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2488/2022

Beantwortung der Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates betreffend Invasive Wildgänse in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.08.2022, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6015 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/670/4 
AN/0796/2022 
Vorlagen-Nummer  25.08.2022 
 2488/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 
 
Beantwortung der Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates 
betreffend  
Invasive Wildgänse in Köln 
1. Was hat die angekündigte Zählung der einzelnen Wildgans-Arten ergeben? 
2. Gibt es bereits Erkenntnis bzgl. geeigneter Eindämmungs -Strategien? 
3. Wie ist das weitere Vorgehen entsprechend der Ergebnisse?  
4. Hat die Verwaltung neben der Vergrämung einheimischer Arten weitere Erkenntnisse über Folgen und 
Schäden wie Verkotung durch lokale, starke Ansammlungen?  
5. Beschädigt der Kot der Tiere Denkmale, z.B. auf Friedhöfen, wo die Tiere diese Denkmale gern als 
Start- und Landeplatz nutzen?  
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1. 
Die Zählung erfolgte vom 08.09. bis 17.11.2021 (14t ägig). 
Im Mittelwert:  
Kanadagänse 321 
Nilgänse 111 
Graugänse  28 
Gesamt: 460 
 
Durch die Kanadagans werden hauptsächlich der Rheinpark (im Durchschnitt 200) und das Universitätsgelände 
(im Durchschnitt 40) in Anspruch genommen.  
Die Nilgans hatte ihre größte Population mit 38 Tieren am 08.09. am Stadtwaldwei her. Die Zahlen nahmen aber 
von Zähltermin zu Zähltermin ab.  
Zu 2.und 3. 
Im vergangenen Jahr wurde das Planungsbüro STERNA aus Krankenburg mit der Erstellung eines Manage-
mentkonzeptes des Gänsemanag ementbestandes auf in nerstädtischen Gewässer im Kölner Stadtgebiet beauf-
tragt. Ziel ist, ein Konzept für festgelegte Gewässer zu ermitteln, um die Brutbestände einzugrenzen. Hierzu 
wurden die Gewässer in Augenschein genommen, die Ist -Situation protokolli ert und fo tographisch dokumentiert.

-2- 
Zu 4. 
/2 
 
 
Das Gänsemanagementkonzept ist durch den Dipl. Biologen Stefan R. Sudmann vom Planungsbüro STERNA 
fertiggestellt worden - hierzu ist vorgesehen, dass Herr Sudmann dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in 
einer der nächst en Sitzungen das Gänsemanagementkonzept detailliert vorstellt.  
Nachfolgend Auszüge aus dem Gänsemanagementkonzept zu möglichen Maßnah men: 
Managementmaßnahmen haben zum Ziel lokale Konflikte zu minimieren. Es geht nicht darum Gänsebestände 
in Köln „auszurotten“. Dort, wo keine Konflikte auftreten, sind keine Maßnahmen vorgesehen.  
Die Maßnahmen dienen z. T. auch dazu, dass es den Gänsen besser geht, indem lokale Überpopulationen, die 
durch Fütterungen entstanden sind, aufgelöste werden. Durch Fütterungen, di e bereits jetzt verboten sind, kön-
nen Brutbestände entstehen, die mehr Junge produzieren, als natürliche Nahrungsressourcen zur Verfügung 
stehen. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst sollte im Rahmen der Möglichkeiten die Wildtierfütterungen unter-
binden. 
Natürlich geht es auch darum, lokal Beeinträchtigungen von Menschen durch verkotete Liegewiesen zu mini-
mieren. Hierbei hilft nur eine Funktionsraumtrennung zu er reichen, so dass Gänse und Menschen koexistieren.  
Bei allen Maßnahmen ist immer zu bedenken, dass es zu unbeabsichtigten Kollate ralschäden kommen kann. 
Wenn Brutgebiete regelmäßig kontrolliert und Eier aus Gelegen entnommen werden, dann kann das zu Brut-
aufgaben bei empfindlicheren Arten führen. Gerade die Brutzeit der Kanadagans überlappt sich mit der  Brutzeit 
von Blässhuhn, Graureiher, Haubentaucher, Höckerschwan, Stockente und Teichhuhn. Dies ist bei den Ma-
nagementmaßnahmen zu berücksichtigen, weshalb die Arbeiten nur von fachkundigen Personen durchgeführt 
werden dürfen. 
Grau-, Kanada - und Nilgans unterliegen den jagdrechtlichen Bestimmungen, wobei die Eientnahme nicht als 
„waidgerecht“ gilt. Unabhängig davon ist zu berücksichti gen, dass manche Teile der Bevölkerung die tierschutz-
rechtlichen Belange als hö herwertig ansieht, weshalb letale Maßnahmen gut begründet sein müssen.  
Auch bei der Habitatgestaltung gilt zu beachten, dass davon auch andere Arten be troffen sein können. Insbe-
sondere ist hier an das Teichhuhn zu denken, das an den Kölner Parkgewässern ein regelmäßiger Brutvogel 
ist, landesweit aber starke Be standsverluste aufweist, weshalb die Art in der Roten Liste als gefährdet einge-
stuft wird. 
Zu Managementmaßnahmen gibt es unterschiedliche Ansichten verschiedener Interessengruppen. Die Maß-
nahme ist jedoch so erfolgversprechend, dass alle Bete iligten von deren Sinnhaftigkeit überzeugt werden kön-
nen.  
Deshalb sollte versucht werden, die Tierschutzvereine und ihre Vertreter mit ins Boot zu holen. Es gilt die mode-
raten Vertreter zu überzeugen, dass Fütterungen von Gän sen kontraproduktiv für die G änse selber, aber auch 
schädlich für andere Arten sein kann, z. B., wenn die als invasiv eingestufte Nilgans gefördert wird. Ein Fütte-
rungsverbot lässt sich am besten immer noch über eine soziale Kontrolle durchsetzen.  
Auch eine Reduktion der Fortpflanzun gsrate mittels Gelegemanagement ist sinnvoll, wenn dadurch ein Verhun-
gern von Küken verhindert wird.  
Neben verschiedenen Möglichkeiten zur Reduzierung von Gänsekonflikten haben nach dem Gänsemanage-
mentkonzept ein Fütterungsverbot und ein Gelegema nagement die größten Erfolgsaussichten.  
Das Gelegemanagement und die Vergrämungsabschüsse unterliegen der Genehmi gung durch die untere 
Jagdbehörde. Die Forschungsanstalt für Jagdkunde und Wild schadensverhütung (FJW) wurde entsprechend 
dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes NRW über 
die untere Jagdbehörde bereits informiert und wird die Maßnahmen be gleiten.
Zu 4. 
An einigen Gewässern kommt es zur Verkotung der Liegewiesen und Wege. Verein zelt wurden Greifvogelhors-
te durch die Nilgänse besetzt. Ein Artensterben einheimi scher Vogelarten durch die Habitatsansprüche der 
Wildgänse konnte jedoch nicht fe stgestellt werden. 
Zu 5. 
Bisher konnte nicht festgestellt werden, dass Denkmäler als Start - oder Landeplatz genutzt werden bzw. dass 
Schädigungen von Denkmälern aufgetreten sind.  
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2488/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.08.2022
Erstellt
09.08.2022 14:23