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3106/2022

Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018

Mitteilung Ausschuss 21.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 24.10.2022, TOP 4.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

13433 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer  21.09.2022 
 3106/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 27.09.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 
 
Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in 
der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018 
In ihren Sitzungen am 30.10.2018 und 12.11.2018 haben der Gesundheitsausschuss und der Aus-
schuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales das durch das Amt 
für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erstellte Konzept zur Förderung des Ehren-
amtes zur Kenntnis genommen. 
 
Das Konzept bündelte verschiedene notwendige Handlungsfelder zu einem Gesamtpapier. Um dem 
Lesenden eine hohe Transparenz zu den einzelnen Sachverhalten zu gewährleisten, orientiert sich 
dieser Bericht am bestehenden Inhaltsverzeichnis. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Konzept-
punkte ist dem jeweiligen aktuellen Sachstand vorangestellt. Einleitung, organisatorische oder struk-
turelle Beschreibungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben unkommentiert. 
 
Die verwendeten Farbpunkte signalisieren den aktuellen Status des Themenfeldes wie folgt: 
 
abgeschlossener Konzeptpunkt 
 in Bearbeitung befindlicher Konzeptpunkt 
 unbearbeiteter Konzeptpunkt 
 
Aus Gründen der Lesbarkeit werden im Folgenden lediglich die gegenüber dem dritten Sachstands-
bericht (Session Nr. 2973/2021) geänderten Sachstände dargestellt. 
 
 
5.1 Organisatorische Maßnahmen 
5.1.1 Personalentwicklungskonzept  
Sowohl Brandschutzbedarfsplan als auch die Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Angehörige der 
Feuerwehren in NRW (VOFF NRW) fordern Konzepte zur Personalentwicklung im Ehrenamt. Perso-
nalentwicklung im ehrenamtlichen Bereich muss sich neben der fachlichen Qualifizierung der Mitglie-
der, heute systematisch am wettbewerblichen Umfeld mit Beruf, Familie und Freizeit den daraus re-
sultierenden Anforderungen an die Möglichkeiten der Mitglieder orientieren. 
Es muss daher ein geeignetes Personalentwicklungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr erstellt 
werden.  
 
Die in 2021 begonnenen Projekte „16 plus“ und „Feuerwehr und Schule 2.0“ werden stetig fortgeführt, 
weiterentwickelt und in den Regelbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Köln überführt.

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Das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz beabsichtigt ab 2023 ein Folge-
konzept zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr zu erstellen. Schwerpunkte des 
Folgekonzeptes werden u. a. die Maßnahmen im Zuge des demographischen Wandels und die Stär-
kung ehrenamtlicher Strukturen in der Feuerwehr Köln bilden. 
 
5.1.2 Bedarfsplanung für die ehrenamtliche Vorhaltung der FF  
Gem. § 7 (2) BHKG bildet die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die Feuer-
wehr der Gemeinde bzw. der kreisfreien Stadt. Diesem gesetzlichen Auftrag wird nur genüge getan, 
wenn der Freiwilligen Feuerwehr eine hochwertige Rolle parallel  zur Berufsfeuerwehr zukommt. 
Um diese Rolle auch erfüllen zu können, ist zukünftig eine valide und analog zum Brandschutzbe-
darfsplan regelmäßig fortzuschreibende, bedarfsorientierte Planung für die Freiwillige Feuerwehr zu 
erstellen. Trotz der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Maßnahmen in Bezug auf die Freiwillige 
Feuerwehr besteht bis heute weder in personeller noch in funktionsbezogener Hinsicht ein bedarfs-
planerischer Ansatz für die ehrenamtlichen Angehörigen. 
 
Die erarbeiteten Erkenntnisse wurden in die aktuelle Brandschutzbedarfsplanung (Brandschutzbe-
darfsplan 2022) integriert. Somit wurde erstmalig ein umfassendes Planungsbild der Freiwilligen Feu-
erwehr als Teil der Feuerwehr Köln in die politische Entscheidung zum Brandschutzbedarfsplan 2022 
(Session Nr. 1352/2022) eingebracht.  
 
5.1.3 Jugend und Kinderfeuerwehr  
Die Jugendfeuerwehr ist eine bundesweite Einrichtung der Feuerwehren zur Nachwuchsförderung. 
Auch die in 1975 gegründete Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Köln stellt heute das 
Rückgrat der Personalgewinnung dar. Sie ist sozusagen das Lebenselixier der Freiwilligen Feuerwehr 
Köln. In 24 Jugendgruppen werden derzeit rd. 400 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 - 17 Jah-
ren auf einen späteren Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr vorbereitet. 
Das BHKG empfiehlt den Kommunen nunmehr auch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr, in der 
Kinder zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr altersgerecht an die Feuerwehr herangeführt werden. 
Zudem fordert das BHKG die Förderung der Jugendarbeit in der Feuerwehr durch die Gemeinde als 
Träger der Gefahrenabwehr. Hier müssen innerstädtisch Wege und Möglichkeiten der strukturellen 
und finanziellen Förderung für Köln gefunden werden. 
 
