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3140/2024

Neugestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am Vorgebirgstor“ und Raderthalgürtel durch Umwandlung der rechten Fahrspuren in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen

Mitteilung Ausschuss 28.10.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 26.11.2024, TOP 6.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3791 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 28.10.2024 
 3140/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
 
Neugestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen Am 
Vorgebirgstor und Raderthalgürtel durch Umwandlung der rechten Fahrspuren in eine 
Radverkehrsanlage/Schutzstreifen 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.08.2023 die Verwaltung beauftragt, eine 
Planung für die Umwandlung einer Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen 
für die Vorgebirgstraße auf dem Abschnitt zwischen der Straße „Am Vorgebirgstor“ und dem 
„Raderthalgürtel“ unter Beibehaltung des derzeit praktizierten Schrägparkens auf der Mittelal-
lee zu erstellen (vgl. 0481/2023, 0241/2024). Die Verwaltung hat auf Grundlage dieses Be-
schlusses eine Planung für einen Schutzstreifen auf diesem Abschnitt erarbeitet. Ziele der 
Planung sind die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Wohnqualität auf der Vorge-
birgstraße. 
 
Die Planung zur Neugestaltung der Vorgebirgstraße wurde in den Runden Tischen Radver-
kehr mit der Bezirksvertretung und unter Beteiligung der Verbände am 25.08.2023, 
02.11.2023, 25.01.2024, 06.03.2024, 03.07.2024 vorgestellt und besprochen, ferner wurde 
die Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Verkehrssauschuss mit den Mitteilungen 
(2411/2022, 0241/2024, 1225/2024) informiert. Des Weiteren wurde eine Bürger*innen-Infor-
mationsveranstaltung für die Anwohner*innen am 22.02.2024 gemäß dem Beschluss des Ver-
kehrsausschusses vom 22.08.2023 durchgeführt. 
Der dem Entwurf zugrunde gelegte Querschnitt sieht bis dato die Beibehaltung des vorhande-
nen baulichen Gehwegs, einen Fahrradschutzstreifen mit einer Breite von mindestens 2,0 m, 
einer Fahrbahnbreite von 3,0 m sowie einem Trennstreifen von 1,0 m zum bestehenden 
Schrägparken auf der Mittelinsel vor. 
 
Im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen wurden die Polizei und die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu den Planungen der Verwaltung angehört. Die KVB äußerten 
Bedenken tram zugrunde gelegten Fahrbahnquerschnitt mit einer Mittelinsel und einer Fahr-
bahnbreite von 3,0 m, da Busse der Linie 131 den Abschnitt der Vorgebirgstraße zwischen 
Gottesweg und Raderthalgürtel befahren. Um den Bedenken der KVB Rechnung zu tragen, 
wurde der Fahrbahnquerschnitt wie folgt angepasst: 
 
- Der Sicherheitstrenntreifen/Überhang Schrägparken Mittelinsel ist 0,75 m breit.  
- Die Fahrbahnbreite beträgt 3,25 m, der Radschutzsteifen bleibt in seiner Breite unver-
ändert bei mindestens 2,0 m. 
- Am Beginn der Baumscheiben wird eine Markierung im 45 Gon Winkel aufgebracht 
(um den Winkel des Parkens auf der Mittelinsel vorzugeben)

2 
 
- Diese Randbedingungen werden auf dem kompletten Abschnitt der Vorgebirgstraße 
zwischen Am Vorgebirgstor und Raderthalgürtel umgesetzt. 
 
Diese Plananpassung bringt Vorteile für den Radverkehr. Durch eine Verschmälerung des 
Überhangstreifens zum Parken auf eine Breite von 0,75 m kann sich der motorisierte Individu-
alverkehr weiter links orientieren und einen noch größeren Abstand zum Radverkehr halten. 
 
Der aktuelle Planstand ist der Internetseite Mehr Verkehrssicherheit auf der Vorgebirgstraße 
zu entnehmen.  
 
Die Planungen wurden am 10.09.2024 bzw. 12.09.2024 straßenverkehrsrechtlich angeordnet. 
Die Beauftragung an die bauausführende Firma hat stattgefunden und die Genehmigung zur 
Einrichtung der Baustelle liegt für den Zeitraum vom 31.10.2024 bis zum 30.11.2024 vor. Mit 
der Umsetzung der Maßnahme wird am 31.10.2024 begonnen; witterungsbedingte Verschie-
bungen des Zeitplans sind möglich. Die Anlieger*innen werden mit Hauswurfsendungen über 
den Beginn der Baumaßnahme informiert. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

04.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.11.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Vorgebirgstraße
  • Gottesweg
  • Am Vorgebirgstor
  • Raderthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
3140/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.10.2024
Erstellt
14.10.2024 09:07