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0111/2020

Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum städtebaulichen Planungskonzept „Laurenz-Carré“ in Köln-Altstadt/Nord

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 10.30

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept (Stand 2018)

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 5 Modellfotos

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Anlage 6 Dringlichkeitsentscheidung BV 1

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Ansehen

Anlage 1_Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlagen

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Anlage 4 Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

15855 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Verr Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0111/2020 
Freigabedatum 
 19.03.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum 
städtebaulichen Planungskonzept „Laurenz-Carré" in Köln-Altstadt/Nord 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt dem Abschluss des in Anlage 1 beigefügten städtebaulichen Vertrags in seinen 
Inhalten zu und beauftragt die Verwaltung, eine Unterzeichnung durch die Vorhabenträgerin zu 
erwirken. 
 
2. Entsprechend des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 (vgl. Anlage 
4) zum öffentlich geförderten Wohnungsbau ist der Nachweis von mindestens 30% öffentlich ge-
fördertem Wohnungsbau der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré (Bereich Marspfor-
tengasse 10) zu erbringen. 
 
 
Alternative für den Beschlusspunkt 2:  
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 (vgl. Anlage 4) zum öffentlich 
geförderten Wohnungsbau wird insofern geändert, als der Nachweis von mindestens 60% öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré im Bereich des 
Bebauungsplan-Entwurfs "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim erbracht werden soll. Diese sind zusätzlich 
zu den aus dem Bebauungsplanverfahren „Deutz-Areal“ resultierenden 30% öffentlich geförderten 
Wohnungsbau im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs "Deutz-Areal" zu erbringen. 
Der geförderte Wohnungsbau in Höhe von 30% der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré 
braucht in diesem Fall nicht im Bereich des Vertragsgebietes Laurenz-Carré nachgewiesen zu wer-
den. 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Es wird kein Baurecht geschaffen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Westlich Unter Gold-
schmied“ werden die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Klimaschutz geprüft werden. 
 
Begründung 
Anlass 
Der städtebauliche Vertrag "Laurenz-Carré" wird zur Zustimmung vorgelegt, da – entgegen der sonst 
üblichen Vorgehensweise – dieser vor Satzungsbeschluss des in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans geschlossen wird. 
 
Zudem beinhaltet die Beschlussvorlage mit der Alternative für den Beschlusspunkt 2  Aspekte, die 
eine Änderung der aktuellen Beschlusslage des Stadtentwicklungsausschusses notwendig machen. 
 
Projekthistorie 
Ausgangslage 
Das Plangebiet "Laurenz-Carré", welches in großen Teilen die beiden innerstädtischen Blöcke zwi-
schen den Straßen Am Hof im Norden und der Salomonsgasse im Süden, der Straße Unter Gold-
schmied im Osten und der Sporergasse bzw. der Marspfortengasse im Westen umfasst, soll zu ei-
nem neuen, gemischt genutzten Quartier entwickelt werden. 
 
Das Areal, das in Teilen von Leerstand betroffen und sich teilweise in schlechtem baulichen Zustand 
befindet, weist eine Größe von ca. 10.650m² auf und stellt damit die größte Neubebauung in der Köl-
ner Altstadt seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Darüber hinaus befindet sich das Quartier in direkter 
Nachbarschaft zum Welterbe Kölner Dom und ist aufgrund seiner Lage ein wesentlicher Teil des in-
nerstädtischen Kulturquartiers. Ein weiteres wesentliches Element ist die Via Culturalis (Unter Gold-
schmied). 
 
In der Vergangenheit fanden im Plangebiet diverse Eigentümerwechsel mit unterschiedlichen planeri-
schen Zielvorstellungen statt, die in Teilen nicht zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung 
führten. Damalig noch unter dem Arbeitstitel WDR-Areal geführt, wurde Mitte 2015 ein sogenannter 
Profilfindungsworkshop durchgeführt. Dieser diente der Formulierung von Eckpunkten für das Areal, 
die zugleich Ausgangspunkte für die nächsten Verfahrensschritte waren. Ergänzend hat der Stadt-
entwicklungsausschuss mit Beschluss vom 21.09.2017 (AN/1347/2017 und AN/1352/2017) Rahmen-
bedingungen für eine städtebauliche Entwicklung beschlossen, um für das Quartier eine geordnete 
Entwicklung sicherzustellen. 
 
Städtebauliche Studie 
Mit Beginn im Januar 2018 wurde seitens der aktuellen Eigentümerin, der GERCHGROUP AG, Düs-
seldorf in Abstimmung mit der Stadt Köln ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. 
Der Entwurf des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln erhielt 
(einstimmig) den 1. Preis und wurde zur Umsetzung empfohlen (vgl. Mitteilung 3415/2018). Dieser 
bildet die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung. 
 
 
Hochbauwettbewerb

3 
Vor dem Hintergrund der weiteren Plankonkretisierung sowie Qualifizierung wird derzeit für das nörd-
liche Baufeld – zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Große Budengasse sowie 
Sporergasse – ein architektonischer Hochbauwettbewerb seitens der GERCHGROUP AG in Abstim-
mung mit der Stadt Köln durchgeführt. Dieser befindet sich im Verfahren, die für Juni 2019 datierte 
Juryentscheidung wurde damalig vertagt. 
 
Aufstellungsbeschluss "Westlich Unter Goldschmied" und Erlass der Veränderungssperre 
Anlass für die Vertagung der Juryentscheidung zum Hochbauwettbewerb lag im Wunsch der 
GERCHGROUP, das Laurenz-Carré nach § 34 BauGB sowie über einen städtebaulichen Vertrag zu 
entwickeln, ohne dass ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt wird. Nach Ansicht der GERCH-
GROUP wurden erhebliche zeitliche Verzögerungen für die Umsetzung des Projekts befürchtet. Da 
die GERCHGROUP kurzfristig gegenüber der Verwaltung angekündigt hatte, Abbruchanzeigen für 
das Projekt Laurenz-Carré einzureichen, wurden per Dringlichkeitsentscheidung der Aufstellungsbe-
schluss "Westlich Unter Goldschmied" und eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich be-
schlossen. Am 04.07.2019 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss die Dringlichkeitsentschei-
dung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen und genehmigt (vgl. 2141/2019), am 09.07.2019 folg-
te daraufhin Beschluss und Genehmigung des Rates der Satzung über eine Veränderungssperre (vgl. 
2313/2019). 
 
Die Verwaltung sieht im sensiblen Umfeld des Welterbes Kölner Dom das dringende Erfordernis, 
dass die Abbrucharbeiten des Areals "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" mit den Zeitplä-
nen des Bebauungsplanverfahrens sowie der anschließenden Genehmigungsplanung und Realisie-
rung in Übereinstimmung gebracht werden. Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen mit der letzten Novellierung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) war eine 
schnellstmögliche Reaktion der Stadt erforderlich. 
 
Der Umgriff der städtebaulichen Studie "Laurenz-Carré" umfasst einen Teil des Geltungsbereichs des 
rechtsgültigen einfachen Bebauungsplanes Nummer 67450/03 für den Bereich Rathaus/Gürzenich in 
Köln-Altstadt/Nord, der für das Areal Kerngebiet, geschlossene Bauweise und einen Ausschluss von 
Vergnügungsstätten festsetzt. Der Bereich Laurenzplatz 5 / Unter Goldschmied 9 und Große Buden-
gasse 10 (Senatshotel) ist nicht Teil des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses "Westlich 
Unter Goldschmied". Es handelt sich um denkmalgeschützte Gebäudesubstanz, deren Planungen zur 
Neu- und Umnutzung bereits weit vorangeschritten sind und deren Entwicklung auf Basis § 34 
BauGB in Verbindung mit dem bestehenden, einfachen Bebauungsplan möglich ist. 
 
Umsetzungskonzept 
In unmittelbarem Anschluss an die vertagte Jurysitzung zum Hochbauwettbewerb wurde gemein-
schaftlich von GERCHGROUP und Stadtverwaltung die Umsetzung des Projekts weiterverfolgt und in 
umfangreicher Abstimmung, auch mit den beteiligten Fachämtern, ein städtebaulicher Vertrag erar-
beitet. Gleichermaßen wurde sich auf ein Umsetzungskonzept vereinbart, dass sowohl eine zeitnahe 
Realisierung als auch eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht: 
Die Stadt treibt das eingeleitete Bebauungsplanverfahren "Westlich Unter Goldschmied" voran, um 
somit die städtebauliche Ordnung und Entwicklung langfristig zu sichern. Als Grundlage für die Inhalte 
des Bebauungsplanes sollen die Ergebnisse der Qualifizierungsverfahren dienen. 
 
Der städtebauliche Vertrag hat zum Ziel, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von 
der Veränderungssperre zu schaffen, so dass die im Vertragsgebiet vorgesehenen Vorhaben parallel 
zum laufenden Planaufstellungsverfahren genehmigt werden können. Ziel ist es dabei, die für die 
Vorhaben erforderlichen Genehmigungen vor Abschluss des laufenden Planaufstellungsverfahrens 
und gegebenenfalls auch vor Planreife erteilen zu können. Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid, 
die im laufenden Bebauungsplanverfahren "Westlich Unter Goldschmied" eingereicht werden, werden 
auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geprüft und auf 
der Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 67450/03 vom 5.10.1987 in Verbindung mit § 
34 BauGB und bei Übereinstimmung mit den zukünftigen Planungszielen als Ausnahme von der Ver-
änderungssperre zugelassen. Entsprechendes gilt für die geplanten Abrissarbeiten. 
Des Weiteren sollen Synergien zwischen dem seitens der Stadt betriebenen Bebauungsplanverfah-
ren und der Bauantragsplanung der GERCHGROUP genutzt werden, z.B. über die Verwendung von

4 
Gutachten. 
 
Städtebaulicher Vertrag 
Im Rahmen der obengenannten gemeinschaftlichen Erarbeitung des städtebaulichen Vertrags in der 
zweiten Jahreshälfte 2019 wurde deutlich, dass neben städtebaulichen und bauordnungsrechtlichen 
Belangen eine Vielzahl weiterer Regelungsinhalte notwendig sind, um das Vorhaben entsprechend 
des Umsetzungskonzepts zu realisieren. Eingang in das Vertragswerk fanden somit auch Punkte, die 
sich aus Abhängigkeiten zum Bezirksrathaus Innenstadt, des Bau- und Bodendenkmalschutzes, der 
Verkehrsplanung und der städtischen Liegenschaften ergeben. 
 
 
Hinweis zur Unterzeichnung des Vertrags durch GERCHGROUP 
Es wird darauf hingewiesen, dass GERCHGROUP nicht beabsichtigt, öffentlich geförderten Woh-
nungsbau im Laurenz-Carré zu errichten. Ziel der Vorhabenträgerin ist, die Realisierung von 30% der 
im Laurenz-Carré zu errichtenden öffentlich geförderten Wohneinheiten ersatzweise im "Deutz-Areal" 
in Köln-Mülheim nachzuweisen oder den Wohnungsbau gänzlich durch eine gewerbliche Nutzung zu 
ersetzen. Es ist nicht das Ziel der Stadt Köln gewerbliche  Nutzungen der Realisierung von Wohnein-
heiten vorzuziehen. Daher wird eine Alternative für den Beschlusspunkt 2, Wohnungsbau durch ge-
werbliche Nutzung gänzlich zu ersetzen, nicht vorgeschlagen.  
 
