V/0573/2020
Weseler Straße – Verbesserung der Radverkehrsführung zwischen Heroldstraße und Untietheide
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Beschlussvorlage
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V/0573/2020 V/0573/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Weseler Straße – Verbesserung der Radverkehrsführung zwischen Heroldstraße und Untietheide Planungsbeschluss Beratungsfolge 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Umgestaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Weseler Straße zwischen He- roldstraße und Untietheide wird auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Juni 2020 (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 800.000 € ent- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen von etwa 420.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und- anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2021 2022 700.000 100.000 Einzahlungen 2021 2022 200.000 220.000 Saldo 380.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 27.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0573/2020 Begründung: Anlass: Die Weseler Straße ist eine sehr wichtige Radwegeverbindung von Senden über Albachten nach Münster Centrum und wird von vielen Pendlern und Radtouristen genutzt. Die Radfahrer nutzen he u- te einen ca. 2,5 m breiten gemeinsamen Geh - und Radweg. Dieser befindet sich südlich der Weseler Straße und wird in beide Richtungen befahren. Da die Verbindungen von den umliegenden Gemei n- den nach Münster zunehmend auch für den Radverkehr an Bedeutung gewinnen, wird dies zum A n- lass genommen, die Weseler Straße im Hinblick auf die Radf ahrer zu optimieren. Zusätzlich bea b- sichtigt die Deutsche Bahn die Erneuerung des Bahnübergangs. Aus diesen Gründen wurde für den o.g. Abschnitt ein verkehrstechnischer Entwurf erstellt und wird hiermit den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Planung: Die ersten Überlegungen befassten sich mit der Nordseite der Weseler Straße. Auf der Nordseite sollte ein neuer richtungsgebundener Radweg entstehen. Die erste Skizze zeigte, dass bei der U m- setzung des Radweges ca. 70 Bäume gefällt werden müss ten. Laut dem Amt für Grünflächen, U m- welt und Nachhaltigkeit würden in den Folgejahren weitere Bäume auf Grund des Eingriffs eingehen. Aus diesem Grund wurde die Planung des nördlichen Radweges verworfen und der vorhandene sü d- liche Radweg überplant. Die großflächige Einmündung Untietheide mit der Mittelinsel wird auf zwei Fahrstreifen zurückgebaut. Rechts und Links entstehen Längsparkstreifen und Gehwege in einer Breite von jeweils 2,5 m. Die geplanten Bäume werden die Parkstreifen unterbrechen, die Straße attraktiver machen und im Ei n- gangsbereich eine Torwirkung erzielen, um die Tempo -30-Zone und das Wohngebiet nochmals zu verdeutlichen. Die vorhandenen Leuchten werden versetzt. Zwischen den Einmündungen Untietheide und Heroldstraße wird der gemeinsame G eh- und Radweg zu Lasten der Fahrbahn auf 3,5 m verbreitert. Zwischen der Fahrbahn und der Nebenanlage ist ein 0,5 m breiter Sicherheitstrennstreifen geplant. Erstmalig soll ein Bordstein als Trennung zwischen dem Radweg und der Fahrbahn eingebaut werden. Die Leitpfosten werden entfernt. Die Markierung auf der Weseler Straße muss erneuert/geändert werden. Der Bahnübergang wird in der Planung ausgespart. Dieser Bereich wird durch die Deutsche Bahn überplant. Die Stadt Münster wird sich für einen beschrankte n Bahnübergang für alle Verkehrstei l- nehmer einsetzen. In Höhe Haus Nr. 729 wird die Fahrbahn aufgeweitet. An dieser Stelle ist eine Querungshilfe geplant. Diese ist Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 536 und wird im Zuge des Entwurfs mit umgesetzt. Zur besseren Erkennbarkeit querender Fußgänger und Radfahrer ist eine neue Leuchte auf der Nordseite der Querungsstelle geplant. Der Radweg vor Uni Polster soll ebenfalls auf 3,5 m verbreitert werden. Somit wäre eine durchgehen- de Breite von 3,5 m zwischen den Einmündungen möglich. Hierfür ist Grunderwerb erforderlich. Sollte dieser nicht möglich sein, wird die Bestandsbreite von 2,5 m beibehalten. Nach der Umlegung der Heroldstraße soll auch die Einmündung Heroldstraße zurückgebaut werden. Ausreichend breite Gehwege sind geplant. Der rechtsabbiegende Radfahrer aus der Heroldstraße erhält einen Bypass. Für den linksabbiegenden Radfahrer entlang der Weseler Straße ist eine Au f- stelltasche geplant. Die Lichtsignalstandorte werden versetzt. Reduktionsvariante: Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß be grenzt, welches sich aus den An- forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions - umbaumaßnahmen sind nicht möglich. - 3 - V/0573/2020 Kosten/Finanzierung: Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Eine Refinanzierung der entstehen Baukosten ist durch Beiträge nicht möglich. Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme. Es wird mit einer Förderung von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 1
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\ Anlage 1 zur Vorlage \ N 5 V/0573/2020 \ \ fe) \ \ \ | z \ 727 VON 8 \ \ \ ı 5\ı N 5 81 \ \ | E1 \ \ 8 \ \ \ \ | \ \ \ 730 729 \ \ \ . \ \ \ | \ \ \ ® 8 BB | Er) \s & \ # w EBENE \ \ \ I) & ® \ ® ® eo s ® n ® — ml B _—_ı. \ ® ® ® © © & ® ® ® ® ® ® Ss ® ® 77 \ ® 8 u nn _ ® ® ® Ausbau nach ® @ ® ® ® ir 8 & _ Ausbau nach Detailpunkt IV 2.14 Ausbaunch 3 ®& ® se ® Seo 8 ® 8 ® 5 ® Se 4 ® © Verrohrung Ausbau nach ® ® w °e e a Lu 0000 HN _L_-------70 Detailpunkt IV 2.17 "Detailpunkt IV Zinn [hı lıl | ® im ® DA Pn &| [Detailpunkt IV 2.14 eo ® ® ® Ba BB 1777, Lu LH I LL2-.--- (Neuplanung, z (Neuplanung) S [rt T T TTe7 77 T T ® 8 Ausbau nach ® _—- 1131| ------7 ® ohne Aufstellfläche = E3 ll | | = “ Planung ki ® &® ® © ® Detailpunkt IV 2.10 gepl. Leuchte NL Lt LL—m |L__-- Radfahrer) ® ? % ılılılılı N RT _— _____---- "7 —— |tT:| - a u uhr hhhilidl IAARRHANNAAAAAANT inAnAnnn dureh DB |, | 11h Al hhılılılı \ıhlhlhlan INHARANANANANAAEAnAnnAnnAInI = Eee - = f m FIN TER OLD Dee - ii 2 Fe EEE GE EU ----= = --------- — — - ö ler Straße — _“ 5 4 _--—--- TI ? 3.25eFehrbahn —_— 3.25 Fahrbahn ® Sur % 3.00 — Wese === o- ® > 3 vZ 205 BSsesoc=Äal === 0 0-0—= — —t n > S-= m —— = = - —e » __I>eo \ — 3.25 Fahrbahn Weseler Straße 3.25 Fahrbahn 2% I u 3.25 ® © Ausbau nach Ausbau nach = pe & Setalpunk ) 2.17 Detailpunkt IV 2.5 ü) fl — (Neuplanung) _ \ BUS 7 T Leuchte versetzen- Leuchten versetzen , \ IV Ausbau nach TTITeT j Tr Trr TI T 7 Fah t | | IS f = 35 ® Gonmummmmmmmı > [EN N N N 1 1 - 2 N 2 Vz 222 ALL N u oller entfernen ahnenmas ca. 95 m? benötigte 403 | » < a || vu nn \ı ıL®, ]ı ]ı 5 , 1 T1 1, Tı TI I, 1, 7, 7, 7, Detailpunkt V 4.1 MREEEEERERERENEREREREEEN Nılyze2s uglılıTlıl Ausbau häch ® % U \ausb h versetzen Privatfläche | 23 3 || ? VZ 205-— Ze d S 1®l ® ® ® &®& ®8 dDer Bahnübergang muss für alle u T ee ohne Schrägbord ® ® & ® ©So | Detabunkvaı ® © \ Der nn u 2 | Q 38% u beschlossene Planung . | ® ®s vorh. VZ versetzen Verkehrsteilnehmer beschrankt werden! ® ® ® ® Leuchten versetzen Dune u ©. elalpunkt v 9.1] LIT | 5 3 0:4 2 V/0105/2017 Ausbau nach Fahrradanlehnbügel | vorh. VZ versetzen = Q ® ® © o® ® ohne Schrägbord — \ u N 5 z 8 zp& Detailpunkt IV 2.10 x 2 2 2 & 3 = 57 = e | Leuchten versetzen 1 vorh. Leitpfosten entfernen za 249 r za j vorh. Leitpfosten entfernen nm | ® ° 199 | | ® D @ 7 317 al & a | | 1 Il Anschluss an : 4 | N . 48 2 B Bi S | | - | | I] Be m | Planung Heroldstraße i : 2 7. 8 >J8 \ | : | | u Sen 37 9 _. © Ei > | f 232 c ei — [3 Bess SEE! . 15 anr 206 Datum Name E | || = Bearbeitet |Juni 2020 |Kuhn = u & ” STA DEE | M U N STER Gezeichnet|Juni 2020 |Revermann| . . Nr. 1(1 Duddeyheide Duddeyheide m Aaakekes an L) BE \ er en - u Amt für Mobilität Maßsta : / | | N ( und Tiefbau Plotdatum 16.06.2020 # !. 2 4 L = Bu R | | | | . | M 200 Weseler Straße | 1 _ o 4 | . _ ü nn Verbreiterung des vorh. gem. Geh.- und Radweges ı | | = zwischen Heroldstraße und Untietheide | SS. _—— |
Anlage A
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Anlage A zur V/0573/2020 Kurzüberblick Die Weseler Straße ist eine sehr wichtige Radwegeverbindung von Senden über Albachten nach Münster Centrum und wird von vielen Pendlern und Radtouristen genutzt. Da die Verbindungen von den umliegenden Gemeinden nach Münster zunehmend auch für den Radverkehr an Bedeu- tung gewinnen, wird dies zum Anlass genommen, die Weseler Straße im Hinblick auf die Radfah- rer zu optimieren. Zusätzlich beabsichtigt die Deutsche Bahn die Erneuerung des Bahnüber- gangs. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Optimierung des Straßenzuges hinsichtlich der Verkehrssicherheit und - abwicklung“. Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2021. Für die Umgestaltung entstehen Kosten in Höhe von ca. 800.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Weseler Straße 3
- Heroldstraße
- Untietheide
- Duddeyheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0573/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37