3106/2022
Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 21.09.2022 3106/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 27.09.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018 In ihren Sitzungen am 30.10.2018 und 12.11.2018 haben der Gesundheitsausschuss und der Aus- schuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales das durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erstellte Konzept zur Förderung des Ehren- amtes zur Kenntnis genommen. Das Konzept bündelte verschiedene notwendige Handlungsfelder zu einem Gesamtpapier. Um dem Lesenden eine hohe Transparenz zu den einzelnen Sachverhalten zu gewährleisten, orientiert sich dieser Bericht am bestehenden Inhaltsverzeichnis. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Konzept- punkte ist dem jeweiligen aktuellen Sachstand vorangestellt. Einleitung, organisatorische oder struk- turelle Beschreibungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben unkommentiert. Die verwendeten Farbpunkte signalisieren den aktuellen Status des Themenfeldes wie folgt: abgeschlossener Konzeptpunkt in Bearbeitung befindlicher Konzeptpunkt unbearbeiteter Konzeptpunkt Aus Gründen der Lesbarkeit werden im Folgenden lediglich die gegenüber dem dritten Sachstands- bericht (Session Nr. 2973/2021) geänderten Sachstände dargestellt. 5.1 Organisatorische Maßnahmen 5.1.1 Personalentwicklungskonzept Sowohl Brandschutzbedarfsplan als auch die Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren in NRW (VOFF NRW) fordern Konzepte zur Personalentwicklung im Ehrenamt. Perso- nalentwicklung im ehrenamtlichen Bereich muss sich neben der fachlichen Qualifizierung der Mitglie- der, heute systematisch am wettbewerblichen Umfeld mit Beruf, Familie und Freizeit den daraus re- sultierenden Anforderungen an die Möglichkeiten der Mitglieder orientieren. Es muss daher ein geeignetes Personalentwicklungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr erstellt werden. Die in 2021 begonnenen Projekte „16 plus“ und „Feuerwehr und Schule 2.0“ werden stetig fortgeführt, weiterentwickelt und in den Regelbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Köln überführt. 2 Das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz beabsichtigt ab 2023 ein Folge- konzept zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr zu erstellen. Schwerpunkte des Folgekonzeptes werden u. a. die Maßnahmen im Zuge des demographischen Wandels und die Stär- kung ehrenamtlicher Strukturen in der Feuerwehr Köln bilden. 5.1.2 Bedarfsplanung für die ehrenamtliche Vorhaltung der FF Gem. § 7 (2) BHKG bildet die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die Feuer- wehr der Gemeinde bzw. der kreisfreien Stadt. Diesem gesetzlichen Auftrag wird nur genüge getan, wenn der Freiwilligen Feuerwehr eine hochwertige Rolle parallel zur Berufsfeuerwehr zukommt. Um diese Rolle auch erfüllen zu können, ist zukünftig eine valide und analog zum Brandschutzbe- darfsplan regelmäßig fortzuschreibende, bedarfsorientierte Planung für die Freiwillige Feuerwehr zu erstellen. Trotz der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Maßnahmen in Bezug auf die Freiwillige Feuerwehr besteht bis heute weder in personeller noch in funktionsbezogener Hinsicht ein bedarfs- planerischer Ansatz für die ehrenamtlichen Angehörigen. Die erarbeiteten Erkenntnisse wurden in die aktuelle Brandschutzbedarfsplanung (Brandschutzbe- darfsplan 2022) integriert. Somit wurde erstmalig ein umfassendes Planungsbild der Freiwilligen Feu- erwehr als Teil der Feuerwehr Köln in die politische Entscheidung zum Brandschutzbedarfsplan 2022 (Session Nr. 1352/2022) eingebracht. 5.1.3 Jugend und Kinderfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr ist eine bundesweite Einrichtung der Feuerwehren zur Nachwuchsförderung. Auch die in 1975 gegründete Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Köln stellt heute das Rückgrat der Personalgewinnung dar. Sie ist sozusagen das Lebenselixier der Freiwilligen Feuerwehr Köln. In 24 Jugendgruppen werden derzeit rd. 400 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 - 17 Jah- ren auf einen späteren Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr vorbereitet. Das BHKG empfiehlt den Kommunen nunmehr auch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr, in der Kinder zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr altersgerecht an die Feuerwehr herangeführt werden. Zudem fordert das BHKG die Förderung