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat mit Beschluss vom 21.09.2017 (AN/1347/2017 und 
AN/1352/2017) Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung des Areals beschlossen, 
um für das Quartier eine geordnete Entwicklung sicherzustellen. Unter anderem der Beschlusspunkt 
4, wonach "der […] angedachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel […] ausdrücklich 
begrüßt [wird]", wurde durch Änderungsantrag darum ergänzt, dass "öffentlich geförderter Woh-
nungsbau in Höhe von mindestens 30% der zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen" ist. 
 
GERCHGROUP beabsichtigt den Nachweis dieses Anteils ersatzweise im Bereich des Bebauungs-
plan-Entwurfs "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim zu erbringen, das ebenfalls durch die GERCHGROUP 
entwickelt wird.   
Die Verwaltung legt einen der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses folgenden Ver-
tragsentwurf vor. Alternativ schlägt die Verwaltung - ohne Abstimmung mit der Investorin – durch die 
Alternative 1 für den Beschlusspunkt 2 vor, den im Laurenz-Carré beschlossenen Anteil von mindes-
tens 30% der zu errichtenden Wohneinheiten – bei einer ersatzweisen Verortung im "Deutz-Areal" in 
Köln-Mülheim – auf 60% zu erhöhen. 
Die geplante Bruttogeschossfläche für Wohnen (ca. 5.725 m²) im Laurenz-Carré wird infolgedessen 
ausschließlich frei finanziert errichtet (ca. 64 Wohneinheiten). Der Anteil aus dem Laurenz-Carré führt 
somit zu einer Erhöhung der Anzahl an öffentlich geförderten Wohneinheiten (um ca. 38 Wohneinhei-
ten), die durch die Vorhabenträgerin ohnehin im "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim gemäß des kooperati-
ven Baulandmodells Köln zu errichten sind. 
 
Das kooperative Baulandmodell ist im Grundsatz anzuwenden. Für die Vorhaben des "Laurenz-
Carrés" beabsichtigt die Verwaltung keine Anwendung des kooperativen Baulandmodells, da dieses 
nur für Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung gilt (vgl. Richtlinie Kooperatives Baulandmodell 
Köln, Nr. 2(1)); Es wird beabsichtigt, die Vorhaben vorab auf Grundlage des geltenden Planungs-
rechts zu entwickeln (siehe oben ‚Umsetzungskonzept‘). 
 
Zudem wird das kooperative Baulandmodell von der Verwaltung nicht zur Anwendung gebracht, da 
der obengenannte Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aus 2017 angewendet wird. Zu-
gleich wird dem Ratsbeschluss von 2010 zum Handlungskonzept preiswerter Wohnungsbau entspro-
chen, wonach bei städtischem Grundbesitz ein Richtwert von 30% gefördertem Geschosswohnungs-
bau gilt. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlussfassung von 2017 auf die Anzahl der zu errich-

5 
tenden Wohneinheiten, das kooperative Baulandmodell auf die Geschossfläche abzielt. 
 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Der städtebauliche Entwurf des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner 
aus Köln (vgl. Anlage 3), der die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Areals 
bildet, schafft auch Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung des Bezirksrathauses Innen-
stadt. Die Nachbarschaft beider Projekte hat deutliche Auswirkungen auf die Ausnutzbarkeit des städ-
tischen Grundstücks sowie unter anderem auf die Sicherung des Brandschutzes. Diese Details sind 
gemäß § 15 (1) des Vertrags (vgl. Anlage 1) gesondert zu klären. Gegebenenfalls ist eine Anpassung 
der städtebaulichen Kubatur erforderlich. 
 
Kubaturanpassung 
Im Rahmen der städtebaulichen Studie wurden die Entwurfsarbeiten in einem Modell im Maßstab 
1:500 betrachtet und bewertet. Aussagen zum denkmalpflegerischen Umgebungsschutz konnten zum 
damaligen Zeitpunkt anhand dieses Maßstabs nicht abschließend getroffen werden. Im Nachgang zur 
Juryentscheidung wurde aufgrund dessen zunehmend deutlich, dass eine Arbeit prämiert wurde, die 
insbesondere zu den Baudenkmälern Am Hof sowie dem Senatshotel und Theo-Burauen-Platz 
denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig ist (vgl. Anlage 3 und Anlage 5, Variante 1). Zudem be-
durfte es einer Abstimmung zur sogenannten fünften Fassade – also zur Höhe und Anordnung zwin-
gend notwendiger gebäudetechnischer Anlagen auf Dachflächen. 
 
Nachdem die Juryentscheidung zum Hochbauwettbewerb für das Baufeld Nord vertagt wurde, hat die 
Stadtverwaltung die Zeit genutzt, um anhand eines Modells im Maßstab 1:250 denkmalverträgliche 
Kubaturanpassungen zu erarbeiten, die sich zudem städtebaulich einfügen (siehe Anlage 5, Variante 
2). Dieses städtische Ergebnis wurde der GERCHGROUP im Anschluss vorgestellt. Da die Kuba-
turanpassungen – insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Aspekte – nicht von der GERCHGROUP 
akzeptiert werden konnten, wurde daraufhin ein Gegenvorschlag unterbreitet (siehe Anlage 5, Varian-
te 3). 
 
Zwischen Stadtverwaltung und GERCHGROUP konnte eine Kubaturanpassung vorläufig abgestimmt 
werden, vorbehaltlich einer noch herbeizuführenden Einigung zur Ausbildung und Integration der 
Technikgeschosse. Ziel ist die Vereinbarung auf eine stadtbildverträgliche fünfte Fassade aufgrund 
der unmittelbaren Nähe zum Kölner Dom. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlagen 
Anlage 2 Übersichtsplan 
Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept (Stand 2018) 
Anlage 4  Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 
Anlage 5 Modellfotos zur Information

Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept (Stand 2018)

690 Zeichen

ANLAGE 3
Laurenz-Carré  - Städtebauliches  Planungskonzept  (Stand 2018) 
in Köln-Altstadt/Nord 
53.70 
Spor.,.gas.50 
5385 
7 
TG : 
Vl+S 1uoüMJt,1 
Vl ,..70CiHtlN 
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Büro Hotel 
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Wohnen 
Wohnhof 
V11JOüNHN 
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► Hotel 
V VI HlOuHtll'I VI 741011NHN 
Bezirksrathaus 
V6U0{,Nl1M 
Salomonsgasse 
VI 1410"1N 
VI 
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l �13 l l 
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◄ 
5'67 V 
◄ Hotel 
�-78 
□ 
M 1 :1000 
Entwurf: Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner, Köln

Anlage 2 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss

388 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)
in Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1224 Zeichen

A N L A G E 0 
 
 
 
Um die Beschlussvorlage dem Rat am 26.03.2020 zur Zustimmung vorlegen zu können, 
ist die Beratung durch den Stadtentwicklungsausschuss notwendig. 
Aufgrund der nun erfolgreich abgeschlossenen, umfangreichen Vertragsverhandlungen 
zwischen Stadtverwaltung und Investorin soll eine zeitliche Verzögerung vermieden 
werden, indem eine schnellstmögliche Vertragsunterzeichnung erwirkt werden kann. 
Hierfür ist die Beratung in den zuständigen Gremien und die Beschlussfassung durch den 
Rat erforderlich, da die Ratszustimmung die Grundlage für den Vertragsschluss mit der 
GERCHGROUP zum Vorhaben Laurenz-Carré bildet. 
Aufgrund der vorgenannten Begründung bittet die Verwaltung – trotz eingetretener 
Verfristung – um Behandlung der Vorlage, da der Abschluss des umfangreichen 
verwaltungsinternen Prüf- und Abstimmungsprozesses erst nach Abgabefrist für die 
Beschlussvorlage abgeschlossen war. 
Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum 
städtebaulichen Planungskonzept „Laurenz-Carré" in Köln-Altstadt/Nord 
Vorlage 0111/2020 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 19.03.2020

Anlage 5 Modellfotos

343 Zeichen

ANLAGE 5 
Laurenz-Carré – Städtebauliches Planungskonzept  
in Köln-Altstadt/Nord  
Zur Information: Modellfotos der drei Varianten 
 
Variante 1: Wettbewerbsgewinner der städtebaulichen Studie

□ 
Variante 2: Städtische Kubaturanpassung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Variante 3: Gegenvorschlag der Gerchgroup

Variante 3: Gegenvorschlag der Gerchgroup

Anlage 6 Dringlichkeitsentscheidung BV 1

2689 Zeichen

^*.-.ütJ
w
Die Oberbürgermeisterin
Dezemat, Dienst$telh
vl/61/1
6llt?Verrornns.
DrlnglichkeFBentscheldung und Genehmigung
Alüenlatlvp f{ir.def Bcc..hf*p$nqFkt 2:
Der Besctrluss des §tadtentwicklungsausschu§§es vom 21 .09.201 7
getörderten Wohnungsbau wird insofem geändert, als der
gefördertem Wohnungsbau der zu errichtenden im
Vorlägen-NImmer
afitn020n
zw Behardturg rn öffentllcher §ltzung
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Beeirksvertrctung gemäß § 36
Absatz §, SaE 2 GO NRWund Genehmigung durch die Bezirksvertretung.
Betreff
Beschluss {lber die Zustimmung zum Abschluss des süädtehaullchen Ver&ags zum
städtebau lichen P lan u n gskonzept "Lau renz4arrä" in Köln.AltstadUt{ord
Gremism Datum
Bezirksvertretung 1 (lnnenstadt) 27.M.?:42ü
Begrilndung filr die Drlnglichkelt
Um die Beschlussvorlage am 19.03.2020 dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung sowie
dem Rat am 26.03.2020 zur Zustimmung vorlegen zu können, ist die Anhörung der Bezirksvertre-
tung lnnenstadt notwendig.
Au$rund der nun erfolgreich abgeschlossenen, umfangreichen Verfagsverhandlungen a,vischen
Stadtverwalfung und lnvestorin solleine zeitlicfre Verzögerung vermieden werden, indem eine
schnellstnögliche Verüagsuntezeichnung enrvirkt werden kann. Hierfir ist die Beratung in den
zustitndigen Gremien und die Beschlussfassung durch den Rat erforderlich, da die Ratszustim*
rnung die Grundlage ftlr den Verfagsschluss mit der GERCHGROUP zum Vorhaben Laurenz-
Canä bildet.
Beschluss:
Gemäß § 3§ Absag 5 §atz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Wetfalen (GO NRW empüahlen wir dem
Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat stlmnrt dem Abschluss des in Anlage 1 beigeftigten stildtebaulidren Vertrags in sei-
nen lnhalten zu und beauflragtdie Verwaltung, eine Unteaeichnung durch die Vorhabenträge'
rin zu erwirken.
2. Entsprechend dqs Beschlusses des §tadtentwicklungsausschusse vom 21,09"201? (t4gl. An-
lage 4) zum öfienüich geförderten Wohnungsbau ist der Nachweis von mindgs§ns 307o öf-
fentlich gefördertem Wohnungsbau derzu enichtenden Wohneinhelqp fiy{au/eru-CanÖ (B*'
reich Marspfortengasse 10) zu erbringen.
LauremCan6 im Bereich des
den sdl. CIiese sindzus&licft zu den
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erbringen.
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im Bereich des BebauungsplarrEntururß "Deutr-Areal" zu
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nicht im Bereich des Vertragsgebietes Laurem-CarrÖ nachgeuriesen zu wer-

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Anlage 1_Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlagen

52335 Zeichen

ANLAGE 1 
 
Vereinbarung 
zwischen 
der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin - Dezernat Stadtentwicklung, 
Planen, Bauen und Wirtschaft- Stadtplanungsamt, Stadthaus, 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln  
 
nachfolgend STADT genannt 
und  
der GERCHGROUP Einkaufs-GbR Köln Laurenz Carré, bestehend aus 
 
1. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 1 UG, 
2. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 2 UG, 
3. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 3 UG, 
4. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 4 UG, 
5. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 5 GmbH, 
6. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 6 UG, 
7. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 7 UG, 
sämtlich mit Sitz in Düsseldorf und geschäftsansässig Emmericher Str. 26, 40474 Düsseldorf, 
jeweils vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Christoph 
Hüttemann  
nachfolgend zusammen GERCHGROUP genannt 
 
Vorbemerkung und Ziele des Vertrages 
Der Bereich zwischen den Straßen Am Hof im Norden, Unter Goldschmied im Osten, Marspfortengasse 
und Sporergasse im Westen und dem Laurenzplatz/Salomonsgasse im Süden in Köln-Altstadt/Nord soll 
städtebaulich entwickelt werden. 
Die Entwicklung dieser Flächen wird von den Eigentümerinnen und Erbbauberechtigten  der 
Grundstücke im Vertragsgebiet vorgenommen. Die Entwicklungsbereiche werden unterteilt in das 
Baufeld Nord zwischen den Straßen Am Hof im Norden und der Großen Budengasse im Süden (BF 
Nord) und das Baufeld Süd für den südlich angrenzenden Bereich (BF Süd) (Anl. 1). In Abstimmung mit 
der STADT wurde für das Gesamtareal ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der 
Entwurf des Büros kister scheithauer gross Architekten und Stadtplaner (KSG) (1. Rang) wurde seitens 
der Jury zur Umsetzung empfohlen und bildet  – nach abgestimmten Kubaturanpassungen - die 
Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung (Anl. 2) . Für das BF Nord findet derzeit ein

Hochbau-/Fassadenwettbewerb statt. Im BF Süd wurde  ein Direktauftrag für die Planu ng der 
Revitalisierung des Senatshotels an das Architekturbüro CSM Caspar Schmitz Morkramer vergeben. 
Für die Planung des Gebäudes Marspfortengasse 10  wird ein Direktauftrag  an das Architektur - und 
Stadtplanungsbüro kister scheithauer gross (KSG) vergeben. 
 
Die STADT hat am 25. Juni 2019 für einen Teilbereich des Gesamtareals den Beschluss zur Aufstellung 
eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Westlich Unter Goldschmied (Laurenz -Carré)“ in Köln -
Altstadt/Nord gefasst, der im Amtsblatt der STADT am 10. Juli 2019 ortsüblich bekannt gemacht wurde. 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln am 17. Juli 2019 trat für diesen Bereich darüber 
hinaus eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB in Kraft.  Nicht erfasst von dieser 
Veränderungssperre sind die im Folgenden als Parzelle 6 bezeichneten Flurstücke im Baufeld Süd 
Gemarkung Köln, Flur 31 Flurstücke 1037, 1147, 1148, 1149, 1150, 1151, 1154, 1182, 1183, 1184. Für 
diese gelten folglich auch nicht die nachfolgenden Regelungen zum Abbruch der vorhandenen 
Bausubstanz. 
Die STADT strebt an , das eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Westlich Unter Goldschmied“ 
voranzutreiben. Beide Parteien beabsichtigen, eine schnellstmögliche Realisierung des Projektes zu 
erzielen. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, ein Verfahren zur Genehmigung der im Vertragsgebiet 
vorgesehenen Vorhaben parallel zum laufenden Planaufstellungsverfahren unter Berücksichtigung der 
sich aus den Qualifizierungsverfahren  (städtebauliche Studie und Hochbauwettbewerb)  ergebenden 
Ergebnissen zu regeln. Ziel ist es dabei, die für die Vorhaben erforderlichen Genehmigungen vor 
Abschluss des laufenden Planaufstellungsverfahrens und vor Planreife erteilen zu können. 
Insofern vereinbaren die Parteien, Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid, die im laufenden 
Bebauungsplanverfahren „Westlich Unter Goldschmied“ eingereicht werden, auf die Vereinbarkeit mit 
den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes i.V.m. dem rechtsgültigen Bebauungsplan  
Nr. 67450/03 vom 5.10.1987 gemäß § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB zu prüfen. Sofern 
die Voraussetzungen des §14 Abs.2 BauGB vorliegen wird eine Ausnahme von der Veränderungssperre 
zugelassen. Erreicht das Bebauungsplanverfahren den Stand nach § 33 BauGB, also die Planreife, ergibt 
sich ein Genehmigungsanspruch aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Entsprechendes 
gilt für die geplanten Abrissarbeiten im Vertragsgebiet. 
 
Des Weiteren vereinbaren die Parteien, dass Synergien zwischen dem seitens der STADT betriebenen 
Bebauungsplanverfahren und der Bauantragsplanung der GERCHGROUP genutzt werden, z.B. über die 
Verwendung von Gutachten, soweit diese für beide Verfahren erforderlich sind. 
 
Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund Folgendes:

I. 
Vertragsgebiet und Eigentumsverhältnisse 
 
§ 1 
Vertragsgebiet 
Das Vertragsgebiet besteht aus folgenden, im als Anl. 3 beigefügten Vermesser-Lageplan dargestellten 
Grundstücken: 
(1) Baufeld Nord: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1298, 1296, 1307, 1360, 1359, 1018, 155/2, 
143/1, 848.  
(2) Baufeld Süd: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1037, 1147, 1148, 1149, 1150, 1151, 1154, 
1182, 1183, 1184, 1200. 
(3) Bezirksrathaus: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1271, 1272, 1273, 1274, 1275, 178/1 
(Laurenzplatz) und 1179 (Karl-Küpper-Platz). 
 
§ 2 
Bestandteile des Vertrages/Ansprechpartner 
Bestandteile des Vertrages sind: 
(1) Unterteilung der Entwicklungsbereiche (Anl. 1) 
(2) städtebauliche Studie KSG in der Fassung der vorläufig abgestimmten Kubaturanpassung 
(Anl. 2) 
(3) Vermesser-Lageplan inklusive zurzeit geplanter Realteilung (Anl. 3) 
 
Ständiger Ansprechpartner seitens GERCHGROUP ist Herr Christian Mühlens, Emmericher Straße 26, 
40474 Düsseldorf 
 
§ 3 
Eigentumsverhältnisse im Vertragsgebiet 
Eigentümer und Erbbauberechtigte der Grundstücke im Vertragsgebiet sind bzw. werden folgende 
Gesellschaften bzw. Rechtspersonen: 
(1) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´1 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1298 tlw., Größe 
ca. 651 m² 
(2) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´2 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1298 tlw., 1307 
tlw., Größe ca.760 m² 
(3) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´3 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1307 (tlw.), 1360, 
1359, 143/1, 155/2, 1018, Größe ca.1427 m²

(4)  GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´4 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 848, Größe ca.  
214 m² 
(5)  GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´5 GmbH: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1200, Größe 
ca. 1.380 m² (Erbbauberechtigte) 
(6)  GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´6 UG : Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1147, 1148, 
1149, 1150,, 1154, 1182, 1183, 1184, Größe ca. 927 m² 
(7)  GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´7 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1037, 1148, 1151, 
Größe ca. 969 m². 
(8) Stadt Köln: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück, 1296 
 
 
II. 
Regelungen zum Abbruch vorhandener Bausubstanz 
 
§ 4 
Abbruch Baufeld Nord 
(1) GERCHGROUP verpflichtet sich, die Beseitigung der baulichen Anlagen auch im Falle des 
Vorliegens der Voraussetzungen der genehmigungsfreien Beseitigung im Sinne des § 6 2 Abs. 
3 S. 6 BauO NRW in Abstimmung mit der STADT frühestens dann anzuzeigen und 
vorzunehmen, wenn unbeschadet § 70 Abs. 2 Satz 4 BauO NRW vollständige Bauanträge für 
die Neubebauung der Grundstücke gestellt worden sind. Dabei bleibt es einer Abstimmung 
zwischen GERCHGROUP und der STADT vorbehalten, einzelne Bauvorlagen oder Gutachten 
nachzureichen. Für das  Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigungen für die 
Neubauvorhaben wird auf die Regelungen in III. verwiesen.  
(2) Es bleibt der Abstimmung zwischen STADT und GERCHGROUP im Einzelfall vorbehalten, den 
zeitlichen Ablauf zwischen Beseitigung der Bestandsgebäude und Neubebauung festzulegen. 
Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung von den Vertragsparteien gemeinsam  
abzustimmende Zeitplan. 
(3) GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der genehmigungsfreien Beseitigung baulicher Anlagen die 
maßgeblichen öffentlich -rechtlichen Vorschriften (insbesondere Bau- und 
Bodendenkmalpflege) zu beachten und den unterirdischen Abbruch mit der Archäologischen 
Bodendenkmalpflege der STADT abzustimmen. 
(4) Um die  Grundstücksituation (Grenzverläufe / Flurstücke) an die künftige Bebauung und 
Nutzung entsprechend der städtebaulichen Studie anzupassen, wird  GERCHGROUP nach 
Abschluss dieses Vertrages bzw.  vor Beseitigung der baulichen Anlagen die Teilung der 
bebauten Grundstücke gemäß §7 Abs.1 BauO NRW beantragen. Zu diesem Zwecke verpflichtet 
sich GERCHGROUP die Nutzungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf den Grundstücken 
aufstehenden Gebäuden aufzugeben und diese bis zur Beseitigung der baulichen Anlagen 
nicht mehr aufzunehmen. Unter dieser Voraussetzung wird die  STADT die Genehmigung der 
Teilung nicht versagen.

§ 5 
Abbruch Baufeld Süd (Parzelle 5) 
(1) GERCHGROUP hat am 21.6.2019 die Beseitigung von baulichen Anlagen auf den Grundstücken 
Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1200, Marspfortengasse 10  in Köln-Altstadt/Nord gemäß 
§ 62 Abs. 3 Bau O NRW angezeigt. Beabsichtigt ist der vollständige ober - und unterirdische 
Rückbau des auf dem Grundstück  Marspfortengasse 10  ( Parzelle 5 ) aufstehenden 
Bestandsgebäudes (Parkhaus) . Mit Ordnungsverfügung vom 19.7.2019 hat die STADT den 
Abbruch der baulichen Anlagen auf der Marspfortengasse 10 (Parzelle 5) untersagt. 
(2) GERCHGROUP verpflichtet sich, die Beseitigung der baulichen Anlagen im Bereich der Parzelle 
5 auch im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen der genehmigungsfreien Beseitigung im 
Sinne des § 6 2 Abs. 3 S. 6 BauO NRW in Abstimmung mit der Stadt erst anzuzeigen und 
vorzunehmen, wenn unbeschadet § 70 Abs. 2 Satz 4 BauO NRW vollständige Bauanträge für 
die Neubebauung der Grundstücke gestellt worden sind. Dabei bleibt es einer Abstimmung 
zwischen GERCHGROUP und der STADT vorbehalten, einzelne Bauvorlagen oder Gutachten 
nachzureichen. Für das Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigungen für  die 
Neubauvorhaben wird auf die Regelungen in IV. verwiesen. 
(3) Es bleibt der Abstimmung zwischen STADT und GERCHGROUP im Einzelfall vorbehalten, den 
zeitlichen Ablauf zwischen Beseitigung der Bestandsgebäude und Neubebauung festzulegen. 
Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung von den Vertragsparteien gemeinsam 
zu erstellende Zeitplan. 
(4) GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der genehmigungsfreien Beseitigung baulicher Anlagen die 
maßgeblichen öffentlich -rechtlichen Vorschriften (insbesondere  Bau – und 
Bodendenkmalpflege) zu beachten und den unterirdischen Abbruch mit der Archäologischen 
Bodendenkmalpflege der STADT abzustimmen. 
 
