bau O NRW angezeigt. Beabsichtigt ist der vollständige ober - und unterirdische Rückbau des auf dem Grundstück Marspfortengasse 10 ( Parzelle 5 ) aufstehenden Bestandsgebäudes (Parkhaus) . Mit Ordnungsverfügung vom 19.7.2019 hat die STADT den Abbruch der baulichen Anlagen auf der Marspfortengasse 10 (Parzelle 5) untersagt. (2) GERCHGROUP verpflichtet sich, die Beseitigung der baulichen Anlagen im Bereich der Parzelle 5 auch im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen der genehmigungsfreien Beseitigung im Sinne des § 6 2 Abs. 3 S. 6 BauO NRW in Abstimmung mit der Stadt erst anzuzeigen und vorzunehmen, wenn unbeschadet § 70 Abs. 2 Satz 4 BauO NRW vollständige Bauanträge für die Neubebauung der Grundstücke gestellt worden sind. Dabei bleibt es einer Abstimmung zwischen GERCHGROUP und der STADT vorbehalten, einzelne Bauvorlagen oder Gutachten nachzureichen. Für das Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigungen für die Neubauvorhaben wird auf die Regelungen in IV. verwiesen. (3) Es bleibt der Abstimmung zwischen STADT und GERCHGROUP im Einzelfall vorbehalten, den zeitlichen Ablauf zwischen Beseitigung der Bestandsgebäude und Neubebauung festzulegen. Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung von den Vertragsparteien gemeinsam zu erstellende Zeitplan. (4) GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der genehmigungsfreien Beseitigung baulicher Anlagen die maßgeblichen öffentlich -rechtlichen Vorschriften (insbesondere Bau – und Bodendenkmalpflege) zu beachten und den unterirdischen Abbruch mit der Archäologischen Bodendenkmalpflege der STADT abzustimmen. III. Regelungen für die Durchführung der Neubauvorhaben im Baufeld Nord § 6 Geplante Bebauung und Nutzung (1) Im Bereich des Baufeldes Nord (BF Nord) ist entsprechend der städtebaulichen Studie (Anl. 2) folgende Bebauung und Nutzung der Grundstücke vorgesehen: a. Parzelle 1: Büro - und Geschäftsgebäude mit Tiefgarage und Laden -Einheiten (Einzelhandel) und/oder Gastronomie im 1. Unte rgeschoss und Erdgeschoss sowie Büronutzungen. b. Parzelle 2: Hotel mit Laden -Einheiten (Einzelhandel) und/oder Gastronomie im Erdgeschoss. c. Parzelle 3: Büro- und Geschäftsgebäude mit Laden-Einheiten und/oder Gastronomie im Erdgeschoss. d. Parzelle 4: Büro- und Geschäftsgebäude. (2) Städtebauliches Ziel ist es, zwischen der Sporergasse und der Großen Budengasse zwischen den Parzellen 2 und 3 einen nicht überbaubaren, jedoch unterbaubaren nur für zu Fuß Gehende und Radfahrende öffentlich durchgängigen Weg in einer Breite von 6,40 m zu schaffen und zu sichern. GERCHGROUP wird dieses städtebauliche Ziel bei der Bebauung der Grundstücke berücksichtigen und durch Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der STADT sowie einer Baulast das Wege - und F ahrrecht für die Allgemeinheit sichern. Die Qualität des Belages wird zwischen GERCHGROUP und STADT einvernehmlich abgestimmt. Die GERCHGROUP trägt die Verkehrssicherungspflicht für diese Durchwegung. (3) Den Parteien ist bewusst, dass das im Eigentum der Sta dt Köln stehende Grundstück Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1296 für die Umsetzung der Bebauung erforderlich ist. Die Parteien werden – vorbehaltlich der politischen Beratung und Entscheidung – in einem gesondert abzuschließende n, notariell zu beurkundende n Vertrag eine Regelung über die Eigentumsübertragung herbeiführen. § 7 Bauverpflichtung (1) GERCHGROUP wird die für die Bebauung der Grundstücke im Bereich des Baufeldes Nord notwendigen Bauanträge innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Hochbauwettbewerbs (abschließende Jury -Sitzung mit Preisverleihung unter Maßgabe der zwischen GERCHGROUP und STADT abzustimmenden Kubaturanpassungen zur Überarbeitung), nicht jedoch bevor die mit der STADT abgestimmte Verkehrsuntersuchung/ -konzept für das gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept (vgl. § 9 (3)) vorliegt, bei der STADT einreichen. Dabei ist das in III., § 8 vereinbarte Verfahren der Qualitätssicherung und Fassadengestaltung zu beachten. Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen GERCHGROUP und STADT, Umfang und Ausgestaltung der Bauvorlagen abzustimmen und nach Genehmigungsfortschritt zu ergänzen. (2) GERCHGROUP wird innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung mit den Baumaßnahmen auf den Grundstücken im Bereich des Baufeldes Nord beginnen und innerhalb von 48 Monaten nach Baubeginn bezugsfertig fertig stellen. Als Beginn der Baumaßnahmen gelten auch die Abbrucharbeiten. GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der Bebauung der Grundstücke die Ergebnisse der Qualitätssicherung/Fassadengestaltung zu beachten. (3) Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen Stadt und GERCHGROUP, den zeitlichen Ablauf der Bauarbeiten im Einzelfall abzustimmen. Erforderlich bleibt in jedem Fall eine Abstimmung mit VI-4, Stadtbau im Quartier. Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung gemeinsam zwischen den Vertragsparteien abzustimmende Zeitplan. Sollte es aufgrund von GERCHGROUP nicht verschuldeten Umständen zu Verzögerungen im Zeitablauf kommen, wird GERCHGROUP die STADT hierüber rechtzeitig unterrichten. In diesem Falle werden die vereinbarten Fristen um eine angemessene Zeitdauer verlängert. Nicht verschuldete Umstände sind insbesondere Verzögerungen im Verfahren der Qualitätssicherung (§ 8), Bodendenkmalfunde, Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und Unmöglichkeit einer wirtschaftlichen Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer und Ausfälle bei beauftragten Unternehmen, Überprüfung von Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung, die zu unwirts chaftlichen Aufwendungen führen können sowie vergleichbare Hemmnisse. § 8 Qualitätssicherung/Fassadengestaltung (Begleitgremium zur Qualitätssicherung/Verfahren zur Abstimmung und Freigabe) (1) Zur Qualitätssicherung des Juryergebnisses aus dem Hochbauwettbewerb (unter Maßgabe der zwischen GERCHGROUP und STADT abgestimmten Kubaturanpassungen) im Planungs- und Bauprozess wird