der Jugendarbeit in der Feuerwehr durch die Gemeinde als Träger der Gefahrenabwehr. Hier müssen innerstädtisch Wege und Möglichkeiten der strukturellen und finanziellen Förderung für Köln gefunden werden. Die drei Pilotgruppen führen ihre Projekte fort. Der abschließende Konzeptteil befindet sich in der Erstellung. Das Gesamtprojekt beinhaltet ausreichendes Potential, um eine dauerhafte Entwicklung und Fort- schreibung zu gestalten. Die Fortführung des Projekts ist erforderlich, um der ständigen Entwicklung des pädagogischen sowie sozio-pädagogischen Bereiches Folge zu leisten und die Attraktivität für die offenen Ganztagsschulen für zukünftige Kooperationen hoch zu halten. Aktuell wird eine projektbezo- gene Drittmittelfinanzierung für eine längerfristige Kooperation mit der Universität Köln angestrebt. 5.1.4 Verwaltung Die Entwicklung des Verwaltungsaufwandes für die ehrenamtlichen Einheiten ist in den letzten Jahren von einer deutlichen Steigerung geprägt. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber im BHKG z.B. das Führen von Personalakten sowie die Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten festgelegt bzw. deutlich ausge- weitet. Auch innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr wird die zunehmende Verwaltungslast negativ wahrgenommen und führt zu steigender Unzufriedenheit. Bestehende Datenbankverwaltungssysteme können erweitert werden. Eine Aufgabenverlagerung auf hauptamtliche Mitarbeitende ist denkbar. Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemie- und Ukrainelage musste dieses Thema entgegen der letzten Sachstandsmitteilung im aktuellen Berichtsjahr erneut zurückge- stellt werden. Derzeit laufen die Prozesse wieder an. 3 5.1.5 Service und Logistikkonzept Die Teilaspekte des Punktes „Service- und Logistikkonzept“ beschäftigen sich im Wesentlichen mit der Etablierung einer zeitgemäßen Servicekultur in der Feuerwehr Köln. Betrachtet werden konkret: Öffnungszeiten der Servicebereiche / Einrichtung von Dienstleistungstagen Reinigungslogistik der Schutzkleidung Logistiktransporte und Postverkehr Fahrzeug- und Geräteinstandhaltung und Reparatur Werkstattservice Der personelle Mehrbedarf für die Ausweitung der Serviceangebote für die Freiwillige Feuerwehr ist zu prüfen. Kein neuer Sachstand. 5.2 Fahrzeuge und Geräte 5.2.1 Fahrzeuge Im Bereich der kommunal beschafften wasserführenden Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr exis- tiert aufgrund der über viele Jahre verteilten Beschaffungszeitpunkte eine große Fahrzeugvielfalt. Alle Löschgruppenfahrzeuge verfügen über eine feuerwehrtechnische Beladung, die ein autarkes Abarbei- ten von Einsatzlagen im abwehrenden Brandschutz oder der einfachen technischen Hilfeleistung möglich macht. Mit Blick auf Effizienzvorteile für BF und FF in Beschaffung, Service und Kosten ist daher anzustre- ben, den Bestand an Löschgruppenfahrzeugen zu vereinheitlichen. Dafür müssen die Erstangriffs- fahrzeuge bei Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr angepasst, d.h. für beide Seiten zukünftig nur noch sogenannte HLF beschafft werden. Im Idealfall bedeutet das, dass zeitgleich oder in wenigen Losen 52 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge beschafft werden, was zugegebenermaßen mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, sich letztlich aber durch die Vereinheitlichung rea- lisierten Effizienz- und Kosteneinsparungen finanziell rechnet. Kein neuer Sachstand. 5.2.2 Gerätehäuser Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr verfügen über ein Gerätehaus in geeigneter Lage, das ent- weder Eigentum der Stadt, extern angemietet oder Bestandteil einer Feuer- und Rettungswache der Berufsfeuerwehr ist. Die Bauten befinden sich in sehr unterschiedlichem Zustand. In einer -37- internen Analyse sind insbesondere die Situationen in Rodenkirchen, Porz-Urbach, Porz- Ensen und Longerich als kurzfristig verbesserungsbedürftig priorisiert worden. An allen vier Standor- ten müssen in den nächsten fünf Jahren Gerätehäuser neu gebaut werden. Unabhängig von der bau- lichen Situation stellen aber auch die Betreiberpflichten immer größere Herausforderungen an die ehrenamtlichen Kräfte. Vor diesem Hintergrund und zur Entlastung der Ehrenamtler müssen die Ge- rätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr in die städtischen Systeme zur Gebäudeunterhaltung integriert werden. Im Bereich der Gebäudeunterhaltung, Reinigung und Sicherung sind die Standorte der Frei- willigen Feuerwehr in die bestehenden Rahmenverträge der Stadt einzubeziehen. Im Zuge der erforderlichen IT-Anpassungen der Gerätehäuser sind diese auch mit den erforderlichen Telefon- / Breitbandleitungen auszustatten. Der Baubeschluss für den Neubau des Gerätehauses Rodenkirchen erfolgte in der Ratssitzung am 20.06.2022 (Session Nr. 0826/2022). 