III. 
Regelungen für die Durchführung der Neubauvorhaben im Baufeld Nord 
 
§ 6 
Geplante Bebauung und Nutzung 
(1) Im Bereich des Baufeldes Nord (BF Nord) ist entsprechend der städtebaulichen Studie (Anl. 2) 
folgende Bebauung und Nutzung der Grundstücke vorgesehen: 
a. Parzelle 1: Büro - und Geschäftsgebäude mit Tiefgarage und Laden -Einheiten 
(Einzelhandel) und/oder Gastronomie  im 1. Unte rgeschoss und Erdgeschoss sowie 
Büronutzungen. 
b. Parzelle 2: Hotel mit Laden -Einheiten (Einzelhandel) und/oder Gastronomie im 
Erdgeschoss. 
c. Parzelle 3: Büro- und Geschäftsgebäude mit Laden-Einheiten und/oder Gastronomie im 
Erdgeschoss. 
d. Parzelle 4: Büro- und Geschäftsgebäude.

(2) Städtebauliches Ziel ist es, zwischen der Sporergasse und der Großen Budengasse zwischen den 
Parzellen 2 und 3 einen nicht überbaubaren, jedoch unterbaubaren nur für  zu Fuß Gehende  
und Radfahrende öffentlich durchgängigen Weg in einer Breite von 6,40 m zu schaffen und zu 
sichern. GERCHGROUP wird dieses städtebauliche Ziel bei der Bebauung der Grundstücke 
berücksichtigen und durch Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit 
zugunsten der STADT sowie einer Baulast das Wege - und F ahrrecht für die Allgemeinheit 
sichern. Die Qualität des Belages wird zwischen GERCHGROUP und STADT einvernehmlich 
abgestimmt. Die GERCHGROUP trägt die Verkehrssicherungspflicht für diese Durchwegung.  
(3) Den Parteien ist bewusst, dass das im Eigentum der Sta dt Köln stehende Grundstück 
Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1296 für die Umsetzung der Bebauung erforderlich ist. Die 
Parteien werden  – vorbehaltlich der politischen Beratung und Entscheidung – in einem 
gesondert abzuschließende n, notariell zu beurkundende n Vertrag eine Regelung über die 
Eigentumsübertragung herbeiführen. 
 
§ 7 
Bauverpflichtung 
(1) GERCHGROUP wird die für die Bebauung der Grundstücke im Bereich des Baufeldes Nord  
notwendigen Bauanträge innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des 
Hochbauwettbewerbs (abschließende Jury -Sitzung mit Preisverleihung unter Maßgabe der 
zwischen GERCHGROUP und STADT abzustimmenden Kubaturanpassungen zur 
Überarbeitung), nicht jedoch bevor die mit der STADT abgestimmte Verkehrsuntersuchung/ 
-konzept für das gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept (vgl. § 9 (3)) vorliegt, 
bei der STADT einreichen. Dabei ist das in III., § 8 vereinbarte Verfahren der Qualitätssicherung 
und Fassadengestaltung zu beachten.  Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen 
GERCHGROUP und STADT, Umfang und Ausgestaltung der Bauvorlagen abzustimmen und 
nach Genehmigungsfortschritt zu ergänzen. 
(2) GERCHGROUP wird innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung mit den 
Baumaßnahmen auf den Grundstücken im Bereich des Baufeldes Nord beginnen und innerhalb 
von 48 Monaten nach Baubeginn bezugsfertig fertig stellen.  Als Beginn der Baumaßnahmen 
gelten auch die Abbrucharbeiten. GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der Bebauung der 
Grundstücke die Ergebnisse der Qualitätssicherung/Fassadengestaltung zu beachten. 
(3) Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen Stadt und GERCHGROUP, den zeitlichen Ablauf der 
Bauarbeiten im Einzelfall abzustimmen. Erforderlich bleibt in jedem Fall eine Abstimmung mit 
VI-4, Stadtbau im Quartier. Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung  gemeinsam 
zwischen den Vertragsparteien abzustimmende Zeitplan. Sollte es aufgrund von GERCHGROUP 
nicht verschuldeten Umständen zu Verzögerungen im Zeitablauf kommen, wird GERCHGROUP 
die STADT hierüber rechtzeitig unterrichten. In diesem Falle werden die vereinbarten Fristen 
um eine angemessene Zeitdauer verlängert. Nicht verschuldete Umstände sind insbesondere 
Verzögerungen im Verfahren der Qualitätssicherung (§ 8), Bodendenkmalfunde, 
Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und Unmöglichkeit einer wirtschaftlichen 
Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer und Ausfälle bei beauftragten Unternehmen, 
Überprüfung von Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung, die zu unwirts chaftlichen 
Aufwendungen führen können sowie vergleichbare Hemmnisse.

§ 8 
Qualitätssicherung/Fassadengestaltung 
(Begleitgremium zur Qualitätssicherung/Verfahren zur Abstimmung und Freigabe) 
(1) Zur Qualitätssicherung des Juryergebnisses aus dem Hochbauwettbewerb (unter Maßgabe der 
zwischen GERCHGROUP und STADT abgestimmten Kubaturanpassungen)  im Planungs- und 
Bauprozess wird ein Begleitgremium aus folgenden Mitgliedern gebildet: 
a. Mindestens 3 aus insgesamt 5 externen Mitgliedern, die als Fach -Preisrichter am 
Hochbauwettbewerb für das Baufeld Nord teilgenommen haben , einschließlich des 
Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats oder sein(e) jeweilige(r) Vertreter*in 
b. 3 Vertreter*innen der STADT (Stadtplanung, Stadtkonservator  und Baudezernent)  
oder sein(e) jeweilige(r) Vertreter*in 
c. 2 Vertreter*innen der Politik (Ausschussvorsitzende *r Stadtentwicklungsausschuss 
und Bezirksbürgermeister*in Innenstadt oder der/die jeweiligen Vertreter *innen im 
Amt) 
d. 3 Vertreter*innen der GERCHGROUP 
(2) Aufgabe des Begleitgremiums ist die Bewer tung der Qualität der Umsetzung des 
überarbeiteten Hochbau-Wettbewerbsergebnisses in Bezug auf die Fassadengestaltu ng, also 
der äußeren Gestalt der Gebäude. Nicht zu den Aufgaben des Begleitgremiums gehör t die 
grundsätzliche Bewertung der Nutzung der Gebäude und der Gestaltung des Gebäudeinneren 
sowie der Gebäudekubatur. Die Entscheidungen des Gremiums ersetzen nicht die 
städtebauliche, bauordnungsrechtliche sowie denkmalrechtliche Prüfung und Abstimmung 
zwischen GERCHGROUP und STADT. Es soll eine der Bedeutung des Ortes angemessene 
architektonische Qualität unter angemessener Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange 
von GERCHGROUP gewährleistet werden. 
(3) Die Mitglieder des Begleitgremiums werden gemeinsam von  STADT und GERCHGROUP 
benannt. Das Begleitgremium konstituiert sich auf erste Einberufung durch GERCHGROUP. Es 
ernennt einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende. GERCHGROUP und STADT stimmen sich über 
Sitzungstag und – ort des Begleitgremiums ab. GERCHGROUP ist f ür die Einladungen zu den 
Sitzungen zuständig und dokumentiert das Ergebnis. Die STADT gibt das Ergebnisprotokoll frei. 
Entscheidungen des Begleitgremiums werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden 
Mitglieder unter Beachtung der denkmalrechtlichen Erlaub nisfähigkeit getroffen und sind für 
die weitere Planung und Bauausführung durch GERCHGROUP – vorbehaltlich der Erfordernisse 
öffentlich-rechtlicher Vorschriften – für beide Vertragsparteien verbindlich. Diese Entscheidung 
entbindet in Hinblick auf den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz der im direkten Umfeld 
betroffenen Denkmäler nicht von einer Prüfung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis 
gemäß § 9 DSchG NRW. Führen die Entscheidungen des Begleitgremiums zu für GERCHGROUP 
unvertretbaren Zusatzkosten oder Bau- und Planungserschwernissen, ist auf Antrag von 
GERCHGROUP im Begleitgremium erneut zu beraten. Die erneute Entscheidung des 
Begleitgremiums hat berechtigte Einwendungen von GERCHGROUP in die 
Entscheidungsfindung einzubeziehen. 
(4) Das Begleitgrem ium bestimmt in seiner konstituierenden Sitzung auf Vorschlag von 
GERCHGROUP eine Regelung, die verbindliche Vorgaben für den Ablauf der

Entscheidungsfindung enthält. Die Regelung hat dem Ziel zu dienen, möglichst kurzfristige 
Entscheidungen herbeizuführen. 
(5) Die denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW kann entweder unabhängig von den 
folgenden Baugenehmigungsverfahren von der GERCHGROUP beantragt werden oder aber als 
Stellungnahme innerhalb dieser Genehmigungsv erfahren von Seiten des Amtes für 
Denkmalschutz und Denkmalpflege abgegeben werden . Diese denkmalrechtliche Erlaubnis 
gewährleistet eine architektonische Qualitätssicherung, die der historischen und 
städtebaulichen Bedeutung des Ortes im unmittelbaren Dom Umfeld u nd der Via Culturalis 
gerecht wird. 
 
§ 9 
Erschließungsregelungen/Stellplätze 
(1) Der Nachweis der gemäß § 48 BauO NRW i.V.m. § 89 Abs.1 Nr.4 BauO NRW (Stellplatzsatzung) 
notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze der Bauvorhaben im Baufeld Nord erfolgt 
auf den jeweiligen Baugrundstücken bzw. in einer gemeinsamen Tiefgarage unter den 
Neubauten des Baufeldes Nord. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Sporergasse. 
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen eine r noch zu erstellenden Verkehrsuntersuchung/ 
-konzept für das gesamte Vertragsgebiet eine Untersuchung zur geeigneten Verkehrsregelung 
für die Ausfahrt über die Straße Am Hof. Die Lösung wird mit dem Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung abgestimmt. Es besteht insoweit Einigkeit zwischen den Parteien, dass 
der motorisierte Individualverkehr zur verkehrliche n Anbindung der Gebäude sowie zu 
Anlieferungszwecken möglich ist. Die generelle Umsetzung von Taxivorfahrten bzw. sonstigen 
Vorfahrten sowie deren Anzahl werden im Rahmen der  noch zu erstellenden u nd oben 
genannten Verkehrsuntersuchung/- konzept überprüft . Die Planung ist mit dem Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung abzustimmen und von dort freizugeben. Der 
Stellplatznachweis für Pkw und Fahrräder wird in einem Mobilitätskonzept erbracht. 
(2) GERCHGROUP verpflichtet sich zur Vorlage eine r Verkehrsuntersuchung/-konzept für das  
gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des 
„Verkehrsführungskonzeptes Altstadt“. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung/-konzept 
sind die Ve rkehre, darunter Vorfahrten, Erschließung der Stellplätze, Anlieferung sowie Ver- 
und Entsorgung in Abstimmung mit der STADT zu klären. Die abgestimmte 
Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet und das Mobilitätskonzept 
müssen im Zeitpunkt der Einreichung des ersten Bauantrages – mit Ausnahme der Bauanträge 
für Parzelle 6 (Senatshotel) – vorliegen.