ein Begleitgremium aus folgenden Mitgliedern gebildet: a. Mindestens 3 aus insgesamt 5 externen Mitgliedern, die als Fach -Preisrichter am Hochbauwettbewerb für das Baufeld Nord teilgenommen haben , einschließlich des Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats oder sein(e) jeweilige(r) Vertreter*in b. 3 Vertreter*innen der STADT (Stadtplanung, Stadtkonservator und Baudezernent) oder sein(e) jeweilige(r) Vertreter*in c. 2 Vertreter*innen der Politik (Ausschussvorsitzende *r Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksbürgermeister*in Innenstadt oder der/die jeweiligen Vertreter *innen im Amt) d. 3 Vertreter*innen der GERCHGROUP (2) Aufgabe des Begleitgremiums ist die Bewer tung der Qualität der Umsetzung des überarbeiteten Hochbau-Wettbewerbsergebnisses in Bezug auf die Fassadengestaltu ng, also der äußeren Gestalt der Gebäude. Nicht zu den Aufgaben des Begleitgremiums gehör t die grundsätzliche Bewertung der Nutzung der Gebäude und der Gestaltung des Gebäudeinneren sowie der Gebäudekubatur. Die Entscheidungen des Gremiums ersetzen nicht die städtebauliche, bauordnungsrechtliche sowie denkmalrechtliche Prüfung und Abstimmung zwischen GERCHGROUP und STADT. Es soll eine der Bedeutung des Ortes angemessene architektonische Qualität unter angemessener Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange von GERCHGROUP gewährleistet werden. (3) Die Mitglieder des Begleitgremiums werden gemeinsam von STADT und GERCHGROUP benannt. Das Begleitgremium konstituiert sich auf erste Einberufung durch GERCHGROUP. Es ernennt einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende. GERCHGROUP und STADT stimmen sich über Sitzungstag und – ort des Begleitgremiums ab. GERCHGROUP ist f ür die Einladungen zu den Sitzungen zuständig und dokumentiert das Ergebnis. Die STADT gibt das Ergebnisprotokoll frei. Entscheidungen des Begleitgremiums werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder unter Beachtung der denkmalrechtlichen Erlaub nisfähigkeit getroffen und sind für die weitere Planung und Bauausführung durch GERCHGROUP – vorbehaltlich der Erfordernisse öffentlich-rechtlicher Vorschriften – für beide Vertragsparteien verbindlich. Diese Entscheidung entbindet in Hinblick auf den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz der im direkten Umfeld betroffenen Denkmäler nicht von einer Prüfung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW. Führen die Entscheidungen des Begleitgremiums zu für GERCHGROUP unvertretbaren Zusatzkosten oder Bau- und Planungserschwernissen, ist auf Antrag von GERCHGROUP im Begleitgremium erneut zu beraten. Die erneute Entscheidung des Begleitgremiums hat berechtigte Einwendungen von GERCHGROUP in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. (4) Das Begleitgrem ium bestimmt in seiner konstituierenden Sitzung auf Vorschlag von GERCHGROUP eine Regelung, die verbindliche Vorgaben für den Ablauf der Entscheidungsfindung enthält. Die Regelung hat dem Ziel zu dienen, möglichst kurzfristige Entscheidungen herbeizuführen. (5) Die denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW kann entweder unabhängig von den folgenden Baugenehmigungsverfahren von der GERCHGROUP beantragt werden oder aber als Stellungnahme innerhalb dieser Genehmigungsv erfahren von Seiten des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgegeben werden . Diese denkmalrechtliche Erlaubnis gewährleistet eine architektonische Qualitätssicherung, die der historischen und städtebaulichen Bedeutung des Ortes im unmittelbaren Dom Umfeld u nd der Via Culturalis gerecht wird. § 9 Erschließungsregelungen/Stellplätze (1) Der Nachweis der gemäß § 48 BauO NRW i.V.m. § 89 Abs.1 Nr.4 BauO NRW (Stellplatzsatzung) notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze der Bauvorhaben im Baufeld Nord erfolgt auf den jeweiligen Baugrundstücken bzw. in einer gemeinsamen Tiefgarage unter den Neubauten des Baufeldes Nord. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Sporergasse. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen eine r noch zu erstellenden Verkehrsuntersuchung/ -konzept für das gesamte Vertragsgebiet eine Untersuchung zur geeigneten Verkehrsregelung für die Ausfahrt über die Straße Am Hof. Die Lösung wird mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abgestimmt. Es besteht insoweit Einigkeit zwischen den Parteien, dass der motorisierte Individualverkehr zur verkehrliche n Anbindung der Gebäude sowie zu Anlieferungszwecken möglich ist. Die generelle Umsetzung von Taxivorfahrten bzw. sonstigen Vorfahrten sowie deren Anzahl werden im Rahmen der noch zu erstellenden u nd oben genannten Verkehrsuntersuchung/- konzept überprüft . Die Planung ist mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abzustimmen und von dort freizugeben. Der Stellplatznachweis für Pkw und Fahrräder wird in einem Mobilitätskonzept erbracht. (2) GERCHGROUP verpflichtet sich zur Vorlage eine r Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des „Verkehrsführungskonzeptes Altstadt“. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung/-konzept sind die Ve rkehre, darunter Vorfahrten, Erschließung der Stellplätze, Anlieferung sowie Ver- und Entsorgung in Abstimmung mit der STADT zu klären. Die abgestimmte Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet und das Mobilitätskonzept müssen im Zeitpunkt der Einreichung des ersten Bauantrages – mit Ausnahme der Bauanträge für Parzelle 6 (Senatshotel) – vorliegen. IV. Regelungen für die Durchführung der Revitalisierungs- und Neubauvorhaben im Baufeld Süd § 10 Geplante Bebauung und Nutzung (1) Im Bereich des Baufeldes Süd (BF Süd) ist entsprechend der städtebaulichen Studie ( Anl. 2) folgende Bebauung und Nutzung der Grundstücke vorgesehen: a. Parzelle 5: Wohngebäude mit Tiefgarage und Laden -Einheiten (Einzelhandel) im Erdgeschoss. b. Parzelle 6: Hotel ( ergänzender Neubau und Revitalisierung bestehendes Hotel und benachbartes Bürogebäude). (2) Die Regelungen in dieser städtebaulichen Vereinbarung beziehen sich mit Ausnahme von § 15 ausschließlich auf die Parzelle 5. § 11 Bauverpflichtung (1) GERCHGROUP wird die für die Bebauung des Grundstücks im Bereich der Parzelle 5 im Baufeld Süd notwendigen Bauanträge innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung nicht jedoch bevor die mit der STADT abgestimmte Verkehrsuntersuchung/- konzept für das gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept (vgl. § 14 (3)) vorliegt, bei der STADT einreichen. Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen GERCHGROUP und STADT, Umfang und Ausgestaltung der Bauvorlagen abzustimmen und nach Genehmigungsfortschritt zu ergänzen. Ein Architektenwettbewerb oder ein sonstiger städtebaulicher Wettbewerb ist für diese Parzelle nicht erforderlich. (2) GERCHGROUP wird innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung mit den Baumaßnahmen auf dem Grundstück auf der Parze lle 5 beginnen und innerhalb von 48 Monaten nach Baubeginn bezugsfertig fertig stellen. Als Beginn der Baumaßnahmen gelten auch die Abbrucharbeiten. GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der Bebauung der Grundstücke die Ergebnisse der Qualitätssicherung/Fassadengestaltung entsprechend den Vorgaben des § 12 zu beachten. (4) Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen STADT und GERCHGROUP, den zeitlichen Ablauf der Bauarbeiten im Einzelfall abzustimmen. Erforderlich bleibt in jedem Fall eine Abstimmung mit VI-4, Stadtbau im Quartier. Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung von den Vertragsparteien gemeinsam abzustimmende Zeitplan. Sollte es aufgrund von GERCHGROUP nicht verschuldeten Umständen zu Verzögerungen im Zeitablauf kommen, wird GERCHGROUP die Stadt hierüber rechtzeitig unterrichten. In diesem Falle werden die vereinbarten Fristen um eine angemessene Zeitdauer verlängert. Nicht verschuldete Umstände sind insbesondere Verzögerungen im Verfahren der Qualitätssicherung (§ 12), Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und Unmöglichkeit einer wirtschaftlichen Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer und Ausfälle bei beauftragten Unternehmen , Überprüfung von Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung, die zu unwirtschaftlichen Aufwendungen führen können sowie vergleichbare Hemmnisse. § 12 Qualitätssicherung/Fassadenwettbewerb (Begleitgremium zur Qualitätssicherung/Verfahren zur Abstimmung und Freigabe) (1) Zur Qualitätssicherung der Umsetzung der städtebaulichen Studie von KSG ( Anl.2) im Planungs- und Bauprozesses wird ein Begleitgremium aus folgenden Mitgliedern gebildet: a. Mindestens 3 aus insgesamt 5 externen Mitgliedern, die als Fach -Preisrichter am Hochbauwettbewerb für das Baufeld Nord teilgenommen haben und einschließlich des Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats oder sein(e) Stellvertreter*in b. 3 Vertreter*innen der STADT (Stadtplanung, Stadtkonservator und Baudezernent oder ein(e) jeweilige(r) Stellvertreter*in c. 2 Vertreter*innen der Politik (Ausschussvorsitzende*r Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksbürgermeister*in Innenstadt oder ein(e) jeweilige(r) Stellvertreter*in im Amt) d. 3 Vertreter*innen der GERCHGROUP (2) Aufgabe des Begleitgremiums ist die Bewertung der Qualität der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses der städtebaulichen Studie von KSG in Bezug auf die Fassadengestaltung, also der äußeren Gestalt der Gebäude. Nicht zu den Aufgaben des Begleitgremiums gehört die grundsätzliche Bewertung der Nutzung der Gebäude und der Gestaltung des Gebäudeinneren sowie der Gebäudekubatur. Die Entscheidungen des Gremiums ersetzen nicht die städtebauliche, bauordnungsrechtliche sowie denkmalrechtliche Prüfung und Abstimmung zwischen GERCHGROUP und STADT. Es soll eine der Bedeutung des Ortes angemessene architektonische Qualität unter angemessener Berücksic htigung der wirtschaftlichen Belange von GERCHGROUP gewährleistet werden. (3) Die Mitglieder des Begleitgremiums werden gemeinsam von STADT und GERCHGROUP benannt. Das Begleitgremium konstituiert sich auf erste Einberufung durch GERCHGROUP. Es ernennt einen Vo rsitzenden/eine Vorsitzende. GERCHGROUP und STADT stimmen sich über Sitzungstag und – ort des Begleitgremiums ab. GERCHGROUP ist für die Einladungen zu den Sitzungen zuständig und dokumentiert das Ergebnis. Die STADT gibt das Ergebnisprotokoll frei. Entscheidungen des Begleitgremiums werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder unter Beachtung der denkmalrechtlichen Erlaubnisfähigkeit getroffen und sind für die weitere Planung und Bauausführung durch GERCHGROUP – vorbehaltlich der Erfordernisse öffentlich-rechtlicher Vorschriften – für beide Vertragsparteien verbindlich . Diese Entscheidung entbindet in Hinblick auf den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz der im direkten Umfeld betroffenen Denkmäler nicht von einer Prüfung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW. Führen die Entscheidungen des Begleitgremiums zu für GERCHGROUP unvertretbaren Zusatzkosten oder Bau - und Planungserschwernissen, ist auf Antrag von GERCHGROUP im Begleitgremium erneut zu beraten. Die erneute Entsch eidung des Begleitgremiums hat berechtigte Einwendungen von GERCHGROUP in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. (4) Das Begleitgremium bestimmt in seiner konstituierenden Sitzung auf Vorschlag von GERCHGROUP eine Regelung, die verbindliche Vorgaben für den A blauf der Entscheidungsfindung enthält. Die Regelung hat dem Ziel zu dienen, möglichst kurzfristige Entscheidungen herbeizuführen. (5) Die denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW kann entweder unabhängig von den folgenden Baugenehmigungsverfahren von der GERCHGROUP beantragt werden oder aber als Stellungnahme innerhalb dieser Genehmigungsv erfahren von Seiten des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgegeben werden . Diese denkmalrechtliche Erlaubnis gewährleistet eine architektonische Qualitätssicherung, die der historischen und städtebaulichen Bedeutung des Ortes im unmittelbaren Dom Umfeld und der Via Culturalis gerecht wird. § 13 Bindung