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0740/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Luxusmodernisierungen und Mieterverdrängungen stoppen. Nippes braucht eine Soziale Erhaltungssatzung.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.03.2024, TOP 2.3

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1

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Anlage 2

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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

4791 Zeichen

zu Vorlagennr. 0740/2024 und 0855/2024 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur  
 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Luxusmodernisierungen und Mieterverdrängungen 
stoppen. Nippes braucht eine Soziale Erhaltungssatzung (s. Vorlagennr. 0740/2024)  
 Einwohnerfrage „Abgeschlossenheitsbescheinigungen 2022 und 2023 für Straßen im 
Stadtteil Nippes“ (s. Vorlagennr. 0855/2024) 
 
Die gewünschte Aufschlüsselung der Abgeschlossenheitserklärungen im Stadtteil Nippes nach 
Straßen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Die kleinste räumliche Ebene ist eine 
Aufschlüsselung nach den betroffenen Statistischen Quartieren (v gl. räumliche Abgrenzung der 
Bürgereingabe). Die betroffenen Statistischen Quartiere nördlich des Niehler Gürtels liegen im Stadtteil 
Niehl, alle übrigen im Stadtteil Nippes. Da für 2023 noch keine Daten zur Verfügung stehen, wurden 
die kumulierten Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand (2018-2022) je 1.000 Haushalte 
in 2022 auf Ebene der Statistischen Quartiere  analog zum Vorgehen bei den bisher beschlossenen 
Erhaltungsgebieten betrachtet, um hier eine Entwicklung ableiten zu können. Die Ausprägung d er 
Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist in Form von Säulendiagrammen kartographisch in Anlage 1 
aufbereitet. Darüber hinaus sind die Statistischen Quartiere in denen der Wert über dem städtischen 
Durchschnitt (15,47 , 2018-2022 je 1000 HH in 2022) im Betra chtungszeitraum liegt farblich rot 
hinterlegt. Die jeweiligen Werte der Statistischen Quartiere sind der folgenden Tabelle 1 zu entnehmen:  
 
Raum Abgeschlossenheitsbescheinigungen 
(2018-2022) je 1000 Haushalte in 2022 
501020002 / Nippes - Edith-Stein-Schule 38,97 
501020008 / Nippes - Auerstr. 4,51 
501020009 / Nippes - Gellertstr. 15,35 
501020010 / Nippes - Leipziger Platz 12,21 
501020011 / Nippes - Waterloostr. 70,61 
501030001 / Nordpark - Xantener Str. 8,89 
501030002 / Nordpark - Am Nordpark 33,06 
501040001 / Siedlung Florastr. 10,32 
501050001 / Clouth-Gelände 113,32 
504010001 / Gelsenkirchener Str. - Monika-
Plonka-Platz 
0,00 
504010002 / Gelsenkirchener Str. - Erich Kästner-
Gymnasium 
0,00 
Tabelle 1: Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand 2018 – 2022, Quelle: Stadt Köln - Bauaufsichtsamt; Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssystem) 
 
 
Die Transferleistungsdichte im Jahr 2022 in den betroffenen Quartieren ist in Tabelle 2 dargestellt. 
Hier ist nur die Transferleistungsdi chte zu m letztmöglichen Zeitpunkt  abgebildet. Als 
Transferleistungsdichte ist, entsprechend dem Vorgehen in den bisherigen Sozialen 
Erhaltungsgebieten der Stadt Köln, der Anteil Regelleistungsberechtigter nach SGBII und nach SGBXII, 
3./4. Kapitel) an allen  Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz in 2022 in % dargestellt. Der städtische 
Durchschnitt liegt in 2022 bei 12,95 %. Daraus folgt, dass die Transferleistungsdichte lediglich in den 
Quartieren „Gelsenkirchener Str. - Monika-Plonka-Platz“ bzw. „ Gelsenkirchener Str. - Erich Kästner-
Gymnasium“ über dem stadtweiten Durchschnitt liegt.