IV. 
Regelungen für die Durchführung der Revitalisierungs- und Neubauvorhaben im Baufeld Süd 
 
§ 10 
Geplante Bebauung und Nutzung 
(1) Im Bereich des Baufeldes Süd (BF Süd) ist entsprechend der städtebaulichen Studie ( Anl. 2) 
folgende Bebauung und Nutzung der Grundstücke vorgesehen: 
a. Parzelle 5: Wohngebäude mit Tiefgarage und Laden -Einheiten (Einzelhandel) im 
Erdgeschoss. 
b. Parzelle 6: Hotel ( ergänzender Neubau und Revitalisierung bestehendes Hotel  und 
benachbartes Bürogebäude). 
(2) Die Regelungen in dieser städtebaulichen Vereinbarung beziehen sich mit Ausnahme von § 15 
ausschließlich auf die Parzelle 5. 
 
§ 11 
Bauverpflichtung 
(1) GERCHGROUP wird die für die Bebauung des Grundstücks im Bereich der Parzelle 5 im Baufeld 
Süd notwendigen Bauanträge innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung 
nicht jedoch bevor die mit der STADT abgestimmte Verkehrsuntersuchung/- konzept für das 
gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept (vgl. § 14 (3)) vorliegt, bei der STADT 
einreichen. Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen GERCHGROUP und STADT, Umfang und 
Ausgestaltung der Bauvorlagen abzustimmen und nach Genehmigungsfortschritt zu ergänzen. 
Ein Architektenwettbewerb  oder ein sonstiger städtebaulicher Wettbewerb  ist für diese 
Parzelle nicht erforderlich. 
(2) GERCHGROUP wird innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung mit den 
Baumaßnahmen auf dem Grundstück  auf der Parze lle 5 beginnen und innerhalb von 48 
Monaten nach Baubeginn bezugsfertig fertig stellen. Als Beginn der Baumaßnahmen gelten 
auch die Abbrucharbeiten. GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der Bebauung der Grundstücke 
die Ergebnisse der Qualitätssicherung/Fassadengestaltung entsprechend den Vorgaben des § 
12 zu beachten. 
(4) Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen STADT und GERCHGROUP, den zeitlichen Ablauf 
der Bauarbeiten im Einzelfall abzustimmen. Erforderlich bleibt in jedem Fall eine Abstimmung 
mit VI-4, Stadtbau im Quartier. Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung von den 
Vertragsparteien gemeinsam abzustimmende Zeitplan. Sollte es aufgrund von GERCHGROUP  
nicht verschuldeten Umständen zu Verzögerungen im Zeitablauf kommen, wird GERCHGROUP 
die Stadt hierüber rechtzeitig unterrichten. In diesem Falle werden die vereinbarten Fristen 
um eine angemessene Zeitdauer verlängert. Nicht verschuldete Umstände sind insbesondere 
Verzögerungen im Verfahren der Qualitätssicherung (§ 12), Witterungseinflüsse, höhere  
Gewalt, Arbeitskämpfe und Unmöglichkeit einer wirtschaftlichen Auftragsvergabe an einen 
Generalunternehmer und Ausfälle bei beauftragten Unternehmen , Überprüfung von

Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung, die zu unwirtschaftlichen Aufwendungen 
führen können sowie vergleichbare Hemmnisse. 
 
§ 12 
Qualitätssicherung/Fassadenwettbewerb 
(Begleitgremium zur Qualitätssicherung/Verfahren zur Abstimmung und Freigabe) 
 
(1) Zur Qualitätssicherung der Umsetzung der städtebaulichen Studie von KSG  ( Anl.2) im 
Planungs- und Bauprozesses wird ein Begleitgremium aus folgenden Mitgliedern gebildet: 
a. Mindestens 3 aus insgesamt 5 externen Mitgliedern, die als Fach -Preisrichter am 
Hochbauwettbewerb für das Baufeld Nord teilgenommen haben und einschließlich 
des Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats oder sein(e) Stellvertreter*in 
b. 3 Vertreter*innen der STADT (Stadtplanung, Stadtkonservator und Baudezernent oder 
ein(e) jeweilige(r) Stellvertreter*in 
c. 2 Vertreter*innen der Politik (Ausschussvorsitzende*r Stadtentwicklungsausschuss 
und Bezirksbürgermeister*in Innenstadt  oder ein(e) jeweilige(r) Stellvertreter*in  im 
Amt) 
d. 3 Vertreter*innen der GERCHGROUP 
(2) Aufgabe des Begleitgremiums ist die Bewertung der Qualität der Umsetzung des 
Wettbewerbsergebnisses der städtebaulichen Studie von KSG  in Bezug auf die  
Fassadengestaltung, also der äußeren Gestalt der Gebäude. Nicht zu den Aufgaben des 
Begleitgremiums gehört die grundsätzliche Bewertung der  Nutzung der Gebäude und der 
Gestaltung des Gebäudeinneren  sowie der Gebäudekubatur. Die Entscheidungen des 
Gremiums ersetzen nicht die städtebauliche, bauordnungsrechtliche sowie denkmalrechtliche 
Prüfung und Abstimmung zwischen GERCHGROUP und STADT. Es soll eine der Bedeutung des 
Ortes angemessene architektonische Qualität unter angemessener Berücksic htigung der 
wirtschaftlichen Belange von GERCHGROUP gewährleistet werden. 
(3) Die Mitglieder des Begleitgremiums werden gemeinsam von  STADT und GERCHGROUP 
benannt. Das Begleitgremium konstituiert sich auf erste Einberufung durch GERCHGROUP. Es 
ernennt einen Vo rsitzenden/eine Vorsitzende. GERCHGROUP und STADT stimmen sich über 
Sitzungstag und – ort des Begleitgremiums ab. GERCHGROUP ist für die Einladungen zu den 
Sitzungen zuständig und dokumentiert das Ergebnis. Die STADT gibt das Ergebnisprotokoll frei. 
Entscheidungen des Begleitgremiums werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden 
Mitglieder unter Beachtung der denkmalrechtlichen Erlaubnisfähigkeit getroffen und sind für 
die weitere Planung und Bauausführung durch GERCHGROUP – vorbehaltlich der Erfordernisse 
öffentlich-rechtlicher Vorschriften – für beide Vertragsparteien verbindlich . Diese 
Entscheidung entbindet in Hinblick auf den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz der im 
direkten Umfeld betroffenen Denkmäler nicht von einer Prüfung zur Erteilung der 
denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW. Führen die Entscheidungen des 
Begleitgremiums zu für GERCHGROUP unvertretbaren Zusatzkosten oder Bau - und 
Planungserschwernissen, ist auf Antrag von GERCHGROUP im Begleitgremium erneut zu

beraten. Die erneute Entsch eidung des Begleitgremiums hat berechtigte Einwendungen von 
GERCHGROUP in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. 
(4) Das Begleitgremium bestimmt in seiner konstituierenden Sitzung auf Vorschlag von 
GERCHGROUP eine Regelung, die verbindliche Vorgaben für den A blauf der 
Entscheidungsfindung enthält. Die Regelung hat dem Ziel zu dienen, möglichst kurzfristige 
Entscheidungen herbeizuführen. 
(5) Die denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW kann entweder unabhängig von den 
folgenden Baugenehmigungsverfahren von der GERCHGROUP beantragt werden oder aber als 
Stellungnahme innerhalb dieser Genehmigungsv erfahren von Seiten des Amtes für 
Denkmalschutz und Denkmalpflege abgegeben werden . Diese denkmalrechtliche Erlaubnis 
gewährleistet eine architektonische Qualitätssicherung, die der historischen und 
städtebaulichen Bedeutung des Ortes im unmittelbaren Dom Umfeld und der Via Culturalis 
gerecht wird. 
 
§ 13 
Bindung geförderter Wohnungsbau 
Vertragsformulierung bei Beschluss des Beschlusspunkts 2: 
Der Stadtentwicklungsausschuss der STADT hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 (AN/ 1347/2017 und 
AN/1352/2017) beschlossen, öffentlich geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30% der 
zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen. Diese Beschlusslage ist im Vertragsgebiet im Rahmen der 
Neubebauung mit Wohngebäuden zu beachten. 
ODER 
Vertragsformulierung bei Beschluss der Alternative für den Beschlusspunkt 2: 
Der Stadtentwicklungsausschuss der STADT hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 (AN/ 1347/2017 und 
AN/1352/2017) beschlossen, öffentlich geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30% der 
zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen. Zur Erfüllung diese s Beschlusses im Rahmen der 
Neubebauung mit Wohngebäuden im Vertragsgebiet vereinbaren die Parteien Folgendes: 
GERCHGROUP verpflichtet sich bei  der Bebauung der Parzelle 5 mit Wohnungen , öffentlich 
geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 60% der zu errichtenden Wohneinheiten gemäß 
dem Gesetz  zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes NRW (WFNG NRW) und den 
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW ersatzweise im Gebiet des Beba uungsplanes 
Nr. 70470/11 „Deutz-Areal“ in Köln-Mülheim nachzuweisen. GERCHGROUP verpflichtet sich in dem in 
Zusammenhang mit dem vorstehend bezeichneten Planverf ahren zu schließenden städtebaulichen 
Vertrag zur Errichtung dieser Wohnungen . Sollte die Errichtung im „Deutz-Areal“ nicht möglich sein, 
wird eine Ersatzlösung zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart.

§ 14 
Erschließungsregelungen (Zufahrt Bezirksrathaus)/Stellplätze 
(1) Die Erschließung der Tiefgarage der Parzelle 5  und des Bezirksrathauses Innenstadt erfolgt 
über eine gemeinsame Zufahrt von der Marspfortengasse. 
(2) Der Nachweis der gemäß § 48 BauO NRW i.V.m. § 89 Abs.1 Nr.4 BauO NRW (Stellplatzsatzung) 
notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze der Bauvorhaben in den Baufeldern, mit 
Ausnahme der Parzelle 6, erfolgt grundsätzlich auf den jeweiligen Baugrundstücken bzw. in 
Tiefgaragen unter den Baukörpern. Es besteht insoweit Einigkeit zwischen den Parteien, dass 
der motorisierte Individualverkehr zur verkehrlichen Anbindung der Gebäude sowie zu 
Anlieferungszwecken möglich ist. Die generelle Umsetzung von Taxivorfahrten bzw. sonstigen 
Vorfahrten sowie der en Anzahl werden im Rahmen eine r noch zu erstellenden 
Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet überprüft. Die Planung ist mit 
dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abzustimmen und von dort freizugeben. Der 
Stellplatznachweis für Pkw und Fahrräder wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erbracht. 
(3) GERCHGROUP verpflichtet sich zur Vorlage eine r Verkehrsuntersuchung/-konzept für das 
gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des 
„Verkehrsführungskonzeptes Altstadt“. Im  Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung/-konzept 
sind die Verkehre, darunter Vorfahrten, Erschließung der Stellplätze, Anlieferung sowie Ver- 
und Entsorgung in Abstimmung mit der STADT zu klären. Die abgestimmte 
Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet und das Mobilitätskonzept 
müssen im Zeitpunkt der Einreichung des ersten Bauantrages – mit Ausnahme der Bauanträge 
für Parzelle 6 (Senatshotel) – vorliegen. 
 
