2617/2023
Öffentlichkeitsarbeit bei der Planung von Spiel- und Bolzplätzen - AN/0820/2023 Anfrage FDP-Fraktion
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 21.08.2023 2617/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 Öffentlichkeitsarbeit bei der Planung von Spiel- und Bolzplätzen - AN/0820/2023 Anfrage FDP-Fraktion Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sit- zung des Jugendhilfeausschusses am 06.Juni 2023 zu setzen. Seit Anfang 2019 ist die Öffentlichkeitsbeteiligung ein fester Bestandteil bei der Planung von Spiel- und Bolzplätzen in der Stadt Köln. Die Öffentlichkeitsbeteiligung insbesondere von Kin- dern und Jugendlichen ist wichtig, da hierdurch gewährleistet wird, dass die jeweiligen Bedürf- nisse in den Planungen berücksichtigt werden können. Nicht zuletzt verpflichtet sich die Stadt Köln zudem im Rahmen der „kinderfreundlichen Kom- mune“, Kinder und Jugendliche stärker an den kommunalen Entscheidungsprozessen zu betei- ligen. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP -Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen, die auch dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden als Mitteilung vor- gelegt werden soll: 1. Wie gestaltete sich der Prozess bei der Planung der letzten zehn im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Neu- und Umgestaltungen von Spiel- bzw. Bolzplätzen? 2. Inwieweit wurden - sofern jeweils eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattgefun- den hat - präsente oder digitale Partizipationsangebote genutzt? 3. Inwieweit wurde auf die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen? 4. Wie viele Personen in welchen Altersstufen und mit welchem Geschlecht haben die Möglich- keit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den letzten Planungen genutzt? 5. Wie wurde sichergestellt, dass auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ihre Ideen einbringen konnten? 2 Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Partizipation ist ein Grundpfeiler der pädagogischen Arbeit im Spielplatzbereich. Seit mehr als 30 Jahren werden Kinder und Jugendliche grundsätzlich an allen Spielraumplanungen beteiligt. Damit ist die Spielraumplanung eine der traditionsreichsten Säulen in der Kölner Partizipations- landschaft. Durch die aktive Beteiligung am Planungsprozess wird eine bedarfsgerechte Planung erreicht und die Qualität der Planungsvorhaben verbessert. Damit gehört sie zu den direkten Mitbestim- mungsmöglichkeiten mit hohem Wirkungsgrad und fördert die Identifikation mit neu gestalteten Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Seit 2011 ist Partizipation auch in der Spielplatzbedarfsplanung verankert, 2018 wurde die wei- tergeführte Spielplatzbedarfsplanung durch den Rat beschlossen. Die kontinuierlich weiterent- wickelten Beteiligungsformate werden im Rahmen der Spielraumplanung 2023, die zurzeit er- stellt wird, zur Kenntnis gegeben. 1. Wie gestaltete sich der Prozess bei der Planung der letzten zehn im Jugendhilfeaus- schuss beschlossenen Neu- und Umgestaltungen von Spiel- bzw. Bolzplätzen? 2. Inwieweit wurden - sofern jeweils eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattgefunden hat - präsente oder digitale Partizipationsangebote genutzt? 3. Inwieweit wurde auf die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen? Die Kinder und Jugendverwaltung hat folgende Beschlussvorlagen daraufhin betrachtet: 0104/2022 Spiel- und Bolzplatz An den Maien Porz 0872/2022 Spielplatz Rommerscheider Straße Mülheim 4285/2022 Bolzplatz Katharinenstraße Rodenkirchen 2225/2022 Spielplatz Am Rolshover Hof Porz 3097/2021 Spielplatz Martinusstraße/Meisenweg Chorweiler 3944/2021 Basketballangebot Willi-Suth-Allee Chorweiler 0947/2021 Spielplatz Buschgasse Innenstadt 1150/2020 Bolzplatz und Trendsportanlage Stresemannstraße Porz 2081/2020 Spielplatz Rathausstraße Porz 0816/2020 Spielplatz und Aktivzone Skaten Keupstraße Mülheim In den hier genannten