2 
Raum Transferleistungsdichte (SGB II + SGB XII, 3./4. 
Kapitel) in 2022 in % 
501020002 / Nippes - Edith-Stein-Schule 7,20 
501020008 / Nippes - Auerstr. 3,32 
501020009 / Nippes - Gellertstr. 6,31 
501020010 / Nippes - Leipziger Platz 7,38 
501020011 / Nippes - Waterloostr. 7,93 
501030001 / Nordpark - Xantener Str. 12,93 
501030002 / Nordpark - Am Nordpark 2,21 
501040001 / Siedlung Florastr. 6,62 
501050001 / Clouth-Gelände 4,68 
504010001 / Gelsenkirchener Str. - Monika-
Plonka-Platz 
14,26 
504010002 / Gelsenkirchener Str. - Erich 
Kästner-Gymnasium 
17,04 
Tabelle 2: Transferleistungsdichte in 2022, Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches 
Informationssystem) 
 
Die in der Eingabe betrachteten Indikatoren zum Aufwertungs - bzw. Verdrängungspotential sind gut 
aufbereitet und für die Begründung des Erfordernisses einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB  notwendig. Die zwei betrachteten Indikato ren lassen jedoch isoliert 
betrachtet noch keinen Schluss darüber zu, ob in dem vorgeschlagenen Gebiet eine Soziale 
Erhaltungssatzung rechtssicher begründet werden kann. Im deutschlandweiten Diskurs ist es Konsens, 
dass zur rechtssicheren Begründung von Sozialen Erhaltungssatzungen ein Dreiklang der betrachteten 
Dimensionen Aufwertungspotential, Verdrängungspotential und Verdrängungsdruck notwendig ist.  
Hierzu ist die Analyse weiterer Indikatoren nötig. Weitere Indikatoren sind z.B. die Entwicklung der 
Mietpreisangebote, die Anzahl an Baufertigstellungen oder auch weitere Daten zur 
Bevölkerungszusammensetzung. Die Verwaltung sagt eine eingehende Prüfung aller relevanten 
Indikatoren zu und wird anschließend über das Ergebnis berichten.

Eingabe

5638 Zeichen

Initiative „Bezahlbares Wohnen in Nippes“ 
c/o 
 
 
 
 
An die Bezirksbürgermeisterin Nippes 
Frau Dr. Diana Siebert 
Neusser Straße 450 
50733 Köln 
 
29.1. 2024 
 
 
Bürgereingabe gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 14 
der Hauptsatzung der Stadt Köln 
 
Luxusmodernisierungen und Mieterverdrängungen stoppen. 
Nippes braucht eine Soziale Erhaltungssatzung. 
 
 
Antrag: 
Wir beantragen, dass die Bezirksvertretung Köln-Nippes zum nächstmöglichen Termin beschließt, 
beim Rat der Stadt Köln zu beantragen, dass für Teile des Stadtteils Nippes eine Soziale 
Erhaltungssatzung gemäß § 172 Baugesetzbuch schnellstmöglich eingeführt wird.  
 
Begründung: 
Durch die vielen Gespräche, die wir als Bürgerinitiative „Bezahlbares Wohnen in Nippes“ sowohl an 
den Haustüren mit den Mieter/innen als auch bei Informationsständen auf der Straße geführt haben, 
ist uns klar geworden: 
1.Immer mehr Menschen in Nippes haben Angst, sich bald ihre Wohnung nicht mehr leisten zu 
können. Mieten werden oft unbezahlbar, wenn eine Wohnung aufwendig und luxuriös saniert wird. 
2.Im Stadtbild in Nippes sind deutliche Veränderungen zu sehen. Viele Altbauten werden aufwendig 
saniert. Dort wo früher einfache Mietwohnungen zu erschwinglichen Preisen vorhanden waren, findet 
man jetzt aufwendig sanierte Wohnungen, die sich Menschen mit mit tlerem und geringem Einkommen 
nicht mehr leisten können. 
Luxusmodernisierung bedeutet laut den Vorschriften der Stadt Köln: 
- Anbau eines Balkons 
- Einbau eines zweiten Bades 
- Einbau einer Fußbodenheizung  
- Einbau einer Gegensprechanlage mit zusätzlicher Videoanlage 
- das Zusammenlegen von zwei Wohnungen zu einer großen