geförderter Wohnungsbau Vertragsformulierung bei Beschluss des Beschlusspunkts 2: Der Stadtentwicklungsausschuss der STADT hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 (AN/ 1347/2017 und AN/1352/2017) beschlossen, öffentlich geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30% der zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen. Diese Beschlusslage ist im Vertragsgebiet im Rahmen der Neubebauung mit Wohngebäuden zu beachten. ODER Vertragsformulierung bei Beschluss der Alternative für den Beschlusspunkt 2: Der Stadtentwicklungsausschuss der STADT hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 (AN/ 1347/2017 und AN/1352/2017) beschlossen, öffentlich geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30% der zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen. Zur Erfüllung diese s Beschlusses im Rahmen der Neubebauung mit Wohngebäuden im Vertragsgebiet vereinbaren die Parteien Folgendes: GERCHGROUP verpflichtet sich bei der Bebauung der Parzelle 5 mit Wohnungen , öffentlich geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 60% der zu errichtenden Wohneinheiten gemäß dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes NRW (WFNG NRW) und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW ersatzweise im Gebiet des Beba uungsplanes Nr. 70470/11 „Deutz-Areal“ in Köln-Mülheim nachzuweisen. GERCHGROUP verpflichtet sich in dem in Zusammenhang mit dem vorstehend bezeichneten Planverf ahren zu schließenden städtebaulichen Vertrag zur Errichtung dieser Wohnungen . Sollte die Errichtung im „Deutz-Areal“ nicht möglich sein, wird eine Ersatzlösung zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart. § 14 Erschließungsregelungen (Zufahrt Bezirksrathaus)/Stellplätze (1) Die Erschließung der Tiefgarage der Parzelle 5 und des Bezirksrathauses Innenstadt erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt von der Marspfortengasse. (2) Der Nachweis der gemäß § 48 BauO NRW i.V.m. § 89 Abs.1 Nr.4 BauO NRW (Stellplatzsatzung) notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze der Bauvorhaben in den Baufeldern, mit Ausnahme der Parzelle 6, erfolgt grundsätzlich auf den jeweiligen Baugrundstücken bzw. in Tiefgaragen unter den Baukörpern. Es besteht insoweit Einigkeit zwischen den Parteien, dass der motorisierte Individualverkehr zur verkehrlichen Anbindung der Gebäude sowie zu Anlieferungszwecken möglich ist. Die generelle Umsetzung von Taxivorfahrten bzw. sonstigen Vorfahrten sowie der en Anzahl werden im Rahmen eine r noch zu erstellenden Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet überprüft. Die Planung ist mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abzustimmen und von dort freizugeben. Der Stellplatznachweis für Pkw und Fahrräder wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erbracht. (3) GERCHGROUP verpflichtet sich zur Vorlage eine r Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des „Verkehrsführungskonzeptes Altstadt“. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung/-konzept sind die Verkehre, darunter Vorfahrten, Erschließung der Stellplätze, Anlieferung sowie Ver- und Entsorgung in Abstimmung mit der STADT zu klären. Die abgestimmte Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet und das Mobilitätskonzept müssen im Zeitpunkt der Einreichung des ersten Bauantrages – mit Ausnahme der Bauanträge für Parzelle 6 (Senatshotel) – vorliegen. V. Gemeinsame Bestimmungen für die Baufelder § 15 Brandschutz/Bauantragsverfahren (1) Die Vertragsparteien (STADT/Gebäudewirtschaft und GERCHGROUP) werden einvernehmlich und unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen des Vertragspartners aufgrund bauordnungsrechtlicher Erfordernisse ein bauliches Konzept der zu errichtenden Gebäude abstimmen, das den jeweiligen baulichen Absichten des jeweiligen Vertragspartners möglichst weitgehend entgegenkommt. Neben technisch -baulichen Maßnahmen, wie z.B. F90 - Verglasungen, Brandschutztore n etc. werden auch Kubaturanpassungen/ -verschiebungen beider Vertragspartner untersucht. (2) Die Parteien vereinbaren, dass Synergien zwischen dem seitens der STADT betriebenen Bebauungsplanverfahren „Westlich Unter Goldschmied“ und der Bauantragsplanung der GERCHGROUP genutzt werden. Dies gilt insb esondere für die in beiden Verfahren zu erstellenden Gutachten, Planungen sowie die in diesem Zusammenhang durchzuführenden Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Fachämtern. Für das Vorhaben Laurenz Carr é vereinbaren die Parteien folgende Gutachten und Zuständigkeiten Gutachten Zuständigkeit a. Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet / Mobilitätskonzept GERCH b. Schalltechnische Untersuchung GERCH c. Besonnungsgutachten GERCH d. Freiflächenplanung GERCH e. Artenschutzprüfung GERCH (3) GERCHGROUP wird für das Vertragsgebiet eine Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet / Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des „Verkehrsführungskonzeptes Altstadt“ sowie ei n schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung des Verkehrs-/ und Anlagenlärms erstellen. Darüber hinaus erfolgt die Vorlage und Darstellung einer Freiflächenplanung (u.a für Dachbegrünung, Innenhof begrünung etc.) unter Berücksichtigung der Gestaltungsvorgaben für den öffentlichen Raum gemäß dem Handbuch „Via Culturalis“. Über ein qualifiziertes Belichtungs- und Besonnungsgutachten wird die Verschattung der im Umfeld des Vertragsgebiets bestehenden Wohnbebauung untersucht. Für die Parzelle 5 in Baufeld Süd ist zusätzlich d ie Vorlage eines Vermesser - Lageplans mit Abstandsflächennachweis sowie ein qualifizierte s Belichtungs- und Besonnungsgutachten zu den Wohn- und Arbeitsverhältnissen durch einen Sachverständigen entsprechend den technischen Normen und Verordnungen vor Einreichung der Bauanträge im Baufeld Süd Parzelle 5 vorzulegen und mit der STADT abzustimmen. Eine Entscheidung über eventuelle Abweichungen aufgrund von Abstandsflächenverstößen erfolgt im Bauantragsverfahren unter Würdigung der durch § 6 BauO NRW 2018 öffentlich -rechtlich geschützten