Beschlussvorlagen wird deutlich, dass die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen immer eine wichtige Grundlage der Planung des jeweiligen Spielraums sind und Beteiligung damit strukturell verankert ist. Die individuell eingesetzten Tools zeigen die Vielfältigkeit der Beteiligungsverfahren. Die jeweilige Situation in den einzelnen Bezirken und Stadtteilen, unterschiedliche Flächenzuschnitte, divergente Bedarfslagen und unterschiedliche Kooperationspartner*innen erlauben bei Planung, Vorbereitung und Durchführung kein Stan- dardverfahren. Daher finden situationsangepasste Methoden der Beteiligung Anwendung, wel- che sowohl analog als auch digital sein können. Partizipation wird immer wohnungsnah und niederschwellig und häufig in Kooperation mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort durchgeführt. In jeder der aufgeführten Be- schlussvorlagen werden die Kooperationspartner*innen benannt – als wichtige Information und als Wertschätzung für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendverwaltung. Kinder und Jugendliche werden aktiv eingeladen, an den Beteiligungsverfahren teilzunehmen. Sie erhalten in diesem Zusammenhang Einblick in kommunale Zusammenhänge und erleben Selbstwirksamkeit. Die Beteiligungsprozesse sind so gestaltet, dass ihnen ihre Entscheidungs- kompetenz bewusst wird und auch Grenzen deutlich werden. Digitale Formate sind seit der Zeit der Corona -bedingten Einschränkungen von persönlichen Kontakten mehr in den Vordergrund gerückt und werden zukünftig weiterentwickelt. Das Amt für Kinder; Jugend und Familie hat die Fragestellung der Beteiligungsformate in der Spielraum- 3 planung auch auf dem Fachtag „Misch MIT! Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln“ aufgegrif- fen. Hier zeigte sich allerdings eine deutliche Tendenz zur Beteiligung „Face to Face“, a lso persönlich und vor Ort. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Mitteilung Nr. 2510/2023 der Kinder- und Jugendverwaltung, die dem Jugendhilfeausschuss ebenfalls vorgelegt wird. 4. Wie viele Personen in welchen Altersstufen und mit welchem Ges chlecht haben die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den letzten Planungen genutzt? 5. Wie wurde sichergestellt, dass auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ihre Ideen einbringen konnten? Das Amt für Kinder, Jugend und Familie greift in der Spielraumplanung auf umfangreiche Er- fahrungswerte zurück. Die im Spielplatzbereich arbeitenden Sozialarbeiter*innen und Sozialpä- dagog*innen sind für die unterschiedlichen Belange der Kinder und Jugendlichen sensibilisiert. Die Beteiligungsformate werden so gewählt, dass Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren Mädchen und Jungen sowie beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte Kinder und Jugendliche sich gleichermaßen angesprochen fühlen können. Die Struktur der Teilnehme r*innen ist ge- mischt, da sich durch das Prinzip der Freiwilligkeit heterogene Gruppen bilden. Die qualitätvolle und bedarfsgerechte Planung der öffentlichen Spielräume in Köln orientiert sich eng am Gerechtigkeitsprinzip. Dies betrifft ebenso Genderaspekte wie altersbezogene oder so- ziale Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund sind empirische Untersuchungen hinsichtlich Nut- zerzahlen, Befragungen der Nutzer*innen bezüglich der Qualität der Spielflächen sowie eine systematische Evaluierung grundsätzlich wünschenswert. Beim Amt für Kinder, Jugend und Familie sind derartige Evaluierungen allerdings nicht als Aufgabe definiert, weshalb diese Tä- tigkeiten bislang auch nicht mit personellen Ressourcen unterlegt sind. Insofern kann von Sei- ten der Fachverwaltung derzeit keine belastbare Aussage hierzu getroffen werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (11)
- Rommerscheider Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2617/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.08.2023
- Erstellt
- 15.08.2023 14:05