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RR 6/2023

Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 14.02.2023 Anfrage zu möglichen Flächen für Solar- und Windparks in geschützten Gebieten sowie Auswirkungen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)

Sitzungsvorlage RR 24.02.2023

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 24.02.2023, TOP 10.2

Sitzungsvorlage RR (RR Anfrage Flächen Wind- und Solarparks)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 14.02.2023 Anfrage zu möglichen Flächen für Solar- und Windparks in geschützten Gebieten sowie Auswirkungen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG))

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Sitzungsvorlage RR (RR Anfrage Flächen Wind- und Solarparks)

2845 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
 Zeughausstraße 2-10|50667 Köln 
 +49 221 292 00 704 
 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 www.linke-volt-regionalrat.koeln 
 Dienstag, 14. Februar 2023 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
Anfrage zu möglichen Flächen für Solar- und Windparks in geschützten Gebieten sowie 
Auswirkungen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe,  
 
Flächen sind im Regierungsbezirk knapp und besonders zu schützen. Der Bedarf an ASB als 
auch GIB-Flächen ist weiter hoch und Flächen für Erneuerbare Energien sind dringend not-
wendig.  
 
Im Gegensatz zu ASB und GIB Flächen, sind für Solar- und Windenergie deutlich weniger bis 
hin zu kaum versiegelter Fläche erforderlich . Weiterhin sind die Emissi onen von Licht und 
Lärm ebenfalls gering bis nicht vorhanden.  
 
Freie Dächer mit Photovoltaikanlagen auszustatten ist ein wichtiges Element die nachhaltige 
Energieversorgung zu sichern, doch kurz- und mittelfristig sind Gigawattparks auf freier Flä-
che eine mögliche Lösung, die temporär und finanzierbar benötigte Energiebedarfe denken 
kann. 
 
Die Fraktion DIE LINKE. / Volt bittet daher um Beantwortung nachstehender Fragen.  
 
1. Unter welchen Bedingungen, Möglichkeiten und ggf. Änderung welcher Gesetze ist 
die temporäre Nutzung von Flächen ausschließlich für Erneuerbare Energien in  
a. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft, 
b. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Grundwasser / Trinkwasser, 
c. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für (vorbeugenden) Hochwasserschutz, 
d. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen, 
e. Waldgebieten, 
f. Gebieten für die Sicherung oder Gewinnung von Rohstoffvorkommen  mög-
lich. 
DIE LINKE. / Volt im RR | Zeughausstraße 2-10|50667 Köln 
 
An den Vorsitzenden des  
Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
Herrn Rainer Deppe

Seite 2 
Abonnieren Sie unseren Newsletter unter linke-volt-regionalrat.koeln/newsletter/ 
 
2. Welche der Gebiete 1a-f kommen für Gigawattparks oder Windparks unter Berück-
sichtigung des seit diesem Monat gültigen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)  in Frage  
(textliche und grafische Darstellung erbeten)? 
3. Welche der Gebiete 1a-f kommen für Gigawattparks oder Windparks generell in 
Frage (textliche und grafische Darstellung erbeten)? 
4. Welche der Gebiete 1a -f kommen für Gigawattparks während des laufenden Struk-
turwandels als Zwischennutzung  in Frage? (z.B. Flächen die erst in mehr als einem 
Jahrzehnt zu Seeflächen werden) 
5. Das WaLG umfasst die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) 
sowie Änderungen im Raumordnungsgesetz (ROG), Baugesetzbuch (BauGB) und EEG. 
 
Die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln  
 
 
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender   stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 14.02.2023 Anfrage zu möglichen Flächen für Solar- und Windparks in geschützten Gebieten sowie Auswirkungen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG))

5753 Zeichen

Seite 1 von 3 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 6/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Petra Pelster 
Herr Holger Schilling 
Telefon 0221-147-3726 
0221-147-2356 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 21.02.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 10.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 14.02.2023 
Anfrage zu möglichen Flächen für Solar- und Windparks in geschützten Gebieten sowie 
Auswirkungen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Anfrage der Fraktion Linke/Volt zu möglichen Flächen für Solar- und Windparks in geschützten Gebieten so -
wie Auswirkungen WaLG: 
 
1. Unter welchen Bedingungen, Möglichkeiten und ggf. Änderung welcher Gesetze ist die temporäre Nut -
zung von Flächen ausschließlich für Erneuerbare Energien in  
 
a. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft 
Vorranggebiete für Natur und Landschaft sind nach nordrhein-westfälischem Planungsrecht Bereiche zum 
Schutz der Natur (BSN). Die Nutzung dieser Bereiche durch Anlagen der Wind-/Solarenergie ist gemäß der 
Zielsetzung des LEP NRW und Regionalplanes Köln sowie der geltenden Erlasslage zunächst einmal ausge -
schlossen. Allerdings gilt auch hier immer die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung im Einvernehmen mit der 
zuständigen Fachbehörde. 
 
b. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Grundwasser / Trinkwasser,  
Die regionalplanerisch festgelegten Bereiche mit Grundwasser - und Gewässerschutzfunktionen (BGG) si-
chern die Trinkwasserschutzzonen I, II und IIIa ab. Vorhaben der Wind- oder Solarenergie unterliegen in den 
Schutzzonen I und II in der Regel strenger wasserrechtlicher Restriktionen d.h. bei Planungen innerhalb die-
ser Bereiche ist im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde festzustellen, in welcher Schutzzone 
die Anlagen der Erneuerbaren Energien möglich sind. 
 
c. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für (vorbeugenden) Hochwasserschutz, 
Die im Regionalplan festgelegten Überschwemmungsbereich überdecken in der Regel die über Rechtsver -
ordnung festgelegten Überschwemmungsgebiete. Diese lassen eine zusätzliche bauliche Nutzung zunächst 
nicht zu. Mit der zuständigen Wasserbehörde ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung von 
diesem Verbot möglich ist.

Sitzungsvorlage RR RR 6/2023 Seite 2 von 3 
d. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen,  
Der Regionalplan legt keine gesonderten Bereiche für die Klimafunktionen fest. Diese Funktionen sind in die 
Regionalen Grünzüge integriert. Sind Vorhaben der Wind-/und Solarenergie dort geplant, prüft die Regional-
planungsbehörde, ob die (Klima-)Funktionen durch die Nutzungen erheblich beeinträchtigt werden können.  
 
e. Waldgebieten,  
Gemäß der landesplanerischen Zielsetzung können Waldbereiche von entgegenstehenden Nutzungen nur in 
Anspruch genommen werden, wenn diese außerhalb dieser Bereiche nicht umzusetzen sind. Durch die an -
stehende Änderung des LEP NRW soll diese Vorgabe neu ausformuliert werden. 
 
f. Gebieten für die Sicherung oder Gewinnung von Rohstoffvorkommen möglich.  
Liegen Vorhaben der Wind-/Solarenergie innerhalb von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflä-
chennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) wird gemeinsam mit der zuständigen Abgrabungsbe -
hörde geprüft, ob der Abbau der Bodenschätze an dieser Stelle bereits erfolgt ist und die Nutzung mit Erneu-
erbaren Energien den Rekultivierungszielen ggf. widerspricht. 
 
 
2. Welche der Gebiete 1a-f kommen für Gigawattparks oder Windparks unter Berücksichtigung des seit 
diesem Monat gültigen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) in Frage (textliche und grafische Darstellung erbe-
ten)?  
Das WaLG gibt keine inhaltlichen Vorgaben für die Vereinbarkeit mit raumordnerischen Zielen. Diese Ausle -
gung erfolgt in den LEPs der einzelnen Bundesländer.  
  
Wie die Vereinbarkeit der Nutzungen mit Erneuerbaren Energie in den unter Nr. 1 angeführten Gebieten und 
deren raumordnerischen Zielen geprüft werden, ist der Beantwortung in Nr. 1 zu entnehmen. 
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Inanspruchnahme von BSN und Wald für Wind- und Solaranlagen 
nach den aktuell geltenden landesplanerischen Zielsetzungen auf eher ganz wenige Ausnahmen reduziert ist. 
Bei den Vorranggebieten für Grund- und Hochwasser ist dies abhängig von den geltenden wasserrechtlichen 
Vorgaben. 
Bei den Regionalen Grünzügen (Klima) und BSAB ist im Regelfall von einer raumordnerischen Eignung auszu-
gehen. 
(die grafische Darstellung war aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage nicht möglich, ist aber im Grundsatz 
auch den Darstellungen des aktuellen bzw. geplanten Regionalplans Köln zu entnehmen).  
 
 
3. Welche der Gebiete 1a-f kommen für Gigawattparks oder Windparks generell in Frage (textliche und 
grafische Darstellung erbeten)? 
 
s. Antworten zu Nr. 1 und Nr.2 
 
 
4. Welche der Gebiete 1a-f kommen für Gigawattparks während des laufenden Strukturwandels als Zwi-
schennutzung in Frage? (z.B. Flächen die erst in mehr als einem Jahrzehnt zu Seeflächen werden)? 
 
Durch den §249b BauGB wird die Landesregierung ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, um unter be-
stimmten Voraussetzungen eine planungsrechtlich erleichterte Zulassung von Vorhaben der Wind- und So-
larenergie in den Abbaubereichen des Braunkohletagebaus zu ermöglichen. 
 
 
5. Das WaLG umfasst die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) sowie Änderun-
gen im Raumordnungsgesetz (ROG), Baugesetzbuch (BauGB) und EEG. 
 
Ja, dem ist so.

Sitzungsvorlage RR RR 6/2023 Seite 3 von 3 
 
 
 
Anlage(n): 
1. RR Anfrage Flächen Wind- und Solarparks

Beratungsverlauf (1)

24.02.2023 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 10.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 6/2023
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
24.02.2023
Erstellt
21.02.2023 16:10