0555/2018
Generalinstandsetzung der Germaniastraße in Köln-Höhenberg zwischen Olpener Straße und Gothaer Straße, hier Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziff. 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straß
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0555/2018 Freigabedatum 04.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalinstandsetzung der Germaniastraße in Köln-Höhenberg zwischen Olpener Straße und Gothaer Straße, hier Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziff. 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege Plätze - bei Finanzstelle - 6601-1201-8-1036, Germaniastraße, Ausbau Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Generalinstandsetzung der Germaniastraße“ über insgesamt 487.100 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 1.987.100 € statt bisher 1.500.000 €. Verkehrsausschuss 19.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.982.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 854.000 € % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 39.642 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 17.080 € € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 07.09.2017 den Bedarf für die Straßenunterhal- tungsmaßnahmen im Stadtbezirk Kalk für die Jahre 2017 ff. festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. Die Maßnahme „Generalinstandsetzung Germaniastraße“ wurde im Rahmen dieses Programms mit Gesamtkosten in Höhe von 1.500.000 € beschlossen. Die zugrunde liegende Kostenkalkulation beinhaltete Straßenbaukosten in Höhe von rd. 1.390.000 €, Kosten für die ökologische Baubegleitung in Höhe von 80.000 €, Kosten in Höhe von rd. 22.000 € für die Schlussvermessung sowie Kosten für Baugrunduntersuchungen in Höhe von rd. 8.000 €. Das am 27.09.2017 erstellte Leistungsverzeichnis weist Straßenbaukosten in Höhe von 1.532.182,64 € aus und überschreitet die für den Straßenbau kalkulierten Kosten um 142.182,64 €. Diese Abweichung resultiert zum einen aus der erforderlich gewordenen aufwendigeren Entsorgung der ungebundenen Tragschichten mit teerhaltigen Materialien, zum anderen aus den gestiegenen Anforderungen zum Schutz der vorhandenen Straßenbäume. Hier wurden teilweise Handausschach- tungen zum Erhalt der Baumwurzeln erforderlich. Zwischenzeitlich liegt das Submissionsergebnis vor. Das wirtschaftlichste Angebot beträgt 1.797.394,52 € und überschreitet die Straßenbaukosten – trotz Berücksichtigung des gestiegenen Baupreisindexes bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses – um 265.211,88 €. Die Abweichung ist darauf zurückzuführen, dass sich aufgrund der regen Bautätigkeit die gesamte Marktsituation für die Stadt Köln als Auftraggeber negativ entwickelt hat und deutliche Preissteigerungen bei der Angebots- abgabe zu verzeichnen sind. Die Abweichung zu den beschlossenen Straßenbaukosten erhöht sich dadurch auf rd. 407.400 €. 3 Des Weiteren ergab eine Luftbildauswertung mehrere konkrete Verdachtspunkte auf Kampfmittel. Daher war eine Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst erforderlich, welche zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 6.000 € verursachte. Zudem mussten weitere Baugrunduntersuchungen beauftragt werden, die Kosten in Höhe von rd. 10.000 € verursachen. Darüber hinaus sind bereits abgerechnete Planungskosten in Höhe von 54.700 € sowie Kosten für die Beleuchtung (5.000 €) als auch für die Begrünung (4.000 €) bei der Beschlussfassung versehentlich unberücksichtigt geblieben. Die Mehrkosten betragen somit insgesamt 487.100 €, sodass sich die Gesamtkosten der Maßnahme nunmehr auf 1.987.100 € belaufen. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.982.100 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 5.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG in Rech- nung gestellt werden. Die Straßenunterhaltungsmaßnahme Germaniastraße löst für die Anlieger die Straßenbaubeitrags- pflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) aus. Bisher wurde mit einem Beitragsvolu- men von 717.000 € kalkuliert. Auf Basis der neuen Gesamtkosten erfolgte eine Neuberechnung der zu erwartenden Straßenbaubeiträge. Diese betragen nunmehr voraussichtlich rd. 854.000 €. Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 1.500.000 € um 482.100 € auf 1.982.100 €. Bis zum 31.12.2017 wurde hierauf ein Betrag von 63.454,27 € ver- ausgabt. Daraus ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 1.918.645,73 €. Ein Teil- betrag in Höhe von 1.538.545,73 € wird durch noch zu übertragene investive Auszahlungsermächti- gungen aus dem Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-8-1036, Germaniastraße, Ausbau, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen finanziert. Die dann noch erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 380.100 € werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-8-1036, Germaniastraße, Ausbau, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2019 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan- zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuchtungskosten veranschlagt. Darüber hinaus werden in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2019 ff. entsprechen- de Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 39.642 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten berück- sichtigt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0555/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.06.2018
- Erstellt
- 20.02.2018 11:53