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0463/2021

Beantwortung Anfrage der CDU-Fraktion AN/0794/2020 bzw. AN/0970/2016

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.03.2021, TOP 7.3.7.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2682 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/670/4 
AN/0794/2020 
Vorlagen-Nummer 
 0463/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
 
Beantwortung Anfrage der CDU-Fraktion AN/0794/2020 bzw. AN/0970/2016 
Wasservöqel am Kalscheurer Weiher 
Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Gefährdet diese Verbreitung einer ursprünglich hier nicht heimischen Tierart – in diesem Fall Nil-
gänse – dauerhaft den Bestand bei uns heimischer Wasservögel (Enten, Schwäne etc.)? 
2. Denkt die Verwaltung darüber nach, hier regulierend einzugreifen? 
3. Welche Maßnahmen böten sich an, um zu einem akzeptablen Gleichgewicht zurückzukommen 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.: Es gibt durchaus Grünbereiche, die derzeit die Habitatsansprüche der verschiedenen Wasser-
federwildarten erfüllen (Platz und Futter), so dass es nicht zu Konflikten unter dem Wasserfederwild 
kommt. Je mehr Wildtiere sich jedoch den Lebensraum teilen müssen, umso mehr wächst die Gefahr, 
dass der Stärkere die Anderen vertreibt. Da es sich bei den Gänsen um Wildtiere handelt, die ihrem 
Instinkt folgen und ihrem eigenen Nachwuchs das Überleben sichern müssen, kann dies in Einzelfäl-
len auch zum Töten von Entenküken führen. Auch Enten untereinander agieren in diesem Punkt ag-
gressiv. 
Zu 2. und zu 3. Die Anzahl der Wildgänse in den Grünanlagen der Stadt Köln ist seit Jahren gleichlei-
bend. Lediglich während der Brutzeit vermehrt sich der Bestand durch die Jungtiere vorübergehend 
deutlich. 
Eine Regulierung des Bestandes erfolgt in der Regel durch Abschuss und/oder Vergrämung. Der Ein-
satz von Schusswaffen ist durch den hohen Besucherdruck in den Grünanlagen jedoch nicht möglich. 
Biologen und Ornithologen erklären hierzu, dass ein Abschuss das Problem auf Dauer nicht löst, da 
die frei werdenden Habitatsbereiche durch Zugvögel besetzt würden. 
Ein „Umbau“ von Grünanlagen, um den Habitatsbereich unattraktiv für Wildvögel zu gestalten, würde 
ggf. die Erholungsmöglichkeiten der Bürgerinnen in den Grünanlagen einschränken. 
Das Ziel einer Bestandsregulierung kann daher nur eine Populationskontrolle sein. 
 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bestandsregulierung, bei denen neben sachlichen auch 
rechtliche Aspekte zu beachten sind. Im Moment wird das Düsseldorfer Modell favorisiert, bei dem die 
Methoden der Eierentnahme und des Eieranstechens zum Zuge kommen.

2 
 
Nach einer nun beabsichtigten Identifikation der Konfliktbereiche, durch eine Bestandserhebung ist 
vorgesehen, einen gewässerbezogenen Regulierungsplan durch externe Fachkräfte zu erstellen.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0463/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.02.2021
Erstellt
10.02.2021 09:21