Immer mehr Mietwohnungen werden in Eigentumswohnungen umgewandelt, wodurch die Preise für 
Wohnungen steigen. Das belegen die hohen Zahlen von erteilten 
Abgeschlossenheitsbescheinigungen für den Stadtteil Nippes, die Wohnungseigentümer für die 
Umwandlung in Eigentumswohnungen beantragen müssen (siehe: Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik, Soziale Erhaltungssatzungen für Köln, Voruntersuchung: Vorgehenseise zur Identifikation 
von Verdachtsgebieten). 2022 wurden nach Auskunft der Stadtverwaltung für den Stadtteil Nippes für 
187 Wohnungen solche Anträge gestellt, davon sogar für 27 bisherige Sozialwohnungen. Bei 20.818 
Wohnungen im Stadtteil Nippes in 2021 (Stadt Köln, Auswertung der Bautätigkeitsstatistik 2021, 
Basisdaten.xlsx) sind das bezogen auf 1000 Wohnungen 8,99 Abgeschlossenheitsbescheinigungen. 
Das sind fast doppelt so viele wie in ganz Köln (4,7 in 2021) und mehr als die 8,5 in 2022 in Ehrenfeld-
Ost, für das am 7.12.2023 der Stadtrat eine Soziale Erhaltungssatzung beschlossen hat ( nach: 
Vertiefte sozialräumliche Untersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen einer 
Sozialen Erhaltungssatzung … für das Gebiet Köln Ehrenfeld-Ost, Kurzfassung, S. 10 und 100). 
 
In Gesprächen und Begehungen in Nippes konnten wir feststellen, dass vor allem das Gebiet rund um 
das Neubaugebiet Clouthgelände eine Aufwertung seiner Umgebung auslöst: zwischen Friedrich- 
Karl-Straße im Norden, der Florastrasse im Süden, im Westen der Neusser und im Osten der 
Amsterdamer Straße.  
Es gibt im Umfeld von Clouth aber auch noch einfache Wohnungen, insbesondere nördlich der 
Xantener Straße aber auch in dem Gebiet zwischen dem Clouthgelände und der Florastrasse. 
Sanierungen in der Niehler und Xantener Straße sind feststellbar.  
In unseren Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wurden auch immer wieder das ganze 
Sechzigviertel und die Kempener Straße als von solchen Sanierungen m it anschließenden 
gravierenden Mieterhöhungen genannt. 
Für eine genaue Feststellung der von Wohnpreiserhöhung bedrohten Straßen soll die Verwaltung 
beauftragt werden, die Zahl der Abgeschlossenheitserklärungen im Stadtteil Nippes für 2022 und 
2023 nach Straßen aufgeschlüsselt bekanntzugeben. 
Diese Sanierungen werden Verdrängung auslösen und somit die Bevölkerungsstruktur mittelfristig 
verändern. Dass Bürger mit geringem Einkommen jetzt schon Nippes verlassen, zeigen folgende 
Zahlen:  Im Stadtteil Nippes hat sowohl die Zahl der Leistungsberechtigten, die Leistungen zur 
Sicherung des Lebensunterhaltes ( nach SGB II und SGB XII ), wie auch die Anzahl der 
Bedarfsgemeinschaften vom Dezember 2020 bis Dezember 2022 erhielten, abgenommen. Bei den 
Leistungsberechtigten nahm die Quote von 7,4 % im Dezember 2020 auf 7,0 % im Dezember 2022 
ab. Bei den Bedarfsgemeinschaften sank die Zahl von 6,4 % im Dezember 2020 auf 5,8 % im 
Dezember 2022. 
Das Baurecht bietet der Stadt Köln die Möglichkeit, Sanierungen mit solchen Folgen für die Bürger zu 
verhindern. Die Stadt kann dadurch ein näher bestimmtes Quartier mit einer Sozialen 
Erhaltungssatzung belegen, wodurch Umwandlungen in Eigentumswohnungen und 
Luxusmodernisierungen nicht mehr möglich sind.  Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Rat der 
Stadt, für das oben genannte Gebiet eine Soziale Erhaltungssatzung zu erlassen. Mit diesem 
Beschluss kann die Verwaltung dann Baugenehmigungen versagen, wenn Luxusmodernisierung 
geplant ist. Die sogenannte „Soziale Erhaltungssatzung“ ist im § 172 BauBG geregelt. 
Unsere Forderung nach einer Sozialen Erhaltungssatzung haben inzwischen mehr als 3000 Kölner 
unterschrieben, die meisten aus Nippes. 
Es gibt bereits mehrere Soziale Erhaltungssatzungen auf Kölner Stadtgebiet, nämlich in Ehrenfeld, in 
Mülheim und in der Südstadt. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. 
Auch Nippes braucht eine Erhaltungssatzung, damit Menschen in Nippes mit mittlerem und geringem 
Einkommen vor Verdrängung geschützt werden.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

