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AN/0789/2020

Ergänzungsantrag zu 9.2.8

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 08.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 08.06.2020, TOP 9.2.8.1

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2709 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf    
 
  
An die Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Stellplatzsatzung TOP 9.2.8 
 
Ergänzungsbeschluß:  
Die BV Lindenthal empfiehlt , die Stellplatzsatzung  vor der endgültigen 
Beschlußfassung mit dem Wohnungsbauforum und der Fachöffentlichkeit zu 
diskutieren. 
 
Für die weitere Beratungsfolge  sind folgende Punkte zu prüfen: 
 
Sofern nach § 3 fünf  Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, 
sind 20 %  (statt 10%) für Lastenfahrräder oder Kinder-Anhänger  bereit zu 
stellen.   
20 % der Fahrradabstellplätze sind  mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für 
Elektrofahrräder zu versehen. 
 
Begründung: 
In hochverdichteten und/oder kinderreichen Stadtteilen erfreuen sich 
Lastenfahrräder, häufig mit Elektrounterstützung, zunehmender Beliebtheit. 
Viele junge Familien verzichten bewusst auf ein KFZ und schonen hiermit 
sowohl das Klima, als auch die beschränkten Kapazitäten des ÖPNV.  In den 
periphereren Stadtteilen nimmt die Zahl der Räder mit Unterstützung durch 
einen Elektromotor ebenfalls rasant zu, um z.B. schnell und bequem in die 
Innenstadt zu gelangen. Da die Lastenräder jedoch im öffentlichen 
Straßenraum nur schwer sicher abzustellen sind, sollte hierauf bei 
zukünftigen Bauvorhaben verstärkt Rücksicht genommen werden. Auch der 
gestiegene Bedarf nach einer guten und bequem zu nutzenden 
Ladeinfrastruktur sollte berücksichtigt werden. 
 
Es ist zu prüfen, ob die Quote der  Stellplätze im geförderten Wohnungsbau 
und bei Studierendenwohnungen  auf   0, 6  reduziert werden kann.

Sonderwohnformen wie  Micro-Apartments, Seniorenwohnungen, Cluster-
Wohnungen, Demenz-WGs u. a. sind mit  entsprechenden Berechnungen in der 
Anlage 1 aufzunehmen. 
 
Es sind  Stellplatz-Berechnungen für sozio-kulturelle Projekte, 
Nachhaltigkeitsdprojekte, Nachbarschaftscafés  vorzunehmen.  
 
Die  im Satzungsentwurf erhöhte Zahl der Pkw-Stellplätze für Wohnheime  ist 
zu überprüfen und  gegebenenfalls zu reduzieren. 
 
Es ist die Minderung der zu hoch angesetzten Stellplatzzahlen bei Schulen  und 
Hochschulen zu überprüfen. 
 
Es ist zu überprüfen, inwieweit  die Mischnutzung von Stellplätzen zwischen 
Wohnbebauung und Gewerbe möglich ist. 
 
Es sind Reduktionsmöglichkeiten  für „Bauvorhaben von erheblicher 
städtebaulicher oder kultureller Bedeutung“  und für Nutzungsänderungen  
insbesondere für denkmalgeschützte Gebäude analog der Stellplatzsatzung der 
Stadt Aachen  zu prüfen. 
 
Gez. 
Claudia Pinl , Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0789/2020
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
08.06.2020
Erstellt
08.06.2020 10:13