V. 
Gemeinsame Bestimmungen für die Baufelder 
 
§ 15 
Brandschutz/Bauantragsverfahren 
(1) Die Vertragsparteien (STADT/Gebäudewirtschaft und GERCHGROUP) werden einvernehmlich 
und unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen des Vertragspartners aufgrund 
bauordnungsrechtlicher Erfordernisse ein bauliches Konzept der zu errichtenden Gebäude 
abstimmen, das den jeweiligen baulichen Absichten des jeweiligen Vertragspartners möglichst 
weitgehend entgegenkommt. Neben technisch -baulichen Maßnahmen, wie z.B. F90 -
Verglasungen, Brandschutztore n etc. werden auch Kubaturanpassungen/ -verschiebungen 
beider Vertragspartner untersucht. 
(2) Die Parteien vereinbaren, dass Synergien zwischen dem seitens der STADT betriebenen 
Bebauungsplanverfahren „Westlich Unter Goldschmied“ und der Bauantragsplanung der 
GERCHGROUP genutzt werden.  Dies gilt insb esondere für die in beiden Verfahren zu 
erstellenden Gutachten, Planungen sowie die in diesem Zusammenhang durchzuführenden 
Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Fachämtern. Für das Vorhaben Laurenz Carr é 
vereinbaren die Parteien folgende Gutachten und Zuständigkeiten

Gutachten        Zuständigkeit 
a. Verkehrsuntersuchung/-konzept  
für das gesamte Vertragsgebiet / Mobilitätskonzept  GERCH 
b. Schalltechnische Untersuchung     GERCH 
c. Besonnungsgutachten      GERCH 
d. Freiflächenplanung      GERCH 
e. Artenschutzprüfung      GERCH 
(3) GERCHGROUP wird für  das Vertragsgebiet  eine Verkehrsuntersuchung/-konzept für das 
gesamte Vertragsgebiet  / Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des 
„Verkehrsführungskonzeptes Altstadt“ sowie ei n schalltechnisches Gutachten zur 
Untersuchung des Verkehrs-/ und Anlagenlärms erstellen. Darüber hinaus erfolgt die Vorlage 
und Darstellung einer Freiflächenplanung (u.a für Dachbegrünung, Innenhof begrünung etc.) 
unter Berücksichtigung der  Gestaltungsvorgaben für den öffentlichen Raum gemäß dem 
Handbuch „Via Culturalis“. Über ein qualifiziertes Belichtungs- und Besonnungsgutachten wird 
die Verschattung der  im Umfeld des  Vertragsgebiets bestehenden Wohnbebauung 
untersucht. Für die Parzelle 5  in Baufeld Süd ist zusätzlich d ie Vorlage eines Vermesser -
Lageplans mit Abstandsflächennachweis sowie ein qualifizierte s Belichtungs- und 
Besonnungsgutachten zu den Wohn- und Arbeitsverhältnissen durch einen Sachverständigen 
entsprechend den technischen Normen und Verordnungen vor Einreichung der Bauanträge im 
Baufeld Süd Parzelle 5 vorzulegen und mit der STADT abzustimmen. Eine Entscheidung über 
eventuelle Abweichungen aufgrund von Abstandsflächenverstößen erfolgt im 
Bauantragsverfahren unter Würdigung der durch § 6 BauO NRW 2018 öffentlich -rechtlich 
geschützten nachbarlichen Belange. Außerdem ist die beabsichtigte Planung i n Grundrissen, 
Ansichten und Schnitten darzustellen um zu beurteilen, ob die aus der städtebaulichen Studie 
hervorgegangene Konfiguration der Bestandteile (Wohnungsbau und ergänzende Nutzungen, 
Gebäude des Bezirksrathauses) den Anforderungen an gesunde Woh n- und 
Arbeitsverhältnisse entspricht. Dies ist für den Bestandsfall sowie den Neubau des 
Bezirksrathauses separat nachzuweisen, soweit es Auswirkungen des Bauvorhabens auf das 
städtische Grundstück hat. 
(4) Die GERCHGROUP wird die im Rahmen der Bauantragsplanung zu erstellenden Gutachten der 
STADT zur Durchführung und Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens „Westlich Unter 
Goldschmied“ bereitstellen. Es wird ferner vereinbart, dass die Gutachten bis September 2020 
vorliegen müssen. Dies gilt nicht , wenn die GERCHGROUP aufgrund von nicht verschuldeten 
Umständen an der rechtzeitigen Fertigstellung der Gutachten verhindert wird. In diesem Fall 
wird die GERCHGROUP die STADT über die Verzögerung in Kenntnis setzen und die vereinbarte 
Frist um eine angemessene Zeitda uer verlängert. Ausgenommen von dieser Regelung ist die 
Parzelle 6 „Senatshotel“ im Baufeld Süd. 
(5) Die sich aus den Gutachten ergebenden Erfordernisse an die Gebäude sind zu beachten.

VI. 
Schlussbestimmungen 
 
§ 16 
Kostentragung 
GERCHGROUP trägt die Kosten dieses Vertrages und die Kosten seiner Durchführung. 
 
§ 17 
Rechtsnachfolgeregelungen 
Die GERCHGROUP (die Eigentümer und die Erbbauberechtigte n) ist  berechtigt, den 
vertragsgegenständlichen Grundbesitz bzw. das Erbbaurecht  ganz oder teilweise an Dritte zu 
veräußern. Sie  ist verpflichtet, die noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung 
einschließlich der Weiterverpflichtung auf ihren Rechtsnachfolger zu übertragen.  Die STADT stimmt 
dem Eintritt eines Rechtsn achfolgers in diesen Vertrag und der Entlassung der GERCHGROUP aus 
diesem Vertrag unter der Voraussetzung zu, dass der erwerbende Dritte nachweislich die auf seinem 
Kaufgegenstand nach dieser Vereinbarung entfallenden Verpflichtungen übernommen hat. Der 
Nachweis ist gegenüber der STADT (Stadtplanungsamt) mittels Vorlage des notariell beurkundeten 
Kaufvertrages zu erbringen. 
 
§ 18 
Rücktritt 
GERCHGROUP und STADT sind bei Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB, die nicht durch 
eine Vertragsanpassung behoben werden kann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt 
ist durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei auszuüben. 
 
§19 
Vertragsstrafenregelungen 
Sofern GERCHGROUP gegen die in § 17 (Rechtsnachfolge) genannten Vertragspflichten verstößt, wird 
sie an die STADT eine Vertragsstrafe zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe beläuft sich hinsichtlich der 
Rechtsnachfolge auf 1,25 Mio. € (dies entspricht 0,5 % des Gesamtinvestitionsvolumens). Die 
Vertragsstrafe ist vier Wochen nach  Erhalt der schriftlichen Zahlungsaufforderung durch die Stadt 
fällig. Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet GERCHGROUP nicht von der Erfüllung der in Satz 1 
genannten Verpflichtung. Die Vertragsstrafe kann bei erneuter Fristsetzung durch die Stadt für die 
Erfüllung der in Satz 1 genannten Verpflichtung jeweils erneut verwirkt werden.

§ 20 
Abrissanzeige / Erbbaurecht / Baulasteintragungen 
(1) GERCHGROUP wird spätestens 8 Wochen nach Abschluss dieser Vereinbarung die 
Abrissanzeige vom 21.06.2019 für die Beseitigung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück 
Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1200, Marspfortengasse 10 zurücknehmen. 
(2) Die Vertragsparteien befinden sich in Verhandlungen zur Änderung bzw. Ergänzung des 
Erbbaurechtsvertrags (Ur-Nr. 1113/2001 v.6.6.2001). Gegenstand dieses Vertrages sollen u.a. 
auch folgende Regelungen sein: 
a. Die Verpflichtung der GERCHGROUP zur Stellung eines Antrags auf Eintragung einer 
Baulast zu Lasten der GERCHGROUP und zugunsten der STADT zur Sicherung der auf 
den Parzellen 5 und 6 unterirdisch erhaltenen Teile des römischen Abwasserkanals als 
dauerhaft zu erhaltendes öffentliches Besucherbauwerk einschließlich der Sicherung 
des in Parzelle 5 bestehenden Notaussiegs aus dem römischen Kanal. 
b. Die Verpflichtung der GERCHGROUP zur Stellung eines Antrags auf Eintragung einer 
Baulast zu Lasten der GERCHGROUP und zugunsten der STADT zur Sicherung der 
Erschließung der Tiefgarage des Bezirksrathauses über das Grundstück 
Marspfortengasse 10. 
c. Regelungen zur Nutzung und Zugänglichkeit des römischen Abwasserkanals und des 
Notausstiegs während der Bauzeit. In jedem Fall sind die Entfluchtung der Baustelle 
der MiQua und die Belange der Bodendenkmalpflege zu beachten. GERCHGROUP und 
STADT stimmen sich zur Umsetzung dieser Sicherstellung während der Bauphase ab.
 
(3) Die Parteien dieser Vereinbarung sind sich darüber einig, dass die Umsetzung der Vorgaben 
aus dieser Vereinbarung dem in der Vorbemerkung beschriebenen Ziel dient, Bauanträge und 
Abrissanzeigen unter Ausnahme von der Veränderungssperre vor Abschluss des eingeleiteten 
Bauleitplanverfahren genehmigen zu können. 
 
§ 21 
Salvatorische Klausel/Vertragsänderungen 
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages 
im Übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel durch 
eine sinn- und zweckentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen. 
(2) Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 
Ergänzend wird  – soweit erforderlich – ein LOI durch die Parteien geschlossen, ansonsten 
bestehen Nebenabreden nicht.  
(3) Der Vertrag wird 12-fach ausgefertigt. Die STADT erhält 10 Ausfertigungen und GERCHGROUP 
2 Ausfertigungen.

§ 22 
Haftungsausschluss 
Eine Haftung der STADT aus diesem Vertrag für die Aufwendungen der GERCHGROUP, die diese im 
Hinblick auf die Durchführung des Vertrages tätigt, ist ausgeschlossen. 
 
§ 23 
Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung 
GERCHGROUP unterwirft sich gemäß § 61 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen (VwVfG NRW) der sofortigen Vollstreckung aus diesem Vertrag. 
 
 
 
3 Anlagen

Anlage 2_Städtebauliche Studie KSG in der Fassung der vorläufig abgestimmten Kubaturanpassung
Baufeld Nord
Baufeld Süd