nachbarlichen Belange. Außerdem ist die beabsichtigte Planung i n Grundrissen, Ansichten und Schnitten darzustellen um zu beurteilen, ob die aus der städtebaulichen Studie hervorgegangene Konfiguration der Bestandteile (Wohnungsbau und ergänzende Nutzungen, Gebäude des Bezirksrathauses) den Anforderungen an gesunde Woh n- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Dies ist für den Bestandsfall sowie den Neubau des Bezirksrathauses separat nachzuweisen, soweit es Auswirkungen des Bauvorhabens auf das städtische Grundstück hat. (4) Die GERCHGROUP wird die im Rahmen der Bauantragsplanung zu erstellenden Gutachten der STADT zur Durchführung und Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens „Westlich Unter Goldschmied“ bereitstellen. Es wird ferner vereinbart, dass die Gutachten bis September 2020 vorliegen müssen. Dies gilt nicht , wenn die GERCHGROUP aufgrund von nicht verschuldeten Umständen an der rechtzeitigen Fertigstellung der Gutachten verhindert wird. In diesem Fall wird die GERCHGROUP die STADT über die Verzögerung in Kenntnis setzen und die vereinbarte Frist um eine angemessene Zeitda uer verlängert. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Parzelle 6 „Senatshotel“ im Baufeld Süd. (5) Die sich aus den Gutachten ergebenden Erfordernisse an die Gebäude sind zu beachten. VI. Schlussbestimmungen § 16 Kostentragung GERCHGROUP trägt die Kosten dieses Vertrages und die Kosten seiner Durchführung. § 17 Rechtsnachfolgeregelungen Die GERCHGROUP (die Eigentümer und die Erbbauberechtigte n) ist berechtigt, den vertragsgegenständlichen Grundbesitz bzw. das Erbbaurecht ganz oder teilweise an Dritte zu veräußern. Sie ist verpflichtet, die noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einschließlich der Weiterverpflichtung auf ihren Rechtsnachfolger zu übertragen. Die STADT stimmt dem Eintritt eines Rechtsn achfolgers in diesen Vertrag und der Entlassung der GERCHGROUP aus diesem Vertrag unter der Voraussetzung zu, dass der erwerbende Dritte nachweislich die auf seinem Kaufgegenstand nach dieser Vereinbarung entfallenden Verpflichtungen übernommen hat. Der Nachweis ist gegenüber der STADT (Stadtplanungsamt) mittels Vorlage des notariell beurkundeten Kaufvertrages zu erbringen. § 18 Rücktritt GERCHGROUP und STADT sind bei Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB, die nicht durch eine Vertragsanpassung behoben werden kann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei auszuüben. §19 Vertragsstrafenregelungen Sofern GERCHGROUP gegen die in § 17 (Rechtsnachfolge) genannten Vertragspflichten verstößt, wird sie an die STADT eine Vertragsstrafe zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe beläuft sich hinsichtlich der Rechtsnachfolge auf 1,25 Mio. € (dies entspricht 0,5 % des Gesamtinvestitionsvolumens). Die Vertragsstrafe ist vier Wochen nach Erhalt der schriftlichen Zahlungsaufforderung durch die Stadt fällig. Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet GERCHGROUP nicht von der Erfüllung der in Satz 1 genannten Verpflichtung. Die Vertragsstrafe kann bei erneuter Fristsetzung durch die Stadt für die Erfüllung der in Satz 1 genannten Verpflichtung jeweils erneut verwirkt werden. § 20 Abrissanzeige / Erbbaurecht / Baulasteintragungen (1) GERCHGROUP wird spätestens 8 Wochen nach Abschluss dieser Vereinbarung die Abrissanzeige vom 21.06.2019 für die Beseitigung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1200, Marspfortengasse 10 zurücknehmen. (2) Die Vertragsparteien befinden sich in Verhandlungen zur Änderung bzw. Ergänzung des Erbbaurechtsvertrags (Ur-Nr. 1113/2001 v.6.6.2001). Gegenstand dieses Vertrages sollen u.a. auch folgende Regelungen sein: a. Die Verpflichtung der GERCHGROUP zur Stellung eines Antrags auf Eintragung einer Baulast zu Lasten der GERCHGROUP und zugunsten der STADT zur Sicherung der auf den Parzellen 5 und 6 unterirdisch erhaltenen Teile des römischen Abwasserkanals als dauerhaft zu erhaltendes öffentliches Besucherbauwerk einschließlich der Sicherung des in Parzelle 5 bestehenden Notaussiegs aus dem römischen Kanal. b. Die Verpflichtung der GERCHGROUP zur Stellung eines Antrags auf Eintragung einer Baulast zu Lasten der GERCHGROUP und zugunsten der STADT zur Sicherung der Erschließung der Tiefgarage des Bezirksrathauses über das Grundstück Marspfortengasse 10. c. Regelungen zur Nutzung und Zugänglichkeit des römischen Abwasserkanals und des Notausstiegs während der Bauzeit. In jedem Fall sind die Entfluchtung der Baustelle der MiQua und die Belange der Bodendenkmalpflege zu beachten. GERCHGROUP und STADT stimmen sich zur Umsetzung dieser Sicherstellung während der Bauphase ab. (3) Die Parteien dieser Vereinbarung sind sich darüber einig, dass die Umsetzung der Vorgaben aus dieser Vereinbarung dem in der Vorbemerkung beschriebenen Ziel dient, Bauanträge und Abrissanzeigen unter Ausnahme von der Veränderungssperre vor Abschluss des eingeleiteten Bauleitplanverfahren genehmigen zu können. § 21 Salvatorische Klausel/Vertragsänderungen (1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel durch eine sinn- und zweckentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen. (2) Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ergänzend wird – soweit erforderlich – ein LOI durch die Parteien geschlossen, ansonsten bestehen Nebenabreden nicht. (3) Der Vertrag wird 12-fach ausgefertigt. Die STADT erhält 10 Ausfertigungen und GERCHGROUP 2 Ausfertigungen. § 22 Haftungsausschluss Eine Haftung der STADT aus diesem Vertrag für die Aufwendungen der GERCHGROUP, die diese im Hinblick auf die Durchführung des Vertrages tätigt, ist ausgeschlossen. § 23 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung GERCHGROUP unterwirft sich gemäß § 61 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (VwVfG NRW) der sofortigen Vollstreckung aus diesem Vertrag. 