Die drei Pilotgruppen führen ihre Projekte fort. Der abschließende Konzeptteil befindet sich in der 
Erstellung. 
Das Gesamtprojekt beinhaltet ausreichendes Potential, um eine dauerhafte Entwicklung und Fort-
schreibung zu gestalten. Die Fortführung des Projekts ist erforderlich, um der ständigen Entwicklung 
des pädagogischen sowie sozio-pädagogischen Bereiches Folge zu leisten und die Attraktivität für die 
offenen Ganztagsschulen für zukünftige Kooperationen hoch zu halten. Aktuell wird eine projektbezo-
gene Drittmittelfinanzierung für eine längerfristige Kooperation mit der Universität Köln angestrebt. 
 
5.1.4 Verwaltung  
Die Entwicklung des Verwaltungsaufwandes für die ehrenamtlichen Einheiten ist in den letzten Jahren 
von einer deutlichen Steigerung geprägt. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber im BHKG z.B. das Führen 
von Personalakten sowie die Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten festgelegt bzw. deutlich ausge-
weitet. Auch innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr wird die zunehmende Verwaltungslast negativ 
wahrgenommen und führt zu steigender Unzufriedenheit. Bestehende Datenbankverwaltungssysteme 
können erweitert werden. Eine Aufgabenverlagerung auf hauptamtliche Mitarbeitende ist denkbar. 
 
Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemie- und Ukrainelage musste 
dieses Thema entgegen der letzten Sachstandsmitteilung im aktuellen Berichtsjahr erneut zurückge-
stellt werden. Derzeit laufen die Prozesse wieder an.

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5.1.5 Service und Logistikkonzept  
Die Teilaspekte des Punktes „Service- und Logistikkonzept“ beschäftigen sich im Wesentlichen mit 
der Etablierung einer zeitgemäßen Servicekultur in der Feuerwehr Köln. Betrachtet werden konkret: 
 Öffnungszeiten der Servicebereiche / Einrichtung von Dienstleistungstagen 
 Reinigungslogistik der Schutzkleidung 
 Logistiktransporte und Postverkehr 
 Fahrzeug- und Geräteinstandhaltung und Reparatur 
 Werkstattservice 
Der personelle Mehrbedarf für die Ausweitung der Serviceangebote für die Freiwillige Feuerwehr ist 
zu prüfen. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
 
5.2 Fahrzeuge und Geräte 
 
5.2.1 Fahrzeuge  
Im Bereich der kommunal beschafften wasserführenden Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr exis-
tiert aufgrund der über viele Jahre verteilten Beschaffungszeitpunkte eine große Fahrzeugvielfalt. Alle 
Löschgruppenfahrzeuge verfügen über eine feuerwehrtechnische Beladung, die ein autarkes Abarbei-
ten von Einsatzlagen im abwehrenden Brandschutz oder der einfachen technischen Hilfeleistung 
möglich macht. 
Mit Blick auf Effizienzvorteile für BF und FF in Beschaffung, Service und Kosten ist daher anzustre-
ben, den Bestand an Löschgruppenfahrzeugen zu vereinheitlichen. Dafür müssen die Erstangriffs-
fahrzeuge bei Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr angepasst, d.h. für beide Seiten zukünftig nur noch 
sogenannte HLF beschafft werden. Im Idealfall bedeutet das, dass zeitgleich oder in wenigen Losen 
52 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge beschafft werden, was zugegebenermaßen mit einem nicht 
unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, sich letztlich aber durch die Vereinheitlichung rea-
lisierten Effizienz- und Kosteneinsparungen finanziell rechnet. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
5.2.2 Gerätehäuser  
Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr verfügen über ein Gerätehaus in geeigneter Lage, das ent-
weder Eigentum der Stadt, extern angemietet oder Bestandteil einer Feuer- und Rettungswache der 
Berufsfeuerwehr ist. Die Bauten befinden sich in sehr unterschiedlichem Zustand. 
In einer -37- internen Analyse sind insbesondere die Situationen in Rodenkirchen, Porz-Urbach, Porz-
Ensen und Longerich als kurzfristig verbesserungsbedürftig priorisiert worden. An allen vier Standor-
ten müssen in den nächsten fünf Jahren Gerätehäuser neu gebaut werden. Unabhängig von der bau-
lichen Situation stellen aber auch die Betreiberpflichten immer größere Herausforderungen an die 
ehrenamtlichen Kräfte. Vor diesem Hintergrund und zur Entlastung der Ehrenamtler müssen die Ge-
rätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr in die städtischen Systeme zur Gebäudeunterhaltung integriert 
werden. Im Bereich der Gebäudeunterhaltung, Reinigung und Sicherung sind die Standorte der Frei-
willigen Feuerwehr in die bestehenden Rahmenverträge der Stadt einzubeziehen.  
Im Zuge der erforderlichen IT-Anpassungen der Gerätehäuser sind diese auch mit den erforderlichen 
Telefon- / Breitbandleitungen auszustatten. 
 
