0402/2021
Anerkennung von Kindertagesstätten als plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz
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Beschlussvorlage Ausschuss
3529 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0402/2021 Freigabedatum 17.02.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung von Kindertagesstätten als plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt 1. Die Anerkennung der Kita Theodor-Heuss-Straße 3-5 (Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Ma- ximilian Kolbe) im Stadttei l Finkenberg als plus-KITA-Einrichtung gemäß § 44 und 45 KiBiz. Die Kita ersetzt die in der Anlage zur Beschlussfassung vom 28.01.2020 unter der laufenden Nummer 169 aufgeführte Kita Am Gräfenhof (Träger: Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie). Die Kita Am Gräfenhof wird aufgrund von erheblichen baulichen Mängeln zum Kin- dergartenjahr 2021/22 geschlossen. 2. Dass zukünftig bei Veränderungen im Rahmen der Förderung plusKITA vor allem durch Schließungen von Kitas keine gesonderten Beschlüsse des JHA üb er nachrückende Kitas herbeigeführt werden müssen, sondern dass die Verwaltung gemäß der Liste der Kitas mit den höchsten Anteilen an Kindern mit Einkommensstufe 1 die dann folgende/n nächste/n Kita/s in die Förderung aufnehmen kann. Die Verwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss einmal jährlich in einer kurzen Mitteilung über die Änderungen. Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.01.2020 (Session -Vorlage 4066/2019) die Förderung von 233 Kitas als plusKITA-Einrichtungen beschlossen. Zuletzt wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Januar 2021 (Session -Vorlage 3001/2020) ein Beschluss über nachrückende Kitas gefasst. Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages: In der Kita Am Gräfenhof im Stadtteil Brück bestehen seit langem erhebliche ba ulichen Mängel, sie konnte zuletzt nur noch eingruppig betrieben werden. Da in der Hans -Schulten-Straße in Brück im Kindergartenjahr 2021/22 eine neue 8-gruppige Kita in Betrieb genommen werden kann, ist es nun möglich die Kita Am Gräfenhof zu schließen. Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages: Mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe wurde im AK 80 (Gremium nach § 80 SGB VIII) der Verteilungsmodus der Fördermittel nach dem kitascharfen Indikator Einkommensstufe 1 abge- stimmt. Bei Einkommensstufe 1 (EK 1) handelt es sich um die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Kitabeiträge zahlen können. Alle Kitas wurden entsprechend ihres An- teils EK 1 in eine Reihenfolge gebracht, die 233 Kitas mit den höchsten Anteilen erhalten ab Kinder- gartenjahr 2020/21 die Förderung nach plusKITA mit jeweils 30.000 Euro. Sobald eine Kita (zumeist aufgrund von Schließung der Kita) aus der Förderung herausfällt, wird bzw. werden die nach der Liste folgende/n Kita/s als Nachrücker in die Förderung auf genommen. Hierfür wurde – auch schon in der vorherigen Förderung plusKITA seit 2014 – jeweils ein Beschluss des Ju- gendhilfeausschusses herbeigeführt. Zur Vereinfachung dieses aufwändigen Verfahrens schlägt die Verwaltung vor, zukünftig ohne jeweils separat e Beschlussfassung die nachrückenden Kitas in die Förderung aufzunehmen. Stattdessen würden dem Jugendhilfeausschuss einmal jährlich die Ände- rungen in einer Mitteilung kurz dargelegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Am Gräfenhof
- Theodor-Heuss-Straße 3
- Hans-Schulten-Straße
- Straße 3 5
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Details
- Aktenzeichen
- 0402/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.02.2021
- Erstellt
- 04.02.2021 13:07