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Lkw-Parken auf dem Rather Kirchweg zwischen Pohlstadtsweg und der Einmündung Neubrücker Ring in Köln-Brück/-Neubrück

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0271/2020 vom 27.02.2020

Stand: Am 12.03.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.

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  • Antrag SPD und CDU AN-0271-2020

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Markus Klein Fraktionsvorsitzende r der SPD-Fraktion Telefon 0171 8276215 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: markus_klein@koeln.de Jürgen Schuiszill Fraktionsvorsitzende r der CDU-Fraktion Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.02.2020 AN/0271/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020, TOP 7.4 Lkw-Parken auf dem Rather Kirchweg zwischen Pohlstadtsweg und der Ein- mündung Neubrücker Ring in Köln-Brück/-Neubrück Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 27.02.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in der Juni-Sitzung vergangenen Jahres haben die SPD- und CDU-Fraktion eine ge- meinsame Anfrage zum Lkw-Parken auf dem Rather Kirchweg gestellt. Diese wurde nunmehr seitens der Verwaltung unter der Vorlagen-Nr. 0214/2020 beantwortet. Lei- der entsprechen die dort angegebenen Behauptungen und Schlussfolgerungen nicht den von verschiedenen Akteuren (Bürgerverein Neubrück, örtliche Mandatsträger) tatsächlich vor Ort festgestellten Erkenntnissen und der Gefahrenlage. So mag es zwar zutreffend sein, dass die am rechten Fahrbahnrand geparkten Lkw die vorge- schriebenen Abstände von 5 m zum Einmündungsbereich der Fahrbahn einhalten, jedoch ging es mehr um den Sichtbereich der den parallel zum Neubrücker Ring ver- laufenden gemeinsamen Geh- und Radweg nutzenden Verkehrsteilnehmer. Gerade bei größeren abgestellten Sattelzügen haben die kreuzenden Radfahrer oft keinerlei Sicht mehr auf den Verkehr auf dem Rather Kirchweg. Gerade diese Strecke wird aber von vielen Kindern und Jugendlichen für den Schulweg bzw. zu den Sportanla- gen am Pohlstadtsweg genutzt. Auch trifft es nicht zu, dass die Fahrzeuge in Fahrt- 2 richtung abgestellt werden, sondern es kommt regelmäßig im Bereich Rather Kirch- weg/Pohlstadtsweg zu umfangreichen Rangiermanövern im unmittelbaren Eingangs- bereich der dortigen Flüchtlingsunterkunft und der Zuwegungen zu den Sportanla- gen, verbunden mit unnötigen Gefährdungen. Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen die Bezirksvertretung Kalk, folgendes zu beschließen: 1. Die sich im städtischen Besitz befindliche unbefestigte Grünfläche am rechten Fahrbahnrand des Rather Kirchwegs hin zur ehemaligen Baum- schule Madaus-Gelände ist zu befestigen, um Lkw das Parken zu ermög- lichen. 2. Durch entsprechende Markierungen (z. B: im Einmündungsbereich) und Beschilderungen ist das Lkw-Parken ausschließlich in Fahrrichtung so zu gestatten, dass für kreuzenden Nutzer des gemeinsamen Fuß- und Radweges parallel zum Neubrücker Ring ausreichend Sichtmöglichkeit bestehen bleibt. Für die großen Sattelzüge ist das Parken dort allerdings grundsätzlich zu untersagen. 3. Die vorgesehene Anordnung eines Parkverbotes hin zum Grünstreifen am linken Fahrbahnrand unterbleibt, da dort auch ohne diese Anordnung noch nie geparkt wurde. 4. Für diese großen Sattelzüge ist die Möglichkeit der Errichtung eines Lkw-Parkplatzes im Bereich des Gewerbegebietes Pauline-Christmann- Straße in Köln-Rath/Heumar, wie von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am 08.11.2018 unter TOP 7.5 (AN/1469/2018) beschlossen, zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein Markus Klein Jürgen Schuiszill SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 7.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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