3362/2021
Literaturfestival lit.COLOGNE - Förderung durch die Stadt Köln
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4253 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 23.09.2021 3362/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 30.09.2021 Literaturfestival lit.COLOGNE - Förderung durch die Stadt Köln Unter Tagesordnungspunkt 17.2 wurde in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 26.08.2021 mit der Vorlage Nr. 2684/2021 die Verwendung von Mitteln aus der Kulturförderabgabe zwecks Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft behandelt. In diesem Zusammenhang merkt Frau Karadag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, an, dass das Lite- raturfestival lit.COLOGNE aus dem Haushalt 2020/2021 mit 500.000 Euro bedacht worden ist. Nach Berichterstattung in öffentlichen Medien sollen inzwischen 66 Prozent der lit.COLOGNE Anteile an eine Tochtergesellschaft des Konzertveranstalters Deutsche Entertainment AG übertragen worden sein. Frau Karadag bittet um Erläuterungen hierzu. Antwort der Verwaltung: Unter der Überschrift „Struktursichernde Maßnahme und Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Lite- raturfestivals 2020/2021“ hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 14.05.2020 die strukturelle Bedeutung der lit.COLOGNE aufgrund der nationalen und internationalen Strahlkraft für den Standort Köln, das Land NRW sowie den gesamten deutschsprachigen Raum bestätigt und den Bedarf für eine Liquiditätssicherung und die Weiterentwicklung sowie die Durchführung des Literaturfestivals anerkannt. Weiterhin hat der Rat Aufwendungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro für struktursichernde Maß- nahmen und die Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Literaturfestivals 2020/2021 beschlossen. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen: 1. Strukturelle Liquiditätssicherung wird insoweit gewährt, als dass sie zur Weiterentwicklung und Vorbereitung der Festivals 2021 bereits in 2020 erforderlich ist, damit der Bestand der Veranstal- tungsgesellschaft auch in 2021 gesichert ist. Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise bei- hilferechtliche Bestimmungen dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt eine Prü- fung durch einen Wirtschaftsprüfer sowie eines entsprechenden Rechtsexperten voraus. 2. Die Auszahlung von liquiditätssichernden Mitteln erfolgt subsidiär. Die Ausschöpfung anderweitiger Möglichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land sowie verträglicher Fi- nanzierungsmaßnahmen muss nachgewiesen werden. 3. Es sollen Gespräche mit dem Land NRW aufgenommen mit dem Ziel, die Jubiläumsausgabe des Literaturfestivals ebenfalls auf geeignete Weise mit zu fördern und zu gestalten. 2 4. Sofern weitere Partner wie beispielsweise das Land NRW gewonnen werden, reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Erwirtschaftet die lit.COLOGNE 2021 Gewinne, werden diese bis zur Höhe der Projektkosten / Zuschüsse verrechnet. 5. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen offenzulegen und der einschlägigen und aktuellen Steuergesetzgebung zu verbuchen und anzuzeigen. Den Anmerkungen unter den Ziffern 2 und Ziffer 4 der geltenden Rahmenbedingungen ist zu erse- hen, dass es sich bei den Aufwendungen um einen Zuschuss handelt, der grundsätzlich dem Grund- satz der Subsidiarität unterliegt. Die Einwerbung anderweitiger Finanzmittel durch Bund und Land ist nicht gelungen. Wie allgemein üblich im Fördermittelmanagement der Stadt Köln sind Finanzierungs- und Kostenplä- ne Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel bzw. Zuschüsse. Für das im Zeitraum 26.05. – 12.06.2021 durchgeführte Literaturfestival wurden anteilige Finanzmittel im Jahr 2020 zur Vorberei- tung der Veranstaltung ausgezahlt. Weitere Auszahlungsraten erfolgten in diesem Jahr auf Mittelabruf zur Durchführung des Festivals. Im Rahmen der diesjährigen lit.COLOGNE starteten z. B. neue Pro- jekte, neue digitale Formate und Sonderveranstaltungen wurden erfolgreich durchgeführt. Außerdem sind aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation zusätzliche Ausgaben entstanden. Auf Grundlage der Mittelzusage lt. Ratsbeschluss wird die Verwaltung ggfls. weitere Auszahlungen vornehmen. Gez. i.V. Greitemann für Dez. IX
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3362/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.09.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 11:24