764 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0740/2024 
Freigabedatum 
23.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Luxusmodernisierungen und Mieterverdrängungen 
stoppen. Nippes braucht eine Soziale Erhaltungssatzung.  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für die Eingabe und beauftragt das Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik diese im Rahmen der Möglichkeiten zu prüfen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Anlage 1

5419 Zeichen

Anlage 3:
Soziale Erhaltungssatzungen für Köln
Voruntersuchung:
Vorgehensweise zu r,ldentifikation von Verdachtsge bieten
Auftrag
Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014 hat die
Vennraltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das lnstrument 9oziale Erhaltungssatzung
vermehrt zu nuEen. Sie soll dem Rat Beschlussvorlagen für ausgewählte Gebiete vorlegen,
-
in dehen die Anwendung des lnstrumentes gemäß § 172 Absatz 1 SaE 1 Nummer 2 Bauge.
setzbuch (BauGB) geboten ist.
Soziale Erhaltungssatzungen gemäß § {72 Absatz I Satz I Nummer 2 BauGB
Gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde durch eine Satzung Gebiete
bezeichnen, in denen zur der!§[-
bau, die Anderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der elglpjgglg bedür-
fen. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Zusammensekung der Wohnbe-
völkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Besondere städ-
tebauliche Gründe liegen unter anderem dann vor, wenn die Wohnbevölkerung und das
Wohnungsangebot sowie die jeweiligen lnfrastrukturen in einem Gebiet in einem intakten
Verhältnis zueinander stehen und eine Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevöl-
kerung zu einem Bruch dieses intakten Verhältnisses und zu damit einhergehenden negati-
ven städtebaulichen Folgen führen würde.
Zudem darf die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (§1 des Wohnungs-
eigentumsgesetzes) an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen be-
stimmt sind, nicht ohne Genehmigung erfolgen. Diese, von der Landesregierung Nordrhein-
Westfalen erlassene Verordnung (UmwandVO), ist dezeit gültig bis zum 27. Mäa 2020. lm
Geltungsbereich einer Sozialen Erhaltungssatzung kann zudem das allgemeine Vorkaufs-
recht gelten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB). Soziale Erhaltungssatzungen sind ein lnstru-
ment des Besonderen Städtebaurechts und können keinen Beitrag zum individuellen Mieter-
schutz leisten.
Methodik der Voruntersuchung
Nicht jedes Viertel beziehungsweise Gebiet in Köln ist gleichermaßen von Aufwertungs- und
Verdrängungsprozessen betroffen. Die Stadt Köln betritt mit der systematischen Ableitung
von Verdachtsgebieten insofern Neuland, da es bislang deutschlandweit kein einheitlich ab-
geleitetes System gibt.
Anhand einer statistischen und planerischen Bewertung des gesamten Stadtgebietes ist eine
qualifizierte AbschäEung erfolgt, in welchen Stadtviertelnl ein begründeter Verdacht besteht,
dass die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung ge-
1 Basis sind die statistischen Gebietseinheiten,stadtviertel"
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Dezember 2016 Seite 1