905
1296
1326
1298
1096
992
1148
162
2
1082
820
1318
2
1343
1000
821
873
122
1247
117
2a
1522
133
743
1-3
1147
853
1363
1553
253
1571
140
1364
4
11
1018
996
1329
991
1154
1275
1307
746
995
16
7
10
809
11
1-3
713
1365
1338
1361
1341
1179
1618
142
2 a
944 1002
1359
1354
1037
1150
1313
111
1310
989
13
10951098
15
1186
1184
802
1048
1276
1316
816
1311
18
155
2
1101
1197
1572
140
1458
112
1327
6
144
2
5
1183
848
1149
17-25
242
1
3
1317
993
14
1271
1057
20-26
1151
5
29
9
143
11272
10
1274
9
12
994
1487
133
1097
1362
1100
817
17
9885
8-10
1125
1273
1200
3
7
1001
1182
178
1
2
990
904
2 b 19
1360
28
Flurstück Eigentümer Grund-
buch Bl. BaulastFläche
m²
Pflaster
Pflaster
53.59
IV
II
Müllschächte
I
FD
OK. Brüst.=73,75
FD
(Altglas)
Laurenzplatz
II
I
II
I
Theo-Burauen-Platz
Grün
Grün
V
Grün
FD
I
IV
Grün
Grün
Pflaster
Grün
Grün
Grün
Bank
I
Statue
II
53.58
Pflaster
III
Platten
Pflaster
I
Hotel
53.44
Rinne
Beton
Beton
Beton
Rinne
FD
Bank
FD
Bank
MD
V
Beton
VIII
Pflaster
V
I
ParkhausArbeitsamt
FD
Asphalt
FD
Pflaster
I
Platten
Platten
Pflaster
Pflaster
Platten
Kleine
Budengasse
14,14
44,47
Brunnenoberkante
H=45,94
3,47
56,82
9,12
23,74
40,00
17,49
0,7616,97
Baulast 1585/ 98
Stellplatzpflicht
(4 Stellplätze in Tiefgarage)
Baulast 550/ 02
Stellplatzpflicht bis 2070
(24 Stellplätze in Tiefgarage)
15,60
38,79
60,02
14,86
Brunnenunterkante
H=38,90
26,05 23,003,09
13,41
19,63
u=2.50
d=30.0
H=77,57
u=2.50
d=30.0
u=3.0
d=18.0
u=3.0
d=18.0
u=0.90
d=12.0
u=0.70
d=10.0
FD
u=0.90
d=12.0
u=0.60
d=6.0
u=3.10
d=30.0
u=3.0
d=30.0
53.56
53.69
53.58
H=73,93
53.58
53.66
53.75
53.63
53.69
53.61
53.65
53.76
53.41
53.42
53.75
53.72
53.69
53.66
53.60
FD
53.57
53.67
53.63
53.67
53.64
53.45
53.58
53.53
53.76
53.74 53.76
Am
 Hof
53.63
53.80
53.74
53.63
53.68
53.84
53.95
Unter Goldschmied
53.79
53.75
53.70
53.70
53.74
53.79
53.97
53.85
53.75
53.71
53.71
53.64
53.77
53.80
53.92
53.86
53.83
53.80
53.80
53.73
53.82
53.85
53.82
53.89
53.83
53.77
53.99
54.05
29,77
54.01
53.90
54.00
54.04
53.96
54.30
54.27
54.23
54.1554.18
54.26
53.5653.66
53.71
53.81
54.22
53.91
53.61
53.33
53.87
53.10
53.14
53.01
53.36
53.04
52.93
2,30
52.89
52.8452.90
53.14
52.96
52.96
53.10
53.05
53.14
53.10
52.97
52.63
52.57
52.54
52.97
53.04
53.08
52.98
53.03
53.08
52.76
Salom
onsgasse
52.64
52.67
52.51
52.60
52.73
52.73
52.6852.80
52.96
53.14
53.04
53.10
H=78,80
53.03
53.11
53.21
53.10
53.15
53.20
53.20
53.10
53.25
53.31
53.49
53.36
53.51
53.33
53.28
53.34
53.41
53.48
53.37
53.35
53.46
53.49
Große Budengasse
53.60
Sporergasse
53.54
53.46
53.50
53.50
53.58
53.66
H=58,82
53.61
53.59
53.65
53.63
53.68
53.75
52.75
52.68
52.58
52.67
52.92
52.79
52.70
52.66
52.78
52.72
52.82
52.88
52.88
52.99
52.94
53.00
52.88
53.1253.19
53.06
52.93
53.01
53.10
52.97
53.16
53.10
53.82
53.81
53.34
52.96
Karl-
Küpper-
Platz
53.6453.52
53.50
53.63
53.61
53.39
53.23
VI
53.53
V
FD
53.25
53.2153.09
53.09
52.99
III
53.03
53.17
53.14
53.21
53.11
V
53.18
52.58
52.68
15,9315,95
VII FD
FD
VII FD
A
FDV
A
VI FD
IV
VI
FD
FD
FD
FD
I
III
H=60,96
FD
Platten
FD
II
FD
FD
FD
IV
FD
H=70,74
53.75
FD
I
53.7753.84
53.75
53.86
Asphalt
53.61
53.50
FD
54.37
MD
54.35
53.5553.51
EFH=53,65
UK=56,46
H=70,07
FD
H=69,82
UK=56,44
EFH=53,03
H=68,58
Aschen-
becher
UK=55,70
MD
Eingangsh.=53,78
H=69,55
H=68,43
H=68,32
FD
OK. Brüst.=69,31
FD
Eingangsh.=54,11
Asphalt
Eingangsh.=53,95
Jupp-
Schmitz-
Platz
Marspfortengasse
Parkhaus
143/1
V
Unter Goldschmied Köln GmbH 49709 keine
155/2 Unter Goldschmied Köln GmbH 49709 keine
178/1 Stadt Köln 31 keine
743 1. Kehl, John-Patrik
SD
49712 keine
III
V
2. Kehl, Janine
848
Holzpodeste
Unter Goldschmied Köln GmbH 66432 keine
53.68
904 1. Kehl, John-Patrik
FD
IV
49712
V
keine
2. Kehl, Janine
905 1. Molis, Ruth 13029 keine
2. Molis, Christiane
3. Molis, Martin
1018
V
FD
VI
Unter Goldschmied Köln GmbH 34049
FD
H=58,29
keine
1037 Unter Goldschmied Köln GmbH 50830
I FD
keine
1147 Unter Goldschmied Köln GmbH 50036
FD
FD
keine
1148
MD
Unter Goldschmied Köln GmbH 50036 keine
FD
Asphalt
keine
keine
keine
keine
keine
MD
MD
1149 Unter Goldschmied Köln GmbH 50036
1150
I
Unter Goldschmied Köln GmbH 50820
1151 Unter Goldschmied Köln GmbH 50820
FD
1154 Unter Goldschmied Köln GmbH 50036
1179 Stadt Köln 31
1182 Unter Goldschmied Köln GmbH
V
50036 keine
Notausstieg
keine
FD
keine
FD
keine
1183
1184
Unter Goldschmied Köln GmbH
Unter Goldschmied Köln GmbH
50036
50036
1186 Stadt Köln 31
VI
1200 Unter Goldschmied Köln GmbH
FD
34804 550/02
1271 Stadt Köln 50078
IV
keine
Erbbaurecht 5107
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
FD
31
31
31
31
31
31
keine
keine
keine
Hotel
FD
keine
keine
keine
1272
VI
1273
1274
104 m²
V
1275
1276
1296
1298
MD
FD
1307
Unter Goldschmied Köln GmbH
Unter Goldschmied Köln GmbH
57637 keine
58742 1585/98
Asphalt
VI
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
IV
Holzpodeste
Stadt Köln
Stadt Köln
31
V
31
31
31
31
keine
VI
V
keine
keine
keine
keine
1326
FD
1338
1341
1343
1354
1359
VI
1360
1361 Stadt Köln 31 keineFD
Unter Goldschmied Köln GmbH
Unter Goldschmied Köln GmbH
keine
keine
13376
Baustelle
58742
FD
53.51
53.73
II
FD
Platten
53.66
53.71
FD
53.68
53.76
I
746 1. Kehl, John-Patrik
2. Kehl, Janine
49712 keine
Tr.=65,01
First=72,97
IV
First=68,94
H=75,19
Kerngebiet
Fluchtlinienplan 3001a
H=74,44
12,30
Tr.=68,09
IV
0,31
H=67,68
H=70,75
H=80,87
B-Plan Nr.: 67453/21
Fluchtlinienplan 3001a
6,45
FD
Römerbrunnen
IV
Fluchtlinienplan 730
III
VII
geschlossene Bauweise
Auf die textlichen Festsetzungen
im Bebauungsplan wird hingewiesen
V
Tr.=71,26 First=77,92
H=73,00
VI
VI
II
I
II
H=77,57
I
Tr.=70,79
Tr.=73,29
First=75,68
Tr.=75,23
Tr.=75,23
H=68,20
First=77,92
H=69,47
H=72,68
H=61,50H=61,50
H=73,22
Tr.=67,87
H=71,78
H=69,35
H=73,14
H=70,07
H=57,34
H=55,65
H=57,76
H=68,57
H=70,99
H=75,51
H=65,54
140 m²
214 m²
Tr.=64,82
H=65,90 H=58,26
121 m²
H=69,59
H=65,90
H=68,32
H=63,04
Tr.=62,99
OK. Brüst.=68,36OK. Brüst.=68,31
Tr.=71,26
OK. Brüst.=68,33
H=65,67
Tr.=67,12
H=58,51
53.35
6,05
5,37
H=67,68
Tr.=68,11
602 m²
0,5 m²
3 m²
21 m²
864 m²
55 m²
539 m²
25 m²
216 m²
5 m²
1380 m²
871 m²
321 m²
16 m²
1 m²
3 m²
753 m²
984 m²
1 m²
826 m²
Fluchtlinienplan 3001a
Fluchtlinienplan 314
0,21 0,11
0,22
0,22 0,31
23,76
9,44
0,21
0,21 0,21
0,24
0,05
0,24
0,04
Attika
8,96
10,87
0,12
9,58 2,88
0,20
7,60
9,89 0,47
5,62
geplante Grenze
geplante Grenze
geplante Grenze
Stand: 17.12.2017
letzte Änderung: 14.01.2020 (FW)
L:/hh/s17312/gg/17312-00+4-Lageplan
0,24
Schraffur
Hinweise
ALLGEMEIN
BAURECHT
Grundstücksentwässerung
BAULICHE NUTZUNGDACHFORMMASSE UND ZAHLEN
Z E I C H E N E R K L Ä R U N G
50,75
Sonstiges
Abwasserkanal, Mischwasser
Abwasserkanal, Regenwasser
Gebäudeumrißlinie
Flurstücksgrenze
vorhandene Baulast
Gemarkungsgrenze
KD 50,75
KE 47.21
KS 47.02
Fahnenmast
Kreisgrenze (Stadtgrenze)
Hinweisschild
Vorhandene unterirdische
bauliche Anlagen Traufe
Automat (z.B.Zigaretten)
Oberirdische Leitung Starkstrom
Briefkasten
Abwasserkanal, Schmutzwasser
Nutzungsgrenze, Bordsteinkante
Schwerbehindertenstellplatz
Reklameschild
Telefonzelle
Fahrradständer
Grenzpunkte, kartiert
Tiefbordsteinkante
Kanalschacht
Geländehöhe
Verkehrsschild
Lüfter
Ampelanlage
Mauer mit Angabe der Stärke
Zaun
Hecke
Baum (geschützt)
(u=Stammumfang
d=Kronendurchmesser)
Parkscheinautomat
Baum (ungeschützt)
Baum zu pflanzen
70,33
Böschung
Einlauf
Laterne
Straßensinkkasten
Schaltkasten
Sonstiges
Mast
Schacht
Kabelschacht, einfach
Poller
Hydrant, unterirdisch
Kabelschacht, doppelt
Wasserschieber
Gasschieber
Öffentliche Verkehrsfläche
geplant bzw. festgesetzt
Öffentliche Verkehrsfläche vorhanden
Stellplätze
Garagen
Wasserfläche
Kinderspielplatz
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
Baugrundstück für den
Gemeinbedarf B.f.G.
Baugebiete gemäß Baunutzungsverord.
Flurgrenze
Kleinsiedlungsgebiet
reines Wohngebiet
allgemeines Wohngebiet
Dorfgebiet
WS
WR
WA
MD
offene Bauweise
geschlossene Bauweise
Nur Einzel- und
Doppelhäuser zugelassen
Nur Hausgruppen zugelassen
o
g
Mischgebiet
Kerngebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet
WB
Sondergebiet
MI
MK
GE
GI
besonderes Wohngebiet
SO
Zahl der Vollgeschosse:
Höchstgr. z.B. zwingend z.B.
Grundflächenzahl
Geschoßflächenzahl
Baumassenzahl
GRZ/GFZ z.B.
GRZ/BMZ z.B.
IIIIII
GFZ
BMZ
0,3 0,9
1,0 3,0
GRZ
Rundbordsteinkante
St
Ga
PD
Straßenflucht/
begrenzungslinie
Abgrenzung unterschied-
licher Nutzung Baulinie
BaugrenzeGrenze des Geltungsbereiches
eines Bebauungsplanes
Flurstücksgrenze, geplant
Abstandfläche gemäß
§ 6 BauO NW
T = notwendige Tiefe
geplante Baulast
Plätze für Abfallbehälter  M
Nur Einzelhäuser zugelassen
vorh. Schmutzwasserleitung
vorh. Regenwasserleitung
vorh. Mischwasserleitung
gepl. Schmutzwasserleitung
gepl. Regenwasserleitung
gepl. Mischwasserleitung
gepl./vorh. Revisionsschacht
Vorhandene bauliche
Anlagen
Zu beseitigende bauliche
Anlagen
Geplante bauliche Anlagen
Erdgesch.-Fußbodenhöhe ü.NHN EFH
Schnitt mit Dachhaut
Litfaßsäule
Hochspannung
Hauseingang geplant
Der öffentliche Kanal (Kanalachse)ist lageungenau
eingetragen.
keine Eigentumsgrenze
keine Flurstücksgrenze
Grenze des Baugrundstückes
SmD
Tr.
FD
Kanalhöhen:
Einlauf:
Sohle:
Deckel:
Geplante bauliche Anlagen,
unterirdisch
Baum, u+d nicht ermittelt
(geschützt/ungeschützt)
Satteldach
Walmdach
Zeltdach
Pultdach
Sheddach
Flachdach
H
D
ShDGrenzmaß, aus Koordinaten
Geplante Höhe
10,20
Baum (geplant)
ED
E
Im übrigen gelten die entsprechenden Zeichenvorschriften für
Katasterkarten und Vermessungsrisse sowie die PlanzV. des BauGB.
Bauliche Anlage
A=Ausgebaut
Bedachung
I, II usw.=Anzahl
 der GeschosseWohnhaus Whs
Garage Ga
Geschäftshaus Ge-Hs
Schuppen Schp
M=Massiv
Z=Ziegel
T=Teer
E=Eternit
Baum zu erhalten
Nur Doppelhäuser zugelassen
Kamera mit Blickwinkel
T
Abgrenzung des
Maßes der Nutzung
Pflanzvorschlag
Anlagen/Hinweis
Nachweis über Abstandflächen
GRZ + GFZ Berechnung
Katasterkarte
Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5)
Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung
verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der
Höhenangaben, erforderlich.
Grenznachbarn.
Der dargestellte Grenzverlauf wurde dem Katasternachweis ent-
nommen und nicht durch eine örtliche Grenzuntersuchung bestimmt.
Es erfolgte keine Überprüfung, ob Flächen auf dem Baugrundstück
mit grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten zu Gunsten der Träger
von Hochspannungsleitungen und unterirdischen Leitungen für die
Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser belegt sind.
Es erfolgte keine Überprüfung auf das Vorhandensein von
unterirdischen Leitungen und Bauwerken. Insofern kann keine
Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte
Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist.
Linienarten: *
Punktarten: *
unsichtbar:
Bauherr/in:
Bauvorhaben:
Objektarten: *
Maßstab:
Planinhalt:
Bauabschnitt:
Stand:
Plan:
(Siegel)
       Dieser Plan darf ohne vorherige schriftliche
Genehmigung des Planverfassers nicht veröffentlicht,
     vervielfältigt, geändert oder in sonstiger Weise
                  anderweitig verwendet werden!
Bearbeiter: Winskowski -GGProjekt: 17312-00+4_Lageplan
Angaben aus dem Katasternachweis
Gemarkung: Köln (4958)              Flur: 31
Flurstück Fläche
Mix: 17312-28mi.mix -Stempel: 17312-001ST.PLT
[m²]
Grundbuch
Blatt
Eigentümer (lt. Katasternachweis) Baulasten
Höhensystem: 160 (NHN) Lagesystem: 489 (ETRS) Fläche des Baugrundstückes: m²
Bearbeitungsvermerke
 GschNr.         Datum         Kürzel  Tätigkeit  GschNr.         Datum        Kürzel  Tätigkeit
Stempel und Unterschriften
den
Für die Übereinstimmung von Projekt und Bauzeichnung
Architekt
(Stempel, Unterschrift)
Der Lageplan wurde auf Grund amtlicher Unterlagen und eigener örtlicher Aufnahmen
vom  hergestellt. Die Richtigkeit der Eintragungen des geltenden
B-Pln Nr. 67450/03 vom:05.10.1987;FLP Nr.3001a festg.am 17.3.1952;FLP Nr.730 festg.am 14.02.1910;FLP Nr.314 festg.am 12.02.1890
Planungsrechtes wird gewährleistet. Der Projekteintragung lagen Bauzeichnungen
im Maßstab 1 :   vom  vor.
Köln, den
A
 M
 T
 L I C
 H
 E
 R
   L A
 G
 E P L A
 N
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Dipl.-Ing.
Dipl.-Ing.
Alexander Dieper
Hermann-G.Henkel
Öffentl.best.verm.Ing.
Bayenstraße 65  -  50678 Köln
Tel.0221/92416-0  Fax 0221/92416-77
Homepage: www.sead.de
Email: vermessung@sead.de
siehe Lageplan
Textarten: *
17312-00+4   17.11.2017   FW   Lageplan
17312-00+4   20.12.2017   BM   Lageplan Vorabzug
17312-00+8   17.08.2018   KHW Grenzen nach Grenzherstellung
17312-00+4   02.02.2018   BM   Lageplan Prüfvermerk
17312-00+8   04.01.2019  KHW Grenzen nach Grenzherstellung
                                            (Teilbereiche)
                                             (Teilbereiche)
17312-00+8   22.01.2019  JW Römerbrunnen
17312-00+9   19.12.2019  FW geplante Grenzen
17312-00+9   07.01.2020  RD  geplante Grenzen
17312-00+9   14.01.2020  FW  Änderung geplante Grenzen
Unter Goldschmied, Laurenzplatz
Große Budengasse
GERCHGROUP AG
Größe: 112 x 57cm -Maßstab: 1:100
1:250
17312-00+4 - 14.01.2020 - 11:02:02
Teilungsplan
Index:
Blatt:  -PltBox:
Ebenen: 7
Anlage 3 Vermesser-Lageplan inklusive zurzeit geplanter Realteilung

