Beantwortung Anfrage der CDU-Fraktion AN/0794/2020 bzw. AN/0970/2016
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0463/2021 vom 22.02.2021
Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/670/4 AN/0794/2020 Vorlagen-Nummer 0463/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Beantwortung Anfrage der CDU-Fraktion AN/0794/2020 bzw. AN/0970/2016 Wasservöqel am Kalscheurer Weiher Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Gefährdet diese Verbreitung einer ursprünglich hier nicht heimischen Tierart – in diesem Fall Nil- gänse – dauerhaft den Bestand bei uns heimischer Wasservögel (Enten, Schwäne etc.)? 2. Denkt die Verwaltung darüber nach, hier regulierend einzugreifen? 3. Welche Maßnahmen böten sich an, um zu einem akzeptablen Gleichgewicht zurückzukommen Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Es gibt durchaus Grünbereiche, die derzeit die Habitatsansprüche der verschiedenen Wasser- federwildarten erfüllen (Platz und Futter), so dass es nicht zu Konflikten unter dem Wasserfederwild kommt. Je mehr Wildtiere sich jedoch den Lebensraum teilen müssen, umso mehr wächst die Gefahr, dass der Stärkere die Anderen vertreibt. Da es sich bei den Gänsen um Wildtiere handelt, die ihrem Instinkt folgen und ihrem eigenen Nachwuchs das Überleben sichern müssen, kann dies in Einzelfäl- len auch zum Töten von Entenküken führen. Auch Enten untereinander agieren in diesem Punkt ag- gressiv. Zu 2. und zu 3. Die Anzahl der Wildgänse in den Grünanlagen der Stadt Köln ist seit Jahren gleichlei- bend. Lediglich während der Brutzeit vermehrt sich der Bestand durch die Jungtiere vorübergehend deutlich. Eine Regulierung des Bestandes erfolgt in der Regel durch Abschuss und/oder Vergrämung. Der Ein- satz von Schusswaffen ist durch den hohen Besucherdruck in den Grünanlagen jedoch nicht möglich. Biologen und Ornithologen erklären hierzu, dass ein Abschuss das Problem auf Dauer nicht löst, da die frei werdenden Habitatsbereiche durch Zugvögel besetzt würden. Ein „Umbau“ von Grünanlagen, um den Habitatsbereich unattraktiv für Wildvögel zu gestalten, würde ggf. die Erholungsmöglichkeiten der Bürgerinnen in den Grünanlagen einschränken. Das Ziel einer Bestandsregulierung kann daher nur eine Populationskontrolle sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bestandsregulierung, bei denen neben sachlichen auch rechtliche Aspekte zu beachten sind. Im Moment wird das Düsseldorfer Modell favorisiert, bei dem die Methoden der Eierentnahme und des Eieranstechens zum Zuge kommen. 2 Nach einer nun beabsichtigten Identifikation der Konfliktbereiche, durch eine Bestandserhebung ist vorgesehen, einen gewässerbezogenen Regulierungsplan durch externe Fachkräfte zu erstellen.
Beratungsverlauf
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15.03.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.7.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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