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2007/0217

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO i.V.m. Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 13.581,62 Euro bei der Haushaltsstelle 01.4542.762000 (Förderung von Kindern in Tagespflege) für das Haushaltsjahr 2006

Magistratsvorlage 17.04.2007

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2007/0217

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2007/0217

2223 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.05.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
Kämmerei 
 
Amt: Sozialverwaltung  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0217 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO i.V.m. Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 
13.581,62 Euro bei der Haushaltsstelle  01.4542.762000 (Förderung von Kindern in Ta-
gespflege) für das Haushaltsjahr 2006   
 
Vorlage vom: 17.04.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
Bei der Haushaltsstelle 01.4542.540500 (Förderung von Kindern in Tagespflege) wurden im Haushaltsjahr 
2006 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 13.581,62 Euro erforderlich.  
 
Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßige Ausgaben, für die ein unabweisbares Bedürfnis bestand 
und die unvorhergesehen waren, gem. § 100 HGO. 
Die Mehrausgabe ist durch Einsparungen beim Budgetring Erzieherische Hilfen (30452) gedeckt.  
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.07: 
 
Die Förderung von Kindern in Tagespflege hat im Jahr 2006 eine Steigerung von 28 auf 37 Fälle (+ 
32 %) erfahren.  
 
Hinzu kam, dass im Rahmen der Gesetzgebung SGB II die Notversorgung von ALG II-
Empfängerinnen bei Arbeits- oder Weiterbildungsangeboten, die durch die ARGE Darmstadt veran-
lasst wurden, ab März 2006 sicherzustellen war. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus §16 Abs. 2 Nr. 
1 SGB II. Insgesamt wurden 2006 13 Kinder betreut (gleichzeitig immer höchstens 5 Kin-
der/Notbetreuung über das Tageseltern- und Tageskindervermittlungsbüro, Hügelstraße). Die Kos-
ten hierfür beliefen sich auf zusätzliche 8.000,00 Euro. 
 
Im Budgetring 30452 (Erzieherische Hilfen) stehen die notwendigen Deckungsmittel zur Verfügung. 
 
 
Darmstadt, 17.04.07 
4001 04 ht, Nst. 2510 
 
Dezernat II          Dezernat V 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz      Jochen Partsch 
Bürgermeister       Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 289 beschließend

Orte (1)

  • Hügelstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0217
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.04.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00