Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Severinstraße
Mitteilung BV 3605/2020 vom 17.12.2020
Stand: Am 11.03.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 3605/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Severinstraße Um die Einhaltung der Coronaregelungen verkehrssicher zu ermöglichen wurde in der Severinstraße die Geschwindigkeit reduziert. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hatte hierbei die Tem- po-20-Zone, zwischen Karl-Berbuer-Platz und Severinstorburg, in eine Tempo-10-Zone umgewandelt. In diesem Zuge wurde auch der Durchgangsverkehr in diesem Abschnitt verboten. Die Bezirksregierung Köln hatte die Ausweisung der Tempo-10-Zone beanstandet und die Stadt Köln angewiesen, die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung als Tempo-20-Zone wieder einzurichten. Die Tempo-10-Zone entspricht nach Meinung der Bezirksregierung nicht dem geltenden Recht und ist daher zu verändern. Da die Stadt Köln unverzüglich dieser Anweisung nachkommen musste, wurde in der 50. Kalender- woche die Geschwindigkeit wieder auf Tempo-20-Zone erhöht. Aktuell wird geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, Teilabschnitte der Severinstraße autofrei zu gestal- ten. Hierzu wird die Bezirksvertretung eine gesonderte Vorlage erhalten.
Beratungsverlauf
-
11.03.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz