0600/2022
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer 4-zügigen Grundschule mit zwei Sportübungseinheiten im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West
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Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Finanzausschuss 13.06.2022
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Anlage 3 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.06.2022 öffentlich 10.6 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer 4-zügigen Grundschule mit zwei Sportübungseinhei- ten im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West 0600/2022 Geänderter Beschluss in der Fassung des Sportausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadt- bezirk Rodenkirchen ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt wer- den soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Rondorf Nord-West zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 4- zügigen Grundschule sowie statt einer Sporthalle mit zwei Übungseinheiten für eine sogenannte Zweifach- Sporthalle Plus geeignet sein, unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des Ausschreibungsverfahrens führt. Bis zur Ratssitzung am 20.06.2022 wird es hierzu eine zwischen Dezernat IV und VI abgestimmte ergänzende Mitteilung geben, die als zusätzliche Anlage einge- stellt wird. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens zum Bau einer 4-zügigen Grundschule für den Stadtbezirk Rodenkirchen. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. In die Vorlagebegründung sind die folgenden zwei Absätze aus der Vorlage 0797/2022 zu übernehmen: „Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Ver- einssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitter- nachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewe- gungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Anlage 1 - Suchradius
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Nachträgliche Anlage 1 zu Beschlussvorlage 0600/2022: Suchradius Das Suchgebiet ist innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Rondorf Nord-West.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0600/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer 4-zügigen Grundschule mit zwei Sportübungseinheiten im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Rodenkirchen ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Rondorf Nord-West zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 4- zügigen Grundschule sowie einer Sporthalle mit zwei Sportübungseinheiten geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah- rens zum Bau einer 4-zügigen Grundschule für den Stadtbezirk Rodenkirchen. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 Sportausschuss 02.06.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) X Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Wie in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 ausgeführt, werden mit Bezug der ersten Wohnungen im Plangebiet Rondorf Nord-West zusätzliche Schulplätze erforderlich. In diesem Zusammenhang ist eine 4-zügige Grundschule vorgesehen und soll in folgendes Verfahren imple- mentiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule für den Stadtbezirk Rodenkirchen. Das Schulgrundstück wird im Gebiet Rondorf Nord-West gesucht und ist von dem Investor*der Inves- torin zu stellen. Das Bau- und Planungsrecht soll durch den Anbieter*die Anbieterin gesichert werden. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor*eine Investorin, der*die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann. Nach Fertigstellung der Grundschule soll dieses einschließlich Grundstück langfristig angemietet werden. Der Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Rodenkirchen ist Bestandteil der priorisierenden Schulbauliste 2018 (Vorlagennummer 3648/2018). Die Maßnahme befindet sich unter der laufenden Nr. 121 in Prio A.
Anlage 4 - Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 0954/2022 (TOP 10.29)
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Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 0954/2022 (TOP 10.29): Sicherung der Nutzung für den Vereinssport bei Ausschreibungen zur Suche von Investor*innen zur Planung und Einrichtung von Schulen Der Sportausschuss hatte darum gebeten, dass zur Ratssitzung für die drei aufgeführten Beschlussvorlagen eine zusätzliche Anlage eingestellt wird mit einer Stellungnahme der Verwaltung, ob es möglich ist, statt einer Sporthalle mit zwei Übungseinheiten eine sogenannte ZweifachSporthalle Plus zur Nutzung durch den Vereinssport umzusetzen, unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des Ausschreibungsverfahrens führt. Stellungnahme der Verwaltung Die Einführung von „Sporthallen +“ zur Stärkung des Vereinssports wird grundsätzlich begrüßt und unterstützt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die zusätzlichen Nutzungszeiten Mehrkosten entstehen: - Die erhöhte Nutzung bedeutet auch eine erhöhte Abnutzung und dadurch kürzere Renovierungsintervalle. - Eine Nutzung der Gebäude nach 22 Uhr und an Feiertagen bedeutet erhöhte Anforderungen an den Schallschutz und an Lüftungsanlagen. - Der Personalbedarf erhöht sich deutlich, es müssen Stunden für Arbeiten außerhalb des üblichen Rahmens bezahlt werden, sowohl für Hausmeister- als auch Reinigungsleistungen, die entgegen der bisherigen Praxis auch während der Ferien und zu später Stunde erbracht werden müssen. Diese Mehrkosten – und gegebenenfalls weitere - werden zukünftig im Anmietbeschluss separat ausgewiesen. Da bei den Investor*innenausschreibungen der Standort der jeweiligen Sporthalle noch nicht fest steht, kann eine grundsätzliche Zusage zum Bau von „Sporthallen +“ nicht erteilt werden. Je nach Lage kann der An-und Abfahrtverkehr, das Türenschlagen, laute Gespräche auf der Straße etc. zu erheblichen Problemen mit der Nachbarschaft führen. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, ob das Konzept „Sporthalle +“ am jeweiligen Standort vollumfänglich umgesetzt werden kann. Hierzu wird zukünftig im jeweiligen Anmietbeschluss Stellung genommen.
Anlage 2, Auszug Sportausschuss 02.06.2022
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Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax : (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 08.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 02.06.2022 öffentlich 4.2 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer 4-zügigen Grundschule mit zwei Sportübungseinhei- ten im Stadtteil Köln-Rondorf Nord-West 0600/2022 Geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadt- bezirk Rodenkirchen ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt wer- den soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Rondorf Nord-West zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 4- zügigen Grundschule sowie statt einer Sporthalle mit zwei Übungseinheiten für eine sogenannte Zweifach- Sporthalle Plus geeignet sein, unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des Ausschreibungsverfahrens führt. Bis zur Ratssitzung am 20.06.2022 wird es hierzu eine zwischen Dezernat IV und VI abgestimmte ergänzende Mitteilung geben, die als zusätzliche Anlage einge- stellt wird. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens zum Bau einer 4-zügigen Grundschule für den Stadtbezirk Rodenkirchen. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung RM Detjen In die Vorlagebegründung sind die folgenden zwei Absätze aus der Vorlage 0797/2022 zu übernehmen: „Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Ver- einssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitter- nachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewe- gungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0600/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.05.2022
- Erstellt
- 17.02.2022 16:10