4 Im Rahmen der aktuellen Brandschutzbedarfsplanung (Session Nr. 1352/2022) wurden nunmehr die Baubedarfe der Freiwilligen Feuerwehr zusammengefasst. Gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln werden derzeit die Planungen zur strategischen Umsetzung aufgenommen. 5.2.3 IT-Ausstattung Mit Blick auf die geplante Einführung von netzwerkbasierten Anwendungen für die unterschiedlichen Bereiche der Verwaltung einer Löschgruppe, ist es erforderlich, dass alle Gerätehäuser mit einer ka- belgebundenen und damit ausfallsicheren Anbindung ausgestattet werden. Weiterhin ist erstmalig eine Hardwareausstattung vorzusehen. Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemie- und Ukrainelage mussten die weiterführenden Planungen zur kabelgebundenen Anbindung der Gerätehäuser erneut zurückge- stellt werden. Diese werden schnellstmöglich wieder aufgenommen. 5.3 Motivation und Förderung 5.3.1 Aufwandsentschädigung Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen der Feuerwehrangehörigen sollen so- wohl inhaltlich als auch organisatorisch auf ein zeitgemäßes Niveau angepasst werden. Verwaltungs- organisatorisch sollen Prozesse vereinfacht werden. Steuerrechtliche Aspekte der Mitglieder aber auch des Trägers müssen beachtet und in die Reformprozesse integriert werden. Kein neuer Sachstand. 5.3.2 Optimierung der Aus- und Fortbildung Die bestehende Fortbildung von ehrenamtlichen Führungskräften muss auf deren Belange abge- stimmt werden. Da im Bereich der Zielsetzungen zur Personalführung keine Unterschiede zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungskräften bestehen, müssen diese als Angebot für die ehrenamtliche Seite etabliert werden. Ein entsprechendes Konzept unter Einbindung des Amtes für Personal- und Verwaltungsmanage- ment wird hier grob dargestellt. Die Heißausbildung in feststoffbefeuerten Trainingsanlagen wird für die ehrenamtlichen Angehörigen als zwingender Bestandteil der Aus- und Fortbildung gefordert. Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemie- und Ukrainelage musste dieses Thema entgegen der letzten Sachstandsmitteilung im aktuellen Berichtsjahr erneut zurückge- stellt werden. Derzeit laufen die Prozesse wieder an. 5.3.3 Würdigung ehrenamtlichen Engagements Im Jahr 2017 führte Köln mit entsprechendem Ratsbeschluss die Ehrenamtskarte offiziell ein. Die damit verbundenen Regelungen ermöglichen die Nutzung dieser Karte nur für aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr. Wünschenswert wäre eine interne Anpassung, die auch die Angehörigen der Ehrenabteilung, die teils 50, 60 und 70 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, zum Erhalt der Karte und deren Vorteile berechtigt. Die vom Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. seit drei Jahren unter Teilnahme von Politik und Verwal- tung durchgeführte Ehrung der Jubilare der Kölner Feuerwehren benötigt zukünftig eine planbare finanzielle Absicherung. Finanzielle und planerische Unterstützung der Kameradschaftspflege soll die Motivation und den Zu- sammenhalt innerhalb der Einheiten verstärken. Das Gerätehaus als Heimstätte des Ehrenamtes soll 5 gefördert, gepflegt und einheitlich baulich geplant werden. 5.3.3.1 Erweiterte Einführungen der Ehrenamtskarte NRW Kein neuer Sachstand. 5.3.3.2 Jubilaren Ehrung Kein neuer Sachstand. 5.3.3.3 Kameradschaftspflege Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemie- und Ukrainelage musste dieses Thema entgegen der letzten Sachstandsmitteilung im aktuellen Berichtsjahr erneut zurückge- stellt werden. Derzeit laufen die Prozesse wieder an. 5.3.3.4 Kooperationen mit dem Stadtfeuerwehrverband In einem mit dem Stadtfeuerwehrverband abgeschlossenen Rahmenvertrag wurden weitergehende Kooperationen sowie die Durchführung kooperativer Veranstaltungen vereinbart. Nächster Sachstandsbericht Den nächsten Sachstandsbericht wird das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs- schutz im 3. Quartal 2023 vorlegen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3106/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.09.2022
- Erstellt
- 21.09.2022 10:57