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3605/2020

Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Severinstraße

Mitteilung BV 17.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 11.03.2021, TOP 9.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1260 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 3605/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 
 
Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Severinstraße 
Um die Einhaltung der Coronaregelungen verkehrssicher zu ermöglichen wurde in der Severinstraße 
die Geschwindigkeit  reduziert. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hatte hierbei die Tem-
po-20-Zone, zwischen Karl-Berbuer-Platz und Severinstorburg, in eine Tempo-10-Zone umgewandelt. 
In diesem Zuge wurde auch der Durchgangsverkehr in diesem Abschnitt verboten. 
 
Die Bezirksregierung Köln hatte die Ausweisung der Tempo-10-Zone beanstandet und die Stadt Köln 
angewiesen, die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung als Tempo-20-Zone wieder einzurichten. 
Die Tempo-10-Zone entspricht nach Meinung der Bezirksregierung nicht dem geltenden Recht und ist 
daher zu verändern. 
 
Da die Stadt Köln unverzüglich dieser Anweisung nachkommen musste, wurde in der 50. Kalender-
woche die Geschwindigkeit wieder auf Tempo-20-Zone erhöht.  
 
Aktuell wird geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, Teilabschnitte der Severinstraße autofrei zu gestal-
ten. Hierzu wird die Bezirksvertretung eine gesonderte Vorlage erhalten.

Beratungsverlauf (1)

11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Severinstraße
  • Karl-Berbuer-Platz

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Details

Aktenzeichen
3605/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.12.2020
Erstellt
11.12.2020 08:02