3605/2020
Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Severinstraße
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Mitteilung BV
1260 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 3605/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Severinstraße Um die Einhaltung der Coronaregelungen verkehrssicher zu ermöglichen wurde in der Severinstraße die Geschwindigkeit reduziert. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hatte hierbei die Tem- po-20-Zone, zwischen Karl-Berbuer-Platz und Severinstorburg, in eine Tempo-10-Zone umgewandelt. In diesem Zuge wurde auch der Durchgangsverkehr in diesem Abschnitt verboten. Die Bezirksregierung Köln hatte die Ausweisung der Tempo-10-Zone beanstandet und die Stadt Köln angewiesen, die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung als Tempo-20-Zone wieder einzurichten. Die Tempo-10-Zone entspricht nach Meinung der Bezirksregierung nicht dem geltenden Recht und ist daher zu verändern. Da die Stadt Köln unverzüglich dieser Anweisung nachkommen musste, wurde in der 50. Kalender- woche die Geschwindigkeit wieder auf Tempo-20-Zone erhöht. Aktuell wird geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, Teilabschnitte der Severinstraße autofrei zu gestal- ten. Hierzu wird die Bezirksvertretung eine gesonderte Vorlage erhalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Severinstraße
- Karl-Berbuer-Platz
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Details
- Aktenzeichen
- 3605/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.12.2020
- Erstellt
- 11.12.2020 08:02