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3362/2021

Literaturfestival lit.COLOGNE - Förderung durch die Stadt Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.09.2021

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 30.09.2021, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4253 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/2 
 
Vorlagen-Nummer  23.09.2021 
 3362/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 30.09.2021 
 
Literaturfestival lit.COLOGNE - Förderung durch die Stadt Köln 
 
Unter Tagesordnungspunkt 17.2 wurde in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 
26.08.2021 mit der Vorlage Nr. 2684/2021 die Verwendung von Mitteln aus der Kulturförderabgabe  
zwecks Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft behandelt. 
 
In diesem Zusammenhang merkt Frau Karadag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, an, dass das Lite-
raturfestival lit.COLOGNE aus dem Haushalt 2020/2021 mit 500.000 Euro bedacht worden ist. Nach 
Berichterstattung in öffentlichen Medien sollen inzwischen 66 Prozent der lit.COLOGNE Anteile an 
eine Tochtergesellschaft des Konzertveranstalters Deutsche Entertainment AG übertragen worden 
sein. 
 
Frau Karadag bittet um Erläuterungen hierzu. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Unter der Überschrift „Struktursichernde Maßnahme und Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Lite-
raturfestivals 2020/2021“ hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 14.05.2020 die strukturelle 
Bedeutung der lit.COLOGNE aufgrund der nationalen und internationalen Strahlkraft für den Standort 
Köln, das Land NRW sowie den gesamten deutschsprachigen Raum bestätigt und den Bedarf für 
eine Liquiditätssicherung und die Weiterentwicklung sowie die Durchführung des Literaturfestivals 
anerkannt. 
 
Weiterhin hat der Rat Aufwendungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro für struktursichernde Maß-
nahmen und die Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Literaturfestivals 2020/2021 beschlossen. 
 
Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen: 
 
1. Strukturelle Liquiditätssicherung wird insoweit gewährt, als dass sie zur Weiterentwicklung und 
Vorbereitung der Festivals 2021 bereits in 2020 erforderlich ist, damit der Bestand der Veranstal-
tungsgesellschaft auch in 2021 gesichert ist. Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise bei-
hilferechtliche Bestimmungen dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt eine Prü-
fung durch einen Wirtschaftsprüfer sowie eines entsprechenden Rechtsexperten voraus. 
 
2. Die Auszahlung von liquiditätssichernden Mitteln erfolgt subsidiär. Die Ausschöpfung anderweitiger 
Möglichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land sowie verträglicher Fi-
nanzierungsmaßnahmen muss nachgewiesen werden. 
 
3. Es sollen Gespräche mit dem Land NRW aufgenommen mit dem Ziel, die Jubiläumsausgabe des 
Literaturfestivals ebenfalls auf geeignete Weise mit zu fördern und zu gestalten.

2 
 
 
4. Sofern weitere Partner wie beispielsweise das Land NRW gewonnen werden, reduzieren sich die 
städtischen Zuschüsse entsprechend, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Erwirtschaftet die 
lit.COLOGNE 2021 Gewinne, werden diese bis zur Höhe der Projektkosten / Zuschüsse verrechnet. 
 
5. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen offenzulegen und der einschlägigen und 
aktuellen Steuergesetzgebung zu verbuchen und anzuzeigen. 
 
Den Anmerkungen unter den Ziffern 2 und Ziffer 4 der geltenden Rahmenbedingungen ist zu erse-
hen, dass es sich bei den Aufwendungen um einen Zuschuss handelt, der grundsätzlich dem Grund-
satz der Subsidiarität unterliegt. Die Einwerbung anderweitiger Finanzmittel durch Bund und Land ist 
nicht gelungen. 
 
Wie allgemein üblich im Fördermittelmanagement der Stadt Köln sind Finanzierungs- und Kostenplä-
ne Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel bzw. Zuschüsse. Für das im Zeitraum 26.05. – 
12.06.2021 durchgeführte Literaturfestival wurden anteilige Finanzmittel im Jahr 2020 zur Vorberei-
tung der Veranstaltung ausgezahlt. Weitere Auszahlungsraten erfolgten in diesem Jahr auf Mittelabruf 
zur Durchführung des Festivals. Im Rahmen der diesjährigen lit.COLOGNE starteten z. B. neue Pro-
jekte, neue digitale Formate und Sonderveranstaltungen wurden erfolgreich durchgeführt. Außerdem 
sind aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation zusätzliche Ausgaben entstanden. Auf Grundlage 
der Mittelzusage lt. Ratsbeschluss wird die Verwaltung ggfls. weitere Auszahlungen vornehmen. 
 
Gez. i.V. Greitemann für Dez. IX

Beratungsverlauf (1)

30.09.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3362/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.09.2021
Erstellt
21.09.2021 11:24