AN/0789/2020
Ergänzungsantrag zu 9.2.8
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
2709 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf An die Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Stellplatzsatzung TOP 9.2.8 Ergänzungsbeschluß: Die BV Lindenthal empfiehlt , die Stellplatzsatzung vor der endgültigen Beschlußfassung mit dem Wohnungsbauforum und der Fachöffentlichkeit zu diskutieren. Für die weitere Beratungsfolge sind folgende Punkte zu prüfen: Sofern nach § 3 fünf Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind 20 % (statt 10%) für Lastenfahrräder oder Kinder-Anhänger bereit zu stellen. 20 % der Fahrradabstellplätze sind mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder zu versehen. Begründung: In hochverdichteten und/oder kinderreichen Stadtteilen erfreuen sich Lastenfahrräder, häufig mit Elektrounterstützung, zunehmender Beliebtheit. Viele junge Familien verzichten bewusst auf ein KFZ und schonen hiermit sowohl das Klima, als auch die beschränkten Kapazitäten des ÖPNV. In den periphereren Stadtteilen nimmt die Zahl der Räder mit Unterstützung durch einen Elektromotor ebenfalls rasant zu, um z.B. schnell und bequem in die Innenstadt zu gelangen. Da die Lastenräder jedoch im öffentlichen Straßenraum nur schwer sicher abzustellen sind, sollte hierauf bei zukünftigen Bauvorhaben verstärkt Rücksicht genommen werden. Auch der gestiegene Bedarf nach einer guten und bequem zu nutzenden Ladeinfrastruktur sollte berücksichtigt werden. Es ist zu prüfen, ob die Quote der Stellplätze im geförderten Wohnungsbau und bei Studierendenwohnungen auf 0, 6 reduziert werden kann. Sonderwohnformen wie Micro-Apartments, Seniorenwohnungen, Cluster- Wohnungen, Demenz-WGs u. a. sind mit entsprechenden Berechnungen in der Anlage 1 aufzunehmen. Es sind Stellplatz-Berechnungen für sozio-kulturelle Projekte, Nachhaltigkeitsdprojekte, Nachbarschaftscafés vorzunehmen. Die im Satzungsentwurf erhöhte Zahl der Pkw-Stellplätze für Wohnheime ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren. Es ist die Minderung der zu hoch angesetzten Stellplatzzahlen bei Schulen und Hochschulen zu überprüfen. Es ist zu überprüfen, inwieweit die Mischnutzung von Stellplätzen zwischen Wohnbebauung und Gewerbe möglich ist. Es sind Reduktionsmöglichkeiten für „Bauvorhaben von erheblicher städtebaulicher oder kultureller Bedeutung“ und für Nutzungsänderungen insbesondere für denkmalgeschützte Gebäude analog der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen zu prüfen. Gez. Claudia Pinl , Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0789/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 08.06.2020
- Erstellt
- 08.06.2020 10:13