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0504/2020

Fachbeirat für Mädchenarbeit

Beschlussvorlage Ausschuss 25.02.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 10.03.2020, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3155 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 0504/2020 
Freigabedatum 
25.02.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fachbeirat  für Mädchenarbeit 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt in seiner Sitzung am 10.03.2020 die Einrichtung eines Fachbei-
rats für Mädchenarbeit als kommunales Steuerungselement.  
 
 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Einrichtung eines Fachbeirats für Mädchenarbeit ist auf der gesetzlichen Vorgabe, § 9.3 Kinder- 
und Jugendhilfegesetz (KJHG) begründet, welche besagt, dass bei der Ausgestaltung der Leistungen 
und der Erfüllung der Aufgaben die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu be-
rücksichtigen und Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jun-
gen zu fördern sind.  
 
Der Fachbeirat soll geschlechtsdifferenzierte und innovative Ansätze in allen Bereichen der Kinder- 
und Jugendhilfe sowie in der Bildung und Ausbildung fördern. 
 
Die Ziele des Fachbeirats sind folgende: 
- Mitwirkung beim Aufbau und Weiterentwicklung von mädchenspezifischen Angeboten 
- Beschreibung von Defiziten bei Angeboten der Jugendhilfe für Mädchen und jungen Frauen  
- Entwicklung von Qualitätsstandards einer geschlechtsdifferenzierten Arbeit in der Kinder- und 
Jugendhilfe 
- Anregung und Initiierung von Fortbildungen 
- Beratung und Unterstützung des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung 
- Mitwirkung bei und Weiterentwicklung der kommunalen Jugendhilfeplanung 
 
Die Verwaltung schlägt folgende Arbeitsweise des Fachbeirats für Mädchenarbeit vor:  
- Der Beirat wählt aus seinen stimmberechtigten Mitgliedern die Vorsitzende und eine Stellver-
tretung. Die Vorsitzende  vertritt den Beirat im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied 
mit der Befugnis eigener Antragsstellung.  
- Die Arbeitsweise des Fachbeirates orientiert sich an den Erfordernissen der jeweiligen kinder- 
und jugendpolitischen Themen des  Jugendhilfeausschusses. 
- Bei Bedarf kann der Beirat zu bestimmten Fragestellungen Unterarbeitsgruppen bilden, wel-
che Fachthemen vorbereiten und den Beirat beraten.  
- Der Fachbeirat für Mädchenarbeit berichtet einmal jährlich im Jugendhilfeausschuss. 
- Die Geschäftsführung des Beirates übernimmt das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Diese 
beinhaltet Einladung, Protokoll und eine aktive, inhaltliche Mitarbeit.  
 
Die Fachlichkeit des Fachbeirats für Mädchenarbeit stellt sich über seine Mitglieder her. Daher wer-
den unter anderem Vertreterinnen  aus den Arbeitsfeldern offene Kinder- und Jugendarbeit, Kita, 
Schule, Stationäre Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Wohlfahrtsverbänden, Prävention und Beratung, 
Übergang Schule und Beruf, Fortbildung/Wissenschaft/Forschung, Arbeit mit Migrantinnen einbezo-
gen. 
 
Analog zum Fachbeirat für Mädchenarbeit ist geplant einen Fachbeirat für Jugenarbeit einzurichten.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0504/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.02.2020
Erstellt
13.02.2020 10:36