3 Anlagen Anlage 2_Städtebauliche Studie KSG in der Fassung der vorläufig abgestimmten Kubaturanpassung Baufeld Nord Baufeld Süd 905 1296 1326 1298 1096 992 1148 162 2 1082 820 1318 2 1343 1000 821 873 122 1247 117 2a 1522 133 743 1-3 1147 853 1363 1553 253 1571 140 1364 4 11 1018 996 1329 991 1154 1275 1307 746 995 16 7 10 809 11 1-3 713 1365 1338 1361 1341 1179 1618 142 2 a 944 1002 1359 1354 1037 1150 1313 111 1310 989 13 10951098 15 1186 1184 802 1048 1276 1316 816 1311 18 155 2 1101 1197 1572 140 1458 112 1327 6 144 2 5 1183 848 1149 17-25 242 1 3 1317 993 14 1271 1057 20-26 1151 5 29 9 143 11272 10 1274 9 12 994 1487 133 1097 1362 1100 817 17 9885 8-10 1125 1273 1200 3 7 1001 1182 178 1 2 990 904 2 b 19 1360 28 Flurstück Eigentümer Grund- buch Bl. BaulastFläche m² Pflaster Pflaster 53.59 IV II Müllschächte I FD OK. Brüst.=73,75 FD (Altglas) Laurenzplatz II I II I Theo-Burauen-Platz Grün Grün V Grün FD I IV Grün Grün Pflaster Grün Grün Grün Bank I Statue II 53.58 Pflaster III Platten Pflaster I Hotel 53.44 Rinne Beton Beton Beton Rinne FD Bank FD Bank MD V Beton VIII Pflaster V I ParkhausArbeitsamt FD Asphalt FD Pflaster I Platten Platten Pflaster Pflaster Platten Kleine Budengasse 14,14 44,47 Brunnenoberkante H=45,94 3,47 56,82 9,12 23,74 40,00 17,49 0,7616,97 Baulast 1585/ 98 Stellplatzpflicht (4 Stellplätze in Tiefgarage) Baulast 550/ 02 Stellplatzpflicht bis 2070 (24 Stellplätze in Tiefgarage) 15,60 38,79 60,02 14,86 Brunnenunterkante H=38,90 26,05 23,003,09 13,41 19,63 u=2.50 d=30.0 H=77,57 u=2.50 d=30.0 u=3.0 d=18.0 u=3.0 d=18.0 u=0.90 d=12.0 u=0.70 d=10.0 FD u=0.90 d=12.0 u=0.60 d=6.0 u=3.10 d=30.0 u=3.0 d=30.0 53.56 53.69 53.58 H=73,93 53.58 53.66 53.75 53.63 53.69 53.61 53.65 53.76 53.41 53.42 53.75 53.72 53.69 53.66 53.60 FD 53.57 53.67 53.63 53.67 53.64 53.45 53.58 53.53 53.76 53.74 53.76 Am Hof 53.63 53.80 53.74 53.63 53.68 53.84 53.95 Unter Goldschmied 53.79 53.75 53.70 53.70 53.74 53.79 53.97 53.85 53.75 53.71 53.71 53.64 53.77 53.80 53.92 53.86 53.83 53.80 53.80 53.73 53.82 53.85 53.82 53.89 53.83 53.77 53.99 54.05 29,77 54.01 53.90 54.00 54.04 53.96 54.30 54.27 54.23 54.1554.18 54.26 53.5653.66 53.71 53.81 54.22 53.91 53.61 53.33 53.87 53.10 53.14 53.01 53.36 53.04 52.93 2,30 52.89 52.8452.90 53.14 52.96 52.96 53.10 53.05 53.14 53.10 52.97 52.63 52.57 52.54 52.97 53.04 53.08 52.98 53.03 53.08 52.76 Salom onsgasse 52.64 52.67 52.51 52.60 52.73 52.73 52.6852.80 52.96 53.14 53.04 53.10 H=78,80 53.03 53.11 53.21 53.10 53.15 53.20 53.20 53.10 53.25 53.31 53.49 53.36 53.51 53.33 53.28 53.34 53.41 53.48 53.37 53.35 53.46 53.49 Große Budengasse 53.60 Sporergasse 53.54 53.46 53.50 53.50 53.58 53.66 H=58,82 53.61 53.59 53.65 53.63 53.68 53.75 52.75 52.68 52.58 52.67 52.92 52.79 52.70 52.66 52.78 52.72 52.82 52.88 52.88 52.99 52.94 53.00 52.88 53.1253.19 53.06 52.93 53.01 53.10 52.97 53.16 53.10 53.82 53.81 53.34 52.96 Karl- Küpper- Platz 53.6453.52 53.50 53.63 53.61 53.39 53.23 VI 53.53 V FD 53.25 53.2153.09 53.09 52.99 III 53.03 53.17 53.14 53.21 53.11 V 53.18 52.58 52.68 15,9315,95 VII FD FD VII FD A FDV A VI FD IV VI FD FD FD FD I III H=60,96 FD Platten FD II FD FD FD IV FD H=70,74 53.75 FD I 53.7753.84 53.75 53.86 Asphalt 53.61 53.50 FD 54.37 MD 54.35 53.5553.51 EFH=53,65 UK=56,46 H=70,07 FD H=69,82 UK=56,44 EFH=53,03 H=68,58 Aschen- becher UK=55,70 MD Eingangsh.=53,78 H=69,55 H=68,43 H=68,32 FD OK. Brüst.=69,31 FD Eingangsh.=54,11 Asphalt Eingangsh.=53,95 Jupp- Schmitz- Platz Marspfortengasse Parkhaus 143/1 V Unter Goldschmied Köln GmbH 49709 keine 155/2 Unter Goldschmied Köln GmbH 49709 keine 178/1 Stadt Köln 31 keine 743 1. Kehl, John-Patrik SD 49712 keine III V 2. Kehl, Janine 848 Holzpodeste Unter Goldschmied Köln GmbH 66432 keine 53.68 904 1. Kehl, John-Patrik FD IV 49712 V keine 2. Kehl, Janine 905 1. Molis, Ruth 13029 keine 2. Molis, Christiane 3. Molis, Martin 1018 V FD VI Unter Goldschmied Köln GmbH 34049 FD H=58,29 keine 1037 Unter Goldschmied Köln GmbH 50830 I FD keine 1147 Unter Goldschmied Köln GmbH 50036 FD FD keine 1148 MD Unter Goldschmied Köln GmbH 50036 keine FD Asphalt keine keine keine keine keine MD MD 1149 Unter Goldschmied Köln GmbH 50036 1150 I Unter Goldschmied Köln GmbH 50820 1151 Unter Goldschmied Köln GmbH 50820 FD 1154 Unter Goldschmied Köln GmbH 50036 1179 Stadt Köln 31 1182 Unter Goldschmied Köln GmbH V 50036 keine Notausstieg keine FD keine FD keine 1183 1184 Unter Goldschmied Köln GmbH Unter Goldschmied Köln GmbH 50036 50036 1186 Stadt Köln 31 VI 1200 Unter Goldschmied Köln GmbH FD 34804 550/02 1271 Stadt Köln 50078 IV keine Erbbaurecht 5107 Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln FD 31 31 31 31 31 31 keine keine keine Hotel FD keine keine keine 1272 VI 1273 1274 104 m² V 1275 1276 1296 1298 MD FD 1307 Unter Goldschmied Köln GmbH Unter Goldschmied Köln GmbH 57637 keine 58742 1585/98 Asphalt VI Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln IV Holzpodeste Stadt Köln Stadt Köln 31 V 31 31 31 31 keine VI V keine keine keine keine 1326 FD 1338 1341 1343 1354 1359 VI 1360 1361 Stadt Köln 31 keineFD Unter Goldschmied Köln GmbH Unter Goldschmied Köln GmbH keine keine 13376 Baustelle 58742 FD 53.51 53.73 II FD Platten 53.66 53.71 FD 53.68 53.76 I 746 1. Kehl, John-Patrik 2. Kehl, Janine 49712 keine Tr.=65,01 First=72,97 IV First=68,94 H=75,19 Kerngebiet Fluchtlinienplan 3001a H=74,44 12,30 Tr.=68,09 IV 0,31 H=67,68 H=70,75 H=80,87 B-Plan Nr.: 67453/21 Fluchtlinienplan 3001a 6,45 FD Römerbrunnen IV Fluchtlinienplan 730 III VII geschlossene Bauweise Auf die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan wird hingewiesen V Tr.=71,26 First=77,92 H=73,00 VI VI II I II H=77,57 I Tr.=70,79 Tr.=73,29 First=75,68 Tr.=75,23 Tr.=75,23 H=68,20 First=77,92 H=69,47 H=72,68 H=61,50H=61,50 H=73,22 Tr.=67,87 H=71,78 H=69,35 H=73,14 H=70,07 H=57,34 H=55,65 H=57,76 H=68,57 H=70,99 H=75,51 H=65,54 140 m² 214 m² Tr.=64,82 H=65,90 H=58,26 121 m² H=69,59 H=65,90 H=68,32 H=63,04 Tr.=62,99 OK. Brüst.=68,36OK. Brüst.=68,31 Tr.=71,26 OK. Brüst.=68,33 H=65,67 Tr.=67,12 H=58,51 53.35 6,05 5,37 H=67,68 Tr.