Anlage 3:
geben sind (ldentifikation von Verdachtsgebieten). Dies wird im Folgenden durch die Durch-
führung einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung belastbar zu begründen sein.
Auf Grundlage von verschiedenen lndikatoren, die die drei Dimensionen Aufwertungspoten-
_!hl, Verdränqvngspotentigl und Verdrängungsdruck abbilden, ist eine statistische Analyse
des Stadtgebiets durchgeführt worden. Die Einschätzung des Aufwertungspotentials er-
folgt durch die Bewertung des Gebäude- und Wohnungsbestands. Es wurde eine Abschät-
zung vorgenommen, ob und wenn ja, in welchem Umfang das Potential für eine bauliche
Veränderung vorliegt. Zur Ermittlung des Verdrängungspotentials wurden insbesondere
die Struktur und die soziale Lage der ansässigen Wohnbevölkerung analysiert. Von hohem
Verdrängungspotential kann ausgegangen werden, wenn ein großer Anteil der ansässigen
Wohnbevölkerung durch (mietpreiswirksame) Aufirertungsmaßnahmen nicht im angestamm-
ten Wohngebiet verbleiben kann. Die Dimension Verdrängungsdruck beschreibt die lnten-
sität und Dynamik von Aufwertungs-, Verdrängungs- und Wandlungsprozessen.
Bei der Voruntersuchung 2015 wurden in einem ersten Schritt für die Dimensionen insge-
samt 25 lndikatoren2 überwiegend auf
schließend wurde geprtift, welche der lndikatoren sich je Dimension als die aussagekräftigs-
ten erweisen, um die Anzahl der lndikatoren für die weitere Analyse auf Hauptindikatoren zu
reduzieren. Anhand von statistischen Verfahren wurden folgende fünf Hauptindikatoren für
die drei Dimensionen ermittelt sowie inhaltlich bewertet:
Voruntersuchung 2015
Aufwertungspotential
Erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand
2011 bis 2014 je 1.000 Haushalte2914
Verd rängungspotential U!@S&!!!E§!: 201 4 in Jahren
AnteilSGB ll-Empfänger/innen 2013 in Prozent
Abnahme der mittleren Wohndauer
2010 bis 2014 in Jahren
Abnahme Anteil SGB ll-Empfänger/innen
2010 bis 2013 in Prozent-Punkten
Für jeden der fünf Hauptindikatoren wurde der gesamtstädtische Wert als Grenzwert festge
legt.
Wenn in einem Viertel mindestens vier von fünf Grenzwerten ilber- beziehungsweise unter-
schritten wurden, oder wenn drei Grenzwerte besonders deutlich über- beziehungsweise
unterschritten wurden, ist die Ausprägung der einzelnen Dimensionen anhand aller 25 lndi-
katoren auf Plausibilität geprüft worden.
lm zweiten Schritt wurde, ergänzend zu der statistischen Analyse des Stadtgebiets, eine
qualitative planerische Bewertung vorgenommen. Diese schließt auch Viertelein, die aus der
Sicht langjähriger planerischer Erfahrung und Befassung mit Gebieten (zum Beispiel Sanie-
2 Für vier lndikatoren lagen die Werte nur auf Stadtteilebene vor.
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Dezember 2016 Seite 2

Anlage 2

2983 Zeichen

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Anlage 2
unabhängig* kontpetemt" praxäsor*emtf;ert.
Expertise fü r Woh nu nqsma rkt u ncl Stadientwickl u ng