Anlage 4 Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017

5910 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 26.09.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 27. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 21.09.2017  
öffentlich 
3.2 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die 
Grünen und der FDP-Fraktion betreffend "Neubebauung der Blöcke 
zwischen Am Hof und Laurenzplatz"  
AN/1347/2017 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion  
AN/1352/2017 
Beschluss zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion: 
Der Beschlussvorschlag wird in Ziffer 4 um folgenden Satz ergänzt: 
Es ist öffentlich geförderter Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30 % der zu er-
richtenden Wohneinheiten vorzusehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion – zuge-
stimmt. 
 
Ziffer 5, letzter Spiegelpunkt ist wie folgt neu zu fassen: 
Die zukünftigen Parkangebote sowie die Optimierung der Erschließung der vorhan-
denen Tiefgaragen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des Verkehrskonzepts für 
die Altstadt, das nach zu erfolgender Bürgerbeteiligung noch abschließend zu be-
schließen ist. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der 
Fraktion Die Linke– abgelehnt.

Beschluss zum Dringlichkeitsantrag der CDU -Fraktion, der Fraktion Bünd-
nis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Eigentümerwechsel der Blöcke 
zwischen Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Marspfortengasse und 
Sporergasse an die Gerchgroup zur Kenntnis und verbindet damit die Erwar-
tung, hier ein gemischtes und urbanes Quartier zu schaffen, das einen würdi-
gen Eingang für die Via Culturalis bildet und den Hinterhofcharakter östlich der 
Hohe Straße beseitigt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
2. Im Sinne einer Gesamtquartierentwicklung sollen die beiden im nördlichen 
Block noch fehlenden Grundstücke in das Projekt integriert werden, um eine 
angemessene Gesamtlösung zu schaffen.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt. 
3. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft ihres Kundenzentrums Innenstadt im 
Rahmen einer Gesamtentwicklung parallel entwickeln. Die Stadtverwaltung ist 
aufgefordert, dafür ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
4. Eine städtebauliche Studie wird vom Investor erstellt, in der die Verteilung der 
Baumassen überprüft und die Höhenentwicklung dargestellt wird. Der momen-
tan angedachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel wird aus-
drücklich begrüßt. Die detaillierte Verortung der Nutzungen soll in der städte-
baulichen Studie dargestellt werden. Diese soll auch prüfen, inwieweit in ei-
nem der Blöcke ein modernes Marktkonzept mit kleinen Lebensmittel- und 
Gastronomieständen zu realisieren ist. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
5. Um das Bauvorhaben angemessen zu qualifizieren, wird nach der städtebauli-
chen Studie mindestens ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die gesamte 
architektonische Gestaltung muss sich der umgebenden städtebaulichen und 
architektonischen Situation anpassen. An den Wettbewerben sind die stimm-
berechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht sowie 
die Bezirksvertretung Innenstadt mit beratenden Stimmen zu beteiligen. Es ist 
eine breite Beteiligung der Bürgerschaft durchzuführen. 
In Anlehnung an die Eckpunkte, die städtischerseits bereits erarbeitet worden 
sind, erfolgt die Neubebauung unter folgenden Maßgaben: 
 Bei Neubauten bzw. Umnutzungen ist eine offene Nutzung der Erdge-
schosszone straßenseitig vorzusehen. Dadurch soll verhindert werden, 
dass die Gebäude eine abschottende Wirkung erzeugen.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

 Eine Überbauung der Großen Budengasse wird abgelehnt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 Auskragungen wie am bisherigen Parkhaus Unter Goldschmied werden 
abgelehnt. Vielmehr sind die Fluchtlinie einzuhalten und der ungehin-
derte Blick auf die Südseite des Domes freizugeben. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 Der Laurenzplatz und der Karl-Küpper-Platz sind in ihrer jetzigen Größe 
zu erhalten. Für letzteren ist ein Gestaltungswettbewerb auszuloben. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt. 
 Für die denkmalgeschützte Arkade am heutigen Senatshotel ist eine 
zeitgemäße Neuinterpretation des Motivs zu finden, die den Angstraum 
beseitigt. Dabei ist der Denkmalschutz angemessen zu beachten. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 Oberirdische Parkhäuser werden abgelehnt. Tiefgaragenplätze sollen 
höchstens adäquat zur Nutzung geschaffen werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 Die Erschließung der vorhandenen Tiefgaragen soll optimiert werden, 
damit die im Radverkehrskonzept Innenstadt ausgewiesene Fahr-
radstraße Große Sandkaul-Marspfortengasse und Sporergasse umge-
setzt werden kann. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion- zugestimmt. 
6. Die Stadtverwaltung wird ausgefordert zu prüfen, inwieweit die Aufstellung ei-
nes Bebauungsplanes und der Abschluss städtebaulicher Verträge möglich 
sind, um die o.g. Ziele zu erreichen. Zugleich wird die Verwaltung gebeten, die 
Instrumentarien darzustellen, damit der Investor und der Entwickler verpflich-
tet werden können, das Bauvorhaben zu realisieren. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
7. Parallel soll auf die Eigentümer der Parzellen jenseits der Marspforten- und 
der Sporergasse zugegangen werden, um Maßnahmen zu initiieren, diesen 
Bereich zusätzlich aufzuwerten und ein adäquates Vis-à-Vis für die neue Be-
bauung zu bilden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Salomonsgasse
  • Sporergasse 53
  • Emmericher Straße 26
  • Bayenstraße 65
  • Hohe Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Laurenzplatz 5
  • Am Hof 53
  • Kleine Budengasse 14
  • Große Sandkaul
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
0111/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.03.2020
Erstellt
15.01.2020 07:54