=68,11 602 m² 0,5 m² 3 m² 21 m² 864 m² 55 m² 539 m² 25 m² 216 m² 5 m² 1380 m² 871 m² 321 m² 16 m² 1 m² 3 m² 753 m² 984 m² 1 m² 826 m² Fluchtlinienplan 3001a Fluchtlinienplan 314 0,21 0,11 0,22 0,22 0,31 23,76 9,44 0,21 0,21 0,21 0,24 0,05 0,24 0,04 Attika 8,96 10,87 0,12 9,58 2,88 0,20 7,60 9,89 0,47 5,62 geplante Grenze geplante Grenze geplante Grenze Stand: 17.12.2017 letzte Änderung: 14.01.2020 (FW) L:/hh/s17312/gg/17312-00+4-Lageplan 0,24 Schraffur Hinweise ALLGEMEIN BAURECHT Grundstücksentwässerung BAULICHE NUTZUNGDACHFORMMASSE UND ZAHLEN Z E I C H E N E R K L Ä R U N G 50,75 Sonstiges Abwasserkanal, Mischwasser Abwasserkanal, Regenwasser Gebäudeumrißlinie Flurstücksgrenze vorhandene Baulast Gemarkungsgrenze KD 50,75 KE 47.21 KS 47.02 Fahnenmast Kreisgrenze (Stadtgrenze) Hinweisschild Vorhandene unterirdische bauliche Anlagen Traufe Automat (z.B.Zigaretten) Oberirdische Leitung Starkstrom Briefkasten Abwasserkanal, Schmutzwasser Nutzungsgrenze, Bordsteinkante Schwerbehindertenstellplatz Reklameschild Telefonzelle Fahrradständer Grenzpunkte, kartiert Tiefbordsteinkante Kanalschacht Geländehöhe Verkehrsschild Lüfter Ampelanlage Mauer mit Angabe der Stärke Zaun Hecke Baum (geschützt) (u=Stammumfang d=Kronendurchmesser) Parkscheinautomat Baum (ungeschützt) Baum zu pflanzen 70,33 Böschung Einlauf Laterne Straßensinkkasten Schaltkasten Sonstiges Mast Schacht Kabelschacht, einfach Poller Hydrant, unterirdisch Kabelschacht, doppelt Wasserschieber Gasschieber Öffentliche Verkehrsfläche geplant bzw. festgesetzt Öffentliche Verkehrsfläche vorhanden Stellplätze Garagen Wasserfläche Kinderspielplatz Geh-, Fahr- und Leitungsrecht Baugrundstück für den Gemeinbedarf B.f.G. Baugebiete gemäß Baunutzungsverord. Flurgrenze Kleinsiedlungsgebiet reines Wohngebiet allgemeines Wohngebiet Dorfgebiet WS WR WA MD offene Bauweise geschlossene Bauweise Nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen Nur Hausgruppen zugelassen o g Mischgebiet Kerngebiet Gewerbegebiet Industriegebiet WB Sondergebiet MI MK GE GI besonderes Wohngebiet SO Zahl der Vollgeschosse: Höchstgr. z.B. zwingend z.B. Grundflächenzahl Geschoßflächenzahl Baumassenzahl GRZ/GFZ z.B. GRZ/BMZ z.B. IIIIII GFZ BMZ 0,3 0,9 1,0 3,0 GRZ Rundbordsteinkante St Ga PD Straßenflucht/ begrenzungslinie Abgrenzung unterschied- licher Nutzung Baulinie BaugrenzeGrenze des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes Flurstücksgrenze, geplant Abstandfläche gemäß § 6 BauO NW T = notwendige Tiefe geplante Baulast Plätze für Abfallbehälter M Nur Einzelhäuser zugelassen vorh. Schmutzwasserleitung vorh. Regenwasserleitung vorh. Mischwasserleitung gepl. Schmutzwasserleitung gepl. Regenwasserleitung gepl. Mischwasserleitung gepl./vorh. Revisionsschacht Vorhandene bauliche Anlagen Zu beseitigende bauliche Anlagen Geplante bauliche Anlagen Erdgesch.-Fußbodenhöhe ü.NHN EFH Schnitt mit Dachhaut Litfaßsäule Hochspannung Hauseingang geplant Der öffentliche Kanal (Kanalachse)ist lageungenau eingetragen. keine Eigentumsgrenze keine Flurstücksgrenze Grenze des Baugrundstückes SmD Tr. FD Kanalhöhen: Einlauf: Sohle: Deckel: Geplante bauliche Anlagen, unterirdisch Baum, u+d nicht ermittelt (geschützt/ungeschützt) Satteldach Walmdach Zeltdach Pultdach Sheddach Flachdach H D ShDGrenzmaß, aus Koordinaten Geplante Höhe 10,20 Baum (geplant) ED E Im übrigen gelten die entsprechenden Zeichenvorschriften für Katasterkarten und Vermessungsrisse sowie die PlanzV. des BauGB. Bauliche Anlage A=Ausgebaut Bedachung I, II usw.=Anzahl der GeschosseWohnhaus Whs Garage Ga Geschäftshaus Ge-Hs Schuppen Schp M=Massiv Z=Ziegel T=Teer E=Eternit Baum zu erhalten Nur Doppelhäuser zugelassen Kamera mit Blickwinkel T Abgrenzung des Maßes der Nutzung Pflanzvorschlag Anlagen/Hinweis Nachweis über Abstandflächen GRZ + GFZ Berechnung Katasterkarte Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der Höhenangaben, erforderlich. Grenznachbarn. Der dargestellte Grenzverlauf wurde dem Katasternachweis ent- nommen und nicht durch eine örtliche Grenzuntersuchung bestimmt. Es erfolgte keine Überprüfung, ob Flächen auf dem Baugrundstück mit grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten zu Gunsten der Träger von Hochspannungsleitungen und unterirdischen Leitungen für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser belegt sind. Es erfolgte keine Überprüfung auf das Vorhandensein von unterirdischen Leitungen und Bauwerken. Insofern kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. Linienarten: * Punktarten: * unsichtbar: Bauherr/in: Bauvorhaben: Objektarten: * Maßstab: Planinhalt: Bauabschnitt: Stand: Plan: (Siegel) Dieser Plan darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Planverfassers nicht veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder in sonstiger Weise anderweitig verwendet werden! Bearbeiter: Winskowski -GGProjekt: 17312-00+4_Lageplan Angaben aus dem Katasternachweis Gemarkung: Köln (4958) Flur: 31 Flurstück Fläche Mix: 17312-28mi.mix -Stempel: 17312-001ST.PLT [m²] Grundbuch Blatt Eigentümer (lt. Katasternachweis) Baulasten Höhensystem: 160 (NHN) Lagesystem: 489 (ETRS) Fläche des Baugrundstückes: m² Bearbeitungsvermerke GschNr. Datum Kürzel Tätigkeit GschNr. Datum Kürzel Tätigkeit Stempel und Unterschriften den Für die Übereinstimmung von Projekt und Bauzeichnung Architekt (Stempel, Unterschrift) Der Lageplan wurde auf Grund amtlicher Unterlagen und eigener örtlicher Aufnahmen vom hergestellt. Die Richtigkeit der Eintragungen des geltenden B-Pln Nr. 67450/03 vom:05.10.1987;FLP Nr.3001a festg.am 17.3.1952;FLP Nr.730 festg.am 14.02.1910;FLP Nr.314 festg.am 12.02.1890 Planungsrechtes wird gewährleistet. Der Projekteintragung lagen Bauzeichnungen im Maßstab 1 : vom vor. Köln, den A M T L I C H E R L A G E P L A N Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Alexander Dieper Hermann-G.Henkel Öffentl.best.verm.Ing. Bayenstraße 65 - 50678 Köln Tel.0221/92416-0 Fax 0221/92416-77 Homepage: www.sead.de Email: vermessung@sead.de siehe Lageplan Textarten: * 17312-00+4 17.11.2017 FW Lageplan 17312-00+4 20.12.2017 BM Lageplan Vorabzug 17312-00+8 17.08.2018 KHW Grenzen nach Grenzherstellung 17312-00+4 02.02.2018 BM Lageplan Prüfvermerk 17312-00+8 04.01.2019 KHW Grenzen nach Grenzherstellung (Teilbereiche) (Teilbereiche) 17312-00+8 22.01.2019 JW Römerbrunnen 17312-00+9 19.12.2019 FW geplante Grenzen 17312-00+9 07.01.2020 RD geplante Grenzen 17312-00+9 14.01.2020 FW Änderung geplante Grenzen Unter Goldschmied, Laurenzplatz Große Budengasse GERCHGROUP AG Größe: 112 x 57cm -Maßstab: 1:100 1:250 17312-00+4 - 14.01.2020 - 11:02:02 Teilungsplan Index: Blatt: -PltBox: Ebenen: 7 Anlage 3 Vermesser-Lageplan inklusive zurzeit geplanter Realteilung -