Überprüfung der Anvyendungsvorausseüungen
Ein latenter verdrängungsdruck ist grundsätzlich aufgrund der hohen Mietpreise
im U ntersuchungsgebiet gegeben.
o :::l$1f",I:s.t" 
sich im Zeitra-um ?016 .bis 2021 Zaht der erteitten Abse_
zwischen minimal 2.1 im
ten Zeitraum mit 1,2 im Jahr 2017 der niedrioste, mi! !.5jm_J
rde im genann-
(auch im Verqleich hohe) Wert erreicht. ln nelati
nannten Zeitraum vier Jahre vor, in denen das ,Abgeschlossenheitsgeschehen,,
im Untersuchungsgebiet intensiver, zwei, in denen es geringer ausfiel. Hinsichtlich
der Dynamik im Zeitverlauf bietet sich in allen Vergleichsräumen ein uneinheitli-
ches Bild, wobei tendenziell eher ein Trend zur Zunahme vorliegt. Dieser ist an-
satzweise im Stadtteil Ehrenfeld und im Untersuchungsgebiet intensiver ausge-
prägt als in der Stadt Köln insgesamt.
Von den umzugswilligen Haushalten gaben mit 19 % vergleichsweise viele Haus-
halte an, auch aufgrund der hohen Miete umziehen zu wollen.
Die Beurteilung der Anwendungsvoraussetzung,,verdrängungsdruck,, nimmt
auch in den Blick, inwieweit sich eine Veränderung der Wohnbevolkerung in den
Untersuchungsdaten (Haushaltsbefragung, Sekundärdaten) dezeit wideripiegelt
oder zukünftig angenommen werden kann.
Die Analyse der demografischen Entwicklung der Bevölkerungsstruktur lässt
Ieichte strukturelle Veränderungen erkennen. Dies drückt sich unter anderem in
einer Zunahme bei Kindern und Jugendlichen aus (Familien). Entgegen der Ent_
wicklung in Köln insgesamt, wo sich für den Zeitraum 2016 bis 202i ein Anstieg
des Anteils der Einwohner*innen mit Migrationshintergrund beobachten lässlblieb der Anteil im Untersuchungsgebiet stabil.
Der Anteil von Personen mit Leistungsbezug nach SGB xll hat sich im Untersu-
chungsgebiet im vergleich der Jahre 2016 zu z0zl nur marginal erhöht (g,9 % vs.
9,0yo), während er in Köln stärker anwuchs (l,go/ovs. g,5 %o).DerAnteil an Leis_
tungsberechtigten gemäß sGB il nahm im serben Zeitraum im untersuchungsge-
biet stärker (6,9o/o vs. 5,9 o/o) als in der stadt Köln insgesamt (13,1o/ovs.li,{yr)
ab. Beide Entwicklungen lassen sich als Hinweise ftir einen Verdrängungsdruck
bzw. soziökonom ischen Stru ktu nra ndel i nterpretieren.
Die Einkommenssituation der zugezogenen Haushatter3 (wohndauer im Gebietweniger als 5 Jahre) stellt sich mit einem monatlichen Haushaltsnetto-Aquivalenz-
einkommen von 2.861 Euro (arithmetisches Mittel) bzw.2.750 Euro (Medianwert)
geringfügig'stärker als die der Ortsansässigen (Wohndauer im Gebiet zwischen
5 und unter 10 Jahren) mit2.822 Euro (arithmetisches Mittel) b2w.2.639 Euro
(Medianwert) sowie stärker als die der Langzeitbewohner*innen (Wohndauer im
ATIT
lnstitut liir Wohnen
ufld Stqdtentwicklung
,t) Ehrern{e0d-Os[
13 Jeweils hier und im Folgenden ohne wohngemeinschaften und Singlehaushalte unter 30Jahre.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (16)

  • Neusser Straße 450
  • Florastraße 10
  • Amsterdamer Straße
  • Xantener Straße 8
  • Kempener Straße
  • Auerstraße 4
  • Gellertstraße 15
  • Waterloostraße 70
  • Gelsenkirchener Straße
  • Leipziger Platz 12
  • Monika-Plonka-Platz 0
  • Am Nordpark 33
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Straße 12
  • Straße 4
  • Straße 8

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Details

Aktenzeichen
0740/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.02.2024
Erstellt
23.02.2024 11:26