0504/2020
Fachbeirat für Mädchenarbeit
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 0504/2020 Freigabedatum 25.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fachbeirat für Mädchenarbeit Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt in seiner Sitzung am 10.03.2020 die Einrichtung eines Fachbei- rats für Mädchenarbeit als kommunales Steuerungselement. Jugendhilfeausschuss 10.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Einrichtung eines Fachbeirats für Mädchenarbeit ist auf der gesetzlichen Vorgabe, § 9.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) begründet, welche besagt, dass bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu be- rücksichtigen und Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jun- gen zu fördern sind. Der Fachbeirat soll geschlechtsdifferenzierte und innovative Ansätze in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Bildung und Ausbildung fördern. Die Ziele des Fachbeirats sind folgende: - Mitwirkung beim Aufbau und Weiterentwicklung von mädchenspezifischen Angeboten - Beschreibung von Defiziten bei Angeboten der Jugendhilfe für Mädchen und jungen Frauen - Entwicklung von Qualitätsstandards einer geschlechtsdifferenzierten Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe - Anregung und Initiierung von Fortbildungen - Beratung und Unterstützung des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung - Mitwirkung bei und Weiterentwicklung der kommunalen Jugendhilfeplanung Die Verwaltung schlägt folgende Arbeitsweise des Fachbeirats für Mädchenarbeit vor: - Der Beirat wählt aus seinen stimmberechtigten Mitgliedern die Vorsitzende und eine Stellver- tretung. Die Vorsitzende vertritt den Beirat im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied mit der Befugnis eigener Antragsstellung. - Die Arbeitsweise des Fachbeirates orientiert sich an den Erfordernissen der jeweiligen kinder- und jugendpolitischen Themen des Jugendhilfeausschusses. - Bei Bedarf kann der Beirat zu bestimmten Fragestellungen Unterarbeitsgruppen bilden, wel- che Fachthemen vorbereiten und den Beirat beraten. - Der Fachbeirat für Mädchenarbeit berichtet einmal jährlich im Jugendhilfeausschuss. - Die Geschäftsführung des Beirates übernimmt das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Diese beinhaltet Einladung, Protokoll und eine aktive, inhaltliche Mitarbeit. Die Fachlichkeit des Fachbeirats für Mädchenarbeit stellt sich über seine Mitglieder her. Daher wer- den unter anderem Vertreterinnen aus den Arbeitsfeldern offene Kinder- und Jugendarbeit, Kita, Schule, Stationäre Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Wohlfahrtsverbänden, Prävention und Beratung, Übergang Schule und Beruf, Fortbildung/Wissenschaft/Forschung, Arbeit mit Migrantinnen einbezo- gen. Analog zum Fachbeirat für Mädchenarbeit ist geplant einen Fachbeirat für Jugenarbeit einzurichten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0504/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.02.2020
- Erstellt
- 13.02.2020 10:36