Anlage 4 Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 26.09.2017 Auszug aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 öffentlich 3.2 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion betreffend "Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz" AN/1347/2017 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1352/2017 Beschluss zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Der Beschlussvorschlag wird in Ziffer 4 um folgenden Satz ergänzt: Es ist öffentlich geförderter Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30 % der zu er- richtenden Wohneinheiten vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion – zuge- stimmt. Ziffer 5, letzter Spiegelpunkt ist wie folgt neu zu fassen: Die zukünftigen Parkangebote sowie die Optimierung der Erschließung der vorhan- denen Tiefgaragen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Altstadt, das nach zu erfolgender Bürgerbeteiligung noch abschließend zu be- schließen ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke– abgelehnt. Beschluss zum Dringlichkeitsantrag der CDU -Fraktion, der Fraktion Bünd- nis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Eigentümerwechsel der Blöcke zwischen Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Marspfortengasse und Sporergasse an die Gerchgroup zur Kenntnis und verbindet damit die Erwar- tung, hier ein gemischtes und urbanes Quartier zu schaffen, das einen würdi- gen Eingang für die Via Culturalis bildet und den Hinterhofcharakter östlich der Hohe Straße beseitigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 2. Im Sinne einer Gesamtquartierentwicklung sollen die beiden im nördlichen Block noch fehlenden Grundstücke in das Projekt integriert werden, um eine angemessene Gesamtlösung zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt. 3. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft ihres Kundenzentrums Innenstadt im Rahmen einer Gesamtentwicklung parallel entwickeln. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, dafür ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 4. Eine städtebauliche Studie wird vom Investor erstellt, in der die Verteilung der Baumassen überprüft und die Höhenentwicklung dargestellt wird. Der momen- tan angedachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel wird aus- drücklich begrüßt. Die detaillierte Verortung der Nutzungen soll in der städte- baulichen Studie dargestellt werden. Diese soll auch prüfen, inwieweit in ei- nem der Blöcke ein modernes Marktkonzept mit kleinen Lebensmittel- und Gastronomieständen zu realisieren ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 5. Um das Bauvorhaben angemessen zu qualifizieren, wird nach der städtebauli- chen Studie mindestens ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die gesamte architektonische Gestaltung muss sich der umgebenden städtebaulichen und architektonischen Situation anpassen. An den Wettbewerben sind die stimm- berechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht sowie die Bezirksvertretung Innenstadt mit beratenden Stimmen zu beteiligen. Es ist eine breite Beteiligung der Bürgerschaft durchzuführen. In Anlehnung an die Eckpunkte, die städtischerseits bereits erarbeitet worden sind, erfolgt die Neubebauung unter folgenden Maßgaben: Bei Neubauten bzw. Umnutzungen ist eine offene Nutzung der Erdge- schosszone straßenseitig vorzusehen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Gebäude eine abschottende Wirkung erzeugen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Eine Überbauung der Großen Budengasse wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Auskragungen wie am bisherigen Parkhaus Unter Goldschmied werden abgelehnt. Vielmehr sind die Fluchtlinie einzuhalten und der ungehin- derte Blick auf die Südseite des Domes freizugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Der Laurenzplatz und der Karl-Küpper-Platz sind in ihrer jetzigen Größe zu erhalten. Für letzteren ist ein Gestaltungswettbewerb auszuloben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt. Für die denkmalgeschützte Arkade am heutigen Senatshotel ist eine zeitgemäße Neuinterpretation des Motivs zu finden, die den Angstraum beseitigt. Dabei ist der Denkmalschutz angemessen zu beachten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Oberirdische Parkhäuser werden abgelehnt. Tiefgaragenplätze sollen höchstens adäquat zur Nutzung geschaffen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Die Erschließung der vorhandenen Tiefgaragen soll optimiert werden, damit die im Radverkehrskonzept Innenstadt ausgewiesene Fahr- radstraße Große Sandkaul-Marspfortengasse und Sporergasse umge- setzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion- zugestimmt. 6. Die Stadtverwaltung wird ausgefordert zu prüfen, inwieweit die Aufstellung ei- nes Bebauungsplanes und der Abschluss städtebaulicher Verträge möglich sind, um die o.g. Ziele zu erreichen. Zugleich wird die Verwaltung gebeten, die Instrumentarien darzustellen, damit der Investor und der Entwickler verpflich- tet werden können, das Bauvorhaben zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 7. Parallel soll auf die Eigentümer der Parzellen jenseits der Marspforten- und der Sporergasse zugegangen werden, um Maßnahmen zu initiieren, diesen Bereich zusätzlich aufzuwerten und ein adäquates Vis-à-Vis für die neue Be- bauung zu bilden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf
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19.03.2020
TOP 6.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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