Der Baubeschluss für den Neubau des Gerätehauses Rodenkirchen erfolgte in der Ratssitzung am 
20.06.2022 (Session Nr. 0826/2022).

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Im Rahmen der aktuellen Brandschutzbedarfsplanung (Session Nr. 1352/2022) wurden nunmehr die 
Baubedarfe der Freiwilligen Feuerwehr zusammengefasst. Gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln werden derzeit die Planungen zur strategischen Umsetzung aufgenommen. 
 
5.2.3 IT-Ausstattung  
Mit Blick auf die geplante Einführung von netzwerkbasierten Anwendungen für die unterschiedlichen 
Bereiche der Verwaltung einer Löschgruppe, ist es erforderlich, dass alle Gerätehäuser mit einer ka-
belgebundenen und damit ausfallsicheren Anbindung ausgestattet werden. Weiterhin ist erstmalig 
eine Hardwareausstattung vorzusehen. 
 
Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemie- und Ukrainelage mussten 
die weiterführenden Planungen zur kabelgebundenen Anbindung der Gerätehäuser erneut zurückge-
stellt werden. Diese werden schnellstmöglich wieder aufgenommen. 
 
 
5.3 Motivation und Förderung  
5.3.1 Aufwandsentschädigung  
Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen der Feuerwehrangehörigen sollen so-
wohl inhaltlich als auch organisatorisch auf ein zeitgemäßes Niveau angepasst werden. Verwaltungs-
organisatorisch sollen Prozesse vereinfacht werden. Steuerrechtliche Aspekte der Mitglieder aber 
auch des Trägers müssen beachtet und in die Reformprozesse integriert werden. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
5.3.2 Optimierung der Aus- und Fortbildung  
Die bestehende Fortbildung von ehrenamtlichen Führungskräften muss auf deren Belange abge-
stimmt werden. Da im Bereich der Zielsetzungen zur Personalführung keine Unterschiede zwischen 
ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungskräften bestehen, müssen diese als Angebot für die 
ehrenamtliche Seite etabliert werden. 
Ein entsprechendes Konzept unter Einbindung des Amtes für Personal- und Verwaltungsmanage-
ment wird hier grob dargestellt.  
Die Heißausbildung in feststoffbefeuerten Trainingsanlagen wird für die ehrenamtlichen Angehörigen 
als zwingender Bestandteil der Aus- und Fortbildung gefordert. 
 
Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemie- und Ukrainelage musste 
dieses Thema entgegen der letzten Sachstandsmitteilung im aktuellen Berichtsjahr erneut zurückge-
stellt werden. Derzeit laufen die Prozesse wieder an. 
 
5.3.3 Würdigung ehrenamtlichen Engagements  
Im Jahr 2017 führte Köln mit entsprechendem Ratsbeschluss die Ehrenamtskarte offiziell ein. Die 
damit verbundenen Regelungen ermöglichen die Nutzung dieser Karte nur für aktive Angehörige der 
Freiwilligen Feuerwehr. Wünschenswert wäre eine interne Anpassung, die auch die Angehörigen der 
Ehrenabteilung, die teils 50, 60 und 70 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, zum Erhalt der 
Karte und deren Vorteile berechtigt. 
Die vom Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. seit drei Jahren unter Teilnahme von Politik und Verwal-
tung durchgeführte Ehrung der Jubilare der Kölner Feuerwehren benötigt zukünftig eine planbare 
finanzielle Absicherung. 
Finanzielle und planerische Unterstützung der Kameradschaftspflege soll die Motivation und den Zu-
sammenhalt  innerhalb der Einheiten verstärken. Das Gerätehaus als Heimstätte des Ehrenamtes soll

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gefördert, gepflegt und einheitlich baulich geplant werden. 
 
5.3.3.1 Erweiterte Einführungen der Ehrenamtskarte NRW  
Kein neuer Sachstand. 
 
5.3.3.2 Jubilaren Ehrung  
Kein neuer Sachstand. 
 
5.3.3.3 Kameradschaftspflege  
Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemie- und Ukrainelage musste 
dieses Thema entgegen der letzten Sachstandsmitteilung im aktuellen Berichtsjahr erneut zurückge-
stellt werden. Derzeit laufen die Prozesse wieder an. 
 
5.3.3.4 Kooperationen mit dem Stadtfeuerwehrverband  
In einem mit dem Stadtfeuerwehrverband abgeschlossenen Rahmenvertrag wurden weitergehende 
Kooperationen sowie die Durchführung kooperativer Veranstaltungen vereinbart. 
 
 
Nächster Sachstandsbericht 
Den nächsten Sachstandsbericht wird das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs-
schutz im 3. Quartal 2023 vorlegen. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

27.09.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.10.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3106/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.09.2022
Erstellt
21.09.2022 10:57